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Social Media: Länder fordern strikten Jugendschutz und IP-Speicherung


Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat auf ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstag in Berlin einen Kurswechsel in der digitalen Ordnungspolitik signalisiert. Im Zentrum der Beratungen stand die psychische Gesundheit der jüngsten Nutzergeneration, die nach Ansicht der Länderchefs im digitalen Raum systemischen Risiken ausgesetzt ist. Suchtmechanismen, Desinformation sowie Hass und Hetze nennen sie als zentrale Gefahren, vor denen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz haben. Die Politik will dabei vor allem die Betreiber von Social-Media-Plattformen in die Pflicht nehmen, deren wirtschaftliche Interessen künftig hinter dem Kindeswohl zurückstehen müssten.

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Ein Pfeiler der Strategie ist die Einführung „altersgestufter Regelungen für den Zugang zu und die Ausgestaltung von“ Social-Media-Angeboten. Die Regierungschefs unterstreichen dabei aber, dass technische Vorgaben allein nicht ausreichen: Sie müssten zwingend von einer systematischen und flächendeckenden Förderung der Medienkompetenz an Schulen begleitet werden. Ziel ist es, Schüler frühzeitig darauf vorzubereiten, verantwortungsvoll und reflektiert mit digitalen Angeboten umzugehen.

Lohnend ist der Vergleich des finalen Beschlusses mit einem weitergehenden Entwurf aus Mecklenburg-Vorpommern, der sich für ein partielles Social-Media-Verbot starkmachte. Diese Initiative, die unter anderem am Widerstand von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) scheiterte, wird in einer Protokollerklärung von elf Bundesländern gestützt. Darunter sind Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Dieses Lager plädiert für ein Konzept des „verantwortungsvollen digitalen Erwachsenwerdens“. Es verlangt auf Basis einer verpflichtenden Altersverifikation eine konkrete Altersuntergrenze von 14 Jahren für den Zugang zu Social-Media-Plattformen.

Zudem sieht dieser restriktivere Kurs einer Ländermehrheit vor, dass Plattformen für Jugendliche bis 16 Jahre verpflichtend altersgerecht ausgestaltet sein müssen, um deren besonderem Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen. Weiterer, in der Protokollerklärung nicht aufgegriffener Punkt des Entwurfs aus Schwerin war die Regulierung algorithmischer Empfehlungssysteme: Diese sollten für Nutzer ab 16 Jahren nur noch nach einer bewussten Entscheidung im Sinne eines Opt-in-Modells zulässig sein. Die Länder streben hier nun vorrangig eine Lösung auf EU-Ebene an, um einheitliche Bedingungen im gesamten Binnenmarkt zu schaffen.

Die grundsätzliche Linie der Länder findet auch in der Bundespolitik Widerhall. Auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Für 14- bis 16-Jährige müssten spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden. Ein Impulspapier der SPD sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung der notwendigen Identitätsprüfung hoffen die Sozialdemokraten auf die EUDI-Wallet, was besonders problematisch wäre.

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Gegen die Pläne regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines pauschalen Banns. Sie warnen vor einer digitalen Ausgrenzung und der Entstehung unkontrollierter Schattenräume. Die Verfasser einer Studie für das EU-Parlament gossen Wasser in den Wein der Regulierer: Sie kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei. Der Schutz der Privatsphäre kollidiere dabei mit der notwendigen Identifizierung der Nutzer.

Trotz dieser Bedenken fordern die Länder parallel eine Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes im Netz. Ein heftig umstrittener Punkt ist dabei der Ruf nach einer IP-Adressdatenspeicherung. Die Länderchefs verweisen auf alarmierende Zahlen aus dem Jahr 2025, wonach über 17.000 Hinweise auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Sande verlaufen seien, weil die Tatverdächtigen angeblich mangels gespeicherter Daten nicht identifiziert werden konnten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die MPK den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Dezember, der eine dreimonatige Speicherpflicht vorsieht. Sie drängt auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.

International bauen die Regierungschefs auf die Einrichtung eines EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs. Dieses soll effektive Vorschriften zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gegenüber Online-Unternehmen aufstellen und koordinieren.


(mki)



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Ternus als Apple-CEO: Fokus auf Hardware und schnelle Entscheidungen


Kollegen des künftigen Apple-CEO John Ternus erwarten nach dem Wechsel im September mehr Entscheidungsfreude an der Spitze des iPhone-Herstellers. Ternus knüpfe damit an Apple-Mitgründer Steve Jobs an, heißt es in einem Bloomberg-Bericht. Apples aktueller CEO Tim Cook habe dagegen bei Vorhandensein mehrerer Optionen lieber länger abgewogen und Fragen gestellt. Ternus komme, so namentlich genannte Quellen im Unternehmen, gerne schnell zu einer Entscheidung – auch auf die Gefahr hin, dass mal eine falsch sein kann. Ob er allerdings diese Gepflogenheit aus seiner jetzigen Aufgabe als Senior Vice President of Hardware Engineering auch auf die neue Aufgabe überträgt, gilt es abzuwarten.

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Mit Ternus könnte die kollektive Entscheidungskultur enden, die Tim Cook eingeführt hat. Cook soll bei kniffligen Weichenstellungen mehrere Spitzenverantwortliche hinzugezogen haben. Unter Ternus könnten die Fäden künftig wieder stärker bei einer Person zusammenlaufen. „Ob richtig oder falsch, aber es ist zumindest eine Entscheidung“, zitiert Bloomberg-Reporter Mark Gurman einen Insider.

Beobachter berichten außerdem, dass Ternus bei einigen zentralen Fragestellungen der vergangenen Jahre einen guten Instinkt für die richtigen Entscheidungen gezeigt habe. So sei Ternus skeptisch bei der Vision Pro und beim Automobil-Projekt gewesen und habe sich dagegen ausgesprochen. Während das Apple-Auto niemals Serienreife erlangte und das Projekt eingestellt wurde, wird die Vision Pro dem seinerzeit formulierten Anspruch, dass das räumliche Computing die Zukunft sei, nicht gerecht. Sie wird in Nischen wertgeschätzt, hat aber keine Breitenwirkung erzielt.

Beim MacBook Neo sei Ternus hingegen die treibende Kraft gewesen. Das günstigste MacBook spricht vor allem jüngere und preisbewusste Zielgruppen an. Es war nach seinem Start rasch ausverkauft und Interessierte müssen aktuell mit Wartezeiten rechnen.

Ternus wird den Chefposten bei Apple am 1. September übernehmen. Der 50-Jährige kam im Jahr 2001 ins Unternehmen und hat einen Abschluss in Maschinenbau an der University of Pennsylvania. Tim Cook wird indessen in die neu geschaffene Position des Executive Chairman im Board of Directors wechseln. Dort soll er unter anderem für Regierungsbeziehungen weltweit verantwortlich zeichnen.

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(mki)



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Wi-Fi-7-Router für Glasfaser und DSL im Test: Deutsche Telekom Speedport 7


Mit seinen beiden „WLAN-Verstärker“ und „WLAN-Verstärker Plus“ getauften Mesh-Repeatern bildet der WLAN-Router Speedport 7 der Deutschen Telekom eine bunte Truppe. Dahinter steckt System: Nutzer sollen die Repeater mit unterschiedlichen Funktionen auf den ersten Blick vom Router unterscheiden können, heißt es.

Das Plus beim zweiten Repeater ist nämlich ein LTE-Funkmodul, das einen Ausfall der Glasfaser- oder DSL-Internethauptverbindung per Mobilfunk überbrücken kann. Dieser „Internet-Ausfallschutz“ funktioniert, wenn auch mit Effekten, wie sich im Test zeigte. Auch sonst hat das Wi-Fi-7-Mesh-System ein paar Eigenheiten, denen wir auf den Grund gehen.

Die Speedport-Router waren schon immer auf das Netz des Providers spezialisiert, doch der Siebener treibt das auf die Spitze: Der Router lässt sich ausschließlich am Telekom-Netz in Betrieb nehmen und zurzeit nur mittels der Magenta-App via Cloud konfigurieren. Damit ist laut Telekom der Großteil der Kundschaft zufrieden, weil sich Webseiten zur Konfiguration und Steuerung lokaler Geräte für sie heute ungewohnt anfühlen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wi-Fi-7-Router für Glasfaser und DSL im Test: Deutsche Telekom Speedport 7“.
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Google Maps: KI-Modell Gemini soll gegen Fake-Bewertungen helfen


Google Maps ist für viele Nutzerinnen und Nutzer eine der wichtigsten Apps. Neben der Navigation nutzen sie die Kartenanwendung auch, um Orte wie Restaurants oder andere Einrichtungen zu bewerten oder anhand der Bewertungen zu besuchen. Doch diese sind auch eine große Baustelle, die Google nun verstärkt angeht.

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Wie Google im hauseigenen Blog schreibt, will der Konzern es Nutzerinnen und Nutzern auf der Plattform „so leicht wie möglich“ machen, nützliche Inhalte und aktuelle Informationen beizusteuern. Dies werde auch fleißig genutzt: So verzeichnet Maps für das Jahr 2025 über 1 Milliarde Bewertungen und 80 Millionen Aktualisierungen von Öffnungszeiten oder Kontaktinformationen. Im gleichen Zeitraum hat der Konzern 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt.

Jedoch werde die Plattform auch dazu genutzt, falsche Informationen über Orte zu veröffentlichen oder gar Zahlungen für das Entfernen gefälschter Ein-Sterne-Bewertungen zu erpressen, so Google. Um böswillige Akteure schneller zu erkennen und einzudämmen, habe der Konzern seine Systeme verbessert. Sie sollen unter anderem neue Arten von Betrug nun schneller als bisher erkennen. Zudem sollen sie spezifische Betrugsmuster besser erkennen, um verdächtige Beiträge schon vor der Veröffentlichung stoppen zu können.

Weiter erklärt Google: „Sollte es einen plötzlichen Anstieg an Spam-Bewertungen bei einem Unternehmen geben, werden wir die gefälschten Inhalte umgehend entfernen, neue Bewertungen auf dem Profil pausieren und die Inhaberinnen und Inhaber des Unternehmensprofils benachrichtigen.“ Diese Maßnahmen sollen im Laufe der nächsten Wochen weltweit eingeführt werden.

Damit Ortsbezeichnungen auf Google Maps korrekt bleiben, nutzt Google künftig Gemini-Modelle. Mithilfe der KI könne Google „problematische Änderungen schneller als je zuvor automatisch“ erfassen – damit hätte ein aktueller Fall, bei dem mehrere Geschäftsstellen von Ortsvereinen der CDU in „Eierhaus“ umbenannt wurden, nicht passieren können. Die neue Funktion führt Google ab heute weltweit für Android, iOS und Desktop-Systeme ein.


Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps lässt Unternehmen vorgeschlagene Änderungen künftig besser kontrollieren.

(Bild: Google)

Überdies sollen Unternehmen Updates, wie etwa geänderte Öffnungszeiten oder vorübergehende Schließungen, besser kontrollieren können. Verifizierte Unternehmen erhalten vor der Veröffentlichung einer Änderung eine E-Mail-Benachrichtigung, die sie überprüfen können. Auf diese Weise sollten weniger falsche Öffnungszeiten und andere Fehlinformationen in Google Maps landen.

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Google will außerdem mit gelöschten Nutzerbewertungen transparenter verfahren: So wird in Deutschland künftig ein Banner auf Unternehmensprofilen angezeigt, wenn Bewertungen aufgrund von „Beschwerden wegen Diffamierung“ gelöscht wurden.


Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Google Maps zeigt künftig ein Banner, wenn Bewertungen pausiert sind.

(Bild: Google)

Ferner deaktiviert Google bei einem sprunghaften Anstieg von Spam-Bewertungen auf einem Unternehmensprofil künftig „vorübergehend die Möglichkeit, neue Bewertungen zu veröffentlichen, um das Unternehmen vor weiterem Missbrauch zu schützen“. Auch in einem solchen Fall soll ein Benachrichtigungsbanner erscheinen, um Nutzer darüber zu informieren, warum die Veröffentlichung von Bewertungen vorübergehend ausgesetzt ist. Die neuen Banner werden ab sofort weltweit schrittweise eingeführt.

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(afl)



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