Künstliche Intelligenz
Metas Datensammlung: Auch Sachsen-Anhalt wechselt die Seite
Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Am Donnerstag hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Damit steht es bei OLGs 10:0 gegen den Datenkonzern.
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Im Dezember hat der 14. Senat des OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des 4. Senats des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs (Az 9 U 124/24 und 9 U 44/25). Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die von der Berliner Anwaltskanzler Baumeister und Kollegen vertreten Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen.
Meta Business Tools
Insgesamt sind in Deutschland um die 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die sechs diese Woche in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig.
Anlass für die Klagewelle sind die sogenannten Meta Business Tools. Sie bestehen aus unsichtbaren Pixel sowie Schnittstellen (API), die Webmaster und App-Betreiber gebührenfrei einbinden können. Dann erhalten sie Informationen darüber, wie User die Angebote nutzen; Meta erhält im Gegenzug umfangreiche personenbezogene Daten über die User, darunter auch Kontaktdaten sowie unter Umständen sensible Informationen, etwa zu sexuellen Vorlieben, Gesundheit oder Weltanschauung. Ohne Zustimmung der Betroffenen bildet Meta aus diesen Daten Profile zu Zwecken, die sich nicht mit jenem Zweck decken, den die Nutzer beim Aufruf der Webseite oder App verfolgt haben.
„Meta konnte … bis zum 3. November 2023 mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf tausenden Webseiten uns Apps nachverfolgen“, schreibt das OLG Naumburg in einer Pressemitteilung. „Dazu musste die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt.“ Seit November 2023 sei die Datenübertragung „je nach Einstellung der Nutzer differenzierter“, doch gebe es „nach wie vor umfassende Datennutzung durch“ Meta.
Schadenersatz
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Diese Datenverarbeitung ist laut OLG Naumburg rechtswidrig, verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung und ist weder durch Einwilligungen noch andere Rechtfertigungsgründe gedeckt. Daher muss Meta die Sammlung der Daten über die Kläger mittels seiner Business Tools auf Drittseiten einstellen. Damit schließt sich das OLG den Kollegen in München und Dresden an.
Während der Schadenersatz in München nur dreistellig ausgefallen ist, sind es in Dresden und Naumburg niedrige vierstellige Beträge pro klagendem Meta-User: 1.500 Euro in Dresden, und 1.200 respektive 1.250 Euro in den beiden Naumburger Fällen. Die am Donnerstag verkündeten Urteile liegen schriftlich noch nicht vor, weshalb der Grund für den kleinen Unterschied noch unbekannt ist.
Kein Zug zum BGH
So wie das OLG Dresden schließt auch das OLG Naumburg die Revision um Bundesgerichtshof (BGH) aus. Schließlich gibt es keine zwei Meinungen an deutschen Obergerichten, auch wenn sich die Münchner und Dresdner Entscheidungen gegen Metas Datensammlung nicht genau decken. Mangels Revision sind die beiden Fälle aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig.
Nur die vier Münchner Fälle hat Meta bislang mittels Revision dem BGH vorlegen können. Weil die Münchner Richter als erste geurteilt haben, konnten sie die Revision nicht unter Verweis auf einheitliche Rechtsprechung ausschließen.
Facebook-Abo macht keinen großen Unterschied
Im November 2023 hat Meta in Europa kostenpflichtige Abos zum Preis von 13 Euro eingeführt. Sie helfen zwar gegen Werbung direkt auf Facebook und Instagram, nicht aber gegen die Datensammlung oder zielgerichtete Werbung auf anderen Apps und Webseiten. Und wer kein Meta-Konto hat, kann sowieso nichts einstellen.
Meta hat im Dresdner Verfahren angegeben, die mithilfe der Business Tools gesammelten Daten stets mit dem eigenen Nutzerverzeichnis abzugleichen. Gibt es dort keinen Treffer, werden die Daten für weniger Zwecke verarbeitet, als wenn es sich um Meta-Nutzer handelt. Doch schon dieser Abgleich ist Datenverarbeitung im Sinne des Art 4 Abs 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und benötigt daher eine Rechtsgrundlage, hat das OLG Dresden betont. Bislang sind der Redaktion keine Urteile nach Klagen von Nicht-Meta-Nutzern gegen diese Praxis bekannt.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr erkannt, dass sowohl Metas Datensammlung als auch die darauf beruhende Personalisierung von Reklame unzulässig ist. Dieses Verfahren hat elf Jahre gebraucht. Die Unterlassungspflicht gilt aber auch in Österreich nur gegenüber dem Kläger, dem Facebook-Nutzer und Gründer der Datenschutzorganisation Noyb Max Schrems. Inzwischen hat der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) am Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage gegen Meta Platforms angestrengt; im Erfolgsfall würde das Urteil Meta hinsichtlich aller österreichischen Internetuser einhegen.
Auch in Deutschland ist eine Verbandsklage in Vorbereitung, zu der sich Interessenten allerdings anmelden werden müssen. Für Meta geht es um viel Geld, schließlich führt es personenbezogene Daten von abertausenden Webseiten und Apps zusammen. Diese Nutzerprofile sind wesentlich für den Verkauf personalisierter Werbeplätze. Damit nimmt das US-Unternehmen in Europa größenordnungsmäßig eine Milliarde US-Dollar wöchentlich ein.
(ds)
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Wie Initiativen versuchen, gefährdete US-Forschungsdaten zu retten
Bereits im Februar 2025 kam eine Liste unerwünschter Wörter aus der National Science Foundation ans Tageslicht. Die US-Behörde versuchte anhand dieser Begriffe anscheinend, Forschungsprojekte herauszufiltern, die im Sinne der Trump-Regierung in Zukunft keine Fördermittel erhalten sollten. Demnach konnte ein Projekt schon in Gefahr geraten, wenn die Forscher in der Projektbeschreibung oder in ihrem Förderantrag zum Beispiel von Hassrede (hate speech) oder Polarisierung (polarization) schrieben, von Vielfalt, Teilhabe und Inklusion (Diversity, Equity and Inclusion, DEI), von Klimawandel (climate change), von Transgender oder auch nur von Geschlecht (gender), von LGBTQ sowieso, von männlich dominiert (male dominated) oder selbst nur von weiblich (female) oder irgendetwas mit Frauen (women).
Gleichzeitig wurden ähnliche Listen kritischer Wörter bekannt, die Websites öffentlicher Stellen gefährden konnten, wenn sie dort Erwähnung fanden. Beispielsweise wurde von der Website der US-Streitkräfte ein historischer Verweis auf die Enola Gay entfernt. Es handelt sich dabei um das Flugzeug, mit dem die Atombombe über Hiroshima abgeworfen wurde. Der Bomber war nach der Mutter des Piloten benannt worden, doch der Namensbestandteil Gay (zu Deutsch: schwul) könnte auf der Liste unerwünschter Wörter gestanden haben.
- US-Forschung leidet nicht nur unter ideologisch vergebenen Fördermitteln, sondern Studienergebnisse und Datensätze drohen auch von Servern zu verschwinden.
- Deutsche Institutionen kopieren in konzertierten Aktionen Datensätze von US-Kooperationspartnern.
- Aktivisten der Initiative Safeguarding Research & Culture koordinieren Privatleute, die gefährdete Datensätze von US-Webseiten spiegeln.
Nicht wenige Forscher sind nun besorgt, dass sich US-Universitäten und Forschungsinstitute genötigt sehen könnten, zahlreiche Forschungs-Paper und Studienergebnisse von ihren Servern zu löschen. Mehrere Institutsverbunde, aber auch Initiativen und private Aktivisten versuchen seitdem, gefährdete Forschungsdaten aus den USA zu retten und auf eigenen Servern und Festplatten zu sichern.
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Alphabet-Tochter Wing startet Lieferungen per Drohne im Großraum San Francisco
Die Alphabet-Tochter Wing plant, ihren Drohnenlieferdienst für Privathaushalte in den kommenden Monaten auf die San Francisco Bay Area auszuweiten. Das kündigte das Start-up am Montag an. Man habe eine Drohnentechnologie entwickelt, die kleine Pakete sicher direkt zu den Häusern in dicht besiedelten Wohngebieten fliegen kann, so das Unternehmen, und damit eine Lösung für ein Problem gefunden, vor dem alle Lieferdienste stehen. „Die traditionelle Zustellung auf der letzten Meile ist für kleine, dringende und lokale Bestellungen nach wie vor langsam, teuer und ineffizient.“
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Die leichten, hochautomatisierten Drohnen von Wing nutzen eine VTOL-Technik (Vertical Take-Off and Landing). Sie können also senkrecht starten und landen wie ein Helikopter; in der Luft gehen sie dann in einen energieeffizienten Gleitflug über, vergleichbar mit Kleinflugzeugen.
Pilotprojekt auf dem Google-Campus
Nach eigenen Angaben hat Wing seinen Drohnenlieferdienst in der Bay Area zunächst auf dem Google-Campus in Mountain View eingeführt. In einem Pilotversuch wurden dort beispielsweise Büromaterialen in Echtzeit an verschiedene Büros auf dem Campusgelände geliefert. Das positive Feedback habe Wing bestärkt, seinen Service auf weitere Stadtteile im Großraum San Francisco auszuweiten, erklärte das Unternehmen.
Der Großraum San Francisco hat dabei für Wing eine besondere Bedeutung, „da das Unternehmen 2012 über Googles ‚X‘, die Moonshot Factory, in der Bay Area gegründet wurde“. Moonshot Factory ist eine Forschungseinheit, die Alphabet-Start-ups wie das Robotertaxi-Unternehmen Waymo betreut und sie bei der Ausgründung in unabhängige Unternehmen unterstützt.
Hunderttausende Lieferungen
Wing liefert bereits in einigen der größten Metropolregionen der USA Lebensmittel und Haushaltswaren für Großkunden wie die US-Supermarktkette Walmart oder den On-Demand-Lieferservice DoorDash per Drohne aus, darunter in Houston, Atlanta und Dallas. Das Drohnen-Start-up hat demnach bereits über 750.000 Lieferungen zugestellt und beliefert mehr als zwei Millionen Kunden.
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Im Oktober 2024 startete Wing zudem ein Pilotprojekt in Dallas mit dem Roboterlieferunternehmen Serve Robotics, um den Lieferradius der Lieferroboter mithilfe von Drohnen zu erweitern. Dabei holen Roboter von Serve Robotics Essenslieferungen in Restaurants ab und übergeben sie an Wing-Drohnen zur Auslieferung aus der Luft.
(akn)
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Japan setzt Hochgeschwindigkeitszug für Gütertransport ein
Schnelle Güter auf der Schiene: Die japanische Eisenbahngesellschaft East Japan Railway (JR East) setzt Hochgeschwindigkeitsgüterzüge ein. Am heutigen Montag ist der erste regulär gefahren. Der Güter-Shinkasen sei von Morioka, der Hauptstadt der Präfektur Iwate im Norden der Hauptinsel Honshu, nach Tokio gefahren, berichtete die japanische Nachrichtenagentur Jiji. Für die etwa 540 Kilometer lange Strecke braucht der Zug rund 3 Stunden und 15 Minuten.
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Der Güter-Shinkasen basiert auf der konventionellen Personenzug-Baureihe E3. Sie wurde zwischen 1995 und 2010 gebaut und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 275 Kilometern pro Stunde. Die Gütervariante kann mit maximal 1000 Kisten und einer Nutzlast von 17,4 Tonnen beladen werden.
Der Hochgeschwindigkeitsgüterzug, der aus sieben Wagen besteht, soll künftig an Werktagen verkehren. Er wird eilige und hochwertige Güter transportieren. Dazu gehören beispielsweise frische Lebensmittel wie Muscheln, Obst oder Gemüse, aber auch medizinische Geräte oder Maschinenteile. Die Güter werden auf Rangierbahnhöfen be- und entladen. Für den Transport innerhalb der Bahnhöfe kommen fahrerlose Fahrzeuge zum Einsatz.
Rückgang der Personenbeförderung
Für JR East sei der Gütertransport ein neues Geschäftsfeld, mit dem die Eisenbahngesellschaft die sinkenden Einnahmen aus der Personenbeförderung aufzufangen versuche, sagte Kei Yazaki, Berater beim Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Nomura Research Institute, der britischen Wirtschaftszeitung Financial Times. Sich auf die Personenbeförderung allein zu verlassen, sei schwierig angesichts des Bevölkerungsrückgangs in Japan.
Ganz neu ist das Geschäft mit dem Gütertransport nicht: Anfang dieses Jahres hat JR East den Kurierdienst Hako-byun gestartet. Dabei werden in konventionellen Shinkansen-Zügen verderbliche oder dringliche Waren wie Fisch oder Maschinenteile zu den Flughäfen von Tokio und Narita gebracht und von dort per Luftfracht weiter transportiert. Destinationen sind unter anderem Singapur, Hongkong und Taipeh.
JR East ist aus der 1987 privatisierten Japanischen Staatsbahn hervorgegangen. Die Eisenbahngesellschaft ist eine der größten weltweit und betreibt die Hochgeschwindigkeitslinien auf Honshu nördlich von Tokio.
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(wpl)
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