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Datenschutz & Sicherheit

Asylbehörde gibt wieder deutlich mehr Daten an Geheimdienste und Polizei weiter


Migration und Asyl sind Themen, die zunehmend „versicherheitlicht“ sind. In anderen Worten: Statt humanitären oder sozialen Fragen bekommen im Umgang mit Geflüchteten vor allem Sicherheitsfragen Aufmerksamkeit. Datenbanken wie das europäische Fingerabdrucksystem EURODAC werden immer weiter entsprechend der Bedarfe von Polizeien und anderen ausgebaut. Die zentrale Aufgabe, Migration und Asylverfahren abzuwickeln, gerät dabei in den Hintergrund.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezeichnet sich seit einigen Jahren selbst als „wichtige Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Entsprechend eng ist auch die Zusammenarbeit des BAMF mit den Behörden, die sich klassischerweise Sicherheitsbehörden nennen: Polizeien und Geheimdienste. Diese Zusammenarbeit läuft nicht nur über gemeinsame Arbeitsgruppen oder Gremiensitzungen wie im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, sie zeigt sich auch in der Menge der Daten, die das BAMF an BKA, den Auslandsgeheimdienst BND und Bundesverfassungsschutz übermittelt.

4.224 Sicherheitshinweise für das BKA

So hat die Asylbehörde im Jahr 2025 fast doppelt so viele als sicherheitsrelevant vermutete Hinweise (4.224) an das BKA geschickt wie im Jahr zuvor (2.151). Die Zahl der Asylanträge hingegen ging im gleichen Zeitraum von 250.945 auf 168.548 signifikant zurück.

Auch die Übermittlungen an Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz stiegen in den letzten Jahren wieder an. An den Militärgeheimdienst MAD gibt es weiterhin kaum Datenübergaben. Insgesamt reichte das BAMF im Jahr 2025 knapp 8.000 Meldungen an die vier Sicherheitsbehörden weiter. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor.

Ein KI-System liefert Hinweise

Um die entsprechenden Hinweise zu erstellen und weiterzuleiten, gibt es im 9.800 Beschäftigte starken BAMF einen besonderen Arbeitsbereich, die Referatsgruppe „Sicherheit“ mit ihrem Referat 71B für die „Operative Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder“. Dort arbeitet fast die Hälfte (112) der Mitarbeitenden der gesamten Referatsgruppe, die derzeit 240 Menschen umfasst. Andere Referate in der Gruppe kümmern sich beispielsweise um Echtheitsprüfungen von Dokumenten oder um Radikalisierungsprävention.

Seit einigen Jahren bekommen die Mitarbeitenden des Referats 71B neben den Hinweisen von Entscheider:innen, die Asylverfahren prüfen, dabei technische Unterstützung. Ein Programm sucht automatisch nach sicherheitsrelevanten Hinweisen in den Protokollen zur Asylanhörung und markiert entsprechende Funde – ohne dass die Entscheider:innen erst aufmerksam werden müssen. Diese Eingaben werden dann von den Mitarbeitenden des Sicherheitsreferats überprüft und an die entsprechende Behörde weitergegeben, wenn sie den Mitarbeitenden relevant erscheinen.

Aus früheren parlamentarischen Anfragen ist bekannt, dass es zu Fehlmeldungsquoten des Systems keine Erfassung gibt. Auch, was relevant ist und was nicht, offenbart das BAMF nicht. Fest steht jedenfalls: Es geht nicht nur um die Asylsuchenden selbst, zu denen Sicherheitsmeldungen erstellt werden. Auch wenn die Befragten in ihrer Anhörung etwas zu Vorfällen sagen, bei denen sie Zeug:innen oder Opfer waren, kann das relevant sein.

Deutlich häufiger, als Daten vom BAMF an andere Behörden fließen, fragt die Asylbehörde selbst bei externen Stellen ab, ob es Sicherheitsbedenken zu einer asylsuchenden Person gibt. Verwaltet werden die Rückmeldungen von BND, Verfassungsschutz, MAD, BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt dabei vom Bundesverwaltungsamt, das dem BAMF mitteilt, ob es Sicherheitsbedenken oder sonstige Gründe für eine Asylablehnung zu einer Person gibt. Insgesamt 258.500 Mal gab es im Jahr 2025 eine solche Überprüfung. Das ist nur etwas weniger als die Zahl der Asylentscheidungen (310.930), die das BAMF im selben Jahr getroffen hat.

Verbindungsbeamte und Geheimdienstbefragungen

Daten sind nicht das Einzige, was das BAMF mit anderen Behörden tauscht. Auch Mitarbeitende der Behörde sitzen als Verbindungsbeamt:innen bei BKA (7) und Bundespolizei (7). Zwölf Mitglieder anderer Behörden sitzen dafür in Räumen des BAMF. Welche das sind, will die Bundesregierung nicht öffentlich beantworten.

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Eine weitere Form der Kooperation ist es, dass Mitarbeitende des Verfassungsschutzes direkt an Asylanhörungen teilnehmen können. Wie oft das geschieht, kann die Bundesregierung indes nicht sagen. Darüber würden keine Statistiken geführt. Auch wie oft der Bundesnachrichtendienst Geflüchtete befragt, werde nicht erfasst, heißt es in der Antwort an die Bundestagsabgeordnete.

Fragestellerin Clara Bünger kritisiert die Geheimdienstbefragungen. „Es ist besorgniserregend, wie eng das BAMF mit Geheimdiensten kooperiert. Im Asylverfahren sollte es eigentlich darum gehen, Fluchtgründe vorzutragen und zu bewerten – und nicht um Informationsbeschaffung für sogenannte Sicherheitsbehörden“, schreibt Bünger gegenüber netzpolitik.org. „Dabei besteht zudem die Gefahr, dass Geflüchtete unter Generalverdacht gestellt werden. Sie sind aber kein Sicherheitsrisiko, sondern Menschen, die Schutz suchen.“ Dass zu dem Ausmaß der Befragungen keine Statistiken geführt werden, findet sie problematisch. So bleibe das Ausmaß der Zusammenarbeit für Außenstehende unklar.

Kaum mehr „Interventionsfälle“

Bünger wünscht sich mehr Transparenz. Außerdem müsse die Bundesregierung „den Austausch von Daten über Asylsuchende zwischen dem BAMF mit Sicherheitsbehörden auf wenige Einzelfälle beschränken, in denen es tatsächlich einen begründeten Verdacht eines Sicherheitsrisikos gibt. Pauschal und flächendeckend Daten zu übermitteln, ist völlig unverhältnismäßig und greift tief in die Grundrechte von Geflüchteten ein.“

Im Gegensatz zur Teilnahme an den Befragungen werden jedoch jene Fälle erfasst, in denen ein Geheimdienst dem BAMF meldete, dass er Geflüchtete befragt hat. Denn wenn eine asylsuchende Person Kontakt zu einem deutschen Geheimdienst hatte, kann das ein Nachfluchtgrund sein – weil ihr aufgrund dessen in ihrem Herkunftsland Konsequenzen drohen. Doch mittlerweile, zeigt die Statistik, kommen derartige Fälle nur noch selten vor. Zwischen 2018 und 2025 gibt es insgesamt neun Fälle, in denen dem BAMF gemeldet wurde, dass es „nachrichtendienstlichen Kontakt eines Asylsuchenden mit dem BND und/oder dem BfV gegeben hat“.

Derartige „Interventionsfälle“ waren bis zum Jahr 2015 deutlich häufiger. Allein vom BND wurden von 2000 bis 2015 842 solcher Befragungen gemeldet. Der deutsche Auslandsgeheimdienst hatte mit der „Hauptstelle für Befragungswesen“ bis Mitte 2014 sogar eine eigene Tarnbehörde.



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#307 Off The Record: Im frischen Gewand


Es ist schwer zu übersehen, wenn ihr diesen Text auf unserer Website lest: netzpolitik.org hat einen neuen Look. Nach mehr als neun Jahren, in denen sich unsere Seite optisch und auch funktional kaum verändert hat, haben wir jetzt ein neues Design. Und auch unter der Haube hat sich einiges getan.

In dieser Folge Off The Record schauen wir gemeinsam mit anna und Ingo zurück auf die verschiedenen visuellen Stadien, die netzpolitik.org durchlaufen hat. Wir sprechen über neue Features, über die wir uns besonders freuen, verraten, warum am Tag der Umstellung alles noch ein paar Stunden länger gedauert hat als erwartet – und womit wir die Zeit überbrückt haben.

In dieser Folge: Anna Biselli, Ingo Dachwitz und Chris Köver
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E‑Mail an podcast@netzpolitik.org.


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Blattkritik & Hausmitteilungen

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KW 19: Die Woche der Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot


Liebe Leser:innen,

nach einem Jahr schwarz-roter Bundesregierung wurde in dieser Woche viel Bilanz gezogen. Und die fiel nicht gut aus. Weder in den Medien noch auf der Straße.

Die Regierung liefere nicht, was sie versprochen hat, heißt es. Und sie müsse sich endlich zusammenraufen. Sonst drohe im Herbst ein böses Erwachen. Aus dem „Herbst der Reformen“ sei der „Sommer der Wahrheit“ geworden.

Ich habe in dieser Woche nachgeschaut, was wir selbst zum Start der schwarz-roten Koalition geschrieben hatten. Und was soll ich sagen: Mit Blick auf Überwachung und Grundrechteabbau hat die Regierung leider durchaus geliefert.

Biometrische Videoüberwachung, die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Fotofahndung im Netz, automatisierte Datenanalyse à la Palantir, zunehmende Intransparenz und rechtswidrige „Zurückweisungen“ von Schutzsuchenden. Das ist stringente Kontroll- und Ordnungspolitik, von den Innenstädten bis an die deutschen Außengrenzen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtler:innen und die Kirchen lehnen die Vorhaben ab – als verfassungs- und europarechtswidrig. Die Regierung schert das wenig. Mehr noch: Wenn die Zahlen den Law-and-Order-Kurs nicht rechtfertigen, verweist sie kurzerhand auf die „gefühlte Sicherheit“. So geht Populismus.

Dabei bräuchten wir in Zeiten multipler Dauerkrisen ein anderes Sicherheitsverständnis, wie auch meine Kollegin Anna schreibt. Unter Sicherheit sollten demnach vollkommen andere Fragen fallen: Wie senken wir die Mieten? Wie sichern wir die Renten? Wie stoppen wir die Klimakatastrophe? Wie verbessern wir die Schulen? Wie machen wir unsere Städte lebenswerter? Wie unsere Demokratie resistenter?

Gegen solche Sicherheitsfragen habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Um darauf Antworten zu finden, bräuchte es eine Kehrtwende. Doch ein „Sommer der Kehrtwende“ ist von dieser Koalition am wenigsten zu erwarten. Dafür müssen wir selbst ran: vor dem Bundesverfassungsgericht, auf der Straße oder an der Wahlurne.

Habt ein gutes Wochenende
Daniel



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Urteil gegen die Apobank: Finanzinstitut haftet für Phishing-Schaden


Das Landgericht Berlin II hat die Rechte von Bankkunden bei Phishing-ähnlichen Täuschungsversuchen gestärkt und Finanzinstitute technologisch in die Pflicht genommen. Das ist einem heise online vorliegenden Urteil vom 22. April der Zivilkammer 38 zu entnehmen (Az.: 38 O 293/25). In dem Verfahren gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) entschied das Gericht, dass das Finanzhaus für einen unautorisierten Schaden von über 200.000 Euro haften muss. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Annahme einer groben Fahrlässigkeit bei immer raffinierteren Betrugsszenarien kaum noch haltbar ist.

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Der Fall wirft ein Licht auf die Professionalität der Angreifer: Die Betroffenen wurden durch eine Kombination aus einem täuschend echt wirkenden Brief im Namen der Bank, einer manipulierten Online-Banking-Oberfläche und einem persönlichen Telefonat in die Falle gelockt. Die Betrüger verfügten über Detailwissen zu weiteren Konten der Kläger, was den Eindruck einer legitimen Bankmitarbeiterin festigte.

Die Kundin schöpfte nach ihrer Aussage keinen Verdacht, als sie beim gewohnten Login über ihre Favoritenleiste am Rechner zur Einrichtung einer 2-Faktor-Authentifizierung aufgefordert worden sei. Dieser war zuvor in einem authentisch wirkenden Brief angekündigt worden. Die Szenerie habe zudem durch den zeitnahen Anruf einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin glaubhaft gewirkt, der unter der offiziellen Nummer der Bank erfolgte. Im Weiteren fotografierte die Klägerin lediglich Codes vom Bildschirm ab, ohne sensible Autorisierungsdaten wie PINs oder TANs aktiv an die Anruferin zu übermitteln.

Die Berliner Richter stellten klar, dass Kunden in einer solchen nahezu perfekt inszenierten Täuschung nicht grob fahrlässig handeln.

Bemerkenswert sind die Ausführungen des Gerichts über die Entscheidung hinaus. Die Kammer deutet darin Ansätze für notwendige Früherkennungssysteme an: Die Bank hätte den Betrug erkennen und unterbinden können, da die Einwahl des Kunden und die gleichzeitige Registrierung eines neuen Geräts durch die Täter über vollkommen unterschiedliche IP-Adressen und Provider erfolgten. Das Finanzhaus habe diese offensichtliche Diskrepanz nicht durch automatisierte Sicherheitsmechanismen blockiert und die Verknüpfung des neuen Geräts ohne hinreichende Besitzprüfung zugelassen.

Ulrich Schulte am Hülse von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, bewertet diese Einschätzung zwar als technisch noch laienhaft. Er sieht die Justiz aber auf dem richtigen Weg. In Verfahren gegen die Apobank stünden fast immer vollständige Logfiles inklusive IP-Adressen zur Verfügung. Anhand dieser Daten und einer Kundenbefragung lasse sich rückschauend exakt belegen, welche Handlung den Tätern zuzurechnen sei und wo die Bank hätte intervenieren müssen.

Der Anwalt unterstreicht, dass Phishing längst kein reines Verbraucherthema mehr sei. An der Entscheidung lasse sich ersehen, dass die größten Einzelschäden verstärkt im Bereich der mittelständischen Wirtschaft entstünden. Es seien etwa Freiberufler, Selbständige und gestandene Kapitalgesellschaften betroffen. Durch modernes Multibanking, bei dem Geschäfts- und Privatkonten zusammengeführt werden, verschwömmen die Kategorien zunehmend. Das Urteil schütze so Akteure, deren Existenz durch hohe Schadenssummen bedroht sein könnte.

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Diese Sichtweise deckt sich mit der Tendenz anderer Gerichte. Das Oberlandesgericht Koblenz machte vor Kurzem die Ansage, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern in ein Browser-Formular nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden darf, wenn die Betrugsmasche eine täuschend echte Interaktionskette aufbaut.

Das Berliner Urteil sendet so ein Signal: Banken müssen ihre Sicherheitsalgorithmen schärfen. Auffällige Diskrepanzen in den Logfiles, wie etwa zeitgleiche Logins aus technisch unplausiblen Quellen, sollten proaktiv zur Betrugsverhinderung genutzt werden.


(nen)



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