Künstliche Intelligenz
USA: Die Architektur der Abschiebung und Palantirs Rolle im neuen ICE-System
Aufnahmen vermummter Einsatzkräfte der US-Einwanderungs- und Zollbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement), die auf der Suche nach vermeintlich illegalen Ausländern Razzien in Stadtvierteln durchführen, Personen aus Fahrzeugen zerren und Wohnungen durchsuchen, sind in den USA derzeit nichts Ungewöhnliches mehr. Präsident Donald Trump hatte für seine zweite Amtszeit ein hartes Durchgreifen in der Migrationspolitik angekündigt.
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Um die Deportationsziele zu erreichen, setzt seine Regierung auf Technik verschiedener Anbieter und richtete sich in einer Werbekampagne mit einer direkten Botschaft an „illegale Ausländer“: „Wir werden euch jagen“. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Unternehmen Palantir, das laut einem Exklusivvertrag zur Systemmodernisierung aus dem Januar 2026 „in mehr als einem Jahrzehnt der Unterstützung fundierte institutionelle Kenntnisse über die Abläufe der ICE erworben“ habe. Der Journalist Michael Steinberger, der für seine Biografie über Palantir-Chef Alex Karp tiefe Einblicke in die internen Strukturen und das politische Umfeld des Unternehmens erhielt, bewertet Palantirs Rolle während Trumps erster Amtszeit zwar als weniger bedeutend, als es die damaligen Proteste und die Berichterstattung nahelegten. Entscheidend sei jedoch die Erkenntnis, dass Palantirs Technologie in den Händen eines autoritären Regimes zu einem äußerst mächtigen Werkzeug werden könne. „Und nun sind wir hier“, so Steinberger in einem Interview vom 22. Januar 2026.
ImmigrationOS als Überwachungssystem
Herzstück für Ermittlungs-, Fahndungs- und Einsatzmaßnahmen von ICE ist das Fallmanagement-System ICM (Investigative Case Management), das seit 2014 auf Palantirs Gotham-Plattform basiert und als zentrales Informationssystem für die Verwaltung und Analyse von Ermittlungsfällen dient.
Im April 2025 vergab ICE an Palantir einen rund 30-Millionen-Dollar-Vertrag zur Entwicklung des „Immigration Lifecycle Operating System“ (ImmigrationOS), einer deportationsfokussierten Erweiterung von ICM für die Enforcement and Removal Operations (ERO). Laut Ausschreibung soll das System Identifizierung, Priorisierung, Festnahme und Abschiebung irregulär aufhältiger Personen effizienter gestalten und den gesamten Abschiebeprozess von der Erfassung bis zur Logistik abbilden.
ICE setzt allerdings nicht nur auf Palantir, sondern baut sein Immigrations-Überwachungs-System durch die Integration weiterer Daten, Dienste und Produkte von anderen Unternehmen weiter aus. Im ICM laufen Daten aus der öffentlichen Verwaltung, Behörden und von Zulieferfirmen zusammen. Standortdaten bezieht ICE zum Beispiel von kommerziellen Data Brokern, die Milliarden täglicher Location‑Pings aus unterschiedlichen Quellen, etwa aus Mobilfunk-, App- oder Webdaten aggregieren und verkaufen. Die American Civil Liberties Union (ACLU) konnte über eine Informationsfreiheitsanfrage eine interne ICE-Rechtsanalyse bekommen, aus der hervorgeht, dass für „kommerziell verfügbaren“ Daten keine Warrant‑Pflicht‑Regeln gelten würden, da sie aus „öffentlichen“ oder App‑genehmigten Quellen stammen und nicht als „private“ Telekom‑Daten klassifiziert werden; ICE könne sie somit frei erwerben und abfragen, ohne sich einen Gerichtsbeschluss besorgen zu müssen.
Datenbasierte Steuerung von Razzien und Festnahmen
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Für das massenhafte Sammeln und Zusammenführen von Überwachungs- und Standortdaten setzt ICE unter anderem Produkte des US-Anbieters Penlink ein. Über das Tool „Webloc“ werden Bewegungs- und Standortdaten ausgewertet, einzelnen Geräten oder Identitäten zugeordnet und in zeitlichen Verläufen sowie Kartenansichten dargestellt, um Bewegungsmuster und wiederkehrende Aufenthaltsorte zu erkennen.
Ergänzend kommt mit „Tangles“ ein KI-basiertes Open-Source-Intelligence-Werkzeug zum Einsatz, das Daten aus dem Open Web, Deep Web, Dark Web und aus sozialen Netzwerken (Posts, Kommentare, Bilder, Metadaten und Beziehungsinformationen wie Follower- oder Freundesnetzwerke, Social Graphs) erfasst und mit zeitlichen und räumlichen Informationen (etwa aus Webloc) abgleicht. Auf diese Weise können Online-Aktivitäten mit realen Bewegungen verknüpft und Beziehungen zwischen Personen und Profilen sichtbar gemacht werden.
Die so gewonnenen Informationen fließen in das Fallmanagement-System ICM ein und dienen dort als Grundlage für räumliche und zeitliche Analysen bei der Einsatzplanung. Dazu zählen unter anderem die Definition von Geofences, das Filtern von Geräten anhand technischer Kennungen sowie die Rekonstruktion typischer Tagesabläufe (Arbeit/Arzt/Kirche/Supermarkt/Freizeit/Heim), um wahrscheinliche Aufenthaltsorte zu bestimmen.
Seit September 2025 nutzt ICE laut einem Bericht von 404 media eine von Palantir entwickelte App namens ELITE (Enhanced Leads Identification & Targeting for Enforcement). Das mobile Tool ermöglicht Einsatzkräften, auf interaktive Karten mit potenziellen Abschiebungszielen (Namen, Fotos, Alien Numbers, Adressen, Confidence Scores) zuzugreifen, nach Kriterien wie Kriminalität, Location oder Operations zu filtern und so unterwegs eine Auswahl und Priorisierung durchzuführen.
Vermehrt sind bei ICE-Einsätzen zudem Kräfte zu beobachten, die nicht nur die festzunehmenden Personen, sondern auch deren Umfeld und dort befindliche Personen filmen. In Minneapolis wurden Einsatzkräfte mit GoPros und Smart Glasses von Meta gesichtet. ICE arbeitet außerdem seit Jahren mit Clearview AI zusammen und schloss im September 2025 einen weiteren Vertrag, um Gesichtserkennungsdienste für Ermittlungen von Homeland Security Investigations (HSI) einzusetzen. HSI ist bei ICE für die Strafverfolgung (Verbrechensbekämpfung) zuständig, während ERO (Enforcement and Removal Operations) die eigentlichen Abschiebungen durchführt. Beide nutzen ICM.
Eine Frage der nationalen Sicherheit
Im Januar 2026 vergab ICE einen Exklusivvertrag an Palantir für den weiteren Betrieb und die Weiterentwicklung von ICM. Obwohl ICE im Rahmen der Marktforschung die Fähigkeit von 42 Anbietern überprüft habe, sei man zu dem Schluss gekommen, dass nur Palantir alle erforderlichen Funktionen mit minimalem Risiko für den laufenden Betrieb bereitstellen könne. Auch das Risiko, dass man mit Palantir auf ein proprietäres System setzt, nimmt man in Kauf. Denn „die Systeme von Palantir erfassen und verarbeiten bereits Daten aus mehreren internen und externen Quellen, sodass eine mögliche Umstellung auf ein neues System, um diese Anforderungen mit einem neuen Anbieter zu erfüllen, äußerst komplex und mit erhöhtem Risiko verbunden wäre“. Eine Vergabe an einen anderen Anbieter sei wegen „der Missionskritikalität und Dringlichkeit der Executive Orders“ des Präsidenten „inakzeptabel“ und würde zu einer „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ führen.
In Deutschland setzen einzelne Sicherheitsbehörden, wie zum Beispiel Polizeibehörden in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, trotz Kritik auch auf Produkte von Palantir. Die Bundesregierung kauft auch bei Datenbrokern ein. Auf die Frage, ob auch die Produkte von Penlink oder ähnlicher Anbieter zur Aufbereitung von Handy-Standortdaten oder anderen personenbezogenen Daten eingesetzt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 21/3280), dass solche Fragen „aus Gründen des Staatswohls nicht für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden können“. In Österreich gibt es eine ähnliche Anfrage an die Bundesregierung, dort steht die Antwort noch aus.
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(mack)
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Social Media erst ab 14? Landeschefs erhöhen Druck auf Experten
Die Debatte über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt wird zunehmend zum netzpolitischen Richtungskampf. Konkrete Verbotsforderungen nehmen zu, die quer durch die großen Volksparteien auch Widerhall finden. Vor allem die Staatskanzleien im Norden erhöhen nun den Druck auf die Bundesregierung, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben und den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook gesetzlich zu regeln.
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Die von der Bundesregierung im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt soll zwar die wissenschaftliche Grundlage für künftige Gesetze liefern. Doch deren Ergebnisse werden erst im Sommer erwartet.
Schwesig fordert Tempo
Für die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), ist das viel zu spät. Die Sozialdemokratin fordert im Tagesspiegel mehr Tempo. Schwesig, der im September eine Schlappe bei der Landtagswahl droht, verweist auf die drastischen Inhalte, denen Minderjährige täglich schutzlos ausgeliefert seien.
Unterstützung erhält Schwesig aus dem christdemokratischen Lager. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) findet noch schärfere Worte und spricht von einer schweren Sünde, die der Staat begangen habe, indem er seiner Schutzfunktion in den vergangenen Jahren nicht nachgekommen sei. Er sieht die Gesellschaft an einem Abgrund stehen, wenn die ungefilterte Konfrontation mit schädlichen Inhalten nicht gestoppt werde.
„Führt in den Abgrund”
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland begründete Günther seine Haltung mit einer düsteren Prognose für den sozialen Zusammenhalt: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne einzugreifen, führt das unsere Gesellschaft in den Abgrund.“
Die inhaltlichen Entwürfe, die bereits im Raum stehen, gehen über bloße Altersgrenzen hinaus und greifen in das Geschäftsmodell der Tech-Giganten ein. Ein Papier der SPD-Fachleute sieht vor, die Nutzung sozialer Medien bis zum 14. Lebensjahr komplett zu untersagen. Für die Altersgruppe bis 16 Jahre soll es eine verpflichtende Jugendversion der Netzwerke geben.
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Die Jugendversion müsste ohne psychologisch optimierte Empfehlungsalgorithmen auskommen, die Nutzer durch endlose Feeds binden. Selbst für Erwachsene fordern die Sozialdemokraten neben Alterskontrollen, dass algorithmische Systeme standardmäßig deaktiviert sein sollen, um die digitale Souveränität zu stärken.
Experten zweifeln
Die CDU hat auf ihrem Stuttgarter Parteitag eine ähnliche Linie eingeschlagen und das Mindestalter von 14 Jahren in ihr Programm aufgenommen. Demgegenüber steht die Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Kinderhilfswerk. Den Nachwuchs durch pauschale Verbote von der digitalen Teilhabe auszuschließen, könnte diesem zufolge neue Ungerechtigkeiten schaffen.
Zudem bleibt die juristische Hürde hoch. Forscher bezweifeln, ob ein so tiefgreifender Einschnitt in die Informationsfreiheit der Jugendlichen verfassungsrechtlich Bestand hätte. Die Expertenkommission muss nun den Spagat zwischen wirksamem Jugendschutz und den Grundrechten aller Beteiligten in der vernetzten Welt schaffen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
„Freiwillige Chatkontrolle“: EU-Parlament für Verlängerung mit Einschränkungen
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg einer erneuten Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle“ zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zugestimmt. Nachdem das Vorhaben vor einer Woche im zuständigen Ausschuss überraschend durchgefallen war, verbinden die Parlamentarier die Verlängerung nun mit klaren Einschränkungen.
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Die Regelung schafft eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, die Messengerdiensten das Scannen von Chats auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch ermöglicht. Über eine langfristige Lösung, wie sie von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten gewünscht wird, gibt es bisher keine Einigung.
Chats sind Privatsache
Anbieter von Messengerdiensten durchsuchen ihre Plattformen automatisch auf digitale Spuren von Kinderpornografie. Auch die Suche nach Erwachsenen, die sich an Minderjährige heranmachen („Grooming“), steht zur Debatte. Weil das gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre verstößt, hat die EU 2021 eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Diese bereits einmal verlängerte Ausnahmeregelung gilt noch bis Anfang April und sollte jetzt auf Wunsch der EU-Kommission bis April 2028 erneut verlängert werden. In der vergangenen Woche war der Vorschlag der Kommission im Innenausschuss des Parlaments allerdings überraschend gescheitert.
Das Parlament hat in einem erneuten Kompromiss nun einer Verlängerung bis August 2027 zugestimmt. Zugleich stimmten die Abgeordneten für eine klare Beschränkung der Befugnisse auf die Suche nach bereits bekanntem Material und dies auch nur bei Nutzern oder Gruppen, gegen die ein konkreter Verdacht besteht. Zudem sollen verschlüsselte Chats nicht angetastet werden dürfen.
„Diese Ausnahmeregelung, die ich unterstütze, ist ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das es Anbietern ermöglicht, ihre freiwilligen Erkennungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen“, sagt die zuständige Berichterstatterin für den Innenausschuss, Birgit Sippel (SPD). „Die Erweiterung muss auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufrechterhalten.“
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Diese Einschränkungen entsprechen dem Entwurf des Parlaments für eine langfristige Lösung. Um sie wird es in den kommenden Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedsstaaten gehen. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wird, kann die erneute Verlängerung in Kraft treten.
Keine anlasslose Chatkontrolle
Im Parlament gibt es derzeit keine Mehrheit für weitreichende Überwachungsbefugnisse wie die anlasslose Chatkontrolle. Auch der Rat der Mitgliedsstaaten ist nach langem Ringen davon abgerückt. Eine dauerhafte „freiwillige“ Lösung wird damit aber nicht einfacher, zumal auch sie Grundrechte der EU-Bürger berührt.
Während Kommission und Länder die umstrittene Ausnahmeregelung verstetigen wollen, besteht das EU-Parlament auf wesentlichen Einschränkungen. So sollen bei der Suche nach kinderpornografischen Darstellungen auch keine fehleranfälligen Technologien wie etwa KI zum Einsatz kommen. Auch das Scannen von Textnachrichten auf Grooming-Versuche soll untersagt bleiben.
(vbr)
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Core Ultra 7 270K Plus: Intel stellt 24-Kern-Prozessor gegen AMDs Achtkerner
Intel bringt nun doch verbesserte Desktop-Prozessoren in Form von Arrow Lake Refresh. Den Anfang machen die zwei Modelle Core Ultra 7 270K Plus und Core Ultra 5 250K Plus. Der Hersteller legt keine neuen Chiplets auf, lässt in den vorhandenen aber mehr Kerne aktiv, die bislang teureren Modellen vorbehalten waren.
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Das dürfte auch der Grund sein, warum es kein neues Topmodell wie den zuvor kolportierten Core Ultra 9 290K gibt. An der Spitze gibt es schlicht zu wenig Spielraum für eine Beschleunigung. Untenrum sollen hingegen weitere Neuauflagen folgen, auch günstigere F-Versionen ohne Grafikeinheit.
Intel spendiert den zwei Neuvorstellungen je vier zusätzliche Effizienzkerne. Der Core Ultra 7 270K Plus rückt damit nahe an das Topmodell Core Ultra 9 285K. Beide verwenden den Vollausbau mit insgesamt 24 CPU-Kernen (acht Performance- + 16 Effizienzkerne) und 36 MByte Level-3-Cache. Der Core Ultra 7 270K Plus taktet in der Spitze bloß 200 MHz langsamer.

Verbesserungen der neuen Plus-Prozessoren gegenüber bisherigen Intel-Modellen.
(Bild: Intel)
Die Datenverbindung zwischen den Chiplets (Die-to-Die-Taktfrequenz) beschleunigt Intel nominell von 2,1 auf 3,0 GHz. Im Gegensatz zu Intels Übertakterprofil 200S Boost ist dafür kein teures Z890-Mainboard notwendig. Wer aber ein solches verwendet, kann den 200S Boost weiterhin aktivieren und kommt so auf 3,2 GHz Die-to-Die-Taktfrequenz.
Speicherseitig steigt die offiziell freigegebene Grenze von DDR5-6400 auf DDR5-7200. Bei der aktuellen Speicherkrise dürfte das allerdings kaum relevant sein.
Preis-Leistungs-Empfehlung in der Mittelklasse
Unterm Strich dürfte der Core Ultra 7 270K Plus kaum noch langsamer sein als der Core Ultra 9 285K. Mit einer deutlich niedrigeren Preisempfehlung erscheint das Plus-Modell jedoch wesentlich attraktiver: 299 US-Dollar nennt Intel, umgerechnet inklusive Steuern (in US-Preisen nicht enthalten) etwa 310 Euro. Interessierte sparen gegenüber dem 285K (ab 477,99 €) gut ein Drittel des Kaufpreises.
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Der Core Ultra 7 265K hat die gleiche 299-US-Dollar-Preisempfehlung, ist im Handel allerdings schon ein gutes Stück günstiger erhältlich (ab 259 €). AMD bietet in dieser Preisklasse lediglich den Achtkerner Ryzen 7 9700X (ab 288 €) an.
18 CPU-Kerne in der 200-Euro-Klasse
Der Core Ultra 5 250K Plus löst derweil den Core Ultra 5 245K (ab 177,90 €) ab. Er hat jetzt insgesamt 18 statt 14 CPU-Kerne und taktet minimal höher. Intel empfiehlt 199 US-Dollar, umgerechnet etwa 205 Euro. Von AMD gibt es in der Preisklasse den Sechskerner Ryzen 5 9600X (ab 183 €).
Intel startet den Verkauf des Core Ultra 7 270K Plus und Core Ultra 5 250K Plus am 26. März 2026. Bis dahin erscheinen auch die Testberichte zu den Prozessoren.
| Spezifikationen Core Ultra 200S Plus | ||||
| Modell | Kerne / Threads | Basistakt / max. Turbo | L3-Cache | PBP / MTP |
| Core Ultra 9 285K | 8P+16E / 24 | 3,7 / 5,7 GHz | 36 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 7 270K Plus | 8P+16E / 24 | 3,7 / 5,5 GHz | 36 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 7 265K | 8P+12E / 20 | 3,9 / 5,5 GHz | 30 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 5 250K Plus | 6P+12E / 18 | 4,2 / 5,3 GHz | 28 MByte | 125 / 159 W |
| Core Ultra 5 245K | 6P+8E / 14 | 4,2 / 5,2 GHz | 24 MByte | 125 / 159 W |
(mma)
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