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Künstliche Intelligenz

Dank iOS 26.4: ChatGPT per CarPlay im Auto nutzen


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OpenAI ist der erste Anbieter der großen KI-Chatbots, der den Sprung in Apples iPhone-Fahrzeugintegration CarPlay schafft. Die in der Nacht zum Mittwoch erschienene neue Version 1.2026.078 für iOS soll das Feature nachrüsten, berichten Nutzer sowie Macrumors. Die Umsetzung ist relativ einfach gehalten, was allerdings mit Apples Vorgaben zu tun hat, die möglichst wenig Ablenkungspotenzial für Auto-Apps sicherstellen sollen.

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Apple hatte im Rahmen von iOS 26.4 erstmals erlaubt, KI-Anwendungen als weitere CarPlay-Kategorie festzulegen. Apple ist sehr vorsichtig damit, welche Apps für die iPhone-Fahrzeugintegration freigegeben werden. So sind etwa weder Browser noch Video-Apps offiziell erlaubt. In Sachen Video wird Apple allerdings selbst nachlegen, plant Apple TV für geparkte Fahrzeuge, wobei dies nur in bestimmten Modellen via „AirPlay in the Car“ möglich sein wird.

ChatGPT landet automatisch in CarPlay, sobald die iOS-App aktualisiert wurde – das Icon sollte auf der letzten Seite zu sehen sein. Die App an sich ist rein als Sprachbedienung ausgelegt: Startet man sie, wird der Voice Chat sofort aktiv. Dann kann man beliebige Fragen stellen und bekommt direkt im Auto die passenden Antworten. Auf dem Bildschirm selbst passiert allerdings nichts, weder Texte noch Bilder sind erlaubt. Auch das hat wiederum mit Apples Vorgaben zu tun, die besagen, dass auch Chatbots nicht mit Content für die Augen antworten dürfen, egal, wie dieser dargestellt wird.

Immerhin: Die ChatGPT-App kann auf bestehende Chat-Verläufe zugreifen sowie über Projekte. Dazu gibt es eine Übersicht. Die Chats sollten (samt Text) später auch direkt in der App auf dem iPhone (sowie auf Mac und im Web) zu finden sein. Die Sprachsteuerung nutzt Apples übliches Template. Eine direkte Aktivierung von ChatGPT über den Siri-Knopf im Auto ist nicht vorgesehen.

Es ist davon auszugehen, dass nach OpenAI auch die Konkurrenten Anthropic (Claude) und Google (Gemini) sehr bald mit ihren eigenen Apps nachziehen dürften. Die Umsetzung ist, wie ChatGPT vormacht, nicht schwer. Nutzer müssen sich aber des erwähnt eingeschränkten Nutzungsumfangs bewusst sein, der von Apple vorgegeben ist. Auch bei Textnachrichten und SMS zeigt CarPlay seit Jahren keinen Text an, lässt sie Siri vorlesen, was jeweils eine Weile dauern kann.

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(bsc)



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Künstliche Intelligenz

„Größter kosmischer Film“: Rubin Observatory beginnt seine Hauptmission


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Das neue Vera C. Rubin Observatory hat jetzt damit begonnen, den „größten kosmischen Film aufzunehmen, der je erstellt wurde“. So bezeichnet der kommissarische Leiter der US-Forschungsbehörde National Science Foundation (NSF) den Beginn der Arbeit an der Legacy Survey of Space and Time (LSST). Sie ist auf ein Zeitfenster von zehn Jahren ausgelegt. Dafür wird das Observatorium fortan jede Nacht etwa 1000 Aufnahmen des Sternenhimmels machen und damit alle paar Tage den kompletten Nachthimmel der Südhalbkugel ablichten. Dadurch entsteht nicht nur ein gigantischer Zeitraffer, das Instrument wird auch jede Nacht mehrere Millionen Veränderungen am Nachthimmel entdecken und damit zahlreiche Folgebeobachtungen ermöglichen.

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Wie leistungsfähig die Entdeckungsmaschine ist, hat sie bereits direkt nach ihrer Inbetriebnahme gezeigt. Allein in der ersten Nacht hat das Observatorium 800.000 Hinweise auf Veränderungen am Sternenhimmel verschickt. Damit wurden Astronomen und Astronominnen auf bislang unbekannte Asteroiden, sowie explodierende oder veränderliche Sterne aufmerksam gemacht. Ab jetzt sammelt das Observatorium jede Nacht ungefähr 10 Terabyte an Daten, sieben Millionen Warnhinweise werden pro Nacht erwartet. Indem das Teleskop über zehn Jahre jeden Punkt am Himmel ungefähr 800 Mal beobachtet, soll es „subtile Ereignisse aufdecken, sich bewegende Objekte finden und die beschleunigte Expansion des Universums untersuchen“, erklären die Verantwortlichen.

Das Vera C. Rubin Observatory steht in Chile, das Herzstück ist die weltweit größte Digitalkamera. Die heißt genauso wie das zentrale Forschungsprojekt Legacy Survey of Space and Time und hat ein Sensorfeld aus 189 individuellen sogenannten Charge-Coupled-Device-Sensoren (CCD) mit jeweils 16 Megapixeln. In ihrem Observatorium profitiert die gigantische Digitalkamera von einem Spiegel mit einem Durchmesser von 8,4 Metern und einem besonders großen Sichtfeld. Benannt ist das neue Observatorium nach der Astronomin Vera C. Rubin, die unser Verständnis von Galaxien revolutioniert und entscheidend zur Beschreibung der sogenannten Dunklen Materie beigetragen hat.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Oberstes US-Gericht verlangt Richterbeschluss für Massenstandortabfrage


US-Strafverfolger dürfen nicht einfach Smartphone-Standorte von Unternehmen anfordern. Diese seien durch die US-Verfassung geschützt, urteilte der Oberste Gerichtshof. Dafür sei ein Durchsuchungsbefehl nötig.

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In dem Verfahren ging es um sogenannte Geofence Searches. Dabei fordert die Polizei bei Tech-Unternehmen Daten über alle Mobiltelefone an, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befanden. Dadurch will die Polizei mögliche Verdächtige finden. Allerdings sind durch solche Massenabfragen von Standortdaten auch Unbeteiligte betroffen.

Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass Geofence-Abfragen durch den vierten Verfassungszusatz geschützt sind. Der schreibt die „Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme“. Für Geofence-Abfragen ist demnach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Das Gericht fällte die Entscheidung mit 6 gegen 3 Stimmen.

Der vierte Verfassungszusatz schütze „die seit langem bestehende Überzeugung der Amerikaner, dass kein Beamter uneingeschränkten Zugang zu den intimsten Bereichen ihres Lebens haben sollte“, begründete Richterin Elena Kagan (PDF). Die Menschen haben „einen berechtigten Anspruch auf Privatsphäre in Bezug auf Aufzeichnungen über den Standort ihres Mobiltelefons“. Die Polizei greife „in dieses verfassungsrechtlich geschützte Interesse ein, wenn sie diese Informationen anfordert“.

Die Strafverfolger führten an, die Geofencing-Suche falle nicht unter den vierten Verfassungszusatz, weil sie die Daten von einem Unternehmen bekämen, also einer dritten Partei (Third Party Doctrine). Die Smartphone-Nutzer hätten sich entschieden, die Daten an eine dritte Partei weiterzugeben.

Damit seien sie nicht mehr privat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Für viele Google-Nutzer sei der Standortverlauf (Location History) wie ein „persönliches Tagebuch“, schrieb Richterin Kagan. „In dieser Hinsicht sei die Location History wie andere private Materialien – E-Mails, Dokumente, Fotos oder Kalender –, die ein Nutzer, selbst wenn sie auf den Servern von Google gespeichert sind, vernünftigerweise als sein Eigentum betrachtet und von denen er erwartet, dass sie vor den ‚neugierigen Blicken‘ der Regierung geschützt sind.“ Seit etwa Mitte 2025 speichert Google den Standortverlauf übrigens nur noch lokal auf dem Smartphone und nicht mehr in der Cloud.

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In dem konkreten Fall ging es um einen Banküberfall im US-Bundesstaat Virginia im Jahr 2019. Die Polizei verlangte von Google per Geofence Warrant die Herausgabe der Daten von Personen, die sich zum Tatzeitpunkt im Umkreis von 150 Metern um den Tatort befanden. Darüber konnte ein Mann ermittelt werden, der später wegen der Tat zu einer Haftstrafe von knapp zwölf Jahren verurteilt wurde. Sein Verteidiger stellte jedoch die Rechtmäßigkeit des Geofence Warrant an Google infrage.

Rechtsexperten wie Andrew Guthrie Ferguson werten das Urteil als Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. „Indem der Oberste Gerichtshof einen Durchsuchungsbeschluss vorschreibt, um an die Standortdaten aus den Mobiltelefonen zu kommen, hat er den vierten Verfassungszusatz an das digitale Zeitalter angepasst“, sagte der Rechtsprofessor dem Nachrichtenportal The Record.


(wpl)



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„GTA 6“ kein Einzelgänger: Alle Playstation-Spiele ab 2028 nur noch per Download


Physische Playstation-Spiele verschwinden mittelfristig aus dem Handel. Sony will im Januar 2028 die Produktion von Blu-ray-Discs für Playstation-Spiele einstellen. Da Sony der einzige Zulieferer von Playstation-Discs ist, betrifft das sämtliche Studios und Entwickler.

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Sämtliche Spiele für Playstation-Konsolen erscheinen ab 2028 daher nur noch digital. Boxen soll es zwar weiterhin in Geschäften geben, dann allerdings nur noch mit Download-Codes. Nutzer müssen die Spiele dann zwingend herunterladen. Zuvor gekaufte Discs sollen allerdings weiterhin wie gewohnt funktionieren.

Das Studio Rockstar Games hat Sony genau diesen Digital-only-Schritt bereits vorweggenommen: „GTA 6“ erscheint für Playstation und Xbox ausschließlich per Download, auch mit Code-Boxen im Einzelhandel.

Sony schreibt im eigenen Blog: „Dies ist ein natürlicher Schritt für Sony Interactive Entertainment, um sich an die Verbrauchertrends anzupassen, da die allgemeine Präferenz für digitale Medien deutlich über die für physische Datenträger hinausgeht. Dieser Wandel wird es uns ermöglichen, uns stärker an die Art und Weise anzupassen, wie der Großteil unserer Community heute am liebsten auf Spiele zugreift und diese spielt.“

Unklar ist, ob Sony die komplette Blu-ray-Disc-Produktion einstellt, also auch die für Film-Publisher.

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Der Trend weg von der Blu-ray zeichnet sich schon seit Jahren ab. Sony selbst hat kürzlich das Ende seiner Recorder bestätigt, die Blu-rays abspielen und entsprechende Datenträger beschreiben können. Ende 2024 kündigte LG das Aus seiner eigenen Blu-ray-Player an. Samsung tat das bereits im Jahr 2019.

Damit würde es auch nicht überraschen, wenn die Playstation-6-Generation komplett ohne optisches Laufwerk erscheint. Als Starttermin stehen weiterhin 2027 oder 2028 im Raum.

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(mma)



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