Künstliche Intelligenz
Schutzschirm mit blinden Flecken: Was die Regierung zum „Cyber-Dome“ offen lässt
Deutschland plant einen Umbau seiner digitalen Verteidigung nach israelischem Vorbild, das laut Bundesinnenministerium (BMI) „weltweit als eines der technologisch führenden Länder gilt“. Das BMI will für das Konzept, das bis Ende 2026 stehen soll, eng mit Israel zusammenarbeiten und von dessen „Erfahrungen bei der automatisierten Erkennung und Mitigation von Cyberangriffen […] profitieren“.
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Während das Bundesinnenministerium (BMI) den „Cyber-Dome“ als notwendigen Schutzschirm gegen Hybridangriffe bewirbt, bleiben zentrale Details zur Architektur, zu Datenflüssen und zu verfassungsrechtlichen Grenzen offen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (PDF), unter anderem von Jan Köstering, und weitere Antworten des BSI zeigen, dass noch vieles unklar ist.
Bei fast allen Fragen zur konkreten technischen Ausgestaltung, zu beteiligten Firmen und zur Rolle von Nachrichtendiensten verweist das BMI auf Geheimhaltungspflichten oder auf einen noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess. Konkrete Details zur Zusammenarbeit sind laut BMI „regierungsintern noch nicht abschließend abgestimmt“.
Cyberpakt mit Israel
Grundlage der Kooperation ist eine „Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit“, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Januar 2026 in Jerusalem unterzeichnete. Die Zusammenarbeit soll über themen- und aufgabenabhängige Kooperationsformate auf Arbeitsebene laufen. Was dort genau vereinbart wird, bleibt für die Öffentlichkeit bislang unter Verschluss. Als erster konkreter Schritt aus diesem Pakt fand bereits im Januar eine Übung von Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Israel statt, bei der die Abwehr eines weitreichenden Cyberangriffs trainiert wurde. Eine Anfrage von heise online zu Details, etwa welche KI-Systeme zum Einsatz kamen und zu den Ergebnissen, ließ das BSI bislang unbeantwortet.
Digitale Souveränität?
Das erklärte Ziel des BMI ist der Aufbau eines Systems in drei Clustern: ein Detektionsnetzwerk für Angriffe, ein Analyseverbund zur Auswertung und ein „offenes Ökosystem“ für die Verteilung von Warnungen. Dabei soll explizit israelisches Know-how bei der automatisierten Erkennung und Blockierung genutzt werden. Wie das mit digitaler Souveränität zusammenpasst, ist unklar, da der israelische Cyber-Dome massiv auf Technologien von US-Hyperscalern wie Google und Datenanalyse-Plattformen setzt.
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Auf die Frage der Linken, welche Erkenntnisse sich Dobrindt „hinsichtlich des Bevölkerungs- und Zivilschutzes von einem Austausch mit Israel angesichts der offensichtlich vollkommen unterschiedlichen geografischen, politischen und historischen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungs- und Zivilschutz in Israel und Deutschland“ erwartet, antwortet die Bundesregierung, dass der Minister auf „praxisnahe Erkenntnisse aus einem Land mit hoher Einsatzfrequenz“ setze. Diese Erfahrungen sollen nicht eins zu eins übernommen, sondern „analytisch und angepasst an deutsche Verhältnisse“ in den hiesigen Bevölkerungsschutz einfließen. Auf Nachfrage, ob die Cybersicherheitsmaßnahmen erhöht wurden, erklärte das BMI zudem, dass durch den Konflikt im Nahen Osten bisher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Cyberbedrohungslage in Deutschland erkennbar seien – eine Bewertung, die sich jedoch aufgrund der Dynamik jederzeit ändern könne. Die Behörden stünden hierzu im regelmäßigen Austausch.
Bezüglich menschenrechtlicher Maßstäbe und der Prüfung potenzieller Partnerfirmen, die in Überwachungs- oder Militärprogramme involviert sein könnten, blieb das Ministerium hingegen vage. Man teilte lediglich mit, dass bei jeder Kooperation, unabhängig vom Staat, „alle Gesetze eingehalten“ würden. Definierte rote Linien oder spezifische Ausschlusskriterien für Unternehmen nannte das BMI nicht. Laut Köstering ist „die mögliche Öffnung bundesdeutscher Datenbanken für Drittländer äußerst kritisch zu bewerten. Der Bundesregierung fehlt bislang ein überzeugendes Konzept, um sensible Datensätze vor dem Zugriff und der Verwertung durch gewinnorientierte Unternehmen zu schützen – sei es für das Training von KI-Systemen oder für andere Zwecke“.
Der Einsatz von KI, „etwa zur Zielerfassung“, werfe Köstering zufolge „schwerwiegende menschenrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf. Im Kontext des Krieges im Gaza-Streifen stehen entsprechende Systeme im Verdacht, zu möglichen Kriegsverbrechen beigetragen zu haben. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unverantwortlich, derartige Systeme ohne gründliche Evaluation und unabhängige Untersuchung überhaupt in Betracht zu ziehen.“
Keine Antwort zu KI-Systemen
Auf die explizite Frage der Abgeordneten, ob Software des US-Unternehmens Palantir oder KI-Systeme wie „Lavender“, die im israelischen Militärkontext zum Einsatz kommen, auch für den deutschen Cyber-Dome geprüft werden, heißt es: „Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu operativen Details von technischen Schutzeinrichtung [sic] ausländischer Stellen („Third-Party-Rule“), um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern nicht zu gefährden“. Damit bleibt offen, ob Deutschland durch den Import israelischer Architektur indirekt neue Abhängigkeiten von umstrittenen US-Sicherheitsfirmen eingeht.
„Zunehmend wird deutlich, dass Palantir auch aufgrund der autoritären bis autokratischen Positionierungen seiner Eigentümer ein erhebliches Risiko durch den Datenaustausch darstellen kann. Deshalb sollte die Bundesregierung sowohl von Kooperationen im Inland als auch vom Ankauf entsprechender Technik im Ausland Abstand nehmen“, sagt Köstering. Selbst die Existenz gemeinsamer Dateien wird mit Verweis auf das Staatswohl weder bestätigt noch dementiert.
Interessant wird zudem die institutionelle Ausgestaltung, da in Israel zivile Cyberabwehr, Militär und Nachrichtendienste eng verzahnt sind, während in Deutschland das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten gilt. Die Bundesregierung benennt als deutsche Akteure „vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei“.
Schweigen zur Rolle der Nachrichtendienste
Während offiziell nur Polizei- und IT-Sicherheitsbehörden als Partner genannt werden, verweigert das Innenministerium auf Nachfrage jede Auskunft darüber, ob auch der Bundesnachrichtendienst (BND) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über gemeinsame Dateien in den Cyber-Dome eingebunden sind. Unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz operativer Methoden wird weder bestätigt noch dementiert, ob deutsche Geheimdienste Daten mit ihren israelischen Pendants austauschen. Durch eine technische Hintertür des „Analyseverbunds“ wäre eine Vermischung von polizeilichen, geheimdienstlichen und militärischen Informationen möglich, die das deutsche Trennungsgebot faktisch aushebelt. Die Sorge vor kontrollfreien Räumen wächst zunehmend, etwa durch ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte entschieden, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ihre Kontrollrechte gegenüber dem BND im Streitfall nicht gerichtlich durchsetzen kann. Somit kann der Geheimdienst laut BfDI selbst entscheiden, was kontrolliert wird.
„Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden“, heißt es unter anderem in der Antwort der Bundesregierung. „Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“, heißt es weiter.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Vorstellung Mercedes VLE und VLS: Ausweichen nach oben
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Resultate von strategischen Entscheidungen werden in der Autoindustrie immer erst mit einer gewissen Verzögerung sichtbar. Vor ein paar Jahren wollte sich Mercedes mit einer Luxus-Strategie nach oben absetzen, im vergangenen Jahr nahm der Konzern davon wieder Abstand. So schnell lassen sich langfristige Entwicklungsprozesse allerdings nicht über den Haufen werfen, und so bekommt die V-Klasse nicht nur einen neuen Namen, sondern auch eine Ausrichtung, die auf besonders solvente Kunden setzt. Das ist nicht ohne Risiko, doch Mercedes unterfüttert sein Vorhaben durchaus solide.
Grill-Fest
Auf der Plattform Van.ca entsteht nicht nur ein Van, der sich bis zu einem Luxusmodell ausstatten lässt, sondern auch eine neue Generation von Transportern. Ähnlich wie beim GLC EQ soll die neue Generation gerade an der Front unmissverständlich markenbewusstes Selbstbewusstsein demonstrieren. Ein riesiger Grill, dessen Rand auch noch beleuchtet ist, unterstreicht den Anspruch. Im Van messen die Felgen zwischen 19 und 22 Zoll, für den noch nicht gezeigten Transporter könnte Mercedes auf ein Format wechseln, das den Reifentausch weniger teuer macht.

Mercedes-Benz
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Flut an Bildschirmen
Das Ladevolumen des V-Klasse-Nachfolgers liegt zwischen 795 und über 4000 Litern. VLE und VLS können bis zu 2,5 Tonnen an den Haken nehmen. Platz gibt es für bis zu acht Personen, die gegen reichlich Aufgeld auch auf klimatisierten Loungesesseln sitzen können. Je nach Ausstattung sind vorn bis zu drei Bildschirme mit 10 bis 14 Zoll Diagonalen sowie ein Head-up-Display eingebaut. Ähnlich wie BMW im 7er bietet Mercedes für die zweite Reihe ein ausklappbares Display an. Es ist 31,3 Zoll riesig und soll eine Auflösung von 8K haben. Der Bildschirm lässt sich vermutlich aufteilen.

Mercedes-Benz
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Serienmäßig bietet das Startmodell des Mercedes VLE elektrische Schiebetüren mit Fensterhebern – eine ungewöhnliche Kombination. Gegen Aufpreis gibt es Rollos an den hinteren Fenstern und eine Verschattung für das Panoramadach. Aufpreispflichtig bleiben eine motorisierte Heckklappe und eine separat zu öffnende Heckscheibe.
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Zunächst mit zwei E-Antrieben
Zum Start des Verkaufs im Sommer 2026 sind zunächst zwei Antriebe geplant. Das vorläufige Basismodell VLE 300 mit Heckantrieb hat schon 200 kW, der VLE 400 mit Allradantrieb sogar 305 kW. Der Verbrauch im WLTP soll zwischen 18,6 und 21 kWh liegen. Im Zyklus verspricht Mercedes eine Reichweite von bis zu 700 km. Falls das nicht genügen sollte: Ab dem kommenden Jahr soll es den Van auch mit Verbrennungsmotoren geben.

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Doch mit 115 kWh Energiegehalt dürften zahlreiche Anwendungsprofile auch in dieser Klasse abgedeckt sein. Die maximale Ladeleistung liegt mit 300 kW leicht unter dem, was Mercedes in CLA EQ und GLC EQ anbietet. Mercedes setzt in all diesen Modellen auf eine 800-Volt-Plattform. Es ist zu erwarten, dass Ladestopps nicht allzu lang ausfallen werden. In der Praxis dürfte die kleine Differenz zu den Pkw-Modellen ohnehin keine nennenswerte Relevanz haben, denn einerseits ist der Unterschied mit 20 kW nicht allzu groß, andererseits sind Ladesäulen mit mehr als 300 kW in Deutschland momentan selten. In 15 Minuten sollen 355 km WLTP-Reichweite nachgeladen sein.
Familien nicht im Fokus
Mercedes nennt noch keine Preise, doch angesichts des Anspruchs, der hier formuliert wird, dürfte ein sechsstelliger Kaufpreis ohne größere Probleme zu erreichen sein. Wenn also demnächst wieder glücklich-aktiv-sportlich-kinderreiche Familien in Bildern als Zielgruppe angedeutet werden, kann das getrost als Ablenkung aus der Marketing-Maschinerie abgetan werden. Denn sie spielen in den Überlegungen der Produktplaner bestenfalls eine Nebenrolle. Wie bisher wendet sich der Konzern vorrangig an solvente Business-Kunden. Die Hoffnung des Konzerns ist, dass diese die zu erwartende Preisgestaltung mitgeht. Andernfalls muss das Überbleibsel der Luxus-Strategie nämlich tatsächlich ausweichen – und zwar nach unten.
Mehr zur Marke Mercedes
(mfz)
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Raspberry Pi: Mini-Tower-Gehäuse bekommt Touchscreen
Der chinesische Hersteller Sunfounder stellt die dritte Variante seines Mini-Tower-Gehäuses für den Raspberry Pi 5 vor. Das Pironman 5 Pro Max erscheint mit zusätzlichen Erweiterungen; am auffälligsten ist der seitliche Touchscreen. Das Gehäuse ist bei Amazon bereits in Deutschland für 146 Euro erhältlich.
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Der Touchscreen besteht aus einem 4,3 Zoll großen IPS-Panel, das 800 × 480 Pixel darstellt und per Display Serial Interface (DSI) mit einem Raspi verbunden wird. Auf den Produktbildern zeigt Sunfounder ähnliche Darstellungsmöglichkeiten wie auf dem bisherigen kleinen OLED-Display, aber ausführlicher, etwa mit Graphen zur Hardware-Auslastung. Nutzer können darauf aber alle möglichen Inhalte laufen lassen, für den Raspi ist das Display ein weiterer Monitor. Das kleine OLED-Display ist ebenfalls weiter im Paket enthalten.
Neu im Paket sind auch ein Kameramodul, das oben aus dem Gehäuse ragt, ein Mikrofon und zwei 3-Watt-Lautsprecher, die sich beide an der Rückseite befinden. Interessenten können so etwa KI-Software wie OpenClaw auf einem Raspi laufen lassen und ohne Headset mit Assistenten kommunizieren.

Sunfounder
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Komplettpaket
Alle Erweiterungen des Pironman 5 Max sind auch beim Pironman 5 Pro Max dabei, darunter der Adapter für zwei M.2-Kärtchen. Interessierte können zum Beispiel zwei SSDs oder eine SSD und einen KI-Beschleuniger einbauen. Auch der CPU-Kühler und die Lüfter sind enthalten. Einen Raspberry Pi 5 und ein USB-C-Netzteil muss man getrennt kaufen. Ältere Raspis sind nicht kompatibel.
Sunfounder stellt eine Dokumentation bereit, wie alle Erweiterungen der Pironman-5-Gehäuse in Betrieb zu nehmen sind. Mit dem Raspberry Pi OS, Ubuntu, Kali Linux oder Homebridge lässt sich ein passendes Modul laden.
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(mma)
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Bericht: Finanzinvestor EQT erwägt Verkauf von SUSE Linux
Der Finanzinvestor EQT prüft den Verkauf des Open-Source-Softwareunternehmens SUSE. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. Dem Bericht zufolge hat EQT die Investmentbank Arma Partners mit der Suche nach potenziellen Käufern beauftragt.
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Sollte der Deal zustande kommen, könnte er bis zu sechs Milliarden US-Dollar (5,1 Milliarden Euro) einbringen. Die Gespräche befänden sich aber noch in einem frühen Stadium, heißt es. Auch sei noch keine endgültige Entscheidung über einen Verkauf gefallen.
Das in Schweden beheimatete Private-Equity-Unternehmen EQT AB hat den Linux-Spezialisten SUSE 2018 aus dem US-Konzern Micro Focus herausgelöst. Im Jahr 2023 stockte EQT seine Mehrheitsbeteiligung an SUSE deutlich auf und nahm das in Luxemburg ansässige Softwareunternehmen von der Börse. Damals wurde SUSE mit knapp drei Milliarden US-Dollar bewertet.
Unsicherheit in der Softwarebranche
Der mögliche Verkauf durch EQT fällt in eine Zeit zunehmender Unsicherheit in der Softwarebranche. Investoren befürchten, dass neue KI-Tools viele bestehende Softwareprodukte verdrängen könnten, so Reuters, was die Bewertungen von Technologieunternehmen insgesamt belaste.
Experten sehen SUSE jedoch als potenziellen Profiteur des KI-Booms, da die Nachfrage nach zuverlässiger Basissoftware für Unternehmen mit der Entwicklung und dem Einsatz weiterer KI-Anwendungen steigen dürfte.
SUSE steht für „Software und System-Entwicklung“. Das 1992 von drei Studenten in Fürth gegründete Unternehmen ist für SUSE Linux bekannt, eine Variante des Betriebssystems Linux, und bietet Open-Source-Software für Geschäftskunden an. Der Programmcode ist wie bei Linux frei zugänglich und kann an die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden angepasst werden. Zu denen gehören laut SUSE-Webseite Unternehmen wie Microsoft, BMW oder SAP. SUSE erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 800 Millionen US-Dollar und einen operativen Gewinn von über 250 Millionen US-Dollar.
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(akn)
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