Datenschutz & Sicherheit
BSI warnt vor vielen verwundbaren VMware-ESXi-Servern im Netz
Das CERT-Bund des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik untersucht den deutschen Teil des Internets nach verwundbaren Diensten. Dabei kam es in der vergangenen Woche auf rund 2500 verwundbare VMware ESXi-Instanzen, deren Verwaltungsschnittstellen offen aus dem Internet zugänglich waren.
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Das hat die oberste deutsche IT-Sicherheitsbehörde im sozialen Netzwerk Mastodon gemeldet. „CERT-Bund sind aktuell rund 2.500 offen aus dem Internet erreichbare Management-Schnittstellen von VMware ESXi-Servern in Deutschland bekannt“, schreibt das BSI dort. Weiter ergänzt sie: „Diese sollten grundsätzlich nicht im Internet exponiert werden.“
Der Scan-Analyse zufolge laufen 60 Prozent der Server mit veralteten Versionen, die nicht einmal mehr Support vom Hersteller erfahren. „Weitere 31% laufen mit einer aktuellen Version, aber einem veralteten Patch-Stand“ – somit sind die für Cyberattacken anfällig.
Sisyphos-Arbeit des BSI
„CERT-Bund benachrichtigt deutsche Netzbetreiber seit zwei Jahren zu betroffenen Systemen in ihren Netzen“, erklären die Autoren der Meldung weiter. Eine nie enden wollende Aufgabe offenbar, was auch schon bei anderen anfälligen Servern auffiel. So stehen eine Größenordnung höhere Anzahl an verwundbaren Exchange-Servern offen im Netz und sind dadurch Angreifern ausgeliefert. Mehr als 30.000 allein in Deutschland sah das BSI Ende vergangenen Oktober.
Da nimmt sich die Anzahl an im Netz erreichbaren, verwundbaren Zimbra-Server mit rund 600 nicht mehr vom Hersteller unterstützten Fassungen und mehr als 150 weiteren für aktuelle, kritische Schwachstellen anfälligen Systemen Mitte Januar 2026 vergleichsweise klein aus.
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Für die verwundbaren Softwarestände gibt es aktualisierte Versionen, die die Sicherheitslücken darin schließen. Offenbar hinken Admins in deutschen Organisationen ungebrochen zu einem großen Anteil mit Aktualisierungen teils deutlich hinterher.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Größte Übernahme in Googles Geschichte – 32 Milliarden US-Dollar für Wiz
Google hat die Übernahme von Wiz für 32 Milliarden US-Dollar (Fast 28 Milliarden Euro) abgeschlossen. Es ist der größte Kauf in der Konzerngeschichte. Den Vollzug des Erwerbs der US-israelischen Cloud-Sicherheitsfirma gab der Konzern diese Woche bekannt.
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Die Alphabet-Tocherfirma Google erklärt die Übernahme als eine „Investition von Google Cloud zur Verbesserung der Cloud-Sicherheit“. Die Produkte von Wiz würden auch weiterhin funktionieren und auch für alle wichtigen Coud-Plattformen, etwa Microsoft Azure oder Amazon Web Services verfügbar bleiben, erläutert der Konzern zudem.
Bereits vor einem Jahr hat Google die Übernahme von Wiz angekündigt. Die Unternehmen hatten sich im März des vergangenen Jahres geeinigt und eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet. Google hatte Wiz zuvor 30 Milliarden US-Dollar geboten.
Es ist nicht der erste Versuch des Konzerns, Wiz zu übernehmen. Schon 2024 haben die Unternehmen über einen möglichen Kauf verhandelt. Wiz hatte das Angebot über 23 Milliarden US-Dollar damals abgelehnt. 2022 hat Google zudem die IT-Sicherheitsfirma Mandiant für 5,4 Milliarden US-Dollar erworben.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
„Operation Lightning“: Schlag gegen Proxy-Botnet aus über 369.000 Geräten
Europol berichtet von einem Schlag gegen den bösartigen Proxy-Dienst „SocksEscort“, den internationale Strafermittler am Mittwoch dieser Woche den kriminellen Drahtziehern und der Infrastruktur versetzt haben. Das Botnet bestand demnach aus mehr als 369.000 Drohnen aus kompromittierten Routern und IoT-Geräten, die in 163 Ländern standen.
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Die europäische Polizeibehörde erklärt weiter, dass „SocksEscort“ Kunden in den vergangenen Jahren mehr als 35.000 Proxies angeboten hat. Am Mittwoch haben die Strafverfolger insgesamt 34 Domains vom Netz genommen, außerdem 23 Server aus sieben Ländern. Die USA haben zudem Kryptowährungen im Wert von 3,5 Millionen US-Dollar eingefroren. Die infizierten Modems des Botnets haben die Beamten aus dem „SocksEscort“-Dienst ausgeklinkt. Nun wollen die Strafverfolgungsbehörden die betroffenen Länder informieren und so den Weg für weitere Ermittlungen ebnen.
Untersuchungen starteten Mitte 2025
Im Juni 2025 haben die Ermittlungen begonnen, schreibt Europol. Dort wurde das Botnet aus infizierten Geräten entdeckt. In großer Masse sind das Heimrouter, die für diverse kriminelle Aktivitäten missbraucht wurden, etwa zur Verteilung von Ransomware, für Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) oder sogar für die Verbreitung von sexuellen Kindesmissbrauchsmaterialien (Child Sexual Abuse Material, CSAM). Die Heimrouter wurden durch eine Schwachstelle einer bestimmten Marke infiziert. Welche genau, sagt Europol jedoch nicht.
Kunden dieses kriminellen Angebots zahlten für die Nutzung und den Missbrauch der unterwanderten Geräte. Sie haben damit ihre eigene IP-Adresse verschleiert, während sie diverse kriminelle Aktivitäten ausgeführt haben. Die Webseite zu „SocksEscort“ bot bezahlte Proxy-Dienste an, mit denen Kunden Zugang zu den kompromittierten IP-Adressen zum Verschleiern ihrer eigenen erlangen. Die Router-Besitzer haben keine Kenntnis, dass nach einer Infektion ihre IP-Adressen für kriminelle Zwecke missbraucht wurden. Zur Zahlung mussten die Täter eine Plattform nutzen, die anonyme Käufe mittels Kryptowährungen ermöglicht. Europol schätzt, dass die Zahlungsplattform mehr als 5 Millionen Euro von den Proxy-Dienst-Kunden erhalten hat.
Internationale Strafverfolger aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Ungarn, Österreich und den Vereinigten Staaten zusammen mit Eurojust und Europol waren an der „Operation Lightning“ beteiligt. Es ist bei weitem nicht die erste Aktion mit internationaler Kooperation der Strafverfolgungsbehörden gegen Botnets und die Hinterleute. Auch in der „Operation Endgame“ aus dem Jahr 2024 oder „Operation Endgame 2.0“ aus 2025 gingen sie gegen die Cyberkriminellen und gegen Malware-Autoren sowie Botnetze vor. Residential-Proxy-Netze sind zunehmend Ziel von Maßnahmen gegen Online-Kriminalität. Google hat etwa Ende Januar dem IPIDEA-Residential-Proxy-Netz einen empfindlichen Schlag versetzt und Millionen Geräte dort herausgezogen.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission erwägt Ausschalt-Knopf für süchtig machende Designs
Während viele wichtige Politiker*innen auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige drängen, arbeitet die EU-Kommission gerade an einem Gesetz mit einem anderen Ansatz. Der Digital Fairness Act soll Lücken im Verbraucherschutz schließen und ein höheres Schutzlevel für alle bringen.
Bei ihrer Arbeit am Entwurf nehmen die Beamt*innen gleich mehrere der Gefahren ins Visier, die auch Minderjährige betreffen, etwa süchtig machende Funktionen. Sollten sich solche Gefahren durch Regulierung bannen lassen, könnte das Befürworter*innen eines Social-Media-Verbots den Wind aus den Segeln nehmen.
Von der Arbeit am Gesetzentwurf berichtete jüngst Maria-Myrto Kanellopoulou bei einer Podiumsdiskussion in Brüssel. Sie leitet das Referat für Verbraucherrecht in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher. Für die gesamte Kommission kann sie deshalb nicht sprechen; ihre Ausführungen liefern vielmehr einen Blick in die Arbeit hinter den Kulissen.
Kanellopoulou zufolge erwäge man, Nutzer*innen die Möglichkeit zu geben, süchtig machende Funktionen an- und auszuschalten. Als Beispiel für solche Funktionen nannte sie etwa unendliches Scrolling, automatisch startende Videos oder Belohnungen, wenn Menschen besonders aktiv sind. Es geht also um jene psychologischen Tricks, die dazu führen, dass viele Menschen täglich stundenlang auf TikTok oder Instagram unterwegs sind.
Auch Videospiele im Visier
Weiter ging Kanellopoulou auf manipulative Designs ein, sogenannte Dark Patterns. Hier geht es um Funktionen, die Menschen etwa dazu bringen können, mehr Geld auszugeben als sie eigentlich wollten. Zu Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unfair sind, werde man „sehr wahrscheinlich ausdrückliche Verbote“ einführen.
Bereits das Gesetz über digitale Dienste (DSA) enthält Vorschriften zum Schutz vor süchtig machenden und manipulativen Designs. Einige Online-Angebote fallen aber nicht unter den DSA, weil sie nicht als digitale Dienste gelten. Hier soll der Digital Fairness Act nachbessern. Es gehe um ein Mindestlevel an Schutz für alle Verbraucher*innen, so Kanellopoulou.
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Als Beispiel nennt sie Videospiele mit glücksspielähnlichen Mechanismen. Das bekannteste Beispiel sind Lootboxen, also kostenpflichtige Überraschungskisten, die ähnlichen Nervenkitzel und Suchtgefahr bergen können wie klassisches Glücksspiel. Zu Lootboxen gibt es in der EU bisher nur nationale Regeln.
Beim Gesetz über digitale Dienste ist die Durchsetzung auf die Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt; lediglich sehr große Plattformen und Suchmaschinen hat die EU-Kommission zentral im Blick. Beim Digital Fairness Act diskutieren die Architekt*innen des Gesetzes laut Kanellopoulou Möglichkeiten für eine „zentralisiertere“ Durchsetzung.
Minderjährige können Vorkehrungen umgehen
Die international heiß gelaufene Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot für Minderjährige ist auch an Kanellopoulou nicht vorbeigegangen. Zwar sei der Digital Fairness Act kein ausschließliches Kinder- und Jugendschutzgesetz, stellt die Referatsleiterin klar. Dennoch erwäge man strengere Regeln für Minderjährige. „Wir prüfen daher, ob bestimmte Funktionen verboten werden sollten, wenn der betreffende Verbraucher minderjährig ist“, sagte sie auf Englisch.
Von einem Zugangsverbot zu bestimmen Social-Media-Plattformen sprach die Referatsleiterin allerdings nicht. Stattdessen betonte sie: „Wir wissen, dass das Risiko einer Umgehung für Minderjährige sehr hoch ist.“ Man könne alle möglichen Vorkehrungen für Minderjährige entwickeln – dennoch würden sich Kinder im Netz an Orten wiederfinden, die nicht für sie gemacht seien.
Die Erläuterungen der Referatsleiterin deuten auf einen breiten Fokus des Digital Fairness Acts hin. Es geht also nicht nur darum, wie angreifbar Minderjährige sind. Im Netz seien alle Verbraucher*innen vulnerabler als offline, wie Kanellopoulou erklärt. Im Lichte technologischer Entwicklungen prüfe man deshalb, ob es ein neues Verständnis dafür brauche, welche Verbraucher*innen als „vulnerabel“ gelten. „Wir möchten sicherstellen, dass Mindestanforderungen bereits ein hohes Maß an Verbraucherschutz garantieren.“
Die Pressestelle der EU-Kommission liefert auf Anfrage keine näheren Informationen zu den von Kanellopoulou beschriebenen Aspekten des geplanten Digital Fairness Acts. „Bei der Ausarbeitung der Initiative wird die Kommission besonderes Augenmerk auf den Schutz Minderjähriger im Internet legen“, teilt eine Sprecherin mit. Bis „Ende des Jahres“ will die Kommission den Entwurf vorlegen.
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