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Künstliche Intelligenz

Raspberry Pi 4 kommt jetzt mit zwei Speicherchips


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Raspberry Pi Plc. legt zum ersten Mal einen Einplatinencomputer mit zwei Speicherchips auf der Platine auf. Der Raspberry Pi 4 gelangt jetzt in einer Version in den Handel, auf der je ein DRAM-Baustein vorn und hinten auf der Platine sitzt.

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Der Hersteller erhöht damit die Flexibilität bei der Speicherbeschaffung. Während der aktuellen Speicherkrise könnten zum Beispiel zwei 2-GByte-Chips günstiger erhältlich sein als ein einzelner mit 4 GByte. Firmen reißen den DRAM-Riesen Samsung, SK Hynix und Micron derzeit alles aus den Fingern, was sie bekommen können.

In einer

Produktänderungsmitteilung

(PDF) erklärt die Raspberry Pi Plc., dass sie künftig alle Varianten des Raspi 4 auch mit dem angepassten Design herstellt. Ob Kunden eine Version mit einem oder zwei Speicherchips erhalten, ist dann zufällig. Außer an der Rückseite mit dem zusätzlichen Baustein ist die neue Version auch an der 2025er-Aufschrift auf der Vorderseite erkennbar. Die Ausführungen sollen sich identisch verhalten; mit Leistungsunterschieden ist nicht zu rechnen.

Bisher vermied der Raspi-Hersteller Platinenlayouts mit zwei Speicherchips, um das PCB möglichst günstig zu halten. Die Platine ist klein und hat nur wenige Lagen, was die Signalführung eines zweiten Speicherchips erschwert.

Erst wegen der rasant steigenden DRAM-Preise lohnt sich das Umdenken. Durch die größere Auswahl kann der Raspi-Hersteller hier und da einige US-Dollar sparen, sodass ein teureres PCB in den Hintergrund rückt.

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Parallel stellte sich die Raspberry Pi Plc. schon im Sommer 2025 zumindest beim Raspi 4 mit einem GByte DRAM breiter auf. Damals holte die Firma

Rayson aus China ins Boot

(PDF), ein sogenannter Third-Party-Speicherzulieferer, der sein DRAM von diversen Herstellern bezieht: Neben Samsung und Micron auch von den chinesischen Anbietern CXMT und Yangtze Memory. Rayson kauft die nackten Speicherchips und packt sie in standardisierte Gehäuse, die die Raspberry Pi Plc. wiederum weiterverarbeiten kann.

Zuvor kamen die 1-GByte-Bausteine ausschließlich von Samsung. Varianten mit 2 und 4 GByte liefert häufig Micron, 8-GByte-Bausteine SK Hynix.


(mma)



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Deutsches Start-up Hyting zeigt erstes hybrides wasserstoffbasiertes Heizsystem


Das deutsche Start-up Hyting hat ein wasserstoffbasiertes Heizsystem mit einer Leistung von 10 kW entwickelt, das Wärme ohne den Ausstoß von CO₂, NOx und anderen Partikeln produziert und zusätzlich mit einer Wärmepumpe arbeitet. Das System wird gerade in einem 1000 m³ großen Raum in Offenbach erprobt.

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Hyting nutzt in ihrem Heizsystem ein katalytisches Verfahren, bei dem Wasserstoff in Gegenwart von Sauerstoff ohne Flamme verbrannt wird; offenbar handelt es sich um eine Brennstoffzelle, die mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft arbeitet. Dabei entstehen Wärme und Wasserdampf. Kohlenstoff, Stickstoffoxide und andere Partikelemissionen, wie sie etwa bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl vorkommen, entstehen bei dem Vorgang nicht. Als Wärmeübertragungsmedium kommt Luft zum Einsatz, die durch die Reaktion erhitzt wird.

Das System arbeitet jederzeit mit Wasserstoffkonzentrationen unterhalb der Entflammbarkeitsgrenze und soll daher inhärent sicher sein. Das proprietäre „flammenlose Wasserstoffverbrennungssystem“ ist zum Patent angemeldet.

Unterstützung erhält die wasserstoffbasierte Einheit von einer Wärmepumpe, die die Grundlast abdeckt. Die Wasserstoffverbrennung setzt erst bei niedrigen Umgebungstemperaturen oder hohem Heizbedarf ein. Das hybride Heizsystem kombiniert damit die Vorteile der Wärmepumpe mit den Vorteilen des katalytischen Wasserstoffverbrennungssystems miteinander. Da Spitzenbelastungen durch Wasserstoffverbrennung aufgefangen werden und dann keine elektrische Energie für die Wärmepumpe benötigt wird, soll sich eine hohe Effizienz bei geringen Kosten ergeben.

Prinzipiell sei es möglich, die wasserstoffbasierte Einheit auch mit anderen Wärmequellen als nur mit einer Wärmepumpe zu kombinieren. Hyting spricht etwa von industrieller Abwärme, die zum Heizen zur Abdeckung der Grundlast genutzt werden kann.

Vor der weltweit ersten Installation eines katalytischen Wasserstoff-Luftheizungssystems in einem 1000 m³ großen Raum einer Produktionsstätte für Präzisionspumpen in Offenbach durchlief die Anlage einen 2500-stündigen Test, um die Haltbarkeit des Systems zu validieren. Dabei wurden mit einem Generator ähnlich hoher Leistung etwa zehn Jahre Dauerbetrieb simuliert. Das wasserstoffbasierte Heizsystem soll diesen Test ohne Ausfall oder Verschleiß an sicherheitsrelevanten Bauteilen überstanden haben, heißt es von Hyting (PDF).

Die Anlage wurde dann nach der Gasgeräteverordnung GAR geprüft und zertifiziert. Der Feldtest muss nun zeigen, ob das wasserstoffbasierte Heizsystem in der praktischen Anwendung dauerhaft zur Dekarbonisierung des Heizungssektors beitragen kann.

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(olb)



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Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen


Für smarte Lampen, Thermostate, Sensoren oder Haushaltsgeräte gibt es jeweils eigene Apps, eigene Konten und eigene Bedienlogiken. Wer den Überblick behalten oder Geräte sinnvoll miteinander verknüpfen will, stößt damit schnell an Grenzen. Home Assistant setzt genau hier an: Die kostenlose Software versammelt Geräte und Dienste verschiedenster Hersteller unter einem Dach und macht sie gemeinsam nutzbar.

  • Home Assistant ist eine leistungsstarke, quelloffene Software zur Steuerung von Smart-Home-Geräten, die eine zentrale Integration und Steuerung von Geräten verschiedener Hersteller ermöglicht.
  • Allerdings ist Home Assistant nicht vollständig intuitiv und entwickelt sich stetig weiter.
  • Home Assistant kann auf einer Vielzahl von Hardware-Plattformen betrieben werden, wobei Raspberry Pi zu den beliebtesten Optionen zählt.

Als lokale Smart-Home-Zentrale erlaubt Home Assistant Automationen, die über einfache Zeitpläne hinausgehen – alles gesteuert über eine einheitliche Oberfläche im Browser oder auf dem Smartphone per App. Weil das Projekt quelloffen ist und von einer aktiven Community getragen wird, wächst der Funktionsumfang stetig.

Wir haben bereits in vielen Artikeln einzelne Funktionen von Home Assistant erklärt. In diesem Grundlagen-Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über das System für Einsteiger und betten viele Beiträge aus unserem großen Tutorial-Fundus ein. Wir zeigen, wie Nutzer Geräte einbinden, wie sie erste Automationen anlegen und welche Hardware sich für den Betrieb eignet. Zudem erklären wir zentrale Begriffe und Konzepte, die für Neulinge oft sperrig wirken: Wer weiß schon ohne Vorkenntnisse, was der Unterschied zwischen einem Bereich und einer Zone ist? Oder zwischen einer Integration und einer App?

Home Assistant ist an sich ein Open-Source-Projekt, das von vielen Freiwilligen getragen wird. Trotzdem gibt es eine Firma und eine Stiftung, die hinter der Software stehen und Entwickler bezahlen. Die Geschichte des Projekts zeigt, wie sie zusammenhängen.

Das Projekt Home Assistant begann 2013 als Python-Programm, 2017 wurde daraus ein Betriebssystem namens hass.io. Von der Abkürzung HASS haben sich die Entwickler mittlerweile verabschiedet. Auf der Website des Projekts gibt es eine gute Dokumentation sowie ein Forum, in dem sich Nutzer austauschen und Probleme diskutieren. 2018 haben die Entwickler von Home Assistant die Firma Nabu Casa gegründet. Darüber entwickeln sie das Projekt weiter, bieten aber auch Cloud-Funktionen gegen Bezahlung an. Die Home-Assistant-Cloud kostet 7,50 Euro im Monat oder 75 Euro im Jahr. Damit lässt sich das Smart Home aus der Ferne steuern – die Einrichtung einer Remote-Verbindung geht zwar auch per Hand, ist aber nicht einfach. Mit dem Abo lässt sich außerdem das Home-Assistant-Backup in der Cloud speichern.

Zusätzlich können zahlende Abonnenten Home Assistant automatisch mit Alexa und Google Assistant verbinden. Wer kein Geld ausgeben möchte, muss diese Verbindung über einen Alexa-Skill oder die Google Console umständlich per Hand einrichten. Weiterhin erhält man mit dem Abo eine Text-zu-Sprache-Funktion und unterstützt generell die Entwicklung von Home Assistant.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smart Home: Alles, was Einsteiger über Home Assistant wissen müssen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud


Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.

Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.

An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.

Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.

Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.

Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?

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Auch noch wichtig:


(fds)



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