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„Assassin’s Creed“: Remake von „Black Flag“ kommt am 9. Juli
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Ubisoft hat ein Remake von „Assassin’s Creed Black Flag“ angekündigt: Die „Resynced“-Version von „Black Flag“ basiert technisch auf der jüngsten Version der Anvil Engine, die sich in „Assassin’s Creed Shadows“ zeigte. Das bedeutet Grafik auf aktuellem Top-Niveau inklusive realistischerer Beleuchtung im Vergleich zum 2013 veröffentlichten Original. „Resynced“ soll am 9. Juli für PC, Xbox Series X/S und Playstation 5 für 60 Euro auf den Markt kommen.
Auch inhaltlich und spielerisch wurde Black Flag für das Remake überarbeitet: Ubisoft verspricht ein neues Kampfsystem, das vorrangig um Konter aufgebaut ist. Ein paar neue Crew-Mitglieder kommen mit eigenen, neuen Missionen und die notorischen Verfolgungsmissionen werden überarbeitet: Wird man entdeckt, folgt nicht automatisch ein Game Over. Stattdessen sollen Spieler weitermachen können, wenn sie sich der neuen Situation anpassen.
Ubisoft will zudem das Schleichen und die Parkour-Systeme überarbeitet haben, die nun mehr Freiheit bieten sollen. Ein paar frische Sea Shanties soll es ebenfalls zu hören geben.
Keine RPG-Elemente
Grundsätzlich bleibt „Assassin’s Creed Black Flag Resynced“ actionorientiert und wird kein Rollenspiel, verspricht Ubisoft. Damit hebt sich „Black Flag Resynced“ von vielen anderen modernen „Assassin’s Creed“-Titeln ab, die Skill-Bäume, Sammelaufgaben-Grind und Loot in den Vordergrund rückten.
Schon vor einigen Wochen hatte Ubisoft die Entwicklung eines „Black Flag“-Remakes bestätigt, während die Ankündigung in der Community aufgrund zahlreicher Leaks ohnehin nur als Frage der Zeit galt.
Piratenspiele sind in
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Die Neuauflage eines der beliebtesten „Assassin’s Creed“-Spiele wird von Ubisoft Singapur entwickelt. Mit „Skull and Bones“ hat dieses Studio 2024 bereits ein Online-Piratenspiel veröffentlicht. Zudem stürmt gerade das Piratenspiel „Windrose“ die Verkaufscharts – Piratenspiele sind aktuell en vogue.
„Black Flag“ gehört zu den unter Fans beliebtesten Spielen der „Assassin’s Creed“-Reihe. Anstatt eine riesige Stadt mit hohen Bauwerken zu erkunden, segelt man in „Black Flag“ als Pirat Edward Kenway von einer Karibik-Insel zur nächsten. Dabei spielen Seeschlachten eine wichtige Rolle.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Meta gibt Eltern Einblick in die KI-Chats ihrer Kinder
Meta möchte Eltern mehr Einblick in die KI-Chats ihres Nachwuchses geben und führt dafür einen neuen Bereich in Teen-Konten mit aktivierter Elternaufsicht ein. Eltern sollen dort einsehen können, über welche Themen ihre Kinder in den vergangenen sieben Tagen mit Meta AI gesprochen haben. Dazu gehören vordefinierte Themenbereiche wie Schule, Unterhaltung und Gesundheit, die in weitere Unterkategorien gegliedert sind.
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Einen direkten Einblick in die Chatverläufe gibt es nicht und wäre ohnehin schwierig durchzusetzen. Teen-Konten bringen automatische Schutzmechanismen mit, die Elternaufsicht ist aber freiwillig und muss eigens eingerichtet werden. Meta führte die Konten 2024 für 13- bis 17-Jährige auf Instagram ein, 2025 wurden die altersgerechten Konten auf Facebook und Messenger ausgeweitet. Das Unternehmen erlaubt reguläre Konten erst ab 13 Jahren.
Die KI-Einblicke sind jetzt in den USA, Großbritannien, Australien, Kanada und Brasilien verfügbar, weitere Regionen folgen im Laufe des Jahres 2026.
Meta reagiert auf KI-Skandale
Während die neue Funktion allgemeine Einblicke geben soll, will Meta bei Themen wie Suizid und Selbstverletzung künftig Warnmeldungen an Eltern senden, wenn ihre Kinder entsprechende Gespräche mit Meta AI führen wollen. Diese Funktion ist noch in Entwicklung und wird bestehende Schutzmechanismen ergänzen, die altersunangemessene Antworten der KI unterbinden. Auch wenn Meta AI bestimmte Fragen nicht beantwortet, wird das angesprochene Thema bei den Einblicken angezeigt. Für Eltern, die mit ihren Kindern Gespräche über KI-Nutzung anstoßen möchten, hat Meta mit Partnern wie dem Cyberbullying Research Center geeignete Fragen erarbeitet.
Mit den Schutzmaßnahme reagiert Meta auf die wachsende Sorge um die Gefahren, die KI-Chatbots für Minderjährige darstellen. Zuletzt sorgten in den USA Fälle für Aufsehen, in denen Jugendliche nach intensiven Chats mit KI-Systemen sich selbst verletzt oder Suizid begangen haben sollen. Mehrere entsprechende US-Verfahren gegen Character.ai und Google wurden Anfang 2026 durch Vergleiche beendet, womit eine grundsätzliche gerichtliche Klärung weiter aussteht.
Meta selbst ist im vergangenen Jahre wegen seiner KI-Chatbots in die Kritik geraten: Interne Richtlinien erlaubten laut einem Bericht unter anderem rassistische Aussagen sowie anzügliche Gespräche, auch mit Minderjährigen. Meta kündigte daraufhin bessere Sicherheitsvorkehrungen ein, die seither schrittweise umgesetzt werden.
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(tobe)
Künstliche Intelligenz
Reiche-Ministerium durchleuchtete Dutzende Mailkonten von Mitarbeitern
Die Leitung des Wirtschaftsministeriums von Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) hat Dutzende von E-Mail-Konten von Mitarbeitenden des Ministeriums durchleuchten lassen. Das berichtete der Spiegel. Zwischen dem 28. und 29. Januar wurden demnach 36 Konten durchsucht. 27 Mitarbeitende waren von der Aktion betroffen, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht.
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Laut Ministerium erfolgte die Maßnahme wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen, konkret der Herausgabe personenbezogener Daten beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse Dritter im Rahmen einer Reise der Ministerin. Reiche war Ende Januar mit einer Wirtschaftsdelegation nach Saudi-Arabien gereist.
Der Spiegel hatte bereits Mitte März berichtet, es seien die E-Mail-Konten von mehreren Beamten im Ministerium durchforstet worden. Das Handelsblatt hatte ergänzt, die Teilnehmerliste einer Reise sei weitergegeben worden. Ein Nachrichtenportal habe Unternehmensvertreter aufgeführt, die Reiche bei der Delegationsreise nach Saudi-Arabien begleiten sollten.
Auswertung von Metadaten
Die Maßnahme erfolgte laut Ministerium auf Anweisung der Staatssekretäre, „nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung“. Die Maßnahme habe sich auf die Auswertung von Protokolldaten beschränkt, das heißt Metadaten wie Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit. „Inhalte von E-Mails wurden nicht eingesehen.“ Der Personalrat sei über die Maßnahme informiert worden.
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, unter Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sagte: „Katherina Reiche bekommt weder die Energiekrise noch ihr Haus in den Griff. Statt auf die Fachkompetenz im Haus zu vertrauen, setzt sie auf Kontrolle und Strafen.“
Ministerium: Vertraulichkeit wichtige Grundlage
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Ein Sprecher des Ministeriums sagte allgemein, Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen seien wichtige Grundlagen für eine funktionierende Verwaltung. „Die Herausgabe von vertraulichen Informationen ist nicht nur grundsätzlich untersagt, sondern gefährdet Entscheidungsprozesse, führt zu Vertrauensverlust innerhalb der Regierung und schadet der Glaubwürdigkeit von Ministerien. Entsprechend ist es nicht nur im Interesse der Hausspitze, sondern auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass keine vertraulichen Informationen ‚geleakt‘ werden.“
Die weit überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalte sich vollkommen rechtstreu und erfülle Tag für Tag ihre Aufgaben mit hohem Pflichtbewusstsein. „Ihre Arbeit wird durch gezielte Indiskretionen beeinträchtigt. Die Urheberschaft solcher Indiskretionen zu erkunden, gehört zu den Pflichten einer Amtsführung. Alle dazu geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden strikt eingehalten.“
(mho)
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Justiz in Nordrhein-Westfalen leidet unter massiven IT-Störungen
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen sieht ihre Arbeit durch IT-Probleme erschwert. „Unsere gute Bilanz könnte besser sein, wenn wir nicht permanent durch IT-Probleme behindert würden“, sagte Prof. Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. In den vergangenen Monaten sei kaum ein Tag ohne IT-Störung vergangen.
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Ärgerlicherweise gebe es kein Notfallmanagement außerhalb der Kernzeiten. „Die Richter sitzen dann vor schwarzen Bildschirmen und können nicht weiterarbeiten“, sagte Heusch. Dies könne auch zu Lücken im Rechtsschutz führen, „wenn wir nicht rechtzeitig an die Akten kommen“.
Richter müssten in eiligen Fällen oft auch nach 16.00 Uhr oder am Wochenende arbeiten. Wenn dann bei Systemabstürzen kein IT-Support zur Verfügung stehe, sei dies ein Organisationsproblem.
Abschiebung aus der Haft: Gerichte brauchen Vorlauf
Das Gericht verzeichnete einen merklichen Anstieg der Verfahren, mit denen straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen werden sollen. Die Ausländerbehörden nähmen solche Sachverhalte vermehrt in Angriff, berichteten die Verwaltungsrichter.
Um Straftäter noch aus der Haft heraus abschieben zu können, benötigten die Gerichte aber etwas Vorlauf. Beim sofortigen Vollzug der Ausweisung wären sechs Monate ausreichend, ohne Sofortvollzug eineinhalb Jahre. Auch wenn viele Ausländerbehörden „am Limit“ seien: Besser wäre es, die Ausweisungsverfahren mit dem Abschluss der Strafverfahren zu starten.
(mho)
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