Künstliche Intelligenz
Artemis-Mission: Deutsche Astronauten könnten Geschichte schreiben
Nach mehr als einem halben Jahrhundert kehrt der Mensch zum Mond zurück – und zwei deutsche ESA-Astronauten haben Chancen auf ein Flugticket. Gespannt verfolgen Alexander Gerst und Matthias Maurer in diesen Tagen die Vorbereitungen der US-Mission Artemis-2, bei der vier Raumfahrer möglicherweise im März den Mond umrunden. Bei Nachfolger Artemis-4, der auf dem kratergezeichneten Erdgefährten landen soll, könnte einer von ihnen dabei sein. Die letzte bemannte Landung fand 1972 mit Apollo 17 statt.
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„Artemis ist keine nostalgische Wiederholung der Apollo-Missionen, sondern etwas ganz Neues“, betont Gerst im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Zwar baue Artemis auf den historischen Erfolgen auf, doch Ziel, Struktur und Anspruch seien völlig anders, meint der Geophysiker. „Damals wollte man zeigen, dass man landen kann. Heute sind die Ziele langfristiger. Wir gehen an Regionen, die seinerzeit nicht erreichbar waren – etwa an den Südpol des Mondes, wo Wasser in Form von Eis vermutet wird. Das wäre ein Schlüssel für künftige Missionen.“
Neuanfang statt Nostalgie
Für „Astro-Alex“ markiert Artemis den Beginn einer „zweiten Welle der Erforschung“. Wie in der Antarktis, habe es um den Mond erst ein politisches Rennen gegeben, gefolgt von einer Phase der Stagnation. „Dann aber haben sich die Stimmen der Wissenschaft durchgesetzt. Nicht wegen der Flagge, sondern weil es wichtig ist, dort zu forschen.“ Auf dem Mond, glaubt Gerst, werde sich Ähnliches entwickeln wie am Südpol der Erde – mit Präsenz und Forschung.
Auch Astronaut Maurer unterstreicht den Paradigmenwechsel. „Der entscheidende Unterschied zu Apollo ist: Dieses Mal ist es ein internationales Vorhaben“, sagt er. Dass Europas Rolle dabei oft unterschätzt werde, sei schade. „Ohne die amerikanische Rakete und die Orion-Kapsel geht es nicht – aber ohne das europäische Servicemodul eben auch nicht. Sobald ein Europäer zum Mond fliegt, wird das schlagartig klarer.“ So gilt Artemis in der Raumfahrtbranche auch als eine Art kosmisches Reifezeugnis für Europa.
Mit Artemis-3 sollen frühestens 2027 erstmals eine Frau und eine nicht-weiße Person auf der staubigen Kruste des Erdtrabanten stehen. Bei der danach geplanten Mission Artemis-4 könnten dann Gerst (49) oder Maurer (55) erster Europäer dort sein. Gerst aus Baden-Württemberg arbeitete zweimal, der Saarländer Maurer einmal auf der Internationalen Raumstation ISS.
Der zweite Anlauf der Menschheit zum Mond
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„Vieles hängt davon ab, was Artemis-2 an Daten liefert und wie Artemis-3 aussieht“, sagt Gerst. Erst danach werde über Besatzungen entschieden. „Alles andere“, sagt auch Maurer, „wäre Spekulation“. Als zwölfter und bisher letzter Deutscher war er 2021/22 im All.
Für Europas früheren Raumfahrtchef Jan Wörner ist „Artemis“ kein „back to the moon“, sondern ein „forward to the moon“ – etwas Neues. „2015 wurde ich kritisiert, als ich von Moon Village sprach: ‚Das ist doch ein toter Stein‘“, sagt Wörner. Er sieht Artemis als Schritt in Richtung einer Station auf dem Mond, die ähnlich zur ISS zur internationalen Zusammenarbeit führen könnte.
Eigentlich hätte es mit Artemis-2 schon losgehen sollen. Doch bei einem Test gab es Lecks und Ausfälle am rund 100 Meter hohen System, bestehend aus der Rakete „Space Launch System“ und der Orion-Kapsel. Termin nun: März.
Das Wagnis „Artemis“
Machen die technischen Probleme den beiden deutschen Astronauten der europäischen Raumfahrtbehörde ESA Sorgen? „Nein“, sagt Gerst. „Zusätzliche Tests sind kein schlechtes Zeichen, sondern Ausdruck von Professionalität.“ So sieht es auch Maurer: „Lieber schauen wir zwei Tage länger hin, als etwas zu überstürzen. Ein Fehlschlag würde das Programm um Jahre zurückwerfen.“
Bleibt die grundsätzliche Frage: Warum Mondmissionen, wenn die Erde voller Krisen ist? Für Maurer, der einen Doktortitel in Materialwissenschaft hat, liegt die Antwort auch in der internationalen Zusammenarbeit. „Die ISS zeigt, was möglich ist, wenn Länder gemeinsam arbeiten.“ Raumfahrt sende eine Botschaft, die über Technik hinausgehe. „Sie zeigt, dass Kooperation funktioniert – und Zukunft gestaltbar ist.“
Der Mond sei dabei kein bloßer Zwischenstopp auf dem Weg zum Mars, meint Gerst. „Unser kosmischer Begleiter ist ein eigenständiges Ziel. Dort können wir zum Beispiel erforschen, wie wir die Menschheit vor katastrophalen Meteoriteneinschlägen oder Sonnenstürmen schützen können. Dieses Wissen wird womöglich einmal überlebenswichtig für die Menschheit sein.“
Staub, Eis – und ein großes Versprechen
Zugleich sei die Reise zum Erdtrabanten eine Vorbereitung für den nächsten Schritt. „Wir müssen die Technologien für den Mars erst auf dem Mond testen.“ Direkt zum Roten Planeten zu fliegen, hält Gerst derzeit für unrealistisch. „Die Risiken sind momentan nicht quantifizierbar.“ Lebenserhaltung, Reparaturen im All – das müsse erprobt werden. „Das eine baut auf dem anderen auf.“
Gerst verbindet mit Artemis-2 auch eine persönliche Geschichte. Mit Crew-Commander Reid Wiseman flog er 2014 zur ISS. Rund 400 Kilometer über der Erde rasierte er seinem US-Kollegen als Folge einer Wette eine Glatze. Die Bilder vom Außenposten der Menschheit gingen um die Welt. Bald soll Wiseman – längst wieder im Vollbesitz seiner Haare – um den Mond fliegen. „Ich freue mich riesig für ihn“, sagt Gerst. „Er ist ein exzellenter Commander und hat sich das absolut verdient.“
(afl)
Künstliche Intelligenz
KIT testet Carbon Capture im industriellen Maßstab
Die Konzentration von Kohlendioxid in der Atmosphäre hat den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen erreicht. Um den Klimawandel aufzuhalten, muss das Klimagas aus der Atmosphäre entnommen werden. Ein Team des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat eine mögliche Lösung entwickelt. Sie kommt erstmals im industriellen Maßstab zum Einsatz.
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Im Rahmen des 2020 gestarteten Projekts No Emissions through converting Carbondioxide to Carbon (NECOC) wurde ein Verfahren entwickelt, um Kohlendioxid aus Abgasen abzuschieden und dann in Pulver zu verwandeln. „Wir produzieren ein hochreines Kohlenstoffpulver, das als Rohstoff genutzt oder sicher gelagert werden kann“, beschreibt Projektleiter Benjamin Dietrich vom Institut für Thermische Verfahrenstechnik (TVT) des KIT.
Der Verfahren ist jetzt so weit, dass es für den großtechnischen Einsatz bereit ist: Es wird in einer Fabrik in Singen in Baden-Württemberg getestet, die Achs- und Bremskomponenten für die Automobilbranche herstellt.
Kohlendioxid wird aus Abgasen abgeschieden
Bei der Gusseisenherstellung wird Koks eingesetzt, als Brennstoff, um den Ofen zu heizen, aber auch in den metallurgischen Prozessen. Dadurch entstehen Kohlendioxidemissionen. Deshalb sollen die Abgase aus dem Ofen aufgefangen werden. Das darin enthaltene Kohlendioxid wird konzentriert und dann in die NECOC-Anlage eingespeist.
Die erzeugt zunächst aus Kohlendioxid und Wasserstoff Methan. Das wird durch eine über 1000 Grad Celsius heiße Zinnschmelze geleitet. Bei dieser Temperatur wird Methan instabil und zerfällt in seine Bestandteile Kohlenstoff und Wasserstoff. In Bläschen steigen der gasförmige Wasserstoff und der Kohlenstoff auf, letzterer wird als Feststoff an der Bläschenwand abgeschieden. Der Wasserstoff wird dann abgezogen und in dem Verfahren weiterverwendet.
Der feste Kohlenstoff wird in diesem Projekt als Brennstoff verwendet und ersetzt den fossil hergestellten Koks im Ofen. Denkbar sind jedoch auch andere Anwendungen: Die Forscher testen den Einsatz in Baumaterialien oder als Elektrodenmaterial für Akkus. Erste Tests hätten „vielversprechende Ergebnisse“ gezeigt, sagen die Forscher.
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„Wir schließen Kohlenstoffkreisläufe“, sagt Dietrich. „Was heute noch als klimaschädliche Emission entweicht, wird Schritt für Schritt Teil einer zirkulären Industrie.“
Ein weiteres Projekt ist bereits in Planung: Das KIT wird eine NECOC-Anlage in einer Müllverbrennungsanlage installieren, wo ebenfalls Kohlendioxidemissionen entstehen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Mähroboter: Top-Modelle zu Ostern besonders günstig
Über Ostern reduziert Mammotion die Preise für zahlreiche Mähroboter. Auch Modelle anderer Hersteller sind aktuell im Angebot. Wir zeigen die besten Deals.
Wer einmal einen Mähroboter mit Begrenzungsdraht verwendet hat, kennt die Nachteile dieser Geräteklasse: Wird etwa ein Pflanzentopf umgestellt, darf man das Kabel erneut verlegen. Der Einsatz der drahtgebundenen Robo-Ziege kann auch durch einen Kabelbruch verhindert werden. Aus gutem Grund entscheiden sich daher viele für einen Mähroboter, der mit GPS, LiDAR oder Kameras und mithilfe von künstlicher Intelligenz ganz ohne das zeitraubende Verlegen eines Kabels navigiert. Mehr Informationen zu den Unterschieden bietet unser Beitrag Husqvarna, Ecovacs & Co.: Das können Mähroboter ohne Begrenzungskabel.
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) bieten also klare Vorteile gegenüber Modellen mit physischem Perimeterdraht. Allerdings sind sie nicht gerade günstig. Doch zu Ostern senkt Mammotion die Preise für zahlreiche Modelle.
Bilder: Mähroboter-Schnäppchen
Mammotion Luba Mini AWD Lidar (2025/26) im Einsatz. Statt knapp 2300 Euro zur Einführung im Herbst 2025 kostet der LiDAR-Mähroboter über Ostern nur 1399 Euro. Damit ist er 39 % günstiger als zur Einführung. Zuletzt war er für 1699 Euro erhältlich und damit 300 Euro teurer als aktuell.
Der Luba 3 AWD (2026) ist das Spitzenmodell von Mammotion un der Nachfolger des Luba 2. Anders als dieser setzt er zur Navigation auf LiDAR und kann aber auch noch RTK-Daten aus der Cloud für die Navigation verwenden. Der Mähroboter bietet eine Schnittbreite von 40 cm und ist für Rasenflächen mit einer Größe von 1500 m², 3000 m² und 5000 m² erhältlich. Dank Allrad-Antrieb und Federung ist er besonders für welliges und steiles Gelände geeignet. Während der Osterfeiertage kostet der Lubar 3 AWD 1500 1999 Euro statt 2299 Euro (-13 %)
Der Luba Mini 2 AWD (2026) navigiert mithilfe eines Tri-Kamera-KI-Vision-Systems und nutzt zusätzlich RTK-Daten aus der Mammotion-Cloud. Er bietet eine Schnittbreite von 20 cm sowie eine separate Mähscheibe für den Randschnitt. Bauartbedingt bleibt dennoch ein etwa 5 cm breiter Rand ungemäht. Von Karfreitag bis Ostermontag verkauft Mammotion den Luna Mini 2 AWD 1000 für 1299 Euro (-13 %).
Der Yuka Mini 2 1000 (2026) ist für eine Rasengröße von 1000 m² geeignet. Er navigiert mithilfe von Lidar und befährt dank seiner kompakten Bauform auch enge Wege mit einer Breite von 55 cm. Seine Schnittbreite beträgt 19 cm. Statt 1299 Euro kostet der Yuka Mini 2 1000 nur 1099 Euro (-15 %).
Der Segway Navimow i208 (2026) navigiert mit LiDAR und bietet eine Schnittbreite von 22 cm. Aktuell gibt es das Modell bereits für knapp 1000 Euro (-17 %)
Mähroboter ohne Begrenzungskabel: Top-Angebote
Folgende Mammotion-Mähroboter sind zu Ostern, von Karfreitag bis Ostermontag, im Angebot.
- Luba Mini AWD LiDAR (1500 m², Modell 2025/26), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 1399 Euro statt 2299 Euro regulär und zuletzt für 1699 Euro (regulär: -39 %, zuletzt: -18 %). → Testbericht
- Luba 3 AWD 1500 (1500 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 40 cm Schnittbreite für 1999 Euro statt 2299 Euro (-13 %)
- Luba Mini 2 AWD 1000 (1000 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System und Net-RTK, 20 cm Schnittbreite, Allradantrieb, Zusatz-Mähteller für Kanten für 1299 Euro statt 1499 Euro (-13 %)
- Yuka Mini 2 1000 (1000 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 1099 Euro statt 1299 Euro (-15 %)
- Yuka Mini 2 800 (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 999 Euro statt 1099 Euro (-9 %)
- Yuka Mini 2 500 (500 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System, Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite, für 799 Euro statt 649 Euro (-19 %)
Während der Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) erhalten Käufer von Mammotion-Mähroboter zusätzlich kostenlos einen Mähroboter-Ständer (Wert: 69 Euro), der die Reinigung des Geräts erleichtert. Eventuell sorgt der Rabattcode MAMMOTIONDE50, den man an der Kasse des Mammotion-Stores eingibt, für eine weitere Preisreduktion in Höhe von 50 Euro. Mammotion gewährt drei Jahre Garantie auf die Geräte.
Weitere attraktive Angebote
Während Mammotion zahlreiche Preise für seine Mähroboter während der Osterfeiertage senkt, halten sich die anderen Hersteller zurück. Dennoch gibt es aber auch einige lohnenswerte Angebote.
- Segway Navimow 105E (500 m², Modell 2025), RTK-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 18 cm Schnittbreite für 649 Euro statt zuletzt 749 Euro (-13 %) → Testbericht
- Segway Navimow 208 LiDAR (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Garage, Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 999 Euro statt zuletzt 1199 Euro (-17 %)
- Eufy E15 (800 m², Modell 2025), Mähroboter mit Hinterradantrieb, True-Vision-Navigation und 20 cm Schnittbreite für 949 Euro statt zuletzt 1049 Euro (-10 %)
- Dreame A1 Pro (2000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 899 Euro statt zuletzt 1099 Euro (-18 %)
- Mova 1000 (1000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 749 Euro statt zuletzt 999 Euro (- 25 %)
- Mova 600 (600 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 594 Euro statt zuletzt 699 Euro (- 15 %)
Die folgende Tabelle zeigt neben den Oster-Angeboten weitere Mähroboter ohne Begrenzungskabel für unter 1000 Euro.
Mähroboter mit RTK oder LiDAR: Welches Modell soll ich wählen?
Moderne Mähroboter ohne Begrenzungskabel navigieren mithilfe unterschiedlicher Technologien.
RTK (Real-Time Kinematic) basiert auf Satellitensignalen, die durch Korrekturdaten präzisiert werden. Im sogenannten Fix-Zustand erreicht das System eine Genauigkeit im Zentimeterbereich – ideal für große, offene Flächen mit klarer Sicht zum Himmel. Wird der Empfang gestört, etwa durch Gebäude oder Bäume, kann das System in den Float-Zustand wechseln. Dann lässt sich die Position nicht mehr exakt bestimmen, und die Genauigkeit sinkt deutlich. Das wirkt sich direkt auf Spurführung und Zuverlässigkeit aus.
LiDAR (Light Detection and Ranging) arbeitet unabhängig von Satelliten. Ein Lasersensor erfasst kontinuierlich die Umgebung und nutzt feste Strukturen wie Wände, Zäune oder Bäume zur Orientierung. Dabei kommen zwei Bauarten zum Einsatz: 360°-LiDAR, bei dem ein rotierender Sensor die Umgebung rundum scannt, und Festkörper-LiDAR, das ohne bewegliche Teile auskommt und mehrere feste Blickrichtungen kombiniert.
Zusätzlich gibt es Varianten, die lediglich mithilfe von Kameras navigieren. Allerdings kommt diese Technik meist nur bei sehr günstigen Mährobotern wie dem Roboup Racoon 2SE (Testbericht) zum Einsatz. Solche Geräte sind nur für Gärten mit festen Begrenzungen empfehlenswert.
Fazit
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) sind zwar teurer als Modelle mit Perimeterdraht, bieten dafür aber deutlich mehr Komfort. Für Schnäppchenjäger ist aktuell ein guter Zeitpunkt: Zu Ostern hat Mammotion viele Modelle reduziert, und auch Geräte anderer Hersteller sind derzeit ungewöhnlich günstig zu haben. Während im vergangenen Sommer die meisten kabellosen Mähroboter noch deutlich über 1.000 Euro kosteten, sind inzwischen viele für unter 1.000 Euro erhältlich. Selbst die 2026er-Modelle starten preislich unter dem Niveau der jeweiligen Vorgängergeneration.
Künstliche Intelligenz
GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.
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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.
Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.
Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.
EUDI-Wallet und Co.
Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.
Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.
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„Umfangreiche Weiternutzung der Daten“ für Krankenkassen
Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.
Entwickeln von KI
Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.
In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.
Mehr Befugnisse für Gematik für TI-Stabilität
Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.
Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.
(mack)
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