Künstliche Intelligenz
Smart Home: Home Assistant mit nützlichen Apps erweitern
Schnell einen Streaming-Dienst wie Plex einrichten, VPN per Wireguard nutzen oder Werbung mit AdGuard aus dem Heimnetz filtern: Auf einem eigenen Server zuhause lassen sich viele nützliche Dienste betreiben. Allerdings kann es recht umständlich sein, all diese Dienste zu installieren und einzurichten.
- Home Assistant lässt sich mit einer Mischung aus offiziellen Apps und Community-Erweiterungen flexibel an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen.
- Neue Apps lassen sich über einen Store in den Einstellungen von Home Assistant hinzufügen.
- Community-Apps bieten zusätzliche Flexibilität und ermöglichen es, spezialisierte Dienste wie Lebensmittelverwaltung, Medienstreaming oder Visualisierungen direkt neben Home Assistant zu betreiben.
Wer bereits Home Assistant verwendet, kann diese Dienste und viele weitere nebenher auf der genutzten Hardware installieren. Eine Mischung aus offiziellen Apps und Community-Erweiterungen bieten weitgehende Möglichkeiten und machen das System flexibler. Während offizielle Apps vor allem die Kernfunktionen von Home Assistant erweitern, liefern Community-Apps viel weitgehendere Möglichkeiten.
In diesem Artikel gehen wir auf die Grundlagen von Apps ein: Wir zeigen, wie Nutzer sie installieren, ihre Einstellungen ändern und einen Schnellzugriff einrichten. Außerdem machen wir einen kleinen Streifzug durch die vorhandenen Apps und zeigen, welche Erweiterungen man auf jeden Fall installieren sollte.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smart Home: Home Assistant mit nützlichen Apps erweitern“.
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Künstliche Intelligenz
Mähroboter: Top-Modelle zu Ostern besonders günstig
Über Ostern reduziert Mammotion die Preise für zahlreiche Mähroboter. Auch Modelle anderer Hersteller sind aktuell im Angebot. Wir zeigen die besten Deals.
Wer einmal einen Mähroboter mit Begrenzungsdraht verwendet hat, kennt die Nachteile dieser Geräteklasse: Wird etwa ein Pflanzentopf umgestellt, darf man das Kabel erneut verlegen. Der Einsatz der drahtgebundenen Robo-Ziege kann auch durch einen Kabelbruch verhindert werden. Aus gutem Grund entscheiden sich daher viele für einen Mähroboter, der mit GPS, LiDAR oder Kameras und mithilfe von künstlicher Intelligenz ganz ohne das zeitraubende Verlegen eines Kabels navigiert. Mehr Informationen zu den Unterschieden bietet unser Beitrag Husqvarna, Ecovacs & Co.: Das können Mähroboter ohne Begrenzungskabel.
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) bieten also klare Vorteile gegenüber Modellen mit physischem Perimeterdraht. Allerdings sind sie nicht gerade günstig. Doch zu Ostern senkt Mammotion die Preise für zahlreiche Modelle.
Bilder: Mähroboter-Schnäppchen
Mammotion Luba Mini AWD Lidar (2025/26) im Einsatz. Statt knapp 2300 Euro zur Einführung im Herbst 2025 kostet der LiDAR-Mähroboter über Ostern nur 1399 Euro. Damit ist er 39 % günstiger als zur Einführung. Zuletzt war er für 1699 Euro erhältlich und damit 300 Euro teurer als aktuell.
Der Luba 3 AWD (2026) ist das Spitzenmodell von Mammotion un der Nachfolger des Luba 2. Anders als dieser setzt er zur Navigation auf LiDAR und kann aber auch noch RTK-Daten aus der Cloud für die Navigation verwenden. Der Mähroboter bietet eine Schnittbreite von 40 cm und ist für Rasenflächen mit einer Größe von 1500 m², 3000 m² und 5000 m² erhältlich. Dank Allrad-Antrieb und Federung ist er besonders für welliges und steiles Gelände geeignet. Während der Osterfeiertage kostet der Lubar 3 AWD 1500 1999 Euro statt 2299 Euro (-13 %)
Der Luba Mini 2 AWD (2026) navigiert mithilfe eines Tri-Kamera-KI-Vision-Systems und nutzt zusätzlich RTK-Daten aus der Mammotion-Cloud. Er bietet eine Schnittbreite von 20 cm sowie eine separate Mähscheibe für den Randschnitt. Bauartbedingt bleibt dennoch ein etwa 5 cm breiter Rand ungemäht. Von Karfreitag bis Ostermontag verkauft Mammotion den Luna Mini 2 AWD 1000 für 1299 Euro (-13 %).
Der Yuka Mini 2 1000 (2026) ist für eine Rasengröße von 1000 m² geeignet. Er navigiert mithilfe von Lidar und befährt dank seiner kompakten Bauform auch enge Wege mit einer Breite von 55 cm. Seine Schnittbreite beträgt 19 cm. Statt 1299 Euro kostet der Yuka Mini 2 1000 nur 1099 Euro (-15 %).
Der Segway Navimow i208 (2026) navigiert mit LiDAR und bietet eine Schnittbreite von 22 cm. Aktuell gibt es das Modell bereits für knapp 1000 Euro (-17 %)
Mähroboter ohne Begrenzungskabel: Top-Angebote
Folgende Mammotion-Mähroboter sind zu Ostern, von Karfreitag bis Ostermontag, im Angebot.
- Luba Mini AWD LiDAR (1500 m², Modell 2025/26), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 1399 Euro statt 2299 Euro regulär und zuletzt für 1699 Euro (regulär: -39 %, zuletzt: -18 %). → Testbericht
- Luba 3 AWD 1500 (1500 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 40 cm Schnittbreite für 1999 Euro statt 2299 Euro (-13 %)
- Luba Mini 2 AWD 1000 (1000 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System und Net-RTK, 20 cm Schnittbreite, Allradantrieb, Zusatz-Mähteller für Kanten für 1299 Euro statt 1499 Euro (-13 %)
- Yuka Mini 2 1000 (1000 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 1099 Euro statt 1299 Euro (-15 %)
- Yuka Mini 2 800 (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 999 Euro statt 1099 Euro (-9 %)
- Yuka Mini 2 500 (500 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System, Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite, für 799 Euro statt 649 Euro (-19 %)
Während der Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) erhalten Käufer von Mammotion-Mähroboter zusätzlich kostenlos einen Mähroboter-Ständer (Wert: 69 Euro), der die Reinigung des Geräts erleichtert. Eventuell sorgt der Rabattcode MAMMOTIONDE50, den man an der Kasse des Mammotion-Stores eingibt, für eine weitere Preisreduktion in Höhe von 50 Euro. Mammotion gewährt drei Jahre Garantie auf die Geräte.
Weitere attraktive Angebote
Während Mammotion zahlreiche Preise für seine Mähroboter während der Osterfeiertage senkt, halten sich die anderen Hersteller zurück. Dennoch gibt es aber auch einige lohnenswerte Angebote.
- Segway Navimow 105E (500 m², Modell 2025), RTK-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 18 cm Schnittbreite für 649 Euro statt zuletzt 749 Euro (-13 %) → Testbericht
- Segway Navimow 208 LiDAR (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Garage, Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 999 Euro statt zuletzt 1199 Euro (-17 %)
- Eufy E15 (800 m², Modell 2025), Mähroboter mit Hinterradantrieb, True-Vision-Navigation und 20 cm Schnittbreite für 949 Euro statt zuletzt 1049 Euro (-10 %)
- Dreame A1 Pro (2000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 899 Euro statt zuletzt 1099 Euro (-18 %)
- Mova 1000 (1000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 749 Euro statt zuletzt 999 Euro (- 25 %)
- Mova 600 (600 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 594 Euro statt zuletzt 699 Euro (- 15 %)
Die folgende Tabelle zeigt neben den Oster-Angeboten weitere Mähroboter ohne Begrenzungskabel für unter 1000 Euro.
Mähroboter mit RTK oder LiDAR: Welches Modell soll ich wählen?
Moderne Mähroboter ohne Begrenzungskabel navigieren mithilfe unterschiedlicher Technologien.
RTK (Real-Time Kinematic) basiert auf Satellitensignalen, die durch Korrekturdaten präzisiert werden. Im sogenannten Fix-Zustand erreicht das System eine Genauigkeit im Zentimeterbereich – ideal für große, offene Flächen mit klarer Sicht zum Himmel. Wird der Empfang gestört, etwa durch Gebäude oder Bäume, kann das System in den Float-Zustand wechseln. Dann lässt sich die Position nicht mehr exakt bestimmen, und die Genauigkeit sinkt deutlich. Das wirkt sich direkt auf Spurführung und Zuverlässigkeit aus.
LiDAR (Light Detection and Ranging) arbeitet unabhängig von Satelliten. Ein Lasersensor erfasst kontinuierlich die Umgebung und nutzt feste Strukturen wie Wände, Zäune oder Bäume zur Orientierung. Dabei kommen zwei Bauarten zum Einsatz: 360°-LiDAR, bei dem ein rotierender Sensor die Umgebung rundum scannt, und Festkörper-LiDAR, das ohne bewegliche Teile auskommt und mehrere feste Blickrichtungen kombiniert.
Zusätzlich gibt es Varianten, die lediglich mithilfe von Kameras navigieren. Allerdings kommt diese Technik meist nur bei sehr günstigen Mährobotern wie dem Roboup Racoon 2SE (Testbericht) zum Einsatz. Solche Geräte sind nur für Gärten mit festen Begrenzungen empfehlenswert.
Fazit
Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) sind zwar teurer als Modelle mit Perimeterdraht, bieten dafür aber deutlich mehr Komfort. Für Schnäppchenjäger ist aktuell ein guter Zeitpunkt: Zu Ostern hat Mammotion viele Modelle reduziert, und auch Geräte anderer Hersteller sind derzeit ungewöhnlich günstig zu haben. Während im vergangenen Sommer die meisten kabellosen Mähroboter noch deutlich über 1.000 Euro kosteten, sind inzwischen viele für unter 1.000 Euro erhältlich. Selbst die 2026er-Modelle starten preislich unter dem Niveau der jeweiligen Vorgängergeneration.
Künstliche Intelligenz
GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.
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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.
Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.
Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.
EUDI-Wallet und Co.
Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.
Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.
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„Umfangreiche Weiternutzung der Daten“ für Krankenkassen
Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.
Entwickeln von KI
Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.
In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.
Mehr Befugnisse für Gematik für TI-Stabilität
Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.
Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Datenschutz 2026: Vom lästigen Paragrafendschungel zum Standortvorteil
Datenschutz im Internet ist für die Menschen in Deutschland längst kein Mauerblümchen mehr, sondern ein fundamentales Bedürfnis. 90 Prozent der Bundesbürger geben an, dass ihnen der Schutz ihrer Grundrechte – von der Meinungsfreiheit bis zum Absichern persönlicher Informationen – im Netz wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dieses Votum spiegelt sich auch in der Führungsetage der Wirtschaft wider. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Stiftung Datenschutz verdeutlicht, dass das Thema den Sprung aus der reinen Compliance-Ecke in die strategische Planung geschafft hat. Für viele Unternehmen ist ein hohes Datenschutzniveau demnach kein Klotz am Bein, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und Marktpositionen stärkt.
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Die Sondierung, die auf einer Befragung durch das Marktforschungshaus Civey basiert, zeichnet ein differenziertes Bild der Lage. Die Experten nahmen zwei Zielgruppen unter die Lupe: Rund 2500 Privatleute sowie 500 Entscheider aus der Wirtschaft auf der höchsten Führungsebene. Die Ergebnisse sind laut dem Studiendesign durch Quotierung und Gewichtung repräsentativ für die jeweiligen Gruppen, wobei der statistische Fehler zwischen 2,5 und 9,3 Prozentpunkten liegt.
Unter den Resultaten sticht heraus, dass knapp die Hälfte der befragten Manager den hohen europäischen Datenschutzstandard explizit als wichtigen Standortfaktor für die EU begreift. Wer auf Anbieter mit Serverstandorten in Europa setzt, tut dies laut der Studie primär, um die eigene Unabhängigkeit von Dienstleistern in Drittstaaten wie den USA zu sichern.
Wissenslücken und unklare Rechtslage
Trotzdem ist der Weg zur Umsetzung der EU-Vorgaben in der Praxis oft noch steinig. Fast jeder zweite Befragte sieht in der eigenen Firma weiterhin konkreten Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effizient zu erfüllen. Die Liste der Hürden wird dabei von einem Faktor angeführt, der viel mit Unternehmenskultur zu tun hat: dem fehlenden Wissen der Mitarbeitenden. Mehr als ein Viertel der Unternehmen identifiziert Wissenslücken in der Belegschaft als größte Herausforderung.
Dazu kommen eine als unklar wahrgenommene Rechtslage und das Fehlen stringenter interner Konzepte. Fachkräfte, die direkt mit dem Datenschutz betraut sind, bewerten die Probleme anders als fachfremde Kollegen, die eher mit mangelnder technischer Ausstattung kämpfen.
Die Stiftung Datenschutz sieht in den Ergebnissen einen Auftrag für die Politik. In einem Weißbuch zum „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ unterstreicht die Organisation, dass wirksamer Schutz über bloße Risikominderung hinausgeht. Er sei Treiber für eine verbesserte Datenregulierung und so Basis für Innovationen. Um die Last für kleine und mittlere Unternehmen zu senken, plädiert die Stiftung für eine stärkere Verantwortung der Software-Hersteller. Wenn Datenschutz bereits durch die Technikgestaltung ab Werk berücksichtigt würde, könnten Anwender stärker entlastet werden. Auch eine Reform der Aufsichtsbehörden wäre hilfreich, um durch einheitliche Leitlinien für mehr Klarheit zu sorgen.
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(kbe)
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