Künstliche Intelligenz
Huawei will in China mit Ascend 950PR Nvidia davonziehen
Eine neue KI-Beschleunigergeneration soll Huawei in China weitere Marktanteile bescheren. Der Ascend 950PR konzentriert sich auf die Ausführung fertig trainierter KI-Modelle (Inferenz) und soll Huawei im Jahr 2026 umgerechnet rund 12 Milliarden US-Dollar beziehungsweise gut 10 Milliarden Euro Umsatz bescheren. Das wären angeblich 60 Prozent mehr als 2025.
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Über die interne Planung berichtet die Financial Times unter Berufung auf mehrere anonyme Quellen. Auf der anderen Seite steht Nvidia-Chef Jensen Huang, der sich in einem Interview über die US-Politik in Bezug auf Hardware-Exporte beschwert.
Nvidias KI-Beschleuniger sterben in China aus
Nvidias Marktanteil von KI-Beschleunigern sei in China auf null Prozent zusammengebrochen. „Einen ganzen Markt von der Größe Chinas aufzugeben, ist strategisch wahrscheinlich nicht besonders sinnvoll, daher glaube ich, dass sich das bereits weitgehend als Fehlschlag erwiesen hat“, sagte Huang. „Vielleicht war es damals sinnvoll, aber ich denke, die Politik muss wirklich dynamisch sein und mit der Zeit gehen. […] Ich denke, man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass es sehr sinnvoll ist, wenn amerikanische Chiphersteller und andere Unternehmen in China vertreten sind.“
Die US-Regierung untersagte 2025 zunächst sämtliche Exporte von KI-Beschleunigern nach China, laut eigenen Aussagen, um deren KI-Entwicklung auszubremsen. Ende 2025 wollte die Regierung Chipexporte nach China schließlich für einen Umsatzanteil von 25 Prozent erlauben, allerdings verpuffte der dafür notwendige Kniff im Februar 2026: Exportsteuern sind in den USA illegal, also wollte die US-Regierung die selbst eingeführten Importzölle missbrauchen. Die Chips sollten aus Taiwan über die USA nach China gelangen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States, SCOTUS) erklärte die Zölle jedoch für illegal.
In Nvidias Geschäftsberichten fanden sich zuletzt keine KI-Beschleuniger für China mehr; erst in den kommenden Monaten könnten unter einer neuen Regelung erste Bestellungen aus der letzten Generation Hopper hinzukommen. Auch ohne wächst Nvidia jedoch im hohen Tempo weiter. Zuletzt lag der Quartalsumsatz mit Server-Hardware bei 62,3 Milliarden US-Dollar. GeForce-Grafikkarten verkauft die Firma ununterbrochen weiter nach China. AMD nannte zuletzt kleinere Beschleunigermengen für China.
Made in China treibt Huawei voran
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Huawei verrät schon seit Jahren kaum Details über seine eigenen KI-Beschleuniger. Ende 2025 kursierte ein angebliches Bild des Ascend 950PR, der aus je zwei Compute- und I/O-Dies und acht Speicherbausteinen mit 128 GByte Kapazität bestehen soll, vermutlich LPDDR5X. Der chinesische DRAM-Hersteller CXMT kann bislang kein High-Bandwidth Memory (HBM) herstellen, das bei Inferenzkarten allerdings weniger wichtig ist als bei Trainings-Beschleunigern. Der Ascend 950DT soll zum Jahresende mit chinesischem HBM erscheinen.
Huawei soll die Chips größtenteils vom heimischen Chipauftragsfertiger SMIC produzieren lassen, betreibt mittlerweile wahrscheinlich aber auch eigene geeignete Halbleiterwerke. Ein Prozess aus der 7-Nanometer-Generation wäre am wahrscheinlichsten. Bislang gibt es keine zuverlässigen Hinweise zu einem chinesischen 5-nm-Prozess in Serienproduktion.
Chinesische Chiphersteller kommen weiterhin nicht an die modernsten Lithografie-Systeme von ASML, was der Chipausbeute und der Weiterentwicklung schadet. Die Chipfertigung gilt in China als stark subventioniert, um überhaupt wirtschaftlich zu sein. Dazu passt die mutmaßliche Aufteilung beim Ascend 950PR in zwei kleinere Compute-Dies, um die Ausbeute gegenüber einem großen Chip zu steigern.
(mma)
Künstliche Intelligenz
App to date: Updatest für den Mac im Test
Wer unter macOS Programme von außerhalb des App Stores bezieht, muss deren Updates selbst im Blick behalten. Zwar weisen viele Programme schon beim Start auf Aktualisierungen hin, häufig passt der Zeitpunkt aber nicht. Wer sein System auf dem neuesten Stand halten will, muss zudem alle Apps einzeln starten.
Updatest durchsucht den Mac nach verfügbaren Aktualisierungen und kann sie größtenteils auch in einem Rutsch installieren. Es füllt damit die Lücke, die MacUpdater nach dem Ende der Weiterentwicklung Anfang 2026 hinterlassen hat. Das recht junge Tool zeigt sich mit einer moderneren, dreigeteilten Oberfläche und nistet sich auf Wunsch in der Menüleiste ein.
Im Hauptfenster listet Updatest nicht nur verfügbare Updates auf, sondern auch alle installierten Programme. Diese ordnet das Tool der jeweiligen Update-Quelle zu. So nutzen viele Entwickler das Sparkle-Framework, um beim Start nach Aktualisierungen zu suchen und die Installation anzustoßen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „App to date: Updatest für den Mac im Test“.
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Künstliche Intelligenz
EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.
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Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz wiege im Gerichtssaal schwerer als der absolute Schutz der Privatsphäre, erklärt der EuGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil in der Rechtssache C#484/24. Allerdings zieht er bei der anschließenden Offenlegung der Daten eine Grenze.
Der Entscheidung liegt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zugrunde. Ein Heizungs- und Klimatechnikbetrieb forderte von einer ehemaligen Angestellten, die zudem die Ehefrau des Geschäftsführers war, rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der gemeinsame Sohn hatte über das private eBay-Konto seiner Mutter ermittelt, dass sie unbefugt Firmeneigentum im Wert von über 13.000 Euro verkauft haben dürfte.
Pikant war dabei vor allem die Methode der Informationssammlung: Der Arbeitgeber verschaffte sich über den Browserverlauf, einen Familienordner auf dem Server und eine manipulierte SIM-Karte Zugriff auf das persönliche Passwort der Frau. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Datenerhebung illegal war, legte das Landesarbeitsgericht dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor.
Gerichte und die Herkunft von Beweisen
Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die DSGVO grundsätzlich auch für die Arbeit von Gerichten gilt, sobald personenbezogene Daten in Akten digital verarbeitet oder strukturiert abgelegt werden. Das bedeute aber nicht, dass Richter im Zivilprozess Detektiv spielen und jede eingereichte Information auf ihre datenschutzrechtliche Herkunft prüfen müssten. Die DSGVO stehe der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise nicht grundsätzlich entgegen.
Wenn ein Arbeitgeber Daten vorlegt, die er unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens beschafft hat, darf das Gericht diese laut dem Beschluss zur Aufklärung des Sachverhalts nutzen. Ein schlichtes Interesse am Nachweis der Tatsachen reiche dafür aus. Auch ein Verstoß gegen die vorangehenden Informationspflichten des Arbeitgebers führe nicht zu einem automatischen Beweisverwertungsverbot.
Gleichzeitig erteilte der EuGH der Annahme eine Absage, dass Richter bei jeder einzelnen Beweiswürdigung eine umfassende, eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne einer Güterabwägung vornehmen müssten. Der europäische Grundsatz der Datenminimierung verlange das nicht, solange die Informationen für den konkreten Zweck angemessen und erheblich seien. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Justiz hätten der Gesetzgeber oder die gefestigte nationale Rechtsprechung bereits im Vorfeld abstrakt vorgenommen.
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Riegel gegen Datentransfer an Dritte
Einen Riegel schiebt der EuGH dagegen der Weitergabe einschlägiger Daten vor. Bevor ein Gericht sensible Informationen gegenüber den Parteien oder der Öffentlichkeit offenlegt, muss es streng prüfen, ob das Ausmaß der Daten auf das absolut notwendige Maß beschränkt ist. Hier fordern die Luxemburger Richter aktive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie etwa die Schwärzung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Dokumenten.
Dies gilt dem Urteil zufolge umso mehr für unbeteiligte Dritte: Gerichte müssen zwar von Amts wegen den Schutz der Daten unbeteiligter Käufer oder Zeugen garantieren. Die Prozessparteien selbst können sich im Streit aber nicht auf die Verletzung von Rechten solcher Drittparteien berufen. Insgesamt stellt der EuGH darauf ab, dass der Datenschutz im Zivil- und Arbeitsrecht nicht systematisch zur Blockade von Schadensersatzansprüchen missbraucht werden darf.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Deutsche Bank: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität
Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. Das erklärte am Donnerstag eine Führungskraft der Bank, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.
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„Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagte Denis Roux, Chief Information Officer der Investmentabteilung der Deutschen Bank, am Rande der hauseigenen Veranstaltung „Bank on Tech“ im südindischen Bengaluru, einem der wichtigsten IT-Zentren des Landes. Genau beziffern wollte Roux die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden nun innerhalb von Wochen abgearbeitet, so Roux. Er hoffe „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“.
Kosten im Blick
Kostenkontrolle sei bei der Einführung von KI eine Priorität, so Roux weiter, da Anbieter zunehmend auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen. Er verglich dies mit der Kostendisziplin, die Unternehmen bei ihrer Umstellung auf Cloud-Computing entwickelt hätten. Große KI-Anbieter wie Anthropic und OpenAI gehen zunehmend zu tokenbasierten Preismodellen über, bei denen Kunden nach Nutzung abgerechnet werden, anstatt Abonnements abzuschließen.
Den Ingenieuren bei der Deutschen Bank würden laut Roux Token-Kontingente zugewiesen; sie können dann zusätzliche Kapazitäten beantragen, müssten dabei jedoch den Nutzen nachweisen. Die gewonnenen Erkenntnisse würden anschließend im gesamten Unternehmen geteilt. „Wir beobachten die Nutzungsmuster“, sagte er. „Wir wollen die Mitarbeiter nicht ausbremsen und möchten, dass sie weitermachen, aber wir wollen auch eine Rendite erzielen.“
Die Bank entwickelt zudem KI-Tools zur Automatisierung von Aufgaben, wie der Extraktion und Analyse von Finanzdaten, sowie Anwendungen, die externe Ereignisse wie geopolitische oder Marktentwicklungen mit ihrem Portfolio verknüpfen, um Risiken besser einschätzen zu können. Roux erklärte, die Deutsche Bank bleibe zurückhaltend, was den flächendeckenden Einsatz von KI angehe. Sie nutze vielmehr einfachere Modelle für Routineaufgaben und prüfe zudem, wo herkömmliche Lösungen möglicherweise effektiver seien. Erst Mitte Mai hat Christoph Rabenseifner, als Chief Strategy Officer bei der Deutschen Bank in Frankfurt/M. für den Bereich Technologie, Daten und Innovation (TDI) zuständig, im Interview mit heise online über die Situation der Finanzbranche und den Einsatz von KI gesprochen.
(akn)
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