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Künstliche Intelligenz

Spotify erweitert Hörangebot um das Vorlesen längerer Artikel aus Zeitschriften


Der Streamingdienst Spotify hat etliche Zeitschriftenartikel in die eigene Hörbuch-Bibliothek aufgenommen. Nutzer können sich jetzt aus bekannten Magazinen wie Rolling Stone, The Atlantic, Vogue, Variety, Billboard, GQ, Wired und Vanity Fair vorlesen lassen. Zu Beginn stehen mehr als 650 englischsprachige Artikel zur Auswahl. Das ist allerdings nicht weltweit verfügbar, sondern auf Regionen beschränkt, in denen auch Hörbücher angeboten werden.

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Damit erweitert der Streamingdienst sein Angebot weiter, nachdem Spotify kürzlich erst KI-generierte Remixe und Podcasts angekündigt hatte. Das erlaubt Nutzern, eigene Coverversionen und Remixe von Liedern teilnehmender Musiker zu erstellen, allerdings nur als kostenpflichtiges Add-on zusätzlich zum Premium-Abonnement. Das Vorlesen der Zeitschriftenartikel ist dagegen im Premium-Abo enthalten. Gratis-Nutzer können einzelne Beiträge laut Spotify zudem für 1,99 US-Dollar erwerben. Das soll dem üblichen Preis für den lesenden Zugriff auf diese längeren Artikel entsprechen.

Künstliche Intelligenz (KI) kommt aber auch beim Vorlesen der Zeitschriftenartikel zum Einsatz, wenn auch nicht bei allen. Der Streamingdienst „wird eine Mischung aus menschlicher und digitaler Sprachnarration verwenden“, erklärte Spotify-Sprecherin Rosalind Jeffcoat gegenüber The Verge. „Der Teil der Artikel, der digitale Sprachnarration verwendet, wird für die Nutzer deutlich gekennzeichnet sein.“ Damit will Spotify auch kürzere Beiträge anbieten können, die andernfalls möglicherweise nicht als Hörfassung produziert worden wären.

Für Spotify stellt dies eine Möglichkeit dar, Nutzer an das Hören längerer Texte zu gewöhnen, um sie langfristig für Hörbücher zu gewinnen. „Indem wir kurzformatige Inhalte in den Mix integrieren, holen wir unser Publikum dort ab, wo es sich befindet“, erklärt Colleen Prendergast von Spotify. „So fördern wir gesunde Hörgewohnheiten und steigern langfristig das Engagement für Bücher.“ Für die Verlage und Zeitschriften ist es ein weiterer Kanal zur Verbreitung der eigenen Artikel.

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Unklar ist bislang jedoch, wie Medienverlage und Magazinpartner an den Spotify-Umsätzen der Artikel beteiligt werden und ob das Angebot in Zukunft auch deutschsprachige Beiträge enthalten wird.

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(fds)



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Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren


KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.

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In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.

Der Workshop bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.

Juli
24.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
September
15.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2026
November
17.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Aaron Siller, der Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Absicherung moderner Microsoft-Cloud-Umgebungen begleitet.

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In der kleinen Workshopgruppe mit maximal 12 Teilnehmenden können Sie eigene Fragestellungen einbringen, sich mit anderen IT-Verantwortlichen austauschen und direktes Feedback vom Trainer erhalten. So nehmen Sie nicht nur neues Wissen, sondern auch konkrete Lösungen und Best Practices für Ihre eigene Microsoft-365-Umgebung mit.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren und Microsoft-365-Verantwortliche, die Copilot in ihrem Unternehmen einführen, konfigurieren und sicher betreiben möchten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte


(ilk)



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Künstliche Intelligenz

Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.

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Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

(Bild: 

CII

)

Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.

Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.

Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.

Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.

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Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.

Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.

Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.

Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.

Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.

Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.


(axk)



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Künstliche Intelligenz

Warm versus monochrom: Die Bilder der Woche 28


In dieser Woche bestechen die ausgewählten c’t-Fotogalerie-Bilder durch zwei unterschiedliche Merkmale. Knapp die Hälfte der Motive wirkt durch ihre Schwarz-Weiß-Umsetzung oder blaue Farbelemente kühl und dynamisch. Die andere Hälfte strahlt eine intensive Wärme aus. Nur grüne Naturaufnahmen sucht man in der aktuellen Auswahl vergeblich.

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Lassen Sie sich von geschwungener Architektur, perfekt positionierten Körpern und warmen Naturelementen verzaubern. Der Sommer bietet die Gelegenheit, von saftig grünen Motiven zu Gelb- und Rottönen überzugehen und so den Lauf der Natur in die eigenen Bilder einfließen zu lassen.


Tänzerin

Tänzerin

Auf Spitze – Hellblau

(Bild: fossy304)

Eine Ballerina im hellblauen Kleid balanciert auf den Spitzen ihrer Schuhe. Ihr Rock schwingt in weiten Falten mit und friert die Bewegung im Bild ein. Große Fenster im Hintergrund fluten den Studioraum mit weichem Gegenlicht und lassen die Szene nahezu schwerelos erscheinen. Das zarte Blau des Kleides setzt den einzigen Farbakzent vor der hellen, beinahe weißen Kulisse und lenkt den Blick sofort auf die Tänzerin. Ein Moment voller Anmut, in dem Licht, Stoff und Körperspannung perfekt zusammenfinden.


Schatten in rot

Schatten in rot

Schattenspiel

(Bild: Reinhard Evers)

Rot, so weit das Auge reicht: Ein Blick ins Innere einer von der Morgensonne durchfluteten Mohnblüte. Hinter einem Blütenblatt zeichnet sich eine kleine Silhouette ab, die schwer zu identifizieren ist – ist es ein Blatt oder ein Insekt? Die Makroperspektive verwandelt die Blätter und Staubgefäße in fast abstrakte Formen, während das Gegenlicht die feinen Adern zum Glühen bringt. Ein stiller Moment, groß erzählt.

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Sonnenaufgang

Sonnenaufgang

(Bild: bild0815)

Zwischen Gräsern spannt sich ein Spinnennetz, das vom Morgentau benetzt ist und von der aufgehenden Sonne beleuchtet wird. Im Hintergrund steht ein einzelner Baum als Solitär im Nebel, der der Weide Tiefe verleiht. Das Gegenlicht zeichnet die Halme als feine Silhouetten nach und lässt jeden Tautropfen im Netz glitzern. Warme Gelb- und Orangetöne treffen auf die kühle Nebelbank – ein perfekt eingefangener Moment zum Tagesanbruch. Der Fotograf schreibt zu seinem Bild: „Gerade im Sommer ist der ‚Tagesanbruch‘ oft sehr wunderbar, so ohne Hitze, mit noch viel Zeit vom Tag übrig. Der Nebel dämpft bis zum Durchbruch der Sonne das Zeitgefühl und macht kurioserweise durch das Verbergen der Ränder die Welt grenzenlos. Wenn dann noch die Tautropfen im Spinnennetz den Herbst ahnen lassen, ist es eine fast perfekte Illusion der Welt ohne Raum und Zeit.“


Akt einer Frau

Akt einer Frau

Verdeckte Wahrheit

(Bild: Ivan im Abstrakten)

Eine weiße Blüte verdeckt ein Auge, das andere bleibt geschlossen. So entsteht ein Porträt, das sofort neugierig macht. Die Schwarz-Weiß-Darstellung reduziert das Bild auf Form, Licht und Ausdruck. Der dunkle Hintergrund lässt Gesicht und Blume klar hervortreten. Die ruhige Haltung und die harmonische Komposition verleihen der Szene eine stille Spannung. Das Motiv spielt mit den Begriffen Auge, Blume und Wahrheit und stellt eine einfache Frage: Was sehen wir wirklich?


Schmetterlinge

Schmetterlinge

Dancing

(Bild: christof (1))

Vor einem feinmaschigen Gitter begegnen sich zwei Schmetterlinge. Das strenge Raster bestimmt die gesamte Fläche und erzeugt einen grafischen Rhythmus. Kräftige horizontale und vertikale Streben gliedern den Bildraum und bilden einen klaren Gegenpol zu den organischen Formen der Insekten. Die gelb-schwarzen Flügel bilden den stärksten Farbkontrast und übernehmen das visuelle Gewicht der Aufnahme. Durch die Anordnung der Tiere wirkt der Moment wie eine Choreografie, und es entsteht ein spannender Dialog zwischen geometrischer Ordnung und lebendiger Bewegung.


Treppenhaus

Treppenhaus

DNA

(Bild: Karsten Gieselmann)

Architektur oder Biologie? Diese Treppe in Hamburg kann sich offenbar nicht entscheiden. Aus der Vogelperspektive wickelt sie sich wie eine Doppelhelix nach unten und zieht den Blick unweigerlich in die Mitte. Kühles Grau, glatte Flächen, klare Kanten – und plötzlich fühlt sich das Treppenhaus an wie ein Blick durchs Mikroskop. Wer hier hinuntergeht, läuft gewissermaßen durch den Bauplan der Moderne.


Blüte im Studio

Blüte im Studio

Taglilienblüte

(Bild: Wolfgang Görgen)

Manche Blumen brauchen keine große Bühne – sie bringen ihr eigenes Scheinwerferlicht mit. Die Taglilie leuchtet in sattem Gelb und tiefem Rot aus dem dunklen Hintergrund hervor und zieht sofort alle Blicke auf sich. Daneben wartet eine Knospe geduldig auf ihren Auftritt. Das Spiel aus Licht und Schatten macht die Szene fast dramatisch. Ein kurzer Blütenmoment, der lange im Gedächtnis bleibt.


(vat)



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