Künstliche Intelligenz
GNU Taler auf dem 39C3: Wie das quelloffene Bargeld den Praxistest besteht
Auf dem 39C3 in Hamburg präsentierten Mikolai Gütschow und signum ihre Erfahrungen mit GNU Taler als Bezahlsystem auf Chaos-Events. Das quelloffene Projekt verspricht, was der digitale Euro bislang schuldig bleibt – echte Anonymität beim Bezahlen.
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GNU Taler funktioniert grundlegend anders als Kryptowährungen oder klassische Kartenzahlung: Die digitalen Wertmarken liegen ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers, ähnlich wie Münzen in einer physischen Geldbörse. Beim Bezahlen erfährt der Zahlungsdienstleister nicht, wer gerade zahlt – nur der Händler muss sich identifizieren, um sein Geld zu erhalten.
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„Wir haben bei Taler eine asymmetrische Anonymität“, erklärte Gütschow. Das sei „eigentlich ein bisschen so ähnlich wie bei Bargeld, wo man auch im Moment des Abhebens vom Konto am Geldautomaten identifizierbar ist. Aber später, wenn man es irgendwo weitergibt, nicht.“
Das System nutzt sogenannte blinde Signaturen, ein Verfahren, das David Chaum bereits 1982 entwickelte. Dabei wird die Funktion eines Kohlepapier-Umschlags nachgeahmt. Ein Nutzer steckt seine selbst erzeugte Wertmarke in einen Umschlag mit Kohlepapier und die Bank signiert den verschlossenen Umschlag, ohne den Inhalt zu kennen. Erst der Nutzer kann die signierte Marke später auspacken und verwenden.
Warum nicht einfach Kreditkarte?
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Gütschow rechnete in seinem Vortrag mit den gängigen Bezahlmethoden ab. Kryptowährungen etwa „haben auch manchmal den Ruf, dass sie anonym sind, aber in Wirklichkeit ist es eine öffentliche Datenbank, die dezentral ist und sobald man irgendwie den Identifier von einer Wallet oder von einem Account hat, dann ist da auch eben nichts mit anonym.“
Bei klassischen Zahlungsdienstleistern sieht es nicht besser aus: „Ich habe letztens nochmal auf den Datenschutzbestimmungen von PayPal nachgeschaut. Da steht eine Liste an Partnern, an die sie Daten zu jeder Transaktion potenziell teilen können beziehungsweise das Recht dafür einräumen. […] Insgesamt glaube ich an die 650 Partner, die theoretisch die Daten dann bekommen können.“
Feldtest auf Chaos-Events
Auf dem LugCamp 2024 und den Dresdner Datenspuren testeten signum und Gütschow das System unter Realbedingungen. Bei den Datenspuren wurden über 500 Bezahlvorgänge abgewickelt, etwa ein Fünftel des gesamten Umsatzes lief digital. Das Feedback der Besucher fasste Gütschow so zusammen: „Es war einfach super, es hat total gut funktioniert, es hat Spaß gemacht zu benutzen.“ Auch vom Personal hinter der Bar habe man gehört, „dass es für sie eigentlich eine Erleichterung war, nicht immer mit Wechselgeld hantieren zu müssen“.
Die technische Infrastruktur sei überschaubarer als gedacht. Als die Entwickler anfangs einen großen Server einplanten, seien sie von den Taler-Entwicklern ausgelacht worden: „Wollt ihr ganz Europa damit versorgen? […] Da reicht ein ziemlich normaler kleiner PC, der hinter Monitoren hängt.“ Dazu ein Tablet als Kasse – und für den Nachtverkauf genügten QR-Codes an den Kühlschränken. Man könne „auch ohne Verkäufer Sachen verkaufen […], indem man einfach einen QR-Code an den Kühlschrank klebt“, erklärte signum.
Die Wallet-App gibt es für Android sowie als Browser-Erweiterung für Firefox, Chrome und Opera. Allerdings gilt wie beim echten Bargeld: „Die Wertmarken sind wirklich in der digitalen Geldbörse“, sagt Gütschow. Wer sein Gerät verliere oder den Zugriff darauf, dem seien die Wertmarken weg – „ähnlich wie bei einem physischen Bargeld im Portemonnaie“.
Kein PayPal-Ersatz, sondern Infrastruktur
Gütschow stellte klar, was GNU Taler nicht ist: „Keine Währung, […] keine Kryptowährung, […] auch nicht als Spekulationsgut oder langfristiger Wertspeicher gedacht und […] auch kein konkretes Netzwerk oder ein konkreter Anbieter.“ Es gebe eben nicht „den Anbieter Taler, wie es PayPal gibt“ – sondern eine Software-Infrastruktur, die jeder Anbieter theoretisch nutzen kann.
Dabei folgt das Projekt klaren Prinzipien: GNU Taler müsse freie Software sein, um Versprechen wie Anonymität nachprüfbar zu machen. Zudem gelte es, die Privatsphäre von Käufern zu schützen und „gleichzeitig auf der Empfängerseite Steuererhebung zu ermöglichen, also Einkommen prinzipiell identifizierbar zu machen, um die Gesellschaft am Laufen zu halten.“
Gegenentwurf zum digitalen Euro
Der Zeitpunkt des Vortrags ist kein Zufall. Die Europäische Zentralbank treibt ihre Pläne für einen digitalen Euro voran, der frühestens 2029 kommen könnte. Doch die Kritik am Projekt wächst: Datenschützer warnen vor dem Verlust der Anonymität, der Sparkassenpräsident sieht darin gar einen „Türöffner für Big-Tech-Player“ und favorisiert stattdessen das von europäischen Banken getragene Bezahlsystem Wero – das allerdings ebenfalls keine Anonymität bietet.
Dabei gäbe es durchaus Alternativen: „Theoretisch könnte GNU Taler auch als Grundlage von digitalen Zentralbank-Währungen dienen“, erklärte Gütschow. Auch Regionalwährungen seien denkbar – in Basel existiere mit Netzbon bereits ein funktionierendes Beispiel.
Bereits 2021 brachten der Schweizer Nationalbank-Vorstand Thomas Moser, GNU-Entwickler Christian Grothoff und DigiCash-Erfinder David Chaum GNU Taler als technische Basis für digitales Zentralbankgeld ins Gespräch. Das Konzept hätte einen entscheidenden Vorteil: Käufer blieben anonym, während Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch die Identifizierung der Zahlungsempfänger erschwert würden.
Noch Grenzen, aber Potenzial
Aktuell hat das System noch Einschränkungen. Auf die Frage, ob GNU Taler irgendwann Visa ersetzen könnte, räumte Gütschow ein: „Im Moment ist wirklich so ein Exchange […] eine Welt für sich.“ Es gebe zwar Überlegungen, wie mehrere Exchanges in der gleichen Währung untereinander kommunizieren könnten, „das ist aber aktuell nicht implementiert.“
Für Event-Organisatoren lieferten die Referenten eine detaillierte Anleitung. Das Minimalsetup besteht aus einem Debian-Server mit Exchange und Merchant-Komponente sowie der Point-of-Sale-App auf einem Tablet. Wer Banküberweisungen ermöglichen will, braucht zusätzlich ein Vereinskonto mit EBICS-Zugang – hier empfehlen die Entwickler, mindestens zwei Monate Vorlauf einzuplanen.
Die gesamte Software ist frei verfügbar, die API offen dokumentiert. Für Entwickler mit eigenen Ideen gibt es derzeit sogar Fördergelder von bis zu 50.000 Euro über das NGI-Programm.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Das beste Mehrfach-USB-Ladegerät – Testsieger mit 100 Watt für 39 Euro
USB-Ladegeräte mit mehreren Anschlüssen laden Laptop, Handy, Konsole und Gadgets gleichzeitig und benötigen dabei nur eine Steckdose.
Egal, ob Smartphone, Kopfhörer, Macbook, Amazon Echo oder E-Zigarette – die allermeisten Geräte bekommen ihren Strom aus Netzteilen mit USB-Anschluss. Statt also überall in der Wohnung die Steckdosen zu besetzen, kann man gleich ein Netzteil mit mehreren USB-C- oder USB-A-Anschlüssen verwenden. Im Verhältnis sind solche USB-Ladegeräte nicht nur deutlich kleiner als viele der mitgelieferten Netzteile (falls diese überhaupt noch beiliegen), sondern sie erreichen inzwischen sogar über 100 Watt und können mehrere stromhungrige Geräte gleichzeitig versorgen.
Gerade aber in der Bahn können Mehrfachladegeräte ein sprichwörtlich bahnbrechender Vorteil sein, wenn es nur wenige Steckdosen für zu viele Geräte gibt. Mit Platz für teils sogar mehr als sechs Geräte macht man sich hier schnell Freunde, wenn alle Fahrgäste an der einen Steckdose ihr Smartphone aufladen können.
Wir haben über zehn USB-Ladegeräte mit mehr als vier Ports getestet und zeigen in dieser Bestenliste, welches das Beste ist.
Alle der ausgewählten Ladegeräte in diesem Vergleich setzen auf die GaN-Technologie, wobei das vormals verwendete Silizium gegen Galliumnitrid ausgetauscht wurde. Das sorgt für handlichere Geräte, die auch noch effizienter arbeiten. Damit sind auch USB-Ladegeräte mit Leistungen jenseits von 100 Watt möglich, ohne dass die Geräte aktiv gekühlt werden müssten. Auch ist es bei allen Ladegeräten so, dass mit jedem Gerät, das man zusätzlich anschließt, die Leistung pro Gerät deutlich abnimmt.
Welches ist das beste USB-Ladegerät mit mehreren Anschlüssen?
Für diese Bestenliste haben wir zehn Netzteile ausgewählt, die mindestens vier USB-Ports besitzen. Dabei setzen sie auf USB-A sowie USB-C. Bis auf unseren Preis-Leistungs-Tipp Qoovi GaN 65W haben alle mindestens eine Gesamt-Ausgangsleistung von 100 Watt oder mehr. Inzwischen gibt es aber auch USB-Ladegeräte mit 300 Watt, hier kann man also gleich mehrere Verbraucher mit bis zu 100 Watt pro Gerät versorgen.
In die Wertung, welches Netzteil besser als das andere ist, spielt neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis auch die Verarbeitungsqualität sowie das Ergebnis unseres Praxistests hinein. Bei diesem ermitteln wir, wie effizient das Netzteil arbeitet. Den Testaufbau schildern wir im entsprechenden Absatz Testverfahren.
Am besten abgeschnitten hat in der Gesamtschau der Baseus GaN2 Pro Quick Charger 100W. Nicht nur erreicht er eine Effizienz von knapp 93 Prozent, sondern kostet mit 39 Euro aktuell auch vergleichsweise wenig. Damit erringt das 100-Watt-Ladegerät den Testsieg.
Unser Preis-Leistungs-Sieger ist das Qoovi GaN 65W. Zwar bietet dieses Ladegerät für vier Geräte insgesamt mit 65 Watt am wenigsten Ausgangsleistung, ist mit einem Preis von 22 Euro aber auch am günstigsten.
Am meisten Leistung zum fairen, aber vergleichsweise hohen Preis von 128 Euro bietet das Ugreen Nexode 300W – unser Technologiesieger. Etwas weniger Leistung zum dafür niedrigeren Preis bieten die beiden Netzteile Ugreen Nexode 200W sowie Anker Prime Charger 200W.
Worauf muss ich beim Kauf achten?
Bei USB-Ladegeräten mit mehreren Anschlüssen kommt es nicht auf die konkrete Einzelleistung eines Anschlusses an, sondern auf die Gesamtleistung. In diesem Vergleich haben wir daher vor allem die Gesamtleistung betrachtet, also wie sich die Leistung beim Anschluss mehrerer Geräte pro Anschluss reduziert. Auffällig war, dass nahezu alle Ladegeräte die Verbindung zu bereits angeschlossenen Geräten kurzzeitig vollständig unterbrochen haben, wenn man ein weiteres angeschlossen hat. Dabei verhandeln etwa Ladegerät und Smartphone die Ladeleistung jedes Mal wieder neu.
Außerdem ist die benötigte Ladeleistung des jeweiligen Endgeräts zu beachten. Das gilt weniger bei Tablets oder Smartphones, wie dem iPhone, sondern vor allem bei Laptops. Dort benötigen viele per USB-C aufladbare Geräte eine Mindestleistung, unter der sie nicht laden. Wer ein Macbook Pro oder ein High-End-Thinkpad per USB-C laden möchte, der benötigt eine vernünftige Leistung.
Kurz gesagt: Je mehr Leistung das Notebook liefert, desto mehr Watt muss das Netzteil bieten. Ein Macbook Pro mit M1 Chip und 8 Kernen erfordert ein Netzteil mit 67 Watt, die Variante mit 10-Core-CPU bringt ein 96 Watt Netzteil mit. Ein Thinkpad X1 Carbon der neunten Generation benötigt ebenfalls 65 Watt. Wer noch mehr Power hat, etwa in einer mobilen Workstation wie dem Dell Mobile Precision 3560, der kommt schnell an die Grenzen. Dell legt diesem Rechner etwa ein USB-C-Netzteil mit 130 Watt bei.
Auch bei unserem Lenovo Yoga Pro 7 2023 kommt ein 140-Watt-Netzteil zum Einsatz, wobei der Laptop auch noch 100-Watt-Netzteile akzeptiert. Bei 65 Watt gibt es hingegen eine Warnmeldung, dass die eingehende Leistung zu gering ist. Die meisten „normalen“ Notebooks mit USB-C sollten aber mit einem 65-Watt-Gerät gut versorgt sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen kurzen Blick in die technischen Daten zu werfen.
Ebenfalls ist es so, dass man problemlos vier Geräte gleichzeitig anschließen kann, dann aber teilt sich die Ladeleistung auf alle Ports auf. Dafür ist etwa das Ugreen Nexode 100W für knapp 32 Euro ein anschauliches Beispiel. Wer nur ein Notebook an USB-C1 oder USB-C2 steckt, der kann auf die vollen 100 Watt zugreifen. Sind zwei Ports belegt, sind immer noch bis zu 65 Watt auf USB-C1 möglich, die anderen Anschlüsse liefern dann aber zwischen 30 und 22,5 Watt. Sind alle vier Ports belegt, kommt aus USB-C1 maximal 45 Watt, USB-C2 liefert 30 Watt, USB-C3 sowie USB-A schaffen dann maximal je 10,5 Watt (bei 5 Volt mit 2,1 Ampere). Das nachfolgende Bild zeigt nochmals grafisch, wie sich die Belegung hier aufteilt.
So lädt man richtig
Für ein schnelles Laden sollte das USB-C-Kabel den Standard Power Delivery (USB PD) unterstützen. Mit dieser Technik handeln Ladegerät und Verbraucher aus, wie viel Leistung maximal fließen kann. Können beide Geräte keine höhere Ladespannung aushandeln, fällt das Ladegerät auf sichere Ladeströme zurück und liefert zwischen 2,5 Watt und 7,5 Watt.
Wer ein reines USB-C-Kabel kaufen und auch bei der schnellen Datenübertragung auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehlen wir ein Kabel mit Thunderbolt 3. Wenn es lediglich ums Laden geht, dann reicht auch ein günstigeres Kabel. Mehr dazu in unserer Kaufberatung USB-C-Kabel: Nicht jedes kann alles.
Schnellladen: Quick Charge, Power Delivery und PPS
Schnellladetechniken sind erforderlich, damit Smartphones und andere Geräte über USB mit einem einheitlichen Standard schnell laden können. Am verbreitetsten sind hier Qualcomm Quick Charge (QC) und Power Delivery (PD). Während Quick Charge Android-Smartphones mit Qualcomm-SoC unterstützt, nutzt unter anderem Apple den Power-Delivery-Standard. Auch Laptops setzen entsprechend auf USB-PD.
Der Trick ist, dass Lader und Endgerät hierbei die Kombination aus Spannung und Strom aushandeln. Das Netzteil bietet dazu unterschiedliche Kombinationen, unter denen das Endgerät die passende auswählt. Daher geben wir die verfügbaren Kombinationen bei jedem Ladegerät-Test im Detail an. Die Bestimmung der Ladeparameter geschieht über den Control Channel (CC) des USB-C-Steckers. Auch deswegen ist es wichtig, das richtige Kabel zu wählen. Arbeitet der Chip im Kabel nicht korrekt, überträgt es maximal drei Ampere, womit die Ladegeschwindigkeit deutlich reduziert ist.
Dabei war USB Power Delivery 3.0 der erste Standard, der Qualcomms Quick Charge und Apple Lightning ersetzen kann. Mit USB-PD 3.0 werden die bisherigen Power-Profile mit der festen Zuordnung von Spannung und Maximalstrom durch flexible Power Rules abgelöst. Dabei gilt, je höher die Nennleistung, desto mehr Kombinationen sind möglich. Deswegen laden USB-Ladegeräte mit USB-PD 3.0 auch kompatible Geräte über den Schnellladestandard Quick Charge.
Wer mehr über Power Delivery erfahren möchte, dem empfehlen wir den Heise-Beitrag Passt irgendwie.
Im folgenden Preisvergleich zeigen wir die günstigsten USB-C-Ladegeräte mit der Schnellladetechnik USB Power Delivery 3.0.
Proprietäre Schnelllade-Funktionen
Schnellladestandards sollen die Auswahl geeigneter Ladegeräte zum eigenen Endgerät vereinfachen: Ein Standard, den man auf einen Blick erkennt und mit dem immer gewiss ist, dass das Smartphone so schnell wie möglich lädt – es könnte so einfach sein. Immer mehr Hersteller haben auch den Bedarf und die Vorteile von schnellem Laden erkannt, gut so. Doch neben Power Delivery und Co. gibt es eine Entwicklung, die die Bemühungen der Ladestandards wieder zur Makulatur macht. Denn manche Smartphone-Hersteller entwickeln eigene Schnellladeprotokolle, die sich ausschließlich mit den herstellereigenen Netzteilen verwenden lassen. An fremden Ladegeräten fallen entsprechende Handys auf Ladegeschwindigkeiten von teils unter 20 Watt zurück, wodurch ein Ladevorgang enorm lang dauert – obwohl das Smartphone eigentlich schneller laden könnte, aber nicht die gleiche Sprache wie das Netzteil spricht.
Bei vergangenen Tests hat sich das bei unseren Versuchs-Smartphones Honor Magic 5 Pro (Testbericht) und Xiaomi Redmi Note 12 Pro+ (Testbericht), die beide über 60 Watt laden können, als großes Problem herausgestellt. Keines der getesteten Ladegeräte hat die beiden Handys auch nur ansatzweise mit ihrer maximal möglichen Ladeleistung versorgt. Die Werte betrugen unter 10 Watt, was Laden zur Geduldsprobe macht. Es liegt also hier wieder an Nutzern, sich vor dem Kauf eines Ladegerätes über die unterstützten Ladestandards seines Smartphones zu informieren.
Was ist PPS und wofür benötigt man es?
In unserer Praxiserfahrung und vielen Smartphone-Tests hat sich zudem gezeigt, dass diese Besonderheit teils von Smartphone zu Smartphone unterschiedlich auftritt. Während das eine problemfrei lädt, verweigert ein anderes die Schnellladung. Eine Spielart, die dahinterstecken kann, ist die PD-Erweiterung PPS (Programmable Power Supply) – eigentlich dazu da, um Spannung und Strom automatisch in Echtzeit dynamisch ändern zu können, also eine Erleichterung darstellen soll.
Dadurch soll jederzeit die maximal mögliche Ladeleistung nutzbar sein. Auch hier handeln Smartphone und Ladegerät wieder eine bestimmte Kombination aus Spannung und Stromstärke aus. Doch diese Technologie kann dafür sorgen, dass Ladegeräte, die nicht auf die exakt gleiche Spannung einsetzen, auf die nächst niedrigere, mit Ladegerät und Endgerät kompatible Spannung zurückfallen (Einblicke im Artikel von heise online). In so einem Fall lädt das Smartphone also nicht mit seiner maximal möglichen Ladegeschwindigkeit, sondern deutlich langsamer.
Ärgerlich ist, dass Hersteller von Ladegeräten sowie Smartphones die benötigte Bandbreite an Spannung und Stromstärke nach wie vor nur spärlich kommunizieren. Im Testfeld der Ladegeräte war vor allem Ugreen meist vorbildlich mit der Angabe des unterstützten PPS-Bereichs, andere Marken sind hier noch sehr nachlässig. Oft wird der Begriff PPS als reines Keyword ohne nützliche Details verwendet, die hier aber entscheidend sind.
Manche Hersteller unterstützen aber bei ihren Ladegeräten auch tatsächlich kein PPS, auf ein solches Ladegerät sollte man im Zweifel verzichten. Wir geben die unterstützten Ladestandards und PPS-Bereiche in Zukunft in jedem Einzeltest an. Zudem machen wir die zuverlässige oder unzuverlässige Weitergabe dieser Information zu einem Bewertungskriterium. Ladegeräte, die PPS gar nicht unterstützen oder die den PPS-Bereich nicht angeben, bekommen folglich Punktabzug. Zu wichtig ist diese Angabe inzwischen für Smartphone-Nutzer, als dass man sie ignorieren kann.
Testverfahren
Wir haben für diese Bestenliste alle Ladegeräte mit einem einheitlichen Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Dazu kommt zur Feststellung von Effizienz und Leistung das Messgerät F-nirsi FNB58, das uns Banggood zur Verfügung gestellt hat. Dieses stecken wir zwischen Smartphone und Stecker. So können wir Werte, wie Watt (Leistung), Volt (Spannung) und Ampere (Strom) auslesen, sowie den Ladestandard an, auf den sich Endgerät und Netzteil verständigt haben. Seinen Strom bezieht das Messgerät über das angeschlossene USB-C-Kabel. Der Strombedarf ist allerdings sehr gering, weshalb wir ihn in unserer Messung ignorieren. Eine Dokumentation gibt es nicht. Sollte ein Hersteller keine Angaben zur unterstützten Spannung, Stromstärke oder zu PPS machen, ermitteln wir die PPS-Werte mittels unserem PD-Listener.
Zusätzlich nutzen wir ein haushaltsübliches AC-Strommessgerät. So errechnen wir die Effizienz jedes Ladegeräts, die ein wichtiges Kriterium zur Bewertung der Qualität ist.
Im USB-Ladegerät-Test überprüfen wir die Effizienz der USB-Netzteile, indem wir sie an unseren Lastsimulator anschließen. Über diesen können wir konstant eine frei einstellbare Last vom Ladegerät abrufen und so neben der Effizienz auch die Wärmeentwicklung ermitteln sowie den Überlastschutz prüfen.
Fazit
Strom über USB ist fantastisch. Ein USB-Ladegerät mit Platz für mehrere Geräte ist eine große Erleichterung für unterwegs. Damit reicht etwa die einzelne Steckdose in der Bahn dank USB-A und USB-C auch für mehrere Geräte, wie Laptop, Android-Smartphone oder iPhone und sonstiges Zubehör. Statt also mehrere Netzteile einzupacken, reicht eines der hier vorgestellten Geräte, vielleicht noch mit ein paar alternativen USB-Kabeln. Durch USB-PD gibt es hier einen geräteübergreifenden Ladestandard.
Dabei müssen solch potente Ladegeräte nicht einmal teuer sein. Unseren Testsieger Baseus GaN2 Pro Quick Charger 100W bekommt man etwa schon für 39 Euro. Für etwas mehr als 100 Euro erhält man dann schon eines der besten Ladegeräte überhaupt – das Ugreen Nexode 300W mit aberwitzigen 300 Watt an Leistung.
Künstliche Intelligenz
Social Media erst ab 14? Landeschefs erhöhen Druck auf Experten
Die Debatte über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt wird zunehmend zum netzpolitischen Richtungskampf. Konkrete Verbotsforderungen nehmen zu, die quer durch die großen Volksparteien auch Widerhall finden. Vor allem die Staatskanzleien im Norden erhöhen nun den Druck auf die Bundesregierung, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben und den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook gesetzlich zu regeln.
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Die von der Bundesregierung im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt soll zwar die wissenschaftliche Grundlage für künftige Gesetze liefern. Doch deren Ergebnisse werden erst im Sommer erwartet.
Schwesig fordert Tempo
Für die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), ist das viel zu spät. Die Sozialdemokratin fordert im Tagesspiegel mehr Tempo. Schwesig, der im September eine Schlappe bei der Landtagswahl droht, verweist auf die drastischen Inhalte, denen Minderjährige täglich schutzlos ausgeliefert seien.
Unterstützung erhält Schwesig aus dem christdemokratischen Lager. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) findet noch schärfere Worte und spricht von einer schweren Sünde, die der Staat begangen habe, indem er seiner Schutzfunktion in den vergangenen Jahren nicht nachgekommen sei. Er sieht die Gesellschaft an einem Abgrund stehen, wenn die ungefilterte Konfrontation mit schädlichen Inhalten nicht gestoppt werde.
„Führt in den Abgrund”
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland begründete Günther seine Haltung mit einer düsteren Prognose für den sozialen Zusammenhalt: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne einzugreifen, führt das unsere Gesellschaft in den Abgrund.“
Die inhaltlichen Entwürfe, die bereits im Raum stehen, gehen über bloße Altersgrenzen hinaus und greifen in das Geschäftsmodell der Tech-Giganten ein. Ein Papier der SPD-Fachleute sieht vor, die Nutzung sozialer Medien bis zum 14. Lebensjahr komplett zu untersagen. Für die Altersgruppe bis 16 Jahre soll es eine verpflichtende Jugendversion der Netzwerke geben.
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Die Jugendversion müsste ohne psychologisch optimierte Empfehlungsalgorithmen auskommen, die Nutzer durch endlose Feeds binden. Selbst für Erwachsene fordern die Sozialdemokraten neben Alterskontrollen, dass algorithmische Systeme standardmäßig deaktiviert sein sollen, um die digitale Souveränität zu stärken.
Experten zweifeln
Die CDU hat auf ihrem Stuttgarter Parteitag eine ähnliche Linie eingeschlagen und das Mindestalter von 14 Jahren in ihr Programm aufgenommen. Demgegenüber steht die Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Kinderhilfswerk. Den Nachwuchs durch pauschale Verbote von der digitalen Teilhabe auszuschließen, könnte diesem zufolge neue Ungerechtigkeiten schaffen.
Zudem bleibt die juristische Hürde hoch. Forscher bezweifeln, ob ein so tiefgreifender Einschnitt in die Informationsfreiheit der Jugendlichen verfassungsrechtlich Bestand hätte. Die Expertenkommission muss nun den Spagat zwischen wirksamem Jugendschutz und den Grundrechten aller Beteiligten in der vernetzten Welt schaffen.
(vbr)
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„Freiwillige Chatkontrolle“: EU-Parlament für Verlängerung mit Einschränkungen
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg einer erneuten Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle“ zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zugestimmt. Nachdem das Vorhaben vor einer Woche im zuständigen Ausschuss überraschend durchgefallen war, verbinden die Parlamentarier die Verlängerung nun mit klaren Einschränkungen.
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Die Regelung schafft eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, die Messengerdiensten das Scannen von Chats auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch ermöglicht. Über eine langfristige Lösung, wie sie von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten gewünscht wird, gibt es bisher keine Einigung.
Chats sind Privatsache
Anbieter von Messengerdiensten durchsuchen ihre Plattformen automatisch auf digitale Spuren von Kinderpornografie. Auch die Suche nach Erwachsenen, die sich an Minderjährige heranmachen („Grooming“), steht zur Debatte. Weil das gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre verstößt, hat die EU 2021 eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Diese bereits einmal verlängerte Ausnahmeregelung gilt noch bis Anfang April und sollte jetzt auf Wunsch der EU-Kommission bis April 2028 erneut verlängert werden. In der vergangenen Woche war der Vorschlag der Kommission im Innenausschuss des Parlaments allerdings überraschend gescheitert.
Das Parlament hat in einem erneuten Kompromiss nun einer Verlängerung bis August 2027 zugestimmt. Zugleich stimmten die Abgeordneten für eine klare Beschränkung der Befugnisse auf die Suche nach bereits bekanntem Material und dies auch nur bei Nutzern oder Gruppen, gegen die ein konkreter Verdacht besteht. Zudem sollen verschlüsselte Chats nicht angetastet werden dürfen.
„Diese Ausnahmeregelung, die ich unterstütze, ist ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das es Anbietern ermöglicht, ihre freiwilligen Erkennungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen“, sagt die zuständige Berichterstatterin für den Innenausschuss, Birgit Sippel (SPD). „Die Erweiterung muss auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufrechterhalten.“
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Diese Einschränkungen entsprechen dem Entwurf des Parlaments für eine langfristige Lösung. Um sie wird es in den kommenden Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedsstaaten gehen. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wird, kann die erneute Verlängerung in Kraft treten.
Keine anlasslose Chatkontrolle
Im Parlament gibt es derzeit keine Mehrheit für weitreichende Überwachungsbefugnisse wie die anlasslose Chatkontrolle. Auch der Rat der Mitgliedsstaaten ist nach langem Ringen davon abgerückt. Eine dauerhafte „freiwillige“ Lösung wird damit aber nicht einfacher, zumal auch sie Grundrechte der EU-Bürger berührt.
Während Kommission und Länder die umstrittene Ausnahmeregelung verstetigen wollen, besteht das EU-Parlament auf wesentlichen Einschränkungen. So sollen bei der Suche nach kinderpornografischen Darstellungen auch keine fehleranfälligen Technologien wie etwa KI zum Einsatz kommen. Auch das Scannen von Textnachrichten auf Grooming-Versuche soll untersagt bleiben.
(vbr)
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