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BGH: Chats aus Krypto-Handys können Beweismittel sein


Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy nutzte, dürfte davon ausgegangen sein, anonym zu kommunizieren. Tatsächlich las das FBI bei den über die Plattform Anom versandten Nachrichten mit. Für die deutsche Strafjustiz war lange unklar, ob solche Chatprotokolle in Strafverfahren genutzt werden dürfen, obwohl die genauen Umstände ihrer Gewinnung bis heute nicht klar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage mit einem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 11. Februar erneut zugunsten der Verwertbarkeit beantwortet (Az.: 2 StR 43/25).

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Die Karlsruher Richter hoben mit der Entscheidung einen Teilfreispruch des Landgerichts Fulda auf, der im Wesentlichen auf der Annahme beruhte, Anom-Chats taugten nicht als Beweismittel. Die Fuldaer Richter hatten drei Angeklagte zwar teilweise wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt, sie jedoch von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Strafkammer sah die entsprechenden Anom-Chats als unverwertbar an, weil das FBI weder den beteiligten EU-Mitgliedstaat noch die zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen offenlegte. Dadurch sei den Angeklagten die Möglichkeit genommen worden, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung effektiv prüfen zu lassen.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung begründen weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungsmaßnahmen noch die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der ursprünglichen Überwachung ein generelles Verwertungsverbot. Damit bestätigt der 2. Strafsenat die bereits entwickelte Rechtsprechung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat.

Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Konstruktion der Anom-Operation. Das FBI entwickelte nach dem Vorgehen gegen einen Anbieter verschlüsselter Mobiltelefone selbst eine Kommunikationsplattform und ließ die Geräte gezielt in kriminellen Kreisen verbreiten. Die Nutzer glaubten an eine sichere Verschlüsselung. Tatsächlich verfügten die US-Behörden über die erforderlichen Mittel zur Entschlüsselung.

Ein Server innerhalb der EU spiegelte die Kommunikation und leitete sie an das FBI weiter. Per Rechtshilfe gelangten die Daten später in deutsche Ermittlungsverfahren.

Nach BGH-Auffassung kommt es für die Verwertbarkeit nicht darauf an, ob deutsche Gerichte sämtliche Einzelheiten der ausländischen Maßnahme rekonstruieren können. Entscheidend sei, ob die Daten im deutschen Verfahren ordnungsgemäß eingeführt und bewertet würden. Deshalb hätte das Landgericht die angebotenen Beweise – vor allem Chatprotokolle, die Vernehmung der Auswerter und die Identifizierung der Nutzer – erheben müssen.

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Nicht gelten ließ der Senat den Vorwurf, ausländische Gerichte könnten bei der Anordnung der Maßnahmen getäuscht worden sein. Die Verteidigung hatte sich im Revisionsverfahren auf Berichte berufen, wonach es sich bei dem Serverstaat um Litauen gehandelt habe. Dortige Richter sollen über das Wesen der Operation im Unklaren gelassen worden seien. Der BGH bewertete diese Behauptungen inhaltlich nicht, da neue Fakten grundsätzlich nicht im Revisionsverfahren aufgeklärt werden könnten. Das bleibe Aufgabe der Tatsachengerichte.

Die Karlsruher Richter versperren so laut Experten den Weg zu einem pauschalen Ausschluss von Anom-Daten, schließen aber eine Überprüfung konkreter Rechtsverstöße bei der Erhebung nicht aus. Sollten sich Hinweise auf Täuschungen oder andere schwerwiegende Verfahrensverstöße bestätigen, könne dies im Einzelfall weiterhin Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Für die Strafverteidigung seien so weniger allgemeine Einwände gegen die Herkunft der Daten erfolgsversprechend als konkrete Angriffe auf deren Integrität, Authentizität oder die Zuordnung von Chatprofilen zu bestimmten Personen.

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(nie)



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Schweizer Militär verlässt Microsoft-Cloud | heise online


Die Schweizer Armee vollzieht in ihrer IT-Infrastruktur eine Kehrtwende. Die Cybersicherheitsexperten der Schweizer Streitkräfte – allen voran das „Kommando Cyber“ und die Untereinheit für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) – kehren dem Softwareriesen Microsoft den Rücken. Bis zum Oktober sollen sämtliche Mitarbeiter dieser Einheiten an ihren Arbeitsplätzen mit der quelloffenen Alternative OpenDesk ausgestattet werden. Der ambitionierte Fahrplan zeigt, wie akut der Handlungsbedarf in der Alpenrepublik eingeschätzt wird.

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Hintergrund dieses Schrittes ist laut dem Magazin Republik ein Strategiewechsel bei Microsoft. Zwar kooperiert die Schweiz schon lange mit dem US-Konzern. Doch bislang blieben sensible behördliche Daten in den eigenen, staatlichen Rechenzentren. Nun zwingt der Gigant Kunden aber zunehmend in die eigene Cloud-Infrastruktur. E-Mails, Dokumente, Kalenderdaten oder Videokonferenzen lassen sich künftig nur noch über die Server des US-Unternehmens abrufen. Für die Schweizer Armee, deren operative Daten zu großen Teilen als streng geheim klassifiziert sind, ist das ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko.

Die eidgenössischen Militärs befürchten dem Bericht zufolge, dass sensible militärische Informationen über diesen Umweg letztlich in die Hände der US-Regierung gelangen könnten. Der Chef des Kommandos Cyber, Simon Müller, gibt zu bedenken, dass Microsofts cloudbasiertes Office-Paket 365 für eine Armee mit höchsten Ansprüchen an Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität nicht geeignet sei. Solange Konzerne Gesetzen wie dem US Cloud Act unterlägen, seien sie für gewisse militärische Kontexte nicht nutzbar. Die Sorge vor versteckten Datenabflüssen an ausländische Geheimdienste wie die NSA wiegt schwer.

Brisanz erhält das Thema durch die aktuelle geopolitische Lage, in der digitale Infrastrukturen zunehmend als geopolitische Waffen instrumentalisiert werden. Jüngste Beispiele zeigen, wie rigoros die US-Regierung Tech-Konzerne an der Leine hält. So ordnete die US-Administration temporär Verkaufsverbote für bestimmte KI-Modelle ins Ausland an und zwang Microsoft zur Herausgabe des E-Mail-Verkehrs niederländischer Regierungsbeamter.

Besonders drastisch war die Deaktivierung der Nutzerkonten von Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs nach US-Sanktionen. Diese Beispiele schüren in Europa die Angst vor einer willkürlichen Stilllegung von Programmen oder Systemen durch einen „Kill Switch“ oder aggressiven Lizenzkostenstrategien.

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Mit OpenDesk greift das Schweizer Militär auf ein Softwarepaket zurück, das vom deutschen Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) entwickelt wird und eine quelloffene Alternative zu MS 365 darstellt. Die Relevanz solcher Lösungen wächst im gesamten deutschsprachigen Raum. So migriert etwa das österreichische Bundesheer auf LibreOffice. Das IT-Systemhaus der Bundeswehr BWI schloss derweil mit Zendis einen Rahmenvertrag über souveräne Kommunikations- und Kollaborationssoftware wie OpenDesk. Die Suite soll sich zudem im öffentlichen Gesundheitsdienst und bei Sozialversicherern beweisen.

Die Schweiz macht sich bereits seit Längerem für digitale Souveränität stark. Ein seit Anfang 2024 geltendes Gesetz verpflichtet den Bund, den Quellcode von eigens entwickelter Behördensoftware offenzulegen. Das soll Abhängigkeiten von einzelnen Softwareherstellern verringern und für Transparenz sorgen. Die Armee hatte das Parlament eigentlich aus Sicherheitsgründen von dieser Pflicht ausgenommen. Das Cyberkommando unterwirft sich aber nun freiwillig dieser Open-Source-Linie.

Untersuchungen der zivilen Verwaltung in Zürich haben zwar ergeben, dass OpenDesk wegen fehlender Desktop-Apps, mangelnder Telefonie-Integration und unklarer Migrationskosten im normalen Büroalltag noch Defizite aufweise. Die IT-affinen Cyberspezialisten der Armee betrifft das aber kaum. Sie betreiben die Software autark in eigenen Rechenzentren und können selbst Anpassungen vornehmen.

Zudem engagiert sich die Armee als „Swiss Defense Forces“ auf Entwicklerplattformen wie Gitlab, reicht Verbesserungen zur Kryptografie ein und hat mit Loom bereits eine eigene Open-Source-Dokumentensuchmaschine veröffentlicht. Es geht laut den Verantwortlichen darum, nicht nur Konsument der digitalen Allmende zu sein, sondern auch aktiv etwas an die Community zurückgeben.


(nen)



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Bild-KI in WhatsApp und Instagram ausprobiert: Das kann Muse Image


Metas neue Bilderstellungs-KI hat auf einen Schlag Milliarden an potenziellen Nutzern. Denn im Juli 2026 veröffentlichte der US-Konzern mit Muse Image sein neuestes Modell direkt in WhatsApp und Instagram. Wahrscheinlich ist Muse Image sogar auf Ihrem Smartphone nur eine Wischgeste entfernt.

Die neuen Funktionen sind gut versteckt. Wer einen Status in WhatsApp oder eine Story auf Instagram veröffentlicht, kann diese nun per KI bearbeiten. Vorgefertigte Effekte sollen Selfies mehr Stil verleihen, sofern Sie nicht selbst prompten wollen. Oder Sie generieren direkt ein ganz neues Bild, statt echte Urlaubserinnerungen zu posten.

  • Muse Image ist das erste Bildmodell von Metas neuer KI-Abteilung Superintelligence Labs und wurde am 7. Juli 2026 veröffentlicht.
  • Nutzer aus Deutschland greifen direkt über WhatsApp oder Instagram auf die neuen Funktionen zu, um Bilder zu verändern oder zu erstellen.
  • Der Gratis-Spaß hat Grenzen: Ist das Tageslimit aufgebraucht, bringt Sie auch ein bezahltes Abo nicht weiter.

Wir haben die neuen generativen Funktionen in WhatsApp, Instagram und Metas AI-App angeschaut. Dieser Ratgeber erklärt, wo Sie die Funktionen finden, was damit möglich ist und an welchen Stellen Meta seinen Nutzern Grenzen setzt. Sie haben gar keine Lust auf KI? Dann folgen Sie unserer Anleitung, um der Verwendung Ihrer Fotos zum Training von Metas KI zu widersprechen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bild-KI in WhatsApp und Instagram ausprobiert: Das kann Muse Image“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Kundendaten bei Dienstleister abgeflossen: Datenschutzvorfall beim Lidl-Shop


Beim Discounter Lidl gab es einen Datenschutzvorfall. Das teilte das Unternehmen betroffenen Kunden mit. Unbefugte konnten sich bei einem Shop-Dienstleister Zugang zu einer Datei mit Kundendaten verschaffen und haben diese abgezogen. Lidl hat die zuständige Datenschutzbehörde informiert. Wer hinter dem Angriff steckt, ist unklar.

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Die Angreifer entwendeten Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Kundennummer der betroffenen Kunden. Wie ein Sprecher uns auf Nachfrage mitteilte, sind weder Postanschriften noch Passwörter oder Zahlungsinformationen betroffen. Die Kundenkonten wurden nicht kompromittiert, stellt der Sprecher weiterhin fest.


Datenschutzvorfall bei Lidl

Datenschutzvorfall bei Lidl

Datenschutzvorfall bei Lidl

Der Angriff traf nicht die zentrale Datenbank des Shopsystems, sondern einen IT-Dienstleister des Handelskonzerns. Dieser habe sofort reagiert und „die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die IT-Systeme wieder vollständig abzusichern“, so die Sprecherin. Außerdem habe der Dienstleister Strafanzeige gestellt.

Hinweise auf einen Missbrauch der Daten gebe es keine, heißt es in der uns vorliegenden E-Mail. Dennoch sollen Betroffene wachsam gegenüber Phishing und Identitätsmissbrauch sein, empfiehlt Lidl.

Lidl gehört ebenso zur Schwarz-Gruppe wie der Cloud-Anbieter Schwarz Digits und das Sicherheitsunternehmen XM Cyber.

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(cku)



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