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Server-Lizenz abgelaufen: Motorola-App streikt | heise online


Nutzer von Motorola-Routern dürfte das schon länger plagen: Seit mehreren Wochen funktioniert die MotoSync+-App nicht mehr, die zur Einrichtung, Steuerung und Zurücksetzung auf Werkseinstellungen benötigt wird. Wer einen neu gekauften Router einrichten will, guckt in die Röhre, wer einen bereits genutzten zurücksetzen will, ebenfalls. Die Ursache für die Probleme ist unbekannt, Motorola sagt bisher nichts dazu.

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Neue Motorola-Router, etwa der Motorola Q15 WiFi 7, lassen sich grundsätzlich nicht einrichten, wenn die Besitzer keinen Account in der MotoSync+-App erstellen. Das ist aber schon seit knapp einem Monat nicht mehr möglich, beklagen zahlreiche Nutzer auf Reddit. Die App ließ sich bei unserem Test zwar herunterladen und öffnen. Doch nachdem die eigenen Daten für die Neuregistrierung eingegeben sind, lassen sie sich nicht bestätigen. Der Klick auf „Konto erstellen“ liefert nur die Fehlermeldung „Server License Expired“ (Server-Lizenz abgelaufen) zurück.



Registrierung gescheitert: Screenshot aus der MotoSync+-App, getestet unter /e/os 3.73.

(Bild: heise medien)

Ein neu erstandener Motorola-Router, der auf die Smartphone-App angewiesen ist, bleibt damit bis auf Weiteres unbenutzbar. Dieselben Probleme soll es auch geben, wenn man versucht, sich in einen bestehenden Account einzuloggen. Das bedeutet, dass die Konfiguration des Routers, etwa neue Geräte hinzufügen, Einstellungen ändern oder Probleme beheben, zurzeit nicht möglich ist. Auch das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ist nur über die App möglich – oder zurzeit eben unmöglich.

Auch der Support hilft offenbar nicht weiter. Der Chatbot verweist häufig auf eine automatisierte Kundenhotline, beide Kanäle liefern übereinstimmenden Nutzerberichten zufolge keinerlei hilfreichen Antworten. In unserem Test scheiterte der Anrufaufbau – auch trotz korrekter US-Ländervorwahl – jedes Mal. Ein Nutzer hat offenbar eine Mail von Motorola erhalten, in der sich der Hersteller für Probleme mit seinem Netzwerkdienstleister entschuldigt. Bestehende Nutzer von Motorola-Routern könnten von den Problemen bisher unberührt bleiben, vermutet das Tech-Portal Mashable. Solange sie eben nicht versuchen, sich in die App einzuloggen.

Motorola lieferte Mashable auf Anfrage keine Erklärung für die technischen Probleme, heise online hat bei Motorola Deutschland ebenfalls angefragt. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, wird sie hier ergänzt.

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Bericht: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gefunden | heise online


Lange haben CDU, CSU und SPD beraten, nun meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Einigung: Ein Freiburger Rechtswissenschaftler soll die Nachfolge der krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Amt scheidenden Louisa Specht-Riemenschneider antreten.

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Laut FAZ-Bericht hätten sich die Koalitionsfraktionsspitzen von Union und SPD auf den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann geeinigt. Er ist 1985 geboren und erreicht mit 41 Jahren nur knapp das für Bundesdatenschutzbeauftragte vorgeschriebene gesetzliche Mindestalter von 35 Jahren. Hennemann würde damit der neunte Bundesbeauftragte in dieser Rolle. Der Jurist gilt als Datenrechtler, der den Kurs der Amtsinhaberin weitgehend fortsetzen würde. Nach Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und habilitierte 2019 in Freiburg. Anschließend übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Passau bis er vor gut zwei Jahren ins Breisgau zurückkehrte.

In seinen veröffentlichten Forschungsarbeiten beschäftigte Hennemann sich mit einer Vielzahl von datenrechtlichen Fragestellungen, auch jenseits des klassischen Datenschutzrechts. Zugleich hat der Freiburger Rechtswissenschaftler aus seiner teilweisen Skepsis gegenüber der Datenschutzgrundverordnung, die er selbst durchsetzen soll, nie einen Hehl gemacht, nannte sie 2020 noch ein „Innovationshemmnis“. 2025 analysierte Hennemann, dass bei Diskussionen im Datenrecht „die geopolitischen, wirtschafts- und industriepolitischen, sicherheits- und verteidigungspolitischen Dimensionen von Datengenerierung, Datennutzung und Datentransfer nicht nur offensichtlich sind, sondern auch bislang nicht immer hinreichend im Fokus standen“. Hennemann befindet etwa, dass die umstrittenen Angemessenheitsbeschlüsse gegenüber Drittländern wie den USA nicht nur unter datenschutzrechtlicher, sondern auch anderen wie etwa „wirtschaftspolitischen, industriepolitischen, sicherheitspolitischen und verteidigungspolitischen Dimensionen“ getroffen werden müssten.

Moritz Hennemann würde das Amt jedoch in einer Zeit übernehmen, in der zum einen die Rolle der Aufsichtsbehörde bei der Überwachung der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten von den Koalitionsparteien beschränkt werden soll, zum anderen Tätigkeiten von den Landesaufsichtsbehörden an die Graurheindorfer Straße in Bonn wechseln sollen. Vorgeschlagen werden müssen Bundesdatenschutzbeauftragte vom Bundesministerium des Inneren. Bei einer anschließenden Wahl im Bundestag muss sich eine Mehrheit der Abgeordneten für den Kandidaten aussprechen. Anschließend ist die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten europarechtlich garantiert.

Die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider hatte im März angekündigt, das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu müssen, jedoch so lange im Amt bleiben zu wollen, bis die Nachfolge geregelt ist. Das liegt unter anderem daran, dass es mit dem „leitenden Beamten“ zwar eine Leitung der Behörde gibt – die aber nicht exakt die gleichen formalen Kompetenzen ausüben darf wie ein vom Bundestag gewählter Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Durch monatelange Beratungen der damaligen Regierungskoalition war genau dieses Problem vor dem Amtsantritt Specht-Riemenschneiders eingetreten, eine Wiederholung, die diese nun trotz angeschlagener Gesundheit vermeiden wollte.

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BGH: Chats aus Krypto-Handys können Beweismittel sein


Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy nutzte, dürfte davon ausgegangen sein, anonym zu kommunizieren. Tatsächlich las das FBI bei den über die Plattform Anom versandten Nachrichten mit. Für die deutsche Strafjustiz war lange unklar, ob solche Chatprotokolle in Strafverfahren genutzt werden dürfen, obwohl die genauen Umstände ihrer Gewinnung bis heute nicht klar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage mit einem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 11. Februar erneut zugunsten der Verwertbarkeit beantwortet (Az.: 2 StR 43/25).

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Die Karlsruher Richter hoben mit der Entscheidung einen Teilfreispruch des Landgerichts Fulda auf, der im Wesentlichen auf der Annahme beruhte, Anom-Chats taugten nicht als Beweismittel. Die Fuldaer Richter hatten drei Angeklagte zwar teilweise wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt, sie jedoch von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Strafkammer sah die entsprechenden Anom-Chats als unverwertbar an, weil das FBI weder den beteiligten EU-Mitgliedstaat noch die zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen offenlegte. Dadurch sei den Angeklagten die Möglichkeit genommen worden, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung effektiv prüfen zu lassen.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung begründen weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungsmaßnahmen noch die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der ursprünglichen Überwachung ein generelles Verwertungsverbot. Damit bestätigt der 2. Strafsenat die bereits entwickelte Rechtsprechung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat.

Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Konstruktion der Anom-Operation. Das FBI entwickelte nach dem Vorgehen gegen einen Anbieter verschlüsselter Mobiltelefone selbst eine Kommunikationsplattform und ließ die Geräte gezielt in kriminellen Kreisen verbreiten. Die Nutzer glaubten an eine sichere Verschlüsselung. Tatsächlich verfügten die US-Behörden über die erforderlichen Mittel zur Entschlüsselung.

Ein Server innerhalb der EU spiegelte die Kommunikation und leitete sie an das FBI weiter. Per Rechtshilfe gelangten die Daten später in deutsche Ermittlungsverfahren.

Nach BGH-Auffassung kommt es für die Verwertbarkeit nicht darauf an, ob deutsche Gerichte sämtliche Einzelheiten der ausländischen Maßnahme rekonstruieren können. Entscheidend sei, ob die Daten im deutschen Verfahren ordnungsgemäß eingeführt und bewertet würden. Deshalb hätte das Landgericht die angebotenen Beweise – vor allem Chatprotokolle, die Vernehmung der Auswerter und die Identifizierung der Nutzer – erheben müssen.

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Nicht gelten ließ der Senat den Vorwurf, ausländische Gerichte könnten bei der Anordnung der Maßnahmen getäuscht worden sein. Die Verteidigung hatte sich im Revisionsverfahren auf Berichte berufen, wonach es sich bei dem Serverstaat um Litauen gehandelt habe. Dortige Richter sollen über das Wesen der Operation im Unklaren gelassen worden seien. Der BGH bewertete diese Behauptungen inhaltlich nicht, da neue Fakten grundsätzlich nicht im Revisionsverfahren aufgeklärt werden könnten. Das bleibe Aufgabe der Tatsachengerichte.

Die Karlsruher Richter versperren so laut Experten den Weg zu einem pauschalen Ausschluss von Anom-Daten, schließen aber eine Überprüfung konkreter Rechtsverstöße bei der Erhebung nicht aus. Sollten sich Hinweise auf Täuschungen oder andere schwerwiegende Verfahrensverstöße bestätigen, könne dies im Einzelfall weiterhin Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Für die Strafverteidigung seien so weniger allgemeine Einwände gegen die Herkunft der Daten erfolgsversprechend als konkrete Angriffe auf deren Integrität, Authentizität oder die Zuordnung von Chatprofilen zu bestimmten Personen.

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High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone


High-End-Smartphones gibt es nicht nur von Apple, Google und Samsung, sondern auch von unbekannteren Marken. Zu denen zählt, zumindest hierzulande, Oppo. Der chinesische Hersteller will mit dem Find X9 Ultra ganz oben angreifen. Dazu passt der Preis: Luxuriöse 1700 Euro kostet das Oppo Find X9 Ultra.

Unser Testgerät sticht mit der knallorangen Farbe der Glasrückseite ins Auge, die dunkelgraue Variante prunkt mit einer Rückseite aus Kunstleder. Bedingt durch das große Display sortiert sich das Smartphone bei den eher unhandlichen Geräten ein, das Gewicht merkt man in der Hosentasche deutlich. Der runde Kamerabuckel ragt über sechs Millimeter aus der Rückseite hervor. In manchen Situationen stört das, etwa wenn man das Smartphone in die Tasche schiebt. Hält man das Find X9 Ultra in der Hand, ist er aber gar nicht so unangenehm: Man kann es mit dem Finger an dem Kameraelement gut abstützen, so liegt es sicher in der Hand. Zudem ist das Gewicht gut ausbalanciert.

Legt man das Oppo neben das ebenfalls kürzlich vorgestellte Vivo X300 Ultra, fallen viele Gemeinsamkeiten auf: die Position des LED-Blitzes in der oberen linken Ecke der Rückseite, die riesigen, runden Kamerabuckel und auch die Position der Tasten. Beide Smartphones haben ihre Wurzeln im Geflecht des chinesischen BBK-Konzerns, und trotz organisatorischer Trennung der Marken ähneln sie sich. Kaum verwunderlich, dass ausgerechnet Oppo und Vivo die einzigen Hersteller sind, die derzeit große Teleobjektive zum Aufstecken anbieten, wenn auch zusammen mit unterschiedlichen Partnern und mit minimal anderen Bajonettverschlüssen, sodass sie nicht kompatibel zur jeweils anderen Marke sind.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone“.
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