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Missing Link: Auf der Spree schwimmt eine Infrastrukturschutz-Ente


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Was klingt wie eine Berliner Posse hat Vorbildcharakter weit über den oft so eigenwilligen Stadtstaat hinaus: Datenschutz und Informationsfreiheit sollen zugunsten eines obskuren Sicherheitsbegriffs geschleift werden. Der Berliner Senat, getragen von CDU- und SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, schreckt dabei vor wenig zurück. Ein Vorbild für den Rest der Republik?

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Als am 3. Januar Feuer an einer Kabelbrücke unweit des Heizkraftwerks Lichterfelde gelegt wird, passiert das, wovor Fachleute seit Jahren warnen: Blackout. Zumindest für einige Teile Südwestberlins, vor allem Wohngegenden oft vergleichsweise gut betuchter Einwohner der Bundeshauptstadt, etwa die Nobelvilleninsel Schwanenwerder im Wannsee. Weil keine alternative Hoch- und Mittelspannungsanbindung existierte, nicht innerhalb Berlins und fast 40 Jahre nach dem Mauerfall auch nicht auf die Brandenburger Seite, weil der staatseigene Betreiber Stromnetz Berlin hier einen Single Point of Failure in sein Netz gebaut hatte, blieben erst 45.000 Haushalte stromlos.

Die Täter waren schnell benannt: linksradikale Vulkangrupppen sollten es gewesen sein – nur welche, wie und warum, darüber entbrannte ein bunter Streit. Eine Million Euro lobte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für die Ergreifung der Täter aus. Gefasst ist zwei Monate nach der Tat weiterhin niemand. Was hingegen klar wurde: nicht nur, dass die Anbindung denkbar wenig ausfallsicher war. Auch die ursprünglichen Angaben zu angeblichen Sicherheitsvorkehrungen rund um die Kabelbrücke stellten sich als reine Schutzbehauptungen der Verantwortlichen heraus – wer wollte, der konnte unmittelbar an die Brücke heran und dort ungehindert und unbeobachtet seine Absichten umsetzen.

Doch die Berliner Landespolitik sieht ganz andere Punkte, die jetzt hoch prioritär und eilbedürfitg sind: der Datenschutz und die Informationsfreiheit sind für sie Mitschuld. Weshalb beide mit einem Gesetzesvorhaben, über das im Landesparlament in den nächsten Tagen abschließend beraten werden soll, deutlich eingeschränkt werden sollen.

Und das ist eine Idee, die auch in anderen Bundesländern und im Bund immer wieder vorgetragen wird: Es sei zu einfach, kritische Infrastrukturen ausfindig zu machen. Zugespitzt formuliert: Dank Openstreetmap oder anderer Kartendienste könnten russische Wegwerfagenten, Linksradikale und andere die Republik gezielt lahmlegen. Was die Berliner Landesregierung nun aber vorgelegt hat, ist dabei allerdings eine besondere Variante dieser Sichtweise: Keine Information mehr, wenn sie für das Land irgendwie gefährlich sein könnte.

„Es gibt ja schon heute im Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, Informationen mit wirklich sensiblen Daten zu schwärzen“, erklärt Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. „Mir ist nicht bekannt, dass es IFG-Abfragen gegeben hätte, die sensible Informationen über das Berliner Stromnetz betroffen hätten.“ In einer Stadt wie Berlin sind die wesentlichen Leitungen kaum zu übersehen – und um zu wissen, dass an Kraftwerken und Umspannwerken Kabel anliegen, dafür muss man keinerlei besonderen Vorkenntnisse haben.

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Nun muss man nicht so weit gehen, und etwa die vorgeschlagene Ausnahme unmittelbar in Verbindung zu einer auch per Landes-IFG-Anfrage öffentlich gewordenen Fördermittelaffäre rund um Politiker der im Roten Rathaus regierenden CDU sehen. Doch dass es die regierende Koalition ausgesprochen eilig hat, ihre Einschränkungen wesentlicher Transparenzvorschriften nun durchzuboxen, ist offenkundig.

Und auch, dass die Landesregierung sich eine großzügige Ausnahme genehmigen will, falls sie damit rechnen müsste, womöglich in Rechtsstreitigkeiten zu geraten. „Allein durch die Tatsache, dass der Senat in plausiblen Vorüberlegungen steckt, könnte er die Informationsfreiheit beschneiden“, fürchtet der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco. Schon bei jeder Ausschreibung ist es plausibel, dass rechtliche Auseinandersetzungen folgen könnten. Der Senat wiederum argumentiert, dass dies keineswegs ein Blankoscheck für eine Auskunftsverweigerung sei, sondern nur bei hinreichender Konkretisierung ein valider Versagungsgrund sein könne.

Nur: Was das alles wiederum mit Infrastrukturschutz zu tun haben soll, das ist ein weiteres Geheimnis der Berliner Regierung mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und seiner bekannten Stellvertreterin, der einstigen Bundesfamilienministerin und heutigen Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey. Ein Geheimnis, das selbst eine IFG-Anfrage kaum lüften könnte, solange sie noch zulässig ist, da die internen Regierungsberatungen bis zu ihrem Abschluss von Auskunftsrechten so gut wie immer ausgenommen sind, das sogenannte „Arcanum“, das eine offene Diskussion ermöglichen soll.

Doch nicht nur das Landes-IFG ist Gegenstand eines eigenwilligen Kampfes von Christ- und Sozialdemokraten in Berlin. Die sozialdemokratische Innensenatorin Iris Spranger sagte Ende Februar im Parlament: „Bei einer Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur muss von sonst erforderlichen Kennzeichnungen abgesehen werden, um nicht durch die Hinweisschilder auf Anlagen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur aufmerksam zu machen.“




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Sprich: das Datenschutzgesetz soll so geändert werden, dass auf Videoüberwachung beim Infrastrukturschutz nicht mehr hingewiesen werden muss. Sie dürfte also heimlich erfolgen. Dabei ist eine der wenigen überhaupt nachweisbaren Wirkungen von Videoüberwachung der manchmal greifende Abschreckungseffekt: wenn Kameras sichtbar sind und Täter deshalb andere Ziele suchen. Der offizielle neue Kurs Berlins heißt hingegen: Wir filmen lieber bei einer Tat, um nachher aufzuklären, als vor der Tat abzuschrecken.

Die neue Lust am Filmen treibt dabei noch weitere Blüten: Weil es in Berliner Schwimmbädern in der Vergangenheit immer wieder Probleme gab, hat man im Namen des dringend verbesserungswürdigen Infrastrukturschutzes auch gleich noch die Videoüberwachung für Badeanstalten in die Gesetzesvorhaben mitaufgenommen – und zwar selbst zur Durchsetzung von Haus- und Badeordnung. Was das mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen zu tun hat? Und wer prüft die Videoaufnahmen, die dort entstehen? Und deren Verbleib? Hier wiederum wird argumentiert: Das Vorhandensein von Videoüberwachung habe eben doch präventiven Charakter. Tatsächlich ist der Grund für die Legalisierung etwas anderes: Es gibt Kameras bei den Bädern längst – doch die Datenschutzbeautragte hatte die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Nur mit Zivilschutz, kritischen Infrastrukturen und der Landesverteidigung jedenfalls hat das offenkundig rein gar nichts zu tun.

Aber sehr viel mit dem Baden gehen einer am Infrastrukturschutz scheiternden Politik, die lieber Obfuskation um Versäumnisse in ihrer Zuständigkeit betreibt statt klare Analysen auf den Tisch zu legen, wie sie redundantere Infrastrukturen erreichen will und wie sie im Fall eines Ausfalls für mehr Resilienz sorgen möchte.

34 Organisationen haben daher nun am Freitag einen offenen Brief an die Berliner Landespolitik adressiert, vom CCC über den Deutschen Journalistenverband und der AG Kritis bis hin zu Wikimedia Deutschland. „Eine solche Ausweitung von Ausnahmetatbeständen würde praktisch die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten“, warnen sie. Bereits heute sei ein wirksamer Schutz kritischer Infrastrukturen möglich – und Transparenz in der Verwaltung habe vor allem positive Effekte. „Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt, ist ein solcher Schritt ein fatales Signal“, so die Absender des Briefes. Berlin habe sich zudem als Vorreiter für Open Data und digitale Innovation positioniert – was mit den aktuellen Plänen gefährdet sei.

Vielleicht ist es ganz gut, wenn Berlin als vergleichsweise wenig relevanter Stadtstaat hier zeigt, wie es nicht geht: Unabhängig von politischem Lagerdenken wären das keine adäquaten Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart. Scheitert das Vorhaben in Berlin, könnte dies größeres Unheil, etwa auf Bundesebene, schon im Vorhinein unattraktiv machen. Denn im Namen der Sicherheit staatliche Transparenz zu verringern, und Informationsrechte der Bürger zu beschneiden, steht derzeit hoch im Kurs. Und es ist natürlich viel günstiger, auch sonst nervige Gesetze zu ändern, als eine verlässliche Stromversorgung oder gar allgemein durchdachte Infrastrukturbetriebskonzepte sicherzustellen.

Im Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten Berliner Regierung steht derweil ein eindeutiges Bekenntnis: Open by Default solle der neue Standard werden. „Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen.“ Er stammt aus dem Jahr 2023. Da kannte Berlin bereits Anschläge auf Infrastrukturen – und auch der Krieg in der Ukraine war bereits voll im Gange. Für den Rest der Republik wäre es jedenfalls kein gutes Zeichen, wenn die über Jahrzehnte erkämpfte Offenheit des Verwaltungshandelns nun das erste Opfer fehlender Kompetenz würde, die mit den Informationsfreiheitsgesetzen ja gerade offengelegt werden sollte.


(nen)



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Trotz Milliarden-Minus: Warum Intels Aktie um 20 Prozent hochschießt


Intel gibt einen Betriebsverlust von 3,1 Milliarden US-Dollar und einen Nettoverlust von 3,7 Milliarden US-Dollar für das erste Quartal 2026 bekannt. Vor einem Jahr waren es „nur“ 301 Millionen beziehungsweise 821 Millionen US-Dollar. Trotzdem schießt die Aktie im nachbörslichen Handel Donnerstagabend 20 Prozent hoch. Zum einen liegt der aktuelle Umsatz von 13,6 Milliarden US-Dollar (+7 % im Jahresabstand) über Intels letztem Ausblick, zum anderen übertrifft die Prognose für das zweite Quartal die Wall-Street-Erwartungen deutlich.

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Analysten haben erwartet, dass Intel rund 13,1 Milliarden US-Dollar in seinem neuen Ausblick nennt. Tatsächlich sind es aber 13,8 Milliarden bis 14,8 Milliarden US-Dollar für das zweite Quartal. Gleichzeitig prognostiziert Intel einen Nettogewinn von mehreren Millionen US-Dollar. Es wäre das erste grüne Quartal ohne milliardenschwere Einmaleffekte seit 2023.

Maßgeblich ein Posten verhagelte Intel das erste Quartal: Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen. Intel hat dafür fast 4,1 Milliarden US-Dollar verbucht. Typischerweise handelt es sich dabei größtenteils um Abfindungspakete für gekündigte Mitarbeiter. Von 115.000 Mitarbeitern im Herbst 2024 sind jetzt noch 78.500 übrig. Der operative Cashflow steigt um 35 Prozent auf 1,1 Milliarden US-Dollar.

Der steigende Umsatz kommt maßgeblich von Preissteigerungen bei Prozessoren und einem höheren Anteil von Xeon-Modellen für Server und (KI-)Rechenzentren. Mit dem Aufkommen von KI-Agenten rücken CPUs wieder stärker in den Fokus, die sich für deren Ausführung eignen.

Intel hat Produktionslinien von Desktop- und Notebook-Prozessoren auf Xeon umgestellt. Folglich steigt der Umsatz der Gruppe Data Center and AI im Jahresvergleich um 22 Prozent auf knapp 5,1 Milliarden US-Dollar. Mit einem operativen Gewinn von gut 1,5 Milliarden US-Dollar hat die Sparte die harten Zeiten hinter sich gelassen.

Die Client Computing Group rund um alle Core-Prozessoren für Desktop-PCs und Notebooks stagniert bei 7,7 Milliarden US-Dollar Umsatz. Höhere Preise gleichen die geringere Produktionsmenge aus. Mit 2,5 Milliarden US-Dollar operativem Gewinn ist sie damit profitabler. Die konzernweite Marge steigt folglich im Jahresvergleich von 36,9 auf 39,4 Prozent.

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Der Umsatz der Chipfertigungstochter Intel Foundry steigt um 16 Prozent auf 5,4 Milliarden US-Dollar. Intel selbst bleibt der einzige Großkunde mit einem Umsatzanteil von 97 Prozent. Das Wachstum dürfte maßgeblich von der hohen CPU-Nachfrage bei KI-Rechenzentren stammen. Das Betriebsminus bleibt mit 2,4 Milliarden US-Dollar enorm.

Alle angekündigten Partnerschaften, unter anderem mit Google und Elon Musks Firmen, bleiben erst einmal Zukunftsmusik. Geld spülen sie noch nicht in die Kasse.


(mma)



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„Assassin’s Creed“: Remake von „Black Flag“ kommt am 9. Juli


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Ubisoft hat ein Remake von „Assassin’s Creed Black Flag“ angekündigt: Die „Resynced“-Version von „Black Flag“ basiert technisch auf der jüngsten Version der Anvil Engine, die sich in „Assassin’s Creed Shadows“ zeigte. Das bedeutet Grafik auf aktuellem Top-Niveau inklusive realistischerer Beleuchtung im Vergleich zum 2013 veröffentlichten Original. „Resynced“ soll am 9. Juli für PC, Xbox Series X/S und Playstation 5 für 60 Euro auf den Markt kommen.

Auch inhaltlich und spielerisch wurde Black Flag für das Remake überarbeitet: Ubisoft verspricht ein neues Kampfsystem, das vorrangig um Konter aufgebaut ist. Ein paar neue Crew-Mitglieder kommen mit eigenen, neuen Missionen und die notorischen Verfolgungsmissionen werden überarbeitet: Wird man entdeckt, folgt nicht automatisch ein Game Over. Stattdessen sollen Spieler weitermachen können, wenn sie sich der neuen Situation anpassen.

Ubisoft will zudem das Schleichen und die Parkour-Systeme überarbeitet haben, die nun mehr Freiheit bieten sollen. Ein paar frische Sea Shanties soll es ebenfalls zu hören geben.

Grundsätzlich bleibt „Assassin’s Creed Black Flag Resynced“ actionorientiert und wird kein Rollenspiel, verspricht Ubisoft. Damit hebt sich „Black Flag Resynced“ von vielen anderen modernen „Assassin’s Creed“-Titeln ab, die Skill-Bäume, Sammelaufgaben-Grind und Loot in den Vordergrund rückten.

Schon vor einigen Wochen hatte Ubisoft die Entwicklung eines „Black Flag“-Remakes bestätigt, während die Ankündigung in der Community aufgrund zahlreicher Leaks ohnehin nur als Frage der Zeit galt.

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Die Neuauflage eines der beliebtesten „Assassin’s Creed“-Spiele wird von Ubisoft Singapur entwickelt. Mit „Skull and Bones“ hat dieses Studio 2024 bereits ein Online-Piratenspiel veröffentlicht. Zudem stürmt gerade das Piratenspiel „Windrose“ die Verkaufscharts – Piratenspiele sind aktuell en vogue.

„Black Flag“ gehört zu den unter Fans beliebtesten Spielen der „Assassin’s Creed“-Reihe. Anstatt eine riesige Stadt mit hohen Bauwerken zu erkunden, segelt man in „Black Flag“ als Pirat Edward Kenway von einer Karibik-Insel zur nächsten. Dabei spielen Seeschlachten eine wichtige Rolle.


(dahe)



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Maryland verbietet personalisierte Preise bei Lebensmitteln


Personenbezogene Daten werden dazu genutzt, Angebote auf die jeweilige Person zuzuschneiden. Das ist vor allem im Interesse der Anbieter. Der US-Staat Maryland versucht nun, bei Lebensmitteln einen Riegel vorzuschieben: Ab Oktober verbietet es Supermärkten, für steuerfreie Lebensmittel aufgrund personenbezogener Daten des Kunden höhere Preise zu verlangen. Dass die neue Vorschrift viel bewirkt, darf angesichts mehrerer Schlupflöcher bezweifelt werden.

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Als Erstes fällt die Einschränkung des Verbots auf höhere (!) Preise auf. Das erinnert an irreführende Statt-Preise. Wenn die Nudeln statt marktüblicher 3 Dollar nunmehr 9 Dollar kosten, aber laufend personalisierte Rabatte veranschlagt werden, hat das in vielen Fällen den Effekt höherer Preise. Nach dem Wortlaut der Gesetzesnovelle (SB 387 und HB 895) bliebe das dennoch legal.

Außerdem sollen die neuen Verbraucherschutzbestimmungen keine Wirkung entfalten, wenn der Kunde in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder die genutzten Informationen öffentlich bekannt sind. In der Praxis dürfte von dem Verbot also wenig übrig bleiben. Immerhin könnte es eine Verschlimmerung der Preisdiskriminierung, etwa durch immer mehr heimliches Ausspionieren, hintanhalten.

Hinzu kommen Ausnahmen für unterschiedliche Preise nach Angebot und Nachfrage, bei Abonnements, aufgrund der örtlichen Lage (beispielsweise bedingt durch höhere Lieferkosten oder höhere Mietpreise), Aktionspreise, Preisänderungen zwecks Kundenbindung, bei Buchung einer Mitgliedschaft oder freiwilliger Teilnahme in einem Kundenbindungsprogramm.


Screenshot amazon.ca: Schneeschaufel statt CDN$ 671,888.00 nur CDN$ 98.04

Screenshot amazon.ca: Schneeschaufel statt CDN$ 671,888.00 nur CDN$ 98.04

Welch Mezzïe!

(Bild: Screenshot / waybackmachine)

Generell ausgenommen sind Lebensmittelhändler, deren Geschäftsräumlichkeiten kleiner als 15.000 Quadratfuß (knapp 1.400 Quadratmeter) sind. Keinen Unterschied macht es, ob ein Betrieb die personenbezogenen Daten selbst erhebt oder von Dritten zukauft.

Das Verbot gilt auch für Dritte, die Lebensmittel zustellen, unabhängig von der Größe ihrer eigenen Geschäftsräume. Dieser Teil geht wohl auf die „AI-Powered Price Optimization“ des US-Zustelldienstes Instacart zurück. Sogar bei Selbstabholung in der Filiale erhielten unterschiedliche Kunden für das selbe Produkt zur selben Zeit unterschiedliche Preise angezeigt. Kurz vor Weihnachten gelobte Instacart, die KI-Preismanipulation zu stoppen. Dritten bietet die Instacart-Abteilung Eversight die KI-Preisfindung als Dienstleistung wohl weiterhin an.

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Eine zweite Klausel der Novelle Marylands untersagt generell die Diskriminierung nach rechtlich anerkannten Kriterien wie Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Das soll für das Anpreisen und Verkaufen jeglicher Gebrauchsgüter und Dienstleistungen samt damit verbundener Vorteile gelten.

Ein Schwachpunkt der gesamten Gesetzesnovelle ist, dass Übervorteilte nicht selbst zu Gericht ziehen dürfen und auch auf anderem Weg keinen Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Lediglich die zuständige Behörde darf Verstöße ahnden – und auch das nur, wenn sie einen Lebensmittelhändler- oder -lieferdienst explizit verwarnt hat und dieser seine Praxis nicht binnen 45 Tagen ändert. Erst danach drohen Strafen von maximal 1.000 US-Dollar im Erstfall, höchstens 5.000 Dollar bei Wiederholungstätern.

Beide Kammern des Parlaments Marylands haben sich bereits auf den Gesetzestext verständigt. Das Unterhaus hat ihn schon verabschiedet, die Zustimmung des Oberhauses sowie des Gouverneurs Wes Moore sind Formsache. Die Novelle ist eine Initiative Moores selbst, seine Partei der Demokraten verfügt in beiden Kammern über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.


(ds)



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