Künstliche Intelligenz
Überwachung: Das Schweigen der Trump-Regierung zur FISA-Reform
In den Gängen des Kapitols tickt die Uhr. Bis zum 20. April muss der US-Kongress entscheiden, ob er eines der umstrittensten Überwachungsgesetze des Landes verlängert, reformiert oder auslaufen lässt. Es geht um Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Das ist eine der Rechtsnormen, die im Zentrum der Enthüllungen von Edward Snowden standen. Doch während die Debatte über den Schutz der Privatsphäre von US-Bürgern an Fahrt gewinnt, glänzt die Regierung von Präsident Donald Trump durch Abwesenheit.
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Bei einer wichtigen Anhörung des Justizausschusses in dieser Woche seien die Stühle der Regierungsvertreter leergeblieben, berichtet The Intercept. Das Schweigen setzte sich demnach fort, als der designierte neue NSA-Direktor, Generalleutnant Joshua Rudd, bei seiner Bestätigungsanhörung am Donnerstag kritischen Fragen zur FISA-Reform auswich.
Auf die Frage von Senator Ron Wyden, ob er künftig einen richterlichen Haftbefehl für die Durchsuchung von Datenbanken nach Informationen über US-Bürger unterstützen würde, antwortete Rudd dem Demokraten nur vage. Er müsse sich erst tiefer in die Materie einarbeiten, entschuldigte er sich. Zugleich sprach der Militär NSA-Mitarbeitern sein volles Vertrauen aus, die Bürgerrechte stets zu achten.
Hintertür zur heimischen Überwachung
Der Kern des Konflikts liegt in der Natur von „Section 702“. Offiziell erlaubt das Gesetz Geheimdiensten wie der NSA und der Polizeibehörde FBI, die Kommunikation von Ausländern im Ausland ohne einzelne gerichtliche Beschlüsse zu überwachen. Da die digitale Welt jedoch keine Grenzen kennt, landen zwangsläufig auch massenweise Daten von US-Amerikanern in diesen Systemen.
Bürgerrechtler kritisieren seit Jahren die sogenannte Backdoor-Suche: Ermittler können diese riesigen Datenberge ohne richterliche Genehmigung auch nach Informationen über US-Bürger durchsuchen. Ein solcher Vorgang wäre bei klassischen Ermittlungen im Inland verfassungswidrig.
Allein 2021 durchsuchte das FBI bis zu 3,4 Millionen Mal Daten auf Basis von Abschnitt 702, um die Kommunikation auch von US-Bürgern zu inspizieren. Bei diesen Überwachungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Fehlern und Befugnisüberschreitungen.
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Die Fronten im Kongress rund um die Frage des weiteren Vorgehen verlaufen quer durch die Fraktionen. 2024 scheiterte eine überparteiliche Koalition nur an einer einzigen Stimme daran, eine Pflicht für gezielte Durchsuchungsbefehle im Gesetz zu verankern. Stattdessen einigte sich der Kongress erneut lediglich auf eine Verlängerung, die nun wiederum ausläuft. Seither hat der Druck zugenommen: Ein Bundesgericht stellte kürzlich fest, dass das FBI die Rechte eines Bürgers verletzte, indem es dessen Daten ohne richterliche Genehmigung in der 702-Datenbank abfragte.
Politisches Taktieren und interne Unsicherheit
Besonders pikant ist in der diesjährigen Diskussion die Rolle Trumps. In der Vergangenheit wetterte er oft gegen FISA. Der Republikaner ist der Ansicht, dass Bestimmungen des Gesetzes missbraucht wurden, um einen Berater seiner Kampagne von 2016 zu überwachen. Dennoch stützte seine Regierung in seiner ersten Amtszeit die Verlängerung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen. Die aktuelle Zurückhaltung könnte laut Experten wie Jake Laperruque von der US-Bürgerrechtsorganisation Center for Democracy and Technology (CDT) auf interne Unstimmigkeiten hinweisen. Das Weiße Haus und die Führung der Republikaner müssten sich offenbar erst auf eine Position einigen, bevor sie das öffentliche Kreuzfeuer der Abgeordneten suchten.
Doch die Geduld im Kongress ist endlich. Der republikanische Vorsitzende des Justizausschusses des Senats, Chuck Grassley, will, dass sein Gremium voranschreitet. Das müsse mit oder ohne Briefing der Regierung geschehen. Demokraten wie Chris Coons halten parallel das Fehlen einer offiziellen Linie drei Monate vor Ablauf der Frist für „atemberaubend“.
Cloud-Anbieter müssen Daten freigeben
Für die Volksvertreter und Senatoren steht viel auf dem Spiel. Im Jahr der Kongresswahlen müssen sich vor allem auch jene Demokraten rechtfertigen, die zuvor für das Gesetz gestimmt hatten und nun von dessen Gegnern wegen mangelnden Datenschutzes angegriffen werden. Gleichzeitig könnten Republikaner, die unter dem Ex-Präsidenten Joe Biden von den Demokraten noch für Reformen stimmten, unter Trump wieder zu einer härteren Linie zurückkehren.
Section 702 gehört zu den Gesetzesnormen, die es US-Behörden ermöglichen, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Die Reichweite der US-Jurisdiktion ist dabei groß: Unternehmen sind gehalten, Daten auch dann herauszurücken, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind.
Ob der Kongress in den kommenden zwei Monaten eine echte Reform verabschiedet oder das Problem durch eine weitere kurzfristige Verlängerung vertagt, ist derzeit ungewiss. Klar ist nur: Das digitale Erbe der Snowden-Ära fordert Washington erneut zu einer Grundsatzentscheidung über das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit heraus.
(hag)
Künstliche Intelligenz
Deutsches Riesen-Rechenzentrum von Microsoft Azure kann 520 Megawatt verheizen
Vor zwei Jahren kündigte Microsoft an, auch in Deutschland riesige KI-Rechenzentren zu bauen. Nun liegen die ersten Baugenehmigungen für mehrere Gebäude im rheinischen Braunkohlerevier vor, am 12. März erfolgte die Feier zum ersten Spatenstich.
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Bisher nannte Microsoft aber keine konkreten Zahlen zur geplanten Gesamtleistung des Clusters aus mehreren Rechenzentren. Doch der Netzbetreiber Westnetz baut dafür das Umspannwerk Bedburg um und legt neue 110-Kilovolt-Leitungen mit einer Gesamtkapazität von 520 Megawatt (MW).
Damit stößt der Microsoft-Azure-Cluster in Nordrhein-Westfalen im Endausbau in ähnliche Dimensionen vor, die auch NTT in Rheinland-Pfalz mit 482 MW plant. Dort sind sogar noch Ausbaureserven auf mehr als 600 MW angedacht.
Zum Vergleich: Der bisher größte deutsche Standort für Rechenzentren ist der Raum Frankfurt/Main. Dort sind nach Schätzungen bisher Rechenzentren mit einer Gesamtleistung von wenig mehr als 1,1 Gigawatt (GW) in Betrieb.
Die soeben von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Rechenzentrumsstrategie könnte also aufgehen. Denn insgesamt sind in Deutschland zurzeit Investitionen in Rechenzentren in Höhe von insgesamt 25 bis 30 Milliarden Euro geplant.
Kleine und große Fische

Für die 110-Kilovolt-Station „RZ Bedburg“ nennt Netzbetreiber Westnetz eine Übertragungsfähigkeit von mehr als 500 MW (520 MVA).
(Bild: Westnetz)
Viele der großen geplanten Projekte für Rechenzentren erstrecken sich allerdings über lange Zeiträume. Die jeweiligen Investoren möchten zunächst Interessenten anlocken und bauen die Kapazität erst nach Bedarf aus. Daher sind viele der Projekte in Deutschland auch blockweise in Form mehrerer Gebäude geplant.
Im Vergleich zu den gigantischen KI-Fabriken wie Stargate Abilene oder xAI Colossus 2, die derzeit in den USA im Bau sind oder bereits laufen, wirken die meisten Projekte in Deutschland bescheiden. Laut Elon Musk läuft das 18 Milliarden US-Dollar teure Colossus 2 in Memphis seit Januar mit 1 GW und soll bis auf 2 GW anschwellen. Den Strom liefern teilweise mobile Gasturbinen, weil die Netzkapazität nicht ausreicht.
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Bisher gibt es in Deutschland auch keine vergleichbar große Nachfrage nach KI-Rechenleistung, vor allem weil es hier keine Firmen wie Meta, Google, Amazon, Microsoft oder Apple gibt, von denen einige mehrere Milliarden Nutzer bedienen.
Die hierzulande bisher schleppende Nachfrage nach KI-Rechenleistung erwähnte auch Telekom-Chef Höttges bei der Eröffnung des mit 12 MW eher kleinen KI-Rechenzentrums Tucherpark in München. Trotzdem soll schon diese Anlage die bisher in Deutschland mietbare KI-Rechenleistung ungefähr verdoppeln.
Unterschiedliche Angebote
Auch die Angebote unterscheiden sich stark. Viele große Rechenzentren in Deutschland sind sogenannte Colocation-Rechenzentren, in denen Mieter jeweils eigene Hardware betreiben. Dann beziehen sich die für das jeweilige Rechenzentrum genannten Investitionssummen vor allem auf die Gebäude, deren Infrastruktur (Stromversorgung, Kühlung, physische Sicherung) und eventuell noch Netzwerktechnik.
Cloud-Hyperscaler wie die Marktführer Amazon AWS, Microsoft Azure und Google Cloud packen hingegen eigene Server in ihre Hallen. Daher fließt der größte Teil ihrer Investitionen an Hardware-Hersteller, von denen die größten wiederum in den USA sitzen (Nvidia, HPE, Dell, AMD, Intel, Cisco, Arista, Supermicro).
Grüner Strom (auch) aus Sachsen
Microsoft betont, dass die Rechenzentren in NRW grünen Strom verheizen werden. Den kauft Microsoft vorwiegend über Power Purchase Agreements (PPA), unter anderem mit dem großen sächsischen PV-Projekt Energiepark Witznitz.
(ciw)
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Basis für Cyberdome: BSI und Länder schmieden digitale Abwehrallianz
Angesichts einer dauerhaft angespannten Bedrohungslage im Netz schaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Angriffsmodus bei der Verteidigung: Gemeinsam mit der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (Govdigital) legt die Behörde den Grundstein für den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geforderten Cyberdome. Ziel ist laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner die „Industrialisierung der Cybersicherheit“.
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Durch eine erweiterte Daten-Sensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern und deren Kommunen sollen Anomalien künftig in Echtzeit erkannt werden. Diese Vernetzung zwischen dem BSI und den lokalen Security Operations Centern (SOC) dient dem Plan nach als automatisiertes Frühwarnsystem, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gegen professionelle Cyberangriffe abzusichern und Bedrohungsinformationen länderübergreifend auszuwerten.
Das am Mittwoch angekündigte Vorhaben markiert die operative Umsetzung einer seit Monaten von Dobrindt forcierten Strategie. Auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag verlangte im Januar eine „aktive Cyberabwehr“ und skizzierte dabei das Konzept eines Cyberdomes als automatisierte Schutzhülle.
CSU will Hackbacks erlauben
Das BSI legt aktuell zwar den Fokus auf die Detektion und Resilienz. Doch die politischen Appelle gehen weiter: Die CSU und ihr Minister wollen eine rechtliche Basis für digitale Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Angreifer aktiv stören können. Der nun eingeleitete Aufbau der Sensorik-Infrastruktur könnte das technische Fundament für diese Vision einer wehrhaften digitalen Souveränität legen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den kommunalen Dienstleistern über Govdigital soll die bisherige digitale Kleinstaaterei beenden. Durch die Bündelung der Kräfte wollen die Akteure versuchen, die Abwehrkapazitäten so zu skalieren, dass sie mit der Geschwindigkeit moderner Schadsoftware mithalten können.
Das Projekt gilt als einer der ersten konkreten Pfeiler des Cyberdomes, der das nationale Cyber-Abwehrzentrum technisch und personell verstärken soll. Damit rückt Deutschland weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu einer proaktiven, aber heftig umstrittenen Verteidigungsstrategie, die den digitalen Raum als zentrales Feld der zivilen Verteidigung begreift und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur auf ein industrielles Niveau heben soll.
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(wpl)
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Rolling-Stones-Songs: BMG verklagt Anthropic wegen Verwendung für KI-Training
Der zum deutschen Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter BMG Rights Management hat das KI-Unternehmen Anthropic vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt. Anthropic soll urheberrechtlich geschützte Songtexte verwendet haben, um seinen KI-Chatbot Claude zu trainieren.
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In der am Dienstag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San Jose eingereichten Klage (AZ. 5:26-CV-02334) wirft BMG Anthropic „umfassende Urheberrechtsverletzungen“ vor „an urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen, die BMG gehören oder von BMG kontrolliert werden“, darunter Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und andere Musikgrößen. Anthropic soll diese unberechtigterweise kopiert und reproduziert und damit Hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Lange Liste an Vorwürfen
„Um seine Claude-Modelle zu entwickeln oder zu ‚trainieren‘, kopierte Anthropic eine enorme Menge an Texten aus Internetquellen auf verschiedene Weise“, heißt es in der Klage. Das sei unter anderem durch den Einsatz automatisierter Scraping-Tools und durch das Herunterladen von Dateien aus illegalen Online-Bibliotheken geschehen, so der Vorwurf. „Verschärfend kommt hinzu, dass Anthropic weitere Kopien dieser raubkopierten Werke über Torrent-Netzwerke ins Internet hochlud und öffentlich verbreitete.“
Darüber hinaus habe Claude unerlaubte Kopien von BMGs urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen angefertigt und auf deren Grundlage, basierend auf Benutzereingaben, unerlaubte abgeleitete Werke erstellt und ausgegeben. Auch habe Anthropic urheberrechtswidrig Kopien von Songtexten erstellt und in einer zentralen Bibliothek gespeichert. „Die massenhafte Vervielfältigung dieser Werke durch Anthropic – ohne Genehmigung und unabhängig von der Verwendung einzelner Werke als Input oder Output für Claude – stellt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung dar“, so BMG in der Klage. Neben diesen zahlreichen direkten Urheberrechtsverletzungen wirft das Rechteunternehmen Anthropic „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ vor; Anthropic hafte deshalb auch für die rechtsverletzenden Handlungen seiner Lizenznehmer und Nutzer.
BMG fordert von Anthropic in der Klage Unterlassung und Wiedergutmachung. Der Rechteverwalter führt Hunderte Beispiele für Urheberrechtsverletzungen an, die das KI-Unternehmen angeblich begangen hat. Der gesetzliche Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen kann nach US-amerikanischem Recht zwischen bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk liegen, wenn das Gericht die Verletzung als vorsätzlich einstuft.
Plattenlabel gegen KI-Unternehmen
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Die Klage von BMG gegen Anthropic reiht sich ein in ähnliche Verfahren, die von Autoren, Medienunternehmen und anderen Urheberrechtsinhabern gegen Tech-Konzerne angestrengt wurden, weil diese ihre Werke für das Training ihrer KI-Chatbots verwenden. Erst Ende vergangener Woche verklagten die Online-Enzyklopädie Britannica und ihre Tochtergesellschaft Merriam-Webster den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor einem US-Bezirksgericht in Manhattan wegen „massiver Urheberrechtsverletzungen“ beim Training seiner KI-Modelle.
Anfang vergangenen Jahres unterzeichneten Anthropic und mehrere Plattenlabels in den USA eine gerichtliche Einigung in einem Urheberrechtsstreit. Darin erklärte das KI-Unternehmen, dass seine KI-Modelle keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr ausgeben und diese auch nicht als Grundlage nutzen, um ähnliche Texte zu produzieren. Offen blieb der Streitpunkt, ob die Musik und Texte für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen. Universal Music, Concord Music, ABKCO, die auch die Rolling Stones unter Vertrag haben, und einige weitere Unternehmen der Branche waren im Herbst 2023 gegen Anthropic vor Gericht gezogen. Anthropic sauge für das Training und den Output seines KI-Modells Claude massenhaft und unerlaubt geschützte Songtexte in sich auf, so der Vorwurf. Das erinnert stark an die nun von BMG gegen Anthropic erhobenen Vorwürfe.
(akn)
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