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Künstliche Intelligenz

Kommentar: Souveränität steht nicht im Katalog, sondern im Vertrag


Der Deutschland-Stack des IT-Planungsrats ist das ambitionierteste Standardisierungspapier der deutschen Verwaltungs-IT seit Jahren. Über 50 Standards, Protokolle und Regelwerke, sieben Architekturschichten, von der Cloud bis zur künstlichen Intelligenz. Auf dem Papier sieht das beeindruckend aus. Aber Papier ist geduldig – und die deutsche Verwaltung ist es leider auch.

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Ein Kommentar von Moritz Förster

Ein Kommentar von Moritz Förster

Moritz Förster schreibt seit 2012 für die iX und heise online. Er betreut neben dem iX-Channel den Bereich Arbeitsplatz.

Die entscheidende Frage an den Deutschland-Stack lautet nicht, welche Standards er benennt. Sie lautet, ob diese Standards jemals in genügend Ausschreibungen auftauchen werden. Denn zwischen Beschluss und Beschaffung klafft in der deutschen Verwaltung ein Abgrund, der sich mit keinem Architekturdiagramm überbrücken lässt.

Wer den Beschlusstext genau liest, stellt fest: Die Verbindlichkeit ist schwächer, als er zunächst vermuten lässt. Die Standards gelten als „verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks“. Das heißt: Wer eine Lösung innerhalb des Stacks entwickelt, muss sich an die Standards halten. Ob eine Behörde das fertige Produkt aber tatsächlich einsetzt, ist eine andere Frage. Hier formuliert der Beschluss lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung bei Neu- und Weiterentwicklungen „anstreben“.

Anstreben. Nicht: umsetzen. Nicht: verpflichtend einführen. Anstreben.

Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Er zielt auf Neu- und Weiterentwicklungen – die große Masse der Bestandssysteme bleibt faktisch unangetastet. Und Kommunen, die einen Großteil der Verwaltungsleistungen erbringen, sind im IT-Planungsrat zwar institutionell eingebunden, aber nicht stimmberechtigte Vertragsparteien. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.

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Wie wirkungslos bleiben Standardbeschlüsse ohne Beschaffungskonsequenz? Das zeigt ein Format, das auch im Deutschland-Stack wieder prominent auftaucht: das Open Document Format. ODF steht seit Ewigkeiten auf den Wunschlisten der Verwaltungsdigitalisierung. Erst im März 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2025/06 festgelegt, dass ODF bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden soll. Jetzt steht ODF auch im Deutschland-Stack. Das ist gut.

Aber: Die Realität in den Behörden sieht anders aus. Bund und viele Länder setzen weiterhin stark auf Microsoft. Schleswig-Holstein treibt als eines der wenigen Länder die Umstellung auf LibreOffice und offene Formate tatsächlich voran – ein Prozess, der selbst dort langwierig und politisch umkämpft ist. Bayern will hingegen ganz dringend in die M365-Cloud. Das sind nicht die Rahmenbedingungen, in denen ein weiterer ODF-Beschluss plötzlich Wirkung entfaltet.

Man darf also die Frage stellen: ODF steht jetzt auch im Deutschland-Stack – wird sich deshalb 2028 irgendetwas daran geändert haben, dass sich Behörden DOCX-Dateien zuschicken? Leider muss die Befürchtung lauten: Nein.

Noch deutlicher wird der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität beim Sovereign Cloud Stack. Der SCS, entwickelt von der Open Source Business Alliance, definiert einen vollständig offenen, interoperablen Cloud-Technologiestack für die Verwaltung. Der Deutschland-Stack führt ihn als verbindlichen Cloud-Standard neben OpenStack und den Standards der Deutschen Verwaltungscloud.

Gleichzeitig hat der Bund die Förderung für den SCS auslaufen lassen, stattdessen sprangen die Mitgliedsunternehmen der OSBA ein. Das Projekt, das die technische Grundlage für souveräne Cloud-Infrastrukturen liefern soll, muss sich ohne öffentliche Finanzierung weiterentwickeln – während AWS, Azure und Google mit bestens finanzierten US-Angeboten vor der Tür stehen.

In der Beschaffungsrealität bedeutet das: Wenn eine Vergabestelle zwischen einem schlüsselfertigen Hyperscaler-Angebot und einem SCS-konformen Angebot wählen muss, das auf einer so finanzierten Open-Source-Plattform basiert, dürfte in vielen Fällen das Erstere gewinnen. Nicht aus böser Absicht, sondern aus nachvollziehbarer Pragmatik. Man benennt also einen Standard, fördert ihn aber nicht. Und untergräbt so die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens.

Das strukturelle Problem hinter all dem: In der Praxis entscheiden nicht Gremien über die eingesetzte Technologie, sondern Vergabestellen. Und die folgen oft anderen Logiken als ein Architekturpapier.

Das Vergaberecht erlaubt durchaus qualitative und technische Zuschlagskriterien – digitale Souveränität ließe sich also vergaberechtlich abbilden. In der Praxis sind aber Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb die Maxime. Der chronische Fachkräftemangel in Behörden verschärft das Problem: Selbst wenn eine Ausschreibung SCS-Konformität fordert – wer soll die Infrastruktur anschließend betreiben? In der Beschaffungspraxis gewinnt häufig die Lösung, die am schnellsten verfügbar und mit am wenigsten internem Aufwand zu betreiben ist. Und das sind in vielen Fällen die proprietären Platzhirsche.

Denen kann der Deutschland-Stack schlicht nicht das Heft aus der Hand nehmen. Er definiert bloß, welche Standards souverän sind. Er sagt wenig darüber aus, wie sie in Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen ankommen sollen.

Dabei gäbe es Ansatzpunkte. Die EVB-IT – die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – stehen bereits im Stack. Das ist ein richtiger Schritt. Aber sie müssten um konkrete Stack-Konformitätskriterien erweitert werden, sodass die Einhaltung der definierten Standards zum prüfbaren Bestandteil von Verträgen wird.

Ein Vorbild dafür existiert: Der C5-Katalog des BSI hat sich als zentrales Kriterium bei Cloud-Ausschreibungen der Verwaltung etabliert. Zwar ist ein C5-Testat formal nicht die einzige Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen nachzuweisen – aber in der Praxis kommt kaum ein Cloud-Anbieter, der für die Verwaltung arbeiten will, daran vorbei. Dieses Prinzip ließe sich auf den Deutschland-Stack übertragen: Stack-Konformität als gewichtiges Eignungskriterium, nicht als unverbindliche Empfehlung.

Der Deutschland-Stack verdient Anerkennung. Zwar gab es mit SAGA und der Föderalen IT-Architekturrichtlinie bereits frühere Standardisierungsrahmen – aber in seiner konkreten Zuspitzung auf über 50 benannte Standards über sieben Architekturschichten hinweg geht der Deutschland-Stack deutlich weiter als seine Vorgänger. Wer die zähe Geschichte der Verwaltungsdigitalisierung in diesem Land kennt, weiß, dass allein das keine Selbstverständlichkeit ist.

Aber die Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ist eben auch eine Geschichte beschlossener Standards, die nie in Verträgen gelandet sind. Von Strategiepapieren, die in Schubladen verschwunden sind. Von Pilotprojekten, die nie skaliert wurden.

Die eigentliche Bewährungsprobe für den Deutschland-Stack ist nicht der IT-Planungsrat. Sie beginnt in der nächsten Ausschreibung eines Landesrechenzentrums. Im nächsten Vergabeverfahren für ein kommunales Fachverfahren. Im nächsten Rahmenvertrag für Cloud-Dienste.

Geplant haben wir unsere Souveränität jetzt genug. Packen wir sie endlich an!


(fo)



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Reisen festhalten: So führen Sie mit dem iPhone ein digitales Reisetagebuch


Um ein Reisetagebuch zu führen, reichen natürlich Zettel und Stift. Doch wer weit mehr als Text und Skizzen festhalten möchte, greift zu spezialisierten Apps. Das Angebot für iPhone und iPad ist ebenso groß wie breit gefächert: Es reicht von Apples kostenlosem Journal über automatisierte und KI-gestützte Tagebuch-Apps bis zu eigenen sozialen Netzwerken mitsamt Orts-Tracking. Manche iPad-Apps unterstützen obendrein handschriftliche Einträge.

Wir haben sechs populäre Kandidaten gegeneinander antreten lassen – mit Blick auf Funktionsumfang, Pencil-Unterstützung, Abomodelle, KI-Funktionen und den Umgang mit Standortdaten: Journal, Day One, Journi Blog, Travel Diaries, Polarsteps sowie FindPenguins.

  • Apples Journal-App taugt auch als Reisetagebuch.
  • Speziell auf Reisen ausgelegte Apps bieten nützliche Zusatzfunktionen.
  • Abopreise schmälern das Reisebudget, es geht aber auch kostenlos.

Apples Tagebuch-App Journal läuft mittlerweile auf iPhone, iPad und Mac. Der Abgleich erfolgt wahlweise über iCloud. Standardmäßig ist die App bereits vorinstalliert, sie lässt sich – abgesehen vom iCloud-Sync – auch ganz ohne Account nutzen. Journal ist nicht spezifisch auf Reisen ausgelegt, sondern stellt grundlegende Funktionen für ein Tagebuch bereit. Inzwischen ist es möglich, mehrere Journals respektive Tagebücher in der App anzulegen, was sich gut für mehrere Urlaube eignet. Einträge nehmen Medien wie Fotos, Videos, Sprachaufnahmen und den Standort entgegen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reisen festhalten: So führen Sie mit dem iPhone ein digitales Reisetagebuch“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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iX-Workshop: IT-Sicherheit nach ISO 27001 – Herausforderungen und Chancen


Sie planen die Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001 oder stehen bereits mitten in der Umsetzung? Im interaktiven iX-Workshop IT-Sicherheit nach ISO 27001 und NIS2-Anforderungen umsetzen erhalten Sie eine fundierte Einführung in die Anforderungen der internationalen Norm und lernen praxisnahe Ansätze für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen kennen.

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Der Workshop vermittelt Ihnen die zentralen Grundlagen eines ISMS nach ISO 27001 und zeigt, wie Sie diese strukturiert in der Praxis umsetzen können. Dabei werden auch die aktuellen regulatorischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie berücksichtigt, sodass Sie beide Themenfelder sinnvoll miteinander verbinden können.

Sie erhalten einen klaren Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von ISO 27001 und dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) und lernen, wie Sie diese Anforderungen bereits in der Planungsphase Ihres ISMS berücksichtigen können.

Der zweitägige Workshop ist interaktiv aufgebaut und kombiniert theoretische Grundlagen mit praxisnahen Gruppenarbeiten und Diskussionen. Sie erarbeiten zentrale Schritte der ISMS-Einführung, lernen typische Projektphasen kennen und setzen sich mit häufigen Herausforderungen und Fallstricken in der Umsetzung auseinander. Dabei stehen konkrete Aufgaben der Projektplanung, Strukturierung und Implementierung im Mittelpunkt.

Durch den aktiven Austausch in der Gruppe entwickeln Sie ein besseres Verständnis für typische Umsetzungsszenarien und können die Inhalte direkt auf Ihre eigene Organisation übertragen.

Juli
01.07. – 02.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Jun. 2026
Oktober
06.10. – 07.10.2026
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Sep. 2026

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Sie profitieren von der gemeinsamen Expertise Ihrer Trainer Ann-Kathrin Rechel und Viktor Rechel, beide leitende Cybersicherheitsberater bei der secuvera GmbH. Sie begleiten Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Weiterentwicklung von Informationssicherheitsmanagementsystemen und verfügen über umfassende Erfahrung in der praktischen Umsetzung von ISO-27001- und NIS2-Anforderungen. Im Workshop vermitteln sie praxisnahe Einblicke aus realen Projekten und zeigen, wie sich ISMS-Strukturen effizient, nachvollziehbar und normkonform in Unternehmen etablieren lassen.

Der Workshop richtet sich an Informationssicherheitsbeauftragte, IT-Mitarbeitende sowie Führungskräfte, die ein ISMS nach ISO 27001 einführen oder weiterentwickeln möchten und dabei auch regulatorische Anforderungen wie NIS2 berücksichtigen müssen.


Workshops IT Security

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(ilk)



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KI-Modelle gegen klassische Wettervorhersage: Wer liefert die bessere Prognose?


Regnet es am Wochenende oder scheint die Sonne? Instabile Wetterlagen wie jetzt gerade machen die Wettervorhersage besonders unzuverlässig. Wie KI-Modelle hier Abhilfe schaffen – und wo ihre Grenzen liegen.

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Ein langes Mai-Wochenende steht an – eigentlich ideal für Freiluftaktivitäten. Aber wird tatsächlich die Sonne scheinen? Wer diese Frage derzeit mit Wetter-Apps auf dem Smartphone beantwortet, wird oft enttäuscht. KI-Modelle wie Graphcast von Google, Aurora von Microsoft oder Pangu Weather von Huawei versprechen ähnlich gute oder sogar bessere Ergebnisse, die wesentlich schneller berechnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen konventionellen Modellen und KI-Modellen? Was taugen die neuen Modelle und wo werden sie eingesetzt? Und können Sie KI-Modelle nutzen, um das lange Wochenende vielleicht doch mit ein wenig mehr Sicherheit zu planen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Konventionelle Wettermodelle beschreiben die zeitliche – also zukünftige – Entwicklung von Druck, Temperatur und Luftfeuchtigkeit ausgehend von aktuell gemessenen Werten mithilfe von physikalischen Gleichungen.

Der britische Mathematiker Lewis Fry Richardson kam bereits Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts auf die Idee, dass es möglich sein müsste, mithilfe von physikalischen Gesetzmäßigkeiten das Wetter vorherzusagen. Bis dahin verließen sich die Meteorologen weitgehend auf Erfahrung und Beobachtung und entwickelten empirische Modelle auf der Basis der Entwicklung ähnlicher, bekannter Wetterlagen. Weil es damals aber noch keine Computer gab, musste Richardson seine Berechnungen von Hand durchführen – was länger dauerte als die Reichweite seiner Vorhersage. Außerdem waren die Messdaten, die er in seine Berechnungen steckte, äußerst lückenhaft. Seine Vorhersagen für Luftdruckänderungen lagen also weit neben den tatsächlichen Messungen. Die Arbeiten gelten dennoch als bahnbrechend für die moderne Meteorologie.

Die physikalischen Gleichungen geben an, wie stark sich Größen wie Luftdruck, Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Abhängigkeit voneinander ändern – das ergibt miteinander gekoppelte Differenzialgleichungen. Um zu berechnen, wie das Wetter wird, müssen diese Gleichungen numerisch integriert werden. Das passiert an den Knotenpunkten eines räumlichen Gitters in festen Zeitschritten. Wie präzise ein Wettermodell ist, hängt also davon ab, wie klein das Raster ist. Allerdings steigt auch der Rechenaufwand, je engmaschiger das Gitter ist.

Regionale Wettermodelle mit kleinen Gitter-Abständen berechnen daher in der Regel nur kurzfristige Vorhersagen. Das Wettermodell COSMO-DE des Deutschen Wetterdienstes etwa verwendet ein Raster von 2,8 × 2,8 Kilometer mit 50 Höhenschichten. Wolken, die jedoch meist kleiner als solche Zellen sind, müssen daher „parametrisiert“ werden – sie tauchen nur in der Anpassung einzelner Modellparameter auf. Deshalb sind Vorhersagen auch immer dann besonders ungenau, wenn sich in einer größeren Luftströmung kleinräumige Störungen befinden.

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Je weiter eine Wettervorhersage in die Zukunft rechnet, desto mehr addieren sich zudem Fehler und Ungenauigkeiten. Ein Vorhersagehorizont von 14 Tagen gilt noch immer als eine Art Schallmauer.

Die Regel, dass Wettervorhersagen nur etwa bis 14 Tage brauchbar sind, geht auf den amerikanischen Mathematiker und Meteorologen Edward Lorenz zurück. Lorenz untersuchte Anfang der 1960er Jahre die Möglichkeiten der numerischen Wettervorhersage in einem stark vereinfachten System – einer sogenannten Konvektionszelle. Das ist ein Luftvolumen, das von unten gleichmäßig erwärmt wird. Die warme Luft steigt auf, kühlt ab und strömt dann wieder nach unten. Dabei entdeckte er, dass schon kleine Ungenauigkeiten in den Anfangswerten nach einiger Zeit große Ungenauigkeiten in der Vorhersage bewirkten. Lorenz vermutete daher, dass auch bei beliebig genau gemessenen Anfangswerten der Zeithorizont der Vorhersage begrenzt sein würde. Die Chaostheorie lieferte später die theoretische Unterfütterung für diesen sogenannten „Schmetterlingseffekt“. Kurz: Wettermodelle sind chaotische Systeme.



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