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Social Media: Länder fordern strikten Jugendschutz und IP-Speicherung


Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat auf ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstag in Berlin einen Kurswechsel in der digitalen Ordnungspolitik signalisiert. Im Zentrum der Beratungen stand die psychische Gesundheit der jüngsten Nutzergeneration, die nach Ansicht der Länderchefs im digitalen Raum systemischen Risiken ausgesetzt ist. Suchtmechanismen, Desinformation sowie Hass und Hetze nennen sie als zentrale Gefahren, vor denen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz haben. Die Politik will dabei vor allem die Betreiber von Social-Media-Plattformen in die Pflicht nehmen, deren wirtschaftliche Interessen künftig hinter dem Kindeswohl zurückstehen müssten.

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Ein Pfeiler der Strategie ist die Einführung „altersgestufter Regelungen für den Zugang zu und die Ausgestaltung von“ Social-Media-Angeboten. Die Regierungschefs unterstreichen dabei aber, dass technische Vorgaben allein nicht ausreichen: Sie müssten zwingend von einer systematischen und flächendeckenden Förderung der Medienkompetenz an Schulen begleitet werden. Ziel ist es, Schüler frühzeitig darauf vorzubereiten, verantwortungsvoll und reflektiert mit digitalen Angeboten umzugehen.

Lohnend ist der Vergleich des finalen Beschlusses mit einem weitergehenden Entwurf aus Mecklenburg-Vorpommern, der sich für ein partielles Social-Media-Verbot starkmachte. Diese Initiative, die unter anderem am Widerstand von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) scheiterte, wird in einer Protokollerklärung von elf Bundesländern gestützt. Darunter sind Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Dieses Lager plädiert für ein Konzept des „verantwortungsvollen digitalen Erwachsenwerdens“. Es verlangt auf Basis einer verpflichtenden Altersverifikation eine konkrete Altersuntergrenze von 14 Jahren für den Zugang zu Social-Media-Plattformen.

Zudem sieht dieser restriktivere Kurs einer Ländermehrheit vor, dass Plattformen für Jugendliche bis 16 Jahre verpflichtend altersgerecht ausgestaltet sein müssen, um deren besonderem Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen. Weiterer, in der Protokollerklärung nicht aufgegriffener Punkt des Entwurfs aus Schwerin war die Regulierung algorithmischer Empfehlungssysteme: Diese sollten für Nutzer ab 16 Jahren nur noch nach einer bewussten Entscheidung im Sinne eines Opt-in-Modells zulässig sein. Die Länder streben hier nun vorrangig eine Lösung auf EU-Ebene an, um einheitliche Bedingungen im gesamten Binnenmarkt zu schaffen.

Die grundsätzliche Linie der Länder findet auch in der Bundespolitik Widerhall. Auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Für 14- bis 16-Jährige müssten spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden. Ein Impulspapier der SPD sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung der notwendigen Identitätsprüfung hoffen die Sozialdemokraten auf die EUDI-Wallet, was besonders problematisch wäre.

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Gegen die Pläne regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines pauschalen Banns. Sie warnen vor einer digitalen Ausgrenzung und der Entstehung unkontrollierter Schattenräume. Die Verfasser einer Studie für das EU-Parlament gossen Wasser in den Wein der Regulierer: Sie kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei. Der Schutz der Privatsphäre kollidiere dabei mit der notwendigen Identifizierung der Nutzer.

Trotz dieser Bedenken fordern die Länder parallel eine Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes im Netz. Ein heftig umstrittener Punkt ist dabei der Ruf nach einer IP-Adressdatenspeicherung. Die Länderchefs verweisen auf alarmierende Zahlen aus dem Jahr 2025, wonach über 17.000 Hinweise auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Sande verlaufen seien, weil die Tatverdächtigen angeblich mangels gespeicherter Daten nicht identifiziert werden konnten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die MPK den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Dezember, der eine dreimonatige Speicherpflicht vorsieht. Sie drängt auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.

International bauen die Regierungschefs auf die Einrichtung eines EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs. Dieses soll effektive Vorschriften zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gegenüber Online-Unternehmen aufstellen und koordinieren.


(mki)



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Google Maps: KI-Modell Gemini soll gegen Fake-Bewertungen helfen


Google Maps ist für viele Nutzerinnen und Nutzer eine der wichtigsten Apps. Neben der Navigation nutzen sie die Kartenanwendung auch, um Orte wie Restaurants oder andere Einrichtungen zu bewerten oder anhand der Bewertungen zu besuchen. Doch diese sind auch eine große Baustelle, die Google nun verstärkt angeht.

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Wie Google im hauseigenen Blog schreibt, will der Konzern es Nutzerinnen und Nutzern auf der Plattform „so leicht wie möglich“ machen, nützliche Inhalte und aktuelle Informationen beizusteuern. Dies werde auch fleißig genutzt: So verzeichnet Maps für das Jahr 2025 über 1 Milliarde Bewertungen und 80 Millionen Aktualisierungen von Öffnungszeiten oder Kontaktinformationen. Im gleichen Zeitraum hat der Konzern 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt.

Jedoch werde die Plattform auch dazu genutzt, falsche Informationen über Orte zu veröffentlichen oder gar Zahlungen für das Entfernen gefälschter Ein-Sterne-Bewertungen zu erpressen, so Google. Um böswillige Akteure schneller zu erkennen und einzudämmen, habe der Konzern seine Systeme verbessert. Sie sollen unter anderem neue Arten von Betrug nun schneller als bisher erkennen. Zudem sollen sie spezifische Betrugsmuster besser erkennen, um verdächtige Beiträge schon vor der Veröffentlichung stoppen zu können.

Weiter erklärt Google: „Sollte es einen plötzlichen Anstieg an Spam-Bewertungen bei einem Unternehmen geben, werden wir die gefälschten Inhalte umgehend entfernen, neue Bewertungen auf dem Profil pausieren und die Inhaberinnen und Inhaber des Unternehmensprofils benachrichtigen.“ Diese Maßnahmen sollen im Laufe der nächsten Wochen weltweit eingeführt werden.

Damit Ortsbezeichnungen auf Google Maps korrekt bleiben, nutzt Google künftig Gemini-Modelle. Mithilfe der KI könne Google „problematische Änderungen schneller als je zuvor automatisch“ erfassen – damit hätte ein aktueller Fall, bei dem mehrere Geschäftsstellen von Ortsvereinen der CDU in „Eierhaus“ umbenannt wurden, nicht passieren können. Die neue Funktion führt Google ab heute weltweit für Android, iOS und Desktop-Systeme ein.


Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps lässt Unternehmen vorgeschlagene Änderungen künftig besser kontrollieren.

(Bild: Google)

Überdies sollen Unternehmen Updates, wie etwa geänderte Öffnungszeiten oder vorübergehende Schließungen, besser kontrollieren können. Verifizierte Unternehmen erhalten vor der Veröffentlichung einer Änderung eine E-Mail-Benachrichtigung, die sie überprüfen können. Auf diese Weise sollten weniger falsche Öffnungszeiten und andere Fehlinformationen in Google Maps landen.

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Google will außerdem mit gelöschten Nutzerbewertungen transparenter verfahren: So wird in Deutschland künftig ein Banner auf Unternehmensprofilen angezeigt, wenn Bewertungen aufgrund von „Beschwerden wegen Diffamierung“ gelöscht wurden.


Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Google Maps zeigt künftig ein Banner, wenn Bewertungen pausiert sind.

(Bild: Google)

Ferner deaktiviert Google bei einem sprunghaften Anstieg von Spam-Bewertungen auf einem Unternehmensprofil künftig „vorübergehend die Möglichkeit, neue Bewertungen zu veröffentlichen, um das Unternehmen vor weiterem Missbrauch zu schützen“. Auch in einem solchen Fall soll ein Benachrichtigungsbanner erscheinen, um Nutzer darüber zu informieren, warum die Veröffentlichung von Bewertungen vorübergehend ausgesetzt ist. Die neuen Banner werden ab sofort weltweit schrittweise eingeführt.

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(afl)



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Rennen gegen Rust: GNU Coreutils werden schneller


Die Entwickler der GNU Coreutils haben mit Version 9.11 eine höhere Performance ihrer Anwendungen über verschiedene Prozessorarchitekturen hinweg gemeldet. Einige der elementaren Systemprogramme für Linux und Unix erreichen 15-fache Geschwindigkeit im Vergleich zur Vorversion. Neben einigen Bugfixes und Verbesserungen haben die Entwickler die Kompatibilität von cat mit Unix-Implementierungen überarbeitet.

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Den höchsten Leistungsgewinn erzielt yes, dessen Datendurchsatz auf Power10-Systemen von 11,6 GByte/s auf 175 GByte/s ansteigt. Dazu nutzen die Entwickler eine Zero-Copy-I/O-Implementierung unter Linux. Statt Daten zwischen Kernel- und User-Space hin und her zu kopieren, nutzt die neue Variante moderne Funktionen des Kernels wie sendfile(), um Kopiervorgänge zu vermeiden. Auf diese Weise erhöht sich bei Power10-Prozessoren die Performance von cat auf das Sechsfache, bei AMD64-Prozessoren auf das Fünffache.

Neben den Performance-Verbesserungen erweitern die Entwickler mehrere Programme für den Umgang mit Multi-Byte-Zeichen. Die Werkzeuge cut, nl, unexpand und expand können jetzt Unicode-Texte mit Emojis oder nicht lateinischen Schriften korrekt verarbeiten. Bisher arbeiteten diese Tools rein bytebasiert, was bei Mehrbyte-Kodierungen zu fehlerhaften Ergebnissen führen konnte.

Darüber hinaus enthält cut drei neue Optionen: cut -w trennt Felder nun mit einem beliebigen Whitespace wie Leerzeichen oder Tab anstelle eines festgelegten Trennzeichens. Dies soll gleichzeitig die Kompatibilität mit FreeBSD und macOS erhöhen. cut -O legt das Zeichen fest, das zwischen ausgegebenen Feldern stehen soll, und cut -F ist ein Alias für die Kombination dieser beiden Optionen. Dieses Verhalten entspricht der cut-Implementierung in BusyBox und Toybox.

Weiterhin erweitern die Entwickler date, das jetzt Datumsangaben im Format dd.mm.yy mit Punkten als Trennzeichen verarbeiten kann. Außerdem behandelt cksum --check jetzt Dateinamen mit ungewöhnlichen Zeichen sicherer durch robusteres Quoting. Das verhindert potenzielle Probleme bei der Integritätsprüfung von Dateien, deren Namen Sonder- oder Leerzeichen enthalten.

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Die in C geschriebenen GNU Coreutils bilden das Fundament jedes GNU/Linux-Systems. Standardprogramme wie ls, cp, cat, mv oder wc gehören zu den am häufigsten genutzten Werkzeugen auf der Kommandozeile. Eine Alternative dazu ist die Rust-Neuimplementierung uutils coreutils, die zuletzt ebenfalls Leistungssprünge aufweisen konnte und inzwischen zu 96 Prozent mit der GNU-Werkzeugsammlung kompatibel ist. Einige Linux-Distributionen enthalten bereits standardmäßig das Rust-Pendant, etwa Ubuntu.

Insgesamt bringt das Update knapp 30 Veränderungen und Bugfixes. Alle Änderungen der GNU Coreutils 9.11 finden sich im Changelog.


(sfe)



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DMEA: Warken über Datenausleitung aus der elektronischen Patientenakte und mehr


Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf der Digitalmesse DMEA mehr Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gefordert. Entscheidend sei, dass digitale Anwendungen im Alltag von Patienten und Leistungserbringern tatsächlich ankommen und einen spürbaren Nutzen bieten. Der Entwurf des bereits geleakten „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG), über das derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, soll dafür den Rahmen liefern.

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Die eigentliche Herausforderung liege nicht mehr im „Ob“, sondern im „Wie“ der Digitalisierung, sagte Warken. Es gehe darum, die Lücke zwischen technischen Möglichkeiten und tatsächlicher Nutzung zu schließen. „Auch die besten Ideen nützen nichts, wenn sie nicht wirklich genutzt werden.“ Digitale Anwendungen müssten intuitiv bedienbar sein, sich in bestehende Prozesse integrieren und den Arbeitsalltag erleichtern. Am Ende entscheide nicht die technische Machbarkeit, sondern die Akzeptanz, die durch Vertrauen, Verlässlichkeit und konkreten Nutzen entstehe. Mehr positive Erfahrungen mit digitalen Lösungen seien daher zentral. Warken sprach dabei auch aus persönlicher Perspektive als Patientin und gesetzlich Versicherte.

Als wichtigstes Beispiel nannte sie die elektronische Patientenakte (ePA), für die seit Anfang 2025 standardmäßig Konten für gesetzlich Versicherte angelegt sind. Die Nutzung nehme zu, dennoch gebe es „Luft nach oben“. Vor allem das Anmeldeverfahren sei vielen zu kompliziert. Dieses soll unter anderem durch das inzwischen von der Mehrheit der Krankenkassen angebotene „aktualisiertes Video-Ident-Verfahren“ verbessert werden, später auch mit der EUDI-Wallet.

Zudem kündigte Warken den Ausbau der ePA-Funktionen an. Neben Medikationsplänen oder Befunden ist eine Volltextsuche bis Ende 2026 geplant. Die ePA soll eine „echte Alltags-App“ werden. „Dazu sollen die Kassen auch ePA-Daten nutzen können, mit Einwilligung der Versicherten, die auf diesem Weg dann auch von maßgeschneiderten Präventionsempfehlungen profitieren können. Denkbar sind zum Beispiel Übersichten und Erinnerungsfunktionen zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfempfehlungen.“ Das bezeichnete Warken als „wirklich handfeste Vorteile für die Versorgung, und auch damit wollen wir die Versicherten überzeugen.“ Darüber hinaus sollen mit der digitalen Ersteinschätzung, E‑Überweisung und Terminvermittlung eine Anbindung an die Gesundheitsversorgung hinzukommen, weshalb die Ministerin ein Primärversorgungssystem plant. Analoge Zugangswege, etwa telefonisch, sollen aber bestehen bleiben.

„Zudem wollen wir die digitalen Kommunikationswege im Gesundheitswesen nutzerfreundlicher und medienbruchrei gestalten, um die Mehrwerte der Digitalisierung auch hier optimal zu nutzen“, sagte Warken. Das gehe nicht ohne Interoperabilität. „Dazu gehört, dass wir die Funktionalität, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringer fördern wollen.“

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Seit dem Start der ePA gibt es auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für selbige, zum Nachweis grundlegender Anforderungen. „Künftig soll dieses Verfahren auch auf weitere Anforderungen ausgedehnt werden, beispielsweise auf Funktionen zum Schutz der Patientendaten. Und auch wollen wir das Recht der Patientinnen und Patienten auf Interoperabilität weiter stärken, indem Hersteller informationstechnischer Systeme zu mehr Interoperabilität verpflichtet werden. Für Versicherte würde dies mehr Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten und aber auch weniger Bürokratie bedeuten.“

Darüber hinaus will das Ministerium die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung ausweiten und die ePA an Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) anpassen, sodass Versicherte auch im EU-Ausland auf ihre Daten zugreifen können. Die Telematikinfrastruktur soll stabiler werden; Interoperabilität und Standards will die Regierung verbindlicher machen.

Mit Blick auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung betonte Warken, dass die Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel keine „Routine“ werden dürften. „Wir wollen die fast schon zur Routine gewordenen Beitragssatzsteigerungen beenden, weil sie eine wachsende Belastung für Versicherte, Unternehmen und das ganze Land sind“, sagte sie. Digitalisierung solle dabei auch zur Entlastung beitragen. „Wir wollen nicht bei der Digitalisierung sparen, sondern durch Digitalisierung.“


(mack)



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