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Artemis-Mission: Deutsche Astronauten könnten Geschichte schreiben


Nach mehr als einem halben Jahrhundert kehrt der Mensch zum Mond zurück – und zwei deutsche ESA-Astronauten haben Chancen auf ein Flugticket. Gespannt verfolgen Alexander Gerst und Matthias Maurer in diesen Tagen die Vorbereitungen der US-Mission Artemis-2, bei der vier Raumfahrer möglicherweise im März den Mond umrunden. Bei Nachfolger Artemis-4, der auf dem kratergezeichneten Erdgefährten landen soll, könnte einer von ihnen dabei sein. Die letzte bemannte Landung fand 1972 mit Apollo 17 statt.

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„Artemis ist keine nostalgische Wiederholung der Apollo-Missionen, sondern etwas ganz Neues“, betont Gerst im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Zwar baue Artemis auf den historischen Erfolgen auf, doch Ziel, Struktur und Anspruch seien völlig anders, meint der Geophysiker. „Damals wollte man zeigen, dass man landen kann. Heute sind die Ziele langfristiger. Wir gehen an Regionen, die seinerzeit nicht erreichbar waren – etwa an den Südpol des Mondes, wo Wasser in Form von Eis vermutet wird. Das wäre ein Schlüssel für künftige Missionen.“

Für „Astro-Alex“ markiert Artemis den Beginn einer „zweiten Welle der Erforschung“. Wie in der Antarktis, habe es um den Mond erst ein politisches Rennen gegeben, gefolgt von einer Phase der Stagnation. „Dann aber haben sich die Stimmen der Wissenschaft durchgesetzt. Nicht wegen der Flagge, sondern weil es wichtig ist, dort zu forschen.“ Auf dem Mond, glaubt Gerst, werde sich Ähnliches entwickeln wie am Südpol der Erde – mit Präsenz und Forschung.

Auch Astronaut Maurer unterstreicht den Paradigmenwechsel. „Der entscheidende Unterschied zu Apollo ist: Dieses Mal ist es ein internationales Vorhaben“, sagt er. Dass Europas Rolle dabei oft unterschätzt werde, sei schade. „Ohne die amerikanische Rakete und die Orion-Kapsel geht es nicht – aber ohne das europäische Servicemodul eben auch nicht. Sobald ein Europäer zum Mond fliegt, wird das schlagartig klarer.“ So gilt Artemis in der Raumfahrtbranche auch als eine Art kosmisches Reifezeugnis für Europa.

Mit Artemis-3 sollen frühestens 2027 erstmals eine Frau und eine nicht-weiße Person auf der staubigen Kruste des Erdtrabanten stehen. Bei der danach geplanten Mission Artemis-4 könnten dann Gerst (49) oder Maurer (55) erster Europäer dort sein. Gerst aus Baden-Württemberg arbeitete zweimal, der Saarländer Maurer einmal auf der Internationalen Raumstation ISS.

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„Vieles hängt davon ab, was Artemis-2 an Daten liefert und wie Artemis-3 aussieht“, sagt Gerst. Erst danach werde über Besatzungen entschieden. „Alles andere“, sagt auch Maurer, „wäre Spekulation“. Als zwölfter und bisher letzter Deutscher war er 2021/22 im All.

Für Europas früheren Raumfahrtchef Jan Wörner ist „Artemis“ kein „back to the moon“, sondern ein „forward to the moon“ – etwas Neues. „2015 wurde ich kritisiert, als ich von Moon Village sprach: ‚Das ist doch ein toter Stein‘“, sagt Wörner. Er sieht Artemis als Schritt in Richtung einer Station auf dem Mond, die ähnlich zur ISS zur internationalen Zusammenarbeit führen könnte.

Eigentlich hätte es mit Artemis-2 schon losgehen sollen. Doch bei einem Test gab es Lecks und Ausfälle am rund 100 Meter hohen System, bestehend aus der Rakete „Space Launch System“ und der Orion-Kapsel. Termin nun: März.

Machen die technischen Probleme den beiden deutschen Astronauten der europäischen Raumfahrtbehörde ESA Sorgen? „Nein“, sagt Gerst. „Zusätzliche Tests sind kein schlechtes Zeichen, sondern Ausdruck von Professionalität.“ So sieht es auch Maurer: „Lieber schauen wir zwei Tage länger hin, als etwas zu überstürzen. Ein Fehlschlag würde das Programm um Jahre zurückwerfen.“

Bleibt die grundsätzliche Frage: Warum Mondmissionen, wenn die Erde voller Krisen ist? Für Maurer, der einen Doktortitel in Materialwissenschaft hat, liegt die Antwort auch in der internationalen Zusammenarbeit. „Die ISS zeigt, was möglich ist, wenn Länder gemeinsam arbeiten.“ Raumfahrt sende eine Botschaft, die über Technik hinausgehe. „Sie zeigt, dass Kooperation funktioniert – und Zukunft gestaltbar ist.“

Der Mond sei dabei kein bloßer Zwischenstopp auf dem Weg zum Mars, meint Gerst. „Unser kosmischer Begleiter ist ein eigenständiges Ziel. Dort können wir zum Beispiel erforschen, wie wir die Menschheit vor katastrophalen Meteoriteneinschlägen oder Sonnenstürmen schützen können. Dieses Wissen wird womöglich einmal überlebenswichtig für die Menschheit sein.“

Zugleich sei die Reise zum Erdtrabanten eine Vorbereitung für den nächsten Schritt. „Wir müssen die Technologien für den Mars erst auf dem Mond testen.“ Direkt zum Roten Planeten zu fliegen, hält Gerst derzeit für unrealistisch. „Die Risiken sind momentan nicht quantifizierbar.“ Lebenserhaltung, Reparaturen im All – das müsse erprobt werden. „Das eine baut auf dem anderen auf.“

Gerst verbindet mit Artemis-2 auch eine persönliche Geschichte. Mit Crew-Commander Reid Wiseman flog er 2014 zur ISS. Rund 400 Kilometer über der Erde rasierte er seinem US-Kollegen als Folge einer Wette eine Glatze. Die Bilder vom Außenposten der Menschheit gingen um die Welt. Bald soll Wiseman – längst wieder im Vollbesitz seiner Haare – um den Mond fliegen. „Ich freue mich riesig für ihn“, sagt Gerst. „Er ist ein exzellenter Commander und hat sich das absolut verdient.“


(afl)



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GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden


Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.

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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.

Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.

Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.

Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.

Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.

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Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.

Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.

Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.

In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.

Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.

Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.


(mack)



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Datenschutz 2026: Vom lästigen Paragrafendschungel zum Standortvorteil


Datenschutz im Internet ist für die Menschen in Deutschland längst kein Mauerblümchen mehr, sondern ein fundamentales Bedürfnis. 90 Prozent der Bundesbürger geben an, dass ihnen der Schutz ihrer Grundrechte – von der Meinungsfreiheit bis zum Absichern persönlicher Informationen – im Netz wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dieses Votum spiegelt sich auch in der Führungsetage der Wirtschaft wider. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Stiftung Datenschutz verdeutlicht, dass das Thema den Sprung aus der reinen Compliance-Ecke in die strategische Planung geschafft hat. Für viele Unternehmen ist ein hohes Datenschutzniveau demnach kein Klotz am Bein, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und Marktpositionen stärkt.

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Die Sondierung, die auf einer Befragung durch das Marktforschungshaus Civey basiert, zeichnet ein differenziertes Bild der Lage. Die Experten nahmen zwei Zielgruppen unter die Lupe: Rund 2500 Privatleute sowie 500 Entscheider aus der Wirtschaft auf der höchsten Führungsebene. Die Ergebnisse sind laut dem Studiendesign durch Quotierung und Gewichtung repräsentativ für die jeweiligen Gruppen, wobei der statistische Fehler zwischen 2,5 und 9,3 Prozentpunkten liegt.

Unter den Resultaten sticht heraus, dass knapp die Hälfte der befragten Manager den hohen europäischen Datenschutzstandard explizit als wichtigen Standortfaktor für die EU begreift. Wer auf Anbieter mit Serverstandorten in Europa setzt, tut dies laut der Studie primär, um die eigene Unabhängigkeit von Dienstleistern in Drittstaaten wie den USA zu sichern.

Trotzdem ist der Weg zur Umsetzung der EU-Vorgaben in der Praxis oft noch steinig. Fast jeder zweite Befragte sieht in der eigenen Firma weiterhin konkreten Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effizient zu erfüllen. Die Liste der Hürden wird dabei von einem Faktor angeführt, der viel mit Unternehmenskultur zu tun hat: dem fehlenden Wissen der Mitarbeitenden. Mehr als ein Viertel der Unternehmen identifiziert Wissenslücken in der Belegschaft als größte Herausforderung.

Dazu kommen eine als unklar wahrgenommene Rechtslage und das Fehlen stringenter interner Konzepte. Fachkräfte, die direkt mit dem Datenschutz betraut sind, bewerten die Probleme anders als fachfremde Kollegen, die eher mit mangelnder technischer Ausstattung kämpfen.

Die Stiftung Datenschutz sieht in den Ergebnissen einen Auftrag für die Politik. In einem Weißbuch zum „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ unterstreicht die Organisation, dass wirksamer Schutz über bloße Risikominderung hinausgeht. Er sei Treiber für eine verbesserte Datenregulierung und so Basis für Innovationen. Um die Last für kleine und mittlere Unternehmen zu senken, plädiert die Stiftung für eine stärkere Verantwortung der Software-Hersteller. Wenn Datenschutz bereits durch die Technikgestaltung ab Werk berücksichtigt würde, könnten Anwender stärker entlastet werden. Auch eine Reform der Aufsichtsbehörden wäre hilfreich, um durch einheitliche Leitlinien für mehr Klarheit zu sorgen.

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(kbe)



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Tesla verkauft besser, verfehlt aber Analystenprognosen


Tesla verkauft nach einem Jahr mit deutlichen Rückgängen wieder mehr Autos. Im ersten Quartal stiegen die weltweiten Auslieferungen des Elektroauto-Vorreiters im Jahresvergleich um 6,3 Prozent auf 358.023 Fahrzeuge. Das lag unter den Erwartungen der Analysten, die im Schnitt von rund 370.000 Auslieferungen ausgegangen waren. Die Tesla-Aktie gab in einer ersten Reaktion im vorbörslichen Handel um rund vier Prozent nach.

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Im Vorjahresquartal waren die Auslieferungen um 13 Prozent gefallen. Auch trotz des Anstiegs im Vergleich dazu brachte Tesla jetzt rund 29.000 Fahrzeuge weniger zu den Kunden als Anfang 2024. Die Produktion stieg im Vergleich zum ersten Quartal 2025 um 12,6 Prozent auf 408.386 Fahrzeuge, wie Tesla mitteilte.

Zu den Rückgängen im vergangenen Jahr hatte unter anderem eine Umrüstung der Produktionslinien für ein Update des Bestsellers Model Y beigetragen. Ein weiterer Faktor waren die Kontroversen um die politischen Aktivitäten von Firmenchef Elon Musk, der eine Zeit lang ein enger Vertrauter von US-Präsident Donald Trump war und in dessen Auftrag die Regierungsausgaben stutzen sollte. Einige potenzielle Interessenten wurden von Musks rechten politischen Ansichten abgeschreckt.

Außerdem sorgte Trump dafür, dass in den USA Ende September 2025 die Steuervergünstigung von 7500 Dollar beim Kauf eines Elektroautos wegfiel. Tesla brachte das einen Rekordabsatz mit der Torschlusspanik im dritten Quartal – mit einem darauffolgenden weiteren Rückgang.

In Europa zeichnete sich zu Beginn dieses Jahres eine Erholung im Vergleich zum schwachen Start 2025 ab. So legten die Tesla-Neuzulassungen in der EU in den ersten zwei Monaten im Jahresvergleich nach Zahlen des Branchenverbandes Acea um 16,7 Prozent auf 20.941 Fahrzeuge zu. Tesla hat sein europäisches Werk, das das Model Y produziert, in Grünheide bei Berlin.

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Musk erklärte nach den Absatzrückgängen im vergangenen Jahr, die Zukunft von Tesla liege ohnehin in autonom fahrenden Robotaxis und humanoiden Robotern. Zugleich brachte Tesla etwas günstigere Versionen des Model 3 und des Model Y auf den Markt.

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(fpi)



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