Apps & Mobile Entwicklung
Dünner als Euer Smartphone? Convertible mit Windows 11 im Test
Ihr könnt Euch nicht zwischen Tablet und Notebook entscheiden? Dann stellen Convertibles die passende Lösung dar. Diese sind aber oft ziemlich teuer. Mit dem iWork GT Ultra bietet Alldocube einen interessanten Surface-Klon an, der vor allem mit seinem schlanken Design überrascht.
Gerade einmal 799 Euro verlangt der Hersteller Alldocube für das iWork GT Ultra. Dafür gibt es ein 13″ großes 2-in-1-Tablet mit aktuellem Prozessor, sieben Stunden Akkulaufzeit und kostenlosem Bedienstift. Welche Vor- und Nachteile das Windows-Tablet hat, verrät Euch der Test von nextpit!
Preis & Verfügbarkeit
Pünktlich zu unserem Test bietet Alldocube das iWork GT Ultra mit ordentlich Rabatt an. Die Variante mit Intel Core Ultra 5 125, 16 GB RAM und 1 TB internem Speicher kostet im Rahmen des „Spring Sales“ bis zum 16. März nur 799 Euro. Die Ersparnis beträgt beim Kauf über Amazon derzeit also genau 100 Euro gegenüber des UVP.
An Zubehör müsst Ihr dabei zudem nicht denken. Im Lieferumfang enthalten sind sowohl das magnetische Keyboard als auch der Bedienstift. Schonmal ein Hinweis: Um den Bedienstift im Karton zu erreichen, müsst Ihr das verklebte Innere vom Karton lösen. Um das herauszufinden, haben wir ein Video vom Hersteller gebraucht!
Design & Verarbeitung des Alldocube iWork GT Ultra
Nur knapp einen Zentimeter ist das iWork GT Ultra dick. Dementsprechend ist es erstaunlich, dass der Hersteller recht leistungsstarke Hardware und eine aktive Kühlung verbaut. Der Rand um das 13″ große Display im Format von 16:10 ist zudem nur etwa ein halber Finger. Zusammen mit dem Gewicht von 850 g ergibt sich ein äußerst transportables Format.

Allerdings solltet Ihr beim mobilen Arbeiten eine andere Handhabung als bei klassischen Notebooks erwarten. Denn das Scharnier der Tastatur hat keinen Widerstand. Daher verfügt das iWork GT Ultra an der Rückseite über ein robustes Metallscharnier, mit dem sich das Tablet bis zu 155° aufstellen lässt. Der Vorteil ist dabei, dass Ihr das Tablet auch ohne Tastatur hinstellen könnt.
Die Verarbeitungsqualität ist zudem insgesamt hoch. Das Gehäuse des Tablets besteht wie beim Vorbild von Microsoft aus einer Aluminiumlegierung und es ist eine Displayschutzfolie vorinstalliert. Die Tastatur reicht qualitativ allerdings nicht an die des Surface-Tablets heran. Sie ist recht klapprig und auch das integrierte Touchpad war uns im Test zu schwammig. Besonders ärgerlich: Bei jedem Tastendruck wird das Touchpad ausgeschaltet und geht erst nach einer Sekunde wieder an. Das soll wohl versehentliche Berührungen während des Tippens verhindern, stört beim Arbeiten jedoch ungemein.

Interessanter ist da der kostenfreie Bedienstift. Er besteht zwar komplett aus Kunststoff, bietet dafür aber einen cleveren integrierten USB-C-Anschluss zum Aufladen. Dabei erkennt das Display den Stift schon vor der Berührung. Wir finden also eine Lösung mit Digitizer vor – klasse!
13-Zoll-Display mit Touch-Funktionalität
Der Bildschirm des iWork GT Ultra ist berührungsempfindlich und misst 13 Zoll. Dabei bietet es dank einer Auflösung von 2.560 x 1.600 px eine hohe Pixeldichte von 232 ppi. Inhalte stellt es dementsprechend schön scharf dar. Die Helligkeit könnte mit maximal 500 Nits hingegen heller sein. Für das Arbeiten im Freien ist das Gerät daher weniger geeignet.

Auch die Bildwiederholrate von 60 Hz ist im Vergleich zu anderen Tablets nicht überragend. Bedeutet: So flüssig wie bei einem iPad oder bei vielen Android-Tablets sind Inhalte nicht. Dafür bekommen wir hier ein vollwertiges Betriebssystem.
Software: Windows 11 Home bereits vorinstalliert
Denn: Vorinstalliert kommt das Alldocube iWork GT Ultra mit Windows 11 Home daher. Es eignet sich also ideal für den Büro- oder Homeoffice-Alltag rund um die gängigen Word-Programme und andere Anwendungen. Ebenfalls praktisch: Die Tastatur verfügt dabei bereits über eine Copilot-Taste, mit der sich der Sprachassistent von Windows direkt erreichen lässt. Leider ist mit WPS Office allerdings eine Bloatware vorinstalliert. Sie lässt sich jedoch fix deinstallieren.
Leistung & Ausstattung im Check
Das verwendete SoC ist ein Mittelklasse-Chip aus dem Winter 2023. Dieser arbeitet mit vier Performancekernen und acht Effizienzkernen. Gepaart wird die CPU mit einer GPU sowie einer Netzwerkkarte, die WiFi 6E sowie Support für Thunderbolt 4 bietet. Die Anschlüsse sehen wie folgt aus:
- Links: 2 x USB-C mit USB 3.1
- Rechts: 1 x USB-A mit USB 3.0
- Unten: Pogo-Pins für Tastatur
Die USB-C-Anschlüsse unterstützen DisplayPort. Dementsprechend lässt sich das Tablet ebenso an USB-C-Displays verwenden. Trotz der geringen Dicke einen vollwertigen USB-A-Anschluss zu haben, ist durchaus praktisch. Peripherie oder USB-Hubs lassen sich so von älteren Notebooks weiterverwenden.

In der Praxis empfanden wir unsere Ausstattung mit 16 GB RAM und 1 TB internem Speicher für den Büroalltag als ausreichend. Allerdings fiel auf, wie konstant die Lüfter des 2-in-1-Tablets selbst beim Surfen mit Mozilla Firefox aufdrehen mussten. Das Geräusch ist deutlich hörbar und nervt nach einiger Zeit. Die obere Rückseite des Tablets ist zudem immer spürbar warm.
Dieser Eindruck verstärkt sich, sobald das Tablet stärker arbeiten muss. Die Sims 4 aus 2019 schafft das iWork GT Ultra sogar in 4K auf hohen Grafikeinstellungen. Auch einfache Bildbearbeitungen oder das Entwickeln von RAW-Fotos schafft das Tablet. Das ist stark – gleichzeitig erwärmt sich das Gerät bei so intensiven Aufgaben umso mehr.
Wie lang hält der Akku?
Für einen weiteren Kompromiss sorgt das schlanke Design des iWork GT Ultra beim Akku: Er misst nur 42.72 Wh und hält dementsprechend nicht allzu lange durch. Bei der Bildbearbeitung in Adobe Lightroom hielt der Akku etwa drei Stunden durch. Bei seichteren Arbeiten sind etwa fünf Stunden drin. Für einen ganzen Arbeitstag müsst Ihr das Convertible also zwangsläufig an eine Steckdose stöpseln. Ein Pluspunkt jedoch: Das Gerät unterstützt Schnellladen mit bis zu 65 W – ein passendes 100-W-Ladegerät wird dafür direkt mitgeliefert.
Fazit zum Alldocube iWork GT Ultra
Mit einer fantastischen Tragbarkeit und seinem soliden 2-in-1-Design ist das iWork GT Ultra von Alldocube eine interessante Alternative zu Tablets und Notebooks. Dabei ist die Möglichkeit, vollwertige Betriebssysteme wie Windows oder Linux zu installieren, ein klarer Vorteil. Windows 11 stellt das iWork GT Ultra auch durchaus flüssig dar. Mobiles Arbeiten funktioniert so sehr gut.

Im Test fielen dabei vor allem das scharfe Display, die solide Anschlussvielfalt und das kompakte Format positiv auf. Die konstante Aktivität des Lüfters, die trotzdem hohe Gehäusewärme und die etwas klapprige Tastatur müssen wir allerdings als Kritikpunkte anmerken. Alles in allem kann sich das iWork GT Ultra Convertible aber insbesondere für den mobilen Büroalltag, bei dem man etwa häufig den Arbeitsplatz und -ort wechseln muss, wirklich lohnen.
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Dieser Artikel ist Teil einer Kooperation mit Alldocube.
Der Partner nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt des Artikels.
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Preiserhöhung von Amazon Prime: Über 130.000 Nutzer beteiligen sich bereits an Sammelklage

Wie die Verbraucherzentrale NRW bekannt gegeben hat, haben sich bislang über 130.000 Verbraucher in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen, um sich an der Sammelklage gegen Amazon aufgrund der Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 zu beteiligen. Bis zu 60 Euro können Betroffene bei Erfolg zurückfordern.
Die Preiserhöhung von Amazon für Amazon Prime im Jahr 2022 hält die Verbraucherzentrale NRW für unwirksam und führt deshalb dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Ein Gericht hat bereits entschieden, dass die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam sind. Seit Anfang dieses Jahres können sich Betroffene der Sammelklage anschließen, um mögliche Rückzahlungsansprüche zu sichern.
Registrierung weiterhin möglich
Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist weiterhin geöffnet. Betroffene können sich dort anmelden, um etwaige Ansprüche zu sichern. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Ausfüllhilfe für das Klageregister des Bundesamts für Justiz bereitgestellt, um dies zu erleichtern. Potenziell betroffen und Anspruch auf eine Rückzahlung bei Erfolg der Sammelklage haben all jene Nutzer von Amazon Prime, die bereits vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 eine Prime-Mitgliedschaft oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Klage-Check zur Verfügung, mit dem geprüft werden kann, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist.
Bis zu 60 Euro Rückerstattung möglich
Bei der Klage geht es um die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Preisen für die Prime-Mitgliedschaft und den seit September 2022 verlangten höheren Beiträgen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW hat Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften nicht wirksam angehoben. Bei einem Erfolg der Sammelklage erhalten Betroffene den Aufpreis auf den ursprünglichen Preis zurück.
Der Jahrespreis für Amazon Prime stieg damals von 69 Euro auf 89,90 Euro und der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch der Prime-Student-Tarif wurde teurer. Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif und der Dauer der Mitgliedschaft ab. Je nach Tarif können das derzeit bis zu rund 60 Euro sein. Zieht sich das Verfahren in die Länge und werden weiterhin Beiträge gezahlt, können die Ansprüche weiter steigen.
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Framework Laptop 13 Pro: Auslieferung verzögert sich wegen Touchpad und Display

Bei Framework verzögert sich die Produktion des Framework Laptop 13 Pro und damit auch die Auslieferung des Notebooks. Hintergrund sind Komplikationen beim haptischen Touchpad und dem Bildschirm, die jeweils Anpassungen bedingen und somit zu der Verzögerung führen. Die neuen Mainboards sind weiterhin für Juni geplant.
Das geht aus einer E-Mail hervor, die Framework an alle Vorbesteller des Notebooks, aber auch an die Presse verschickt hat, die auf Leihgeräte wartet, da ursprünglich bis zum 17. Juni ein Test-Embargo galt, das stetig näher rückte, ohne den aktuellen Status zu kennen. Framework geht derzeit davon aus, dass circa Mitte Juli Testgeräte verschickt werden können, kurz bevor erste Vorbestellungen an Käufer ausgeliefert werden sollen.
Erste Auslieferungen ab Ende Juli
In dem Schreiben, das im Ganzen auf Reddit veröffentlicht wurde, erklärt das Unternehmen die Hintergründe der Verzögerung. Die Massenproduktion laufe aufgrund von Anpassungen bei Touchpad und Display später an, sodass Kunden anstelle von Ende Juni jetzt mit einer Auslieferung Ende Juli, teils auch erst Anfang August rechnen müssen. Der „July Batch“ verschiebe sich mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett in den August. Es soll aber nicht zu kaskadierenden Verschiebungen über den August hinaus kommen. Sollte das spätere Datum nicht mehr passen, könne von Käufern eine Rückzahlung verlangt werden.
Touchpad mit Problemen bei PCB und Firmware
Beim haptischen Touchpad des Framework Laptop 13 Pro sei es dem Unternehmen zufolge über die letzten Monate zu sporadischen Fehlern gekommen, wobei sich dieses nach mehrfachem Klicken zurückgesetzt habe. Gemeinsam mit den Zulieferern Lite-On und Boréas sei ein „elektrisches Problem“ im PCB-Design respektive der Erdung als Hauptursache identifiziert und daraufhin ein neues PCB aufgelegt worden.
Parallel dazu habe Framework gedacht, auch mit Firmware-Anpassungen das Problem angehen zu können. Auf alten PCBs mit neuer Firmware sei es dann aber sogar zu mehr Fehlern als mit der alten Firmware gekommen, sodass nun das neue PCB für alle Auslieferungen vorgesehen sei. Erste Samples hätten gezeigt, dass es damit nicht mehr zu den Ausfällen komme. Nach der vollständigen Validierung werde diese Version in die Massenproduktion übergeben, wobei man diese bereits vorbeugend hochgefahren habe, um die Verzögerungen möglichst gering zu halten. Neue Touchpad-Module der Zulieferer sollen Mitte Juli in der Fabrik zur Endmontage eintreffen. Die weiteren Komponenten des Notebooks sollen unterdessen so vorbereitet werden, dass das neue Touchpad schnell eingesetzt und die Auslieferung damit beschleunigt werden könne.
Display-Firmware sorgte für Komplikationen
Das Unternehmen hat beim Hochfahren der Massenproduktion aber auch einen Fehler beim neuen Touch-Bildschirm bemerkt, der dazu geführt habe, dass dieser bei einer Einheit überhaupt nicht initialisiert werden konnte. Der Zulieferer TCL CSOT habe die Ursache dafür in einem Grenzfall bei den „Initialisierungsparametern“ gefunden und das Problem mit einer neuen Firmware angehen können, die jetzt auch bei der Massenproduktion zum Einsatz komme. Diese Anpassung könne Framework mit den Verzögerungen beim Touchpad koordinieren, sodass es nicht zu weiteren Verspätungen als Juli komme.
Neue Mainboards kommen weiterhin im Juni
Für Vorbesteller nur des neuen Mainboards ändert sich hingegen nichts. Auch wenn der Laptop 13 Pro eine Neuentwicklung ist, hat Framework darauf geachtet, dass Mainboard und Display-Einheit zum Laptop 13 kompatibel sind. D.h. aktuelle Besitzer des Laptop 13 können auf das neue Mainboard mit Intel Core Ultra 300 oder – unter Berücksichtigung der aktuellen Verschiebung – das neue hellere Display mit Touch wechseln. Die Auslieferung der neuen Mainboards soll weiterhin im Juni erfolgen, nur dass Framework den Käufern diesmal keine unabhängigen Tests des gesamten Notebooks von der Presse vorab anbieten könne. Vorbesteller könnten sich aber bisherige Hands-on-Berichte und andere Tests der Intel Core Ultra Series 3 ansehen.
Bundles mit LPCAMM2 geplant
Darüber hinaus habe Framework Kundenfeedback rund um die schlechte Verfügbarkeit von LPCAMM2 für das neue Mainboard erhalten. Sollte nun gewünscht werden, dass das Mainboard doch bereits ab Werk mit Speicher bestückt wird, könne dies beim Support angefragt werden. Dies werde wahrscheinlich aber zu einer leichten Verzögerung in der Auslieferung führen. Künftig will Framework auch Bundles aus Mainboard und Speicher anbieten.
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Bundesregierung: Reform soll Glasfaserausbau in Gebäuden beschleunigen
Um den Glasfaserausbau zu beschleunigen, will die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz (TKG) reformieren. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau von Anschlüssen innerhalb von Mehrfamilienhäusern. Den Plan, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, kritisieren Provider-Verbände jedoch an einigen Stellen.
Glasfaser für alle Wohnungen
Während der Glasfaserausbau in der Fläche vorankommt, ist es nun das Verlegen innerhalb der Gebäude, das an Priorität gewinnt. In diesem Bereich will die Bundesregierung mit einem Recht auf Vollausbau die Regeln verschärfen. Netzbetreiber können damit unter bestimmten Bedingungen ein Gebäude vollständig ausbauen.
- TKG-Reform: Wie Mieter von neuen Glasfaserregeln profitieren können
Kern des Regelwerks: Liegt Glasfaser an einem Mehrfamilienhaus oder steht der Ausbau kurz bevor, darf das Unternehmen Anschlüsse in sämtliche Wohnungen legen. Eigentümer müssen zwar nach wie vor zustimmen. Verweigern sie sich aber dem Vorhaben, läuft eine Frist von 20 Monaten. In dieser müssen die Gebäudeeigentümer entweder selbst ausbauen oder ein anderes Telekommunikationsunternehmen beauftragen.
Profiteure des neuen Rechts sollen Mieter sein. Der Widerstand, den Gebäudeeigentümer gegen Glasfaseranschlüsse leisten können, wird so erschwert.
Zugang zu Gebäudenetzen für mehrere Internet-Provider
Die Neuregelung umfasst auch den Zugang von anderen Internet-Anbietern zu den Netzen innerhalb der Gebäude. Dieser soll diskriminierungsfrei sein. Selbst wenn ein bestimmtes Unternehmen ausbaut, erhalten Kunden damit die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.
Weniger Bürokratie und Marktregulierung
Ein Ziel der Reform ist weniger Bürokratie. Der Ausbau in der Fläche soll beschleunigt werden, indem wegerechtliche Genehmigungsverfahren von drei auf zwei Monate verkürzt werden. Wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, können Netzbetreiber zudem auf ein Anzeigeverfahren wechseln. Damit können Unternehmen bereits einen Monat nach der Anzeige mit dem Bau beginnen.
Zusätzlich streicht die Bundesregierung noch Berichts- und Informationspflichten.
Im Bereich der Marktregulierung erweitert die Bundesregierung zudem die Vorgaben, die Netzbetreibern vorschreiben, wann sie anderen Unternehmen einen Zugang zu Glasfasernetzen gewähren müssen.
Provider-Verbände warnen vor Glasfaser-Bremse
Genau diese Zugangsregeln zu den Glasfasernetzen sind die Teile der Reform, die Provider-Verbände kritisieren. Der Vorwurf ist, dass vor allem die Deutsche Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen profitiert. „Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren“, sagt Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Breko, in einer Stellungnahme. Statt rechtlicher Vorgaben setzt der Breko auf Open-Access-Modelle, die ohnehin eher Realität des deutschen Glasfasermarktes entsprechen.
- Bundesnetzagentur: Wann DSL-Anschlüsse zugunsten von Glasfaser abgeschaltet werden
Positiv bewertet der Verband die Regelungen für das Vollausbaurecht in Gebäuden sowie die ersten Schritte beim Übergang von DSL auf Glasfaser. An dieser Stelle wird auf die Pläne der EU-Kommission verwiesen. Wenn diese zügig umgesetzt werden, könnte die Abschaltung erster DSL-Anschlüsse bereits im Jahr 2028 starten, so Knapp.
Beim Mobilfunkausbau fehlen die Stromanschlüsse
Der VATM bewertet die TKG-Reform im Kern ähnlich. Beim Vollausbaurecht in Gebäuden fordert VATM-Präsidentin Valentina Daiber klare Leitplanken sowie ein stimmiges Zusammenspiel von Hausanschluss und Ausbau im Gebäude. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass marktmächtige Unternehmen – sprich: die Telekom – mit „Handtuchlegen“ wieder versuchen, andere Netzbetreiber auszubremsen.
Ein weiteres Problem sieht der VATM beim Mobilfunkausbau. Dort bleiben die Stromanschlüsse außen vor, was Daiber als Hindernis beschreibt. „Ohne einen priorisierten, planbaren und zügigen Netzanschluss wird die flächendeckende 5G-Versorgung in wenigen Jahren kaum deutlich an Tempo gewinnen“, so die VATM-Präsidentin. Dass die Bundesregierung diesen Punkt ausklammere und über das Netzanschlusspaket regeln möchte, sei ein weiterer gravierender Fehler.
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