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Predator Atlas 8 im Hands-on: Acer setzt im Gaming-Hand­held auf Intel Arc G3 (Extreme)


Der Intel Arc G3 (Extreme) sorgt dafür, dass Handheld-Hersteller nicht mehr auf zweckentfremdete Notebook-Chips für ihre Produkte setzen müssen. Die Kombination aus kleinerer CPU und größerer GPU verbaut Acer als einer der ersten Anbieter im Predator Atlas 8, das der Hersteller zur Computex zeigt, bevor es im 3. Quartal kommt.

Predator Atlas 8 kommt im 3. Quartal

Der Predator Atlas 8 ist ein Gaming-Handheld der 8-Zoll-Klasse und soll voraussichtlich im dritten Quartal auf den Markt kommen. Zur Computex 2026 in Taiwan konnte Acer auf Nachfrage noch keine Preise nennen, diese sollen zur Verfügbarkeit nachgereicht werden. Angesichts exorbitant hoher Speicherpreise und jüngster Preissteigerungen etwa beim Steam Deck muss aber von deutlich mehr ausgegangen werden, als in dieser Geräteklasse üblicherweise von den Herstellern aufgerufen wurde.

Intel Arc G3 und Arc G3 Extreme

Acer bietet den Handheld sowohl mit Intel Arc G3 als auch dem größeren Arc G3 Extreme an. Die Unterschiede sind im leicht angepassten maximalen CPU-Takt, in erster Linie aber in der größeren Arc B390 statt B370 mit dann 12 statt 10 Xe-Cores zu finden. Die Chips unterscheiden sich außerdem in der von 8 bis 30 Watt respektive 35 Watt reichenden Max Turbo Power, die damit niedriger als bei den Notebook-Varianten von Panther Lake ausfällt. Mit Meteor Lake und Panther Lake kamen bei den Herstellern noch zweckentfremdete Notebook-Chips zum Einsatz.

Acer Predator Atlas 8

Metalllüfter soll Luftdurchsatz erhöhen

Im Predator Atlas 8 lassen sich Intels Chips mit bis zu 24 GB LPDDR5X-7467 und bis zu 1 TB SSD-Speicher (PCIe Gen4) kombinieren. Zwei Lüfter führen die Abwärme ab, wobei Acer erstmals auch einen „Predator AeroBlade Metalllüfter“ verbaut. Dieser ermögliche aufgrund seiner Bauform mit 89 jeweils nur 0,1 mm dünnen Metallblättern einen höheren Luftdurchsatz im Vergleich zu klassischen Kunststofflösungen, argumentiert Acer. Einen zweiten Plastiklüfter findet sich aber ebenfalls in dem Handheld. Die thermische Architektur sei darauf ausgelegt, auch bei längeren Gaming-Sessions konstante Taktraten und stabile Temperaturen zu gewährleisten, sagt Acer.

Das Unternehmen macht zur Ankündigung noch keine Angaben zur Laufzeit, verbaut aber einen bis zu 80 Wh großen Akku. Diese Variante wiegt laut Acer „unter 810 g“, während eine Variante mit kleinerem 60-Wh-Akku auf „unter 770 g“ kommt. Der Predator Atlas 8 misst 299 × 127,4 × 28,5 mm bis maximal 58,37 mm.

Hall-Effect-Trigger mit zwei Modi

Zum Hands-on in Taiwan fiel der Redaktion auch die anpassbare Steuerung des Predator Atlas 8 auf. Gemeint sind die Hall-Effect-Trigger, die sich über zwei Schalter auf der Rückseite vom regulären Modus etwa für Rennspiele oder Flugsimulatoren in einen Micro‑Switch-Modus mit kürzerem Hub versetzen lassen, um in Shootern etwa eine Waffe schneller auszulösen. Verbaut sind außerdem zwei „Full-Size-Analogsticks“, Schultertasten, klassische „Face Buttons“ (A, B, X, Y), Macro-Buttons, ein PredatorSense-Button sowie ein Power-Button mit Fingerabdrucksensor.

Acer Predator Atlas 8

8-Zoll-IPS-LCD mit 120 Hz und 500 nits

Die Bildausgabe erfolgt auf den eingangs erwähnten 8 Zoll im 16:10-Format. Das IPS-LCD-Panel bietet 1.920 × 1.200 Pixel und eine Bildwiederholrate von bis zu 120 Hz mit VRR-Unterstützung. Außerdem deckt es 100 Prozent des sRGB-Farbraums ab und soll bis zu 500 nits hell werden. Gorilla Glass Victus schützt den Touch-Bildschirm, der außerdem 10-Punkt-Multi-Touch bietet.

Konnektivität stellt der Predator Atlas 8 über die Oberseite und drahtlos via Wi-Fi 7 und Bluetooth 5.4 her. Zweimal Thunderbolt 4, ein UHS-II microSD-Kartenleser und 3,5-mm-Klinke bilden die Port-Auswahl des Handhelds, außerdem gibt es Stereo-Lautsprecher.



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„Over The Edge 2.0“: Studie sieht weiter Edge-Be­vor­zugung bei der Browser-Wahl


„Over The Edge 2.0“: Studie sieht weiter Edge-Be­vor­zugung bei der Browser-Wahl

Eine neue, von Mozilla in Auftrag gegebene Untersuchung von Experten für manipulative Gestaltungsmuster kommt zu dem Ergebnis, dass Microsoft auch über zwei Jahre nach der ersten Studie weiterhin gezielt Einfluss darauf nimmt, welchen Browser Windows-Nutzer verwenden.

Nach über zwei Jahren kaum Änderungen

Der von Mozilla in Auftrag gegebenen zweiten Studie zufolge sollen weiterhin verschiedene Design-Entscheidungen in Windows, Edge, Bing und Copilot Anwendern den Wechsel zu alternativen Browsern erschweren oder sie dazu bewegen, bei Microsoft Edge zu bleiben. Bereits die erste Studie aus dem Jahr 2023 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Mit der Neuauflage wurde die Browser-Wahl unter Windows 10 und Windows 11 erneut untersucht, zusätzlich analysierten die Autoren erstmals regionale Unterschiede sowie den Einfluss von KI-Funktionen wie Copilot. Dafür wurden Systeme in den USA, Indien, Großbritannien und Deutschland als Vertreter des Europäischen Wirtschaftsraums miteinander verglichen.

Dank DMA ändert sich die Lage zumindest in der EU

Die Autoren der Studie kommen zu dem Ergebnis, dass Microsoft in Europa dank eindeutiger gesetzlicher Vorgaben inzwischen eine deutlich nutzerfreundlichere Umsetzung für die Wahl des verwendeten Browsers anbietet. Außerhalb Europas sei hingegen keine freie Wahl ohne störende Eingriffe möglich, wobei laut Mozilla die dokumentierten Maßnahmen, die Microsoft gegenüber Anwendern einsetzt, eindeutig die Definitionen von Zwang, Täuschung und Manipulation erfüllen würden. So solle es Nutzern an vielen Stellen bewusst erschwert werden, sich für einen anderen Browser zu entscheiden. Dies beginne bereits beim Herunterladen, setze sich bei der Festlegung eines Standard-Browsers fort und reiche bis zur dauerhaften Nutzung.

Der Europäische Wirtschaftsraum wird in der Studie hingegen als positives Beispiel hervorgehoben. Hier sorge der Digital Markets Act (DMA) dafür, dass manipulative Gestaltungsmuster nicht mehr verwendet werden. Dazu gehörten auch mehrere irreführende Hinweise in Bing oder Windows 10. Darüber hinaus seien Datenschalter für Copilot in Europa und Großbritannien standardmäßig deaktiviert, während sie in den USA und Indien standardmäßig aktiviert seien. Gerade die europäische Umsetzung werten die Autoren der Studie als Beleg dafür, dass Microsoft technisch durchaus in der Lage ist, eine fairere Browser-Wahl zu ermöglichen, da dieselben Produkte in Europa anders gestaltet werden als in vielen anderen Regionen der Welt. Dass diese Möglichkeiten im Rest der Welt nicht genutzt würden, deute aus Sicht der Autoren auf eine bewusste Entscheidung seitens Microsoft hin.

Trotzdem ist Chrome vorne und Microsoft weit abgeschlagen

Die Ergebnisse der Studie werden auch durch aktuelle Statistiken gestützt, stellen zugleich jedoch andere Schlussfolgerungen infrage. So erreicht Google mit seinem Chrome-Browser laut Statcounter im Juni 2026 weltweit einen Marktanteil von 69,54 Prozent. In Europa liegt der Anteil mit 62,64 Prozent zwar deutlich niedriger, dennoch bleibt Chrome auch hier der meistgenutzte Browser. In beiden Auswertungen folgt Safari von Apple mit 15,33 beziehungsweise 17,79 Prozent deutlich dahinter. Microsofts Edge kommt trotz aller erhobenen Manipulationsvorwürfe lediglich auf einen weltweiten Marktanteil von 5,23 Prozent, in Europa liegt der Anteil mit 7,06 Prozent nur geringfügig höher. Firefox verharrt hingegen bei 3,4 beziehungsweise 4,4 Prozent. Alle übrigen bekannten Browser liegen deutlich darunter.

In einem zur Studie gehörenden Blog-Eintrag weist Mozilla ausdrücklich darauf hin, dass die Stiftung die Untersuchung zwar erneut in Auftrag gegeben habe, die Ergebnisse jedoch ausschließlich die Einschätzung der unabhängigen Forscher widerspiegelten. Die Methodik, entsprechende Screenshots sowie die öffentliche Dokumentation ( der getesteten Nutzungsszenarien seien frei zugänglich und könnten daher jederzeit von Dritten überprüft werden. Als eigene Positionierung betont Mozilla, dass Firefox als unabhängiger Browser entwickelt werde, der sich an den Interessen der Nutzer orientiere und nicht darauf ausgelegt sei, diese langfristig an eine Plattform zu binden.

Meinung von Michael Schäfer

Michael Schäfer

Microsoft die Schuld zu geben, ist zu bequem

Dass Microsoft seit Jahren zahlreiche „Tricks“ anwendet, um Anwender möglichst bei Edge zu halten, dürfte mittlerweile unbestritten sein. Den aktuellen Marktanteilen nach zu urteilen, scheint das Unternehmen mit seinen Bemühungen allerdings nur überschaubar erfolgreich zu sein. Dass ausgerechnet Mozilla dieses Vorgehen nun jedoch als zentrale Erklärung dafür heranzieht, warum Firefox in der Gunst der Nutzer über Jahre hinweg deutlich verloren hat, wirkt dann doch bemerkenswert bequem. Ein kurzer Blick auf die Marktanteile genügt, um diese Argumentation ins Wanken zu bringen. Schließlich dominiert Googles Chrome den Browser-Markt seit Jahren mit großem Abstand – offenbar haben Millionen Nutzer den Weg zu einem anderen Browser als Edge trotz aller angeblichen Hürden problemlos finden können. Und wenn Microsofts eigener Browser Edge weltweit selbst nur auf einen Anteil von etwas mehr als fünf Prozent kommt, spricht das ebenfalls nicht für die These, dass Microsoft seine Nutzer erfolgreich im eigenen Ökosystem festketten würde.

Nein, der regelrechte Sturzflug von Firefox in den vergangenen 15 Jahren – wobei der einstige Platzhirsch Internet Explorer sogar noch spektakulärer abgestürzt ist – dürfte vor allem hausgemachte Ursachen haben. Wer eine Software über Jahre hinweg immer weiter an den Wünschen der eigenen Nutzer vorbeientwickelt, sollte sich nicht wundern, wenn diese irgendwann ihre Koffer packen. Google hat es damals geschafft, mit Chrome einen schlanken, schnellen und ressourcenschonenden Browser auf den Markt zu bringen – genau das, was viele Anwender gesucht haben. Firefox hingegen entwickelte sich Schritt für Schritt zu einer immer schwerfälligeren und aufgeblähteren Anwendung. Dass inzwischen wiederum Chrome zunehmend in die Kritik gerät, eröffnet Mozilla durchaus neue Chancen. Diese werden sich allerdings kaum dadurch nutzen lassen, dass die Verantwortung für den eigenen Misserfolg vorzugsweise beim Wettbewerber gesucht wird. Ein wenig selbstkritische Ursachenforschung dürfte hilfreicher sein als der erneute Fingerzeig nach Redmond.

Ja, Firefox ist tatsächlich nicht darauf ausgelegt, Nutzer langfristig an die Plattform zu binden – ein Ziel, das Mozilla offenkundig mit bemerkenswerter Konsequenz verfolgt.



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Rechtsgutachten: KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots unter­lie­gen Medien­recht


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass sowohl KI-Suchmaschinen als auch entsprechende Chatbots unter das deutsche Medienrecht fallen. Für Googles AI Overviews und den KI-Chatbot Perplexity hat dies nun unmittelbare Konsequenzen: Erste Bescheide wurden bereits erlassen.

Künstliche Intelligenz und Medienrecht

Die Verfahren wurden von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) sowie Berlin-Brandenburg (mabb) eingeleitet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Googles AI Overviews, die Suchergebnisse mithilfe KI-generierter Übersichten ergänzen, sowie Perplexity als KI-Chatbot mit integrierter KI-Nachrichtenseite dem deutschen Medienrecht unterliegen. Ein von der Direktorenkonferenz der Medienanstalten in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt diese Einschätzung nun.

Google und Perplexity sind Inhaltsanbieter

Nach Auffassung der Medienrechtler gibt Googles Suchmaschine nicht mehr ausschließlich Verweise auf potenzielle Informationsquellen aus, sondern liefert mithilfe künstlicher Intelligenz zunehmend eigene Antworten. Damit werde Google selbst zum Inhaltsanbieter, womit auch das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA), des EU-weiten Gesetzes über digitale Dienste zur Regulierung von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken, nicht mehr greife. Da diese KI-generierten Inhalte zudem besonders prominent dargestellt würden, werde die klassische Link-Übersicht zu externen Webseiten in den Hintergrund gedrängt. Die Behörde bewertet dies zusätzlich als unzulässige Benachteiligung verlinkter Drittinhalte. Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass KI-Suchmaschinen Anfragen unmittelbar beantworten und Nutzer dadurch die ursprünglichen Quellen seltener besuchen.

Zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt die ZAK auch im Fall von Perplexity. Dessen Funktionsweise falle nach Ansicht des Gutachtens ebenfalls unter die Regulierung. Werden KI-generierte Antworten mit Quellenangaben, weiterführenden Hinweisen oder vollständigen Linklisten ergänzt, entscheide der Anbieter über die Auffindbarkeit von Inhalten Dritter. Ein solcher Dienst erfülle damit die Kriterien eines Medienintermediärs und müsse die medienrechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt einhalten.

Eingriffe müssen verhältnismäßig sein

Gleichzeitig betont das Gutachten, dass regulatorische Eingriffe die Grundrechte der Betreiber berücksichtigen müssen. KI-Systeme selbst seien zwar nicht grundrechtsfähig, wohl aber die Unternehmen hinter den jeweiligen Diensten. Entsprechende Maßnahmen müssten daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und sowohl die unternehmerische Freiheit als auch den Schutz vor Verzerrungen der öffentlichen Meinungsbildung, Persönlichkeitsrechte sowie die kommunikative Chancengleichheit berücksichtigen. Grundsätzlich bewerten die Medienrechtler KI-generierte Antworten jedoch als eigene Inhalte der jeweiligen Anbieter.

Dies wurde bereits unter anderem vom Landgericht München I ähnlich eingeschätzt, weswegen dieses eine einstweilige Verfügung (Az. 26 O 869/26) gegen Google wegen Falschbehauptungen in den AI Overviews erlassen hat. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass Google mit diesem Angebot nicht mehr als neutraler Vermittler von Informationen auftrete. Diese Einschätzung deckt sich mit den Schlussfolgerungen des Gutachtens.

Erste Bescheide versendet

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat die ZAK Google und Perplexity nun erste Bescheide zugestellt. Darin wird erstmals ausdrücklich festgestellt, dass die Vorschriften des deutschen Medienrechts auch auf KI-gestützte Suchmaschinen und Chatbots Anwendung finden können. Den betroffenen Unternehmen steht nun der Rechtsweg offen.

Rechtsgutachter empfehlen Anpassungen

Die Autoren des Gutachtens sprechen sich zudem für die Einführung einer eigenständigen Kategorie im Medienstaatsvertrag aus, die speziell auf KI-Suchmaschinen zugeschnitten ist. Diese soll unter anderem Vorgaben zur Verantwortlichkeit für KI-Inhalte, zur verpflichtenden Quellenangabe und Verlinkung, zur Transparenz von Auswahl- und Ranking-Mechanismen, zum Diskriminierungsverbot gegenüber journalistischen Angeboten sowie zur Sicherung der Auffindbarkeit besonders vertrauenswürdiger Informationsquellen enthalten.



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Reader’s Choice Awards: Bester Maus- und bester Tastatur-Hersteller 2026



ComputerBase ruft bereits zum dritten Mal die Reader’s Choice Awards aus und möchte von euch wissen: Welcher Maus- und welcher Tastatur-Hersteller ist euer Favorit und konnte euch mit seinen Eingabegeräten am meisten überzeugen? Ihr entscheidet, welcher Hersteller den Preis erhält und sich mit eurer Auszeichnung schmücken darf.



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