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Degitalisierung: Verdrängung



Im Jahr 1913 beschrieb ein gewisser Wolfgang Riepl in Bezug auf das Nachrichtenwesen etwas, das fortan als Rieplsches Gesetz bekannt wurde. Er beschrieb das Folgende:

Trotz aller solchen Wandlungen ist indessen festzustellen, daß neben den höchstentwickelten Mitteln, Methoden und Formen des Nachrichtenverkehrs in den Kulturstaaten auch die einfachsten Urformen bei verschiedenen Naturvölkern noch heute im Gebrauch sind […]. Andererseits ergibt sich gewissermaßen als ein Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens, daß die einfachsten Mittel, Formen und Methoden, wenn sie nur einmal eingebürgert und brauchbar befunden worden sind, auch von den vollkommensten und höchst entwickelten niemals wieder gänzlich und dauernd verdrängt und außer Gebrauch gesetzt werden können, sondern sich neben diesen erhalten, nur daß sie genötigt werden, andere Aufgaben und Verwertungsgebiete aufzusuchen.

In der Medientheorie wurde es immer wieder als eine Art Gesetzmäßigkeit für die Entwicklung von Medien gesehen, dass verschiedene Medienarten sich immer irgendwie ergänzen würden, aber es nie zu einer vollständigen Verdrängung bestimmter Medienformen kommen würde. Fernsehen verdrängt Radio nicht vollständig, Radio verdrängt Zeitungen nie vollständig. Trotz Internet gibt es nach wie vor Tageszeitungen. Lange Jahre schien Riepl mit dieser Gesetzmäßigkeit etwas uneingeschränkt Gültiges geschaffen zu haben.

In dieser Degitalisierung des Jahres 2026 müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit interaktive und soziale Arten von Medien und der Erstellung von Inhalten noch in die scheinbar zeitlose Gesetzmäßigkeit Riepls passen.

Bildstreifen

Anfang 2026 wird darüber diskutiert, ganze Arten von Medien – eigentlich als sozial betitelt – vollständig von bestimmten Altersgruppen fernhalten zu wollen. Seit Riepls Feststellung 1913 haben Medien allerhand neue Methoden entwickelt, zumindest im Ringen um Aufmerksamkeit „alte“ Medien zu verdrängen. 25 Prozent der Kinder oder Jugendlichen nutzen laut einer DAK-Studie von 2025 soziale Medien „riskant oder krankhaft oft“.

Riepl wurde medienwissenschaftlich zwar schon früher grundsätzlich widerlegt. Medien sind von ihren Verteilungswegen heutzutage nicht mehr so klar voneinander trennbar, denn irgendwie ist inzwischen vieles „over IP“, also alles über das „Internet“. Aber irgendwie scheinen speziell soziale Medien einen so großen Verdrängungseffekt auszuüben, dass etwas getan werden muss.

Anlass für die aktuellen Diskussionen um ein Social-Media-Verbot sind eigentlich die Geschäftsmodelle scheinbar „sozialer“ Medien. Geschäftsmodelle, die mit immer mehr manipulativen Designs mehr und mehr Nutzungszeit ihrer Plattformen erreichen und durch die Bindung von User*innen mehr Umsatz durch vorwiegend Werbung erreichen wollen. Diese Dark Patterns sind dabei nicht rein auf „soziale“ Medien beschränkt, sie betreffen auch Shopping-Plattformen wie Ebay oder Temu.

Die aktuell propagierte Problemlösung ist dabei aus systemischer Sicht zumindest spannend. Statt zu regulieren, welche Inhalte verbreitet werden, und diese Inhalte möglicherweise besser zu moderieren, wird aktuell versucht, mittels technischer Methoden wie Altersverifikation einfach den Zugang ganz zu verwehren. Medienhistorisch betrachtet ist allerdings doch interessant, wie der Versuch aussieht, schädliche Wirkungen „sozialer“ Medien zu regulieren.

Schon kurz nach Riepls Feststellung entstand in der Weimarer Republik 1920 ein Lichtspielgesetz, das auch an die Kinder damals dachte und Kinofilme entsprechend kontrollierte. „Bildstreifen“, die Jugendlichen unter 18 Jahren vorgeführt werden sollten, bedurften einer speziellen Zulassung. Die Sorge damals schon: Die Inhalte könnten „eine schädliche Einwirkung auf die sittliche, geistige oder gesundheitliche Entwicklung oder eine Überreizung der Phantasie der Jugendlichen“ haben.

Jugendschutz durch Regulierung von Inhalten wurde dann in der Folge etwa durch die FSK in der Bundesrepublik durchgeführt, die seit mehr als 75 Jahren immer noch Kinofilme prüft und mit Altersempfehlungen versieht.

Der Versuch der staatlichen Regulierung von medialen Inhalten ist also nicht neu. Er hat sich über die Jahre auch immer weiter an die mediale Vielfalt angepasst, sei es mit dem Aufkommen von Computerspielen als auch mit dem eher zweifelhaften Versuch, Internetinhalte hinter eine Art digitalen Jugendschutzvorhang zu stellen. Dabei ging es bei allen Versuchen der Regulierung bis zur Zensur von Medien bisher immer um die eigentlichen Inhalte.

Engagement

Bei den Regulierungsversuchen „sozialer“ Medien bedarf es nicht einer Betrachtung der eigentlichen Inhalte, es müsste um den Versuch gehen, die Medien selbst in ihrer Funktionsweise zu regulieren. Die Moderation von Inhalten ist zwar ein Teil des Problems, aber für die Bewertung von Inhalten gibt es ja bereits etablierte Methoden. Das ist medienhistorisch betrachtet dann doch neu und erklärt vielleicht auch ein wenig, warum die Versuche eines Social-Media-Verbots eher ungelenk wirken.

Kinos wurden bisher ja selten dazu aufgefordert, „keine bequemen Sessel nutzen zu dürfen, die das Ansehen von Filmen mit mehr als zwei Stunden fördern“. Einfach, weil Kino keine starken manipulativen Patterns verwendet, um den eigentlichen Konsum zu steigern und Menschen kontinuierlich „an den Kinosessel zu fesseln“. Erfahrungen zur Regulierung des Zugangs zu Inhalten sind seit Jahrzehnten mit unterschiedlichem Erfolg vorhanden, Erfahrungen in der Regulierung von Funktionen von Plattformen wie „sozialen“ Medien eben nicht.

„Soziale“ Medien erfordern eher eine differenzierte Betrachtung ihrer aufmerksamkeitsbindenden Verhaltensmuster und diversen Dark Patterns. Denn medientheoretisch betrachtet handelt es sich bei „sozialen“ Medien um eine immer extremer werdende Form von Lean-Forward- bzw. Lean-In-Medien. Medien, die auf eine starke aktive Auseinandersetzung mit ihnen abzielen. Im Gegensatz zu einem Kinofilm oder einer Fernsehdokumentation braucht es hier sehr starke aktive Handlungen, um die Inhalte zu konsumieren. Aktive Handlungen wie Likes oder Kommentare, die wiederum zu einer noch stärkeren Personalisierung und damit zu einem weiteren stärkeren Engagement führen. Der Versuch, das mit einer Alterskontrolle regulieren zu wollen, geht am eigentlichen Kern des Problems vorbei.

Ganz abgesehen davon, dass Alterskontrolle bislang bei Medien eh nie so ganz vollständig durchgesetzt werden konnte. Erfahrungen aus Australien zeigen, dass Altersschranken für Social Media eher zu mehr Kreativität in der Umgehung der Schranken geführt haben als zu einer wirksamen Regulierung der schädlichen Wirkungen.

Schwer zu sagen, ob Wolfgang Riepl 1913 schon absehen konnte, was die heute größte Gefahr der Verdrängung von Medienformen sein würde. Dass diese nicht zwangsläufig in eher technischen Gründen liegt, sondern in der Art und Weise, wie bestimmten Medienformen durch ihre Beschaffenheit anderen Medienformen schlicht und ergreifend alle Aufmerksamkeit entziehen wollen. In einer Aufmerksamkeitsökonomie, bei der soziale Medien mit besonders ausgereiften Methoden Aufmerksamkeit binden, geht es systematisch um Sucht. Oder um es mit Georg Franck zu sagen: „Die Aufmerksamkeit anderer Menschen ist die unwiderstehlichste aller Drogen.“

Unabhängig, ob bei dem Versuch einer Regulierung von Social-Media-Plattformen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, ist Engagement aber auch eine Triebfeder weiterer, sich schädlich verhaltender Formen von Medienkonsum oder Medienerzeugung, nämlich eines Umgangs mit Medien, der gerade mit sogenannter Künstlicher Intelligenz entsteht. Sie seien im Folgenden kurz generative Medien genannt.

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Superfans

Der Musiker Adam Neely hat sich Anfang Februar sehr ausführlich und sehenswert mit diversen Aspekten der generativen Musikplattform Suno beschäftigt. Bemerkenswert ist dabei der Fokus der Macher von Suno auf Engagement und interaktive „Musikerfahrungen“. Mikey Shulman, CEO von Suno, schweben eine Art Multiplayer-Mode-Experience von Musik und ziemlich viele andere Buzzwords vor. Shulman entwertet in öffentlichen Aussagen Musik als Kunstform, findet, dass Musikmachen schwer sei, und dass mit generativen KI-Tools musikalische Fähigkeiten, etwa ein Instrument spielen zu können, nicht mehr relevant sein würden. Es würde nur noch um guten Geschmack gehen.

Suno selbst möchte aber zu einer Plattform für sogenannte Superfans werden, Fans also, die sich besonders intensiv mit Künstler*innen auseinandersetzen. Am Ende geht es dabei nicht um hohe Kunst, es geht um besonders viel und intensives Engagement. Also genau um die gleichen Patterns, die schon bei Social-Media-Plattformen zu einer gefährlichen Abhängigkeit der Nutzenden führen können.

Die Technik hinter generativen Medienplattformen wie Suno ist dabei aber bereits eine extrem weit fortgeschrittene Form von Verdrängungsversuchen bisheriger Medienformen und der bisherigen Urheber, sei es in Filmen, Musik oder Bildern. Generative KI ist voll von Plagiaten, die Hersteller befinden sich in mehreren Klageverfahren, etwa in Auseinandersetzungen mit der GEMA in Deutschland.

KI bedroht wegen vermeintlicher Effizienzgewinne eine ganze Reihe von bisher notwendigen Medienberufen, sei es im Lektorat, in der Synchronisierung von Inhalten oder bei Darstellenden. Inhalte werden noch stärker auf besonders hohe wirtschaftliche Chancen oder Passgenauigkeit für ein bestimmtes Genre optimiert, etwa durch die Analyse von Manuskripten durch KI.

All das hat nichts mit Empowerment von Menschen zu tun, wie viele Plattformen oftmals behaupten. Es verstärkt Gatekeeping, erhöht den Kostendruck in der eh schon schwankend gut finanzierten Medien- und Kulturbranche und fördert die Gewinne einiger weniger Anbieter und Plattformen.

Gehen schon die aktuelle Diskussion und die Lösungsvorschläge um ein Social-Media-Verbot am eigentlichen Kern des Problems vorbei, nämlich der Regulierung von Social-Media-Plattformen selbst, so dürften auf Engagement optimierte generative Medienplattformen aufgrund ähnlicher Geschäftsinteressen das nächste größere Problem werden.

Entgegen dem, was Riepl 1913 vermutete, könnte sogar eine weit schlimmere Verdrängung stattfinden. Auf mit Dark Patterns versehenen Plattformen gibt es nur noch eine Vielzahl generativer Medien, wie etwa mit KI generierte Musik oder Videos. Diese nehmen Medienschaffenden, Künstler*innen und damit in Verbindung stehenden Berufsgruppen nicht nur immer mehr die Aufmerksamkeit weg, sie bestehlen sie ihrer Schöpfungen und verdrängen diese sogar, sodass bis auf wenige große Kunstschaffende nur noch die sprichwörtliche brotlose Kunst bleibt.

Dann wäre Riepl zwar endgültig widerlegt, wir wären aber auch einer vielfältigen und menschlichen Medien- und Kulturlandschaft beraubt. Gegen diese Gefahren hilft nur Regulierung, keine Verdrängung.



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Zuckerbrot und Peitsche: Digitalminister will Breitband-Regulierung lockern


Manchmal vollzieht sich Wandel so langsam, dass man ihn kaum bemerkt. Jahrzehntelang wurde marktmächtigen Netzbetreibern wie der Telekom Deutschland besonders genau auf die Finger geschaut, damit sich in dem einst monopolisierten Bereich so etwas wie Wettbewerb entwickeln kann. Schritt für Schritt wird dieser „asymmetrische“ Ansatz nun abgebaut.

Zuletzt war es Digitalminister Karsten Wildberger (CDU), der vergangene Woche einen lange erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser „zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu senken, Rahmenbedingungen zu verbessern und den Netzausbau zu beschleunigen“, wie ihn das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beschreibt.

Demnach soll es der Bundesnetzagentur künftig möglich sein, „Zugangsverpflichtungen zu Netzen bzw. Netzelementen aufzuerlegen, die von anderen Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher oder physischer Hindernisse nicht repliziert werden können“, heißt es im Entwurf. Die Regelung werde „symmetrisch“ gelten, also „für alle Unternehmen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht“, schreibt das Digitalministerium (BMDS) unmissverständlich.

Mehr Spielraum für die Telekom – mit Auflagen

Erst kürzlich hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, in vier deutschen Städten erstmals von asymmetrischer Vorab-Regulierung der bundesweiten Marktführerin abrücken zu wollen. Begründet hat sie dies mit den sinkenden Marktanteilen der Telekom und dem robusten Wettbewerb, der in den Städten herrsche. Eben diese entscheidende Stütze bei der Bewertung des regulatorischen Augenmaßes soll nun entfallen.

Das heißt nicht, dass die Telekom künftig im ganzen Land ungehindert schalten und walten kann, wie es ihr gefällt. Selbst wenn der BMDS-Vorschlag in der vorliegenden Form durchginge, sieht das Ministerium ein mehrstufiges Verfahren vor, bevor sie Zugangsverpflichtungen auferlegen kann.

Zunächst soll die Netzagentur festlegen, in welchen Gebieten nur ein Glasfasernetz wirtschaftlich tragfähig ist. Dort tätige Betreiber wären dann verpflichtet, in Verhandlungen „über einen offenen Netzzugang zu fairen und angemessenen Bedingungen“ einzutreten. Den Rahmen dafür soll die Regulierungsbehörde abstecken und dabei auch Entgeltmaßstäbe festlegen. Scheitern die Verhandlungen, kann sie den Zugang zum fremden Netz anordnen.

Mehr Glasfaser, weniger Doppelausbau

Offenkundig will das BMDS damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen klagen Wettbewerber der Telekom seit Jahren über sogenannten Doppelausbau. Den Vorwurf, die Telekom würde strategisch die Glasfasernetze ihrer Konkurrenz überbauen, konnte eine eigens eingerichtete Monitoringstelle zwar nicht belegen. Indes ändert dies nichts daran, dass sich der teure Ausbau mehrerer Netze in dünn besiedelten Regionen oft schlicht nicht rechnet – und dort kein Infrastrukturwettbewerb entstehen kann, der weiterhin den Rahmen vorgibt.

Zum anderen bereitet sich das BMDS auf die anstehende Migration von althergebrachter Kupferinfrastruktur auf moderne Glasfaserleitungen vor. Bevor DSL-Anschlüsse abgeschaltet werden können, brauche es ein „funktionierendes Zugangsregime zu den korrespondierenden Glasfasernetzen“, heißt es im Gesetzentwurf. Anstatt aufwändiger Einzelverfahren, die laut BMDS in der Praxis bislang keine Anwendung fanden, soll ein bundesweit einheitliches Verfahren samt zentraler Zugangsbedingungen die Kosten senken und zugleich die Wahlmöglichkeiten für Nutzer:innen in Gebieten mit nur einem Netzbetreiber verbessern.

Freiwilliger Ansatz gescheitert

Über diese eng miteinander verknüpften Punkte diskutiert die Branche seit Jahren im Gigabitforum. Dort kommen Netzbetreiber, Regulierungsbehörden und Ministerien zusammen, um sich auf den richtigen Rahmen der deutschen Ausbaupolitik zu verständigen. Auf eine gemeinsame, auf Freiwilligkeit basierende Linie konnten sie sich dort jedoch nicht einigen, wie der Gesetzesentwurf ausführt. Existierende Open-Access-Dienstleistungen hätten bestenfalls bilaterale Abkommen ermöglicht. Zu einer branchenweiten Lösung hat es bislang nicht gereicht.

Dass nun viele kleinere Netzbetreiber auf die Barrikaden steigen, verwundert nicht. Unter Umständen müssten sie in Regionen, die sie – womöglich exklusiv – mit Glasfaserleitungen ausgebaut haben, ausgerechnet die Telekom in ihre Netze lassen. Ihr Wettbewerbsvorteil, oder gar ihr regionales Glasfasermonopol, wäre dann dahin.

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Betreiberverbände warnen vor „ökonomischem Druck“

So verweisen Betreiberverbände auf den ökonomischen Druck, der freiwillige Open-Access-Modelle attraktiv mache oder warnen vor verunsicherten Investoren. Zudem trage auch die Marktführerin Schuld, indem sie eine aggressive Re-Monopolisierungsstrategie fahre: „Open Access scheitert heute nicht am Angebot, sondern einzig an der Verweigerung der Telekom“, schreibt etwa der Betreiberverband BREKO.

Dagegen betont das BMDS, genügend Sicherungen eingebaut zu haben, um ausbauenden Unternehmen Planungssicherheit zu bieten. Der Fokus auf wirtschaftlich unattraktive Gebiete sowie regulierte Zugangsbedingungen sollen sicherstellen, dass Investitionen in Glasfaser weiter fließen und zugleich ein missbräuchlicher Doppelausbau verhindert wird.

Wer hierbei mehr vom Zuckerbrot abbekommen wird als von der Peitsche, bleibt vorerst offen: Netzbetreiber und Investoren würden geänderten Rahmenbedingungen mit neuen Kalkulationen begegnen, während die Telekom weiterhin ein ungebrochenes Interesse daran hat, ihre Vormachtstellung auf dem Breitbandmarkt zu erhalten.

Still und leise entstehen Open-Access-Netze

Als lachender Sieger könnten am Ende vielleicht sogar jene Projekte dastehen, die besonders lange für den Ausbau brauchen. Rund 21 Milliarden Euro haben Bundesregierungen über einen Zeitraum von zehn Jahren inzwischen in den staatlich geförderten Ausbau gesteckt. Trotz des Schneckentempos hat sich vor allem in bislang digital abgehängten Regionen die Breitbandsituation spürbar verbessert – und das, obwohl viele der derzeit knapp 4.000 Ausbauprojekte noch nicht fertiggestellt sind.

Für derart geförderte Netze, die mitunter von regionalen Stadtwerken gebaut werden, besteht bereits heute eine Open-Access-Pflicht. Im Idealfall werden Kund:innen dann per Mausklick ihren Anbieter wechseln können, wie dies etwa in Schweden vielerorts möglich ist. Das dürfte vor allem der Telekom die Schweißperlen auf die Stirn treiben, denn das Internet hört bei der sogenannten letzten Meile nicht auf, sondern beginnt aus Sicht von Nutzer:innen dort erst. Taktiken wie absichtlich geschaffene, künstliche Engpässe, die Telekom-Kund:innen über tröpfelnde Daten zu bestimmten Internet-Diensten klagen lassen, könnten dann über Nacht verschwinden.



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Was auf die russische Urheberschaft der Signal-Phishing-Attacken deutet


Das niederländische Verteidigungsministerium sagt, dass Russland hinter der seit September 2025 laufenden Phishing-Kampagne gegen hochrangige Personen aus Politik, Militär, Zivilgesellschaft und Journalismus stecken soll. In Deutschland hatte netzpolitik.org zuerst darüber berichtet, dass zahlreiche, vor allem investigative Journalist:innen von dem Angriff betroffen sind.

In der Folge warnten BSI und Verfassungsschutz vor den Attacken und nannten diese „wahrscheinlich staatlich gesteuert“. In einer Mitteilung auf der Webseite des niederländischen Verteidigungsministeriums sprechen sowohl die militärischen als auch der zivilen Geheimdienste MIVD und AIVD nun von „russischen Staatshackern“, die hinter dem Angriff auf Signal und WhatsApp stecken würden. In dem Text werden allerdings keine Belege für diese Behauptung geliefert. Netzpolitik.org hat Hinweise, die die Theorie einer russischen Urheberschaft des Angriffs untermauern.

Mehrere Indizien sprechen für Russland

Nach Recherchen von netzpolitik.org gibt es mehrere Indizien, die auf eine russische Urheberschaft deuten könnten. Ein Linguist, mit dem netzpolitik.org gesprochen hat, erklärte, dass der erste Phishing-Text, über den wir damals berichtet haben, auf eine Urheberschaft aus dem slawischen Sprachraum hinweisen könnte. So wurden im Text mehrere für Sprecher:innen dieser Sprachen typische Fehler beim Artikelgebrauch gemacht.

In eckigen Klammern haben wir markiert, wo die jeweiligen Artikel fehlten:

Dear User, this is [the] Signal Security Support ChatBot. We have noticed suspicious activity on your device, which could have led to [a] data leak. We have also detected attempts to gain access to your private data in Signal. To prevent this, you have to pass [a] verification procedure, entering the verification code to [the] Signal Security Support Chatbot.“

Diese Fehler können ein Hinweis auf eine slawische Sprache wie das Russische sein. Das Zuschreiben von Urheberschaft ist jedoch schwierig, da der Angreifer auch mit absichtlich eingebauten Fehlern eine falsche Fährte legen könnte, damit zum Beispiel Russland verdächtigt wird.

Ähnliche Angriffe in Armenien, Belarus und Großbritannien

Ein weiteres Indiz für die Russland-These sind ähnliche Angriffe in anderen Ländern. So berichtete das Resident NGO Threat Lab im Oktober vergangenen Jahres von einem Angriff auf belarussische Oppositionelle und Journalist:innen im Ausland. Die Masche war hier textlich abgewandelt, der Angreifer trat aber auch unter dem Namen „Signal Support“ auf und schürte ebenso Angst, dass es einen Angriff auf den Account gegeben habe. Die Sicherheitsforscher vermuteten damals allerdings belarussische Angreifer hinter der Attacke.

Einen weiteren Angriff nach ähnlichem Muster gab es laut Cyberhub.am im Januar 2026 in Armenien, wo mindestens ein armenischer Journalist attackiert worden sein soll. Hier agierte wieder der angebliche „Signal Security Support Chatbot“ und warnte vor einem Angriff auf das Telefon des Opfers. Auch hier gingen die Sicherheitsexperten davon aus, dass der Angegriffene gezielt ausgewählt worden sei.

Im Dezember hatte auch der Guardian über Phishing-Attacken auf Mitglieder des britischen Parlaments berichtet. Unter Berufung auf das National Cyber Security Centre (NCSC) des britischen Geheimdienstes GCHQ hatte die dortige Parlamentsbehörde in einem Warnschreiben an die Parlamentarier:innen auf eine russische Urheberschaft verwiesen.

Die eindeutige Attribution ist bei Hackerangriffen in der Regel sehr schwierig, da es viele Faktoren gibt, um die Herkunft eines Angriffs zu verschleiern oder falsche Fährten zu legen. Dazu kommen politische Interessen bei der Zuweisung der Urheberschaft und der Drahtzieher, die sich in einer kriegerischen Auseinandersetzung wie dem Angriffskrieg gegen die Ukraine noch verschärfen. Es bleiben statt tatsächlicher Beweise oft nur Anhaltspunkte und Indizien und Überlegungen dahingehend, wem ein erfolgreicher Angriff nutzen würde.

Als Redaktion haben wir uns deswegen bis heute mit Thesen zur Attribution des Angriffs zurückgehalten und werden dies auch weiter tun, da es sich hier nur um Indizien handelt.

Zahlreiche Journalist:innen im Visier bei Attacke über Signal-Messenger

So geht der Phishing-Angriff

Bei dem Phishing-Versuch, der seit September 2025 im Umlauf ist, verschicken die Angreifer eine Nachricht über den Messenger Signal, bei der sie sich als „Signal Support“ ausgeben und behaupten, dass es verdächtige Aktivitäten auf dem Handy sowie den Versuch gegeben habe, auf private Daten zuzugreifen. Deswegen müssten die Betroffenen den Verifikationsprozess von Signal erneut durchlaufen und den Verifikationscode dem vermeintlichen „Signal Security Support ChatBot“ übermitteln. In der Folge versuchen sie, auch die Signal-PIN zu ergattern. Gibt der Angegriffene beide Codes weiter, können die Angreifer den Account übernehmen und dann zukünftige Chats sowie Kontakte, Chatgruppen und Netzwerke auslesen.

Die Textnachrichten der Angreifer beim Vorgehen können sich dabei ändern. Mittlerweile sind Nachrichten des falschen „Signal Support“ im Umlauf, die behaupten, dass man den Verifikationscode und die PIN wegen einer Zwei-Faktor-Authentifizierung herausgeben solle. Die Sicherheit und Vertraulichkeit des Messengers Signal ist bei den Attacken nicht selbst betroffen, wenn die Angegriffenen den Versuch einfach „Blockieren und Melden“.

Hochrangige Ziele betroffen

Zusammen mit Netzwerk Recherche hat netzpolitik.org Informationen gesammelt, wer wann die Phishing-Attacke erhalten hat. Demnach sind in Deutschland deutlich mehr als 100 Journalist:innen aller Mediengattungen und zahlreicher Medienhäuser betroffen. Unter den Angegriffenen sind viele aus dem investigativen Bereich sowie mehrere sehr prominente Vertreter:innen der Medienbranche.

Zudem sind netzpolitik.org Attacken auf Bundestagsabgeordnete und deren Büro-Mitarbeitende sowie auf prominente Vertreter:innen der Zivilgesellschaft bekannt. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz sind zudem „hochrangige Ziele aus Politik, Militär und Diplomatie“ betroffen. Eine ähnliche Zielgruppe ist auch in den Niederlanden betroffen.

Die Angriffe laufen nach Informationen von netzpolitik.org seit September 2025. Dabei wurden manche Personen auch schon mehrfach von den Angreifern angeschrieben, manche bis zu vier Mal.

Die Niederlande geht davon aus, dass die russischen Hacker mit diesen Angriffen „wahrscheinlich Zugang zu sensiblen Informationen erhalten“ haben. Davon ist nach Informationen von netzpolitik.org auszugehen: In mindestens einem Fall hat der Angriff nach unseren Informationen in Deutschland geklappt, in mindestens einem weiteren Fall auch in einem anderen europäischen Land. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer höher ist, da sich Betroffene dafür schämen könnten, Opfer des Angriffs geworden zu sein.

Wenn du Ziel dieses Angriffs geworden bist, Zugriff auf deinen Signal-Account auf diese Weise verloren hast oder weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Angriff hast, wende dich vertrauensvoll an uns für weitere Nachforschungen und Recherchen.



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Datenschutz & Sicherheit

Widerstand gegen Aushöhlung der Informationsfreiheit und Datenschutzabbau


Die Landesregierung plant aktuell, das Datenschutzgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz Berlins umzubauen. Dazu hat sich nun die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp positioniert und kritisiert das Vorhaben.

Kamp sieht zwar grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf bei beiden Gesetzen und stellte auch mehrfach gegenüber dem Berliner Senat dazu zahlreiche Änderungsvorschläge vor. Sie warb dabei auch für die Einführung eines modernen Transparenzgesetzes, um das angejahrte Informationsfreiheitsgesetz abzulösen. Allerdings seien ihre Vorschläge „größtenteils nicht aufgegriffen“ worden.

Sie bemängelt nun, dass die Änderungen bei der Informationsfreiheit nicht das eigentlich von der Regierung im Koalitionsvertrag versprochene Mehr an Transparenz brächten, sondern „das Gegenteil“. In einer Stellungnahme (pdf) kritisiert sie auch Schwächen beim Datenschutzgesetz (BlnDSG). Es fehle ihr weiter an Durchsetzungsbefugnissen.

Stellungnahmen

Nicht nur lesen, lachen, löschen, wir berichten über Stellungnahmen sogar. Unterstütze unsere Arbeit!

Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz steht das Thema heute auf der Tagesordnung. Kamp wird ihre Stellungnahme dort vorstellen.

Update, 14.18 Uhr: Der Tagesordnungpunkt wurde auf den 23. März vertagt.

Kein Gegengewicht mehr

Dass Kamps Vorschläge für die Überarbeitung des BlnDSG zu großen Teilen nicht aufgegriffen wurden, ist keine Kleinigkeit. Ihre Behörde hat die sachliche Expertise, die offenbar für den Gesetzentwurf zuweilen fehlte. Denn einige ihrer Änderungsvorschläge seien schlicht „europarechtlich geboten“. Mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt Kamp: „Es handelt sich dabei nicht um datenschutzpolitische Forderungen“, sondern vielmehr um notwendige Rechtsanpassungen, um Rechtssicherheit herzustellen und Zuständigkeiten zu klären.

Eine Person mit mittellangen Haaren und Brille blickt lächelnd in die Kamera
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. – Alle Rechte vorbehalten Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Dass im Rahmen der geplanten gesetzlichen Änderungen, die eine ganze Reihe von weiteren Gesetzen betreffen, zu wenig auf europarechtliche Vorgaben geachtet wurde, kritisiert Kamp auch noch bei der Videoüberwachung. Hier plant die Landesregierung, auf eine Kennzeichnung zu verzichten, wenn es sich um Kameras bei kritischer Infrastruktur handelt.

Das aber ist nach der DSGVO nicht rechtens. „Es wird in keinem Fall möglich sein, pauschal auf Kennzeichnungen zu verzichten“, sagt Kamp. Das ergebe sich „unmittelbar aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung“. Mit nationalen Gesetzen könne das „nur in sehr restriktivem Maße eingeschränkt werden“.

In ihrer Stellungnahme weist Kamp auch auf „mangelnde Durchsetzungsbefugnisse“ ihrer Behörde hin. Es fehle im öffentlichen Bereich an „Möglichkeiten, Anordnungen zu vollstrecken oder Geldbußen zu verhängen“. Auch hier werden „europarechtliche Vorgaben“ missachtet, die aus der JI-Richtlinie der EU entstehen: Es fehle ihrer Behörde weiter „die Befugnis, verpflichtende Anordnungen zu treffen“.

Das sei problematisch, weil die Berliner Datenschützerin bei den gerade beschlossenen neuen Befugnissen der Polizei kein Gegengewicht sein könne. Das soll sie als unabhängige Datenschutzkontrollinstanz aber eigentlich sein, da viele dieser Überwachungsbefugnisse enorm weit in Grundrechte eingreifen und heimlich stattfinden, etwa beim Einsatz von Staatstrojanern oder bei Palantir-artiger Datenanalyse. Dagegen können sich Betroffene mangels Kenntnis nur schwer zur Wehr setzen. Um den nur schwer möglichen individuellen Rechtsschutz zu kompensieren, soll die Behörde solche Maßnahmen prüfen.

Kamp schreibt, dass „die Einbindung meiner Behörde bei neuen Befugnissen der Polizei, etwa zur Prüfung besonderer Protokollierungspflichten bei eingriffsintensiven verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen, automatisierter Datenanalyse oder Datenübermittlungen an Drittstaaten […] nicht den beabsichtigten kompensatorischen Effekt entfalten“ könne.

Es droht eine Abkehr von der Transparenz

Neben den datenschutzrechtlichen Mängeln ist die zeitgleich geplante die Änderung des inzwischen 24 Jahre alten Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu einem Politikum geworden. Denn es besteht ein möglicher Zusammenhang zwischen der IFG-Änderung und der Berliner „Fördermittelaffäre“. Der könnte darin begründet sein, dass mit dem Gesetz erlangte Informationen in diesem Skandal eine bedeutende Rolle gespielt haben.

Denn das IFG bietet einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Informationen, die herausgegeben werden mussten. Allerdings existieren viele Ausnahmen, die dieses Recht wieder einschränken. Und die Landesregierung will nun noch weitere pauschale und umfangreiche Ausschlüsse in das Gesetz einbauen, die solchen Informationsfluss wie in der Aufdeckung der Fördermittelaffäre stoppen würde.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit dem Namen „Fördergeld“ versucht seit Januar 2026 herauszufinden, ob Berlins Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) und ihr CDU-Amtsvorgänger Joe Chialo bei Fördermitteln zur Antisemitismus-Bekämpfung die haushaltsrechtlichen Vorschriften ignoriert und die Gelder zu freihändig vergeben haben. Es geht um 2,6 Millionen Euro. Die Akten, auf denen die Vorwürfe in der Fördermittelaffäre basieren, hat „Frag den Staat“ mit einer IFG-Anfrage an die Öffentlichkeit gebracht.

„Frag den Staat“ fordert mit einem Zusammenschluss von 38 zivilgesellschaftlichen Organisationen von der Berliner Landesregierung, die Aushöhlung des IFG zu stoppen. Wenn Informationsrechte in einer Zeit eingeschränkt würden, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt, sei das „ein fatales Signal“.

Auch Kamp kritisiert die IFG-Änderungen: „Im Bereich der Informationsfreiheit droht mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin.“ Die Berliner Verwaltung dürfe nicht „wieder zu einer Kultur des Amtsgeheimnisses“ zurückkehren.


Offenlegung: Die Kampagne gegen Einschränkungen des IFG wird auch vom Chaos Computer Club unterstützt. Die Autorin ist ehrenamtlich Sprecherin des CCC.



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