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Künstliche Intelligenz

Wissen schnell wiederfinden: Mächtige Suche und smarte Lesezeichen in Obsidian


Schnell wächst eine Notizensammlung in Obsidian so an, dass sie zu unübersichtlich wird, um in den Ordnern eine bestimmte Textstelle oder Notiz zu finden. Doch Obsidian enthält verschiedene Funktionen, um in umfangreichen Notizsammlungen oder Knowledge Bases Informationen schnell wiederzufinden. Sie können aktuelle Notizen anpinnen, mit Ordnern mehr Übersicht schaffen und häufig benötigte Notizen mit einem Lesezeichen versehen. Komplexere Notizsammlungen können Sie in einer Datenbankstruktur (Base) organisieren und dort nach Bedarf filtern und sortieren, um etwa zu erledigende Aufgaben anzuzeigen.

Doch häufig führt der schnellste Weg zu einer Datei oder Textstelle über die Suchfunktion von Obsidian. Die kann deutlich mehr als nur Suchbegriffe entgegennehmen, die wichtigsten Parameter stellen wir hier durch Beispiele vor. Das Suchergebnis können Sie als Lesezeichen oder in einer Notiz speichern – auch so, dass die Suche bei jedem Aufruf erneut aktualisiert wird.

Ein Beispiel: In einem Obsidian-Vault – also einer Notizensammlung – liegen unter anderem selbst geschriebene Texte für eine Zeitschrift. Um an einem davon weiterzuarbeiten, können Sie ein Lesezeichen dafür anlegen. Doch das müssten Sie für jeden aktuellen Artikel aufs Neue erledigen und natürlich die Lesezeichen für abgeschlossene Artikel wieder entfernen. Praktischer wäre da ein Lesezeichen, das automatisch die noch nicht abgeschlossene Texte listet. Ein dynamisches Lesezeichen präsentiert eine solche Liste stets aktuell. Wir zeigen, welche praktischen Möglichkeiten die Suche in Obsidian bietet und wie Sie diese für ein dynamisches Lesezeichen nutzen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wissen schnell wiederfinden: Mächtige Suche und smarte Lesezeichen in Obsidian“.
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KIT testet Carbon Capture im industriellen Maßstab


Die Konzentration von Kohlendioxid in der Atmosphäre hat den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen erreicht. Um den Klimawandel aufzuhalten, muss das Klimagas aus der Atmosphäre entnommen werden. Ein Team des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat eine mögliche Lösung entwickelt. Sie kommt erstmals im industriellen Maßstab zum Einsatz.

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Im Rahmen des 2020 gestarteten Projekts No Emissions through converting Carbondioxide to Carbon (NECOC) wurde ein Verfahren entwickelt, um Kohlendioxid aus Abgasen abzuschieden und dann in Pulver zu verwandeln. „Wir produzieren ein hochreines Kohlenstoffpulver, das als Rohstoff genutzt oder sicher gelagert werden kann“, beschreibt Projektleiter Benjamin Dietrich vom Institut für Thermische Verfahrenstechnik (TVT) des KIT.

Der Verfahren ist jetzt so weit, dass es für den großtechnischen Einsatz bereit ist: Es wird in einer Fabrik in Singen in Baden-Württemberg getestet, die Achs- und Bremskomponenten für die Automobilbranche herstellt.

Bei der Gusseisenherstellung wird Koks eingesetzt, als Brennstoff, um den Ofen zu heizen, aber auch in den metallurgischen Prozessen. Dadurch entstehen Kohlendioxidemissionen. Deshalb sollen die Abgase aus dem Ofen aufgefangen werden. Das darin enthaltene Kohlendioxid wird konzentriert und dann in die NECOC-Anlage eingespeist.

Die erzeugt zunächst aus Kohlendioxid und Wasserstoff Methan. Das wird durch eine über 1000 Grad Celsius heiße Zinnschmelze geleitet. Bei dieser Temperatur wird Methan instabil und zerfällt in seine Bestandteile Kohlenstoff und Wasserstoff. In Bläschen steigen der gasförmige Wasserstoff und der Kohlenstoff auf, letzterer wird als Feststoff an der Bläschenwand abgeschieden. Der Wasserstoff wird dann abgezogen und in dem Verfahren weiterverwendet.

Der feste Kohlenstoff wird in diesem Projekt als Brennstoff verwendet und ersetzt den fossil hergestellten Koks im Ofen. Denkbar sind jedoch auch andere Anwendungen: Die Forscher testen den Einsatz in Baumaterialien oder als Elektrodenmaterial für Akkus. Erste Tests hätten „vielversprechende Ergebnisse“ gezeigt, sagen die Forscher.

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„Wir schließen Kohlenstoffkreisläufe“, sagt Dietrich. „Was heute noch als klimaschädliche Emission entweicht, wird Schritt für Schritt Teil einer zirkulären Industrie.“

Ein weiteres Projekt ist bereits in Planung: Das KIT wird eine NECOC-Anlage in einer Müllverbrennungsanlage installieren, wo ebenfalls Kohlendioxidemissionen entstehen.


(wpl)



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Künstliche Intelligenz

Mähroboter: Top-Modelle zu Ostern besonders günstig


Über Ostern reduziert Mammotion die Preise für zahlreiche Mähroboter. Auch Modelle anderer Hersteller sind aktuell im Angebot. Wir zeigen die besten Deals.

Wer einmal einen Mähroboter mit Begrenzungsdraht verwendet hat, kennt die Nachteile dieser Geräteklasse: Wird etwa ein Pflanzentopf umgestellt, darf man das Kabel erneut verlegen. Der Einsatz der drahtgebundenen Robo-Ziege kann auch durch einen Kabelbruch verhindert werden. Aus gutem Grund entscheiden sich daher viele für einen Mähroboter, der mit GPS, LiDAR oder Kameras und mithilfe von künstlicher Intelligenz ganz ohne das zeitraubende Verlegen eines Kabels navigiert. Mehr Informationen zu den Unterschieden bietet unser Beitrag Husqvarna, Ecovacs & Co.: Das können Mähroboter ohne Begrenzungskabel.

Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) bieten also klare Vorteile gegenüber Modellen mit physischem Perimeterdraht. Allerdings sind sie nicht gerade günstig. Doch zu Ostern senkt Mammotion die Preise für zahlreiche Modelle.

Mähroboter ohne Begrenzungskabel: Top-Angebote

Folgende Mammotion-Mähroboter sind zu Ostern, von Karfreitag bis Ostermontag, im Angebot.

  • Luba Mini AWD LiDAR (1500 m², Modell 2025/26), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 1399 Euro statt 2299 Euro regulär und zuletzt für 1699 Euro (regulär: -39 %, zuletzt: -18 %). → Testbericht
  • Luba 3 AWD 1500 (1500 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Allradantrieb und 40 cm Schnittbreite für 1999 Euro statt 2299 Euro (-13 %)
  • Luba Mini 2 AWD 1000 (1000 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System und Net-RTK, 20 cm Schnittbreite, Allradantrieb, Zusatz-Mähteller für Kanten für 1299 Euro statt 1499 Euro (-13 %)
  • Yuka Mini 2 1000 (1000 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 1099 Euro statt 1299 Euro (-15 %)
  • Yuka Mini 2 800 (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite für 999 Euro statt 1099 Euro (-9 %)
  • Yuka Mini 2 500 (500 m², Modell 2026), Navigation per Triple-Kamera-KI-Vision-System, Hinterradantrieb und 19 cm Schnittbreite, für 799 Euro statt 649 Euro (-19 %)

Während der Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) erhalten Käufer von Mammotion-Mähroboter zusätzlich kostenlos einen Mähroboter-Ständer (Wert: 69 Euro), der die Reinigung des Geräts erleichtert. Eventuell sorgt der Rabattcode MAMMOTIONDE50, den man an der Kasse des Mammotion-Stores eingibt, für eine weitere Preisreduktion in Höhe von 50 Euro. Mammotion gewährt drei Jahre Garantie auf die Geräte.

Weitere attraktive Angebote

Während Mammotion zahlreiche Preise für seine Mähroboter während der Osterfeiertage senkt, halten sich die anderen Hersteller zurück. Dennoch gibt es aber auch einige lohnenswerte Angebote.

  • Segway Navimow 105E (500 m², Modell 2025), RTK-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 18 cm Schnittbreite für 649 Euro statt zuletzt 749 Euro (-13 %) → Testbericht
  • Segway Navimow 208 LiDAR (800 m², Modell 2026), LiDAR-Mähroboter mit Garage, Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 999 Euro statt zuletzt 1199 Euro (-17 %)
  • Eufy E15 (800 m², Modell 2025), Mähroboter mit Hinterradantrieb, True-Vision-Navigation und 20 cm Schnittbreite für 949 Euro statt zuletzt 1049 Euro (-10 %)
  • Dreame A1 Pro (2000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 22 cm Schnittbreite für 899 Euro statt zuletzt 1099 Euro (-18 %)
  • Mova 1000 (1000 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 749 Euro statt zuletzt 999 Euro (- 25 %)
  • Mova 600 (600 m², Modell 2025), Lidar-Mähroboter mit Hinterradantrieb und 20 cm Schnittbreite für 594 Euro statt zuletzt 699 Euro (- 15 %)

Die folgende Tabelle zeigt neben den Oster-Angeboten weitere Mähroboter ohne Begrenzungskabel für unter 1000 Euro.

Mähroboter mit RTK oder LiDAR: Welches Modell soll ich wählen?

Moderne Mähroboter ohne Begrenzungskabel navigieren mithilfe unterschiedlicher Technologien.

RTK (Real-Time Kinematic) basiert auf Satellitensignalen, die durch Korrekturdaten präzisiert werden. Im sogenannten Fix-Zustand erreicht das System eine Genauigkeit im Zentimeterbereich – ideal für große, offene Flächen mit klarer Sicht zum Himmel. Wird der Empfang gestört, etwa durch Gebäude oder Bäume, kann das System in den Float-Zustand wechseln. Dann lässt sich die Position nicht mehr exakt bestimmen, und die Genauigkeit sinkt deutlich. Das wirkt sich direkt auf Spurführung und Zuverlässigkeit aus.

LiDAR (Light Detection and Ranging) arbeitet unabhängig von Satelliten. Ein Lasersensor erfasst kontinuierlich die Umgebung und nutzt feste Strukturen wie Wände, Zäune oder Bäume zur Orientierung. Dabei kommen zwei Bauarten zum Einsatz: 360°-LiDAR, bei dem ein rotierender Sensor die Umgebung rundum scannt, und Festkörper-LiDAR, das ohne bewegliche Teile auskommt und mehrere feste Blickrichtungen kombiniert.

Zusätzlich gibt es Varianten, die lediglich mithilfe von Kameras navigieren. Allerdings kommt diese Technik meist nur bei sehr günstigen Mährobotern wie dem Roboup Racoon 2SE (Testbericht) zum Einsatz. Solche Geräte sind nur für Gärten mit festen Begrenzungen empfehlenswert.

Fazit

Mähroboter ohne Begrenzungskabel (Bestenliste) sind zwar teurer als Modelle mit Perimeterdraht, bieten dafür aber deutlich mehr Komfort. Für Schnäppchenjäger ist aktuell ein guter Zeitpunkt: Zu Ostern hat Mammotion viele Modelle reduziert, und auch Geräte anderer Hersteller sind derzeit ungewöhnlich günstig zu haben. Während im vergangenen Sommer die meisten kabellosen Mähroboter noch deutlich über 1.000 Euro kosteten, sind inzwischen viele für unter 1.000 Euro erhältlich. Selbst die 2026er-Modelle starten preislich unter dem Niveau der jeweiligen Vorgängergeneration.



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GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden


Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.

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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.

Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.

Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.

Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.

Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.

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Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.

Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.

Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.

In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.

Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.

Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.


(mack)



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