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Dieser Mähroboter hat einen Greifarm!
Auf der CES 2026 in Las Vegas dreht sich alles um smarte Technik für den Alltag – und dazu zählt längst nicht mehr nur das Wohnzimmer. Auch der Garten wird zunehmend automatisiert. Ein noch recht unbekannter Hersteller nutzt die Gelegenheit für eine Weltneuheit.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei sehr unterschiedliche Geräte, die jedoch ein gemeinsames Ziel verfolgen: möglichst viel Gartenarbeit abnehmen, ohne dass Ihr Euch mit Einstellungen, Kabeln oder Nacharbeiten beschäftigen müsst. Stattdessen sollen die Rasenmäherroboter selbst erkennen, was der Garten gerade braucht – unabhängig von Größe, Form oder Gelände.
NexLawn Navia 6000 AWD: Mähroboter für Riesen-Gärten
Mit dem NAVIA 6000 AWD präsentiert NexLawn sein neues Flaggschiff für große und anspruchsvolle Gärten. Der Mähroboter ist für Rasenflächen bis zu 6.000 m² ausgelegt und kommt vollständig ohne Begrenzungsdraht oder externe Basisstationen aus. Stattdessen setzt der Hersteller auf NexNav™, ein eigenes Triple-Sensor-Navigationssystem, das NRTK, KI-gestützte Stereo-Kameras und 360-Grad-LiDAR in einer Plattform kombiniert. Laut Herstellerangaben ermöglicht das eine zentimetergenaue Orientierung und die Erkennung von über 300 verschiedenen Hindernissen in Echtzeit.

Auch schwieriges Gelände soll der NAVIA 6000 AWD meistern können. Der NexDrive™-Allradantrieb nutzt hierfür vier unabhängig angetriebene Radnabenmotoren und eine integrierte Luftfederung, um Unebenheiten auszugleichen und die Traktion konstant zu halten. So soll der Mähroboter Steigungen von bis zu 80 Prozent, Hindernisse von rund 6 Zentimetern und auch nassen Untergrund zuverlässig meistern. Eine Akkuladung reicht dabei für etwa 90 bis 120 Minuten.
Beim Schneidsystem setzt NexLawn auf eine 36-Volt-Hochvoltarchitektur mit einem 15,8 Zoll breiten Doppelscheiben-Mähwerk und insgesamt sechs Klingen. Die schwimmend gelagerte Konstruktion soll für ein gleichmäßiges Schnittbild sorgen – auch auf unebenem Terrain oder bei dichterem Gras. Für saubere Kanten kommt NexTrim™ zum Einsatz: Dabei fahren die Schneidscheiben bei Randfahrten seitlich aus, sodass der NAVIA bis auf 1,2 Zoll an Mauern, Wege oder Beete herankommt und deutlich weniger Nacharbeit nötig ist.
Adaptive Mähmodi passen Fahrwege und Schnitthäufigkeit an Wachstum und Rasenhöhe an, während eine intelligente Zonenverwaltung unterschiedliche Bereiche gezielt priorisieren oder ausschließen kann. Sobald Kleintiere erkannt werden, wird der Betrieb eingestellt. Mit anderen Worten: Die Messer bewegen sich nicht mehr. Schließlich fährt der Mähroboter (Bestenliste) bei Regen selbstständig in die Ladestation zurück. Der NexLawn NAVIA 6000 AWD soll im Frühjahr 2026 in Nordamerika und Europa erscheinen und 3.999 US-Dollar kosten.
NexLawn Master X: Dieser Mähroboter hat einen Greifarm
Der Roboter-Markt wird immer verrückter. Nachdem im vergangenen Jahr Roborock den ersten Saugroboter mit Greifarm (Test) auf den Markt gebracht hat, sind wir jetzt so weit, dass auch ein Roboterarm im Garten für Ordnung sorgen soll.
Neben seinem Flaggschiff, zeigt NexLawn auch, wie weit das Konzept Mähroboter künftig gehen könnte. Der Master X Concept kombiniert einen geländegängigen AWD-Mäher mit einem einziehbaren Roboterarm, der das Gerät in einen multifunktionalen Gartenhelfer verwandelt. In den gezeigten Demos räumt der Master X Hindernisse aus dem Weg, trimmt Kanten, entfernt Unkraut und übernimmt sogar Bewässerungsaufgaben.

Der Roboterarm lässt sich kompakt im Gehäuse verstauen und bei Bedarf ausfahren, wobei verschiedene Werkzeuge zum Einsatz kommen können. Damit wird der Mähroboter vom reinen Rasenschneider zum Multi-Tool für den gesamten Garten. Noch handelt es sich dabei um ein Konzept – der Marktstart ist frühestens für 2027 geplant –, doch NexLawn macht deutlich, dass man langfristig deutlich mehr im Blick hat als nur das Mähen.
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Funknetzwerk: Asus zeigt WiFi 8 als Demo und im Konzeptrouter NeoCore

Vor zwei Jahren wurde der Funkstandard WiFi 7 eingeführt, Zeit um über den Nachfolger zu sprechen. Das dachte sich zumindest Asus zur CES und zeigte eine erste Demo mit WiFi 8. Futuristisch wirkte der Konzeptrouter ROG NeoCore.
WiFi 8 zur CES demonstriert
Auf WiFi 7 alias 802.11be folgt irgendwann WiFi 8 alias 802.11bn, soviel steht bereits fest. Bis zur Markteinführung wird es aber noch einige Zeit dauern. Auch wenn die maximale Datenrate bei den 23 Gbit/s des Vorgängers bleibt, spricht Asus von einem „doppelt so hohem Durchsatz im mittleren Bereich, doppelt so große IoT-Abdeckung und bis zu sechsmal geringerer P99-Latenz durch intelligenteren Multi-AP/Multi-Client-Betrieb im Vergleich zu WiFi 7“.
Das in einem Glaskasten steckende, nackte WiFi-8-System in Las Vegas soll in internen Tests einen Durchsatz von 7,46 Gbit/s erreicht haben, während der WiFi-7-Router GT-BE19000 unter gleichen Bedingungen bei 6,28 Gbit/s stand.
Im Wesentlichen soll WiFi 8 für stabilere Verbindungen und niedrigere Latenzen sorgen. Da sich im WLAN meist ohnehin zahlreiche Geräte den Durchsatz teilen, spielt das theoretische Maximum eine untergeordnete Rolle.
So sorgt WiFi 8 beispielsweise für eine deutlich langsamere Geschwindigkeitsabnahme und stabilere Verbindungen und gewährleistet so eine reibungslose Leistung, unabhängig davon, ob sich der Router im Wohnzimmer, auf dem Dach oder sogar im Garten befindet. WiFi 8 verbessert auch die bidirektionale Kommunikation für Geräte mit geringem Stromverbrauch wie intelligente Leuchten und Steuerungen und gewährleistet so stabile Verbindungen für alle angeschlossenen Geräte.
Asus
ROG NeoCore als Konzeptrouter mit WiFi 8
Dass kommende WiFi-8-Router ganz anders aussehen könnten als die bisherigen „Antennenmonster“ veranschaulicht zumindest das Konzept des ROG NeoCore. Dass dieser auch so umgesetzt wird, ist aber nicht gesichert. Zumindest will man aber weg von den „Riesenspinnen“, an die aktuelle High-End-Router mit ihren vielen Antennen erinnern und kompaktere Designs anbieten.
Das verspricht sich Asus von WiFi 8
Folgende Punkte nennt Asus als potenzielle Vorteile von WiFi-8-Routern:
- langsamere Geschwindigkeitsabnahme
- stabilere Verbindungen durch intelligente Frequenzkoordination
- verdoppelter Durchsatz im „mittleren Bereich“
- verbesserte bidirektionale Kommunikation für Geräte mit geringem Stromverbrauch
- Verbesserung der Spektrumseffizienz und der dynamischen Planung
- doppelt so große IoT-Abdeckung
- bis zu sechsmal geringere P99-Latenz
In einer FAQ (englisch) werden die erwarteten Vorteile noch im Detail beschrieben.
Asus will dem Standard zuvorkommen
Nach Aussagen von Asus wird der neue WLAN-Standard WiFi 8 voraussichtlich erst im September 2028 endgültig festgelegt. Dennoch plant der Hersteller noch in diesem Jahr die ersten WiFi-8-Router auf den Markt zu bringen, die dann auf dem Entwurf der kommenden Spezifikation aufbauen.
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Der AirTag für Android-Smartphones ist da
Motorola zeigt auf der CES erstmals Smart Tags, die den Apple Air Tags das Wasser reichen können. Neben der Möglichkeit, getaggte Dinge zu finden, bieten sie noch eine weitere pfiffige Funktion, die Apple so nicht im Petto hat.
Smart Tags sind längst keine Nische mehr, doch erst Apple hat die kleinen Finder wirklich alltagstauglich gemacht. Zwar ist die reine Bluetooth-Reichweite der Tracker auf rund 50 Meter begrenzt und sie besitzen kein eigenes GPS, doch das globale Netzwerk aus Millionen von iPhones löst dieses Problem. So wird eine weltweite Ortung möglich – extrem energiesparend und ganz ohne monatliche Gebühren.
Auch Google hat mittlerweile mit seinem „Find My Device“-Netzwerk nachgezogen. Der Unterschied: Google baut (noch) keine eigene Hardware, sondern überlässt das Feld Partnern. Kauft Ihr ein fähiges Drittanbieter-Modell, wie dieses hier, profitiert Ihr aber auch hier von einer globalen Abdeckung.
Endlich ein AirTag für Android
Bislang krankten Android-Tracker jedoch an einem entscheidenden Detail: Die punktgenaue Suche fehlte oft. Während Apple-Nutzer ihre Schlüssel zentimetergenau im Sofaritzen-Nirwana orten können (Precision Finding), zeigte Android bislang oft nur eine grobe Nähe an – also, ob das Gerät in Bluetooth-Reichweite ist oder nicht. Der Grund ist der fehlende Ultra-Wideband-Chip (UWB), der für diese Exaktheit nötig ist.
Auf der CES in Las Vegas hat Motorola nun geliefert: Der Moto Tag 2 ist im Grunde der lang ersehnte AirTag für das Android-Lager mit vollem Feature-Set. Dank integriertem UWB-Chip könnt Ihr den Tracker nicht nur weltweit über Googles Netzwerk aufspüren, sondern ihn auch im Raum zentimetergenau lokalisieren.
Moto Tag 2 vorgestellt

Ähnlich wie das Vorbild aus Cupertino setzt auch Motorola auf eine austauschbare CR2032-Knopfzelle und verspricht damit Laufzeiten von bis zu 600 Tagen. Dass kein fest verbauter Lithium-Ionen-Akku zum Einsatz kommt, hat strategische Vorzüge: Zum einen hält die Batterie deutlich länger, zum anderen sind Tracker ohne Lithium-Akku im Frachtraum von Flugzeugen unproblematisch. So könnt Ihr Euren Koffer auch bedenkenlos beim Check-in aufgeben und tracken.

Der Moto Tag 2 erscheint in zwei Farbvarianten. Besonders clever: Die Maße sind so nah am Apple-Pendant, dass Ihr theoretisch das gigantische Angebot an AirTag-Zubehör nutzen könnt. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal gegenüber Apple ist jedoch der integrierte Button: Ist die Kamera-App auf Eurem Smartphone aktiv, dient der Moto Tag 2 als praktischer Fernauslöser für Fotos.
Preislich orientiert sich Motorola direkt an der Konkurrenz: Ein einzelner Tag kostet 39 Euro, das 4er-Pack liegt bei 139 Euro. Ein exaktes Datum fehlt noch, die Verfügbarkeit wird lediglich mit „in Kürze“ angegeben.
Werdet Ihr Euch den Moto Tag 2 zulegen oder wartet Ihr vielleicht noch auf Googles eigene Hardware?
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BGH bestätigt: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt ab Vertragsabschluss
Wer sich für einen Glasfaseranschluss entscheidet, muss oftmals mit Verzögerungen rechnen. Es kann Monate oder sogar Jahre dauern, bis die Leitung steht. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt aber bereits bei Vertragsabschluss, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Vorausgegangen war bereits ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Januar 2025. Schon vor einem Jahr erklärten die Richter, dass ein Glasfaservertrag nicht beginnt, wenn der Anschluss freigeschaltet wird – sondern bereits mit dem Abschluss des Vertrags.
Für Kunden heißt dies: Wenn sie einen entsprechenden Tarif gebucht haben, verschiebt sich der Kündigungstermin auch bei Verzögerungen nicht nach hinten.
Mindestvertragslaufzeit ab Anschlussschaltung noch gängige Praxis
In der Branche ist das bislang aber Teil der gängigen Praxis. Das gilt etwa auch für die Deutsche GigaNetz GmbH, die entsprechende Klauseln in den AGB hat. Die Verbraucherzentrale NRW hat dagegen geklagt und nun zwei Erfolge vor Gericht verzeichnet.
Die Revision, die die Deutsche GigaNetz GmbH vor dem Bundesgerichtshof eingereicht hat, wurde zurückgewiesen. AGB, die Mindestvertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren vorsehen, sind demnach unwirksam. „Dabei beginnt die Vertragslaufzeit im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Vertragsschluss und nicht erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung“, heißt es in der Mitteilung des BGH.
Die Netzbetreiber hatten darauf verwiesen, dass beim Glasfaserausbau besondere Umstände gelten. Laut den Richtern sind diese aber rechtlich nicht relevant.
Musterschreiben von der Verbraucherzentrale NRW
Die Mindestvertragslaufzeiten stehen seit dem Glasfaserausbau im Fokus. Während es bei herkömmlichen DSL- und Kabelanschlüssen in der Regel nur wenige Tage oder Wochen dauert, bis der Anschluss bereitsteht, kann es sich bei Glasfaseranschlüssen um Monate oder sogar Jahre handeln.
Der Grund liegt in den aufwendigen Tiefbauarbeiten, die meist erforderlich sind. Wenn der Ausbau komplexer ist, liegen die Netzbetreiber oftmals hinter dem Zeitplan. In einer Verivox-Studie von 2024 gaben 48 Prozent der Befragten an, es habe Probleme gegeben. Verzögerungen und nicht eingehaltene Termine waren der Grund, der am häufigsten genannt wurde.
Wer einen Glasfaseranschluss hat und eher kündigen will, als der Netzbetreiber einräumt, kann dafür ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW nutzen. In diesem Anschreiben verweist man als Kunde darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsabschluss beginnt.
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