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Honor MagicPad 4: Dünnes Android-Tablet mit schnellem Chip
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Mit seiner geringen Bauhöhe von 4,8 mm (273,4 × 178,8 mm) ist das Honor MagicPad 4 wohl eines der derzeit dünnsten Geräte der Kategorie. Denn die bisher flachsten Geräte wie Apples iPad Pro 13 Zoll und Samsungs Galaxy Tab S11 Ultra messen um die 5,1 mm. Überdies ist es einen Millimeter dünner als sein Vorgänger. Trotz der Schlankheitskur stecken in der Rechenflunder mit Display Qualcomms aktueller Oberklassechip und ein großer 10.100-mAh-Akku.
Kleiner und leichter als der Vorgänger
Das heißt, dass im MagicPad 4 der Snapdragon 8 Gen 5 – nicht zu verwechseln mit dem Elite-Modell – steckt, der bisher nur in Smartphones verbaut ist. Damit dürfte das Tablet eine hohe Rechenleistung zutage bringen. Begleitet wird der Chip von 12 oder 16 GByte RAM sowie 256 respektive 512 GByte Flashspeicher.

Das Honor Magic Pad 4 wird in Weiß und Grau angeboten,
(Bild: Honor)
Damit das Tablet auch bei anspruchsvolleren Aufgaben oder beim Gaming kühl bleibt, verbaut Honor eigenen Angaben zufolge einen Zwei-Wege-Vapor-Chamber (VC) mit 13-schichtigem 3D-Kühlaufbau und einer Wärmeableitungsfläche von 81.717 mm². Wie zuverlässig diese Kühlung die dauerhafte Rechenleistung hält, werden Tests zeigen.
Das Display des neuen Honor-Tablets misst nun 12,3 Zoll (3000 × 1920 Pixel) in der Diagonale, was zwar etwas kleiner ist als die 13,3 Zoll des Vorgängermodells, allerdings kommt beim neuen Modell ein höherwertigeres OLED-Panel mit 165 Hz statt LCD-Technik zum Einsatz. Zudem ist der Bildschirm mit bis zu 2700 cd/m² deutlich leuchtstärker als jener des Vorgängers, der bis zu 1000 cd/m² lieferte.
Der Akku fällt mit seiner Nennleistung von 10.100 mAh zwar etwas kleiner als in der 3. Generation (12450 mAh) aus. Jedoch dürfte die Laufzeit aufgrund des potenziell effizienteren Bildschirms und Prozessors nicht davon beeinträchtigt werden. Das neue Tablet ist mit 450 g übrigens 145 g leichter als der Vorgänger, der knapp 600 g auf die Waage brachte. Damit wiegt es in etwa so viel wie Apples kleines iPad Pro mit 11-Zoll-Bildschirm (446 g).
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Android 16 mit optionaler PC-Oberfläche
Hinsichtlich Kameras und Multimedia verbaut Honor eine 13-MP-Kamera auf der Rückseite und vorne als Selfiekamera einen Sensor mit 9 MP. Zudem sind 8 Lautsprecher geboten, die Spatial-Audio unterstützen. Ferner stecken die aktuellen Funkstandards Wi-Fi 7 und Bluetooth 6.0 im Tablet. Als Betriebssystem setzt Honor auf sein MagicOS 10 auf Basis von Android 16. Der Hersteller verspricht 6 Jahre Android-Updates und Sicherheitspatches, was durchaus gut ist.

Honor Magic Pad 4 mit optionalem Zubehör.
(Bild: Honor)
Die Software des MagicPad 4 soll genauso wie die der ebenso angekündigten Foldables Magic V6 eine geräteübergreifende Zusammenarbeit mit Smartphones und Multi-Plattform-Umgebungen – also auch Apples Ökosystem – ermöglichen. Zudem soll ein bei Bedarf aktivierbarer Desktopmodus ein „PC-ähnliches Arbeitserlebnis“ inklusive „Dateiverwaltung und Multitasking-Workflows“ ermöglichen, sagt der Hersteller.
Für das neue Tablet verlangt Honor ab 599 Euro. Das Gerät ist in den Farben Grau und Weiß erhältlich.
(afl)
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Probleme mit Lüftersteuerung: Nvidia zieht GeForce-Treiber 595.59 zurück
Der GeForce-Treiber 595.59 macht Probleme, so massive Probleme, dass Nvidia den Download des Treibers nicht mehr anbietet, während die Spezialisten der Firma auf Ursachenforschung gehen.
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Eigentlich war der Treiber als optimierter „Game ready“-Treiber für den Titel Resident Evil: Requiem am 26. Februar online gegangen. Er sollte optimal für die Performance des neuen Survival-Horror-Spiels von Capcom abgestimmt sein, welches am 27. Februar in den Verkauf ging. Doch schon am Releasetag des Treibers, also noch vor Resident Evil: Requiem, mehrten sich Nutzerberichte, die von Problemen mit der Lüftersteuerung auf ihren hochgezüchteten GeForce-Grafikkarten berichteten.
Die Probleme reichten von ungewöhnlich niedrigen Taktraten über Stabilitätsprobleme bis hin zu Abstürzen und schwarzen Bildschirmen. Offenbar hat es aber keine dauerhaften Defekte gegeben, die sich auf die Verwendung des GeForce-Treibers zurückführen lassen.
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Arbeiten am Treiber dauern an
Offenbar drangen diese auch zu Nvidias Treiberabteilung vor und bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung zog man dort die Notbremse und schaltete den Download des Treibers offline. Nutzern, die das Paket bereits installiert hatten und die Probleme mit der Lüftersteuerung bemerkten, empfahl Nvidia einstweilen die Rückkehr zur Version 591.86, solange Fehlersuche und -behebung andauerten – das war vor 5 Tagen. Seitdem forschen die Treiberentwickler bei Nvidia wohl mit Hochdruck nach der gut versteckten Ursache.
Hohn und Spott von Nutzerseite ließen indes nicht lange auf sich warten: Die Firma konzentriere ihre Entwicklerkapazitäten seit der RTX-5000-Reihe nur noch auf KI, lasse wohl mit Vibe-Coding eine KI auch den Treiber verschlimmbessern oder ihr sei die treue Spieler-Fangemeinde angesichts der KI-Milliarden wohl zunehmen egal. Auch wenn das sicherlich Übertreibungen sind, spiegeln sie doch den Frust der GeForce-Nutzer wider.
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Kein Einzelfall
Tatsache ist, dass Nvidia nicht das erste Mal von umfangreicheren Treiberproblemen heimgesucht wird. Schon die aktuelle GeForce-RTX-5000-Reihe mit den PCIe-5.0-fähigen Blackwell-Grafikchips war von Problemen betroffen, die zunächst auf PCIe 5.0 zurückgeführt wurden. Außerdem gab es anfangs einige fehlkonfigurierte RTX-5000-Karten im Handel, wiewohl hier eher die Firmware und nicht der Treiber schuld war – auch wenn Nvidia die Firmware-Ursache bestritt.
Kurz darauf fiel wohl die RTX-4000-Reihe durch die Treiber-Qualitätskontrolle und einige Studios empfahlen für ihre Spiele ältere Treiber aus der Vor-Blackwell-Zeit.
Allerdings treten auch schwerwiegende Bugs wie dieser immer mal wieder auf. Schon vor knapp 16 Jahren machte ein gravierendes Lüftersteuerungsproblem die Runde, das damals sogar Totalausfälle der GeForce-Grafikkarten zur Folge hatte.
(csp)
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Social Media: Griechenland will Unter-15-Jährigen Digital-Riegel vorschieben
In der griechischen Politik deutet sich ein digitaler Paukenschlag an, der weit über die Grenzen des Mittelmeerstaates hinaus Beachtung finden dürfte. Die Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bereitet derzeit ein Gesetz vor, das die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren landesweit untersagen soll; in Griechenland beginnt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 15. Lebensjahres.
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Damit schlägt Athen einen deutlich restriktiveren Kurs ein als etwa Portugal, wo Eltern über eine Freischaltung mitentscheiden dürfen. In Griechenland soll das Verbot universell gelten: Kommen soll ein staatlich verordneter digitaler Schutzraum, der keinen elterlichen Ermessensspielraum lässt.
Hinter den Kulissen arbeiten die Ministerien für Justiz, digitale Verwaltung und Gesundheit laut Euractiv unter Hochdruck an der rechtlichen Ausgestaltung. Ursprünglich war die Präsentation des Entwurfs bereits für diese Woche vorgesehen. Doch aus Regierungskreisen verlautete nun, der Termin sei auf Anfang März verschoben worden.
Mitsotakis selbst habe das Dossier zur Chefsache erklärt, heißt es in dem Bericht. Für den Konservativen gehe es dabei nicht nur um Jugendschutz, sondern auch um strategisches politisches Kalkül: Er strebt einen parteiübergreifenden Konsens an, der ihm im Hinblick auf eine anstehende Verfassungsreform den Rücken stärken soll.
Kids Wallet als digitale Schranke
Technisches Herzstück der Verbotsstrategie ist eine bereits existierende Lösung: Die Kids Wallet. Diese App wird in Griechenland bereits verwendet, um den Verkauf von Tabak und Alkohol an Minderjährige zu unterbinden. Das System funktioniert über eine Kopplung der Geräte von Eltern und Kindern. Die App generiert einen Barcode, der das Alter verifiziert, ohne unnötig viele persönliche Daten preiszugeben. Was im stationären Handel durch das Scannen an der Kasse erfolgt, soll nun auf die digitale Welt übertragen werden. Plattformbetreiber müssten die Verifizierung über die digitale Brieftasche direkt in ihre Registrierungsprozesse integrieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Trotz der bestehenden technologischen Basis stehen dem Vorhaben Hürden entgegen. Branchenvertreter geben zu bedenken, dass ein isoliertes Verbot sozialer Netzwerke zu rechtlichen Inkonsistenzen führen könnte. Auch wenn Instagram, TikTok, Facebook & Co. für Unter-15-Jährige gesperrt würden, blieben andere problematische Bereiche des Netzes wie Pornografie, Online-Glücksspiel oder gewaltintensive Gaming-Plattformen zunächst unberücksichtigt.
Gegner der Initiative monieren, dass diese Ungleichbehandlung vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. Mit Klagen aus der Branche ist zu rechnen. Zudem formiert sich Widerstand unter Juristen: Sie prüfen, ob ein solch weitreichendes Verbot die Meinungsfreiheit der Jugendlichen unverhältnismäßig einschränkt.
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Zwischen Verbot und Umgehung
Ein weiteres Problem ist die praktische Durchsetzbarkeit. Da die Nutzung der Kids Wallet bisher auf freiwilliger Basis erfolgt, bleibt zunächst offen, wie der Staat eine flächendeckende Installation erzwingen könnte. Zudem sind Jugendliche für ihren Einfallsreichtum bekannt: Schon jetzt berichten Beobachter von einfachen Umgehungsstrategien, bei denen etwa Screenshots von Barcodes älterer Heranwachsender oder der Eltern untereinander geteilt werden, um Alterskontrollen auszuhebeln. Ohne eine wasserdichte biometrische Koppelung oder eine Ausweispflicht könnte das digitale Verbotsschild so rasch zum Papiertiger werden.
Trotz dieser Zweifel erfährt die Regierung auch Rückhalt. Die Psychologin Maribelle Vogopoulou betonte gegenüber Euractiv, dass sich viele Eltern angesichts der digitalen Dynamik machtlos und überfordert fühlten. Die negativen Auswirkungen eines ungebremsten Social-Media-Konsums seien in den Praxen längst Alltag. Berichtet werde von sinkender Konzentrationsfähigkeit, schlechteren schulischen Leistungen und einer Zunahme von Aggressivität sowie Schlafstörungen. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen ließen sich diese Phänomene kaum stoppen.
Deutsche Debatte verläuft ähnlich
Der restriktive Kurs findet auch in Deutschland Nachahmer. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Unter dem Motto „verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“ sieht das Konzept vor, dass Kinder bis 14 Jahre komplett ausgesperrt werden, während für 14- bis 16-Jährige spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden müssen. Erst für Ältere soll der Zugriff uneingeschränkt möglich sein.
Zwischen den großen Volksparteien herrscht hierzulande mittlerweile seltene Einigkeit. Auch die SPD hat ihre ursprüngliche Ablehnung aufgegeben. Ein Impulspapier der Sozialdemokraten sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung setzt die SPD auf die EUDI-Wallet. Doch auch hier regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines solchen Banns. Eine Studie für das EU-Parlament goss zusätzlich Wasser in den Wein der Regulierer. Die Forscher kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei.
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(nie)
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Rat der Europäischen Union: Eichpflicht bei abgeschnittenen Ladekabeln soll weg
Nach mehr als zwei Jahrzehnten weitgehend unveränderter Technikvorgaben bekommt die europäische Messgeräterichtlinie ein Update: Der Rat der Europäischen Union (EU-Rat) hat eine Änderung der Richtlinie 2014/32/EU („Measuring Instruments Directive“, kurz MID) beschlossen. Damit sollen harmonisierte, technologieneutralere Anforderungen künftig auch für Messanlagen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und an Zapfsäulen für Gase wie Wasserstoff gelten; zudem werden Messgeräte für thermische Energie ausdrücklich auch für Kühlanwendungen erfasst.
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Dafür will der EU-Rat mit einer beschlossenen Änderung der Richtlinie über Messgeräte sorgen, die im Binnenmarkt nach einheitlichen Regeln geprüft und in Verkehr gebracht werden können. Die MID harmonisiert dafür Anforderungen und Konformitätsbewertung für bestimmte Messgeräte in der Europäischen Union.
Gemeinsame Standards für Ladestationen
Im Fokus steht unter anderem ein praktisches Problem an öffentlichen Ladepunkten: Kabel werden beschädigt oder gestohlen. Künftig müssen Messanlagen an Ladeeinrichtungen so ausgelegt sein, dass ein Kabel mit Steckverbinder entweder nicht austauschbar und durch eine geeignete Siegelung gesichert ist – oder, wenn es austauschbar sein soll, der Tausch möglich ist, ohne messtechnisch versiegelte Bauteile zu öffnen oder das metrologische Siegel zu brechen. Der Austausch darf die messtechnischen Eigenschaften der Anlage nicht beeinträchtigen. Damit soll ein Kabel im Schadensfall gewechselt werden können, ohne dass die Messanlage anschließend neu geprüft werden muss.
Messergebnisse auf Display oder Smartphone
Gas- und Elektrizitätszähler müssen Messergebnisse direkt am Gerät oder über eine Fernanzeige zugänglich machen. Bei Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Zapfsäulen für Gas dürfen Messdaten zusätzlich auch auf Geräten der Endnutzer angezeigt werden. Gleichzeitig werden spezifische Anforderungen bei Energieumrechnungen festgelegt, um unter anderem die Abrechnung vergleichbar zu machen.
„Die neue Messgeräterichtlinie setzt gemeinsame Standards für elektrische Ladeeinrichtungen und Zapfsäulen für Gas – und ebnet so den Weg für den breiten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das ist ein entscheidender Schritt für Europas Übergang zu einem grüneren und energieeffizienteren Mobilitätssystem und bringt uns einer saubereren Zukunft näher“, sagt Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern.
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Wann die Änderungen kommen, ist noch unklar. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, tritt sie 20 Tage später in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften anzuwenden.
(mack)
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