Datenschutz & Sicherheit
Grundrechte sind nicht FSK 16
Wer Kinder und Jugendliche von sozialen Medien ausschließen möchte, um sie zu schützen, der könnte ihnen ebenso die Teilnahme an Demonstrationen verbieten. Schließlich könnte man sich dabei verletzen, manchmal werden Steine geschmissen und viele Demo-Parolen sind sehr polemisch. Auch die Mitgliedschaft in einer Partei könnte eine Altersgrenze bekommen; der Politikbetrieb ist alles andere als harmlos. Und bei all den Horrornachrichten wäre es besser, wenn junge Menschen nicht länger die Tagesschau sehen dürften.
Solche Forderung stellt derzeit zwar keiner. Sie machen aber deutlich, was hinter dem vielfach geforderten Social-Media-Verbot steckt: Im Namen des Schutzes für Minderjährige wird mehr eingeschränkt, als nötig wäre. Das Recht junger Menschen auf politische Teilhabe und die Pflicht des Staats, sie dazu zu befähigen, fallen unter den Tisch.
Seit die australische Regierung Ende des vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Menschen unter 16 Jahren eingeführt hat, findet die Regelung auch in Deutschland immer mehr Zuspruch. Hierzulande drehen sich große Teile der Debatte darum, ob ein Verbot für bestimmte Altersgruppen juristisch umsetzbar wäre, welche technischen Mittel wie datensicher wären und wie hoch die Altersgrenze sein sollte. Doch egal, welche Methode zur Durchsetzung eines Social Media-Verbots für Kinder und Jugendliche herangezogen würde: Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe von relevanten Orten der politischen Teilhabe ist nicht mit ihren Teilhaberechten vereinbar.
Es darf nicht nur Hürden geben
Besonders düster sind die Bilder, die Befürworter eines Social-Media-Verbots für Jugendliche malen. Soziale Medien würden junge Menschen demnach regelrecht vergiften. Es drängt sich der Eindruck auf, Reels zu schauen sei ungefähr genauso schädlich, wie Crack zu nehmen, und gehöre selbstredend verboten.
Oft ins Feld geführt wird außerdem, Jugendliche seien besonders empfänglich für politischen Populismus in sozialen Medien, der eine der Hauptursachen für die Zunahme radikal rechter Tendenzen bei jungen Menschen wäre. Um das zu verhindern, solle man deswegen für antidemokratische Inhalte empfängliche Menschen von bestimmten Plattformen ausschließen.
Oft vernachlässigt wird in der Debatte jedoch, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das Recht haben, vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt zu werden. Kinder und Jugendliche haben all die Grundrechte, die auch Erwachsene haben. Nicht ihre Freiheit muss begründet werden, sondern die Begrenzung ihrer Freiheitsrechte.
Für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Es darf nicht nur Hürden geben, sondern es muss auch Freiheiten geben – etwa die, sich zunehmend selbstständig aus einer Vielzahl öffentlicher Quellen zu informieren, Medien selbst zu wählen und Informationen mit anderen zu teilen. Eine Beschränkung dieser Freiheit wäre ein starker Eingriff in die Grundrechte einer Bevölkerungsgruppe, die über zwölf Millionen Menschen umfasst.
Instagram ist kein Psychothriller
Auch für Filme, Spiele und Bücher gibt es Altersgrenzen – aber soziale Medien sind kein einzelnes Medium wie ein Film, sondern große, vielfältige Räume des öffentlichen Lebens. Sie sind der Ort, an dem Kinder und Jugendliche in großer Zahl etwa Nachrichten konsumieren, politische Geschehnisse verfolgen und sich eine Meinung bilden.
Junge Menschen informieren sich zunehmend weniger über klassische Nachrichtenmedien wie den Rundfunk oder Tageszeitungen. Dass 12- bis 15-Jährige nach einem Social-Media-Verbot verstärkt damit anfangen würden, die FAZ zu lesen oder das Heute Journal zu schauen, ist lebensfremd. Was ein solches Verbot also bewirken würde, ist, Jugendliche von Information auszuschließen und ihre Informiertheit zu verringern.
Das Recht, sich ungehindert zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden, unterscheidet sich in seiner Relevanz für die Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs junger Menschen fundamental von der grundsätzlichen Freiheit, einen Psychothriller zu schauen oder einen Ego-Shooter zu spielen.
Wer Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Aspekten sozialer Medien schützen möchte, müsste also spezifischer vorgehen, je nach konkretem Risiko. Um Jugendliche vor Horrorfilmen zu schützen, gibt es schließlich auch kein pauschales Kinoverbot, sondern eine Altersgrenze pro Film. Entsprechend bräuchte es zum Beispiel eher Einschränkungen für die potenziell radikalisierende Sogwirkung algorithmisch sortierter Feeds auf sozialen Medien – aber kein pauschales Social-Media-Verbot.
Auf sozialen Medien geht es um Austausch
Was soziale Medien ebenso fundamental von Büchern oder Filmen unterscheidet, ist, dass sie nicht nur konsumiert werden, sondern auch Plattform für Austausch sind. Menschen teilen eigene Informationen über soziale Medien, etwa explizit politische Meinungen oder bloße Dokumentationen ihres Alltags, und geben sie an andere weiter, die diese Inhalte wiederum selbst konsumieren und weitergeben können. Dazu gehört auch etwa das Liken und Kommentieren von Beiträgen.
Das bedeutet, dass soziale Medien nicht nur Räume sind, an denen Informationen und Meinungen passiv wahrgenommen werden – etwa, wenn man sich die Tagesschau ansieht –, sondern auch aktiv geteilt und verbreitet werden – wie wenn man ein Flugblatt verteilt oder eine Demo-Rede hält.
Politische Teilhaben stärken statt schwächen
Erwachsene sollten Möglichkeiten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken, statt sie durch ein Social-Media-Verbot zu schwächen. Minderjährige von sozialen Medien auszuschließen würde Misstrauen in eine gesamte Generation ausdrücken und könnte den Eindruck erwecken, man würde sich vor der Politisierung junger Menschen fürchten.
Vielmehr müssen junge Menschen stärker in die öffentliche Meinungsbildung mit einbezogen werden. Soziale Medien sind dazu besonders gut geeignet, weil Jugendliche sich dort austauschen, vernetzen und organisieren können. Bewegungen wie etwa Fridays for Future, #MeToo, Black Lives Matter, „Frau, Leben, Freiheit“ oder die Proteste um Lützerath hätten wohl nicht dieselbe Resonanz gefunden, wenn insbesondere junge Menschen nicht über etwa Instagram oder Twitter davon erfahren und daran teilgenommen hätten. Wäre der Demokratisierung junger Menschen geholfen, sie von diesen Teilhabemöglichkeiten auszuschließen?
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Würde jetzt ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, würden bestehende demokratiekritische Tendenzen bei jungen Menschen nicht einfach verschwinden. Wahrscheinlicher ist, dass viele junge Menschen das Verbot als Beeinträchtigung ihrer Informations- und Meinungsfreiheit erkennen und darüber – auch politisch – frustriert wären.
BzKJ sieht Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention
Ablehnung für das Social-Media-Verbot gibt es nicht nur von Kindern und Jugendlichen, die sich ihre digitalen Räume nicht wegnehmen lassen möchten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sieht in einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gar einen Verstoß gegen den 17. Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. Demnach müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Kinder „Zugang [haben] zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen“.
Das Internet und die Plattformen, die es bereithält, gehören zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und sind ein wesentlicher Ort, an dem sie Informationen erlangen. Gerade deshalb muss ihnen ein sicherer Zugang dazu ermöglicht werden. Um das zu erreichen, sieht das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) je nach Dienst und Risiko zahlreiche mögliche Maßnahmen vor: Neben Datenschutz-wahrender Altersverifikation sind das etwa ein Verbot suchtförderder Funktionen oder verstärkte Anforderungen an Inhaltsmoderation.
Plattformen für alle sicherer machen
Es stimmt, dass soziale Medien diverse Gefahren bereithalten. Sexuelle Übergriffe, Bedrohungen, Desinformation, manipulative Designs, Gewaltdarstellungen oder demokratiefeindliche Inhalte sind nur einige davon. Das sind jedoch nicht nur Gefahren für Kinder und Jugendliche, sondern für alle. Besonders angreifbar sind dabei vulnerable Gruppen – nicht alle haben die hohe Medienkompetenz oder die ausgefeilten Recherche-Kenntnisse, die dabei helfen, sich vor Übergriffen zu schützen.
Es gibt auf sozialen Medien auch Inhalte, die niemand sehen sollte, weder Kinder noch Erwachsene. Etwa weil sie in extremem Maße gewaltverherrlichend, volksverhetzend oder ehrverletzend sind. Vor der Verbreitung solcher Inhalten müssen mehr Menschen als nur Kinder und Jugendliche geschützt werden – sowohl diejenigen, die als Opfer in diesen Darstellungen abgebildet werden als auch die Vielzahl von Menschen, die durch den Konsum solchen Materials gefährdet werden kann. Gegenüber all diesen Menschen hat der Staat eine Schutzpflicht.
Wenn der Staat sich hier aber nicht imstande sieht, seinen Schutzpflichten gegenüber der gesamten Bevölkerung gerecht zu werden, entscheidet er sich stattdessen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte einer Bevölkerungsgruppe.
Statt Kinder und Jugendliche von potenziell gefährlichen Orten auszuschließen, sollten die Gefahren selbst entschärft werden. Das muss insbesondere durch konsequente Plattformregulierung und eine politische Weiterentwicklung des DSA geschehen. Das Ziel sollte sein, Plattformen für alle Menschen sicherer zu machen.
Datenschutz & Sicherheit
Gaming-Plattform Roblox: Gewalt und bauchfreie Oberteile
Wir stehen umschlungen in der Ecke eines verlassenen Klassenzimmers. Meine Arme liegen um den Hals meines unbekannten Gegenübers, während er mich so an der Hüfte hält, dass meine Füße über dem Boden schweben. Ich trage eine winzige Shorts und ein bauchfreies Oberteil, das ist hier für Frauen der Standard. Er trägt lange Hose und T-Shirt. Ich wollte diese Umarmung nicht. Er hat mich einfach gepackt. Ich versuche mehrfach, mich aus seinem Griff zu befreien, er fragt nach meinem Namen.
Der Übergriff geschieht in einem Computerspiel namens „Boys and Girls Highschool experience roleplay“. Auf der populären Gaming-Plattform Roblox werden Millionen Spiele angeboten, Nutzer*innen können dort auch selbst Spiele erstellen. Roblox ist eines der populärsten Videospielangebote der Welt. Über zwei Stunden verbringen Kinder dort im Schnitt am Tag, so eine Studie. Doch Roblox ist in Verruf geraten.
Im vergangenen Jahr reichten mehrere Bundesstaaten der USA Klagen gegen den Gaming-Giganten ein. Sie werfen der Roblox Corporation vor, minderjährige Nutzer*innen nicht ausreichend vor Sexualstraftäter*innen zu schützen. Liz Murrill, Generalstaatsanwältin von Louisiana, schrieb: „Roblox wird von schädlichen Inhalten und Sexualstraftätern überrannt, da die Plattform Nutzerwachstum, Umsatz und Profit über die Sicherheit von Kindern stellt.“
Altersempfehlung: ab 16. Freigabe: ab 5.
Roblox dürfen Nutzer*innen ab fünf Jahren spielen. Die Altersempfehlung der deutschen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) allerdings wurde im vergangenen Jahr von 12 auf 16 Jahre erhöht, unter anderem weil Kinder auf der Plattform vielen Kaufanreizen ausgesetzt seien. Mit der Währung „Robux“, die man auf der Plattform oder Tauschbörsen für echtes Geld erwerben kann, können sich Spieler*innen Waffen und andere Spielvorteile kaufen sowie ihren Avatar individualisieren.
Einige Monate nachdem die USK ihre Altersempfehlung für Roblox heraufgesetzt hatte, gab die Spieleplattform eine Kooperation mit der International Age Rating Coalition bekannt, deren Mitglied die USK ist. Die einzelnen Spiele sollen künftig regional unterschiedlich altersklassifiziert werden, auf Basis eines Fragebogens, den die Spiel-Entwickler*innen ausfüllen. Diese Einstufungen werden von der International Age Rating Coalition und ihren Mitgliedsorganisationen überwacht.
Roblox unterteilt Spiele in vier Kategorien: minimal, mild, moderat und beschränkt. Erlebnisse der Kategorien minimal und mild sind allen Spieler*innen zugänglich. Erst wenn Spiele „moderate Gewalt, leichtes realistisches Blut, milderen derben Humor und milde wiederholte Angst“ enthalten, stuft Roblox diese als moderat ein und verbirgt sie vor Kindern unter neun Jahren. Alle Inhalte mit dem Label „beschränkt“ sind erst ab 18 Jahren einsehbar.
Ich will wissen, was Roblox den Kindern zumutet, die dort Spiele spielen, und erstelle deshalb einen Account. Dabei gebe ich an, acht Jahre alt zu sein. Dennoch empfiehlt mir Roblox auf der Startseite Spiele aus dem „Horror“-Genre. In „Käse-Flucht (Horror)“ werde ich von einer monströsen Ratte durch ein Labyrinth aus Käse verfolgt. In „SCP-Monster“ begegnet mir zu Gruselsounds ein oberkörperfreier Machetenträger. Beide Spiele dürfen auch Fünfjährige schon spielen.
Sturmgewehr, Messer oder Handgranate?
„Kampfarena“ ist ein weiterer Vorschlag auf meiner Startseite. Auch dieses Spiel ist laut der Kennzeichnung für Fünfjährige geeignet. Hier muss man andere Spieler*innen mit einem Sturmgewehr erschießen oder mit Messern und Handgranaten töten. „nice, headshot“ schreibt eine*r der Mitspieler*innen im Chat.

Im Spiel „Dress To Impress“ geht es darum, sich zu einem vorgegebenen Thema möglichst attraktiv zu kleiden, um gute Bewertungen der Mitspieler*innen zu bekommen. Weibliche Avatare haben dabei eine Figur, die Barbie im Vergleich dick aussehen lassen würde.
Bei „[FREE] Hug Fights“ haben weibliche Charaktere, wie auch bei „Highschool experience“ fast nur extrem knappe Outfits zur Auswahl. Die meisten bestehen aus einer winzigen Shorts mit bauchfreiem Oberteil.
Als ich das Spiel starte, werde ich von einem Fremden in ein leeres Haus getragen. Dann kommt ein anderer Avatar und nimmt mich dem ersten ab. Er lässt mich fallen und wirft eine Bombe auf mich – Game Over. Während ich abtrete, sehe ich noch, wie meine ehemaligen Träger sich mit anderen Spielenden schlagen.
Grooming über die Chatfunktion
Auch in „Brookhaven RP“ stirbt mein Avatar schnell. „Brookhaven RP“ ist eine Art sozialistisches Paradies, in dem Häuser, Transport- und Lebensmittel für alle frei verfügbar sind. Um meine Nachbarn kennenzulernen, mache ich einen Ausflug zu einem Haus in meiner Nähe. Ich klingele, zwei Avatare kommen heraus und springen um mich herum. Mein Avatar zerfällt. Meine Nachbarn haben mich umgebracht.
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Ich erlebe viel Gewalt in Roblox-Spielen und auch eine unangemessene Sexualisierung weiblicher Körper. Grooming-Versuche habe ich allerdings nicht erlebt. Die geschehen angeblich vor allem über die Chatfunktion.
Da mein Account vorgibt, acht Jahre alt zu sein, sind für mich nur die Chats der einzelnen Spiele zugänglich. Am Chat von „Brookhaven RP“ kann ich teilnehmen, auch ohne die Zustimmung eines Eltern-Accounts. Einen solchen kann man aus Sicherheitsgründen mit den Accounts Minderjähriger verknüpfen.
Im Chat wird jemand als „Hässlichkeit“ beleidigt, ein Mensch schreibt „DIGGA KÜSS MICH ND“, ein anderer verkündet: „Ich steche Männer ab“.
Aufgemalte Bartstoppeln sollen die Altersschätzung täuschen
Wer mit anderen Nutzer*innen auch außerhalb einzelner Spiele – und womöglich auch unter vier Augen – chatten möchte, muss sich seit Anfang Januar einem Gesichtsscan unterziehen, mit dem das Alter bestimmt werden soll. Spieler*innen sollen so in Altersklassen, wie 13-16 und 18+, einsortiert werden und nur mit Menschen aus eigenen oder angrenzenden Altersstufen chatten können.
Berichten zufolge funktioniert der Gesichtsscan nicht einwandfrei. Es gebe Nutzer*innen, deren Alter als zu gering eingeschätzt wird. Andererseits behaupten Kinder, die Software mit aufgemalten Bartstoppeln und Falten zu einer höheren Alterseinschätzung gebracht zu haben.
Zum Teil bahnten Täter*innen Gespräche mit Minderjährigen auf Roblox an, um sie dann auf anderen Plattformen weiterzuführen, zum Beispiel auf Discord. Die US-amerikanische Kanzlei Anapol Weiss vertritt Opfer, die über Roblox sexuell ausgebeutet wurden, und hat in zehn Fällen Klage gegen Roblox eingereicht, in sechs dieser Fälle haben die Täter*innen ihre Kommunikation mit den Opfern von Roblox zu Discord verlegt. Die Kanzlei gibt außerdem an, hunderte ähnliche Fälle zu bearbeiten.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als Trumps TikTok-Deal real wurde
Liebe Leser*innen,
der TikTok-Deal ist komplett. Das US-Geschäft der einflussreichen Plattform liegt nun in den Händen des Konsortiums „TikTok USDS“ und rückt damit stärker unter den Einfluss der rechtsradikalen Trump-Regierung.
Große Anteile haben die US-Investmentfirma Silver Lake und der Cloud-Anbieter Oracle. Letzterer wurde gegründet von Trump-Amigo Larry Ellison. Ein weiterer großer Anteil liegt bei einem Staatskonzern der Vereinigten Arabischen Emirate, einer Monarchie. Das chinesische ByteDance behält knapp ein Fünftel der Anteile.
Wenn das vor sechs Jahren geschehen wäre, als die zähe TikTok-Saga ihren Anfang nahm, hätte mich das aufgewühlt. Damals hatte ich nämlich noch TikTok aktiv genutzt. Es hätte mich persönlich umgetrieben, was all das nun genau bedeutet:
- Wohin fließen meine Daten, wenn ich direkt mit US-Inhalten interagiere?
- Bekommt die Moderation der Inhalte von US-Creator*innen einen MAGA-Drall?
- Werden Menschen in den USA jetzt mehr rechtsradikale Propaganda in ihren Feeds sehen?
Auf diese Fragen habe ich heute keine Antwort. Was wir wissen: Mehr US-Einfluss macht die Plattform nicht vertrauenswürdiger als vorher. Schon vorher war es schwer zu durchschauen, was wirklich bei TikTok vor sich geht. Künftig wird es noch schwieriger.
Immer wieder hatte TikTok in der Vergangenheit etwa den Einfluss des chinesischen Mutterkonzerns ByteDance heruntergespielt – und damit auch die Nähe zur chinesischen Regierung. Bis heute ist unklar, in welchem Umfang Daten von EU-Nutzer*innen nach China geflossen sind. Nun hat sich mit den USA ein weiterer fragwürdiger Player im Maschinenraum der Plattform breit gemacht.
Tor für Popkultur und Information
Zwar hat TikTok für meinen eigenen Medienkonsum inzwischen keine Bedeutung mehr. Trotzdem weiß ich, dass TikTok für viele Menschen das Tor schlechthin ist zu Popkultur, Information und Unterhaltung. TikTok hat also kulturellen und politischen Einfluss. Nach dem TikTok-Deal muss sich die Plattform die Frage gefallen lassen: Wie stark wird MAGA künftig auf TikTok Einfluss nehmen?
Klare Antworten könnten lange auf sich warten lassen. Mögliche Einflussnahmen auf große Social-Media-Plattformen können nämlich auch sehr subtil sein, und dennoch eine breite Wirkung haben:
- Mit welchen konkreten Signalen arbeiten die Filtersysteme der Inhaltsmoderation?
- Mit welcher Priorität prüfen wie viele Menschen welche Inhalte?
- Sollen die Empfehlungsalgorithmen eher Inhalte bevorzugen, die Menschen beruhigen und ablenken – oder eher Inhalte, die sie aufwühlen und aktivieren?
Diese Beispiele zeigen: Schon mit simplen Stellschrauben einer großen Plattform lässt sich das allgemeine Befinden oder die Aufmerksamkeit eines US-amerikanischen Millionenpublikums in bestimmte Richtungen lenken. Und selbst wenn solche Einflussnahmen nicht bewusst geschehen, sondern Nebeneffekte einer Plattform sind, die bloß ihren Profit maximieren will – unbedenklich werden sie dadurch nicht.
Um die Medienmacht großer Plattformen wie TikTok untersuchen zu können, um den Verdacht von Einflussnahme auszuräumen, dafür bräuchte es Transparenz. Etwa durch einen wirksamen Zugriff auf interne Daten für unabhängige Forschende. In der EU gibt es Gesetze dafür, TikTok und andere große Plattformen sträuben sich dennoch dagegen. Diese Intransparenz hinterlässt bei mir ein mulmiges Gefühl.
Euch ein schönes Wochenende
Sebastian
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Bayerischer Landtag: Streit um Microsoft eskaliert
Die öffentliche Verwaltung steckt in einem Dilemma: Seit Jahrzehnten nutzen die meisten Behörden Microsoft-Produkte und Alternativen sind offenbar nur schwer vorstellbar. Nirgends zeigt sich das derzeit so deutlich wie in Bayern.
Im Oktober regte sich Kritik (PDF) an den Plänen des bayerischen Finanzministers Albert Füracker (CSU), Microsoft für fünf weitere Jahre in der Landesverwaltung einsetzen zu wollen. Seit 2023 besteht ein sogenannter Handelspartnervertrag zwischen der bayerischen Staatsverwaltung und dem US-Konzern. Er legt die Konditionen fest, zu denen das Bundesland Bürosoftware und Windows-Lizenzen bezieht. Dieses Vertragsverhältnis will Füracker nun verlängern.
Doch es regt sich breiter Widerstand gegen seine Pläne. „Wir reden hier nicht über den Kauf einzelner Excel-Lizenzen, sondern über eine Zementierung unserer kompletten digitalen Infrastruktur auf Jahre hinaus“, sagt Florian von Brunn (SPD) gegenüber netzpolitik.org.
Aber auch in der Landesregierung gibt es deutliche Kritik. Füracker und Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) stritten öffentlich um Datenschutz, Abhängigkeit – und um die Frage, ob die US-Regierung über Microsoft auf bayerische Daten zugreifen könnte. Die breite Medienberichterstattung über den Konflikt brachte Markus Söder (CSU) dazu, sich einzuschalten: „Solche Fragen gehören intern besprochen“, mahnte der bayerische Ministerpräsident.
Mit alten Gewohnheiten brechen
Dass die öffentliche Verwaltung auch ohne Microsoft-Produkte arbeiten kann, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein. Das nördliche Bundesland gelang vergangenes Jahr der Umstieg auf einen Open-Source-Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung. Das Fazit fällt bisher positiv aus. Seit dem Umstieg habe man bereits rund 15 Millionen Euro an Lizenzkosten eingespart, sagt Digitalisierungsminister Dirk Schrödter auf Anfrage. Dagegen befürchten Fürackers Kritiker, dass der für seine Verhandlungen mit Microsoft einen dreistelligen Millionenbetrag veranschlagt. Auf Anfrage von netzpolitik.org will sich das Ministerium weder zu den Lizenzkosten noch dazu äußern, mit welchen Einsparungen es rechnet.
Auch in Bayern schaut man Richtung Norden. Er stehe im engen Austausch mit der SPD-Fraktion in Kiel, erklärt von Brunn. Er hofft offenbar darauf, dass die positiven Impulse von dort auch im Süden ankommen. „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Regierung Söder in Bayern die Zeichen der Zeit nicht erkennt, während der CDU-Kollege Daniel Günther im Norden auf digitale Souveränität setzt.“
Als „Zeichen der Zeit“ sehen derzeit viele die dramatische geopolitische Lage, ausgelöst durch eine erratische Politik der US-Administration unter Präsident Donald Trump.
Trumps langer Arm
Die Auswirkungen zeigt etwa der Fall am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Mindestens zwei Richter verloren im Mai vergangenen Jahres jeglichen Zugriff auf digitale Dienste von US-amerikanischen Unternehmen, mutmaßlich infolge ihrer Rechtsprechung. Zu diesen Diensten gehören auch Microsoft-Produkte wie Outlook oder Office.
Seitdem stellen sich Politiker*innen zunehmend die Frage, wie viel Microsoft in der öffentlichen Verwaltung vertretbar ist – zumal diese in der Regel auch mit sensiblen Daten arbeitet. Zwar versichert das bayerische Finanzministerium gegenüber netzpolitik.org, dass die Daten dauerhaft „in mehreren staatseigenen Rechenzentren auf bayerischem Boden gesichert“ seien. Das schließt aber nicht aus, dass US-Behörden auch auf bayerische Verwaltungs- und Bürger:innendaten zugreifen.
Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten vom März 2025, das im Auftrag des Bundesinnenministeriums (BMI) erstellt wurde. Demnach erlaube der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, den dortigen Sicherheitsbehörden weitreichenden Zugriff auf Daten in europäischen Rechenzentren. Auch der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) lasse einen solchen Datenzugriff zu. Die Gefahr, die von diesen Gesetzen für die Verwaltung ausgeht, diskutierte (PDF) auch der Landtag Baden-Württemberg im Sommer.
„Das hebelt europäisches Recht aus“, so von Brunn. Daher fordere die SPD in Bayern nicht nur „ein sofortiges Moratorium für den Microsoft-Deal“, sondern auch „einen verbindlichen Migrationsplan bis 2030 hin zu Open Source“. Diese Strategie sollte auch vorsehen, technologische Abhängigkeiten von einzelnen Konzernen überhaupt erst zu identifizieren, sagt Benjamin Adjei von den Grünen auf Anfrage. Um die „heimische Digitalwirtschaft“ zu stärken, brauche es außerdem jene finanziellen Mittel, die die bayerische Landesregierung in Lizenzkosten von Microsoft aufwende.
Gefahr „einer schutzlosen Preisgestaltung“
Inzwischen hat sich auch die SPD-Bundestagsfraktion in die Causa Microsoft eingeschaltet. In einem offenen Brief an Füracker positionieren sich deren digitalpolitischer Sprecher, Johannes Schätzl, der Landesvorsitzende der BayernSPD, Sebastian Roloff, und die Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Bayern, Carolin Wagner, „gegen die Entscheidung, zentrale staatliche IT-Strukturen langfristig und ohne strategische Alternativenbewertung an einen einzelnen Anbieter zu binden“.
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Füracker habe auf das Schreiben bislang nicht reagiert, sagt Carolin Wagner gegenüber netzpolitik.org, „ich bin mir aber sicher, dass er es gelesen hat“. An ihren Forderungen hält sie weiterhin fest: „Wir werden als Bundesrepublik nicht digital souverän, wenn die Bundesländer nicht souverän werden und dafür gilt es jetzt in München die Weichen zu stellen.“ Andernfalls setze Microsofts „monopolistische Stellung“ die öffentliche Verwaltung weiterhin „einer schutzlosen Preisgestaltung“ aus, warnt die SPD-Politikerin.
Souveränität as a service
Von der Forderung nach digitaler Souveränität hält der Politikwissenschaftler Thorsten Thiel von der Universität Erfurt indes wenig. Der Begriff führe viele, teils widersprüchliche Interessen zusammen und verschleiere, worum es im Kern eigentlich gehen sollte: eine öffentliche digitale Infrastruktur, die Politik und Zivilgesellschaft demokratisch gestalten.
Eines der Hauptprobleme sieht er darin, dass die Politik digitale Souveränität bestellt und die Wirtschaft liefert. Amazon, Google und Microsoft bieten inzwischen vermeintlich souveräne Cloud-Lösungen an – ohne dass die darin gespeicherten Daten tatsächlich sicher vor einem Zugriff durch US-Behörden sind. Souveränität sei so längst zu einem Service geworden, den Tech-Konzerne anbieten, sagt Thiel. In der Forschung wird dies als sovereignty-as-a-service bezeichnet.
Gleichzeitig greifen die Unternehmen gezielt in die Debatte darum ein, was digitale Souveränität bedeutet. „Sie eignen sich die Bedeutungen des zivilgesellschaftlichen Konzepts gezielt an und höhlen es aus“, sagt Thiel gegenüber netzpolitik.org. In der Folge entkämen sie auch einer schärferen Kontrolle und Regulierung durch die Politik.
„Wir sollten daher nicht danach fragen, ob das betreffende IT-Produkt nach Standard XY souverän ist“, sagt Thiel. Viel wichtiger sei die Frage, wie sehr wir uns binden, wenn wir eine bestimmte Software in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.
Bei den Plänen Fürackers geht es aus Sicht des Politikwissenschaftlers um die Frage, ob in Bayern damit Alternativen verhindert werden. Thiel fordert daher positive Gegenbegriffe wie jenen der Interoperabilität. Der Begriff beschreibt die Fähigkeit verschiedener digitaler Systeme, miteinander zusammenzuspielen und Daten auszutauschen. Proprietäre Software verhindere dies in der Regel.
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