Datenschutz & Sicherheit
Bundestag soll Schutz der Pressefreiheit sicherstellen
Die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Online-Werbung (TTPW-VO) hat derzeit keinen leichten Stand. Eigentlich soll sie Wahlen und die demokratische Öffentlichkeit vor Manipulation schützen. Dabei setzt sie nicht auf Verbote, sondern vor allem auf Transparenzvorgaben. Doch Meta und Google haben politische Werbung als Reaktion auf die neuen Regeln gleich ganz verboten. Seitdem herrscht in der Welt der politischen Kommunikation Panik.
Als der Digitalausschuss des Bundestages diese Woche zur Sachverständigenanhörung über das deutsche Umsetzungsgesetz zu der EU-Verordnung geladen hatte, war die Situation deshalb gleich doppelt paradox. Zum einen gibt es derzeit einfach kaum noch politische Online-Werbung (wobei die Plattformen ihre Verbote offenbar nicht konsequent durchsetzen). Zum anderen hat der deutsche Gesetzgeber bei seinem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) kaum Spielräume, um eigene Regeln zu setzen.
Die EU-Verordnung gilt bereits seit Oktober 2025 unmittelbar, das Umsetzungsgesetz soll vor allem die komplexe Aufsichtsstruktur im föderalen System Deutschlands regeln. Hierbei spielen nach Ansicht der Sachverständigen nicht nur die Bundesdatenschutzbeauftragte und die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur eine Rolle, sondern auch Landesmedienanstalten und Landesdatenschutzbehörden.
Deutschland ist spät dran
Die Probleme, die man bei der Anhörung besprechen werde, seien nicht in erster Linie auf das deutsche Umsetzungsgesetz zurückzuführen, sondern vor allem auf die zugrundeliegende EU-Verordnung, so leitete entsprechend Professor Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz seine Stellungnahme ein. Diskutiert wurden diese Probleme im Ausschuss natürlich trotzdem, wobei die Positionen von grundsätzlicher Zustimmung zur Verordnung mit Vorschlägen für Nachbesserungen bis zur kompletten Abschaffung der EU-Verordnung reichten.
Jene TTPW-Verordnung wurde bereits Anfang 2024 verabschiedet, ihre Umsetzung in Deutschland erfolgt aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition verspätet. Anlass für die Verordnung waren Sorgen vor Manipulation wie im Fall des Cambridge-Analytica-Skandals, zahlreiche digitale Desinformationskampagnen von in- und ausländischen Akteuren sowie zuletzt die mutmaßliche Einflussnahme-Operation bei der Präsidentschaftswahl in Rumänien.
Unter anderem müssen Werbetreibende und Werbedienstleister künftig mehr über die Finanzierung und das Targeting von zielgerichteter politischer Werbung offenlegen. Bei der EU-Kommission soll ein Transparenzregister aller politischen Online-Anzeigen entstehen. Verboten ist das Targeting mit sensiblen Daten wie jenen zu sexueller Orientierung, politischen Meinungen oder Religion. Außerdem schränkt die Verordnung Wahlwerbung ein, die aus dem Ausland bezahlt wird.
Trifft die Verordnung die Falschen?
Bei der Anhörung standen zwei Fragen im Mittelpunkt, die sehr typisch für Versuche der Digitalregulierung sind: Werden mit den Regeln überhaupt die beabsichtigten Akteur:innen getroffen? Und schießen die Regeln womöglich über das Ziel hinaus oder haben sie vielleicht andere unerwünschte Effekte? Bei beiden Fragen fiel das Echo der Sachverständigen überwiegend kritisch aus.
Es steht bereits fest, dass die eigentlich primär gemeinten großen Werbeplattformen von Meta und Google sich der Verordnung entziehen wollen, indem sie politische Werbung verbieten. Allerdings sind sie beileibe nicht die einzigen Werbedienstleister im Internet. So können beispielsweise auch journalistische Online-Medien unter die Verordnung fallen, wenn auf ihren Seiten politische Werbung geschaltet wird.
Das führte bei mehreren Sachverständigen zu Sorgen um die Pressefreiheit, denn das PWTG sieht weitreichende Befugnisse für die Aufsichtsbehörden vor, sollten Werbedienstleister nicht mit ihnen kooperieren. Das Gesetz erlaubt es ihnen, Geschäftsräume zu durchsuchen und Dokumente zu beschlagnahmen. Bei Gefahr im Verzug soll dies sogar ohne vorherige richterliche Genehmigung der Fall sein. Bei Medien, so die Befürchtung, könne das auch Redaktionen betreffen.
Der Gesetzgeber müsse deshalb sicherstellen, dass Pressefreiheit und Quellenschutz nicht gefährdet werden, so die Forderung mehrerer Sachverständiger wie etwa Alina Clasen von Reporter ohne Grenzen. Das könnte etwa durch einen expliziten Hinweis auf den Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen in der Strafprozessordnung geschehen oder durch eine explizite Ausnahme der Presse für Beschlagnahmeregeln.
Ringen um Definitionen und Sanktionen
Sorgen gibt es auch, dass die Regel unbeabsichtigte Konsequenzen haben könnten. Das liegt vor allem am recht breit gefassten Begriff der politischen Werbung. Die EU-Verordnung versteht darunter bezahlte Online-Kommunikation von politischen Akteuren und solche, die „geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess“ zu beeinflussen.
Sachverständige wie der Werber Jochen König, der die Verordnung grundsätzlich begrüßt, oder Rechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau kritisierten, dass durch diesen sehr weit gefassten Begriff Rechtsunsicherheiten entstünden. Sie regten eine Präzisierung an, entweder im Rahmen des PWTG oder auf EU-Ebene. Aus Sorge, gegen Regeln zu verstoßen, könnten Medien, Werbeagenturen, NGOs oder Lokalpolitiker:innen lieber ganz auf politische Werbung verzichten.
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Dass gerade mit Blick auf möglichen Sanktionen, die bei größeren Unternehmen bis zu sechs Prozent des Umsatzes betragen könnten, Abschreckungseffekte eintreten könnten, befürchtet auch Juristin Tahireh Audrey Panahi von der Universität Kassel. Sie empfahl deshalb, dass Sanktionen gegen bestimmte Akteursgruppen erst nach zweimaligem Verstoß verhängt werden sollten. Außerdem schlug sie Leitlinien zur Auslegung des Gesetzes vor, die die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur unter Einbindung des DSC-Beirats erarbeiten solle.
Zeitungsverleger auf Linie mit Tech-Konzernen und AfD
Während also die meisten Sachverständigen nicht mit Kritik hinter dem Berg hielten und konkrete Verbesserungsvorschläge machten, fielen die beiden geladenen Vertreter der Verlagsbranche vor allem durch Polemik auf.
Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse etwa bemühte die omnipräsente Floskel vom „Bürokratie-Monster“ und kündigte an, dass Medien die Preise für politische Werbung erhöhen müssten, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Während er noch konkrete Vorschläge zum Schutz der Pressefreiheit machte, forderte Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hingegen, die EU-Verordnung komplett abzuschaffen.
Um seine Forderung zu untermauern, hatte Verdenhalven ein vermeintlich klares Beispiel im Gepäck: Ein norddeutscher Zeitungsverlag habe kürzlich auf Instagram einen Podcast bewerben wollen, in dem Politiker:innen mit unterschiedlichen Positionen ins Gespräch kommen sollten, in diesem Fall von FDP und Linken. Die Plattform habe die Anzeige jedoch abgelehnt. Verantwortlich für diese „Verarmung der politischen Debatte“ macht der BDZV-Vertreter nicht etwa den Social-Media-Konzern, der politische Werbung verbot und dies auch auf Werbung für journalistische Inhalte bezieht, sondern die EU.
Gegen diese führte der BDZV-Vertreter auch eine mehrere Jahre alte und längst verworfene Idee der EU-Kommission ins Feld, unter Umständen auch journalistische Inhalte als politische Werbung einzustufen. Dass das überhaupt diskutiert worden sei, reichte ihm schon als Beleg dafür, „wie schmal in Brüssel der Grat ist zwischen gut gemeint, und (…) sehr schlecht gemacht“.
Diese pauschale Breitseite gegen einen Versuch der EU, die demokratische Öffentlichkeit zu schützen, ist einerseits nicht verwunderlich, kämpfen Zeitungsunternehmen und ihre Branchenverbände doch seit Jahren Seite an Seite mit Tech-Konzernen gegen jegliche Form der Regulierung von Werbung im Internet. Andererseits ist es bemerkenswert, wie bräsig ein von der SPD vorgeschlagener Sachverständiger ausgerechnet den Feinden der Presse nach dem Mund reden kann. Genüsslich aufgegriffen wurden Verdenhalvens Einlassungen vor allem von den Abgeordneten der AfD, die wie er eine Abschaffung der EU-Verordnung wollen.
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Druck aus China soll zu Absage der RightsCon geführt haben
Morgen sollte in Lusaka die RightsCon beginnen, eine der wichtigsten Konferenzen für Grund- und Menschenrechte in der digitalen Welt. Doch kurz vor dem Beginn meldete vorige Woche die Regierung des Gastgeberlandes Sambia Bedenken an und verkündete, die Konferenz müsse verschoben werden. Inzwischen ist sie ganz abgesagt und die Ausrichterin, die Nichtregierungsorganisation Access Now, erhebt schwere Vorwürfe – nicht nur gegen Sambia, sondern auch gegen die Volksrepublik China. Diese habe wegen der Teilnahme taiwanesischer Gäste Druck auf die Regierung Sambias ausgeübt.
Mehr als 2.600 Gäste erwartet
Die Konferenz findet jedes Jahr in einem anderen Land statt. Seit 2024 habe man die erste RightsCon im südlichen Afrika in enger Zusammenarbeit mit der Regierung Sambias vorbereitet, heißt es in einem Statement, das Access Now am Freitag veröffentlicht hat. Mehr als 2.600 Gäste seien in der sambischen Hauptstadt Lusaka erwartet worden, viele von ihnen hätten ihre Reise lange geplant und teilweise bereits angetreten. Weitere 1.100 Teilnehmende im Netz waren angemeldet, zusammen repräsentierten sie mehr 750 Organisationen aus 150 Ländern: Menschenrechts-Aktivist:innen, Vertreter:innen von Regierungen und internationalen Organisationen, Mitarbeitende von Tech-Unternehmen.
Entsprechend groß war der Schock, als Ende April, nur wenige Tage vor dem Beginn der viertägigen Veranstaltung, erste Berichte über eine Verschiebung der Konferenz durch die sambische Regierung die Runde machten. Noch am 26. April hatte das Ministerium für Technologie und Wissenschaft die bevorstehende Veranstaltung begrüßt. „RightsCon 2026 wird Sambia eine strategische Plattform bieten, um sein Engagement für eine sichere, inklusive und auf Rechten basierende digitale Zukunft unter Beweis zu stellen und gleichzeitig wirtschaftliche Chancen für lokale Innovatoren und Unternehmen zu erschließen“, so eine Sprecherin des Ministeriums.
Einen Tag später, so Access Now, sei man vom Ministerium telefonisch informiert worden, dass es ein Problem gebe: „Uns wurde mitgeteilt, dass Diplomaten der Volksrepublik China Druck auf die Regierung Sambias ausübten, weil Vertreter der taiwanesischen Zivilgesellschaft planten, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen“, so Access Now in der englischsprachigen Erklärung. Dies habe man mit Nachdruck zurückgewiesen und unverzüglich taiwanesische Gäste gewarnt. „Wir haben ihnen gesagt, dass wir von einer Anreise abraten würden, bis mehr Klarheit herrscht“, so Nikki Gladstone von Access Now gegenüber WIRED.
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Mehrere kritische Beiträge im Programm
Laut Access Now folgten zahlreiche Versuche der Klärung. Am Ende habe die sambische Regierung jedoch klargemacht, dass die Konferenz nur stattfinden dürfe, wenn inhaltliche Konzessionen gemacht würden. Ihnen sei „informell aus mehreren Quellen“ mitgeteilt worden, dass „die RightsCon nur dann fortgesetzt werden könne, wenn wir bestimmte Themen zensieren und gefährdete Gruppen, darunter unsere taiwanesischen Teilnehmer:innen, von der Teilnahme vor Ort und online ausschließen würden“. In Reaktion darauf erfolgte am 30. April schließlich die Absage der Konferenz durch die Veranstalter:innen. „Das war unsere rote Linie“, so Access Now.
Das Programm der RightsCon enthielt mehrere Sessions, die sich kritisch mit Chinas Rolle in der globalen Digitalisierung auseinandersetzten, etwa zum Export digitaler Zensur- und Überwachungswerkzeuge, zur Verbreitung von Desinformation in Regionen wie Afrika oder zu chinesischen Cyber-Attacken. Unter den Speaker:innen waren unter anderem die Chefinnen von Amnesty International Taiwan und des Taiwan Network Information Center, das für die Registrierung von Domainnamen und die Vergabe von IP-Adressen in Taiwan zuständig ist. 2025 fand die RightsCon in Taipeh statt, der Hauptstadt Taiwans.
Die Taiwan-Frage führt immer wieder zu geopolitischen Spannungen, die Volksrepublik China droht regelmäßig mit einer militärischen Eroberung der strategisch wichtigen Insel. Erst kürzlich beschimpfte ein Sprecher der chinesischen Regierung Taiwans Präsidenten Lai Ching-te als „Ratte“. Anlass war eine Reise Lais in das südafrikanische Königreich Eswatini. Medienberichten zufolge sollen drei Staaten im Indischen Ozean auf Druck Pekings Überflugrechte für Lais Maschine zurückgezogen haben, um die Reise zu verhindern.
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Kritische Abhängigkeiten
China hat in den vergangenen Jahrzehnten massiv auf dem afrikanischen Kontinent investiert und so Abhängigkeiten geschaffen. Insbesondere im Rahmen des Projekts „Neue Seidenstraße“ haben chinesische Kredite und Konzerne den Ausbau der analogen und digitalen Infrastruktur in vielen afrikanischen Ländern ermöglicht. Auch zwischen Sambia und China sind die Verbindungen eng. WIRED zufolge hat die Zambia Development Agency wenige Tage vor der Konferenz, am 23. April einen Vertrag über 1,5 Milliarden US-Dollar mit einem staatlichen chinesischen Bauunternehmen verkündet, um die Stromkapazitäten des Landes auszubauen. Auch das Internationale Konferenz-Zentrum in Lusaka, in dem die RightsCon stattfinden sollte, wurde 2022 mit Hilfe eines Zuschusses der chinesischen Regierung in Höhe von 30 Millionen US-Dollar umfassend erweitert.
Dass China seine Macht gegen die globale Digital-Rights-Community derart offen ausspielt und Abhängigkeiten ausnutzt, ist jedoch ungewöhnlich. Die Volksrepublik positioniert sich seit vielen Jahren im Globalen Süden als systemische Alternative zur US-Dominanz, auch im Bereich der Internet Governance. In einem 2022 Weißbuch spricht China gar von einer „Schicksalsgemeinschaft im Cyberspace“.
„Ich denke, dieser Fall zeigt deutlich, dass China nicht nur eines der stärksten Systeme zu Online-Zensur und ‑Überwachung aufgebaut hat, sondern derzeit auch neue Methoden der Offline-Zensur außerhalb der eigenen Grenzen testet“, kommentiert Alena Epifanova von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik den Fall. „Das könnte künftig mehrere Länder betreffen, die enge wirtschaftliche Beziehungen zu China haben oder von chinesischen Investitionen abhängig sind“, so die Vermutung der Analysten des von der Bundesregierung finanzierten Thinktanks. „Wenn es um Taiwan geht, zieht das Land alle Register – unabhängig von Partnerschaftsnarrativen –, um Taipeh zu isolieren.“
Wir haben die Botschaft der Volksrepublik China und die Botschaft Sambias am Montag kurzfristig für ein Pressestatement zu den Vorwürfen angefragt und bis zur Veröffentlichung keine Antwort erhalten. Wir reichen diese nach, sofern wir eine Antwort erhalten.
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SPD, Linke und Grüne verlassen Musks Plattform X
In einer konzertierten Aktion empfehlen die Parteien SPD, Linke und Grüne ihren Mitgliedern den Ausstieg bei der Plattform X und ziehen selbst die Konsequenz, indem sie ihre Accounts still legen, privat stellen oder deaktivieren. Über die Aktion der Parteien berichtete zuerst Table.Media.
In der wortgleichen Begründung, die unter anderem von den drei Bundestagsfraktionen sowie zahlreichen Parteigliederungen und Politiker:innen unter dem Hashtag #WirVerlassenX verbreitet wurde, heißt es:
X ist in den letzten Jahren im Chaos versunken. Politische Debatten leben vom Austausch, der Menschen erreicht & informiert. X hingegen fördert zunehmend Desinformation. Deswegen nutzen wir diesen Account nicht mehr.
Im Januar hatten die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen noch gesagt, dass sie über die Zukunft auf der Plattform diskutieren würden. Diese Diskussion hat nun offenbar ein Ende gefunden. In den Tweets verweisen die Accounts vor allem auf die Plattform Bluesky, wo sie weiterhin erreichbar sein werden. Gleichzeitig siedelten heute mehrere Stiftungen, unter anderem die Zeit-Stiftung, zu Mastodon über.
Weitere Abwanderungswelle
Seit der Multi-Milliardär Elon Musk im Jahr 2022 das damalige Twitter gekauft hatte und in der Folge zunehmend zu einer rechtsradikalen Propagandaplattform umbaut, haben in Wellen immer mehr Prominente, Sportvereine, Verbände, Medien, Behörden, Politiker:innen und Nutzer:innen der Plattform den Rücken gekehrt.
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Einige wechselten schon direkt bei Musks Übernahme vor allem zu Mastodon, weitere Wellen folgten. Davon profitierten vorrangig Meta-Tochter Threads und Bluesky. In einer dieser Wellen stiegen nach anfänglichem Zögern auch erste Medien wie Correctiv oder netzpolitik.org bei X aus. Seit der von Donald Trump gewonnenen und von Musk unterstützten Wahl gingen auch große Medienhäuser wie der Guardian und zahlreiche Prominente, zuletzt auch in Deutschland. Eine weitere Abwanderungswelle löste nun offenbar auch die Verbreitung von Deepfakes bei X durch den Chatbot Grok aus.
Entgegen dem Triumphgeheul von rechten Accounts auf der Plattform über den Ausstieg der drei Parteien, ist eine Abwanderung von weiten Teilen der Parteipolitik für X nicht ungefährlich. Aufgrund der asymmetrischen Netzwerk-Struktur könnte die Aktion weitere Menschen zur Abwanderung bewegen, der Plattform drohen dadurch Relevanzverluste. Doch dafür braucht es vermutlich noch weitere, die X verlassen.
Ministerien und viele Medien weiter auf X
Weiterhin auf X verbleiben zahlreiche Bundesministerien und Behörden. Sie begründen dies mit ihrem Informationsauftrag und der Reichweite, die das soziale Netzwerk angeblich biete. Untersuchungen zeigen, dass dies nur sehr bedingt zutrifft. Denn sonderlich erfolgreich sind die Behörden auf der Plattform nicht, wie eine Reichweitenanalyse des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie im März zeigte. Die Beiträge der Behörden und Ministerien werden in Summe kaum angesehen, kommentiert oder weiterverbreitet. Wenn es Interaktionen gibt, dann fallen diese selten konstruktiv aus. Stattdessen hetzen etwa unter Posts des Innenministeriums mal mutmaßliche, mal offen rechtsradikale Accounts gegen Geflüchtete oder verbreiten rassistische Kriminalitätserzählungen.
Ähnlich sieht die Situation bei den auf X verbliebenen Medien aus. Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf Elon Musks Plattform und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält. Eine Analyse von netzpolitik.org hat im Februar gezeigt, dass die Medien weder viele Views noch positive Interaktionen auf X bekommen, sondern sich in einem permanenten Shitstorm befinden.
Datenschutz & Sicherheit
Das Überwachungspaket der Bundesregierung – netzpolitik.org
Eigentlich war es ja eine Idee der Ampel-Regierung, der deutschen Polizei die Suche nach Gesichtern im Internet zu erlauben sowie Software einzusetzen, die so viele Daten wie möglich zusammenführt und auswertet. Beides sind Überwachungstechnologien, die auf sogenannter Künstlicher Intelligenz basieren. Auf Bundesebene gibt es derartiges noch nicht, die Ampel hatte es nicht mehr durchgekriegt. Zugleich haben inzwischen zahlreiche Bundesländer ihren Polizeien Gesichtersuchmaschinen und die Datenanalysen genehmigt.
Nun zieht die inzwischen schwarz-rot geführte Bundesregierung nach: Sie will der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) beide Instrumente in die Hand geben. Das zugehörige Gesetzespaket hat sie Ende April im Kabinett verabschiedet. Daten, die nötig sind, um die Überwachungstools zu füttern, sollen demnach die Bundesbürger*innen liefern. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Überwachungspaket in diesen FAQ.
Inhalte:
Was ist das Überwachungspaket?
Das Paket enthält drei Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat. Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen zusammen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen und automatisierte Datenanalysen durchführen können. Außerdem dürfen sie demnach mit den „vorhandenen“ Daten von Bürger*innen Überwachungs-KI-Systeme trainieren.
Was ist das Problem an der Fotofahndung im Netz?
Die Polizei soll Fahndungsfotos mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Also auch mit Selfies auf Social Media, dem Teamfoto deiner Handballmannschaft und einem Stockfoto der Innenstadt von Hannover, auf dem du aus Versehen im Hintergrund zu sehen bist. Sie soll mit dieser Suche die Identität abgebildeter Personen herausfinden dürfen. Dabei bekäme sie Zugriff auf potenziell äußerst persönliche Informationen.
Davor warnt auch die GFF: Die Behörden könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung ziehen, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus, so die Bürgerrechtsorganisation. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.
Laut den Plänen soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten, aber auch von Zeug*innen festzustellen. Im Zweifel muss man also nicht mal selbst einer Straftat verdächtig sein, um zum Fahndungsziel zu werden. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.
Das Problem: Um im öffentlichen Internet nach Personen fahnden zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.
Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.
Schwarz-rotes Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«
Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.
Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung der EU verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Aber eine zielgerichtete Suche wäre demnach wohl durchaus möglich. Beispielsweise: Vergleiche dieses Bild mit allen Menschen, die sich auf Social Media für das Wacken-Festival interessieren.
Alles netzpolitisch Relevante
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Eine Gesichtersuchmaschine hat die deutsche Polizei ja bereits: Das Gesichtserkennungsystem (GES) des BKA, das eingespeiste Bilder mit, unter anderem, allen Menschen vergleicht, die je erkennungsdienstlich behandelt wurden. Über fünf Millionen Menschen sind dort drin. Die Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein Riesen-Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen identifiziert und gefunden werden können. Wer hat schon keine Fotos von sich im Netz?
Was ist das Problem mit der automatisierten Datenanalyse?
Geplant ist eine Super-Datenbank. Die Datenanalyse soll verschiedene Datenquellen verbinden und die aggregierten Daten sinnvoll aufbereiten. Damit können Polizist*innen Fragen nachgehen wie: Wer gehört zu einer bestimmten Gruppe? Oder: Wo wird wohl demnächst eingebrochen?
Das Problem an dieser Datenbank: Da sind nicht nur Daten von Verurteilten oder zumindest Verdächtigen drin, sondern auch die von Opfern und Zeugen von Straftaten oder Kontaktpersonen von Verdächtigen. Also potenziell: wir alle. Die Quellen, aus denen die Daten dazu stammen dürfen, sind im Gesetzpaket auch nicht beschränkt. Daten, auf die beispielsweise das BKA „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen“ darf, dürfte es auch in die Super-Datenbank kippen.
Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung
Denkbar sind also Standortdaten, Fingerabdrücke, Genproben, abgehörte Gespräche, wer wann mit wem wie lange telefonierte, sowie natürlich sämtliche polizeiinterne Vorgangsdaten. Außerdem kann die Datenbank live an polizeiliche Datenbanken anderer EU-Staaten angeschlossen werden.
Amnesty International und ein Dutzend andere Organisationen warnen, dass die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen Teil derselben „Super-Datenbank“ werden würden. Das Resultat wären demnach „tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.“
„Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, schreibt die GFF in ihrer Stellungnahme zum Gesetzespaket. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig. Doch diese sieht die Bundesregierung nicht vor.
Was ist das Problem am KI-Training?
Laut der Gesetzentwürfe dürfen Beamt*innen sogenannte KI mit deinen Daten füttern. Die Trainingsdaten müssen beispielsweise dann nicht an- oder pseudonymisiert werden, wenn das „einen unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeuten würde. Die Polizei darf bei ihr vorhandene personenbezogene Daten zum KI-Training auch weitergeben, beispielsweise an privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Problem: Sprachmodelle können die Informationen, mit denen sie trainiert werden, nahezu perfekt wiedergeben. Das kam im Rahmen von Urheberrechtsstreitigkeiten heraus.
Das heißt: Informationen, die in derartiger Software landen, können nicht nur von der Software gegen dich verwendet werden – indem sie dich einem Verdacht aussetzt – sondern auch von jedem Menschen, der Zugriff auf die Software hat, rekonstruiert werden. Das ist ein Problem, wenn die Polizei anfängt, wahllos persönliche Informationen in Überwachungssoftware zu füttern. Die Hersteller der Programme sind ja meist auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die unsere Informationen womöglich gewinnbringend weiterverarbeiten. So entwickelt beispielsweise Datenanalyse-Marktführer Palantir seine Produkte auch auf Basis realweltlicher Daten.
Ist das nicht alles verfassungswidrig?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.
Systeme zur automatisierten Analyse könnten umfassende Persönlichkeitsprofile erzeugen, die Daten Unbeteiligter würden mitverarbeitet und es drohten falsche Treffer und Fehlverdächtigungen. Die GFF verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023, das ähnliche Regelungen in Hessen und Hamburg bereits teilweise kassiert hat. Karlsruhe stellte damals klar: Automatisierte Datenanalyse greift schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht deshalb enge gesetzliche Grenzen. Diese sehe das aktuelle Entwurf nicht vor.
Auch im Fall der Foto-Fahndung sieht die Organisationen Grundrechte in Gefahr, etwa weil auch hier die Daten vieler Unbeteiligter betroffen wären und die Maßnahmen nicht ausreichend auf schwerste Straftaten begrenzt sind.
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Auch AlgorithmWatch kommt zu einem ähnlichen Urteil. Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon die GFF – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte.
Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).
Auch Amnesty International, der Chaos Computer Club, D64, die Digitale Gesellschaft und viele weitere Organisationen warnen vor der Gefährdung von Grundrechten. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“
Was sind die Unterschiede zum Ampel-Sicherheitspaket?
Das Gesetzespaket ist nicht der erste Anlauf, um Gesichtserkennung und Big-Data-Analysen auf Bundesebene einzuführen. Nach dem Messeranschlag in Solingen haben die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits ein „Sicherheitspaket“ beschlossen, das allen Polizeibehörden den Einsatz von Gesichtserkennung und KI erlauben sollte.
Die Pläne scheiterten allerdings im Bundesrat, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.
Das Ampel-Paket bestand aus zwei Gesetzen. Das eine – in dem es um Messerverbote und verschärfte Asylregelungen ging – trat in Kraft. Das andere – mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitsbehörden – scheiterte. Genau diese gescheiterten Instrumente tauchen jetzt in verschärfter Form im Kabinettsentwurf wieder auf: biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse. Das Paket holt also nach, was im ersten Anlauf nicht durchkam.
Was sagen die Kritiker*innen?
Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag:
Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Kontrollwerkzeuge massiv voran und hebelt damit den Schutz unserer Privatsphäre mithilfe künstlicher Intelligenz aus. Besonders die biometrische Gesichtserkennung erfordert den Aufbau riesiger Datensammlungen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen und gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Dieser Weg führt geradewegs in einen digitalen Überwachungsstaat.
Donata Vogtschmidt, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!
Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:
Die geplanten neuen Befugnisse ermöglichen tiefe Grundrechtseingriffe und betreffen dabei keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene, Bürger.
Matthias Spielkamp, Geschäftsführer der NGO AlgorithmWatch:
Damit macht die Bundesregierung den Weg dafür frei, die Fotos aller Menschen, die im Internet verfügbar sind, ob von der Familienfeier oder dem Sommerurlaub, biometrisch zu speichern und auszuwerten. Zudem sollen mit KI-Software wie der von Palantir alle Daten ausgewertet werden, die die Behörden über uns gesichert haben. Davon träumen sonst nur autoritäre Regierungen.
Kai Kempgens vom vom Deutschen Anwaltverein:
Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft.
Wer tut etwas dagegen?
Das Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ agitiert gegen die Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene: Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art und Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem ist eine Demonstration in Berlin am 13. Juni 2026 um 14 Uhr an der Warschauer Straße / Marchlewskistraße geplant.
Wer bis dahin nicht untätig herumsitzen möchte, kann die Petition von AlgorithmWatch unterschreiben.
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