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Schutzschirm mit blinden Flecken: Was die Regierung zum „Cyber-Dome“ offen lässt


Deutschland plant einen Umbau seiner digitalen Verteidigung nach israelischem Vorbild, das laut Bundesinnenministerium (BMI) „weltweit als eines der technologisch führenden Länder gilt“. Das BMI will für das Konzept, das bis Ende 2026 stehen soll, eng mit Israel zusammenarbeiten und von dessen „Erfahrungen bei der automatisierten Erkennung und Mitigation von Cyberangriffen […] profitieren“.

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Während das Bundesinnenministerium (BMI) den „Cyber-Dome“ als notwendigen Schutzschirm gegen Hybridangriffe bewirbt, bleiben zentrale Details zur Architektur, zu Datenflüssen und zu verfassungsrechtlichen Grenzen offen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (PDF), unter anderem von Jan Köstering, und weitere Antworten des BSI zeigen, dass noch vieles unklar ist.

Bei fast allen Fragen zur konkreten technischen Ausgestaltung, zu beteiligten Firmen und zur Rolle von Nachrichtendiensten verweist das BMI auf Geheimhaltungspflichten oder auf einen noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess. Konkrete Details zur Zusammenarbeit sind laut BMI „regierungsintern noch nicht abschließend abgestimmt“.

Grundlage der Kooperation ist eine „Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit“, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Januar 2026 in Jerusalem unterzeichnete. Die Zusammenarbeit soll über themen- und aufgabenabhängige Kooperationsformate auf Arbeitsebene laufen. Was dort genau vereinbart wird, bleibt für die Öffentlichkeit bislang unter Verschluss. Als erster konkreter Schritt aus diesem Pakt fand bereits im Januar eine Übung von Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Israel statt, bei der die Abwehr eines weitreichenden Cyberangriffs trainiert wurde. Eine Anfrage von heise online zu Details, etwa welche KI-Systeme zum Einsatz kamen und zu den Ergebnissen, ließ das BSI bislang unbeantwortet.

Das erklärte Ziel des BMI ist der Aufbau eines Systems in drei Clustern: ein Detektionsnetzwerk für Angriffe, ein Analyseverbund zur Auswertung und ein „offenes Ökosystem“ für die Verteilung von Warnungen. Dabei soll explizit israelisches Know-how bei der automatisierten Erkennung und Blockierung genutzt werden. Wie das mit digitaler Souveränität zusammenpasst, ist unklar, da der israelische Cyber-Dome massiv auf Technologien von US-Hyperscalern wie Google und Datenanalyse-Plattformen setzt.

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Auf die Frage der Linken, welche Erkenntnisse sich Dobrindt „hinsichtlich des Bevölkerungs- und Zivilschutzes von einem Austausch mit Israel angesichts der offensichtlich vollkommen unterschiedlichen geografischen, politischen und historischen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungs- und Zivilschutz in Israel und Deutschland“ erwartet, antwortet die Bundesregierung, dass der Minister auf „praxisnahe Erkenntnisse aus einem Land mit hoher Einsatzfrequenz“ setze. Diese Erfahrungen sollen nicht eins zu eins übernommen, sondern „analytisch und angepasst an deutsche Verhältnisse“ in den hiesigen Bevölkerungsschutz einfließen. Auf Nachfrage, ob die Cybersicherheitsmaßnahmen erhöht wurden, erklärte das BMI zudem, dass durch den Konflikt im Nahen Osten bisher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Cyberbedrohungslage in Deutschland erkennbar seien – eine Bewertung, die sich jedoch aufgrund der Dynamik jederzeit ändern könne. Die Behörden stünden hierzu im regelmäßigen Austausch.

Bezüglich menschenrechtlicher Maßstäbe und der Prüfung potenzieller Partnerfirmen, die in Überwachungs- oder Militärprogramme involviert sein könnten, blieb das Ministerium hingegen vage. Man teilte lediglich mit, dass bei jeder Kooperation, unabhängig vom Staat, „alle Gesetze eingehalten“ würden. Definierte rote Linien oder spezifische Ausschlusskriterien für Unternehmen nannte das BMI nicht. Laut Köstering ist „die mögliche Öffnung bundesdeutscher Datenbanken für Drittländer äußerst kritisch zu bewerten. Der Bundesregierung fehlt bislang ein überzeugendes Konzept, um sensible Datensätze vor dem Zugriff und der Verwertung durch gewinnorientierte Unternehmen zu schützen – sei es für das Training von KI-Systemen oder für andere Zwecke“.

Der Einsatz von KI, „etwa zur Zielerfassung“, werfe Köstering zufolge „schwerwiegende menschenrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf. Im Kontext des Krieges im Gaza-Streifen stehen entsprechende Systeme im Verdacht, zu möglichen Kriegsverbrechen beigetragen zu haben. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unverantwortlich, derartige Systeme ohne gründliche Evaluation und unabhängige Untersuchung überhaupt in Betracht zu ziehen.“

Auf die explizite Frage der Abgeordneten, ob Software des US-Unternehmens Palantir oder KI-Systeme wie „Lavender“, die im israelischen Militärkontext zum Einsatz kommen, auch für den deutschen Cyber-Dome geprüft werden, heißt es: „Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu operativen Details von technischen Schutzeinrichtung [sic] ausländischer Stellen („Third-Party-Rule“), um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern nicht zu gefährden“. Damit bleibt offen, ob Deutschland durch den Import israelischer Architektur indirekt neue Abhängigkeiten von umstrittenen US-Sicherheitsfirmen eingeht.

„Zunehmend wird deutlich, dass Palantir auch aufgrund der autoritären bis autokratischen Positionierungen seiner Eigentümer ein erhebliches Risiko durch den Datenaustausch darstellen kann. Deshalb sollte die Bundesregierung sowohl von Kooperationen im Inland als auch vom Ankauf entsprechender Technik im Ausland Abstand nehmen“, sagt Köstering. Selbst die Existenz gemeinsamer Dateien wird mit Verweis auf das Staatswohl weder bestätigt noch dementiert.

Interessant wird zudem die institutionelle Ausgestaltung, da in Israel zivile Cyberabwehr, Militär und Nachrichtendienste eng verzahnt sind, während in Deutschland das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten gilt. Die Bundesregierung benennt als deutsche Akteure „vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei“.

Während offiziell nur Polizei- und IT-Sicherheitsbehörden als Partner genannt werden, verweigert das Innenministerium auf Nachfrage jede Auskunft darüber, ob auch der Bundesnachrichtendienst (BND) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über gemeinsame Dateien in den Cyber-Dome eingebunden sind. Unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz operativer Methoden wird weder bestätigt noch dementiert, ob deutsche Geheimdienste Daten mit ihren israelischen Pendants austauschen. Durch eine technische Hintertür des „Analyseverbunds“ wäre eine Vermischung von polizeilichen, geheimdienstlichen und militärischen Informationen möglich, die das deutsche Trennungsgebot faktisch aushebelt. Die Sorge vor kontrollfreien Räumen wächst zunehmend, etwa durch ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte entschieden, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ihre Kontrollrechte gegenüber dem BND im Streitfall nicht gerichtlich durchsetzen kann. Somit kann der Geheimdienst laut BfDI selbst entscheiden, was kontrolliert wird.

„Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden“, heißt es unter anderem in der Antwort der Bundesregierung. „Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“, heißt es weiter.


(mack)



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Grün, Rot und Schwarz-Weiß: Die Bilder der Woche 17


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der letzten Woche kam es leider zu Problemen mit unserer c’t-Fotografie-Fotogalerie. Daher wurde das Bild des Tages am Samstag und Sonntag nicht wie üblich von der Redaktion ausgewählt, sondern automatisch von unserem System aus älteren Bildern ab dem Jahr 2014.

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Wir bitten, dies zu entschuldigen.

Abgesehen davon zeigt die c’t-Foto-Community wieder einmal ein breites Spektrum fotografischer Ansätze. Klare Linien treffen auf gezielte Unschärfe, kräftige Farben auf reduzierte Schwarz-Weiß-Welten. Architektur wird zur Grafik, Bewegung wird sichtbar gemacht und kleine Momente erhalten große Aufmerksamkeit.

Viele Aufnahmen überzeugen durch eine präzise Komposition und bewusst eingesetztes Licht. Symmetrien, Fluchtlinien und Kontraste lenken den Blick. Gleichzeitig entstehen ruhige, beinahe meditative Bilder, die Raum für eigene Interpretationen lassen. Die Auswahl verbindet Technik und Gestaltung zu starken visuellen Erzählungen.



Die „grüne“ Stadt Düsseldorf !!!!

(Bild: Radonart)

Während der Rheinturm klar in den Himmel ragt, löst sich der Medienhafen darunter scheinbar auf. Boote liegen ruhig am Kai, doch die Gebäude verschwimmen in vertikalen Streifen und leuchtenden Reflexen. Die starke Grünfärbung prägt die gesamte Szenerie und hüllt die Stadt in eine ungewohnte Stimmung. Die vertikalen Verwischungen ziehen den Blick nach unten und verstärken die Höhe. Lichtflächen in Gelb und Weiß setzen farbige Akzente im kühlen Grün. So entsteht weniger ein Stadtporträt als ein Eindruck von Bewegung und Wandel.

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Sticks

(Bild: Dyba)

Eine fast schon abstrakte Architekturstudie. Der Bahnhof Liège-Guillemins präsentiert sich als strenge Konstruktion aus Beton, Stahl und Glas. Rippenartige Träger spannen sich über die Szenerie und formen ein dichtes Raster aus Linien. Darunter liegen Treppen, Geländer und Bahnsteige, die in die Tiefe des Raums führen. Die Aufnahme setzt konsequent auf Symmetrie. Die Kamera steht zentral und richtet alle Linien auf einen Fluchtpunkt aus. Die wiederholten Streben wirken wie Stäbe und geben dem Bild seinen Rhythmus. Durch die Schwarz-Weiß-Darstellung verstärkt sich die grafische Wirkung noch und reduziert alles auf Form und Kontrast.



Ein Eisvogel sitzt auf einem Ast und hebt genau im richtigen Moment ab. Seine Flügel sind bereits in Bewegung, sein Körper folgt. Das kräftige Blau und Orange seines Gefieders leuchtet vor dem ruhigen, unscharfen Hintergrund. Der Ast zieht sich als klare Linie durchs Bild und gibt dem Vogel Halt, während die Flügelunschärfe Tempo ins Spiel bringt. Der scharfe Blick des Vogels bleibt dabei der Fixpunkt.



Blickwechsel: Rot-Blau

(Bild: Karsten Gieselmann)

Ein Blick nach oben in ein Treppenhaus offenbart ein lebhaftes Spiel aus Rot und Blau. Die Wände leuchten intensiv, während in der Mitte runde Leuchten wie helle Punkte im Raum schweben. Die strenge, zentrale Perspektive zieht den Blick tief ins Bild hinein. Klare Linien formen eine geometrische Abfolge und verstärken die Tiefenwirkung. So entsteht ein fast grafischer Eindruck. Das Treppenhaus wirkt weniger wie ein realer Ort, sondern vielmehr wie eine abstrakte Farb- und Raumstudie, die den Blick lenkt und festhält.



Im Gleichgewicht

(Bild: CR09)

Ein einzelner Tropfen schwebt einen Moment über der Oberfläche, bevor er aufprallt. Darunter wölbt sich das Wasser zu einer glatten Kuppe, von der sich feine Wellen konzentrisch nach außen ziehen. Der leuchtend orangefarbene Tropfen hebt sich deutlich vom ruhigen Grün ab. Die streng reduzierte Komposition und der starke Farbkontrast lenken den Blick sofort auf das Geschehen. Durch Highspeedfotografie wird dieser flüchtige Moment sichtbar gemacht und die Bewegung exakt eingefroren. Das Bild zeugt von Präzision und perfektem Timing. Es wirkt fast abstrakt und verwandelt einen einfachen Vorgang in ein ruhiges Zusammenspiel von Spannung und Stille.



Walking Home in Lights and Shades

(Bild: Martin_nitraM)

Eine Person läuft allein bei Nacht über eine neblige Straße. Lampen werfen helle Kegel in die Dunkelheit, während im Hintergrund Autoscheinwerfer schwach leuchten. Alles wirkt still und gedämpft. Die geschwungene Leitplanke lenkt den Blick direkt zur Figur. Die Laternen reihen sich wie Taktgeber am rechten Bildrand. Harte Schwarz-Weiß-Kontraste treffen auf weichen Nebel und lassen das Licht sichtbar werden. Es ist eine Szene zwischen Unterwegssein und Ankommen.



My Amaryllis

(Bild: ShE 1981)

Zwei kräftig rote Amaryllisblüten strahlen, ihre weit geöffneten Kelche zeigen feine Linien und helle Staubgefäße. Die Komposition wirkt klar und ruhig. Die Blüten stehen sich fast spiegelbildlich gegenüber und füllen die Fläche aus. Weiches Licht hebt die Struktur hervor und sorgt für Tiefe. Der schlichte Hintergrund hält alles zusammen und lenkt den Blick gezielt auf das Motiv. Das Bild wirkt wie ein Doppelporträt der Natur. Stark in der Farbe, ruhig in der Wirkung.


(vat)



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High-End-Handys: Innovationen jenseits von Apple, Google & Co. | c’t uplink


Smartphones sind längst noch nicht am Zenit ihrer Entwicklung angekommen. Raum für Verbesserungen gibt es etwa beim Laden und der Akkutechnik. Doch die drei etablierten Hersteller Apple, Google und Samsung setzen eher auf Evolution statt auf Revolution. Dass es auch anders geht, zeigen die chinesischen Hersteller Honor, Oppo und Xiaomi. So bringen deren neue Smartphones Akkukapazitäten von 6.000 bis 7.500 mAh und damit ungeahnte Laufzeiten — etwa mit über 30 Stunden Videowiedergabe. Wenn ihnen dann doch der Saft ausgeht, laden manche Modelle schneller drahtlos als andere am Kabel. Steffen Herget erklärt in der aktuellen Ausgabe von c’t uplink diese und andere technische Neuerungen.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Außer beim Akku machen High-End-Smartphones aus China auch bei der Fotoqualität gehörige Fortschritte. Wir sprechen darüber, mit welchen Techniken Xiaomi mittlerweile genauso gute Fotos bei Dunkelheit macht, wie der bislang hervorragende Nachtmodus von Googles Pixel-Smartphones funktioniert und was die Hardware-Partnerschaften mit Hasselblad und Leica bringen. Untätig sind andere Hersteller aber auch nicht: Google integriert in seine Pixel-Telefone mehr KI als jeder andere, während Samsung mit dem Privacy Display ein Highlight auf den Markt bringt: eine spezielle Pixel-Matrix erlaubt es, per Fingertipp den gesamten Bildinhalt oder einzelne Bereiche vor neugierigen Blicken von der Seite zu schützen.

Zu Gast im Studio: Steffen Herget
Host: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer

► Mehr zu High-End-Smartphones lesen Sie bei heise+ (€):

Honor, Oppo, Xiaomi im Vergleich: High-End-Smartphones aus China

High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich

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Post zum Freitag: Von Apples Zukunft bis zum Vinyl-Revival


Es war schon länger klar, dass Tim Cook bald das Ruder an einen Nachfolger übergeben wird. Dennoch hat mich der Termin am 20. April überrascht. Seitdem steht fest, dass John Ternus ab dem 1. September 2026 neuer Chef von Apple wird. Wer ist dieser Mann, der künftig einen der wertvollsten Konzerne der Welt führen soll? Wir haben ein detailliertes Porträt des designierten Apple-Chefs gezeichnet, der bereits 2020 mit der Präsentation der ersten M1-Macs von sich reden machte. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, wie sich Apple unter Ternus verändert. Vielleicht gibt es ja sogar wieder eine Live-Keynote vor Publikum, wenn er – vermutlich mit dem iPhone Foldable (natürlich mit einem viel cooleren Namen) – im September seine erste große Produktvorstellung als CEO absolviert. Die polierten, aufgezeichneten Shows, die Apple seit der Pandemie zur Kunstform erhoben hat, sind wirklich nicht mehr zeitgemäß.

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Apropos Kunstform: Wer kennt das nicht – man zieht ein altes Familienalbum aus dem Schrank und findet vergilbte, zerkratzte Schwarzweißfotos, die kaum noch zu erkennen sind. Wir haben uns angeschaut, wie gut KI-Tools beim Restaurieren und Kolorieren alter Familienfotos helfen können. Das Ergebnis ist beeindruckend – und weckt unweigerlich Lust, den eigenen Schuhkarton voller alter Abzüge endlich anzugehen.

Wer nach diesem nostalgischen Ausflug in die Vergangenheit noch mehr Retro-Feeling sucht, dem empfehle ich unseren Hintergrundartikel darüber, was ein wirklich gelungenes Remaster alter Videospiele ausmacht. Denn zwischen einem lieblos hochskalierten Port und einem echten Remaster liegen Welten – technisch wie rechtlich. Wer sich noch an „The Secret of Monkey Island“ oder „Turrican 2“ erinnert, wird diesen Artikel mit einem breiten Grinsen lesen.



Wenn ich an Retrogames denke, führt für mich kein Weg an „Day of the Tentacle“ vorbei, egal ob in der Originalversion oder als Remaster.

(Bild: Paul Kautz)

Vom Bildschirm zum Klang: Wer Musik nicht nur hören, sondern wirklich erleben möchte, kommt am Vinyl-Revival kaum vorbei. Wir haben uns drei Einstiegs-Plattenspieler mit Bluetooth zwischen 240 und 340 Euro genauer angeschaut. Das Ergebnis: Das analoge Vergnügen lässt sich durchaus erschwinglich gestalten – aber nicht jedes Gerät hält, was es verspricht, und so manches Bluetooth-Problem nervt im Alltag mehr als erwartet.

Wer beim Thema Energie und Nachhaltigkeit mitdenken möchte, dem lege ich unseren aktuellen Ratgeber ans Herz, der beleuchtet, was Solarfassaden im Alltag wirklich leisten können. Photovoltaik an der Fassade klingt nach einer eleganten Lösung – liefert aber zu ganz anderen Zeiten Strom als eine klassische Dachanlage. Ob sich das rechnet und wo die größten Hürden liegen, klärt der Artikel.

Zum Abschluss noch ein Hinweis in eigener Sache: Wer schon immer wissen wollte, wie man eine KI direkt auf dem eigenen Rechner betreibt – ganz ohne Cloud und ohne Account bei einem Tech-Konzern –, der sollte sich den kommenden Mittwoch vormerken. Am 29. April 2026 ab 17 Uhr laden wir Sie zu unserem Expertentalk rund um lokale KI-Modelle für Einsteiger ein. Unsere Redakteure beantworten Ihre Fragen live im Stream – und räumen dabei mit so manchem Mythos auf.

Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende
Ihr
Volker Zota
(Chefredaktion heise medien)

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(vza)



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