Connect with us

Künstliche Intelligenz

EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.

Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.

Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.

Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.

Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.

Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.


(wpl)



Source link

Künstliche Intelligenz

Digitale Souveränität in der Praxis – Cloud, KI und Security krisensicher machen


Clouddienste, KI-Systeme und Kommunikationsplattformen stammen überwiegend von wenigen internationalen Anbietern – Daten fließen dabei oft unkontrolliert ab. Im Classroom Digitale Souveränität in der Praxis – Cloud, KI und Security krisensicher gestalten zeigt unser Experte Manuel „HonkHase“ Atug, wie man Abhängigkeiten systematisch identifiziert, Risiken bewertet und mit konkreten Strategien die digitale Selbstbestimmung zurückgewinnt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zunächst erhalten Teilnehmende einen umfassenden Überblick zur politischen Weltlage. Unser Experte ordnet dabei ein, welchen Einfluss diese auf digitale Souveränität und Abhängigkeiten in der IT hat. Er geht auf die Rolle der Big-Tech-Konzerne ein und wie man sich mit Derisking statt Decoupling absichert, ohne direkt alle Arbeitsgewohnheiten ändern zu müssen. Im weiteren Verlauf stehen souveräne Optionen für die Cloud- und KI-Nutzung im Fokus, um die teils gravierenden Risiken in der täglichen Nutzung zu umgehen, insbesondere den Kontrollverlust über die eigenen Daten. Mit einem Schutz vor Vendor-Lock-in und einer durchdachten Exitstrategie für den Notfall macht man sich weniger angreifbar und setzt Cloud und KI souverän ein.

Auch zahlreiche Kommunikationsmittel stehen unter der Kontrolle weniger mächtiger Konzerne. Hier bietet die klassische E-Mail als dezentrales Medium ohne Plattformbindung entscheidende Vorteile, die wiederum durch Clouddienste zunehmend untergraben werden, etwa Microsoft 365. Selbiges gilt für die meisten Office-Rechner, die Windows einsetzen und somit ebenfalls von Microsoft abhängen. Hier bieten Linux und Open-Source-Software Auswege aus der Abhängigkeit, die den kommerziellen Lösungen in vielen Bereichen ebenbürtig sind.




Bereits ab dem zweiten Classroom oder einem Classroom und drei Videokursen rechnet sich unser Professional Pass mit Zugriff auf den gesamten heise academy Campus!

Jetzt entdecken

Abschließend widmet sich unser Experte dem Thema Security und erklärt, welche entscheidenden Vorteile digitale Souveränität bietet. Er stellt Open-Source-Sicherheitswerkzeuge vor und zeigt, was eine wirklich souveräne IT-Infrastruktur ausmacht – von der Datenverarbeitung ausschließlich in der EU bis hin zur vollständigen Einhaltung europäischer Gesetzgebung als Sicherheitsvorteil. Die Termine des Classrooms lauten:

  • 11.05.26: Digitale Souveränität verstehen – Abhängigkeiten erkennen und strategisch handeln
  • 18.05.26: Cloud und KI souverän nutzen – Risiken erkennen, Strategien entwickeln
  • 01.06.26: Unabhängige Kommunikation im Unternehmen – dezentrale Alternativen für Social Media, Messenger, E-Mail und Suchmaschinen
  • 08.06.26: Open-Source-Lösungen und freie Standards – Praxisstrategien für Office-Alternativen, Browser und mehr
  • 15.06.26: IT-Sicherheit durch digitale Souveränität – Herstellerunabhängigkeit mit Open Source

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmende können sich untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive.

Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.

E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


(cbo)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Teslas FSD in den Niederlanden zugelassen – nur in den Niederlanden


Die niederländische Regulierungsbehörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer, etwa: nationaler Straßenverkehrsdienst) hat zum 10. April 2026 Teslas Technik für autonomes Fahren FSD (Supervised) für den allgemeinen Verkehrsbetrieb zugelassen. Es ist damit das erste europäische Land, in dem die Technik legal auch abseits von Testfahrten eingesetzt werden kann. Die überwachte Version von FSD entspricht dem SAE-Level 2, der Fahrer muss jederzeit die Steuerung des Fahrzeugs übernehmen können. Der RDW weist ausdrücklich darauf hin, dass etwa das Lesen einer Zeitung hinter dem Steuer nicht erlaubt ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

Damit endet ein monatelanges Tauziehen mit dem RDW, bei dem Tesla die Behörde mit immer neuen Ankündigungen vor sich hertrieb. Nun melden der RDW selbst und Tesla auf der Plattform X – beide Unternehmen gehören Elon Musk – dass die Zulassung erreicht wurde. Sprach Tesla zuvor noch von 1,6 Millionen Testkilometern auf europäischen Straßen, so werden in der aktuellen Mitteilung gleich „Milliarden Kilometer“ genannt, was vermutlich weltweite Daten meint. Etwa in den USA ist „Full Self Driving“ (FSD) seit Ende 2020 verfügbar, derzeit unter anderem als Abo für 99 US-Dollar im Monat. Was sich Tesla die niederländische Version von FSD kosten lassen wird, ist noch nicht bekannt.

Der RDW nennt als Basis seiner Zulassung den Artikel 39 der Allgemeinen Zulassungsregeln für Fahrzeuge. Demnach können Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Ausnahme Technologien zulassen, für die es noch keine harmonisierten Regulierungen gibt. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass FSD Supervised vorerst nur in den Niederlanden zugelassen ist. Ein dort damit ausgestatteter Tesla müsste also wohl beim Überqueren der Landesgrenze FSD deaktivieren. Der RDW weist aber auch darauf hin, dass man der EU und der EU-Kommission gerne beratend zur Seite stehen will. In den USA laufen derzeit Untersuchungen der Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA zu Unfällen mit Teslas Assistenzsystemen.

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

One UI 8.5 bringt AirDrop-Unterstützung auf weitere Galaxy-Smartphones


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Datenaustausch zwischen Android und Apple-Geräten ist seit dem 21. November 2025 weniger kompliziert. Jedoch ist die Anzahl der unterstützten Android-Smartphones noch überschaubar: Neben Googles Pixel-9- und 10-Serie wird derzeit nur noch die Galaxy-S26-Familie unterstützt. Nun hat Samsung am Donnerstag angekündigt, die Funktion auf weitere Galaxy-Geräte zu bringen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Samsung hat im Zuge der Erweiterung des Betaprogramms des One-UI-8.5-Updates bestätigt, dass AirDrop über Quick Share unter anderemauf die Galaxy-S24- und S25-Serien kommt. Aber auch weitere Modelle sind dabei: Samsung nennt etwa das Galaxy Z Fold 7, Galaxy Z Flip 7, Galaxy Z Fold 6 und Galaxy Z Flip 6. Damit bietet Samsung künftig eine umfassendere Unterstützung der Funktion, als Google sie aktuell für seine Pixel-Geräte bietet.


Animation: Datenaustausch zwischen Android-Smartophgones und iPhone per Quick-Share

Animation: Datenaustausch zwischen Android-Smartophgones und iPhone per Quick-Share

Mit dem anstehenden Update auf One UI 8.5 erhalten weitere Galaxy-Geräte AirDrop-Support.

(Bild: Google)

Damit die Geräte jedoch Unterstützung für den Datenaustausch zwischen den beiden Ökosystemen erhalten, ist das große Update auf One UI 8.5 erforderlich. Dieses ist derzeit nur auf der GalaxyS26-Serie und den neuen Mittelklassemodellen Galaxy A37 und A57 verfügbar, letztere bieten nach unseren Erkenntnissen noch keine AirDrop-Unterstützung.

Wer kein aktuelles Galaxy S26 besitzt: Derzeit können Besitzerinnen und Besitzer eines Modells der Galaxy-S25-Serie die AirDrop-Funktion bereits ausprobieren. Hierfür müssen sie sich jedoch im Betaprogramm in der Members-App registrieren. Bis zur Verteilung des fertigen Updates dürfte es nicht mehr sonderlich lange dauern.

Die AirDrop-Funktion wird über kurz oder lang auch auf Geräten weiterer Hersteller verfügbar sein. Zumindest sagte Google Anfang Februar 2026, dass man daran arbeite, die Funktion „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Auch Nothing und Qualcomm zeigten bereits Interesse, einen konkreten Zeitplan für eine weitere Verteilung gibt es nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auf dem MWC 2026 hatte Oppo bestätigt, dass die Funktion in die Find-X9-Serie einziehen wird. Die Funktion wurde „in enger Zusammenarbeit mit MediaTek und Google entwickelt“, hieß es. Ursprünglich sollte sie im Laufe des März im Rahmen eines Software-Updates schrittweise eingeführt werden.


(afl)



Source link

Weiterlesen

Beliebt