Datenschutz & Sicherheit
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur digitalen Brieftasche
Die meisten von uns haben nicht nur Bargeld, sondern Plastikkarten von Banken, der Krankenkasse oder der städtischen Bibliothek im Portemonnaie. Das Bundesdigitalministerium (BMDS) will diese Karten nach und nach um digitale Nachweise ergänzen. Schon im Januar 2027 soll bundesweit eine digitale Brieftasche an den Start gehen. Die sogenannte EUDI-Wallet wird dann allen Bürger:innen kostenlos zur Verfügung stehen, ihre Nutzung ist freiwillig.
Das soll zum einen die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen: Bürger:innen können die Wallet dann dazu nutzen, um sich gegenüber Behörden auszuweisen, etwa wenn sie online Bescheide abrufen möchten.
Aber auch gegenüber Unternehmen sollen sich Nutzer:innen künftig mit der Wallet ausweisen können. Sie kann künftig zum Einsatz kommen, wenn diese online ein Bankkonto eröffnen, eine SIM-Karte registrieren oder einen Vertrag elektronisch unterschreiben.
Wir beantworten die zentralen Fragen zur geplanten digitalen Brieftasche: Hat das lederne Portemonnaie jetzt ausgedient? Welche Vor- und Nachteile bringt die digitale Brieftasche aus Sicht der Nutzer:innen? Und warum sind Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen nach wie vor skeptisch?
Was ist die EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine App auf dem Smartphone, die als digitale Brieftasche für offizielle Identitätsnachweise dient. Statt Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse in Papierform mitzuführen, sollen Bürger:innen diese Dokumente künftig digital speichern und die eigene Identität oder individuelle Berechtigungen EU-weit digital nachweisen können – sowohl online als auch vor Ort. Dabei sollen die Nutzer:innen selbst darüber bestimmen können, welche Daten sie mit wem wann teilen.
Die EU-Verordnung, die der Wallet zugrundeliegt, sieht die Einführung der Wallet im Dezember 2026 vor. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat aber bereits angekündigt, dass in Deutschland der 2. Januar 2027 der Starttermin sein wird.
Geht es nach der EU-Kommission, sollen bis zum Jahr 2030 vier Fünftel aller EU-Bürger:innen die Wallet nutzen. Ihr Quellcode muss mit Einschränkungen unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden muss. Das soll beispielsweise unabhängige Sicherheitsüberprüfungen ermöglichen.
Was ist eine digitale Identität?
Eine digitale Identität ist die Gesamtheit von Daten, die eine Person in einem digitalen System eindeutig identifiziert. Dazu gehören beispielsweise der Name, das Geburtsdatum und der Wohnort. Je nach Kontext zählen aber auch Berufsabschlüsse, die Krankenversicherungsnummer oder die Führerscheinklasse dazu.
Die Wallet soll eine staatlich geprüfte digitale Identität mit hoher Vertrauenswürdigkeit bereitstellen. Das bedeutet, dass die Identität auf einer amtlichen Überprüfung der Person beruht. Nach der zugrundeliegenden eIDAS-Verordnung erfüllt sie damit die höchsten Sicherheits- und Vertrauensniveaus und kann daher auch für rechtlich verbindliche Vorgänge eingesetzt werden.
Was kann ich mit der digitalen Brieftasche machen?
Mit der digitalen Brieftasche soll vieles möglich werden, was heute noch Papierkram oder aufwendige Online-Verfahren erfordert. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Wallet-Apps, wie sie Apple und Google etwa schon für Bordkarten oder Konzerttickets bereitstellen. Allerdings geht es bei der Wallet zunächst vor allem um amtlich anerkannte Dokumente. Erst im Laufe der Zeit sollen weitere Anwendungsfälle hinzukommen.
Daraus ergibt sich dann eine Reihe von Anwendungsszenarien. Drei Beispiele, wie sich die Kommission den Einsatz der EUDI-Wallet konkret vorstellt:
- Wer mit dem Auto durch Europa reist, soll künftig keinen physischen Führerschein mehr mitführen müssen. Bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich oder in Spanien können Nutzer:innen dann ihre Wallet-App zücken, die Beamtin scannt einen QR-Code und sieht sofort, dass die Fahrerlaubnis gültig ist. Der digitale Nachweis ist auch ohne Internetverbindung überprüfbar und es sollen nur die persönlichen Daten übermittelt werden, die für die Kontrolle relevant sind.
- Wer heute ein Bankkonto eröffnet, muss sich nicht länger per PostIdent oder VideoIdent ausweisen. Stattdessen fordert die Bank die benötigten Identitätsdaten direkt über die App an, Nutzer:innen geben die Weitergabe frei – fertig. Die Bank erhält die verifizierten Daten innerhalb weniger Sekunden, Ausweiskopien sind nicht mehr nötig. Da die Identitätsdaten staatlich beglaubigt sind, erfüllt das Verfahren die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz.
- Eine Studentin aus Erfurt möchte sich für einen Masterstudiengang in Polen bewerben. Statt beglaubigte Papierkopien ihres Bachelor-Zeugnisses per Post zu schicken, legt sie ihren digital signierten Abschlussnachweis aus der Wallet vor. Die Universität in Warschau kann die Echtheit des Dokuments sofort prüfen. Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen entfallen, weil das Format EU-weit standardisiert und rechtlich anerkannt ist.
Konkret wird es bald in Sachsen: Im vergangenen Oktober startete das Bundesdigitalministerium gemeinsam mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Landeshauptstadt Dresden ein größeres Pilotprojekt. Ab Mitte 2026 sollen Dresdner:innen den Dresden-Pass und die Sächsische Ehrenamtskarte in der Wallet hinterlegen können. Beide Nachweise berechtigen unter anderem zu ermäßigten Preisen für Kultur- und Freizeitangebote. Dresden testet damit als erste Kommune Deutschlands die Wallet.
Außerdem wird in Sachsen erstmals das zentrale digitale Bürgerkonto, die Bund-ID, in die Wallet eingebunden. Bürger:innen können die Wallet dann dazu nutzen, um sich gegenüber Behörden auszuweisen, etwa wenn sie online Bescheide abrufen möchten. In Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden wird zudem ein konkreter Anwendungsfall entwickelt, bei dem Studierende einen Bafög-Antrag mit der Wallet vollständig digital beantragen und den Bescheid dann in der Wallet hinterlegen können.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Wallet?
Im April 2024 trat die novellierte EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in Kraft, auch bekannt als eIDAS 2.0 (Verordnung EU 2024/1183). Die Verordnung verpflichtet alle 27 EU-Mitgliedstaaten dazu, ihren Bürger:innen bis Ende 2026 kostenlos eine digitale Wallet anzubieten.
eIDAS steht für electronic Identification, Authentication and trust Services. Die Vorgängerversion der Verordnung von 2014 schuf bereits einen Rahmen für digitale Identitäten in der EU, sah allerdings noch keine Pflicht zur Umsetzung vor. Das hat sich mit eIDAS 2.0 geändert.
Die konkrete Umsetzung der Verordnung regelt jeder Mitgliedstaat innerhalb des vorgegebenen EU-Rahmens selbst. Die eIDAS-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Allerdings müssen für den Betrieb der nationalen Wallets Landesgesetze geändert werden. In Deutschland sind das vermutlich das Personalausweisrecht, die Registergesetze und das Verwaltungsverfahrensrecht.
Die politische Steuerung des Projekts „Nationales EUDI-Wallet-Projekt Deutschland“ liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) in Zusammenarbeit mit Partnern. So sind etwa die Bundesdruckerei und ihre Tochtergesellschaft D-Trust an der Entwicklung zentraler Komponenten beteiligt – insbesondere am sogenannten PID-Provider-Dienst, der Identitätsdaten aus dem Personalausweis sicher in die Wallet überträgt.
Mittelfristig soll das Projekt in eine Tochter-GmbH der Sprind überführt werden, die dann als zentrale verantwortliche Stelle für die Wallet fungiert. Die GmbH ist dann für Betrieb der öffentlichen Infrastruktur rund um die Wallet zuständig und soll langfristig in den Verantwortungsbereich des BMDS wechseln.
Dürfen auch Unternehmen eine Wallet anbieten?
Neben der staatlichen Wallet können auch private Anbieter eigene Wallets entwickeln, sofern diese nach einem deutschen Zertifizierungsschema zugelassen sind.
Private Anbieter sollen eigene Wallets in Deutschland allerdings erst 12 Monate nach Start der staatlichen Wallet anbieten können. Diese Wallets können sie dann mit eigenen Zusatzdiensten versehen. Das können etwa Mitgliedsausweise, Bonussysteme oder Zutrittsberechtigungen für Firmengelände sein.
Wer darf auf die Wallet zugreifen?
Wer die Wallet nutzt, soll transparent darüber bestimmen können, welche Daten an sogenannte „relying parties“ weitergegeben werden. Diese „vertrauenswürdigen Parteien“ können eine Bank, ein Online-Shop oder eine Behörde sein.
Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in dem EU-Mitgliedstaat registrieren, in dem sie ihren Sitz haben. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Nur diese Daten dürfen sie dann auch aus den Wallets abfragen.
Allerdings kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen, dass die EU-Kommission wiederholt versucht habe, bei der technischen Umsetzung der Wallet „Schlupflöcher“ einzubauen.
Wer ist für die Aufsicht zuständig?
Für die Aufsicht über das eIDAS-Ökosystem wird keine neue zentrale EU-Aufsichtsstelle geschaffen. Stattdessen obliegt sie den einzelnen Mitgliedstaaten.
Die eIDAS-Verordnung regelt unter anderem, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Aufsichtsstelle benennen muss, die die Wallet-Anbieter kontrolliert (Artikel 46a). Bei Verstößen kann sie unter anderem die Bereitstellung der Wallet aussetzen. Einmal im Jahr müssen die nationalen Aufsichtsstellen der EU-Kommission Bericht erstatten. Wer diese Funktion in Deutschland übernimmt, ist derzeit noch offen. Vermutlich wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese Aufgabe übernehmen.
Aufsichtsstellen für Wallet-Anbieter können die Registrierung einer vertrauenswürdigen Partei und deren Zugang zum Authentifizierungsmechanismus aussetzen oder widerrufen. Das geht allerdings nur dann, wenn ihnen zuvor rechtswidriges Verhalten nachgewiesen wurde.
Für alles, was den Umgang mit personenbezogenen Daten betrifft, greift die Datenschutzgrundverordnung. Dafür sind dann die Datenschutzbehörden in Deutschland zuständig. Nutzer:innen sollen verdächtige Datenanfragen außerdem direkt aus der Wallet heraus an die zuständige Datenschutzbehörde melden können.
Welche Voraussetzungen müssen Wallets erfüllen, damit sie zugelassen werden?
Die Wallet muss laut Artikel 5a der eIDAS-Verordnung besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sie muss zudem unter anderem in der Lage sein, Nachweise sicher zu verarbeiten, ein Datenschutz-Dashboard enthalten und Pseudonyme generieren können.
Personenbezogene Daten müssen in der Wallet getrennt von allen anderen Daten des Wallet-Anbieters aufbewahrt werden. Keine Partei darf Transaktionen oder Nutzer:innenverhalten verfolgen oder verknüpfen können. Auch darf der Wallet-Anbieter keine Informationen über Transaktionen sammeln, die für den Betrieb nicht erforderlich sind.
Eine Zertifizierung gilt für maximal fünf Jahre, alle zwei Jahre muss eine Schwachstellenbeurteilung erfolgen. Wird eine Schwachstelle festgestellt und nicht behoben, wird die Zertifizierung aufgehoben.
Der Quellcode von europäischen Wallet-App muss unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden. Allerdings schränkt die eIDAS-Verordnung ein, dass bestimmte, nicht auf dem Gerät installierte Komponenten in „hinreichend begründeten Fällen“ davon ausgenommen sein können, sofern die Mitgliedstaaten das vorsehen.
Ist die Nutzung der EUDI-Wallet verpflichtend?
Nein, die Nutzung ist laut EU-Verordnung freiwillig. Niemand ist gezwungen, eine Wallet einzurichten oder zu verwenden. In Deutschland bleibt es möglich, Behördenangelegenheiten persönlich zu erledigen, den physischen Personalausweis zu nutzen oder die bestehende eID-Funktion des Persos und die BundID zu verwenden.
Umgekehrt sind aber bestimmte Anbieter dazu verpflichtet, die Wallet zu akzeptieren. So müssen etwa Banken und sehr große Online-Plattformen die EUDI-Wallet als Identifizierungsmittel anerkennen, sobald diese verfügbar ist. In der Verordnung ist ausdrücklich festgehalten, dass keine Person im Zugang zu Diensten benachteiligt werden darf, wenn sie keine Wallet nutzt (Art. 5a Abs. 15).
In der aktuellen Debatte um Social-Media-Verbote rückt eine weitere Funktion in den Fokus. CDU und SPD streben ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre an. Alle Nutzer:innen ab 16 Jahren sollen sich gegenüber sozialen Plattformen ausweisen. Dieser Pflicht sollen sie mit der EUDI-Wallet nachkommen können.
Mehr als jede:r Zweite in Deutschland ist privat auf Social Media aktiv. Sollten sie alle sich künftig unter anderem mit der Wallet gegenüber den Plattformbetreibern ausweisen müssen, wäre die Freiwilligkeit für einen Großteil der Bevölkerung faktisch dahin.
Wie funktioniert der digitale Identitätsnachweis technisch?
Bevor Nutzer:innen die Wallet nutzen können, müssen sie diese per Smartphone-App einrichten. In Deutschland wird die initiale Identifikation voraussichtlich über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) erfolgen. Die Identitätsdaten auf dem Online-Ausweis werden per NFC-Chip mit Hilfe des Smartphones eingelesen und in die Wallet-App übertragen.
Dokumente, die Nutzer:innen anschließend in ihre Wallet laden, werden verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert. So sollen Unbefugte auch dann keinen Zugriff auf die Daten erhalten können, wenn das Smartphone verloren gehen sollte.
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Fordert eine Bank, eine Behörde oder ein anderer Dienst nun Identitätsdaten an, entscheiden Nutzer:innen aktiv in der App, welche Daten sie freigeben. Erst dann werden die Daten übermittelt – und zwar bestenfalls nur solche Daten, die auch tatsächlich nötig sind.
Allerdings steht die initiale Identifikation mit der eID derzeit noch vor einer Herausforderung: Bisher nutzt nur ein geringer Teil der Bundesbürger:innen den Online-Ausweis, und viele haben ihre PIN nicht mehr, um den Dienst zu aktivieren. Den kostenlosen Dienst, mit dem Bürger:innen eine neue PIN beantragen konnten, hat die damalige Ampel-Regierung Anfang 2024 aus Kostengründen eingestellt. Das BMDS prüft derzeit offenbar, den Dienst übergangsweise wieder kostenfrei anzubieten, sowie alternative Wege, die Wallet zu aktivieren.
Wie soll die Wallet die Privatsphäre und die Daten der Nutzer:innen schützen?
Die Wallet ist laut Verordnung so konzipiert, dass Datenschutz von Anfang an in die Technik eingebaut wird und kein nachträglicher Zusatz sein soll.
Konkret sieht die Verordnung unter anderem folgende Schutzmechanismen vor:
- Datenminimierung: Die Verordnung verpflichtet Unternehmen ausdrücklich dazu, nur die Mindestdaten anzufordern, die für den jeweiligen Dienst erforderlich sind – wobei laut Verordnung „der Grundsatz der Datenminimierung und das Recht der Nutzer, frei gewählte Pseudonyme zu verwenden, zu achten sind“. Für einen Altersnachweis genügt zum Beispiel die Information „Person ist über 18“ – ohne Namen, Geburtsdatum oder Adresse zu zeigen.
- Zero-Knowledge-Proof: Bei einem Null-Wissens-Beweis kann eine Eigenschaft wie die Volljährigkeit bewiesen werden, ohne die zugrundeliegenden Daten selbst preiszugeben. Die Verordnung sieht vor, dass die dafür notwendigen Technologien in die europäische Brieftasche integriert werden.
- Verschlüsselung: Alle Daten auf dem Gerät und bei der Übertragung sollen Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein.
- Kein Tracking: Anbieter sollen technisch nicht in der Lage sein, das „Nutzerverhalten zu verfolgen, zu verknüpfen, zu korrelieren“. Vor dieser Gefahr hatten Bürgerrechtsorganisation frühzeitig gewarnt und deshalb klare rechtliche Vorgaben angemahnt.
- Transparenz und Kontrolle: Die Wallet soll über ein Datenschutz-Dashboard verfügen, eine Oberfläche zur Verwaltung und Kontrolle der geteilten Daten. So sollen Nutzende einsehen, welche Daten geteilt wurden, Löschungen verlangen und Verstöße an die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden melden können.
Warum sehen Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen die Wallet kritisch?
Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen hatten die geplante EUDI-Wallet bereits von Beginn an aus zwei zentralen Gründen kritisiert. Zum einen befürchteten sie, dass die EU-Verordnung eine technische Infrastruktur schafft, die es ermöglicht, EU-Bürger:innen on- wie offline massenhaft zu identifizieren und zu überwachen. Zum anderen könnten öffentliche Stellen und Unternehmen die Wallet dazu verwenden, um Nutzer:innen umfassend auszuspähen.
Einige der Risiken, die der Ursprungsentwurf der Verordnung noch barg, wurden im Zuge der Verhandlungen in Brüssel minimiert oder ausgeräumt. Andere bestehen aus Sicht von Bürgerrechtler:innen jedoch fort.
So kann etwa das Recht auf Pseudonymität laut Verordnung durch nationales oder EU-Recht eingeschränkt werden. Und der Zero Knowledge Proof findet sich als Forderung nur in den erläuternden Erwägungsgründen der Verordnung und stellt für die EU-Mitgliedstaaten somit keine Verpflichtung dar.
Außerdem werden in Brüssel derzeit noch die technischen Anforderungen an die europäische digitale Brieftasche verhandelt. Und dabei versucht die Kommission offensichtlich wieder, wieder und wieder, die rechtlichen Vorgaben auszuhebeln – zulasten des Verbraucher- und des Datenschutzes.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichte im Februar 2025 ein Gutachten und mahnte zugleich Nachbesserungen bei den Entwürfen der sogenannten Durchführungsrechtsakte an. Der Verband kritisierte, „dass die guten Datensicherheits- und Datenschutzaspekte der eIDAS-Verordnung hier nicht hinreichend umgesetzt werden“.
Was wird insbesondere bei der deutschen Wallet kritisiert?
Sicherheitsforschende und Verbraucherschützer:innen sehen insbesondere eine Entscheidung der früheren Ampel-Regierung als problematisch an: die Wahl zugunsten der Architektur-Variante, die auf signierte Daten setzt.
Grundsätzlich sind bei der digitalen Brieftasche zwei unterschiedliche Wege möglich, um die Echtheit und die Integrität von übermittelten Identitätsdaten zu bestätigen: mit Hilfe sicherer Kanäle („Authenticated Channel“) oder durch das Signieren von Daten („Signed Credentials“).
Der sichere Kanal kommt beim elektronischen Personalausweis zum Einsatz. Hier wird die Echtheit der übermittelten Personenidentifizierungsdaten durch eine sichere und vertrauenswürdige Übermittlung gewährleistet. Die technischen Voraussetzungen dafür schafft der im Personalausweis verbaute Chip.
Bei den Signed Credentials hingegen werden die übermittelten Daten etwa mit einem Sicherheitsschlüssel versehen. Sie tragen damit auch lange nach der Übermittlung quasi ein Echtheitssiegel.
Im Oktober 2024 entschied sich das Bundesinnenministerium für eine Architektur-Variante bei der deutschen Wallet, die auf signierte Daten setzt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Identifikations- und Authentifizierungsprozesse.
Denn dieses „Siegel“ macht die Daten überaus wertvoll für Datenhandel und Identitätsdiebstahl, so die Warnung der Bundesdatenschutzbeauftragten, mehrerer Sicherheitsforscher:innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Bereits im Juni 2022 wies das BSI auf die Gefahr hin, „dass jede Person, die in den Besitz der Identitätsdaten mit Signatur gelangt, über nachweislich authentische Daten verfügt und dies auch beliebig an Dritte weitergeben kann, ohne dass der Inhaber der Identitätsdaten dies kontrollieren kann“.
Und der Verbraucherschutz Bundesverband sprach sich in seinem Gutachten ebenfalls klar gegen signierte Daten aus.
Die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl, die auch Kolumnistin bei netzpolitik.org ist, befürchtet, dass der Wallet ein ähnliches Schicksal bevorstehe wie der von Sicherheitslücken geplagten elektronischen Patientenakte.
Datenschutz & Sicherheit
Das Internet stirbt – netzpolitik.org
Das Internet und seine Plattformen werden immer weniger von Menschen, sondern stattdessen von Bots bevölkert. Die meisten Interaktionen und Inhalte, die wir online sehen, sind automatisiert erstellt und verbreiten sich automatisiert. Menschen werden im Internet zur Minderheit. Das Internet ist deshalb längst „tot“ oder wird bald sterben. Das sagt zumindest die „Dead Internet Theory“.
Mittlerweile drängt sich der Eindruck auf, dass die verschwörungsmythisch angehauchte Theorie in Teilen nicht ganz falschliegt.
Content, der sich zum Obst macht
Was wir in sozialen Medien derzeit vor allem sehen, sind immer mehr automatisiert generierte Inhalte. Offensichtlich maschinell erstellte Kommentare und KI-generierte Videos fluten unsere Feeds. Besonders häufig tauchen dabei KI-Videos von Früchten oder Katzen auf, die stark emotionalisierte und oftmals fragwürdige Handlungen darstellen.
Die Zigtausend Clips erzählen meist die gleichen Geschichten, die in der Regel keinen Sinn ergeben. Dennoch werden die Videos teils millionenfach geklickt. In den vergangenen Wochen berichteten zahlreiche Medien über den vermeintlich neuen Trend. Das Phänomen vollkommen sinn- und inhaltsloser Videos ist jedoch mindestens so alt wie der „Italian Brainrot“-Trend zu Beginn des Jahres 2025.
All diese Videos erfüllen vor allem einen Zweck: Die Betreiber haben ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen möglichst viel Zeit auf ihren Plattformen verbringen. Je mehr Zeit wir auf den Plattformen verbringen, desto mehr Daten geben wir preis, desto mehr bezahlte Werbung bekommen wir angezeigt und desto wahrscheinlicher ist es, dass wir Geld auf den Plattformen ausgeben.
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Maschinen, die uns unterhalten sollen
Bei der Ökonomisierung menschlicher Aufmerksamkeit ist es ziemlich egal, mit welcher Art von Beiträgen diese erzeugt wird. Und so schlecht eine Content-Form auch sein mag: Wenn Tausende solcher Videos hochgeladen werden, stehen die Chancen nicht schlecht, dass zumindest eines der Videos viral geht – selbst dann, wenn es inkohärente Geschichten mit KI-Obst in den Hauptrollen sind. Und je mehr Content es gibt, desto mehr Content kann konsumiert werden und desto mehr Profitoptionen ergeben sich für die Betreiber.
Insofern können Maschinen auf sozialen Medien die Hauptproduzenten von Inhalten sein. Gleichzeitig erstellen Maschinen nicht nur die originalen Posts, sondern kommentieren und teilen diese auch. Das Ergebnis sind Beiträge, die Maschinen erstellen und pushen, die möglichst viele menschliche Konsumenten erreichen sollen.
Die Wertlos-Maschinerie
Wenn Maschinen Menschen ablösen, stellt das die Plattformen jedoch vor ein Problem: Bots erstellen Inhalte, kommentieren, liken und teilen andere Beiträge – und das rund um die Uhr, unter Zugriff auf immer mehr Ressourcen. Das ist in etwa so, als würde ein Freizeitpark-Betreiber alle seine Fahrgeschäfte automatisieren und humanoide Roboter hineinsetzen, die Menschen dazu animieren, mitzufahren.
Die Aufmerksamkeit der Bots ist kommerziell nichts wert. Es gibt keine personalisierten Nutzerprofile von Bots, die man semilegal verkaufen kann. Ein Bot gibt auch kein Geld für beworbene Produkte aus. Und es lohnt sich wohl auch nicht, das Nutzungsverhalten eines Bots zu überwachen. Die Plattformbetreiber haben deshalb nichts davon, wenn sich in ihren Foren ausschließlich Bots gegenseitig entertainen. Wenn die Achterbahnwagen bis auf den letzten Platz nur mit Robotern gefüllt sind, ist alle Mühe umsonst.
Große digitale Dienste sind auf menschliche Konsument:innen angewiesen. Nur ihre Aufmerksamkeit erzeugt den Mehrwert, mit dem Plattformbetreiber ihr Geld verdienen. Wenn echte Menschen das Interesse an sozialen Medien verlieren, verliert auch der Maschinen-Freizeitpark seinen Sinn.
Die Entmenschlichung sozialer Medien
Diese Entmenschlichung sozialer Medien hat jedoch begonnen, lange bevor KI-generierter Content sie flutete. Neben KI-Obst, KI-Influencern und Tung tung tung Sahur existiert auf sozialen Medien massenweise Content, der von Menschen produziert ist. Dabei handelt es sich vor allem um Inhalte von besonders großen Accounts, die uns ihre Erzählungen wie eine Fernsehserie präsentieren. Schon das hat mit der eigentlichen Idee hinter den sozialen Medien nur noch wenig zu tun.
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Soziale Medien sollten – zumindest aus Nutzer:innenperspektive – ursprünglich ein Ort sein, an dem wir mit unseren Freund:innen in Kontakt bleiben können. Doch ihre Accounts nehmen wir kaum noch wahr. Ein Großteil unserer Feeds besteht längst aus Beiträgen von Personen, die wir nicht kennen und maschinell generierten Inhalten. Das macht die Nutzererfahrung auf sozialen Medien immer unmenschlicher und unpersönlicher.
Dennoch ist Plattformbetreibern daran gelegen, dass Nutzer:innen den Eindruck haben, auf sozialen Medien noch mit ihren Bekannten zu interagieren. So hat Instagram vor wenigen vergangenen Jahren ein kleines Icon eingeführt, das Nutzer:innen anzeigt, wenn ein Bekannter einen anderen Beitrag reposted oder kommentiert. Das kann die zwischenmenschliche Verbindung, die soziale Medien einst schaffen sollten, jedoch nicht ersetzen.
Maschinen können Menschen nicht ersetzen
Die maschinelle Erstellung von Inhalten ist, menschlich gesehen, wertlos. Und sie widerspricht dem menschenzentrierten Grundgedanken sozialer Medien: eine digitale Welt von Menschen für Menschen zu schaffen, mit deren Hilfe wir uns vernetzen und einander näherkommen.
Eine digitale Welt, in der hauptsächlich Bots mit Hilfe sogenannter künstliche Intelligenz miteinander interagieren, führt die Idee sozialer Medien endgültig ad absurdum. Setzt sich diese Entwicklung weiterhin ungehemmt fort, werden Orte, die einst dem digitalen Austausch dienten, obsolet.
Tot ist das Internet, wie wir es kennen, sicher lange noch nicht. Das heißt aber nicht, dass es den Maschineninhalten nicht doch irgendwann zum Opfer fallen wird.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der wir ein neues Kleid bekamen
Liebe Leser:innen,
habt ihr einen Lieblingspulli? Also eines dieser Kleidungsstücke, die euch seit vielen Jahren begleiten? Vielleicht hat dieser Lieblingspulli schon ein paar kleine Löcher, die ihr immer wieder geflickt habt. Vielleicht ist er am Ärmelbündchen reichlich ausgeleiert und die Waschgänge der letzten Jahre haben die Farbsättigung ordentlich nach unten geschraubt.
Wenn ich einen solchen Lieblingspulli habe und er irgendwann wirklich seine Lebenszeit überschritten hat, werde ich ein bisschen wehmütig. Denn meist hängen da auch Erinnerungen dran: die schöne Wanderung mit Freund:innen, bei der ich ihn von oben bis unten mit Kirschsaft bekleckert habe zum Beispiel. Aber irgendwann ist es Zeit für einen neuen. Und dann bin ich froh, wenn der schnell genauso bequem und warm ist wie der alte, der dann noch ein bisschen im Kleiderregal hängen darf – für alle Fälle.
Das Gefühl habe ich auch heute. Aber es geht nicht um einen Pulli, es geht um unsere Website. Wir haben uns getraut und schlagen optisch ein neues Kapitel für netzpolitik.org auf. Nach neun Jahren mit unserem liebgewonnenen und bewährten Design haben wir ein Redesign der Seite gemacht. Das ist jetzt der dritte Relaunch bei netzpolitik.org, den ich persönlich miterlebe. Und für mich ist es mit Abstand der aufregendste.
Als ich anfing, für netzpolitik.org zu schreiben, gab es auf der Über-uns-Seite noch eine Tag-Cloud, an den Seiten sah man Werbeanzeigen, wir haben gedruckte Jahrbücher produziert und Leser:innen haben Artikel „geflattert“, also über einen Micro-Payment-Dienst teils winzige Centbeträge hinterlassen. Seitdem hat sich immer wieder vieles verändert, sowohl an unserer Arbeit als auch am Aussehen der Website – sogar unser Logo.
Ich freue mich jetzt ungemein, mit der neuen Seite zu arbeiten. Was man auf den ersten Blick noch nicht sieht: Wir haben jede Menge frische Möglichkeiten, Texte zu gestalten. Auch die Startseite können wir flexibler sortieren. Nicht mehr viele starre Kategorien, sondern Platz für wichtige, aktuelle Themen und Orte für das, was uns ausmacht: tiefe Recherchen, treffende Kommentare, Podcasts aus unserem Maschinenraum oder netzpolitische Dauerbrenner. Einen Überblick findet ihr in unserer Launch-Ankündigung und ich bin mir sicher, dass die regelmäßigen Leser:innen unter euch schnell noch viel mehr entdecken werden.
Ein Teil der Aufregung kommt aber auch daher, dass ich richtig gespannt auf euer Feedback bin. Von den letzten Redesigns weiß ich, dass Ungewohntes oft erst mal zu Skepsis führt und es sicher auch viel Kritik geben wird. Mir ist auch klar, dass uns und euch in den ersten Tagen noch Fehler auffallen werden – egal wie gründlich wir getestet haben. Aber ich bin mir sicher, dass ihr unser neues Aussehen liebgewinnen werdet. Und die Erfahrungen haben gezeigt, dass euch beim Zurechtfinden noch jede Menge gute Anregungen und Ideen kommen!
Ich mag unser neues Outfit mit seiner großen Klarheit sehr gern und es ist eine Freude, damit zu arbeiten. Für mich ist es mehr als eine Klamotte, denn es gibt uns Freiheiten, unsere journalistischen Inhalte angemessen zu präsentieren. Die bisherige Seite hat uns lange bestens gekleidet, aber mittlerweile hier und da gezwickt und war an anderen Stellen schon abgeschubbert. Die neue gibt uns eine gute Form und macht uns beweglich. Und wir würden uns freuen, wenn ihr mitkommt und uns beim Strecken und Recken begleitet.
Gutes Entdecken wünscht euch
anna
Datenschutz & Sicherheit
Alles so schön neu hier
Neun Jahre lang hat sich die Website von netzpolitik.org optisch kaum verändert. Doch seit dem 25. April 2026 haben wir ein neues Design. Wir freuen uns sehr auf die Möglichkeiten, die unsere neue Website bereithält.
Aus vergangenen Relaunches kennen wir dieses Gefühl: Oh, das ist jetzt aber ungewohnt. Denn immerhin ist so eine Seite ein täglicher Begleiter und auf einmal sieht das ganz anders aus. Es braucht ein bisschen neue Orientierung, aber dann findet sich der Blick schneller zurecht als wir zuerst denken.
Der Relaunch bringt nicht nur optisch Neues, sondern bietet auch viele neue Möglichkeiten für unsere Inhalte.
Veränderung auf der Startseite
Der Aufbau der Startseite wird dynamischer als bisher. Seit vielen Jahren hat sich der Grundaufbau der Seite aus festen Kategorien wie „Überwachung“, „Datenschutz“ und „Nutzer:innenrechte“ ergeben – ergänzt durch einzelne Themencontainer zu aktuellen Highlights. Das hat dazu geführt, dass in einigen Kategorien ältere Texte lange auf der Seite blieben, während in anderen Kategorien schon nach wenigen Tagen die Texte verschwanden. Wir wollen ab jetzt stärker kuratieren, welche Themenblöcke aktuell wichtig sind und wo sich viel bewegt. Es wird in Zukunft also weniger in großen Kategorien gedacht, sondern in Themen, Debatten und Schwerpunkten.
Im netzpolitischen Themenfeld hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Das soll nun auch bei uns sichtbarer werden. Dazu gibt es auch die aktuellen “Themen” oben in der Navigation. Sie zeigen, was gerade wichtig ist – und geben Zugang zur gesamten Berichterstattung zu einem Schlagwort.
Aber keine Sorge: Natürlich gibt es weiterhin eine chronologische Ansicht, wenn ihr lieber alle Texte in der Reihenfolge der Veröffentlichung lesen wollt. Wir möchten verschiedene Gewohnheiten und Zugänge zur Seite berücksichtigen.
Wir haben mit dem neuen Design nun deutlich mehr Optionen, wenn ein Artikel neben Buchstaben auch andere Elemente enthalten soll. Bisher fehlten uns Möglichkeiten, schöne Bilderstrecken oder opulente Fotos einzubinden oder auf einfache Art Audio- und Videoinhalte darzustellen. Das und vieles andere bei der Seitengestaltung haben sich deutlich vereinfacht. Dabei ist die Seite auch responsiver geworden, ist also besser auf verschiedene Ansichten vom Laptop über das Tablet bis zum Smartphone optimiert. Was sich alles geändert hat, werdet ihr nach und nach merken, wenn wir Artikel und Podcasts mit den neuen Features veröffentlichen.
Mehr Abwechslung und mehr Kontrast
Uns war es wichtig, auf besser lesbare und kontrastreichere Farbkombinationen umzusteigen. Das heißt zum Beispiel: „Unser“ Blau ist ein wenig dunkler geworden. Die Schrift ist im hellen Modus nun nicht mehr dunkelgrau, sondern schwarz. Das und vieles weitere soll das Lesen angenehmer gestalten.
Vor allem in der mobilen Ansicht gibt es jetzt mehr Abwechslung und wir haben die Möglichkeit, euch auch dort Anreißertexte anzuzeigen. Da uns viele Menschen vor allem über ihr Smartphone lesen, war das lange überfällig. Es gibt auf der Mobilseite jetzt mehr zu sehen als jede Menge Überschriften mit klitzekleinen Bildern. Wir hoffen, dass euch das bei der Orientierung hilft und mobil mehr Spaß macht!
Für die Rechercheur:innen unter euch ist unsere Suchfunktion ordentlich aufgemöbelt worden. Ihr könnt nach Jahren filtern, die Sortierung wählen und die Relevanz der Suchergebnisse hat sich deutlich verbessert. Das soll dafür sorgen, dass ihr schneller das findet, was ihr sucht – ohne auf eine große externe Suchmaschine zurückgreifen zu müssen.
Technisch haben wir uns mit dem Relaunch wieder mehr an den Kern des von uns genutzten CMS WordPress angenähert. Früher haben wir die Seite und die Inhalte mit einem selbst entwickelten Plugin unserer Agentur „gefahren“. Damals hatte WordPress noch nicht so viele Optionen, um eine Nachrichtenseite sinnvoll zu bedienen. Da hat sich viel getan: Mit dem Relaunch nutzen wir jetzt Funktionalitäten, die WordPress selbst an Bord hat.
Und: Wir haben nun endlich auch einen Darkmode, den sich viele von euch immer wieder gewünscht haben.
Was sich nicht ändern wird
Egal wie netzpolitik.org aussieht, es gibt Dinge, die sich auf keinen Fall ändern werden: In unserem Fokus steht gemeinwohlorientierter Journalismus. Wir arbeiten und kämpfen für digitale und analoge Freiheitsrechte. Wir berichten aus der Perspektive der digitalen Zivilgesellschaft. Und wir wünschen uns, dass unsere Recherchen, Kommentare, Analysen, Berichte und vieles mehr für alle frei zugänglich sind. Und hoffentlich in Zukunft noch mehr Menschen erreichen. Dafür soll auch der Relaunch ein Schritt von vielen sein.
Unterstützt dabei hat uns insbesondere die Agentur Palasthotel. Das Palasthotel-Team hat den Relaunch geleitet, das Design erarbeitet und technisch umgesetzt. Mit großer Geduld hat Palasthotel unsere Wünsche umgesetzt und uns an einigen Stellen geholfen herauszufinden, was eigentlich diese Wünsche sind. Vielen Dank!
Nun ist die Seite raus aus der Werkstatt und für euch alle im Netz. Schaut euch gerne um und schreibt uns in den Ergänzungen oder über relaunch@netzpolitik.org, wenn euch etwas auffällt. Es finden sich sicher noch hier und da Fehler und wir freuen uns, wenn ihr uns meldet, wenn euch einer auffällt.
Wir haben uns angeschnallt und sind auf ein paar Turbulenzen eingestellt. Vor allem aber wünschen wir euch jetzt: Viel Spaß!
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