Künstliche Intelligenz
MacBook Neo: Neuer Ansatz soll Nutzer vor Webcam-Spionage schützen
Apple verspricht beim MacBook Neo „zusätzliche Sicherheit“ vor der heimlichen Aktivierung der integrierten Kamera. Eine neue Sicherheitsarchitektur setzt dafür auf eine Kombination aus „Systemsoftware und dedizierten Siliziumelementen“ im Prozessor. Das verhindert, dass „nicht vertrauenswürdige Software“ die Webcam aktiviert, ohne dass zugleich die grüne Statuslampe auf dem Bildschirm leuchtet, verspricht der Hersteller in einem aktualisierten Security-Whitepaper. Der Schutz bestehe selbst dann weiter, wenn ein Schädling Root- oder Kernel-Rechte erlangt.
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Apples undokumentierte Chip-Exklaven
Nach Angabe eines Entwicklers kommen dafür von Apple bislang nicht öffentlich dokumentierte „Exklaven“ zum Einsatz – auf Chip-Ebene abgegrenzte Bereiche, die nur sehr beschränkt mit Kernel und Userspace kommunizieren. Auch die bei offenem Mikrofon orange leuchtende Anzeige sei derart gesichert. Vorausgehenden Berichten zufolge gibt es solche „Exclaves“ erst ab M4 und A18 – letzterer steckt in der Variante A18 Pro im MacBook Neo. Warum Apple dieses System dem Whitepaper zufolge ausschließlich beim MacBook Neo verwendet, bleibt unklar.
iPhones, iPads und MacBooks signalisieren mit einer grünen Statusanzeige, wenn die Webcam respektive Frontkamera aktiv ist. Dafür setzt der Hersteller auf unterschiedliche Techniken. Bei MacBook Air und MacBook Pro kommt eine Hardware-Lösung zum Einsatz: Die Kamera sei so konstruiert, dass diese sich nicht aktivieren könne, ohne zugleich die dort eigenständige, direkt daneben platzierte Statuslampe anzuschalten.
Apple rät explizit davon ab, bei MacBooks eine Kameraabdeckung zu verwenden, dies könne beim Zuklappen des Laptops nämlich zu einer Beschädigung des Displays führen. Die Verbindung zum Mikrofon solle alle MacBook-Modelle seit Jahren auf Hardware-Ebene trennen, sobald das Notebook geschlossen wird. Bei iPads verspricht Apple ab Baujahr 2020 denselben Schutz in Kombination mit dafür ausgelegten magnetischen Hüllen.
iPhones nur mit Software-Statuslämpchen?
iPhones scheinen sich allerdings allein auf ihre Software-Statuslämpchen zu stützen. Jüngst berichteten Sicherheitsforscher, eine ausgeklügelte iOS-Spyware sei – zumindest in iOS 18 – nach der Kompromittierung des Zielgerätes in der Lage gewesen, dort Kamera- und Mikrofon zu aktivieren, ohne dass dabei die Statuslampe aufleuchtet. Ob das auch für neuere iPhone-Modelle ab der 16er-Reihe mit A18 gilt, ist nicht bekannt. Vor über zehn Jahren sorgte ein anderes Forscher-Team für Aufsehen: Es dokumentierte einen Weg, die Webcam-Status-LED von sehr alten MacBooks (bis ca. Baujahr 2008) per Software zu deaktivieren – ganz ohne Rechteausweitung.
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(lbe)
Künstliche Intelligenz
Datenschutzvorfall bei Verlag Delius Klasing
Beim Special-Interest-Verlag Delius Klasing konnten kriminelle Täter unbefugt Daten einsehen und abziehen. Davor warnt das Unternehmen nun in einer E-Mail an betroffene Kundinnen und Kunden.
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Der Verlag bedient die Interessengebiete Wassersport, Radsport und Autos mit jeweils mehreren Zeitschriftentiteln. Einzelne Zeitschriftentitel erreichen jeweils fünfstellige Auflagen. Wie der Delius-Klasing-Verlag in der E-Mail mitteilt, sind bei einem der Dienstleister „personenbezogene Kundendaten unbefugt offengelegt worden“. Demnach seien das Namen und E-Mail-Adressen und möglicherweise die Postanschrift der Kundinnen und Kunden.
Welcher Dienstleister das ist und womit der beauftragt ist, nennt das Unternehmen nicht. Jedoch hat es zusammen mit dem Dienstleister eine Untersuchung vorgenommen und nennt beispielsweise eine Logfile-Analyse, um Details des Zugriffs der unbekannten Dritten aufzuklären. Sowohl die Untersuchungen als auch das Ergreifen technischer und organisatorischer Gegenmaßnahmen zur Eindämmung des Vorfalls dauerten noch an. Der Verlag Delius Klasing hat ihn zudem der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet.
Daten für Phishing nützlich
Der Verlag erörtert, dass die Daten dazu missbraucht werden könnten, um die Kunden mit echt wirkenden Nachrichten oder Schreiben zu kontaktieren, die vorgeben, vom Verlag Delius Klasing zu stammen. Bösartige Akteure können so versuchen, weitere Daten und Passwörter sowie sonstige Informationen von potenziellen Opfern zu erlangen.
Daher sollten Kundinnen und Kunden insbesondere bei unerwarteten E-Mails oder Schreiben Vorsicht walten lassen, keine verdächtigen Anhänge daraus öffnen oder auf Links darin klicken. Auch sollten Empfänger keine Passwörter, Zugangsdaten oder Zugangscodes preisgeben. Im Zweifelsfall sollten Kunden den Verlag über die offiziellen Wege kontaktieren.
Auf Anfrage von heise online zu etwaigen Details des IT-Vorfalls hat der Verlag Delius Klasing bislang noch nicht reagiert.
Derartige Datenlecks häufen sich seit einiger Zeit. Etwa beim Videodienst Vimeo entwendete Daten sind zunächst im Darknet und nun beim Have-I-Been-Pwned-Projekt gelandet. Auch die lassen sich für glaubwürdigeres Phishing missbrauchen.
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(dmk)
Künstliche Intelligenz
Komoot vs. Strava vs. Indies: Watch-Apps im Routen-Test
Mit ihrem hochauflösenden, rechteckigen OLED-Bildschirm hat die Apple Watch das perfekte Rüstzeug, um per Karte ans Ziel zu leiten. Das iPhone darf in der Tasche bleiben – oder zu Hause. Wer sich allein auf Apple Karten oder Google Maps verlässt, ist jedoch schlecht beraten: Bei Routen für Spaziergänge, Wanderungen und Läufe in freier Natur fallen die Kartenriesen nämlich schnell auf die Nase.
Manche damit von uns erstellte Fußroute leitete Spaziergänger statt über schöne Waldwege kurzerhand am Fahrbahnrand der Bundesstraße entlang. Das ist nicht nur ein hässliches Erlebnis, sondern schlicht lebensgefährlich.
- Apples Bordmittel sind in freier Natur schnell überfordert.
- Spezialisierte Apps bringen detaillierte Karten auf die Watch.
- Die Unterschiede bei Routen und Navigation sind groß.
Diese riesige Lücke füllen auf Outdooraktivitäten spezialisierte Anbieter wie Strava oder Komoot, die sich auf das kleinteilige OpenStreetMap-Kartenmaterial und Daten der eigenen Community stützen. Sie richten sich nicht ausschließlich an Sportler, sondern liefern auch Routen für den Familienspaziergang. Doch wie zuverlässig arbeiten sie auf der Watch im Outdooreinsatz?
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Komoot vs. Strava vs. Indies: Watch-Apps im Routen-Test“.
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Künstliche Intelligenz
Medizinische Versorgungszentren: Viele Fachrichtungen und eine IT-Infrastruktur
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, in denen mehrere Ärztinnen und Ärzte – oft aus unterschiedlichen Fachdisziplinen – tätig sind. Träger eines MVZ muss keine Ärztin oder ein Arzt sein, woraus sich teils sinnvolle, teils rein wirtschaftlich motivierte Versorgungsstrukturen ergeben. Die Bündelung verschiedener Fachrichtungen führt zu unterschiedlichen fachlichen und administrativen Anforderungen. Entsprechend müssen sich solche Praxen mit der gesamten Bandbreite ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) und der Telematikinfrastruktur (TI) auseinandersetzen.
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Versichertenstammdatenmanagement
Die erste Anwendung der TI, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), liegt schon so lange zurück, dass es von den meisten Beschäftigten in den Praxen gar nicht als zur TI gehörig wahrgenommen wird. Gemeint ist, dass Praxen seit dem 1. Juli 2019 verpflichtet sind, durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, umgangssprachlich „Versichertenkarte“) eine Echtzeitprüfung auf das Vorhandensein eines gültigen Versicherungsstatus durchzuführen. Zusätzlich werden die Stammdaten des Patienten auf Aktualität geprüft, bei Bedarf aktualisiert und an die Krankenkasse zurückgemeldet. Wer sich nun fragt, warum Leistungserbringer für die Pflege der Kundendatei der Versicherung zuständig sein sollten, arbeitet nicht im Gesundheitswesen, wo man aufgehört hat, sich mit solcherlei Fragen den Kopf zu zerbrechen.
E-Rezept
Der erste auch in der Breite wahrgenommene Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen kam mit der Einführung des E-Rezepts Anfang 2024 auch abseits der Modellregionen. Verordnungen für die meisten Arzneimittel werden seither im PVS erstellt, digital signiert und dann über die Ende-zu-Ende-verschlüsselte TI in eine Cloud hochgeladen.
Kaum ein Patient versteht, was bei der E-Rezept-Verordnung passiert. Viele Versicherte gehen davon aus, die Verordnung befände sich auf der eGK. Als Alternativen zum Stecken der eGK in der Apotheke stehen E-Rezept-Apps, Krankenkassen-Apps oder QR-Code-Ausdrucke zur Verfügung, sind vielen Versicherten aber unbekannt. Dass die Daten über eine Cloud-Anbindung zur Verfügung gestellt werden und sowohl auf Arzt- als auch Apothekerseite digitale Signaturvorgänge im Spiel sind, wissen nur interessierte Nerds.
Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.
Bis heute sind nicht alle verordnungsfähigen Wirkstoffe und Medikamente per E-Rezept zu verordnen, weshalb jede Praxis weiterhin die bekannten rosa Rezepte nach Muster 16 vorhalten muss. Die Umstellung der besonderen Rezepte für Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) steht zwar auf der Agenda der Gematik, die Einführung ist aber noch nicht absehbar. Daher kann auch der Nadeldrucker für diese 3-teiligen Formulare im Durchschlagsatz nicht abgebaut werden. Die Gematik verspricht den Ärztinnen und Ärzten in einer Broschüre, effektivere Praxisabläufe und mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Patientenversorgung. Die fragmentierte Ausrollung eines zusammenhängenden Prozesses wie dem E-Rezept erzeugt jedoch eher mehr Aufmerksamkeit und zusätzlichen Klärungs- und Zeitaufwand.
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Elektronische Patientenakte
Noch bevor das E-Rezept vollständig umgesetzt ist, wurde mit der elektronischen Patientenakte (ePA) das nächste TI-Feuerwerk gezündet. Seit dem ersten Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, alle elektronisch verfügbaren selbst erhobenen Befunde des aktuellen Behandlungskontextes in die ePA zu übertragen. Einher geht das mit Informations- und Aufklärungspflichten der Patienten. Einmal mehr fühlen sich also weder Politik noch Versicherungen dafür zuständig, ihre Bürger beziehungsweise ihre Versicherten zu informieren. Jetzt ist es Aufgabe der Praxen, aufzuklären.
In den meisten Fachbereichen reicht ein Aushang in der Praxis, manche Fachdisziplinen müssen jedoch jeden Patienten direkt darüber informieren, damit dieser sich der Maßnahme bewusst ist und niederschwellig widersprechen kann. In wenigen Bereichen sind schriftliche Aufklärungen notwendig. In unserem MVZ kommen alle drei Varianten vor, was den organisatorischen Aufwand erheblich erhöht. Nach dem Gesetz hätten die Krankenversicherungen ihre Versicherten informieren sollen. Die meisten Versicherungen haben dabei aber so wenig erklärt, dass kaum jemand verstanden hat, was die ePA eigentlich genau ist und wie man sie auch als Patient nutzen kann. Eine nicht repräsentative Umfrage in unserem MVZ ergab, dass die allermeisten Patienten nicht einmal von der ePA gehört hatten. Die Funktionen, Möglichkeiten und Patientenrechte waren nahezu unbekannt.
Häufig zeigt unser PVS an, der Patient besitze keine ePA oder habe uns als Praxis das Einsichtsrecht entzogen. Eine Nachfrage beim Patienten endet meist mit einem ratlosen Blick und Bitte um Erklärung.
Störungen und Fehlersuche
Störungen in den TI-Modulen sind aus zwei Gründen belastend: Die Patientenversorgung baut auf den TI-Komponenten auf, ohne dass praktikable analoge Ausweichlösungen bestehen. Zwar kann jedes Praxisverwaltungssystem Formulare als Papierausdruck erstellen, die durch die Arztunterschrift gültig werden, Patienten haben sich jedoch nach knapp zwei Jahren darauf eingestellt, Wiederholungsrezepte telefonisch oder per E-Mail zu bestellen und das Medikament direkt mit der eGK in der Apotheke abzuholen. Der Umweg über die Praxis erzeugt Unverständnis.
Zermürbend ist zudem, dass meist nicht klar ist, wo der Fehler zu suchen ist, ob im eigenen PVS, im lokalen Netzwerk, im Konnektor oder bei den zentralen Diensten, die bei der Gematik gebündelt sind. Eine eigenständige Eingrenzung des Problems ist meist weder möglich noch zielführend.
Bisher erfordern die IT-Systeme mehr Pflege als analoge Lösungen. Updates müssen eingespielt werden, Hardware gewartet und Arbeitsabläufe an extern vorgegebene Strukturen angepasst werden. Zu diesen nunmehr normalen Pflichten kommen Sonderaktionen hinzu. Zwei Besonderheiten aus der jüngsten Zeit waren zum einen der unnötige Zwangsumtausch der Konnektoren mit Bangen um Verfügbarkeit der Geräte, Wiederverbindung und korrekte Konfiguration. Zum anderen das Chaos rund um den Tausch der elektronischen Heilberufsausweise. Meinen Ersatz-Ausweis erhielt ich vor 8 Wochen, welcher noch bis zum 21. Juni 2026 gültig ist, weshalb ich bereits wieder einen neuen Ausweis beantragt habe.
Fazit
Die hier dargestellten Erfahrungen stammen aus einem MVZ mit acht Ärztinnen und Ärzten, die die Disziplinen Neurologie, Schmerztherapie, Psychiatrie und Humangenetik abdecken. Ärzte sind Mediziner und keine IT-Fachleute. Sie sind auf die Unterstützung der Soft- und Hardwareanbieter angewiesen, für die sie erhebliche Kosten tragen. Diese Unterstützung ist jedoch häufig unzureichend; wiederholte Anrufe und Remote-Sitzungen sind die Regel – ein erheblicher Aufwand, der vor, während oder nach der Sprechstunde anfällt. Oft ist der Support der Dienstleister auch nicht erreichbar.
(mack)
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