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Polnische E-Autofirma plant Kooperation mit Foxconn für neues Werk in Südpolen
Der 2016 von mehreren staatlichen Energieunternehmen Polens gegründete Zusammenschluss „ElectroMobility Poland“ (EMP) strebt eine Partnerschaft mit dem taiwanischen Elektrotechnikkonzern Hon Hai Technology an, im Westen als Foxconn bekannt. Gemeinsam soll ein neues Werk für Elektroautos im südpolnischen Jaworzno gebaut werden, zu dem auch ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum gehört. Bislang gibt es nur Gespräche auf hoher Ebene, verbindliche Vereinbarungen sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres unterzeichnet werden.
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Auftragsfertiger Foxconn plant seit Jahren, neben Elektronik auch Elektroautos im Auftrag herzustellen. Vor rund einem Jahr wurde berichtet, dass Foxconn bald Elektroautos für Mitsubishi bauen könnte. Die entsprechende Kooperation wurde im Mai 2025 vereinbart. Laut Mitsubishi-Mitteilung werden die in Taiwan entwickelten und produzierten Elektroautos noch im Laufe dieses Jahres unter der Marke Mitsubishi in Australien und Ozeanien verkauft.
Zweiter Anlauf für Elektroautos von EMP
EMP wollte bereits 2023 mit der Produktion eigener Elektroautos unter der Eigenmarke „Izera“ beginnen, ebenfalls in einem neuen Werk im schlesischen Jaworzno. Doch nach etlichen Verzögerungen durch bei weitem nicht erreichte Ziele hat die polnische Regierung das Projekt Ende 2024 eingestellt und Izera als Automarke aufgegeben, wie polnische Branchenmedien meldeten. Doch innerhalb der EU steigt der E-Auto-Anteil jetzt wieder, begünstigt durch die höheren Benzinpreise aufgrund der Konflikte im Nahen Osten, sodass EMP nun offenbar einen zweiten Anlauf plant.
Dazu hat die polnische Regierung diese Woche Vertreter von EMP und Foxconn in das Ministerium für Staatsvermögen zu Verhandlungen über eine zukünftige Kooperation geladen, erklärt EMP. Im Raum steht die Formierung eines Joint Ventures für den Bau von Elektroautos unter einer polnischen Marke. Die in Polen entwickelten und gebauten Fahrzeuge sollen zunächst drei Modelle umfassen, die in Europa angeboten werden sollen.
Plan für großes Werk noch nicht unterschriftsreif
Die Produktionsstätte für E-Autos in Jaworzno soll Karosseriebau, Lackiererei, Batteriemontage, Montage der elektrischen Antriebseinheit und Endmontage der Fahrzeuge umfassen. Das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum soll sich auf Software-, Datenanalyse- und digitale Mobilitätslösungen konzentrieren. Ergänzt wird das Projekt durch gemeinsame Investitionen in das breitere Ökosystem der Elektromobilität, mit Schwerpunkt auf dem Batteriesektor.
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Finanziert wird das Projekt über den nationalen Wiederaufbauplan und den Reprivatisierungsfonds Polens, aus dem auch EMP im Dezember 2025 rekapitalisiert wurde. Foxconn soll sowohl Technologie als auch Kapital in das Joint Venture einbringen. EMP, Foxconn und die polnische Regierung haben sich dem Projekt jetzt verschrieben, aber konkrete Vereinbarungen sollen erst im Laufe dieses Jahres geschlossen werden.
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(fds)
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Freitag: Gericht gegen AGB-Klauseln von 1&1, Foxconn für E-Auto-Werk in Polen
Der Mobilfunk-Provider 1&1 darf Mobilfunk-Verträge nicht automatisch um 1 Jahr verlängern, hat ein Oberlandesgericht jetzt entschieden. Demnach sind gleich sieben AGB-Klauseln unzulässig und unwirksam. Dazu gehört auch das Verbot stationärer Endgeräte fremder Anbieter, die SIM-Karten aufnehmen können. Derweil sucht ElectroMobility Poland nach einem Fehlstart mit eigenen Elektroautos die Kooperation mit Foxconn. Mit Unterstützung des taiwanischen Elektrotechnikkonzerns soll ein gemeinsames Werk für E-Autos in Schlesien entstehen. Bislang ist der Plan für das polnische Werk aber nicht unterschriftsreif. In Kalifornien bestreitet Meta Platforms ein Gerichtsurteil, nach dem der Konzern Online-Dienste grob fahrlässig designt hat, sodass Kinder süchtig und krank wurden. Doch Meta will nicht haften. Der Prozess sei falsch gelaufen, das Urteil aufzuheben. Dabei geht es um die Frage der Auswirkungen von Inhalten oder Plattformdesign – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Verbraucherschützer verbuchen einen Erfolg gegen einseitige Vertragsbedingungen des Mobilfunkers 1&1 Telecom. Das Oberlandesgericht Koblenz hat gleich sieben AGB-Klauseln für unzulässig und unwirksam erklärt. Beispielsweise untersagte 1&1 zu Unrecht die Nutzung stationärer Endgeräte, die kein Produkt von 1&1 sind. Außerdem verlängerte der Anbieter Verträge automatisch um zwölf Monate. Letzteres ist ein klarer Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, das in Paragraf 56 nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer das jederzeitige Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist vorsieht. Zudem ist eine Klausel intransparent und damit ungültig, dass ins Kundenkonto hochgeladene Rechnungen „mit dem Zugang“ fällig werden, so das Urteil gegen 1&1: Kunden dürfen SIM-Karte in Modem stecken.
Der 2016 von mehreren staatlichen Energieunternehmen Polens gegründete Zusammenschluss „ElectroMobility Poland“ (EMP) strebt eine Partnerschaft mit dem taiwanischen Elektrotechnikkonzern Hon Hai Technology an, im Westen als Foxconn bekannt. Gemeinsam soll ein neues Werk für Elektroautos in Jaworzno gebaut werden, zu dem auch ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum gehört. EMP wollte bereits 2023 eigene Elektroautos unter der Eigenmarke „Izera“ produzieren, doch das Projekt wurde nach massiven Verzögerungen aufgegeben. Nun plant EMP mit Foxconn offenbar einen zweiten Anlauf. Bislang gibt es nur Gespräche auf hoher Ebene, verbindliche Vereinbarungen sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres unterzeichnet werden: Polnische E-Autofirma plant Kooperation mit Foxconn für neues Werk in Südpolen.

Meta Platforms bekämpft das Millionenurteil Geschworener, wonach der Datenkonzern seine Online-Dienste grob fahrlässig so gestaltet hat, dass Kinder süchtig und psychisch geschädigt wurden. Schlimmer noch: Meta hat laut Urteil böswillig agiert, sodass der Schadenersatz auf 4,2 Millionen US-Dollar verdoppelt wurde – für eine einzige Klägerin. Meta meint, der Prozess sei falsch gelaufen, weshalb der Richter das Urteil der Geschworenen umkehren oder zumindest annullieren müsse. Der Datenkonzern beruft sich dabei auf eine Norm im US-Bundesrecht, die Immunität für Inhalte verleiht, die von Dritten gepostet werden. Die Klage stützt sich aber auf das von Meta selbst gestaltete Produktdesign wie endlose Webseiten und automatisch ablaufende Videos, was „süchtig macht”: Meta Platforms akzeptiert Urteil nicht.
Die DENIC eG, zuständig für .de-Domains, beginnt mit der Verifizierung von Domainkontaktdaten und verschickt E-Mails mit Handlungsaufforderungen an Domaininhaber. Der Zeitpunkt für die bereits länger geplante Maßnahme ist ungünstig, weil die Verifizierung ausgerechnet unmittelbar nach einem folgenschweren Konfigurationsfehler in DNSSEC-Einträgen beginnt. Mails mit DENIC-Bezug und einer Handlungsaufforderung, jetzt dringlich etwas zu verifizieren, können wie eine geschickte Phishing-Kampage wirken, die ein aktuelles Ereignis als Trittbrettfahrer nutzt. Die DENIC will diese Maßnahme aber nicht verschieben, da die europäische NIS-2-Richtlinie verlangt, Domainkontaktdaten im Zweifel zu verifizieren. Betroffen sei ein einstelliger Prozentsatz: DENIC fordert zur Verifizierung von Domaininhaberdaten auf.
Wer ein technisches Gerät kauft und dafür einen Ratenkredit beim Händler abschließt, schließt rechtlich zwei voneinander unabhängige Verträge: einen Kaufvertrag mit dem Händler und einen Kreditvertrag mit einer Bank. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, kann diese Konstellation die Rückabwicklung erheblich verkomplizieren. Zudem gilt zu beachten, dass die Filialen großer Handelsketten häufig rechtlich selbstständige Gesellschaften sind. Für die Gewährleistung ist deshalb stets die konkrete Filiale zuständig, in der die Ware gekauft wurde – eventuell schwierig nach einem Umzug. Im c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ erklären wir, welche Rechte Sie haben und wie Sie Fallstricke bei der Abwicklung umgehen: Worauf Käufer bei Reklamationen, Ratenkauf und Gewährleistung achten sollten.
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Auch noch wichtig:
(fds)
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KI-Rechenzentren treiben ARM an | heise online
ARMs Geschäftsbericht zum Jahresabschluss spricht eine eindeutige Sprache: KI-Rechenzentren sind der größte Wachstumstreiber. Smartphones, Notebooks und Edge-Geräte erwähnt die Firma in ihrem zweiseitigen Brief an Anleger nur beiläufig, im restlichen Bericht gar nicht. „Bald wird das Rechenzentrum ARMs größtes Geschäftsfeld sein“, heißt es, angetrieben vom ersten eigenen Serverprozessor, den ARM fertig hergestellt verkauft.
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Gut 4,9 Milliarden US-Dollar hat ARM im Fiskaljahr 2026 umgesetzt, das vom April 2025 bis Ende März 2026 lief. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht das einem Wachstum von 23 Prozent. Am meisten Geld bringen Abgaben pro verkauftem ARM-Prozessor ein (Royalty): Dieser Teil macht 2,6 Milliarden US-Dollar Umsatz aus (+ 21 Prozent). Lizenzgebühren bringen ARM 2,3 Milliarden ein (+25 Prozent).
Rechenzentren sind lukrativ
Die Royalty-Abgaben steigen aus zwei Gründen: Zum einen bekommt ARM durchschnittlich mehr Geld pro Prozessor, zum anderen werden mehr hochpreisige Serverprozessoren hergestellt. Mit der aktuellen ARMv9-Architektur und neuen CPU-Baukästen sind die Gebühren für alle Lizenznehmer gestiegen.

Für Chipdesigner, die keine eigenen ARM-Kerne entwickeln, bietet ARM drei Optionen an: einzelne Logikblöcke, einen Baukasten für komplette Prozessoren, und neuerdings fertige Prozessoren.
(Bild: ARM)
Da die Abgaben anhand des Prozessorpreises berechnet werden, sind solche für Rechenzentren besonders lukrativ für ARM. Dort kosten CPUs Tausende US-Dollar; bei Smartphones nur Dutzende. Smartphones lohnen sich für ARM nur aufgrund der schieren Masse – 2025 wurden rund 1,25 Milliarden Smartphones verkauft, alle mit ARM-Innenleben.
Versuche, die Abgaben auf Smartphone-Prozessoren zu erhöhen, sind gescheitert. Offenbar wollte ARM diese zwischenzeitlich anhand des kompletten Gerätepreises berechnen, scheiterte damit jedoch.
Unterm Strich reicht es für einen Betriebsgewinn von 900 Millionen US-Dollar (+8 Prozent). Der Nettogewinn nach Steuern ist mit 904 Millionen US-Dollar (+14 Prozent) minimal höher, weil ARM 257 Millionen US-Dollar durch Zinserträge, sonstiges nicht operatives Geschäft und Beteiligungen an anderen Unternehmen eingenommen hat.
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Die Betriebsausgaben umfassen hauptsächlich Forschung und Entwicklung sowie weitere Personalausgaben. Für ersteren Posten hat ARM im Fiskaljahr knapp 2,8 Milliarden US-Dollar ausgegeben.
Hohes Interesse an ganzen ARM-Prozessoren
Laut ARM haben sich die Royalty-Einnahmen mit Prozessoren für Rechenzentren mehr als verdoppelt, ohne einen konkreten Wert zu nennen. Das Wachstum kommt von Cloud-Hyperscalern, die eigene CPUs auflegen, etwa Amazon AWS den Graviton, Google Axion und Microsoft Cobalt. Meta ist der einzige Hyperscaler ohne CPU-Eigengewächs, ist jetzt aber der Hauptentwicklungspartner für ARMs „AGI CPU“.
Bei der AGI CPU hat sich die Prognose seit Ankündigung mehr als verdoppelt: Sie soll in den Fiskaljahren 2027 und 2028 insgesamt über zwei Milliarden US-Dollar in die Kasse spülen. Langfristig will ARM jährlich 15 Milliarden US-Dollar mit eigenen Prozessoren umsetzen.
Im aktuellen Quartal erwartet ARM im Mittel 1,26 Milliarden US-Dollar Umsatz. Das wären 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Börse reagierte zunächst positiv auf den Geschäftsbericht. Nach dem Hoch von 223 Euro ist die Aktie jedoch um 16 Prozent abgestürzt.
(mma)
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Google stellt Fitbit Air vor: Fitnesstracker ohne Abozwang
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Google hat sein erstes Fitbit-Wearable seit dem Charge 6, das im Jahr 2023 eingeführt wurde, vorgestellt. Mit dem Fitbit Air steigt Google in den Markt der bildschirmlosen Fitnesstracker à la Whoop, Amazfit Helio Strap und Polar Loop ein. Googles Armband ist mit 99 Euro günstiger als zwei der Konkurrenzmodelle, zudem gibt es keinen Abozwang.
Außerdem benennt Google seine Fitness-App von Fitbit in Google Health um. So gerät die Marke Fitbit weiter in den Hintergrund.
Viele Sensoren, bis 7 Tage Laufzeit
Der Fitbit-Air-Tracker ist mit einem Gewicht von nur 12 Gramm ein regelrechtes Leichtgewicht – Whoop 5.0 wiegt mit 26,5 Gramm etwa das Doppelte, was allerdings immer noch leicht ist. Die Laufzeit des Google-Trackers ist mit gut einer Woche angegeben, womit das Gadget ausdauernder als die Pixel Watch 4 ist, die spätestens nach zwei Tagen nachgeladen werden muss. Whoops aktueller Tracker hält etwa zwei Wochen mit einer Akkuladung durch.

Google bietet für den Fitbit Air drei verschiedene Armbänder an. Hier das „Performance Loop Band“.
(Bild: Google)
Immerhin soll ein Tag Laufzeit in nur einer Minute über das Ladedock nachgeladen werden können. Zudem funktioniert das mitgelieferte magnetische Ladegerät bidirektional, sodass man den Air-Tracker nicht falschherum auflegen kann. Falls der Tracker einmal komplett leer sein sollte, soll er binnen 90 Minuten wieder voll aufgeladen sein.

(Bild: Google)
Google spricht ferner davon, dass der Fitbit Air komfortabler als die Konkurrenz am Handgelenk sitzt. Der Hersteller bietet verschiedene Armbänder an, die sich in „Sekundenschnelle“ austauschen lassen. Wasserfest ist der Fitnesstracker für bis zu 50 Meter. Google ermöglicht zudem die Nutzung zweier Fitbit-Produkte: Tagsüber könne man die Pixel Watch verwenden, während man den weniger stark auftragenden Fitbit Air für den Schlaf verwenden könne, „ohne etwas zu verpassen“.
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Tracking rund um die Uhr
Wie die Konkurrenzmodelle soll das Air-Gadget jedoch rund um die Uhr getragen werden. Es trackt nicht nur die üblichen Fitnessdaten wie Herzfrequenz, Distanz und Schritte, sondern auch den Schlaf inklusive der Schlafqualität. Durch die permanente Herzfrequenzmessung kann der Tracker Anzeichen von Vorhofflimmern bei unregelmäßigem Herzrhythmus erkennen und entsprechende Warnungen aussprechen. Ferner können Nutzerinnen und Nutzer sich benachrichtigen lassen, wenn die Herzfrequenz über oder unter ihrem üblichen Bereich liegt. Zudem misst der Fitbit Air die Herzfrequenzvariabilität (HRV) sowie deren Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden. Der Air trackt außerdem die wöchentliche Cardio-Belastung und überwacht sämtliche Basiswerte, um die persönliche Fitness „visualisieren und verstehen“ zu können.

Auf der Unterseite sind Sensoren und Ladekontakte angebracht. An Sensoren sind ein optischer Herzfrequenzmesser, ein 3-Achsen-Beschleunigungsmesser und ein Gyroskop integriert. Zudem sind Rot- und Infrarotsensoren zur Überwachung der Sauerstoffsättigung (SpO2), ein Temperatursensor zur Anzeige der Hauttemperaturschwankungen in der Google Health-App und ein Vibrationsmotor an Bord.
(Bild: Google)
Gesammelt und aufbereitet werden sämtliche Daten in der neuen Fitbit-App mit KI-Coach, die Google im August vergangenen Jahres vorgestellt hat. Seit einigen Wochen lässt sie sich auch hierzulande in der öffentlichen Vorschau ausprobieren. Mit der Ankündigung des Air-Trackers benennt Google die App und die Dienste um: Statt Fitbit-App heißt sie nun „Google Health App“. Aus dem kostenpflichtigen Fitbit Premium wird „Google Health Premium“.
Laut Google sind mit der Google-Health-App „alle Funktionen zur Erfassung von Schlaf-, Aktivitäts- und Gesundheitsdaten“ verfügbar. Mit Google Health Premium erhalten Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf den Google Health Coach, der die Funktion „Ask Coach“, proaktive Benachrichtigungen, adaptive Trainingspläne und Zusammenfassungen des Coaches sowie „multimodale/konversationsbasierte Protokollierung“ umfasst.
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Dieser auf Gemini basierende Fitnesscoach ist dem Konzern zufolge dazu in der Lage, alle Fitness-, Gesundheits- und wichtigen medizinischen Daten inklusive des Zyklus zusammenzuführen, um Nutzerinnen und Nutzern einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Der KI-Coach erinnert ein wenig an jenen, den Whoop vor einer Weile eingeführt hat. Er erklärt etwa, wie sich ein Training und Schlaf auf den Körper auswirken und rät anhand der Daten, ob man sich besser ausruhen oder eine weitere harte Trainingseinheit absolvieren sollte.

Die Premium-Version der Google-Health-App liefert mehr Daten und Analysedetails.
(Bild: Google)
Der KI-Coach soll etwa auch bei der wöchentlichen Trainingsplanung helfen und detaillierte Workouts sowie Trainingsziele erstellen, die auf den persönlichen Gesundheitszielen basieren. Die KI soll zudem dazu in der Lage sein, die Workouts anhand von Echtzeitdaten dynamisch anzupassen. Wenn man etwa eine schlechte Nacht hatte, soll das berücksichtigt werden, sodass das Training für den Tag entsprechend weniger intensiv ausfällt.
Nutzer sollen die Google-Health-App mit „hunderten“ Apps und Geräten verbinden können – „unabhängig davon, ob diese über Health Connect, Apple Health oder die Google Health-APIs integriert sind“, schreibt Google. Damit könne man die Daten an einem Ort einsehen, „beispielsweise die Radtouren von Peloton oder Ihre Mahlzeiten von MyFitnessPal“. Nicht unterstützt wird offenbar die Kopplung des Fitbit Air mit anderen Geräten wie Radcomputern, um die Herzfrequenz darauf anzeigen zu können. Mit der Pixel Watch 3 und 4 war das unter Wear OS 6 möglich, mit Wear OS 6.1 hatte Google die Verbindung offenbar gekappt – ein Verbindungsaufbau zu Wahoo-Fahrradcomputern lässt sich nicht mehr herstellen, auch wenn Google in einem Supportdokument anderes schreibt. Mit einem Whoop-Armband geht das reibungslos.
Googles Fitbit Air unterstützt Smartphones, auf denen Android 11 oder neuer sowie Apples iOS 16.4 oder neuer läuft. Zudem seien ein Google-Konto und die Google-Health-App erforderlich. Das Gadget kostet 99,90 Euro und umfasst eine dreimonatige Testversion von Google Health Premium, das danach mit 8,99 Euro im Monat oder knapp 80 Euro im Jahresabo zu Buche schlägt. Zum Vergleich: Whoop 5.0 kostet in der günstigsten Variante 200 Euro im Jahr.
(afl)
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