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Künstliche Intelligenz

Einzelhändler frustriert über strenge Regeln bei KI-Kameras


Der deutsche Einzelhandel sieht sich einer wachsenden Welle von Kriminalität gegenüber und schlägt Alarm. Laut der Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel“, die Ibi Research an der Uni Regensburg mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit einem Fokus auf Präventionsoptionen durchgeführt hat, ist Ladendiebstahl längst keine Petitesse mehr: Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen in Deutschland wurde 2025 nachweislich von Dieben heimgesucht. Die Dunkelziffer gilt als hoch.

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Dabei berichten die Betroffenen laut der Untersuchung nicht nur von einer zunehmenden Professionalisierung der Täter. Auch die Gewaltbereitschaft steige. Viele Händler fühlen sich in dieser Situation von der Politik und den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen, während die wirtschaftlichen Schäden durch Inventurdifferenzen Milliardenhöhe erreichen.

Ein zentraler Baustein in der Verteidigungsstrategie der Unternehmen ist moderne Videotechnik. Die Forscher verdeutlichen, dass Kameras heute mehr seien als passive Aufzeichnungsgeräte. Sie dienten der frühzeitigen Risikoerkennung, der Abschreckung und als psychologische Stütze für das Personal. Dieses könne in brenzligen Situationen ruhiger agieren, wenn es sich durch Videomaterial abgesichert wisse.

Besonders den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht der Handel als Hoffnungsträger. KI-gestützte Systeme könnten Verhaltensmuster analysieren, Personalengpässe an Kassen identifizieren oder zur Optimierung des Energiemanagements beitragen, indem sie Licht- und Kühlsysteme an die Kundenfrequenz koppeln. In Zeiten von akutem Personalmangel wird die Technik als Kompensationsinstrument verstanden, um die Aufmerksamkeit gezielt auf kritische Situationen zu lenken, die das Verkaufspersonal nicht immer im Blick haben kann.

Hier stößt der digitale Schutzwall auf rechtliche Hürden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird vom Handel als größtes Hindernis für einen effektiven Kameraeinsatz wahrgenommen. Ein Streitpunkt ist die zulässige Speicherdauer der Aufzeichnungen.

In der Praxis gelten aktuell 48 bis 72 Stunden als datenschutzkonformer Richtwert. Für viele Händler ist dieser Zeitraum zu kurz, da professionelle Diebstähle häufig erst später bemerkt werden, etwa bei der nächsten Inventur oder Warenverräumug. Dann sind die entscheidenden Bilder oft bereits automatisiert überschrieben, was eine spätere Identifizierung der Täter und eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt.

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Die Branche fordert daher praxistauglichere und einheitlichere Regeln. Es herrscht Unsicherheit darüber, was rechtlich zulässig ist. Während einfache Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Eigentum unter das „berechtigte Interesse“ fallen können, sind komplexere Anwendungen wie biometrische Gesichtserkennung zur Identifizierung bekannter Ladendiebe rechtlich problematisch und im stationären Handel in der Regel unzulässig.

Diese Lage führt laut der Analyse dazu, dass Pilotprojekte zur KI-gestützten Überwachung in Deutschland oft abgebrochen oder gar nicht gestartet werden. In anderen europäischen Ländern laufen den Autoren zufolge aufgrund einer weniger restriktiven Auslegung der DSGVO dagegen bereits Tests.

Zusätzlich sorgt die Überlastung von Justiz und Polizei für Frustration bei den Ladenbetreibern. Wenn Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Wiederholungstäter trotz Hausverbot und Videobeweis keine spürbaren Konsequenzen fürchten müssen, sinkt die Motivation, Delikte zur Anzeige zu bringen. Der Handel wünscht sich daher auch eine konsequentere Strafverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.

Um die Lücke zwischen Sicherheitsbedarf und Datenschutz zu schließen, setzen die Verfasser auf Aufklärung und bieten praktische Leitlinien für Händler. Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen werde die Schere zwischen technischem Potenzial und realem Schutz im deutschen Einzelhandel aber noch größer.

Datenschützer betonen die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz von Grundrechten. Aus ihrer Sicht muss Videoüberwachung das letzte Mittel („Ultima Ratio“) bleiben, nachdem mildere Maßnahmen wie Warenetikettierung oder erhöhte Personalpräsenz nicht ausreichen. Bedenken haben die Aufsichtsbehörden wegen der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums sowie der unzulässigen Identifizierung Unbeteiligter durch biometrische Verfahren. Potenziell drohe eine Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht, befürchten sie. Vor allem bei KI-Systemen warnen Experten vor einer Blackbox-Problematik, bei der automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nachvollziehbar sind und zu Diskriminierung führen können.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

software-architektur.tv: KI-Coding-Produktivität mit Ingo Eichhorst


Steigert der Einsatz von KI tatsächlich die Produktivität – und wenn ja, in welchem Ausmaß? Und wie gut lassen sich die dabei entstehenden Systeme langfristig warten? Zu diesen Fragen gibt es zahlreiche Meinungen.

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In dieser Episode sprechen Eberhard Wolff und Ingo Eichhorst über verschiedene wissenschaftliche Studien, die genau diese Themen untersuchen. Sie stellen damit gängigen Einschätzungen fundierte Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse gegenüber und schaffen so eine solide Grundlage für eine sachliche Diskussion.

Ingo Eichhorst spricht auch beim TechRiders Summit, der vom 17. Juni bis zum 18. Juni 2026 in Köln stattfindet. Mit dem Code ARCH-TECHRIDER-2026 ist die Teilnahme für Anwenderinnen und Anwender kostenlos.

Die Ausstrahlung findet am Freitag, 29. Mai 2026, live ab 13 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite einbringen.

software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, iX-Blogger und bekannter Softwarearchitekt, der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Zum Team gehören außerdem Lisa Maria Schäfer (Socreatory) und Ralf D. Müller (DB Systel). Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff, Schäfer oder Müller solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren berichtet heise Developer über die Episoden.


(mro)



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Künstliche Intelligenz

Roboter für Satellitenwartung soll im Sommer starten


Satelliten im Orbit sind teuer und am Ende ihrer Mission Schrott. Künftig könnten Roboter solche Satelliten warten und ihren Betrieb verlängern. Der Prototyp eines solchen Wartungsroboters soll demnächst ins All fliegen.

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Next generation of satellite servicing products: Mission Robotic Vehicle and Mission Extension Pods

Northrop Grumman

Der Start der Mission Robotic Vehicle (MRV) sei für diesen Sommer geplant, teilte die Defense Advanced Research Projects Agency (Darpa) mit. Partner der Forschungsagentur des US-Verteidigungsministeriums ist Northrop Grumman. Der US-Luftfahrt- und Rüstungskonzern hat das MRV gebaut und wird auch den Transport ins All mit einer Falcon-9-Rakete übernehmen.

Robotic Servicing of Geosynchronous Satellites (RSGS) heißt das Programm der Darpa. Ziel ist es, Satelliten in einer geosynchronen Umlaufbahn (Geosynchronous Earth Orbit, GEO), in etwa 36.000 Kilometern Höhe, zu warten. Das MRV soll laut Darpa Satelliten inspizieren, es soll sie nachrüsten oder bei Bedarf Reparaturen durchführen. Schließlich kann es Satelliten auch in eine neue Position transferieren.

Dafür sei das etwa drei Tonnen schwere MRV „mit einer äußerst geschickten Roboter-Wartungssuite ausgestattet“, teilte die Darpa mit. Dazu gehören unter anderem zwei Roboterarme und eine Docking-Einrichtung sowie optische und Infrarotkameras für die Annäherungsmanöver.


Grafik zur RSGS-Mission

Grafik zur RSGS-Mission

Diese Aufgaben soll das MRV durchführen

(Bild: Darpa)

„Das RSGS-Programm ist eine öffentlich-private Partnerschaft für die nächste Generation der Satellitenwartung“, sagte RSGS-Programmmanager James Shoemaker. „Die bevorstehende Demonstration soll die wirtschaftliche Machbarkeit der Wartung im GEO zeigen und damit eine Fähigkeit schaffen, die sowohl der Privatwirtschaft als auch der US-Regierung zur Verfügung stehen wird.“

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Das RSGS-Programm wurde bereits 2017 von der Darpa gegründet, 2024 sollte das MRV starten. Industriepartner war zum Start das US-Unternehmen Maxar Technologies, das aber 2019 aus finanziellen Gründen wieder aus dem Programm ausstieg. Nachfolger wurde Northrop Grumman im Jahr 2020.


(wpl)



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CISA warnt vor Malware durch Supply-Chain-Attacken


Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA hat eine Warnung vor den kürzlich entdeckten Supply-Chain-Angriffen auf mehrere Produkte veröffentlicht. IT-Verantwortliche sollten das zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob sie unwissentlich mit Malware verseuchte Pakete einsetzen.

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Insgesamt warnt die CISA vor drei Vorfällen. An erster Stelle stehen die Daemon Tools, die zwischen dem 8. April und 5. Mai 2026 mit Malware infizierte Installer von Daemon Tools Lite ausgeliefert haben. Die Version 12.6 und neuere der Daemon Tools Lite enthalten keinen Schadcode mehr, versichert der Anbieter. Der Vorfall hat einen CVE-Schwachstelleneintrag erhalten (CVE-2026-8398, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Ungewöhnlich ist die Dringlichkeit, die die CISA zum Fixen vorgibt: Statt der üblichen zwei Wochen haben US-amerikanische Behörden lediglich bis zum 30. Mai Zeit, die bereinigte Software zu verteilen.

Ein weiterer Lieferkettenangriff erfolgte auf TanStack. Dabei haben die bösartigen Akteure 42 Pakete kompromittiert, mit 84 kompromittierten Versionen. Nach nur 20 Minuten sind die infizierten Pakete aufgeflogen (der CVE-Eintrag spricht gar nur von 6 Minuten am 11. Mai 2026, von 19:20 bis 19:26 Uhr UTC) und seitdem als „deprecated“ markiert, es ist jedoch unklar, wie oft sie installiert wurden. Betroffene sollten ihre Zugangsdaten auf jeden Fall erneuern. Der zugehörige CVE-Schwachstelleneintrag hat die Nummer CVE-2026-45321 erhalten (CVSS 9.8, Risiko „kritisch“).

Auch das Entwickler-Tool Nx Console wurde im Mai 2026 Opfer eines Supply-Chain-Angriffs. Die Version 18.95.0 war betroffen, zwischen 12:30 und 13:09 Uhr UTC stand kompromittierte Software zum Download bereit. Das Problem ging offenbar von einer vereinzelten Entwickler-Maschine aus, die eine Woche zuvor ein manipuliertes TanStack-Paket gezogen und dann eingebaut hat. Ein Postmortem-Bericht der Nx-Console-Maintainer geht in die Details. Der Schwachstelleneintrag lautet CVE-2026-48027 (CVSS 9.8, Risiko „kritisch“).

Der letzte Vorfall zeigt, dass eine Kompromittierung durch die Lieferkette rasch und zunächst unbemerkt erfolgen kann. Entwickler sollten gegebenenfalls die eingesetzten Pakete einmal prüfen, ob dort bekannt kompromittierte Pakete hereingerutscht sind.


(dmk)



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