Künstliche Intelligenz
Dienstag: Paramount mit großen Plänen, Copyright-Streit um KI-generierte Kunst
Der US-amerikanische Entertainment-Konzern Paramount Skydance verfolgt mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery große Pläne. In einer Investorenkonferenz erklärte Paramount-Chef David Ellison nun, Paramount+ und HBO Max könnten zu einer gemeinsamen Streaming-Plattform fusionieren. Der Oberste Gerichtshof der USA weist die Berufung eines US-Computerwissenschaftlers ab. Dieser will das Urheberrecht für ein visuelles Kunstwerk, das ein von ihm geschaffenes KI-System generiert hat. Und der Soziologe Yves Jeanrenaud hat eine App entwickelt, die in der Nähe befindliche Smart Glasses aufspürt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-Streamingriese Netflix wollte den Medienkonzern Warner Bros. Discovery übernehmen. In der vergangenen Woche aber stieg Netflix überraschend aus dem Bieterstreit aus. Dadurch wurde der Weg frei für Paramount Skydance. Vorherige Übernahmeangebote von Paramount hatte Warner noch jeweils ausgeschlagen. Noch müssen die Kartellhüter zustimmen, dann aber könnte ausgerechnet Netflix ein mächtiger Herausforderer erwachsen. Denn nach der Übernahme von Warner Bros. Discovery plant Paramount wohl eine große, gemeinsame Streaming-Plattform mit mehr als 200 Millionen Abonnenten. Konkurrenz für Netflix: Paramount+ und HBO Max könnten fusionieren
Vor ein paar Jahren scheiterte der Informatiker Stephen Thaler mit einem Berufungsantrag vor dem US Supreme Court. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience und ist ein von Thaler geschaffenes KI-System. Das hat vollkommen autonom ein visuelles Kunstwerk generiert. Thaler als Eigentümer der Maschine sieht sich als deren Auftraggeber an und wollte das Copyright an dem computergenerierten Bild für sich selbst registrieren, scheiterte damit aber bisher in allen Rechtsinstanzen und landete erneut beim Obersten Gerichtshof. Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Aufgrund ihrer geringen Verbreitung spielen Smart Glasses bislang in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das könnte sich in den nächsten Jahren jedoch ändern. Marktführer Meta und EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, und die milliardenschweren US-Konzerne Google und Apple drängen ebenfalls auf den Markt. Smart Glasses können also rasch an Verbreitung gewinnen. Weil er die intelligenten Brillen bereits heute schon als „unzumutbaren Eingriff“ in die Privatsphäre betrachtet, hat der Soziologe und Gelegenheitsentwickler Yves Jeanrenaud eine Abwehr-App programmiert. Gegen Überwachung: Android-App spürt nahe Smart Glasses auf
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der globalen KI-Entwicklungen gelten Rechenzentren als maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Europa und damit auch Deutschland. Trotzdem wurde die Branche beim deutschen Industriestrompreis bislang außen vor gelassen. Nun aber könnte sich eine neue Chance ergeben. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt nämlich zu dem Schluss, dass Strom für Rechenzentren subventioniert werden müsse, wenn die EU ihre Ziele für eine sauberere Industrie erreichen will. Bitkom: Ohne Stromsubvention für Rechenzentren keine saubere Industrie
Und ohne Digitalisierung keine effiziente, kostensparende und moderne Verwaltung – soweit das Versprechen seit Jahren. Doch die Realität sieht oft anders aus. Vielmehr steuere die deutsche Verwaltung sehenden Auges auf einen kritischen Systemfehler zu. Davor warnen Fachleute des auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Netzwerks NExT und des DigitalService des Bundes in einem am Montag veröffentlichten Politikpapier. Darin rechnen die Experten mit gängigen Reformansätzen ab und veranschaulichen, warum Effizienz weit mehr erfordert, als nur den Rotstift anzusetzen. Verwaltung am Limit: Warum billige IT-Sparpläne den Staat teuer zu stehen kommen
Auch noch wichtig:
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Elektroauto Xpeng G9 im Test: Lädt schneller als erlaubt
Die Antriebswende trägt mitunter eigenwillige Früchte, und der Xpeng G9 ist ein Spiegelbild dessen. Das 4,9 m lange E-SUV wiegt leer rund 2,3 Tonnen und kann schon in der mittleren Version in 6,4 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h beschleunigen. Das Topmodell lässt gar die meisten der jemals gebauten Porsche 911 hinter sich. Wer es nicht so eilig hat, bewegt diesen Brocken im Schnitt mit dem Heizwert von weniger als zwei Litern Diesel 100 km weit. Bei entsprechender Vorkonditionierung kann die Batterie schneller geladen werden, als es die CCS-Vorgaben derzeit eigentlich erlauben. Finanziell unterbietet der G9 zahlreiche Konkurrenten mit Verbrenner. Sollen diese dann auch nur ansatzweise bei den subjektiven Fahrleistungen mithalten können, ist das Rennen gelaufen, bevor es angefangen hat. Hat die Konkurrenz nun gar keine Chance mehr? Doch, doch, durchaus, denn der Xpeng G9 zeigte im Test einige markante Schwächen.
- Seit Ende 2024 auf dem Markt
- Abmessungen: 4,89 m lang, 1,94 m breit, 1,68 m hoch, Radstand: 3 m
- Leistung: 258 bis 423 kW
- Preis: ab 59.600 Euro
- Größtes Plus: Sehr hohe Ladeleistung
- Größte Schwäche: Sehr umständliche Bedienung
In einem für europäische Verhältnisse riesigen Auto sollte ein ebensolches Platzangebot selbstverständlich sein. Der G9 liefert: Raum gibt es vorn wie hinten mehr als genug, und auch der Kofferraum bietet mit 660 Litern eine angenehme Weitläufigkeit. Etwas getrübt wird das allerdings durch den Umstand, dass Fahrer mit sehr langen Beinen sich einen großzügigeren Verstellbereich nach hinten wünschen. Dem durchschnittlich großen Steuermann wird das freilich kaum auffallen. Ausgesprochen kräftig ist die Massage, die allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Sitze an sich trotz zahlreicher Einstellmöglichkeiten und üppiger Abmessungen nicht zu den bequemsten gehören. Irgendwas drückt in der Lehne immer, hielten einige Fahrer in der Redaktion fest. Ungewöhnlich ist die Entscheidung, auch in der zweiten Reihe kaum Abstriche zu machen: Heizung, Lüftung, Massage und eine verstellbare Beinauflage gibt es im G9 auch für die Hinterbänkler.

Ziemlich leise
In einem solch teuren Auto darf der Kunde eine exzellente Geräuschdämmung erwarten, und auch hier sticht der G9 positiv hervor. Selbst bei gehobenem Tempo auf der Autobahn bleibt das E-SUV ziemlich leise, und auf guten Sommerreifen dürften die Abrollgeräusche noch weiter in den Hintergrund rücken. Zusammen mit den im von uns gefahrenen Modell mit Heckantrieb ausgezeichneten Fahrleistungen ergibt sich potenziell ein hervorragend geeignetes Reiseauto für sehr lange Strecken.
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Energiemonitor für Balkonkraftwerk bauen und auswerten
Ich habe mir ein Balkonkraftwerk zugelegt und endlich fließt nun auch Sonnenenergie in mein Haus. Leider wusste ich nichts über die Stromflüsse dort, kannte weder Grund- noch Spitzenlasten. Auch wusste ich nicht, wie viele von mir nicht verbrauchte Kilowattstunden ohne Entgelt an den Stromlieferanten abgegeben wurden. Zur Erfassung der Verbrauchsdaten als Basis für die Optimierung des Kraftwerks habe ich nach Maker-Art den in diesem Artikel dokumentierten Energiemonitor realisiert.
- Optischer Lesekopf und flexibles ESP32-basiertes System
- Stromverbrauch und -produktion erfassen
- Dokumentieren und Solarertrag optimieren
Zeitaufwand: 8 Stunden
Kosten: ca. 70 Euro
Material
Werkzeug
- Makerwerkzeug Zangen, Bohrer, Schraubendreher etc.
- Lötutensilien
Anforderungen
Primäres Ziel dieses Projekts war die Messung der aktuell verbrauchten Leistung in kW (umgangssprachlich auch Stromverbrauch genannt) sowie der geleisteten Arbeit in kWh. Der letztgenannte Wert ist einfach durch die Differenz von zwei Zählerständen ermittelbar. Allein die Kenntnis dieser Daten kann Stromfresser wie unnütze Stand-by-Verbraucher aufspüren und damit bereits Energiekosten senken.
In einem nachfolgenden Projekt möchte ich die Werte auch für eine Nulleinspeisung nutzen, das heißt, das Balkonkraftwerk soll nur die im Haus aktuell verbrauchte Leistung liefern, sodass zukünftig die Abgabe an den Netzbetreiber entfällt. Die überschüssige Energie fließt dann in einen Speicher und wird während der Dunkelstunden genutzt. Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich mir folgende Anforderungen an mein Projekt gestellt:
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Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kunst: US Supreme Court winkt ab
Der Informatiker Stephen Thaler ist erneut vor dem US Supreme Court gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte es am Montag ab, sich mit der Frage zu befassen, ob von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffene Kunst nach US-amerikanischem Recht urheberrechtlich geschützt werden kann und wies eine Klage Thalers ab. Der Fall beschäftigte unterschiedliche Instanzen über mehrere Jahre.
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Thaler, Gründer von Imagination Engines Inc, einem Unternehmen für fortschrittliche künstliche neuronale Netzwerktechnologie mit Sitz im US-Bundesstaat Missouri, hatte im Jahr 2018 das Copyright für das Werk „A Recent Entrance to Paradise“ beantragt, das von seiner Dabus-Technologie geschaffen wurde. Das Bild zeigt Gleise, die in ein Portal führen, umgeben von grünen und violetten Pflanzenmotiven. Dabus steht für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience; Thaler beschreibt das System als Verbund mehrerer neuronaler Systeme, das – wie das menschliche Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könne. Das Bild sei „autonom durch einen Computeralgorithmus“ erstellt worden, er selbst sei Eigentümer der Maschine, sehe sich als deren Auftraggeber an, und wolle die Rechte an dem computergenerierten Bild als Auftragswerk für sich selbst registrieren, so Thalers Argumentation damals.
Das US-Urheberrechtsamt, das US Copyright Office, lehnte seinen Antrag im August 2019 ab. Daraufhin wandte sich Thaler an das zuständige Berufungsgremium, das Copyright Review Board (CRB). Er bezeichnete die vorausgegangene Ablehnung als verfassungswidrig; sie sei nicht durch Fallrecht untermauert. Doch das CRB blieb bei seiner Entscheidung und bestätigte die Ablehnung im März 2020. Zwei Monate später bat Thaler dieselbe Behörde um neuerliche Überprüfung. Doch die blieb bei ihrer Entscheidung. Kreative Werke müssen menschliche Urheber haben, um in den Vereinigten Staaten urheberrechtlich geschützt zu sein, so der Bescheid. Ein Bundesrichter in Washington bestätigte im Jahr 2023 die Entscheidung des Urheberrechtsamtes und nannte menschliche Urheberschaft eine „grundlegende Voraussetzung des Urheberrechts“. Das US-Berufungsgericht für den Bezirk Columbia bestätigte das Urteil im vergangenen Jahr. Dagegen legte Thaler beim Obersten Gericht Berufung ein.
Ein Fall von „höchster Bedeutung“
Während die Regierung von US-Präsident Donald Trump den Supreme Court laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters aufforderte, Thalers Berufung nicht anzunehmen, erklärten dessen Anwälte, der Fall sei angesichts des rasanten Aufstiegs generativer KI von „höchster Bedeutung“.
Entsprechend enttäuscht zeigten sie sich von der Entscheidung des Gerichts, die Berufung abzulehnen. „Selbst wenn es [das Oberste Gericht, Anm.] die Kriterien des Urheberrechtsamtes später in einem anderen Fall aufhebt, wird es zu spät sein. Das Urheberrechtsamt wird die Entwicklung und Nutzung von KI in der Kreativwirtschaft in entscheidenden Jahren irreversibel und negativ beeinflusst haben“, zitiert Reuters aus einer Erklärung der Anwälte.
Bereits in einem anderen Fall vor gut drei Jahren hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag Thalers auf Anhörung abgelehnt. Damals ging es um die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, Patente für Erfindungen von Thalers Dabus-System zu erteilen. Dabus hatte völlig eigenständig einzigartige Prototypen für einen Getränkehalter und eine Notleuchte entwickelt. Ähnlich wie im aktuellen Fall um von einer KI geschaffene Kunst argumentierten untergeordnete Gerichte, dass Patente nur menschlichen Erfindern erteilt werden können.
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(akn)
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