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Künstliche Intelligenz

Mond, Nebel, Bewegung: Die Bilder der Woche 7


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In dieser Woche spannt die c’t-Foto-Community den Bogen weit – von nebligen Parkwegen über nächtliche Flusslandschaften hin zu alpinen Höhen. Immer wieder geht es um Reduktion. Klare Linien, gezielte Lichtführung und bewusste Leerräume strukturieren die Motive. Nebel schluckt Details. Dunkelheit rahmt helle Formen. So entstehen Bilder, die mit wenigen Elementen eine starke Wirkung erzielen.

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Auffällig ist das Spiel mit Gegensätzen. Warmes Licht trifft auf eine kühle Morgenstimmung. Starre Architektur steht neben fließendem Wasser. Rasante Bewegung kontrastiert mit meditativer Ruhe. Auch technisch zeigen die Aufnahmen Vielfalt: Langzeitbelichtungen machen Geschwindigkeit sichtbar, Schwarz-Weiß-Aufnahmen reduzieren auf Form und Haltung und Makro- sowie Detailstudien lenken den Blick auf Struktur und Farbe. Sieben Bilder, die zeigen, wie bewusst eingesetzte Technik zur Bildaussage wird.



Frühsport im Nebel…

(Bild: JeanFP)

Ein Jogger läuft durch die Herrenhäuser Gärten in Hannover und verschwindet dabei fast im dichten Nebel. Die Allee zieht sich als klare Linie in die Tiefe und lenkt den Blick direkt zur zentralen Figur. Das gedämpfte Licht reduziert Farben und Kontraste und lässt Formen sanft wirken. Die Szene erzählt von Konzentration und Ruhe an einem stillen Morgen.



Supermoon Voyage on the Magdeburg Elbe

(Bild: ShE 1981)

Ein großer Vollmond schwebt tief über der Elbe und spiegelt sich im ruhigen Wasser. Das Bild ordnet Mond und Spiegelung streng vertikal an und nutzt den Fluss als klare Mittelachse. Die schwarze Umgebung rahmt die helle Mondscheibe und verstärkt den Kontrast. Die Szene wirkt geradezu surreal und erinnert an einen nächtlichen Traum.

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Cowboy

(Bild: NilsSch)

Ein Mann mit Cowboyhut schreitet allein durch die Szene und hebt sich als dunkle Figur vom grauen Hintergrund ab. Die streng reduzierte Komposition setzt auf klare Flächen und viel Negativraum. Die Schwarz-Weiß-Darstellung verstärkt die grafische Wirkung und lenkt den Blick auf Form und Haltung. Das Bild spielt mit Klischees und wirkt zugleich zeitlos und ruhig.



Für Lars

(Bild: Heike Maier)

Hier zeigt sich die Blüte einer roten Tulpe in voller Pracht. Durch die reduzierte und konzentrierte Bildgestaltung wird der Blick direkt zur Pflanze gelenkt. Das Licht betont die Struktur der Blütenblätter und lässt die Farben natürlich wirken. Das Ergebnis ist ein kontemplatives Makrobild, das große Wertschätzung für die Blume als Motiv zum Ausdruck bringt.



Eine Innenwelt.

(Bild: Thomas Brahtel)

Hier führt der Blick ins Innere eines Heißluftballons während der Aufblasphase. Stoffbahnen wölben sich, Nähte zeichnen klare Linien und blaues Licht erfüllt den Raum. Der Fotograf nutzt die Symmetrie der Bahnen sehr gut: Sie lenken den Blick ins Zentrum und betonen die Tiefe. Das Glühen verwandelt den Ballon in einen stillen, beinahe organischen Raum.



über den Wolken

(Bild: Uschi Hermann)

Auf einem Felsvorsprung steht ein einzelner Wanderer und blickt über ein dichtes Wolkenmeer hinweg zu den Gipfeln der Alpen. Die tief stehende Sonne taucht die Felsen und Wolken in warmes Licht und zeichnet klare Konturen. Der Mensch im Vordergrund setzt einen starken Maßstab und verleiht der weiten Landschaft eine menschliche Dimension.



Zu(g) schnell

(Bild: Lightpix84)

Ein Zug zieht als leuchtender Streifen durch die Landschaft. Wegen der Langzeitbelichtung sind zwar keine Details erkennbar, jedoch erkennt man den ICE sofort. Seine Geschwindigkeit ist geradezu spürbar. Horizontale Linien dominieren das Bild und verstärken den Eindruck von Geschwindigkeit. Der Hintergrund ist so bearbeitet, dass er ebenfalls verwischt und dem hellen Streifen Raum gibt.

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Preise für DRAM und SSDs sollen massiv weitersteigen


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Die angespannte weltpolitische Lage hat bislang keine Auswirkungen auf die laufende Speicherkrise. Weltmarktführer wie Samsung, SK Hynix und Micron verhandeln weiter langfristige Lieferverträge mit Abnehmern. Insbesondere US-amerikanische Cloud-Hyperscaler wie Amazon AWS, Google Cloud, Meta und Microsoft kaufen weiter massenhaft Arbeitsspeicher und SSDs. Alle Speicherkategorien sollen in den kommenden Monaten im Preis steigen.

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Der auf Speicher spezialisierte Marktbeobachter Trendforce erwartet, dass konventionelles DRAM im zweiten Quartal 2026 durchschnittlich 58 bis 63 Prozent teurer wird. Damit ist Arbeitsspeicher gemeint, der in Form von etwa DDR5 und LPDDR5X in Server, Desktop-PCs und Mobilgeräte gelangt. Explizit nicht darin enthalten: High-Bandwidth Memory (HBM) für KI-Beschleuniger. NAND-Flash für SSDs soll im selben Zeitraum 70 bis 75 Prozent teurer werden.

Diese Preissteigerungen kommen auf die bisherigen Anpassungen obendrauf. Für das jetzt endende erste Quartal 2026 rechnet der Marktbeobachter mit einem besonders steilen Anstieg: bis zu 98 Prozent bei DRAM und 90 Prozent bei NAND-Flash.

Endkunden und PC-Hersteller sind besonders betroffen, weil sich Speicherhersteller auf Server konzentrieren und große Anbieter den Markt verlassen. Trendforce dürfte damit unter anderem auf Micron anspielen, der seine Endkundenmarke Crucial einstellt.

Die sinkende Nachfrage nach Desktop-PCs, Notebooks und Smartphones reicht offenbar nicht ansatzweise, um die Liefersituation zu entspannen. Weil Hyperscaler weiter einkaufen, ist weiterhin mit „klaren Engpässen“ über das gesamte Jahr zu rechnen. Auch Trendforce betont, dass erst Ende 2027 oder 2028 mit signifikanten Kapazitätserweiterungen bei den Speicherherstellern zu rechnen ist, die die Krise lockern könnten.


(mma)



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Mathematiker fordern Verlegung des größten Fachkongresses weg aus den USA


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Lieber nicht in den USA: Eine Gruppe von Mathematikern hat dazu aufgerufen, den International Congress of Mathematicians (ICM) im Juli nicht wie vorgesehen in Philadelphia abzuhalten. Grund ist die aktuelle politische Situation.

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Ein Grund sei „Amerikas Rolle bei der Destabilisierung der Welt durch ausgedehnte Angriffe“, schreiben die Mathematiker in einer Petition, in der sie die Verlegung des ICM fordern. Dazu gehörten die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro und „ein dreister und gedankenloser Krieg gegen den Iran“ ebenso wie die unrechtmäßigen Tötungen von Menschen in der Karibik, die Unterstützung des israelischen Vorgehens gegen die Palästinenser sowie die Drohungen gegen Kuba und Grönland.

Auch die innenpolitische Situation spreche gegen eine Konferenz in Philadelphia: „Die derzeitige US-Regierung hat ihren ungezügelten Hass auf Einwanderer unmissverständlich gezeigt.“ Es sei zu befürchten, dass den Wissenschaftlern die Einreise in das Land verweigert werde – die US-Behörden verweigern Bürgern aus über 70 Ländern ein Visum. Beamte des Grenzschutzes und des ICE töteten und misshandelten Menschen.

Zu der Konferenz seien Mathematiker aus aller Welt eingeladen, „Menschen, die für einen ICE-Beamten vielleicht nicht so aussehen, als ‚gehörten sie dazu’“. Diese Menschen könnten Diskriminierungen und physischer Gewalt ausgesetzt sein.

Damit disqualifiziere sich die aktuelle US-Regierung als Gastgeber für den ICM. Das Ziel des ICM sei, ein Gefühl internationaler Einigkeit unter Mathematikern zu erwecken. Wenn die Konferenz wie geplant in den USA stattfinde, „würde die IMU nach ihren eigenen Maßstäben völlig versagen“, resümiert die Petition.

Der ICM findet alle vier Jahre statt und bringt Mathematiker aus der ganzen Welt zusammen. Er wurde erstmals 1897 in Zürich abgehalten; der letzte ICM in den USA fand 1986 statt. Beim ICM werden auch eine Reihe von Auszeichnungen verliehen, darunter die Fields-Medaille, die höchste Auszeichnung in der Mathematik.

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Über 1800 Mathematikerinnen und Mathematiker haben die Petition unterzeichnet und sich damit verpflichtet, nicht am ICM teilzunehmen, sollte dieser in Philadelphia stattfinden. Zum Vergleich: Der Kongress 1998 in Berlin hatte über 3300 Teilnehmer, der in Madrid 2006 rund 4500. Die französische mathematische Gesellschaft hat bereits im Januar angekündigt, einem Kongress in Philadelphia fernzubleiben.

Die Konferenz zu verlegen, wäre kein Präzedenzfall: 2022 sollte der ICM in St. Petersburg in Russland stattfinden. Doch nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie im Hinblick auf die politische Situation im Land, insbesondere der fehlenden politischen Freiheiten und des Vorgehens gegen die LGBT-Community, entschlossen sich die Mathematiker damals, den Kongress online durchzuführen. Eine Eröffnungszeremonie sowie die Verleihung der Fields-Medaille fanden in Helsinki statt.

„Angesichts der damaligen Entscheidung gibt es einfach kein stichhaltiges Argument, dass internationale Teilnehmer bei dieser Ausgabe des ICM sicherer sind, als sie es 2022 in Russland gewesen wären“, schreiben die Initiatoren in der Petition.


(wpl)



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OLG Bamberg: TikTok schummelt bei DSA-Pflichten


Tiktok muss seine Webseite für Nutzer in Deutschland umprogrammieren, urteilt das Oberlandesgericht Bamberg (OLG). Die aktuelle Gestaltung verstößt mehrfach gegen die als DSA (Digital Services Act, auch Gesetz über digitale Dienste) bekannte EU-Verordnung. Tiktok muss es Nutzern leicht machen, die Nutzung personenbezogener Daten für die Auswahl der vorgesetzten Videos auszuschalten.

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Außerdem muss die Meldung rechtswidriger Inhalte benutzerfreundlich gestaltet werden. Beides ist laut dem von der Verbraucherzentrale Bayern erstrittenen Urteil ( 3 UKl 5/25 e) nicht gegeben, obwohl der DSA das in Artikel 38 respektive 16 vorschreibt.

Da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, es zu den relevanten Rechtsfragen aber noch keine Rechtsprechung gibt, hat das OLG in seinem erstinstanzlichen Endurteil vom 18. März die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Tiktok wird das wohl in Anspruch nehmen und hat seine Webseite bisher nicht verbessert. TikToks Anregung, bestimmte Rechtsfragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, hat das Gericht nicht aufgegriffen.

Im Prozess hat TikTok zunächst versucht, der Verbraucherzentrale die Berechtigung zur Klageführung abzustreiten. Der DSA diene der Wettbewerbsregulierung und nicht dem Verbraucherschutz; zudem sei ausschließlich die Europäische Kommission zur Durchsetzung befugt, und diese habe an der Webseite nichts ausgesetzt. Und überhaupt würden auch Nicht-Verbraucher die Webseite aufrufen.

Diese Argumente griffen beim OLG Bamberg nicht. Einerseits seien die für die Klage relevanten Passagen des DSA eindeutig verbraucherschützend, andererseits gebe das deutsche Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) der Verbraucherzentrale ausdrücklich das Recht, wegen Verstößen gegen solche DSA-Passagen vor Gericht zu ziehen. Die Regelung des DSA, wonach die EU-Kommission für die Durchsetzung zuständig sei, diene der Abgrenzung gegenüber anderen Verwaltungsbehörden, schließe aber Gerichtsverfahren nach dem UKlaG nicht aus.

Nutzer haben gemäß Artikel 38 DSA das Recht, TikTok zu verbieten, seinem Algorithmus ein Profil aus personenbezogenen Daten zu füttern. Diese Option hat TikTok allerdings ausnehmend gut versteckt. Nutzer müssen mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein beworbenes Produktbild klicken, und dann im Kontextmenü „Feed verwalten“ auswählen.

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Kontextmenü mit den Einträgen "An eine*n FReund*in senden", "Link kopieren", "Feeds verwalten" und "Videoeinzelheiten an zeigen"

Kontextmenü mit den Einträgen "An eine*n FReund*in senden", "Link kopieren", "Feeds verwalten" und "Videoeinzelheiten an zeigen"

Nur durch Klicken mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein angezeigtes Produkt kommt man zu diesem Menü – wenn der Browser mitspielt. Unter „Feeds verwalten“ kann man sich dann verbitten, dass der Algorithmus ein personenbezogenes Profil heranzieht.

(Bild: Tiktok (Screenshot))

Dieser Weg ist alles andere als naheliegend. Beim Versuch der Redaktion ist das Kontextmenü auch nur in einem von drei Webbrowsern aufgetaucht; die anderen beiden Browser zeigten ihr eigenes Kontextmenü. Und über jene TikTok-Menüs, die über die bekannten drei Punkte aufgerufen werden können, ist die Datenschutz-Option nicht zu finden. Damit sei die De-Personalisierungsfunktion auf Tiktoks Webseite zwar unmittelbar, aber nicht leicht zugänglich, was die Vorgaben des DSA verletzt.

Die Meldung rechtswidriger Inhalte gemäß DSA ist sehr wohl über das Drei-Punkte-Menü im rechten oberen Eck des jeweiligen Videos erreichbar – allerdings gut versteckt. Zunächst muss „Melden“ ausgewählt werden, was eine Reihe von Auswahlmöglichkeiten beschert. Darunter „Hass und Belästigung“, „Betrug und Schwindel“ oder „Fälschungen und geistiges Eigentum“, was ja durchaus rechtswidrige Tatbestände sind.

Doch wer meint, damit eine Meldung gemäß Artikel 16 DSA erstattet zu haben, irrt. TikTok betrachtet dies lediglich als Hinweis auf einen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien und setzt nicht die im DSA vorgesehenen Maßnahmen. Nutzer können keine Begründung hinzufügen und auch keine Kontaktdaten beifügen. Damit entfallen nicht nur die Empfangsbestätigung und Information über die Entscheidung über die Meldung, sondern TikTok wähnt sich auch haftungsfrei. Nur bei Meldungen nach Artikel 16 DSA gilt TikTok formalrechtlich als in Kenntnis gesetzt und muss gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.


Screenshot eines Kontextmenüs "Melden": "Bitte wähle ein Szenario aus", gefolgt von elf Einträgen wie "Gewalt, Missbrauch und kriminelle Ausbeutung", "Hass und Belästigung" oder "Betrug und Schwindel"

Screenshot eines Kontextmenüs "Melden": "Bitte wähle ein Szenario aus", gefolgt von elf Einträgen wie "Gewalt, Missbrauch und kriminelle Ausbeutung", "Hass und Belästigung" oder "Betrug und Schwindel"

Wer hier klickt, klickt vielleicht falsch. Die rechtsverbindliche Meldung nach dem Digital Services Act geht nur über die hier nicht sichtbare Option „Widerrechtlichen Inhalt melden“. Sie wird erst durch Scrollen nach unten sichtbar. Das ist unannehmlich, sagt das Gericht.

(Bild: TikTok/Daniel AJ Sokolov (bearbeiteter Screenshot))

Nur wer in dem Menü unter den Seitenumbruch hinunterscrollt und „Widerrechtlichen Inhalt melden“ auswählt, kann nähere Informationen und seine Kontaktdaten hinzufügen. Das erschließt sich aber erst, nachdem man das ausgewählt hat. „Faktisch hängt es daher häufig vom Zufall ab, welche Schaltfläche der Nutzer betätigt und demnach auch, ob er ein den Anforderungen des Art 16 DSA genügendes Meldeverfahren in die Wege leitet“, begründet der OLG sein Unterlassungsurteil. „Die Auffindung dieses Meldeverfahrens wird dem Nutzer daher durch die Ausgestaltung in einer Weise erschwert, dass sie entgegen der Vorgabe der Benutzerfreundlichkeit mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.“


(ds)



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