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Interview zu Abfindungen: Goldener Handschlag oder unter Wert verkauft?
Bosch muss sparen. Auch beim Personal. Um dabei langfristig einen Effekt zu erzielen, greift der Technologiekonzern tief in die Tasche. Allein für das Jahr 2025 hatte Bosch rund 2,7 Milliarden Euro zur Seite gelegt, etwa für Abfindungen von Mitarbeitern, die das Unternehmen freiwillig verlassen.
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Bosch ist eines von vielen Unternehmen in Deutschland, das Stellen abbaut. Besonders hart trifft es die Industrie. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 120.000 Jobs gestrichen, meldet die Prüfungs- und Beratungsorganisation EY. Und Experten befürchten weitere Einschnitte.
Kaum eine Branche oder Tätigkeit betrifft das nicht. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom rechnen 14 Prozent aller Unternehmen in Deutschland damit, IT-Fachkräfte im laufenden Jahr zu entlassen.
Wer freiwillig geht, kann das mit dem goldenen Handschlag tun. Aber warum „golden“? Weil die Konditionen für das Ausscheiden – die Abfindung – finanziell lukrativ sein können. Außerdem: Wenn ein Unternehmen entschieden hat, sich von einem Mitarbeitenden zu trennen, hat dieser ohnehin keine Zukunft mehr in der Firma. Weil Abfindungen Verhandlungssache sind, haben Beschäftigte maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Betrags.
Worauf bei Abfindungen im Wesentlichen zu achten ist, weiß Volkan Ulukaya. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (BBR).
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Den gibt es nur in den Fällen, in denen ein Sozialplan für den Stellenabbau besteht. Darin werden beispielsweise Abfindungen und deren Höhe geregelt. Nur im Falle eines bestehenden Sozialplans können Beschäftigte ihren Anspruch auf Abfindung einklagen. Häufiger tritt jedoch der Fall ein, dass Arbeitgeber eine Abfindung anbieten im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, um keine langwierige Auseinandersetzung führen zu müssen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
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Ein Aufhebungsvertrag wird verhandelt, damit keine Kündigung ausgesprochen werden muss. Und weil es dann keine Kündigung gibt, kann auch keine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was darf darin nicht fehlen?
Natürlich die Abfindungshöhe, also die Konditionen, weshalb der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auflösen sollte. Wichtig ist außerdem ein Absatz, der klarmacht, dass der Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitgebers geschlossen wurde. Und dass bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Tarif- oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht unterschritten wird. Beides kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Grundsätzlich können im Aufhebungsvertrag alle gegenseitigen Ansprüche erledigt werden, wie offene Urlaubsansprüche, etwa im Rahmen einer sogenannten Abgeltungsklausel.
In welchen Fällen ist die Abfindung, in welchen die Kündigungsschutzklage die passende Variante?
Das hängt von der Zielsetzung des Arbeitnehmers ab. Wer keinesfalls mehr in dieser Firma arbeiten möchte, ist gut beraten, eine Abfindung zu verhandeln. Dann muss man sich nur noch über die Höhe einig werden. Wenn ein Beschäftigter an seinem Arbeitsplatz festhalten will, ist die Kündigungsschutzklage die bessere Variante. Unwahrscheinlich ist dieser Weg nicht, etwa im öffentlichen Dienst.
Bei einer Kündigungsschutzklage geht es aus rechtlicher Sicht stets um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Dabei wird geklärt, ob die Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, also beispielsweise die vom Arbeitgeber angegebenen Gründe die Kündigung tragen. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es kaum ein Risiko: Der Arbeitgeber muss bezahlen, was vertraglich vereinbart wurde.
Wie hoch sind Abfindungen?
Arbeitnehmer können grundsätzlich alles verlangen. Da gibt es keine Grenzen. Die Frage ist nur, ob der Arbeitgeber das mitmacht, also dem zustimmt. Abfindungen sind frei verhandelbar. Zur Orientierung für beide Seiten gilt die Faustformel: ein halbes Bruttogehalt mal Beschäftigungsjahre. Wenn das Risiko im Falle einer Kündigungsschutzklage 50:50 verteilt ist, können Arbeitnehmer mindestens diese Regelabfindung verlangen.
In welchen Fällen mehr?
Wenn es um Personen mit besonderem Kündigungsschutz geht, wie Betriebsräte, Schwangere oder Schwerbehinderte, können diese durchaus für eine Abfindung oberhalb der Regelabfindung argumentieren. Oder wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat und klar ist, dass diese aus juristischer Sicht unbegründet ist. In diesem Fall könnten Arbeitnehmer vor Gericht eine Abfindung über dem Regelsatz fordern – und würden sie wohl auch bekommen.
Gibt es Alternativen zur Abfindung?
Der Gesetzgeber begünstigt Abfindungen steuerlich. Das spricht schon sehr dafür, dass Abfindungen die offiziell empfohlene Lösung sind, um Arbeitsverhältnisse ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden. Es kann sich allerdings auch anbieten, dass Arbeitnehmer statt einer Abfindung eine Verlängerung der Kündigungsfrist verlangen, um etwa in ein neues Arbeitsverhältnis überzugehen oder in Rente. Auch das ist nicht selten. Ansonsten kann, wenn eine Abfindung keine Option für Arbeitnehmer ist, etwa über Boni-Ansprüche, Freistellungsphasen oder andere Ansprüche verhandelt werden.
Ist anwaltlicher Rat bei einem Abfindungsangebot immer ratsam?
Ja, um die angemessene Höhe einer Abfindung zu erhalten, weil Fachanwälte das Prozessrisiko einschätzen können. Wenn der Arbeitgeber das Prozessrisiko trägt, muss das bei der Abfindungshöhe berücksichtigt werden, weil der Arbeitnehmer sich sonst unter Wert verkaufen würde. Aus Arbeitgebersicht ist es genau andersherum: Es kann ja sein, dass es einen berechtigten Grund gibt, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Dann würde der Arbeitnehmer leer ausgehen. Beim Abwägen ihrer Interessen sollten beide Parteien stets davon ausgehen, wie der Fall wahrscheinlich vor Gericht ausgehen würde. Das können üblicherweise nur Anwälte rechtssicher prüfen.
(nie)
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Elektroauto Xpeng G9 im Test: Lädt schneller als erlaubt
Die Antriebswende trägt mitunter eigenwillige Früchte, und der Xpeng G9 ist ein Spiegelbild dessen. Das 4,9 m lange E-SUV wiegt leer rund 2,3 Tonnen und kann schon in der mittleren Version in 6,4 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h beschleunigen. Das Topmodell lässt gar die meisten der jemals gebauten Porsche 911 hinter sich. Wer es nicht so eilig hat, bewegt diesen Brocken im Schnitt mit dem Heizwert von weniger als zwei Litern Diesel 100 km weit. Bei entsprechender Vorkonditionierung kann die Batterie schneller geladen werden, als es die CCS-Vorgaben derzeit eigentlich erlauben. Finanziell unterbietet der G9 zahlreiche Konkurrenten mit Verbrenner. Sollen diese dann auch nur ansatzweise bei den subjektiven Fahrleistungen mithalten können, ist das Rennen gelaufen, bevor es angefangen hat. Hat die Konkurrenz nun gar keine Chance mehr? Doch, doch, durchaus, denn der Xpeng G9 zeigte im Test einige markante Schwächen.
- Seit Ende 2024 auf dem Markt
- Abmessungen: 4,89 m lang, 1,94 m breit, 1,68 m hoch, Radstand: 3 m
- Leistung: 258 bis 423 kW
- Preis: ab 59.600 Euro
- Größtes Plus: Sehr hohe Ladeleistung
- Größte Schwäche: Sehr umständliche Bedienung
In einem für europäische Verhältnisse riesigen Auto sollte ein ebensolches Platzangebot selbstverständlich sein. Der G9 liefert: Raum gibt es vorn wie hinten mehr als genug, und auch der Kofferraum bietet mit 660 Litern eine angenehme Weitläufigkeit. Etwas getrübt wird das allerdings durch den Umstand, dass Fahrer mit sehr langen Beinen sich einen großzügigeren Verstellbereich nach hinten wünschen. Dem durchschnittlich großen Steuermann wird das freilich kaum auffallen. Ausgesprochen kräftig ist die Massage, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Sitze an sich trotz zahlreicher Einstellmöglichkeiten und üppiger Abmessungen nicht zu den bequemsten gehören. Irgendwas drückt in der Lehne immer, hielten einige Fahrer in der Redaktion fest. Ungewöhnlich ist die Entscheidung, auch in der zweiten Reihe kaum Abstriche zu machen: Heizung, Lüftung, Massage und eine verstellbare Beinauflage gibt es im G9 auch für die Hinterbänkler.

Ziemlich leise
In einem solch teuren Auto darf der Kunde eine exzellente Geräuschdämmung erwarten, und auch hier sticht der G9 positiv hervor. Selbst bei gehobenem Tempo auf der Autobahn bleibt das E-SUV ziemlich leise, und auf guten Sommerreifen dürften die Abrollgeräusche noch weiter in den Hintergrund rücken. Zusammen mit den im von uns gefahrenen Modell mit Heckantrieb ausgezeichneten Fahrleistungen ergibt sich potenziell ein hervorragend geeignetes Reiseauto für sehr lange Strecken.
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Energiemonitor für Balkonkraftwerk bauen und auswerten
Ich habe mir ein Balkonkraftwerk zugelegt und endlich fließt nun auch Sonnenenergie in mein Haus. Leider wusste ich nichts über die Stromflüsse dort, kannte weder Grund- noch Spitzenlasten. Auch wusste ich nicht, wie viele von mir nicht verbrauchte Kilowattstunden ohne Entgelt an den Stromlieferanten abgegeben wurden. Zur Erfassung der Verbrauchsdaten als Basis für die Optimierung des Kraftwerks habe ich nach Maker-Art den in diesem Artikel dokumentierten Energiemonitor realisiert.
- Optischer Lesekopf und flexibles ESP32-basiertes System
- Stromverbrauch und -produktion erfassen
- Dokumentieren und Solarertrag optimieren
Zeitaufwand: 8 Stunden
Kosten: ca. 70 Euro
Material
Werkzeug
- Makerwerkzeug Zangen, Bohrer, Schraubendreher etc.
- Lötutensilien
Anforderungen
Primäres Ziel dieses Projekts war die Messung der aktuell verbrauchten Leistung in kW (umgangssprachlich auch Stromverbrauch genannt) sowie der geleisteten Arbeit in kWh. Der letztgenannte Wert ist einfach durch die Differenz von zwei Zählerständen ermittelbar. Allein die Kenntnis dieser Daten kann Stromfresser wie unnütze Stand-by-Verbraucher aufspüren und damit bereits Energiekosten senken.
In einem nachfolgenden Projekt möchte ich die Werte auch für eine Nulleinspeisung nutzen, das heißt, das Balkonkraftwerk soll nur die im Haus aktuell verbrauchte Leistung liefern, sodass zukünftig die Abgabe an den Netzbetreiber entfällt. Die überschüssige Energie fließt dann in einen Speicher und wird während der Dunkelstunden genutzt. Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich mir folgende Anforderungen an mein Projekt gestellt:
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Dienstag: Paramount mit großen Plänen, Copyright-Streit um KI-generierte Kunst
Der US-amerikanische Entertainment-Konzern Paramount Skydance verfolgt mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery große Pläne. In einer Investorenkonferenz erklärte Paramount-Chef David Ellison nun, Paramount+ und HBO Max könnten zu einer gemeinsamen Streaming-Plattform fusionieren. Der Oberste Gerichtshof der USA weist die Berufung eines US-Computerwissenschaftlers ab. Dieser will das Urheberrecht für ein visuelles Kunstwerk, das ein von ihm geschaffenes KI-System generiert hat. Und der Soziologe Yves Jeanrenaud hat eine App entwickelt, die in der Nähe befindliche Smart Glasses aufspürt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-Streamingriese Netflix wollte den Medienkonzern Warner Bros. Discovery übernehmen. In der vergangenen Woche aber stieg Netflix überraschend aus dem Bieterstreit aus. Dadurch wurde der Weg frei für Paramount Skydance. Vorherige Übernahmeangebote von Paramount hatte Warner noch jeweils ausgeschlagen. Noch müssen die Kartellhüter zustimmen, dann aber könnte ausgerechnet Netflix ein mächtiger Herausforderer erwachsen. Denn nach der Übernahme von Warner Bros. Discovery plant Paramount wohl eine große, gemeinsame Streaming-Plattform mit mehr als 200 Millionen Abonnenten. Konkurrenz für Netflix: Paramount+ und HBO Max könnten fusionieren
Vor ein paar Jahren scheiterte der Informatiker Stephen Thaler mit einem Berufungsantrag vor dem US Supreme Court. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience und ist ein von Thaler geschaffenes KI-System. Das hat vollkommen autonom ein visuelles Kunstwerk generiert. Thaler als Eigentümer der Maschine sieht sich als deren Auftraggeber an und wollte das Copyright an dem computergenerierten Bild für sich selbst registrieren, scheiterte damit aber bisher in allen Rechtsinstanzen und landete erneut beim Obersten Gerichtshof. Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Aufgrund ihrer geringen Verbreitung spielen Smart Glasses bislang in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das könnte sich in den nächsten Jahren jedoch ändern. Marktführer Meta und EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, und die milliardenschweren US-Konzerne Google und Apple drängen ebenfalls auf den Markt. Smart Glasses können also rasch an Verbreitung gewinnen. Weil er die intelligenten Brillen bereits heute schon als „unzumutbaren Eingriff“ in die Privatsphäre betrachtet, hat der Soziologe und Gelegenheitsentwickler Yves Jeanrenaud eine Abwehr-App programmiert. Gegen Überwachung: Android-App spürt nahe Smart Glasses auf
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der globalen KI-Entwicklungen gelten Rechenzentren als maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Europa und damit auch Deutschland. Trotzdem wurde die Branche beim deutschen Industriestrompreis bislang außen vor gelassen. Nun aber könnte sich eine neue Chance ergeben. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt nämlich zu dem Schluss, dass Strom für Rechenzentren subventioniert werden müsse, wenn die EU ihre Ziele für eine sauberere Industrie erreichen will. Bitkom: Ohne Stromsubvention für Rechenzentren keine saubere Industrie
Und ohne Digitalisierung keine effiziente, kostensparende und moderne Verwaltung – soweit das Versprechen seit Jahren. Doch die Realität sieht oft anders aus. Vielmehr steuere die deutsche Verwaltung sehenden Auges auf einen kritischen Systemfehler zu. Davor warnen Fachleute des auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Netzwerks NExT und des DigitalService des Bundes in einem am Montag veröffentlichten Politikpapier. Darin rechnen die Experten mit gängigen Reformansätzen ab und veranschaulichen, warum Effizienz weit mehr erfordert, als nur den Rotstift anzusetzen. Verwaltung am Limit: Warum billige IT-Sparpläne den Staat teuer zu stehen kommen
Auch noch wichtig:
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(akn)
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