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Sparvorschläge: Fokus zuerst auf stabilen Finanzen später mehr Digitalisierung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine breite Palette von Maßnahmen, etwa Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker, empfiehlt die FinanzKommission Gesundheit. In ihrem Bericht hat die Kommission auch die Kosten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens unter die Lupe genommen. Demnach werden digitale Innovationen teilweise ohne nachgewiesenen Nutzen großzügig finanziert. Einsparungen bei der Digitalisierung gibt es für die Krankenkassen bereits, jedoch steigen die Kosten für Cybersicherheit.

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Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten seit Januar 2025 ist laut Kommission der Zeitpunkt gekommen, die Anschubfinanzierung zu beenden. Aktuell erhalten Arztpraxen gesonderte Vergütungen für die Erstbefüllung und die Aktualisierung der ePA. Die Kommission empfiehlt, diese Vergütungen ab 2027 zu streichen und damit rund 600 Millionen Euro jährlich einzusparen. Das begründet die Kommission damit, dass die Befüllung technisch weitgehend automatisierbar ist. Es sei „davon auszugehen […], dass die Effizienzgewinne den hierfür notwendigen Zeitaufwand übersteigen“. Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePA bleibe davon unberührt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken signalisierte auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens für sie weiterhin Priorität habe. „Gleichzeitig bringen wir die Digitalisierung voran. Da ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung. Da geht es dann zum Beispiel darum, wie die ePA schneller genutzt werden kann, wie sie mit mehr Anwendbarkeitsfällen genutzt werden kann, wie man den Kassen da auch mehr Möglichkeiten gibt“, sagte Warken.

Parallel liefen „einige Dinge, die auch die Versorgung der Menschen“ und das System besser machen könnten, etwa Gesetze wie die Notfallreform. „Aber natürlich muss man […] den Bürgerinnen und Bürgern auch klarmachen, dass wir zum einen eben die finanzielle Situation haben, die wir stabilisieren wollen und die wir stabilisieren müssen, denn ohne stabile Finanzen ist auch das System an sich nicht stabil und zukunftsfähig“, sagte Warken. Das Primärversorgungssystem wolle sie im Sommer vorstellen, die Auswirkungen würden erst 2028 spürbar.


Grafik zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen

Grafik zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Grafik zeigt eine wachsende Deckungslücke von 15,3 Mrd. € (2027) auf 40,4 Mrd. € (2030) sowie eine daraus resultierende jährliche Mehrbelastung der Beitragszahler, die bis 2030 auf durchschnittlich 680 € pro Person steigt.

(Bild: FinanzKommission Gesundheit)

Kritisch äußert sich die Kommission auch kritisch zu den Kosten Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Außerdem würden die versprochenen Versorgungseffekte im Erprobungszeitraum häufig nicht erreicht, die Abbruchquote bei DiGA-Therapien sei fast doppelt so hoch wie bei konventionellen Therapien. Die Kommission fordert daher die Abschaffung der Erprobungsregelung und eine Nutzenbewertung ähnlich wie bei Arzneimitteln. Erstattet werden sollen DiGAs künftig erst, nachdem ein Erstattungsbetrag verhandelt wurde. Zusätzlich empfiehlt die Kommission die Einführung von Zuzahlungen, um eine verantwortungsvollere Inanspruchnahme zu fördern. Insgesamt mahnt die Kommission, dass digitale Angebote im Gesundheitswesen keine Sonderbehandlung verdienen. Prozesse müssten evidenzbasiert sein, wirtschaftlich und den Patienten helfen.

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Im Bereich der Krankenkassenverwaltung stellt die Kommission fest, dass die Digitalisierung bereits spürbare Effizienzgewinne gebracht hat. „Im Jahr 2004 hat ein Mitarbeiter im Schnitt 487 Versicherte betreut, im Jahr 2024 waren es durchschnittlich bereits 563 Versicherte, was einer Steigerung um 16 Prozent entspricht“, heißt es im Bericht. Gleichzeitig seien die Verwaltungsausgaben durch steigende Anforderungen an Cybersicherheit und digitale Infrastruktur deutlich gewachsen. „Die zunehmende Digitalisierung ist hier durch stärkere Prozessautomatisierung und mehr digitale Services geprägt, aber auch durch höhere Anforderungen an Cybersecurity und Datenschutz. So zählen die größeren Krankenkassen – seit 2024 ab 500 Tsd. Versicherte, zuvor ab 3 Mio. Versicherte – zur kritischen Infrastruktur, für die strenge Sicherheitsanforderungen gelten und entsprechende Investitionen in IT notwendig sind“, heißt es. Auch bei der Krankenhausabrechnung sieht die Kommission Potenzial durch eine konsequentere Nutzung digitaler Daten. In einem weiteren Bericht Ende 2026 will die Kommission langfristige Maßnahmen darlegen.

Zudem schlägt die Kommission vor, Vergütungsregelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und künftige Honorarsteigerungen für Ärzte zu begrenzen. Die TSVG-Regeln waren ursprünglich dafür gedacht, mehr Anreize für Arztpraxen zu schaffen, zusätzliche Termine anzubieten, insbesondere für gesetzlich Versicherte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, die Regeln ersatzlos zu streichen sowie Vergütungsanstiege global zu begrenzen, werde „für den Wegfall von Millionen Arztterminen“ sorgen. Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werde nichts anderes übrig bleiben, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin knappen und künftig weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen.

Schon heute gingen über 40 Millionen fachärztliche Termine „aufs Haus“, würden also nicht vergütet. Einzelne Empfehlungen, etwa die Steuererhöhung auf Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Getränke, begrüßt die KBV jedoch ausdrücklich, sofern die Mehreinnahmen vollständig ins Gesundheitswesen fließen und nicht zur Haushaltssanierung genutzt werden.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, lobt unter anderem, nur evidenzbasierte Leistungen zu finanzieren, kritisiert die Sparpläne zulasten der Patientinnen und Patienten jedoch: „Höhere Zuzahlungen, etwa für Zahnersatz oder Arzneimittel, schaffen Zugangsbarrieren und schwächen die gesundheitliche Chancengleichheit. Schon heute tragen Menschen milliardenschwere Eigenanteile. Ministerin Warken hat versprochen, das Solidarprinzip zu schützen. Jetzt muss sie liefern und die Reform auf ineffiziente Strukturen ausrichten und nicht auf zusätzliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, lobt die Vorschläge: „Dieses Reformpaket hat das Potenzial, dafür zu sorgen, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr insgesamt stabil bleiben oder sogar gesenkt werden können […] Die gesetzlichen Krankenkassen geben heute pro Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung der 75 Millionen GKV-versicherten Bürgerinnen und Bürger aus“. Damit sei das Ende der Fahnenstange erreicht. „Bei aller Anerkennung“ für die Vorschläge für kurzfristige Änderungen seien strukturelle Reformen erforderlich, „die dann ab 2028 wirken können, unverzichtbar.“

Nach Sicht des Digitalverbands Bitkom greifen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu kurz, „denn sie berücksichtigen die Potenziale der Digitalisierung kaum“. Laut Bitkom könne die Digitalisierung „ganz entscheidend zur langfristigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems beitragen“. Aus Sicht des Bitkom soll die Digitalisierung im Zentrum der Reformüberlegungen stehen. „Digitale Lösungen wie KI-gestützte Assistenzsysteme, die elektronische Patientenakte oder Tele-Konzile und Tele-Monitoring können Abläufe effizienter machen, Fachkräfte entlasten, Doppeluntersuchungen und Fehldiagnosen vermeiden und Kosten senken“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.


(mack)



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WhatsApp führt Benutzernamen ein – Handynummer bleibt privat


Der weltweit populärste Messenger-Dienst WhatsApp ändert ein grundlegendes Funktionsprinzip: Künftig müssen Nutzer ihre private Handynummer nicht mehr preisgeben, um mit neuen Kontakten zu chatten. Stattdessen führt der Messenger-Dienst individuelle Benutzernamen ein, über die Anwender miteinander in Verbindung treten können. Die weltweite Phase zur Reservierung der Wunschnamen startet am 29. Juni, bevor die eigentliche Funktion im Laufe des Jahres schrittweise für alle Nutzer freigeschaltet wird.

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Bislang war die mit dem WhatsApp-Konto verknüpfte Handynummer für jeden Chatpartner sichtbar. Alice Newton-Rex, Vizepräsidentin für Produktentwicklung bei WhatsApp, bezeichnet die Neuerung als das „nächste große Datenschutz-Upgrade“ des Unternehmens. Da die persönliche Telefonnummer oft mit sensiblen Lebensbereichen verknüpft sei, sollten die Nutzer nun selbst entscheiden können, wem sie diese überhaupt noch zeigen – etwa beim Beitritt in neue Gruppenchats oder beim Kennenlernen neuer Menschen.

Wer künftig über den Benutzernamen kontaktiert wird oder selbst jemanden anschreibt, gibt seine Nummer nicht mehr preis, es sei denn, die andere Person hat diese bereits in ihrem Telefonbuch gespeichert. Auch bei Anrufen über die App wird anstelle der Telefonnummer der Benutzername eingeblendet. Für die generelle Erstellung eines WhatsApp-Kontos bleibt die Handynummer indes weiterhin zwingend erforderlich.

Da WhatsApp eine hohe Nachfrage nach beliebten Namen erwartet, wird die Reservierung weltweit gleichzeitig geöffnet, um jedem die gleiche Chance auf seinen Wunschnamen zu geben. Jeder Benutzername muss dabei eindeutig sein und kann später auch wieder geändert oder gelöscht werden. Für Unentschlossene bietet die App einen Namens-Generator zur Inspiration an.


Screenshots zeigen WhatsApp-Nutzer mit Nutzername statt Telefonnummern

Screenshots zeigen WhatsApp-Nutzer mit Nutzername statt Telefonnummern

WhatsApp führt Nutzernamen ein.

(Bild: Meta)

Unternehmen, Influencer oder Organisationen erhalten zudem eine Sonderfunktion: Durch eine Verknüpfung mit ihrem Meta-Konto können sie ihre bereits etablierten Facebook- oder Instagram-Nutzernamen direkt für WhatsApp beanspruchen und so ihre Online-Identität wahren.

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Um Spam und unerwünschte Kontaktanfragen zu verhindern, wird es kein öffentliches Verzeichnis zum Durchsuchen und keine Namensvorschläge (Autocomplete) geben. Man muss den exakten Namen einer Person kennen, um sie kontaktieren zu können.

Als zusätzliche Schutzmaßnahme führt WhatsApp einen optionalen „Username Key“ (Benutzernamen-Schlüssel) ein. Haben Nutzer diesen aktiviert, müssen Fremde diesen zusätzlichen Code kennen, um überhaupt die allererste Nachricht an den Benutzernamen senden zu können.

Mit dem Verbergen der Handynummer erfüllt WhatsApp einen der am häufigsten geäußerten Wünsche seiner weltweiten Nutzerschaft und zieht technologisch mit der Konkurrenz gleich. Der Messenger Signal ermöglicht bereits seit Anfang 2024, die eigene Nummer hinter einem Benutzernamen zu verstecken. Bei Telegram gehört die Kommunikation über öffentliche Benutzernamen ebenfalls zum Standard.

Wer im Netz absolute Anonymität sucht, findet diese bei Alternativen wie Threema oder Session: Diese Apps verzichten sogar bei der Registrierung komplett auf persönliche Daten wie die Telefonnummer und funktionieren rein über zufällig generierte IDs.

WhatsApp gehört zum Facebook-Konzern Meta und dominiert den weltweiten Markt der Messenger-Dienste mit rund 3 Milliarden Anwendern. Telegram ist mit rund einer Milliarde Usern mit Abstand die größte Alternative zu WhatsApp. Signal wächst mit seinem Fokus auf Datenschutz kontinuierlich und kommt auf schätzungsweise 70 bis 100 Millionen Anwender. Threema hat mit knapp 10 Millionen Anwendern eine vergleichsweise kleine Nutzerbasis – genießt aber insbesondere in der Schweiz und in Deutschland sowie bei datenschutzbewussten Unternehmen und Behörden einen guten Ruf.


(afl)



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Warum Big-Tech-Konzerne ihre KI-Modelle öffnen – ein Interview


Big-Tech-Konzerne und KI-Startups trainieren für Hunderte Millionen US-Dollar ihre Sprachmodelle – und geben diese komplett oder teilweise frei. Meist werden über einen Open-Weights-Ansatz die Gewichte veröffentlicht. Damit ist es möglich, KI-Modelle auf eigenen Geräten zu betreiben, autonom, dauerhaft kostenlos und datensparsam.

Meta hat die Gewichte seines Sprachmodells Llama offengelegt, ebenso handhaben es das französische KI-Startup Mistral und der chinesische IT-Konzern Alibaba es (mit Qwen). Google (mit Gemma), Microsoft (Phi) und OpenAI (gpt-oss) haben kleine Versionen ihrer Sprachmodelle freigegeben.

Dirk Riehle hat eine Professur für Open-Source-Software an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dort beschäftigt er sich unter anderem mit klassischen Open-Source-Geschäftsmodellen. Wir haben ihn gebeten, die Strategien hinter der Öffnung von KI-Modellen zu erklären.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Warum Big-Tech-Konzerne ihre KI-Modelle öffnen – ein Interview“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Plattformarbeit im Test: Kaum eine App bietet faire Bedingungen


Die Bequemlichkeit der modernen digitalen Welt ist für viele Menschen in Deutschland zur Selbstverständlichkeit geworden. Per App lässt sich das Abendessen bestellen, eine Fahrt buchen oder eine Reinigungskraft vermitteln. Doch hinter den glänzenden Oberflächen der Smartphone-Anwendungen verbirgt sich oft eine prekäre Realität.

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Der jetzt veröffentlichte Fairwork-Report 2026 für Deutschland, den das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und das Oxford Internet Institute verfasst haben, zeichnet ein düsteres Bild der hiesigen Plattformökonomie. Im Fokus standen sieben große Anbieter, von denen die überwiegende Mehrheit bei der Einhaltung elementarer Arbeitsstandards durchfällt.

Das schlechte Ergebnis offenbart eine deutliche Kluft. Angesichts der zehn möglichen Punkte, mit denen die Forscher die Fairness in Kategorien wie Bezahlung, Verträge und Management bewerteten, konnte lediglich der Lebensmittellieferdienst Flink mit sieben Zählern überzeugen. Die Plattform Helpling schaffte gerade noch einen Punkt. Für die Branchenriesen Lieferando, Wolt, Bolt, Uber und Uber Eats endete die Analyse im Desaster: Sie gingen mit null Punkten aus der Bewertung hervor. Faire Beschäftigungsverhältnisse sind in der App-basierten Wirtschaft nach wie vor eine Ausnahme.

Besonders im Fokus der Untersuchung steht die fortschreitende Auslagerung von Tätigkeiten an Subunternehmen. Die Wissenschaftler sehen darin einen Trend, der die Rechte der Beschäftigten massiv schwächt. Bemerkenswert ist hier vor allem ein Kurswechsel bei Lieferando. Hatte der Marktführer im Bereich der Essenslieferungen im Vorjahr noch die höchste Bewertung erhalten, stürzte er nun auf null Punkte ab.

Der Grund liegt in der Umstellung des Geschäftsmodells hin zu einem hybriden System. Lieferando setzt neuerdings verstärkt auf externe Dienstleister, statt Kuriere direkt anzustellen. Die Firma folgt damit Konkurrenten wie Wolt oder Uber Eats.

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Diese Entwicklung hat für die Betroffenen gravierende Konsequenzen, denn durch die oft undurchsichtigen Flottenstrukturen werden Verantwortlichkeiten gezielt verschleiert. Viele Fahrer sehen sich so mit niedrigen, unregelmäßigen Einkommen konfrontiert und haben oft nicht einmal direkten Zugang zu ihren Verträgen. Elementare Rechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub werden in diesen Ketten vielfach ausgehebelt. Ferner erfolgt die Kommunikation meist über unpersönliche Kanäle, was es den Beschäftigten nahezu unmöglich macht, effektiv gegen Managemententscheidungen oder willkürliche Kontosperrungen vorzugehen.

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Dass es auch anders geht, beweist der neue Spitzenreiter Flink. Als einzige Plattform im Test setzt der Berliner Lieferdienst konsequent auf ein Direktanstellungsmodell. Flink konnte nachweisen, dass die Bruttovergütung nach Abzug aller Kosten dem seit 1. Januar 2026 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde entspricht.

Zudem stellt die Firma kostenlose Sicherheitsausrüstung bereit und bietet transparente Verträge sowie strukturierte Prozesse für Beschwerden. Doch auch beim Testsieger ist nicht alles makellos: Einen existenzsichernden Lohn, der für Berlin auf 18,30 Euro beziffert wird, zahlt auch Flink nicht. Zudem fehlen echte, unabhängige, kollektive Mitspracherechte für die Belegschaft. Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation wird branchenweit vernachlässigt: Kein Anbieter konnte hier punkten.

Angesichts der anhaltenden Missstände gewinnt die politische Debatte an Fahrt. Im Gespräch ist derzeit die Einführung eines strikten Direktanstellungsgebots im Liefersektor, orientiert an den Regulierungen in der Fleischindustrie. Die Debatte wird durch die laufende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit in deutsches Recht angeheizt, für die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit einen Referentenentwurf erarbeitet.

Befürworter betonen: Echte Reformen greifen nur, wenn die Verantwortung dort verbleibt, wo auch die Gewinne erwirtschaftet werden. Andere Marktbeobachter hoffen noch auf die bessere Durchsetzung bestehender Gesetze. Die Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sieht in ihrem Vorwort auch den Bundesgesetzgeber gefordert, der systematischen Umgehung von Arbeitsrechten in der Digitalwirtschaft endlich einen Riegel vorzuschieben.


(afl)



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