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Digitale Demokratie: Ostdeutsche Kleinstädte hängen den Westen ab
Wer glaubt, dass digitale Teilhabe in den wohlhabenden Regionen Westdeutschlands ihre Hochburg hat, irrt. Eine aktuelle Erhebung des Forschungsprojekts „Erfolgsfaktoren lokaler E-Partizipation“ (ErLE) zeichnet ein Bild, das die gängigen Klischees der deutschen Digitalisierungslandschaft auf den Kopf stellt. Das Forschungskonsortium, das aus Wissenschaftlern der TU Dresden (TUD) sowie der Universitäten Düsseldorf, Leipzig und Koblenz besteht, hat über 10.000 Kommunen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eine Art digitaler Ost-West-Tausch: Besonders in der Fläche hat der Osten die Nase vorn.
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So bieten nur 43 Prozent der westdeutschen Kleinstädte digitale Beteiligung an, wie aus einem ersten Ergebnisbericht hervorgeht. In Ostdeutschland sind es dagegen bereits 62 Prozent. Auch bei den mittelgroßen Städten führt der Osten mit 85 zu 70 Prozent deutlich. Lediglich in den Metropolen wendet sich das Blatt zugunsten des Westens, doch der strukturelle Vorsprung der kleineren ostdeutschen Kommunen bleibt das markanteste Ergebnis der Studie.
Die Datenbasis ist groß: 2390 Städte und Gemeinden haben geantwortet. Damit repräsentiert die Umfrage Orte, in denen mit 45 Millionen Menschen mehr als die Hälfte der gesamten deutschen Bevölkerung lebt. Die Forscher dokumentieren damit bei der Online-Bürgerbeteiligung erstmals eine Kluft zwischen den Ambitionen der Großstädte und der oft mühsamen Realität im ländlichen Raum.
Ressourcen-Falle in Rathäusern
Ob eine Kommune ihre Bürger online mitentscheiden lässt, ist selten eine reine Frage der politischen Ideologie. Vielmehr geht es um harte Standortfaktoren. Große, einwohnerstarke Städte sind fast ausnahmslos mit digitalen Partizipationsangeboten am Start (96 Prozent). Die personelle Schlagkraft ist hier der Motor: In den Großstädten leisten sich 63 Prozent der Verwaltungen eigene Abteilungen oder feste Personalstellen für digitale Beteiligung im Rahmen des E-Governments. Ganz anders sieht es in der Provinz aus: Hier wird die Partizipation meist flexibel und ohne feste personelle Verankerung „mitgestemmt“.
Das Forschungsteam betont das übergeordnete Ziel des Projekts: Ziel sei es, „Erfolgsbedingungen für digitale Bürgerbeteiligung zu identifizieren und für die kommunale Praxis nutzbar zu machen“. Dass dies dringend nötig ist, zeigt die Beobachtung, dass digitale Teilhabe anscheinend „ansteckend“ wirkt. Kommunen, die entsprechende Formate nutzen, finden sich auffällig oft in der Nachbarschaft anderer digital aktiver Gemeinden wieder. Es entsteht eine Art regionaler Sogeffekt.
Wer hingegen als kleine Gemeinde allein auf weiter Flur agiert, tut sich schwerer, die notwendigen Strukturen aufzubauen. Das Team unter Sprecherin Marianne Kneuer von der TUD will daher Wege aufzeigen, wie diese Erfolgsfaktoren auch dort greifen können, wo die Personaldecke dünn ist.
Was die Bürger am meisten bewegt
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Inhaltlich trennen die verschiedenen Gemeindetypen Welten. In den Metropolen geht es um die „großen“ Transformationsthemen unserer Zeit: Über die Hälfte der Großstädte lässt ihre Bürger bei der Verkehrsentwicklung sowie beim Klima- und Umweltschutz digital mitreden. Kleinstädte und Landgemeinden nutzen die Tools dagegen eher für Pragmatisches: Stadtentwicklung und das Management von Mängeln stehen hier im Fokus – Schlaglöcher-Melder oder die Gestaltung des neuen Dorfplatzes. Doch egal ob Millionenstadt oder kleine Gemeinde, ein Kernmotiv eint fast alle Teilnehmer der Stichprobe: „Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung transparenter zu gestalten“.
Ein weiterer Aspekt der Untersuchung ist die Zielgruppe. Großstädte setzen stark auf das Internet, um „unterrepräsentierte Gruppen zu erreichen“ (Platz 2 der Beweggründe). Kleinere Kommunen hoffen eher darauf, überhaupt die absolute Zahl der Beteiligten zu erhöhen. Sie wollen die Menschen generell wieder mehr an Politik teilhaben lassen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Die Wissenschaftler machen jedoch deutlich, dass die Erhebung nicht repräsentativ ist. Beleuchtet würden vor allem die strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen und Stadttypen.
Das durch die Stiftung Mercator geförderte Projekt ErLE zeigt: Die digitale Bürgerbeteiligung ist in Deutschland kein Luxusgut für privilegierte Großstädter, sondern wird zunehmend zum Standardwerkzeug der lokalen Demokratie. Doch der Vorsprung der ostdeutschen Kommunen im Bereich der Kleinstädte offenbart auch, dass Nachholbedarf in den alten Bundesländern besteht. Damit E-Partizipation flächendeckend gelingt, müssen laut den Resultaten vor allem die Rahmenbedingungen für kleinere Verwaltungen verbessert werden: Ohne feste Ansprechpartner und eine solide Finanzierung droht die digitale Teilhabe am Markstein zur Landgemeinde zu enden.
(vbr)
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Social-Media-Verbot für Kinder vor rechtlichen Hürden
Ein mögliches deutsches Social-Media-Verbot für Kinder steht laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag vor rechtlichen Hürden. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern könnte „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“. Das Gutachten hat die Linke in Auftrag gegeben. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
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Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Zuletzt brachten Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat einen Antrag für ein Nutzungsverbot für Personen unter 14 Jahren ein. Bis 16 sollten Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen. In der CDU gibt es solche Erwägungen ebenso wie in der SPD. Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission. Auch andere Landeschefs erhöhen den Druck auf Experten, um schnellere Verbote für Plattformen wie TikTok oder Instagram durchzusetzen.
Regelungen auf EU-Ebene
In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts wird jedoch darauf verwiesen, dass es auf EU-Ebene bereits Regelungen im Digital Services Act gibt. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, heißt es in dem 27 Seiten starken Papier.
Es verweist zudem auf das Herkunftslandprinzip. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schreiben die Gutachter. Sie kommen zu dem Schluss: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots beziehungsweise der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“ Gemeint ist der Europäische Gerichtshof.
Linke sieht sich bestärkt
Die Linke sieht sich durch das Gutachten bestärkt. „Die Linke sieht die Verbote sehr kritisch“, erklärte der medienpolitische Sprecher David Schliesing. „Denn einerseits greifen die Vorschläge für ein Social-Media-Verbot zu kurz, da sie die bestehenden Probleme im Kontext digitaler Plattformen nicht lösen und stattdessen Grundrechte junger Menschen einschränken. Und andererseits sind sie sowohl technisch als auch rechtlich kaum umsetzbar.“
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Stattdessen setze die Linke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen auf zwei Stellschrauben: „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden, um Social-Media-Plattformen wirksam in die Verantwortung zu nehmen. Zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken.“ In ihrem aktuellen Bericht mahnen auch die Medienanstalten einen besseren Jugendschutz sowie die Förderung von Medienkompetenz als zweite Säule neben der Regulierung an.
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Wildberger: KI ersetzt Programmierer und Callcenter-Agenten
Jobs wie Programmierer werden nach Ansicht von Digitalminister Karsten Wildberger durch Künstliche Intelligenz ersetzt und wegfallen. „Eine KI kann heute unglaublich gut programmieren“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Vor ein paar Jahren haben wir gesagt: Jeder muss programmieren lernen. Aber heute werden viele Programmierjobs durch eine KI ergänzt und gegebenenfalls auch ersetzt.“ Unmittelbar betroffen seien auch Arbeitsplätze in Callcentern, da Chatbots zunehmend Anfragen übernehmen.
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Wildberger mahnte mehr Flexibilität in der Arbeitswelt an. „Die Zeiten, dass man darauf spekulieren kann: Ich habe einen Job für die nächsten 30 Jahre, so schön das ist, die sind vorbei“, sagte er. „Es wird auch darum gehen, die Menschen daran zu führen, dass man immer lernen kann, auch unabhängig vom Alter. Und das wird auch Teil des Bildungssystems sein.“
Deutschland müsse deutlich aufholen bei Künstlicher Intelligenz. „Wenn wir das nicht tun, sind unsere Arbeitsplätze und auch Industrie und Wirtschaft viel mehr in Gefahr. Nicht teilnehmen ist keine Option.“ Bei richtiger Anwendung bedeute die Technologie jedoch vor allem Wachstum.
Bereits zuvor warnte Wildberger vor dramatischen Arbeitsplatzverlusten durch KI, forderte im gleichen Zuge aber eine Neugestaltung der Arbeitswelt, es könnten aber auch neue Jobs entstehen. Nun sagte er: „KI kann zu Wachstum und neuen Geschäftsmodellen und somit zu Arbeitsplätzen führen. Da sind wir die Architekten unseres eigenen Schicksals.“
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Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.
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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.
Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.
Datenschutz-Vabanque-Spiel
Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.
Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.
Bürokratie-Hammer für Sicherheitsbehörden?
Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.
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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.
Herstellerverantwortung statt Nutzerbelastung
Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.
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