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Künstliche Intelligenz

KI-Fehler in Schulbüchern: Verlag nach Bericht in der Kritik


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Ein Schulbuchverlag aus Kerpen sieht sich nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ mit dem Vorwurf konfrontiert, dass mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Grafiken und Texte als Werke von Menschen ausgegeben hat. In von dem Verlag herausgegebenen Arbeitsheften für den inklusiven Unterricht weisen Illustrationen laut „Spiegel“ typische Fehler auf, die Bild-KI-Modelle erzeugen. Auch in Texten seien Ungereimtheiten aufgefallen. Die angegebene Autorin der Bücher habe sich indessen als Pseudonym erwiesen, hinter dem verschiedene Freiberufler stecken sollen.

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Der Kohl-Verlag ist vor allem bekannt für Kopiervorlagen für den Schulunterricht. Unter dem Autorennamen „Anni Kolvenbach“ hat der Verlag auch diverse Arbeitshefte herausgebracht. Das Foto der angeblichen Sonderpädagogin habe sich im Zuge der Recherchen aber als frei käufliches Stockfoto erwiesen, berichtet der „Spiegel“. Die Namen der Illustratoren seien bei Netzrecherchen außerhalb der Verlagsseiten nicht aufzufinden gewesen.

Auf Konfrontation hin räumte der Verlag laut Spiegel ein, dass hinter dem Pseudonym mehrere freiberufliche Autoren stecken. Einer von ihnen meldete sich anonym beim Spiegel und gab an, Lehrer an einer Regelschule zu sein. Er habe gemeinsam mit einer Sonderpädagogin Erfahrungen im inklusiven Unterricht gesammelt und diese weitergeben wollen. Zuvor hatte er im Namen von „Anni Kolvenbach“ zunächst Interviewfragen des Nachrichtenmagazins beantwortet, gab sich dann aber zu erkennen.

Die Bildfehler, die typische KI-Merkmale aufzeigen, umfassen Wimmelbilder, auf denen Kinder keinen Körper haben oder deren Kopf in einem Regal steht. In einer Zoo-Szene fehlt einem Elefant der Rüssel, andere Tiere sind merkwürdig deformiert. Ein bekannter KI-Fehler sind auch Hände mit mehr als fünf Fingern – in einer Bildillustration zu sehen bei einer Lehrerin.

In Rechenaufgaben weisen die dazugehörigen Illustrationen Fehler auf, etwa wenn die Anzahl der abgebildeten Symbole nicht mit der zu lösenden Aufgabe übereinstimmt. Pädagogen kritisieren auch Texte im Fach Geschichte für die höheren Jahrgänge, die unzureichend eingeordnet seien.

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Nach den Spiegel-Recherchen soll der Verlag inzwischen in den Digitalversionen der Hefte Korrekturen vorgenommen haben. Weitere Fragen zur Qualitätskontrolle blieben bislang unbeantwortet. Auch heise online hat den Verlag um eine Stellungnahme gebeten.

Der Deutsche Lehrerverband warnt derweil grundsätzlich davor, dass KI-generierte Inhalte den Schulunterricht und Hausaufgaben gefährden – und dass Lehrkräfte kaum kontrollieren können, was von KI erstellt wurde. In Illustrationen seien Länder wie die Sowjetunion in Südfrankreich eingezeichnet und Polen doppelt dargestellt worden.

Dabei ist der Einsatz von KI in der Buchbranche generell umstritten: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht klare Risiken beim KI-Einsatz in der Textproduktion, etwa bei Urheberrechten und der Qualitätssicherung.

Dass der undeklarierte Einsatz von KI-generierten Inhalten Vertrauen kostet, zeigte sich auch bei der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA: Sie musste einräumen, dass zwei ihrer Berichte halluzinierte Quellen enthielten, die von einer KI erfunden worden waren. Der Mann, der sich als Autor zu erkennen gegeben hat, erklärte, dass er den Auftrag erhalten habe, alle Hefte zu überarbeiten. Den Einsatz von KI bei den Texten bestreitet er.

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(mki)



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BGH: Chats aus Krypto-Handys können Beweismittel sein


Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy nutzte, dürfte davon ausgegangen sein, anonym zu kommunizieren. Tatsächlich las das FBI bei den über die Plattform Anom versandten Nachrichten mit. Für die deutsche Strafjustiz war lange unklar, ob solche Chatprotokolle in Strafverfahren genutzt werden dürfen, obwohl die genauen Umstände ihrer Gewinnung bis heute nicht klar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage mit einem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 11. Februar erneut zugunsten der Verwertbarkeit beantwortet (Az.: 2 StR 43/25).

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Die Karlsruher Richter hoben mit der Entscheidung einen Teilfreispruch des Landgerichts Fulda auf, der im Wesentlichen auf der Annahme beruhte, Anom-Chats taugten nicht als Beweismittel. Die Fuldaer Richter hatten drei Angeklagte zwar teilweise wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt, sie jedoch von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Strafkammer sah die entsprechenden Anom-Chats als unverwertbar an, weil das FBI weder den beteiligten EU-Mitgliedstaat noch die zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen offenlegte. Dadurch sei den Angeklagten die Möglichkeit genommen worden, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung effektiv prüfen zu lassen.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung begründen weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungsmaßnahmen noch die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der ursprünglichen Überwachung ein generelles Verwertungsverbot. Damit bestätigt der 2. Strafsenat die bereits entwickelte Rechtsprechung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat.

Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Konstruktion der Anom-Operation. Das FBI entwickelte nach dem Vorgehen gegen einen Anbieter verschlüsselter Mobiltelefone selbst eine Kommunikationsplattform und ließ die Geräte gezielt in kriminellen Kreisen verbreiten. Die Nutzer glaubten an eine sichere Verschlüsselung. Tatsächlich verfügten die US-Behörden über die erforderlichen Mittel zur Entschlüsselung.

Ein Server innerhalb der EU spiegelte die Kommunikation und leitete sie an das FBI weiter. Per Rechtshilfe gelangten die Daten später in deutsche Ermittlungsverfahren.

Nach BGH-Auffassung kommt es für die Verwertbarkeit nicht darauf an, ob deutsche Gerichte sämtliche Einzelheiten der ausländischen Maßnahme rekonstruieren können. Entscheidend sei, ob die Daten im deutschen Verfahren ordnungsgemäß eingeführt und bewertet würden. Deshalb hätte das Landgericht die angebotenen Beweise – vor allem Chatprotokolle, die Vernehmung der Auswerter und die Identifizierung der Nutzer – erheben müssen.

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Nicht gelten ließ der Senat den Vorwurf, ausländische Gerichte könnten bei der Anordnung der Maßnahmen getäuscht worden sein. Die Verteidigung hatte sich im Revisionsverfahren auf Berichte berufen, wonach es sich bei dem Serverstaat um Litauen gehandelt habe. Dortige Richter sollen über das Wesen der Operation im Unklaren gelassen worden seien. Der BGH bewertete diese Behauptungen inhaltlich nicht, da neue Fakten grundsätzlich nicht im Revisionsverfahren aufgeklärt werden könnten. Das bleibe Aufgabe der Tatsachengerichte.

Die Karlsruher Richter versperren so laut Experten den Weg zu einem pauschalen Ausschluss von Anom-Daten, schließen aber eine Überprüfung konkreter Rechtsverstöße bei der Erhebung nicht aus. Sollten sich Hinweise auf Täuschungen oder andere schwerwiegende Verfahrensverstöße bestätigen, könne dies im Einzelfall weiterhin Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Für die Strafverteidigung seien so weniger allgemeine Einwände gegen die Herkunft der Daten erfolgsversprechend als konkrete Angriffe auf deren Integrität, Authentizität oder die Zuordnung von Chatprofilen zu bestimmten Personen.

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(nie)



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High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone


High-End-Smartphones gibt es nicht nur von Apple, Google und Samsung, sondern auch von unbekannteren Marken. Zu denen zählt, zumindest hierzulande, Oppo. Der chinesische Hersteller will mit dem Find X9 Ultra ganz oben angreifen. Dazu passt der Preis: Luxuriöse 1700 Euro kostet das Oppo Find X9 Ultra.

Unser Testgerät sticht mit der knallorangen Farbe der Glasrückseite ins Auge, die dunkelgraue Variante prunkt mit einer Rückseite aus Kunstleder. Bedingt durch das große Display sortiert sich das Smartphone bei den eher unhandlichen Geräten ein, das Gewicht merkt man in der Hosentasche deutlich. Der runde Kamerabuckel ragt über sechs Millimeter aus der Rückseite hervor. In manchen Situationen stört das, etwa wenn man das Smartphone in die Tasche schiebt. Hält man das Find X9 Ultra in der Hand, ist er aber gar nicht so unangenehm: Man kann es mit dem Finger an dem Kameraelement gut abstützen, so liegt es sicher in der Hand. Zudem ist das Gewicht gut ausbalanciert.

Legt man das Oppo neben das ebenfalls kürzlich vorgestellte Vivo X300 Ultra, fallen viele Gemeinsamkeiten auf: die Position des LED-Blitzes in der oberen linken Ecke der Rückseite, die riesigen, runden Kamerabuckel und auch die Position der Tasten. Beide Smartphones haben ihre Wurzeln im Geflecht des chinesischen BBK-Konzerns, und trotz organisatorischer Trennung der Marken ähneln sie sich. Kaum verwunderlich, dass ausgerechnet Oppo und Vivo die einzigen Hersteller sind, die derzeit große Teleobjektive zum Aufstecken anbieten, wenn auch zusammen mit unterschiedlichen Partnern und mit minimal anderen Bajonettverschlüssen, sodass sie nicht kompatibel zur jeweils anderen Marke sind.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone“.
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Krypto-Anleger glauben trotz Kursverlusten an hohe Gewinne


Die zuletzt hohen Kursverluste und Schwankungen auf dem Kryptomarkt erschüttern einer Umfrage zufolge nicht den Glauben der Privatanleger an Bitcoin und andere virtuelle Währungen.

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Nach dem alljährlichen internationalen „Crypto Survey“ des Beratungsunternehmens „Strategy&“ haben nur gut 17 Prozent der Anleger ihre Investments im Januar und Februar reduziert, als die Kryptowährungen besonders schnell an Wert verloren. Doch 20 Prozent erhöhten ihre Positionen sogar, und immerhin fast 36 Prozent verkauften zwar anfänglich – legten nach den Kursrutschen jedoch wieder nach.

Das zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) gehörende Unternehmen ließ im März und April 2.500 Krypto-Anleger in fünf Ländern befragen: USA, Deutschland, Niederlande, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate. Zwei Drittel der Befragten sind Kleinanleger, die höchstens 10.000 US-Dollar beziehungsweise Euro für Kryptokäufe ausgegeben haben.

Bitcoin hatte im vergangenen Jahr ein Allzeithoch von über 115.000 Dollar erreicht, bis Anfang Februar hatte die virtuelle Währung dann in Dollar nahezu die Hälfte ihres Werts verloren, im Euroraum dank Wechselkurseffekts sogar mehr als die Hälfte. Seither ist es mit einigen Aufs und Abs nicht mehr aufwärtsgegangen, am Freitagnachmittag fiel der Kurs unter 61.000 Dollar.

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Doch die Mehrheit der Krypto-Anleger ist offenbar überzeugt, dass das nur ein Zwischentief ist. Die 500 deutschen Befragten hoffen im Schnitt auf einen Bitcoin-Preis von rund 538.000 Dollar bis Ende 2030. Damit sind die hiesigen Anleger sogar vergleichsweise zurückhaltend: Im Schnitt der fünf Länder hoffen die Befragten sogar auf einen Kurs von rund 854.000 Dollar.

„Krypto-Anleger und -anlegerinnen bleiben „True Believers“, sagte Philipp Wackerbeck, einer der Autoren der Studie und globaler Leiter des Bereichs Finanzdienstleistungen bei Strategy&. „Sie halten trotz Crash und Kursschwankungen an den eigenen Beständen fest, denken langfristig und entwickeln ein Anlageverhalten, das sich immer mehr dem Umgang mit traditionellen Anlageklassen wie Aktien oder Fonds annähert.“

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(nen)



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