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Künstliche Intelligenz

Mittwoch: Starlink-Verteuerung für Drohnen, Spotify liest aus Zeitschriften vor


25.000 US-Dollar für einige Minuten Starlink-Anbindung kassiert SpaceX neuerdings vom US-Militär. Es hat keine Alternative für die Steuerung von Drohnen im Kampfgebiet. Doch die Versorgung der iranischen Bevölkerung mit Mobilfunk per Starlink war der US-Regierung zu teuer. Nicht teurer wird Spotify, obwohl der Streamingdienst neben Büchern nun auch Zeitschriftenartikel vorliest. Über 650 englischsprachige Beiträge bekannter Magazine gehören jetzt zur Hörbuch-Bibliothek. Damit sollen Nutzer an das Hören längerer Texte gewöhnt werden, um sie langfristig für Hörbücher zu gewinnen. Derweil sperren immer mehr Nachrichtenseiten die Wayback Machine aus – nicht nur in den USA. Denn sie befürchten, dass der bekannte Archivdienst fürs KI-Training benutzt wird. Eine Studie zeigt, dass die Zahl der Blockierer zuletzt rasant gewachsen ist – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Kamikazedrohnen des US-Militärs fliegen für ein paar Minuten oder höchstens Stunden, bevor sie mit einer tödlichen Explosion in ihr Ziel auf dem Boden krachen. Für die zur Steuerung notwendige Starlink-Anbindung hat das US-Militär bislang 5000 US-Dollar bezahlt, pro Flugdrohne. Während des Angriffs auf den Iran konnte Starlink-Betreiber SpaceX seine Marktmacht ausspielen und den Preis auf fast 25.000 US-Dollar verfünffachen, wie jetzt unter Berufung auf Dokumente des US-Verteidigungsministeriums und zwei namentlich nicht genannte Eingeweihte berichtet wird. Der Preis von knapp 25.000 Dollar ist demnach der monatliche Tarif für Starlink-Terminals in Flugzeugen. SpaceX setzt ihn jetzt auch für Kamikazedrohnen durch: Neuer Starlink-Tarif von 25.000 Dollar für US-Kamikazedrohnen.

Keine Preiserhöhung gibt es bei Spotify, obwohl der Streamingdienst sein Angebot erweitert hat. Denn Spotify hat etliche Zeitschriftenartikel in die eigene Hörbuch-Bibliothek aufgenommen. Nutzer können sich jetzt aus bekannten Magazinen wie Rolling Stone, The Atlantic, Vogue, Variety, Billboard, GQ, Wired und Vanity Fair vorlesen lassen. Zu Beginn stehen mehr als 650 englischsprachige Artikel zur Auswahl. Das ist allerdings nicht weltweit verfügbar, sondern auf Regionen beschränkt, in denen auch Hörbücher angeboten werden. Das Vorlesen der Zeitschriftenartikel ist im Premium-Abo enthalten. Gratis-Nutzer können einzelne Beiträge zudem für 1,99 US-Dollar erwerben. Es gibt sowohl menschliche als auch digitale Vorleser: Spotify erweitert Hörangebot um das Vorlesen längerer Artikel aus Zeitschriften.

Im Kampf gegen die nicht genehmigte Nutzung von Inhalten für das Training von KI-Modellen gerät das Internet Archive immer mehr zwischen die Fronten, und die Wayback Machine droht zum Kollateralschaden zu werden. Das legt eine Analyse des Nieman Journalism Lab an der Harvard University nahe, laut der immer mehr Nachrichtenseiten Crawler der Archivseite aussperren. Demnach schränken inzwischen mehr als 340 lokale Nachrichtenseiten „den Zugriff des Internet Archive auf ihre Artikel sowie deren Archivierung“ ein, aber auch überregionale und internationale Medien wie die New York Times beteiligen sich demnach. Europäische Medien finden sich ebenfalls auf der Liste, derzeit aber noch keine aus Deutschland: Im Kampf dem KI-Training sperren immer mehr Nachrichtenseiten Wayback Machine aus.

Lange hat BMW die Einführung von Elektroautos auf Basis der Neuen Klasse medial vorbereitet. Die ungenierte Nutzung eines so bedeutsamen Begriffs aus der eigenen Firmen-Historie sollte verdeutlichen, wie groß der Schritt ist, den BMW hier vollzieht. Die Marke wollte ein Statement setzen, und liefert das durchaus auch. Im Test zeigte der BMW iX3 zahlreiche Stärken und nur wenige Schwächen, was für die Bayern an zwei Stellen zu einem Problem wird, etwa bei der Differenzierung der angebotenen Modelle iX3 40 und 50, wobei das Basismodell schon einen Einstiegspreis von 63.400 Euro trägt. Letztendlich zeigt sich, dass der iX3 zwar ein kostspieliges Elektroauto ist, aber auch eines der besten, die es momentan zu kaufen gibt: E-SUV BMW iX3 im Test – mehr Reichweite als ich.

In gänzlich anderen Preissphären bewegt sich Ferraris erstes batterieelektrisches Modell. Das Elektroauto namens „Luce“ ist für Ferrari nicht einfach ein weiteres Angebot, es ist natürlich auch ein Wagnis angesichts der Tifosi, die sich schon immer und ganz mehrheitlich über die vielzylindrigen Verbrenner begeisterten – mehr als viele Anwohner selbstredend. Doch statt einfach einen elektrischen Ferrari Purosangue zu kreieren, würde dem Selbstverständnis der Marke aus Maranello widersprechen. Der Ferrari Luce ist ein geräumiger, 772 kW leistender GT-Crossover, bei dessen Design Ferrari Unterstützung von Apple-Designern gesucht hat. Das wird vor allem im aufgeräumten und schlichten Interieur mit abgerundeten Kanten sichtbar: Luxus-Elektroauto Ferrari Luce für über 500.000 Euro.


Die größte Ähnlichkeit mit älteren Modellen besteht am Abrissheck mit den Rundleuchten. (Bild:

Ferrari

)

Auch noch wichtig:

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(fds)



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Künstliche Intelligenz

Apple klagt gegen OpenAI wegen Abwerbung


Apple wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und zwei ehemaligen Mitarbeitern in einer Klage Diebstahl von Firmengeheimnissen vor. Einer der beiden ist Tang Tan, ein ehemaliger ranghoher Apple-Designer, der heute Hardware-Chef von OpenAI ist. In dieser Funktion spielt er eine zentrale Rolle bei der Arbeit an einem neuartigen Gerät, das die ChatGPT-Firma auf die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz ausrichten will.

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OpenAI verpflichtete dafür auch Jony Ive, den langjährigen Design-Primus von Apple, der unter anderem maßgeblich die Form von iPhones und MacBooks prägte. Das dürfte der ChatGPT-Firma geholfen haben, attraktiver für andere Apple-Beschäftigte zu werden. Tang Tan war der ranghöchste Überläufer. Er arbeitete mehr als 20 Jahre bei Apple und verantwortete vor seinem Wechsel das Design des iPhones und der Apple Watch.

Der Klage zufolge kam Apple nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass Tan vertrauliche Informationen des iPhone-Konzerns zum Nutzen von OpenAI missbraucht habe. Unter anderem habe er Apple-Mitarbeiter aufgefordert, zu Job-Interviews für Arbeitsplätze bei OpenAI Bauteile des Konzerns mitzubringen. Apple sieht das als Teil einer „Strategie“ von OpenAI, um an vertrauliche Informationen des Unternehmens zu kommen.

Der andere verklagte Ex-Mitarbeiter von Apple soll dem Konzern zufolge über einen mitgenommenen Computer bereits als OpenAI-Beschäftigter auf vertrauliche Daten seines früheren Arbeitgebers zugegriffen haben. Von OpenAI gab es zunächst keine Reaktion auf die Vorwürfe.

Apple und OpenAI sind seit mehreren Jahren Partner bei der Nutzung künstlicher Intelligenz auf iPhones und anderen Geräten des Konzerns. Apple-Kunden können allgemeine Anfragen, die die hauseigene Sprachassistentin Siri nicht beantworten kann, an ChatGPT weiterreichen lassen. Medienberichten zufolge erwog OpenAI vor einigen Monaten eine Klage gegen Apple mit dem Vorwurf des Vertragsbruchs, weil diese Partnerschaft sich schlechter entwickelt habe als von der KI-Firma erwartet.

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(nie)



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iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren


KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.

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In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.

Der Workshop bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.

Juli
24.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
September
15.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2026
November
17.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Aaron Siller, der Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Absicherung moderner Microsoft-Cloud-Umgebungen begleitet.

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In der kleinen Workshopgruppe mit maximal 12 Teilnehmenden können Sie eigene Fragestellungen einbringen, sich mit anderen IT-Verantwortlichen austauschen und direktes Feedback vom Trainer erhalten. So nehmen Sie nicht nur neues Wissen, sondern auch konkrete Lösungen und Best Practices für Ihre eigene Microsoft-365-Umgebung mit.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren und Microsoft-365-Verantwortliche, die Copilot in ihrem Unternehmen einführen, konfigurieren und sicher betreiben möchten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.

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Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

(Bild: 

CII

)

Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.

Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.

Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.

Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.

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Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.

Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.

Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.

Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.

Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.

Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.


(axk)



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