Künstliche Intelligenz
Vodafone Jugendstudie: Einsame Jugendliche – analog schlägt digital
Die Vodafone Stiftung hat in einer neuen Studie Einsamkeitsgefühle unter Jugendlichen in den Blick genommen und dabei auch den Einfluss von digitalen Angeboten betrachtet. Obwohl Jugendliche heutzutage sowohl analog als auch digital Gemeinschaft erleben können, verliert die analoge Begegnung nicht an Wert. Vielmehr zeigt die Untersuchung: Digitale Angebote wie Social Media werden von einigen genutzt, um sich weniger einsam zu fühlen, doch gleichzeitig gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen intensiver Social-Media-Nutzung und erhöhten Einsamkeitsgefühlen. Zudem werden analoge Kontakte als wirksamer gegen Einsamkeit empfunden als digitale.
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Global vernetzt und trotzdem einsam
Für die Studie „Generation einsam?“ hat infratest dimap 1046 vom 5. bis 18. Mai 2025 deutschsprachige Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren in Deutschland mittels Online-Interviews befragt. Zur Sicherstellung der Repräsentativität wurden die Ergebnisse nach soziodemografischen Merkmalen gewichtet.
Demnach sind der Vodafone-Studie und auch einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zufolge Jugendliche unter den Bevölkerungsgruppen mittlerweile am stärksten von Einsamkeit betroffen, während zuvor ältere und hochbetagte Menschen als besonders betroffen galten. Die Corona-Pandemie habe Einsamkeitsbelastungen mehr in den Fokus gerückt.
Im Jahr 2025 fühlte sich knapp die Hälfte der Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren häufig oder gelegentlich einsam. Wie auch in der Gesamtbevölkerung geben Mädchen und Frauen häufiger an, unter Einsamkeitsgefühlen zu leiden. Dabei schätzen die Befragten Einsamkeit nicht als ein rein persönliches Problem, sondern als eine größere gesellschaftliche Herausforderung ein, „die über die Zeit an Bedeutung gewonnen hat“. Eine große Mehrheit unterstützt auch die Aussage, dass das Gefühl der Einsamkeit unter Jugendlichen in den vergangenen Jahren zugenommen hat.
Die stärksten Belastungsfaktoren für die Jugendlichen stellen Schulstress und Leistungsdruck, Streit mit Familie oder Freunden und mentale Erschöpfung dar. Einsamkeit oder auch Druck durch Social Media fallen gegenüber diesen Faktoren ab, werden aber trotzdem noch von fast 50 beziehungsweise 30 Prozent als „sehr stark“ oder „stark“ wahrgenommen (Einsamkeit 48 Prozent, Druck durch Social Media 29 Prozent). Zudem seien junge Menschen mit Einsamkeitserfahrungen insgesamt sensibler gegenüber anderen potenziellen Stressfaktoren und Belastungen als Jugendliche ohne diese Erfahrungen. Um sich Unterstützung gegen Einsamkeit zu suchen, wende sich die Mehrheit der Befragten Freundinnen und Freunden (72 Prozent), Eltern (66 Prozent) und auch Großeltern (19 Prozent) zu. Nur sieben Prozent suche Unterstützung in Online-Gruppen oder -Communitys.

Unterstützung bei Einsamkeit würde immer erst bei den nächsten sozialen Kontakten gesucht: Freunden und Familie.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Die bisherige Nutzung von Social Media gegen Einsamkeit stufen auch nur 23 Prozent als hilfreich ein, den Konsum anderer Online-Inhalte 22 Prozent. Als besonders wirksam gilt hingegen für 55 Prozent der Befragten, etwas mit Freunden zu unternehmen oder Hobbys und Sportarten auszuüben (34 Prozent). Der Austausch in Online-Communitys geben nur drei Prozent als bisher hilfreich an.
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Das direkte soziale Umfeld wird als besonders hilfreich wahrgenommen, der Online-Austausch ist nur für Wenige eine Lösung.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Konsumieren, nicht teilen und hängen bleiben
Nutzen Befragte Social-Media-Angebote häufig oder zumindest gelegentlich, um sich weniger einsam zu fühlen, tun das 14- bis 20-Jährige mit niedriger bis mittlerer Bildung häufiger als Gleichaltrige mit hoher Bildung. Haben junge Menschen bereits Einsamkeitserfahrungen, greifen sie mit 79 Prozent erkennbar häufiger auf soziale Medien zurück. Der aktive Austausch über die eigenen Gefühle auf Online-Plattformen spielt für diese Jugendlichen zugleich nur eine geringe Rolle – sie konsumieren also eher Inhalte, als online gezielt aktiv zu werden. Das spreche laut Studie „für einen Kreislauf, bei dem Einsamkeit junge Menschen dazu bringt, Zeit auf Social Media zu verbringen – die Nutzung derselben jedoch die Einsamkeitsgefühle nicht mindert“. Zudem könnten diese Jugendlichen dann auch weniger gut die eigene Bildschirmzeit begrenzen: „Jugendliche, die soziale Medien intensiv nutzen, fühlen sich doppelt so häufig einsam wie Jugendliche, die Social Media wenig nutzen und angeben, keine Probleme bei der Begrenzung ihrer Social-Media-Nutzung zu haben.“ Dass Jugendliche problematisches Nutzungsverhalten bewusst wahrnehmen, sie aber oft nicht wissen, wie sie es verändern sollen, hat die Vodafone-Stiftung bereits im vergangenen Herbst in einer Studie dargestellt.

Wer häufig oder gelegentlich ein Gefühl von Einsamkeit verspürt, nutzt auch häufig oder zumindest gelegentlich Social Media gegen Einsamkeit.
(Bild: Vodafone Stiftung)
Wie auch schon in anderen Untersuchungen erhoffen sich Heranwachsende in besonderer Weise Hilfe von Schulen und anderen Ausbildungsstätten. Diese sollten „einsamkeitsbelasteten“ Jugendlichen Unterstützungsangebote machen. Zugleich haben 65 Prozent der Befragten aber nicht das Gefühl, dass ihre Schule das Thema Einsamkeit ernst nimmt. Das erklärt vielleicht auch die widersprüchlich wirkende Angabe in Abbildung 4, dass bisher nur sechs Prozent der Befragten Unterstützung bei Lehrkräften, Ausbildern oder Sozialarbeitern suchen würden. Die Studie stellt aber ohnehin infrage, wie die schon jetzt überlasteten Schulen sich auch noch dieser Aufgabe widmen könnten.
(kbe)
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Abmahnung für GVG Glasfaser: Erneuter Streit um Vertragslaufzeit
Erneuter Rechtsstreit um Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Regionalnetzbetreiber GVG Glasfaser wegen einer angeblich unzulässigen Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Kieler Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und will gegen die Abmahnung vorgehen.
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Laut den Vertragsklauseln der GVG-Marke „nordischnet“ soll die Mindestlaufzeit eines Neuvertrags erst mit der Aufschaltung des Anschlusses beginnen und nicht bereits bei Vertragsschluss. Das entspreche nicht der geltenden Rechtslage, betont die Verbraucherzentrale und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
BGH: Laufzeit beginnt mit Abschluss
Der BGH hatte im Januar in einem von der Verbraucherzentrale NRW gegen den Netzbetreiber Deutsche Giganetz angestrengten Verfahren klargestellt, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss mit dem Vertragsschluss beginne.
Der Gesetzgeber hat die Regeln zu Vertragslaufzeiten mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaffen, um Anbieter daran zu hindern, ihre Kunden mit den AGB an sich zu ketten. Verträge mit zweijähriger Erstlaufzeit dürfen nicht automatisch langfristig verlängert werden, sie müssen danach monatlich gekündigt werden können.
Für die Anbieter auf dem wachsenden Glasfasermarkt ist das ein Problem. Es ist üblich, dass Netzbetreiber erst dann mit dem Ausbau in einem Anschlussgebiet beginnen, wenn sich dort genug Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden haben. Danach kann es Monate dauern, bis die Anschlüsse gebaut und geschaltet werden.
Die Zahlungspflicht für Kunden beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anschluss auch geschaltet ist. Dadurch verkürzt sich der Anteil der Vertragslaufzeit, an dem der Kunde auch bezahlt, zum Teil erheblich – und die Kalkulation für den Netzbetreiber geht nicht mehr auf. Deswegen sind zahlreiche Anbieter dazu übergegangen, den Beginn der Vertragslaufzeit in ihren AGB zu regeln.
So auch die Kieler GVG. Mit einem wesentlichen Unterschied, der in diesem Fall noch eine Rolle spielen dürfte: „In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft“, teilt die VZ Niedersachsen mit. „Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden.“
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GVG räumt Kündigungsrecht ein
Die Mindestvertragslaufzeit beginne „mit Leistungserbringung“, steht in den AGB von „nordischnet“. Ein paar Sätze weiter heißt es dann, der Kunde sei zugleich „berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen“. Kurz: Der Kunde kann vor der Schaltung des Anschlusses jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.
„Durch dieses Sonderkündigungsrecht, das in der Praxis indes nur selten in Anspruch genommen wird, profitieren die Kundinnen und Kunden unserer Marken nordischnet und teranet vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit von voller Flexibilität“, betont ein Sprecher auf Anfrage. „Wir binden unsere Kundinnen und Kunden nicht länger als die gesetzlich zulässigen 24 Monate an ihren Vertrag.“
Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 61/24), die die Richter auch in ihrem Urteil vom Januar erwähnen. Darin heißt es, eine bindende Laufzeit liege nicht vor, wenn und solange der Kunde die Möglichkeit der Vertragskündigung habe.
GVG sieht sich damit im Recht: Die später beginnende Vertragslaufzeit ist nach dieser Lesart kein Nachteil für den Kunden, wie von der Verbraucherzentrale behauptet. „Wir werden rechtliche Schritte gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen und weisen diese inhaltlich zurück“, kündigt der GVG-Sprecher an. Damit ist nun eine Klärung vor Gericht zu erwarten.
(vbr)
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Apple übernimmt Photonik-Startup invrs.io | heise online
Apple hat sich Technologie und Know-how des Start-ups invrs.io gesichert. Der Konzern übernimmt bestimmte Vermögenswerte und stellt den einzigen Mitarbeiter sowie Anteilseigner ein, heißt es in einer Meldeliste der EU-Kommission, in der große Unternehmen wie Apple ihre Übernahmen offenlegen müssen.
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In der Meldung steht, dass invrs.io „Open-Source-Frameworks für die Photonikforschung“ entwickelt. Laut GitHub-Präsenz entwickelte das Start-up eine KI-gestützte Designplattform für Optik und optische Komponenten, wie sie in VR- und AR-Systemen, Rechenzentren sowie autonomen Fahrzeugen zum Einsatz kommen könnten.
Das Start-up wurde 2023 von Martin Schubert gegründet. Seinem LinkedIn-Profil zufolge leitete er bei Google und Meta über mehr als sechs Jahre hinweg sogenannte Inverse-Design-Programme.
Beim Inverse Design beginnt der technische Entwurfsprozess nicht mit einer konkreten Form oder einem Material, sondern mit den gewünschten Leistungsmerkmalen. Aus diesen Zielvorgaben berechnet ein Algorithmus automatisch die Konfiguration, die diese am besten erfüllt. Die KI durchsucht dabei große Variantenräume, vergleicht mögliche Lösungen und passt die Entwurfsparameter iterativ an. Die Open-Source-Plattform invrs.io stellte dafür standardisierte KI-Designaufgaben und Benchmarks speziell für den Bereich der Optik bereit.
Von Google über Meta zu Apple
Martin Schubert wurde laut einem älteren Photonics-Artikel in Deutschland geboren, wuchs in den USA auf und studierte Elektrotechnik an der Eliteuniversität Cornell.
Dem LinkedIn-Profil zufolge arbeitete Schubert beim US-Hersteller Micron an LED- und Speicher-Technologien. Anschließend war er sieben Jahre bei Alphabets Forschungslabor X tätig, wo er 2017 ein KI-gestütztes Photonik-Designprojekt gründete und leitete. Dort entwickelte Schubert mit seinem Team laut eigenen Angaben die fortschrittlichste Inverse-Design-Plattform ihrer Art.
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Diese Arbeit setzte er bei Meta Reality Labs fort, einer auf VR- und AR-Technologien spezialisierten Abteilung des Konzerns. Dort entwickelte Schubert neue Methoden für das Inverse Design von Mikro-LEDs (nicht zu verwechseln mit Mikro-OLEDs). Die gelten als Schlüsseltechnologie für AR-Brillen, die derzeit jedoch noch schwer in großen Stückzahlen herzustellen ist.
Für Apple könnte das erworbene Know-how etwa für Displays und optische Systeme in VR- und AR-Brillen relevant sein. Inverse-Design-Methoden können hier helfen, neuartige Mikrostrukturen für Waveguide-Displays, Linsen oder Mikro-LED-Arrays zu finden, die mit klassischen Entwurfsverfahren kaum erreichbar wären.
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(tobe)
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Robotaxi-Unternehmen Wayve nimmt 1,2 Milliarden US-Dollar ein
Geld für autonomes Fahren: Das britische Unternehmen Wayve hat erfolgreich eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen. Damit ist es nach eigenen Angaben über acht Milliarden US-Dollar wert. Zu den Investoren gehören neben Technologie- auch drei Autokonzerne.
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Wayve entwickelt eine auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software für autonom fahrende Autos. Im Laufe dieses Jahres will das Unternehmen seinen ersten regulären Dienst mit Robotaxis aufnehmen.
Gerade hat Wayve seine vierte Finanzierungsrunde abgeschlossen. Dabei hat das Unternehmen nach eigenen Angaben 1,2 Milliarden US-Dollar eingenommen. Der Wert des Unternehmens betrage damit 8,6 Milliarden US-Dollar.
Zu den Investoren gehören neben institutionellen Anlegern wie einem kanadischen Pensionsfonds auch Unternehmen aus verschiedenen Technologiesektoren. Darunter sind etwa der Softwarekonzern Microsoft, der Chiphersteller Nvidia sowie der Fahrdienst Uber. Schließlich beteiligen sich auch die drei Autokonzerne Mercedes-Benz, Nissan und Stellantis an Wayve.
Uber will aufstocken
Uber habe zudem zugesagt, seine Beteiligung aufzustocken, damit für den Start des kommerziellen Dienstes 1,5 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stehen. Die Robotaxis von Wayve sollen zum Start in London fahren. Weitere Städte sollen folgen.
Daneben will Wayve sein System auch an Automobilhersteller vermarkten. Diese können es dann als Assistenzsystem in ihre Fahrzeuge integrieren. Das Spektrum reicht dabei vom teilautomatisierten Fahren ohne Hände am Lenkrad (Level 2+) bis hin zum hochautomatisierten Fahren (Level 4).
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Das System für das autonome Fahren läuft laut Unternehmen auf dem Fahrzeugcomputer und benötigt keine hochauflösenden Karten oder ortsspezifische Technik. Wayve hat es mit Daten aus über 70 Ländern trainiert. Dadurch sei es möglich gewesen, im vergangenen Jahr ohne vorherige städtespezifische Feinabstimmung Testfahrten in über 500 Städten in Europa, Nordamerika und Japan durchzuführen.
Wayve ist nicht der einzige Akteur, der in diesem Jahr autonome Taxis in London einsetzen will: Konkurrenz gibt es von der Alphabet-Tochter Waymo sowie den Fahrdiensten Uber und Lyft. Beide wollen Fahrzeuge einsetzen, die mit dem System Apollo Go des chinesischen Digitalkonzerns Baidu ausgestattet sind.
(wpl)
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