Künstliche Intelligenz
US-Algorithmen als Grenzhüter: Automatisierte Urteile über EU-Reisende möglich
In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur Übermittlung von biometrischen und anderen Daten an US-Behörden knüpfen die Amerikaner Bedingungen weitrhin an die Beibehaltung des begehrten „Visa Waiver-Programms“. Ein aktueller Entwurf des Abkommen gewähre den US-Sicherheitsbehörden tiefgreifende Befugnisse, berichtet Euractiv.
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Besonders brisant scheint der Passus zur automatisierten Entscheidungsfindung. Zwar sieht das Dokument laut Euractiv vor, dass Entscheidungen mit erheblichen negativen Auswirkungen für den Einzelnen nicht allein durch Algorithmen getroffen werden dürfen. Mit einer Hintertür: Sofern das US-Recht solche Verfahren autorisiert, wäre die rein maschinelle Beurteilung zulässig. Für solche Fälle soll es „angemessene Schutzmaßnahmen“ für Betroffene geben, etwa das Recht, ein menschliches Eingreifen zu fordern.
Hintergrund dieser Entwicklung ist der Druck aus Washington. Die USA haben unter der Regierung von Präsident Joe Biden mit der sogenannten Enhanced Border Security Partnership (EBSP) neue Anforderungen für die visumfreie Einreise geschaffen. EU-Staaten werden darin aufgefordert, bilaterale Abkommen mit dem Department of Homeland Security (DHS) zu schließen, um den Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken zu ermöglichen.
Wer bis Ende 2026 keine Einigung erzielt, riskiert den Ausschluss aus dem Programm für visumfreies Reisen. Um einen Flickenteppich an Einzelverträgen zu vermeiden und ein gewisses Schutzniveau zu wahren, hat die EU-Kommission die Verhandlungen über ein übergeordnetes Rahmenabkommen übernommen.
Biometrie und sensible Profile im Visier
Der neue Entwurf geht weit über einfache Reiseinformationen hinaus. Er sieht auch die Übermittlung „besonderer Kategorien“ personenbezogener Daten vor. Dazu zählen neben biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken und Gesichtsscans aus Polizeidatenbanken etwa hochsensible Informationen über politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten oder sogar das Sexualleben einer Person.
Zwar betonen die Verfasser des Texts, dass für solche Übermittlungen angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssten. Dafür kämen Zugriffsbeschränkungen oder die Genehmigung durch Aufsichtsbehörden in Frage. Doch diese Formulierungen bleiben vage und lassen Spielraum für Interpretationen.
Ein weiterer Punkt, der Datenschützer und Rechtsexperten alarmieren dürfte, ist die geplante rechtliche Ausgestaltung des Abkommens. Sollte es zu Streitigkeiten über die Auslegung oder Umsetzung der Datenweitergabe kommen, sieht der Entwurf vor, diese konsequent außerhalb der Gerichtsbarkeit zu regeln. Konflikte müssten demnach durch einen gemeinsamen Ausschuss gelöst werden, der sich aus Vertretern der USA und der EU zusammensetzt. Der Gang vor ein nationales oder internationales Tribunal wird explizit ausgeschlossen.
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Damit würde sich das Verfahren einer unabhängigen richterlichen Kontrolle entziehen, was angesichts der Sensibilität der Daten und der Tragweite der Entscheidungen für Reisende den Rechtsschutz schwächen bedeutet.
Kollision mit EU-Datenschutzrecht
Die Einbindung des geplanten Abkommens in europäische Regelwerke wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act dürfte sich schwierig gestalten. Die DSGVO beansprucht grundsätzlich eine extraterritoriale Wirkung. Der Entwurf legt indes fest, dass das neue Abkommen bestehende Vereinbarungen zwischen EU-Staaten und den USA ergänzt und sogar ersetzt.
Dies könnte in der Praxis dazu führen, dass mühsam erkämpfte europäische Standards im Bereich der Grenzkontrolle und Terrorismusbekämpfung faktisch ausgehebelt würden. Laut der KI-Verordnung muss der Mensch zudem im Hochrisiko-Bereich die letzte Entscheidung treffen, nicht ein Algorithmus.
Immerhin scheint die EU bei der Weitergabe von Daten an Drittstaaten eine härtere Linie zu fahren. So sieht der aktuelle Vorstoß vor, dass US-Behörden die von EU-Stellen erhaltenen Informationen nur dann an Dritte weitergeben dürfen, wenn die ursprüngliche europäische Behörde dem explizit zustimmt. In früheren Verhandlungsstadien waren die EU-Mitglieder noch bereit gewesen, Ausnahmen für Fälle „schwerwiegender und unmittelbarer Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit“ zuzulassen, ohne dass eine vorherige Rücksprache nötig gewesen wäre.
Enge Zeitpläne und politische Hürden
Die politischen Verhandlungen treten nun in eine entscheidende Phase. Nachdem Ende Januar eine erste Verhandlungsrunde stattfand, befasst sich der Innenausschuss des EU-Parlaments bereits am 24. Februar in einer vertraulichen Sitzung mit dem Stand der Dinge.
Sollte das Rahmenabkommen verabschiedet werden, müssten die einzelnen Mitgliedstaaten im Anschluss bilaterale Gespräche mit der US-Regierung führen. Dabei gälte es festzulegen, welche nationalen Datenbanken konkret für den Zugriff geöffnet werden. Viele EU-Regierungen haben bereits signalisiert, den USA breiten Zugang zu heiklen Informationen gewähren zu wollen.
Angesichts der knappen Frist bis Ende 2026 und der sicherheitspolitischen Agenda der aktuellen US-Regierung steht die EU so vor einem Spagat. Sie muss die Reisefreiheit ihrer Bürger sichern, ohne deren Grundrechte um der transatlantischen Partnerschaft willen preiszugeben.
Parallel drängt die US-Regierung auf Ausnahmen beim neuen digitalen Ein- und Ausreisesystems (EES) der EU: Washington droht Brüssel mit Schikanen für Diplomaten, falls US-Personal an Schengen-Grenzen Fingerabdrücke und Gesichtsscans für das Register abgeben muss.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Selfie-Bildschirm von Insta360 für iPhone und Android
Insta360, vor allem für seine Rundumkameras bekannt, hat mit dem Snap-Selfie-Bildschirm nun ein Smartphone-Display für Foto- und Videoaufnahmen vorgestellt. Die Hardware lässt sich auf dem Rücken aktueller iPhones (15 bis 17), Samsung-Handys (S21 bis S26, Z Fold6, Z Flip7 und S10+) sowie Pixel 8 und 9 Pro von Google plus weiterer Handys chinesischer Hersteller platzieren. Das Display wiegt unter 90 Gramm und wird magnetisch gehalten: Entweder via MagSafe, Pixel Snap oder einen mitgelieferten Magnetring. Die Idee: So kann man die rückwärtigen Bildsensoren nutzen, die hochwertiger sind als die Selfie-Kameras – und sieht sich dennoch selbst.
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Größe wie ein iPhone der ersten Generation
Die Bildschirmgröße liegt bei immerhin 3,5 Zoll (entspricht der Bildschirmdiagonale des ersten iPhone) mit einer Auflösung von 480 mal 800 Bildpunkten bei 60 Hertz, 550 Lux und 267 dpi. Es gibt eine Variante nur mit Display und eine weitere, die ein zusätzliches Licht mitbringt. Der Anschluss erfolgt für Strom und Video über USB-C; der DP-Alt-Mode wird unterstützt.
Eine Umschlaghülle schützt den Screen, während man das Smartphone transportiert. Gesteuert wird die Hardware über eine eigene App, die interessanterweise auch Touch-Interaktionen auf dem Snap-Selfie-Bildschirm interpretieren kann – praktisch, da man in diesem Betriebsmodus die Vorderseite nicht sieht und so blind bedienen müsste. So gibt es etwa Wischgesten zur Anwendung von Filtern und man kann die Zoomstufe / das verwendete Objektiv des Smartphones wählen.
Ringlicht im Bildschirmrahmen
Das Licht, das um den Rahmen des Displays angebracht ist, beherrscht drei Farbtemperaturen und fünf Helligkeitsstufen. Dank der USB-C-Anbindung sollen flüssige Bilder bis hin zu 4K übertragen werden können, konkurrierende Produkte arbeiten oft mit Bluetooth-Funk.
Insta360 verkauft den Snap-Selfie-Bildschirm bereits über seine Website, die Lieferbarkeit liegt bei drei bis fünf Tagen. Mit Licht kostet das Display 95,99 Euro, ohne 85,99 Euro. Beim Licht muss man aufgrund der Ring-Light-artigen Anordnung prüfen, ob es bei Brillenträgern nicht zu unschönen Spiegelungseffekten kommt.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Apple aktualisiert Pixelmator Pro und weitere Creator-Studio-Apps
Apple hat eine ganze Reihe seiner Kreativprogramme auf einen neuen Stand gebracht, sowohl die Versionen im Rahmen des Abopakets Creator Studio als auch die weiterhin im Angebot befindlichen Kaufvarianten. Besonders interessant ist dabei Pixelmator Pro, von dem eigentlich erwartet worden war, dass Apple nur noch die Mietvariante mit Updates versorgt. Klar ist aber auch: Nutzer sind nun mittendrin im Versionschaos. Sind neben den Kaufvarianten der Apps, die bei vielen Nutzern seit Jahren auf der SSD sind, nun auch die Creator-Studio-Versionen vorhanden, gibt es jede App mit jeweils eigenem Icon doppelt – und gezählt wird ebenso unterschiedlich.
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Pixelmator Pro 3.8 gegen 4.2
Pixelmator, die vom Pixelmator-Team eingekaufte Bildbearbeitung, existiert jetzt in Version 3.8 (Kaufversion, 60 Euro) und 4.2 (Creator Studio, 12,99 Euro im Monat). Beide Versionen können mit RAW-Bildern von neuen Kameras (Sony A7V, Fujifilm GFX 100S II und GFX 100RF) umgehen, beherrschen High-Efficiency- und High-Efficiency-Star-Formate aus der Nikon Z5II und Z50II sowie RAW-Bilder mit hoher Auflösung von der Panasonic DC-SR1M2.
Nur die Mietversion verbessert die SVG-Kompatibilität mit Adobe Illustrator und bietet einen neuen Vergleichsmodus für Effekte und Farbanpassungen. Auch das Anpassen der Werkzeug-Seitenleiste bleibt Mietern vorbehalten. Die nur im Rahmen von Creator Studio angebotene iPad-Variante bekommt neue Tastaturkürzel. Schließlich erweitert Apple seine Vorlagen unter anderem um Produkt-Mockups mit aktuellen iPhones, auch diese gibt es nicht für die Kaufvariante von Pixelmator Pro.
Alte iWork-Versionen möchte Apple gelöscht haben
Bugfix-Updates gibt es weiterhin auch für Logic Pro, Final Cut Pro (jeweils Version 12.2), Final Cut Camera, Motion, Mainstage und Compressor. Weiterhin hat Apple Numbers, Keynote und Pages aktualisiert. Logic Pro erhält eine neue Vorschau für Dolby-Atmos-Abmischungen und ein neues Audiopaket namens Step Reflex Pack mit Modern-Garage-Tanzmusik. Bei den iCloud-Produkten hat Apple darauf verzichtet, die älteren, weiterhin lauffähigen Varianten (erkennbar am alten Icon) zu aktualisieren.
Diese verbleiben bei Version 14.5 – startet man diese, kommt der Hinweis, die Apps könnten „gelöscht“ werden. Nur die neuen Varianten kommen mit Zusatzfeatures gegen Abogebühr als Teil von Creator Studio, entsprechend möchte Apple, dass diese genutzt werden.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Vision Pro: Haben die Apple Stores den Start vermasselt?
Als die Vision Pro im Februar 2024 zuerst in den USA auf den Markt kam und in den folgenden Monaten auch in weiteren Ländern, spielten Apples Ladengeschäfte eine wichtige Rolle: die Store-Mitarbeiter sollten den Kunden eine erstaunlich tiefgehende Einführung in das Spatial-Computing-Headset geben, auf dass diese das derzeit mindestens 3800 Euro teure Gerät erwerben. Doch bei diesen Präsentationen ging offenbar einiges schief, wie es in einem neuen Buch heißt, aus dem das Magazin Wired nun Auszüge veröffentlicht hat.
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Demos über 20 Minuten
New-York-Times-Autor Noam Scheiber schreibt darin, dass das Management der Läden aufgrund einer zu dünnen Personaldecke wenig Möglichkeiten hatte, die Mitarbeiter dafür auszubilden. Resultat: Oft gab es bei der von Apple vorgesehenen Sales-Choreografie schwere Probleme. Scheiber glaubt gar, dass diese dazu führten, dass das Headset zum Flop wurde.
Apple hatte zur Einführung des Headsets Anfang 2024 extra zu geheimen Schulungen in Cupertino eingeladen, wo ausgewählte Apple-Store-Mitarbeiter unter Abgabe ihrer Telefone und Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung trainiert wurden. Die jeweils 20 Minuten lange Demonstration hatte ein komplexes Skript, durch das die Store-Mitarbeiter die Kunden per iPad führten.
Schon bei der Anpassung des Headsets mit seinen knapp 25 Light-Seals („Lichtdichtungen”) soll es häufig Probleme gegeben haben, ebenso mit vorhandenen Brillenglasaufsätzen. Mehrfach sei das Bild beim Kunden nur verschwommen gewesen, ohne dass die Mitarbeiter dies mitbekamen. Die interne Wissensweitergabe habe zudem nicht funktioniert, wie Apple sich das gewünscht hatte.
Keine gut bezahlten Fachleute mehr?
Apple soll zudem gehofft haben, dass sich die Store-Mitarbeiter selbst an der Vision Pro fortbilden. Das Problem: Für die meisten von ihnen war das Gerät schlicht zu teuer – auch abzüglich eines 25-prozentigen Rabatts. In Schreibers Buch, das den Titel „Mutiny: The Rise and Revolt of the College-Educated Working Class“ trägt, heißt es weiter, Apple habe den alten Ansatz von Steve Jobs, gut bezahlte Fachleute in seinen Apple Stores zu beschäftigen, teils umgeworfen. Nun gehe es insbesondere um Geräteverkäufe, Zubehörerwerb und weitere konventionelle Retail-Metriken. Auch Dienste wie iCloud oder AppleCare werden von den Mitarbeitern verstärkt an Mann und Frau gebracht. Die Rolle des sogenannten „Creative“ wurde hingegen zurückgedrängt, kritisiert das Buch.
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Es ist unklar, wie gut sich die Vision Pro bislang verkauft hat. Apple nennt keinerlei Zahlen. Das Headset wurde im vergangenen Jahr jedoch mit dem M5-Chip ausgestattet und mit einem neuen Dual-Kopfband für besseren Sitz. Zudem wurden die Preise minimal abgesenkt. Apple bietet die Demos der Vision Pro nach wie vor in seinen Läden an, allerdings sieht man diese wesentlich seltener als noch im vergangenen Jahr.
(bsc)
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