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Phishing-Urteil aus Koblenz: Kein Leichtsinn bei täuschend echtem Bankanruf


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat die Rechte von Bankkunden im Kampf gegen professionelles Phishing im Internet gestärkt. Es hatte zu klären, wann Nutzer von Online-Banking bei einem Betrugsszenario so unvorsichtig handeln, dass sie ihren Anspruch auf Erstattung des Schadens gegen die Bank verlieren. Die Richter stellten in einem heise online vorliegenden Urteil vom 17. April klar, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern (TAN) in ein Browser-Formular der Home-Banking-Anwendung nicht automatisch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigen (Az.: 8 U 682/24).

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Die drei gebündelten Fälle, über die das OLG nun in zweiter Instanz entschied, verdeutlichen die Professionalität moderner Betrüger. Dem hauptsächlich betroffenen Kunden der Sparkasse Westerwald-Sieg war am Telefon von einem angeblichen Mitarbeiter der Technik-Abteilung vorgespiegelt worden, er müsste sein Sicherheitsverfahren von Chip-TAN auf Push-TAN umstellen. Der Anrufer nutzte dabei „Call-ID Spoofing“, wodurch auf dem Telefondisplay des Betroffenen die echte Rufnummer ihrer Sparkasse erschien. Da dem Anrufer zudem diverse persönliche Daten des Kunden bekannt waren, schöpfte dieser keinen Verdacht und folgte den Anweisungen.

Im Zuge des Telefonats generierte der Kunde, dessen beiden Konten im Rahmen eines sogenannten Multibanking online zusammengeschlossen waren, zwar eine Transaktionsnummer mit seinem Chip-TAN-Generator und gab diese im Online-Banking-Portal ein. Er teilte die TAN aber nach eigenen Angaben dem Anrufer nicht mündlich mit. Kurz darauf erfolgten mehrere Echtzeit-Überweisungen ins Ausland, durch die insgesamt über 56.000 Euro von den zwei Konten der Kläger verschwanden. Während das Landgericht Koblenz in erster Instanz noch eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden bejaht hatte, korrigierte das OLG diese Sichtweise jetzt grundlegend.

Entscheidend für den Ausgang des Berufungsverfahrens war ein IT-Sachverständigengutachten. Die Bank hatte behauptet, der Kunde müsse den Tätern einen speziellen Freischaltcode aktiv übermittelt haben, da dieser technisch zwingend für die Verknüpfung der Push-TAN-App auf dem Täter-Handy notwendig gewesen sei. Der Gutachter widerlegte dies aber: Bei dem genutzten Verfahren werde der Freischaltcode unmittelbar in der App auf dem Endgerät angezeigt, das verknüpft werden soll – in diesem Fall also direkt auf dem Handy der Betrüger. Der Kunde habe diesen Code somit gar nicht sehen und folglich auch nicht grob fahrlässig weitergeben können.

Der 8. Zivilsenat betont, dass grobe Fahrlässigkeit nur dann vorliegt, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und dabei einfachste Überlegungen nicht angestellt werden. In einer Überrumpelungssituation durch professionelle Täter, die echte Bankdaten nutzen und Rufnummern fälschen, könne dem Kunden ein solch schwerer Vorwurf nicht gemacht werden. Auch das Anklicken eines Links in einer SMS der Bank, die im Rahmen des regulären Umstellungsprozesses automatisiert versandt wurde, sei nicht pflichtwidrig. Dies entspreche vielmehr der bestimmungsgemäßen Nutzung.

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Die zweite Instanz unterstreicht in dem von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte für die Kläger erwirkten Urteil auch die Pflicht von Banken, unautorisierte Zahlungen gemäß Paragraf 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erstatten. Dies gilt zumindest, wenn den Finanzinstituten kein Nachweis eines grob fahrlässigen Verhaltens gelingt. Die Beweislast liegt hier demnach vollumfänglich beim Zahlungsdienstleister. Für Nutzer von Online-Banking bringt das Urteil mehr Rechtssicherheit: Solange Sicherheitsmerkmale nicht aktiv und leichtfertig an Dritte offenbart werden, bleibt der Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyber-Kriminalität bestehen.

Die Sparkasse verdonnerte das OLG zur vollständigen Rückbuchung der Beträge nebst Zinsen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ es nicht zu. Die Beklagte könnte dagegen höchstens noch Beschwerde einreichen. Das Urteil zeigt so, dass die Justiz teils die technische Komplexität von Betrugsmaschen berücksichtigt und die Verantwortung nicht nur bei den Kunden ablädt, die mit immer raffinierteren Phishing-Methoden konfrontiert werden. Voriges Jahr hatte das Landgericht Rostock andererseits entschieden: Nutzer, die aufgrund einer manipulierten E-Mail bei einem Phishing-Angriff Geld auf ein falsches Konto überweisen, müssen Ansprüchen des Rechnungsstellers trotzdem nachkommen.


(mki)



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Zahlen, bitte! Jede fünfte FIFA-Nation darf diesmal (wieder) zur Fußball-WM


Am Donnerstag beginnt die Endrunde der bislang größten Fußball-Weltmeisterschaft der Männer, 48 Nationalmannschaften spielen in Mexiko, den USA und Kanada um die begehrteste Trophäe der Sportwelt. Und obwohl die Zahl der Teilnehmer damit noch einmal um 50 Prozent gestiegen ist, haben sich nur vier Mannschaften zum allerersten Mal qualifiziert: Kap Verde, Curaçao, Jordanien und Usbekistan. Gleichzeitig hat sich der viermalige Weltmeister Italien schon zum dritten Mal infolge nicht qualifiziert. Damit konnte dieses Mal mehr als jede fünfte aller 211 Mitgliedsstaaten der FIFA ein Team nach Nordamerika schicken.

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Bis zur Entscheidung über die 23. Weltmeisterschaft werden nun 104 Spiele ausgetragen, das Endspiel findet am 19. Juli statt. Noch 1994 gab es genau halb so viele Spiele, bei der Premiere 1930 waren es sogar nur 18. Wegen der Zeitverschiebung werden viele davon hierzulande aber ohnehin nur zu nachtschlafender Zeit übertragen: Die wenigsten dürften sich deswegen vorgenommen haben, sie alle oder auch nur die meisten davon anzuschauen. Als Übersicht und zur Planung gibt es einen WM-Planer von heise online, auf dem man nicht nur alle Endergebnisse und Tabellenstände einsehen kann, sondern auf einer Weltkarte auch direkt, wer noch dabei ist.


Diagramm mit der Zahl der Teilnehmer, der FIFA-Mitglieder und dem Verhältnis

Diagramm mit der Zahl der Teilnehmer, der FIFA-Mitglieder und dem Verhältnis

Während die deutliche Aufstockung der Zahl der Endrundenteilnehmer in den großen Fußballnationen kritisiert wurde, zeigt ein Blick in die Geschichte, dass damit auch dem Wachstum der FIFA Rechnung getragen wird. Vor fast 100 Jahren haben an der allerersten Weltmeisterschaft mehr als 30 Prozent der damaligen FIFA-Mitgliedstaaten teilgenommen, in der Folge ist das Verhältnis gesunken. Infolge des massiven Wachstums der FIFA nach dem Zweiten Weltkrieg und der nicht mitwachsenden Weltmeisterschaften fiel es sogar auf fast 10 Prozent. Mit den nächsten Aufstockungen hat es sich dann auf etwa 15 Prozent stabilisiert und in Nordamerika erreicht es nun Werte aus der Anfangszeit.


Bitte Zahlen

Bitte Zahlen

In dieser Rubrik stellen wir immer dienstags verblüffende, beeindruckende, informative und witzige Zahlen aus den Bereichen IT, Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Politik und natürlich der Mathematik vor.

Während Brasilien als einzige Nation bei jeder Fußball-Weltmeisterschaft vertreten war, hat Deutschland zwei verpasst: 1930 war der Weg nach Südamerika zu weit, an der ersten WM nach dem Zweiten Weltkrieg durfte das Land nicht teilnehmen. Trotzdem stand keine Mannschaft so oft im Finale wie die (west-)deutsche, keine andere ist denn auch so oft zweite geworden. Insgesamt haben acht verschiedene Nationen mindestens einen WM-Titel gewonnen, allesamt entweder aus Europa oder Südamerika. Zumindest ins Finale haben es sechs weitere Teams geschafft, hierunter gibt es keine, die nicht aus Europa stammt.

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Das bevölkerungsreichste Land der Welt hat es dagegen noch nicht einmal zur WM geschafft, in der Qualifikation für die WM 2026 ist Indien an Katar und Kuwait gescheitert. 1950 hätte die frisch unabhängige Nation zwar teilnehmen können, weil alle Gegner in der Qualifikation zurückgezogen hatten. Dem ist Indien damals aber ebenfalls gefolgt. Während die inzwischen fast 1,5 Milliarden Einwohner damit einmal mehr nicht bei der Fußball-WM vertreten sind, hat sich mit Curaçao jetzt das bislang kleinste Land qualifiziert. Der Vorrundengegner der deutschen Nationalmannschaft repräsentiert gerade einmal rund 158.000 Menschen – das sind nur 0,1 Promille der Bevölkerungszahl Indiens.

Mit einem ganz anderen Rekord wartet dagegen Schottland auf: Ganze achtmal war das Team schon bei einer Endrunde dabei, nicht einmal hat es dabei aber die Gruppenphase überstanden. Immerhin bietet sich dem Land in Nordamerika jetzt die neunte Chance, das zu ändern. Ähnliches können auch Tunesien und der Iran versuchen, beide Nationen waren sechsmal bei einer Endrunde und sind ebenfalls noch nie über die Gruppenphase hinausgekommen. Vor allem Tunesien dürfte sich dabei dieses Mal gute Chancen ausrechnen, das Team hat sich als erste Mannschaft überhaupt für eine Endrunde qualifiziert, ohne ein einziges Gegentor zu kassieren. Der Iran gehörte derweil zu den allerersten Mannschaften, die sich im März 2025 qualifiziert haben.


(mho)



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tvOS 27 und watchOS 27: Das ist neu bei Apple TV und Apple Watch


Die gestrige Keynote zur WWDC 2026 war ungewöhnlich, da sie die neuen Betriebssysteme nicht einzeln, sondern gebündelt abhandelte – um dann ausreichend Zeit für die neuen Siri-AI-Features zu lassen. Weniger prominente Systeme wie watchOS 27 und tvOS 27 bekamen hingegen kaum Zeit in dem Video. Dabei tat sich auch auf Apple Watch und Apple TV einiges. Ein Überblick.

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Unter watchOS 27 dürften zuerst diverse Designverbesserungen auffallen, die die Liquid-Glass-Oberfläche konsistenter machen sollen. Dabei bleibt es aber nicht. Die neue Siri alias Siri AI ist tiefer eingebunden und kommt auch als eigene App, wobei die Verarbeitung über das angebundene iPhone erfolgen dürfte. Apple verspricht ansonsten ein genaueres Schritte-Tracking auf der Apple Watch, schnellere WLAN-Verbindungen, Gäste-Schlüssel für Home Key, eine neue Tap-Geste, schnellere App-Starts und eine konsolidierte „Wo ist?“-App.

Die Oberfläche kommt nun mit einer dynamischen App-Darstellung (Dynamic App Grid), neuen Einstellungsmenüs, verbesserten Smart Stacks (u.a. für die automatische Anzeige von Ausweisen und Tickets) und einer beschleunigten Medienwiedergabe. Apple verspricht außerdem Optimierungen in der Wallet-App, bei der Wassererkennung (soll nun „effizienter“ arbeiten beim Schwimmen) und bei GymKit, das es erstmals nicht nur auf der Watch, sondern auch auf dem angebundenen iPhone gibt. watchOS 27 läuft ab der Apple Watch Series 9 und der SE 3. Sehr unschön: Die Ultra der ersten Generation hat keinen Support mehr.

tvOS 27 soll ebenfalls von Optimierungen bei Liquid Glass profitieren. An einzelnen neuen Funktionen nennt Apple eine überarbeitete Podcasts-App, schnellere AirPlay-Verbindungen unter anderem zu HomePods, ein schneller auftauchendes Kontrollzentrum sowie smarte Downloads in der TV-App. Auch bei der Textanzeige soll es Verbesserungen in Form von weiteren Darstellungsgrößen geben.

Eine neue Version von HomePod OS dürfte ebenfalls anstehen, Apple nannte dazu allerdings keine Details. Klar ist jedoch bereits, dass Siri AI unter anderem Benachrichtigungen von Home-Geräten intelligent zusammenfassen können soll. Zudem lässt sich in Videos von HomeKit-Kameras nach Sequenzen suchen und Zusammenfassungen erstellen. HomeKit Secure Video unterstützt zudem erstmals Kamera mit 4K-Auflösung. Unklar bleibt, welche kompatibel sein werden. Denkbar wären etwa jene von Eufy, die eigentlich 4K beherrschen, für HomeKit Secure Video bislang aber auf 1080p herunterschalten.

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(bsc)



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Nach Entlassungswelle: Meta investiert in Handwerker für KI-Rechenzentren


Wenige Wochen nach einer Entlassungswelle hat Meta ein Ausbildungsprogramm für Fachkräfte im KI-Rechenzentrumsbau angekündigt. Die Initiative namens „America’s Workforce Academy“ (AWA) richtet sich an Veteranen, Berufseinsteiger, Hochschulabsolventen und Quereinsteiger aus allen US-Bundesstaaten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

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Meta will im ersten Jahr 115 Millionen US-Dollar investieren und sämtliche Kosten übernehmen, darunter Ausbildung, Anreise, Unterkunft und ein tägliches Stipendium. Das Programm umfasst eine fünfwöchige Ausbildung und garantiert Absolventen einen Arbeitsplatz auf einer Baustelle für ein Meta-Rechenzentrum. Für die Umsetzung arbeitet Meta mit dem Immobiliendienstleister CBRE und dem US-Bauverband Associated Builders and Contractors (ABC) zusammen.

Das Pilotprogramm startet 2026 in Louisiana, Ohio, Indiana und Texas. In Louisiana soll mit „Hyperion“ eines der größten Meta-Rechenzentren entstehen. Laut Meta wird der Campus so groß sein, dass er einen großen Teil Manhattans bedecken könnte.

Die Initiative baut auf Metas im April angekündigten LevelUp-Programm für Glasfasertechniker auf. Laut Meta gingen dafür in den ersten sieben Tagen 35.000 Bewerbungen ein.

Der Konzern investiert massiv in KI-Rechenzentren und plant im laufenden Jahr bis zu 145 Milliarden US-Dollar für Infrastruktur auszugeben. Zur Finanzierung dieser Ausgaben hatte Meta im Mai rund 8000 Stellen gestrichen, was etwa zehn Prozent der Belegschaft entspricht. Zugleich sollen in Zukunft kostenpflichtige KI-Dienste neue Einnahmequellen neben dem Werbegeschäft erschließen und die hohen Investitionen abfedern.

Meta-Präsidentin Dina Powell McCormick vergleicht den Bau von KI-Rechenzentren in einem Blogpost mit früheren US-Infrastruktur- und Industrievorhaben wie der Elektrifizierung ländlicher Regionen und der Rüstungsproduktion im Zweiten Weltkrieg. Der Bedarf an Fachkräften ist dabei nicht auf Meta beschränkt. Nach Schätzungen der ABC muss die US-Bauindustrie 2026 insgesamt rund 349.000 zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen, um die erwartete Nachfrage zu decken.

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Offen bleibt jedoch, was nach Abschluss der Rechenzentrumsbauten mit den Arbeitsplätzen passiert. Meta verweist darauf, dass die Teilnehmer anerkannte Qualifikationsnachweise der US-Bauwirtschaft erhalten, die ihnen auch den Wechsel zu anderen Arbeitgebern ermöglichen sollen.


(tobe)



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