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Künstliche Intelligenz

Logseq für Einsteiger: Persönliches Wissen sammeln und vernetzen


Was man sich alles merken muss! Schnell füllen sich Zettel, Notizbücher und To-do-Apps. Das Chaos ist vorprogrammiert, an ein rasches Wiederfinden einzelner Ideen nicht zu denken. Spezielle Apps helfen, persönliches Wissen wesentlich effizienter zu organisieren: Logseq etwa bietet ein offenes System, um Informationen zu sammeln und miteinander zu verknüpfen. Einen festen Weg gibt die App dabei nicht vor: Das Tool passt sich flexibel den eigenen Denkmustern an.

  • Logseq ist keine gewöhnliche Notizen-App: Mit ihrem Konzept fördert sie vernetztes Denken.
  • Es gibt keine Ordner, denn die Struktur ergibt sich „ganz von selbst“.
  • Notizen, Ideen und Informationen landen in einer Art Tagebuch, wo man sie mit anderen Inhalten vernetzt.
  • Logseq ist komplett Open Source und noch in der Entwicklung.

Einsteiger mögen zunächst überfordert sein, doch wer sich auf Logseq einlässt, lernt die Vorteile rasch zu schätzen. Grundsätzlich landen sämtliche Notizen, Ideen und Daten zuerst an einem zentralen Ort. Die Organisation folgt erst später – Hauptsache, das Wissen ist gesichert und das Hirn entleert. Anschließend lassen sich in Logseq auch ergänzende Seiten anlegen, damit aus vagen Ideen konkrete Projekte entstehen.

Die Software ist komplett kostenlos und quelloffen, sämtliche Daten bleiben auf der eigenen Festplatte. Alternativ ist aber auch ein Abgleich über die Cloud möglich, damit man von überall auf das gesammelte Wissen zugreifen kann. Wie der Einstieg mit Logseq leicht gelingt und welche Hürden es derzeit gibt, erklärt unser Ratgeber. Als Basis dient die Version 0.10.15.


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BGH: Chats aus Krypto-Handys können Beweismittel sein


Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy nutzte, dürfte davon ausgegangen sein, anonym zu kommunizieren. Tatsächlich las das FBI bei den über die Plattform Anom versandten Nachrichten mit. Für die deutsche Strafjustiz war lange unklar, ob solche Chatprotokolle in Strafverfahren genutzt werden dürfen, obwohl die genauen Umstände ihrer Gewinnung bis heute nicht klar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage mit einem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 11. Februar erneut zugunsten der Verwertbarkeit beantwortet (Az.: 2 StR 43/25).

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Die Karlsruher Richter hoben mit der Entscheidung einen Teilfreispruch des Landgerichts Fulda auf, der im Wesentlichen auf der Annahme beruhte, Anom-Chats taugten nicht als Beweismittel. Die Fuldaer Richter hatten drei Angeklagte zwar teilweise wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt, sie jedoch von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Strafkammer sah die entsprechenden Anom-Chats als unverwertbar an, weil das FBI weder den beteiligten EU-Mitgliedstaat noch die zugrunde liegenden gerichtlichen Entscheidungen offenlegte. Dadurch sei den Angeklagten die Möglichkeit genommen worden, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung effektiv prüfen zu lassen.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung begründen weder die unvollständige Kenntnis der ausländischen Ermittlungsmaßnahmen noch die fehlende Anfechtungsmöglichkeit der ursprünglichen Überwachung ein generelles Verwertungsverbot. Damit bestätigt der 2. Strafsenat die bereits entwickelte Rechtsprechung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat.

Hauptsächlicher Streitpunkt ist die Konstruktion der Anom-Operation. Das FBI entwickelte nach dem Vorgehen gegen einen Anbieter verschlüsselter Mobiltelefone selbst eine Kommunikationsplattform und ließ die Geräte gezielt in kriminellen Kreisen verbreiten. Die Nutzer glaubten an eine sichere Verschlüsselung. Tatsächlich verfügten die US-Behörden über die erforderlichen Mittel zur Entschlüsselung.

Ein Server innerhalb der EU spiegelte die Kommunikation und leitete sie an das FBI weiter. Per Rechtshilfe gelangten die Daten später in deutsche Ermittlungsverfahren.

Nach BGH-Auffassung kommt es für die Verwertbarkeit nicht darauf an, ob deutsche Gerichte sämtliche Einzelheiten der ausländischen Maßnahme rekonstruieren können. Entscheidend sei, ob die Daten im deutschen Verfahren ordnungsgemäß eingeführt und bewertet würden. Deshalb hätte das Landgericht die angebotenen Beweise – vor allem Chatprotokolle, die Vernehmung der Auswerter und die Identifizierung der Nutzer – erheben müssen.

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Nicht gelten ließ der Senat den Vorwurf, ausländische Gerichte könnten bei der Anordnung der Maßnahmen getäuscht worden sein. Die Verteidigung hatte sich im Revisionsverfahren auf Berichte berufen, wonach es sich bei dem Serverstaat um Litauen gehandelt habe. Dortige Richter sollen über das Wesen der Operation im Unklaren gelassen worden seien. Der BGH bewertete diese Behauptungen inhaltlich nicht, da neue Fakten grundsätzlich nicht im Revisionsverfahren aufgeklärt werden könnten. Das bleibe Aufgabe der Tatsachengerichte.

Die Karlsruher Richter versperren so laut Experten den Weg zu einem pauschalen Ausschluss von Anom-Daten, schließen aber eine Überprüfung konkreter Rechtsverstöße bei der Erhebung nicht aus. Sollten sich Hinweise auf Täuschungen oder andere schwerwiegende Verfahrensverstöße bestätigen, könne dies im Einzelfall weiterhin Auswirkungen auf die Verwertbarkeit haben. Für die Strafverteidigung seien so weniger allgemeine Einwände gegen die Herkunft der Daten erfolgsversprechend als konkrete Angriffe auf deren Integrität, Authentizität oder die Zuordnung von Chatprofilen zu bestimmten Personen.

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(nie)



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High-End-Smartphone Oppo Find X9 Ultra im Test: Mehr Kamera als Smartphone


High-End-Smartphones gibt es nicht nur von Apple, Google und Samsung, sondern auch von unbekannteren Marken. Zu denen zählt, zumindest hierzulande, Oppo. Der chinesische Hersteller will mit dem Find X9 Ultra ganz oben angreifen. Dazu passt der Preis: Luxuriöse 1700 Euro kostet das Oppo Find X9 Ultra.

Unser Testgerät sticht mit der knallorangen Farbe der Glasrückseite ins Auge, die dunkelgraue Variante prunkt mit einer Rückseite aus Kunstleder. Bedingt durch das große Display sortiert sich das Smartphone bei den eher unhandlichen Geräten ein, das Gewicht merkt man in der Hosentasche deutlich. Der runde Kamerabuckel ragt über sechs Millimeter aus der Rückseite hervor. In manchen Situationen stört das, etwa wenn man das Smartphone in die Tasche schiebt. Hält man das Find X9 Ultra in der Hand, ist er aber gar nicht so unangenehm: Man kann es mit dem Finger an dem Kameraelement gut abstützen, so liegt es sicher in der Hand. Zudem ist das Gewicht gut ausbalanciert.

Legt man das Oppo neben das ebenfalls kürzlich vorgestellte Vivo X300 Ultra, fallen viele Gemeinsamkeiten auf: die Position des LED-Blitzes in der oberen linken Ecke der Rückseite, die riesigen, runden Kamerabuckel und auch die Position der Tasten. Beide Smartphones haben ihre Wurzeln im Geflecht des chinesischen BBK-Konzerns, und trotz organisatorischer Trennung der Marken ähneln sie sich. Kaum verwunderlich, dass ausgerechnet Oppo und Vivo die einzigen Hersteller sind, die derzeit große Teleobjektive zum Aufstecken anbieten, wenn auch zusammen mit unterschiedlichen Partnern und mit minimal anderen Bajonettverschlüssen, sodass sie nicht kompatibel zur jeweils anderen Marke sind.


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Krypto-Anleger glauben trotz Kursverlusten an hohe Gewinne


Die zuletzt hohen Kursverluste und Schwankungen auf dem Kryptomarkt erschüttern einer Umfrage zufolge nicht den Glauben der Privatanleger an Bitcoin und andere virtuelle Währungen.

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Nach dem alljährlichen internationalen „Crypto Survey“ des Beratungsunternehmens „Strategy&“ haben nur gut 17 Prozent der Anleger ihre Investments im Januar und Februar reduziert, als die Kryptowährungen besonders schnell an Wert verloren. Doch 20 Prozent erhöhten ihre Positionen sogar, und immerhin fast 36 Prozent verkauften zwar anfänglich – legten nach den Kursrutschen jedoch wieder nach.

Das zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) gehörende Unternehmen ließ im März und April 2.500 Krypto-Anleger in fünf Ländern befragen: USA, Deutschland, Niederlande, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate. Zwei Drittel der Befragten sind Kleinanleger, die höchstens 10.000 US-Dollar beziehungsweise Euro für Kryptokäufe ausgegeben haben.

Bitcoin hatte im vergangenen Jahr ein Allzeithoch von über 115.000 Dollar erreicht, bis Anfang Februar hatte die virtuelle Währung dann in Dollar nahezu die Hälfte ihres Werts verloren, im Euroraum dank Wechselkurseffekts sogar mehr als die Hälfte. Seither ist es mit einigen Aufs und Abs nicht mehr aufwärtsgegangen, am Freitagnachmittag fiel der Kurs unter 61.000 Dollar.

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Doch die Mehrheit der Krypto-Anleger ist offenbar überzeugt, dass das nur ein Zwischentief ist. Die 500 deutschen Befragten hoffen im Schnitt auf einen Bitcoin-Preis von rund 538.000 Dollar bis Ende 2030. Damit sind die hiesigen Anleger sogar vergleichsweise zurückhaltend: Im Schnitt der fünf Länder hoffen die Befragten sogar auf einen Kurs von rund 854.000 Dollar.

„Krypto-Anleger und -anlegerinnen bleiben „True Believers“, sagte Philipp Wackerbeck, einer der Autoren der Studie und globaler Leiter des Bereichs Finanzdienstleistungen bei Strategy&. „Sie halten trotz Crash und Kursschwankungen an den eigenen Beständen fest, denken langfristig und entwickeln ein Anlageverhalten, das sich immer mehr dem Umgang mit traditionellen Anlageklassen wie Aktien oder Fonds annähert.“

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(nen)



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