Künstliche Intelligenz
KI-Fehler in Schulbüchern: Verlag nach Bericht in der Kritik
Ein Schulbuchverlag aus Kerpen sieht sich nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ mit dem Vorwurf konfrontiert, dass mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Grafiken und Texte als Werke von Menschen ausgegeben hat. In von dem Verlag herausgegebenen Arbeitsheften für den inklusiven Unterricht weisen Illustrationen laut „Spiegel“ typische Fehler auf, die Bild-KI-Modelle erzeugen. Auch in Texten seien Ungereimtheiten aufgefallen. Die angegebene Autorin der Bücher habe sich indessen als Pseudonym erwiesen, hinter dem verschiedene Freiberufler stecken sollen.
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Der Kohl-Verlag ist vor allem bekannt für Kopiervorlagen für den Schulunterricht. Unter dem Autorennamen „Anni Kolvenbach“ hat der Verlag auch diverse Arbeitshefte herausgebracht. Das Foto der angeblichen Sonderpädagogin habe sich im Zuge der Recherchen aber als frei käufliches Stockfoto erwiesen, berichtet der „Spiegel“. Die Namen der Illustratoren seien bei Netzrecherchen außerhalb der Verlagsseiten nicht aufzufinden gewesen.
Typische KI-Bildfehler in Illustrationen
Auf Konfrontation hin räumte der Verlag laut Spiegel ein, dass hinter dem Pseudonym mehrere freiberufliche Autoren stecken. Einer von ihnen meldete sich anonym beim Spiegel und gab an, Lehrer an einer Regelschule zu sein. Er habe gemeinsam mit einer Sonderpädagogin Erfahrungen im inklusiven Unterricht gesammelt und diese weitergeben wollen. Zuvor hatte er im Namen von „Anni Kolvenbach“ zunächst Interviewfragen des Nachrichtenmagazins beantwortet, gab sich dann aber zu erkennen.
Die Bildfehler, die typische KI-Merkmale aufzeigen, umfassen Wimmelbilder, auf denen Kinder keinen Körper haben oder deren Kopf in einem Regal steht. In einer Zoo-Szene fehlt einem Elefant der Rüssel, andere Tiere sind merkwürdig deformiert. Ein bekannter KI-Fehler sind auch Hände mit mehr als fünf Fingern – in einer Bildillustration zu sehen bei einer Lehrerin.
In Rechenaufgaben weisen die dazugehörigen Illustrationen Fehler auf, etwa wenn die Anzahl der abgebildeten Symbole nicht mit der zu lösenden Aufgabe übereinstimmt. Pädagogen kritisieren auch Texte im Fach Geschichte für die höheren Jahrgänge, die unzureichend eingeordnet seien.
Verlag hat erste Korrekturen vorgenommen
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Nach den Spiegel-Recherchen soll der Verlag inzwischen in den Digitalversionen der Hefte Korrekturen vorgenommen haben. Weitere Fragen zur Qualitätskontrolle blieben bislang unbeantwortet. Auch heise online hat den Verlag um eine Stellungnahme gebeten.
Der Deutsche Lehrerverband warnt derweil grundsätzlich davor, dass KI-generierte Inhalte den Schulunterricht und Hausaufgaben gefährden – und dass Lehrkräfte kaum kontrollieren können, was von KI erstellt wurde. In Illustrationen seien Länder wie die Sowjetunion in Südfrankreich eingezeichnet und Polen doppelt dargestellt worden.
Dabei ist der Einsatz von KI in der Buchbranche generell umstritten: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht klare Risiken beim KI-Einsatz in der Textproduktion, etwa bei Urheberrechten und der Qualitätssicherung.
Dass der undeklarierte Einsatz von KI-generierten Inhalten Vertrauen kostet, zeigte sich auch bei der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA: Sie musste einräumen, dass zwei ihrer Berichte halluzinierte Quellen enthielten, die von einer KI erfunden worden waren. Der Mann, der sich als Autor zu erkennen gegeben hat, erklärte, dass er den Auftrag erhalten habe, alle Hefte zu überarbeiten. Den Einsatz von KI bei den Texten bestreitet er.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Server-Lizenz abgelaufen: Motorola-App streikt | heise online
Nutzer von Motorola-Routern dürfte das schon länger plagen: Seit mehreren Wochen funktioniert die MotoSync+-App nicht mehr, die zur Einrichtung, Steuerung und Zurücksetzung auf Werkseinstellungen benötigt wird. Wer einen neu gekauften Router einrichten will, guckt in die Röhre, wer einen bereits genutzten zurücksetzen will, ebenfalls. Die Ursache für die Probleme ist unbekannt, Motorola sagt bisher nichts dazu.
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Neue Motorola-Router, etwa der Motorola Q15 WiFi 7, lassen sich grundsätzlich nicht einrichten, wenn die Besitzer keinen Account in der MotoSync+-App erstellen. Das ist aber schon seit knapp einem Monat nicht mehr möglich, beklagen zahlreiche Nutzer auf Reddit. Die App ließ sich bei unserem Test zwar herunterladen und öffnen. Doch nachdem die eigenen Daten für die Neuregistrierung eingegeben sind, lassen sie sich nicht bestätigen. Der Klick auf „Konto erstellen“ liefert nur die Fehlermeldung „Server License Expired“ (Server-Lizenz abgelaufen) zurück.

Registrierung gescheitert: Screenshot aus der MotoSync+-App, getestet unter /e/os 3.73.
(Bild: heise medien)
Neue Router unbenutzbar
Ein neu erstandener Motorola-Router, der auf die Smartphone-App angewiesen ist, bleibt damit bis auf Weiteres unbenutzbar. Dieselben Probleme soll es auch geben, wenn man versucht, sich in einen bestehenden Account einzuloggen. Das bedeutet, dass die Konfiguration des Routers, etwa neue Geräte hinzufügen, Einstellungen ändern oder Probleme beheben, zurzeit nicht möglich ist. Auch das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ist nur über die App möglich – oder zurzeit eben unmöglich.
Auch der Support hilft offenbar nicht weiter. Der Chatbot verweist häufig auf eine automatisierte Kundenhotline, beide Kanäle liefern übereinstimmenden Nutzerberichten zufolge keinerlei hilfreichen Antworten. In unserem Test scheiterte der Anrufaufbau – auch trotz korrekter US-Ländervorwahl – jedes Mal. Ein Nutzer hat offenbar eine Mail von Motorola erhalten, in der sich der Hersteller für Probleme mit seinem Netzwerkdienstleister entschuldigt. Bestehende Nutzer von Motorola-Routern könnten von den Problemen bisher unberührt bleiben, vermutet das Tech-Portal Mashable. Solange sie eben nicht versuchen, sich in die App einzuloggen.
Motorola lieferte Mashable auf Anfrage keine Erklärung für die technischen Probleme, heise online hat bei Motorola Deutschland ebenfalls angefragt. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, wird sie hier ergänzt.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
BGH: Chats aus Krypto-Handys können Beweismittel sein
Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy nutzte, dürfte davon ausgegangen sein, anonym zu kommunizieren. Tatsächlich las das FBI bei den über die Plattform Anom versandten Nachrichten mit. Für die deutsche Strafjustiz war lange unklar, ob solche Chatprotokolle in Strafverfahren genutzt werden dürfen, obwohl die genauen Umstände ihrer Gewinnung bis heute nicht klar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage mit einem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 11. Februar erneut zugunsten der Verwertbarkeit beantwortet (Az.: 2 StR 43/25).
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Die Karlsruher Richter hoben mit der Entscheidung einen Teilfreispruch des Landgerichts Fulda auf, der im Wesentlichen auf der Annahme beruhte, Anom-Chats taugten nicht als Beweismittel. Die Fuldaer Richter hatten drei Angeklagte zwar teilweise wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt, sie jedoch von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Strafkammer sah die entsprechenden Anom-Chats als unverwertbar an, weil das FBI weder den beteiligten EU-Mitgliedstaat noch die zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen offenlegte. Dadurch sei den Angeklagten die Möglichkeit genommen worden, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung effektiv prüfen zu lassen.
Hintergrund der Anom-Ermittlungen
Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung begründen weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungsmaßnahmen noch die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der ursprünglichen Überwachung ein generelles Verwertungsverbot. Damit bestätigt der 2. Strafsenat die bereits entwickelte Rechtsprechung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat.
Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Konstruktion der Anom-Operation. Das FBI entwickelte nach dem Vorgehen gegen einen Anbieter verschlüsselter Mobiltelefone selbst eine Kommunikationsplattform und ließ die Geräte gezielt in kriminellen Kreisen verbreiten. Die Nutzer glaubten an eine sichere Verschlüsselung. Tatsächlich verfügten die US-Behörden über die erforderlichen Mittel zur Entschlüsselung.
Ein Server innerhalb der EU spiegelte die Kommunikation und leitete sie an das FBI weiter. Per Rechtshilfe gelangten die Daten später in deutsche Ermittlungsverfahren.
Verwertbarkeit trotz offener Fragen
Nach BGH-Auffassung kommt es für die Verwertbarkeit nicht darauf an, ob deutsche Gerichte sämtliche Einzelheiten der ausländischen Maßnahme rekonstruieren können. Entscheidend sei, ob die Daten im deutschen Verfahren ordnungsgemäß eingeführt und bewertet würden. Deshalb hätte das Landgericht die angebotenen Beweise – vor allem Chatprotokolle, die Vernehmung der Auswerter und die Identifizierung der Nutzer – erheben müssen.
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Nicht gelten ließ der Senat den Vorwurf, ausländische Gerichte könnten bei der Anordnung der Maßnahmen getäuscht worden sein. Die Verteidigung hatte sich im Revisionsverfahren auf Berichte berufen, wonach es sich bei dem Serverstaat um Litauen gehandelt habe. Dortige Richter sollen über das Wesen der Operation im Unklaren gelassen worden seien. Der BGH bewertete diese Behauptungen inhaltlich nicht, da neue Fakten grundsätzlich nicht im Revisionsverfahren aufgeklärt werden könnten. Das bleibe Aufgabe der Tatsachengerichte.
Die Karlsruher Richter versperren so laut Experten den Weg zu einem pauschalen Ausschluss von Anom-Daten, schließen aber eine Überprüfung konkreter Rechtsverstöße bei der Erhebung nicht aus. Sollten sich Hinweise auf Täuschungen oder andere schwerwiegende Verfahrensverstöße bestätigen, könne dies im Einzelfall weiterhin Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Für die Strafverteidigung seien so weniger allgemeine Einwände gegen die Herkunft der Daten erfolgsversprechend als konkrete Angriffe auf deren Integrität, Authentizität oder die Zuordnung von Chatprofilen zu bestimmten Personen.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone
High-End-Smartphones gibt es nicht nur von Apple, Google und Samsung, sondern auch von unbekannteren Marken. Zu denen zählt, zumindest hierzulande, Oppo. Der chinesische Hersteller will mit dem Find X9 Ultra ganz oben angreifen. Dazu passt der Preis: Luxuriöse 1700 Euro kostet das Oppo Find X9 Ultra.
Unser Testgerät sticht mit der knallorangen Farbe der Glasrückseite ins Auge, die dunkelgraue Variante prunkt mit einer Rückseite aus Kunstleder. Bedingt durch das große Display sortiert sich das Smartphone bei den eher unhandlichen Geräten ein, das Gewicht merkt man in der Hosentasche deutlich. Der runde Kamerabuckel ragt über sechs Millimeter aus der Rückseite hervor. In manchen Situationen stört das, etwa wenn man das Smartphone in die Tasche schiebt. Hält man das Find X9 Ultra in der Hand, ist er aber gar nicht so unangenehm: Man kann es mit dem Finger an dem Kameraelement gut abstützen, so liegt es sicher in der Hand. Zudem ist das Gewicht gut ausbalanciert.
Legt man das Oppo neben das ebenfalls kürzlich vorgestellte Vivo X300 Ultra, fallen viele Gemeinsamkeiten auf: die Position des LED-Blitzes in der oberen linken Ecke der Rückseite, die riesigen, runden Kamerabuckel und auch die Position der Tasten. Beide Smartphones haben ihre Wurzeln im Geflecht des chinesischen BBK-Konzerns, und trotz organisatorischer Trennung der Marken ähneln sie sich. Kaum verwunderlich, dass ausgerechnet Oppo und Vivo die einzigen Hersteller sind, die derzeit große Teleobjektive zum Aufstecken anbieten, wenn auch zusammen mit unterschiedlichen Partnern und mit minimal anderen Bajonettverschlüssen, sodass sie nicht kompatibel zur jeweils anderen Marke sind.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone“.
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