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Künstliche Intelligenz

Android 17 Beta 3: App-Bubbles, getrennte WLAN-Kacheln und mehr


Google hat am Donnerstagabend unserer Zeit die dritte Beta von Android 17 für Pixel-Geräte veröffentlicht. Einige der Neuerungen hatte der Hersteller bereits in der experimentellen Android-Canary-Version vom März integriert. Zudem hat Android 17 mit der Beta 3 Plattformstabilität erreicht. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung, da damit die finalen SDK/NDK-APIs bereitstehen. Das bedeutet, dass Entwickler ab diesem Zeitpunkt ihre Apps auf SDK 37 abzielen lassen und im Google Play Store veröffentlichen können.

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Mit Android 17 Beta 3 ziehen die App-Bubbles ein, die Google zuvor im Canary-Channel auf Entwickler losgelassen hatte. Jede App lässt sich nun als Bubble (Blase) in einem schwebenden Fenster öffnen. Ein Langdruck auf eine App öffnet ein überarbeitetes Kontextmenü, in dem man die neue Funktion findet.


Screenshots: Android 17 App-Bubbles

Screenshots: Android 17 App-Bubbles

Android 17 erhält „App-Bubbles“.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Die „Bubble“ lässt sich an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm verschieben, sie bewegt sich jedoch stets automatisch an den Bildschirmrand, um nicht im Weg zu sein. Um die Bubble zu schließen, bewegt man sie einfach in den unteren Bildschirmbereich, wo ein großes „X“ erscheint. Zudem findet man in der linken unteren Ecke das Feld verwalten – ein Tipp darauf öffnet einen Dialog, mit dem man die Blase schließen kann. Es lassen sich außerdem mehrere App-Blasen gleichzeitig nutzen.

Diese Funktion ist auf Smartphones, Faltgeräten und Tablets verfügbar. Auf Geräten mit größerem Bildschirm, wie Foldables und Tablets, können Nutzerinnen und Nutzer auch lange auf ein App-Symbol in der Taskleiste drücken und das Symbol dann per Drag-and-Drop in eine untere Ecke ziehen.

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Google vollführt mit der Beta 3 in den Schnelleinstellungen eine Kehrtwende und bringt separate Kacheln für WLAN- und Mobilfunkempfang zurück. Google hatte mit Android 12 eine einzige „Internet“-Kachel für beide Konnektivitäts-Optionen in die Schnelleinstellungen integriert, sodass es umständlicher war, eine der beiden Funktionen abzuschalten.


 WLAN und mobile Daten sind in den Schnelleinstellungen getrennt

 WLAN und mobile Daten sind in den Schnelleinstellungen getrennt

Android 17: WLAN und mobile Daten sind in den Schnelleinstellungen wieder getrennt.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Zudem verfügen die beiden Kacheln über zwei verschiedene Berührungsbereiche: Durch Antippen des Symbols wird die jeweilige Funktion ein- oder ausgeschaltet, während durch Antippen des jeweiligen Textfelds die vollständige Bedienoberfläche geöffnet wird. Diese Änderung reduziert die Anzahl der erforderlichen Eingaben zum Ein- und Ausschalten von WLAN und mobilen Daten, während der Zugriff auf das vollständige Internet-Bedienfeld weiterhin erhalten bleibt.

Überarbeitet hat Google außerdem die Bildschirmaufzeichnung, sie verfügt nun über eine verbesserte Bedienoberfläche und neue Funktionen. Wenn man in den Schnelleinstellungen auf die Kachel für die Bildschirmaufzeichnungsfunktion tippt, erscheint nun eine schwebende Symbolleiste, über die Nutzer einfacher auf die Aufzeichnungssteuerung und die Aufnahmeeinstellungen zugreifen können. Beendet man die Aufzeichnung, lässt sich das Video sofort ansehen, bearbeiten, löschen oder direkt teilen.


animierte Grafik: Android 17 Beta 3 mit vom System bereitgestellter Standort-Schaltfläche

animierte Grafik: Android 17 Beta 3 mit vom System bereitgestellter Standort-Schaltfläche

(Bild: Google)

Android 17 Beta 3 erhält zudem eine neue Standort-Schaltfläche für mehr Datenschutz, mit der Nutzer Apps Zugriff auf ihren genauen Standort gewähren können. Das Update enthält ein vom System gerendertes Standort-Bedienfeld, das Apps mithilfe einer Jetpack-Bibliothek direkt in ihr Layout einbinden können. Wenn ein Nutzer auf die neue Schaltfläche tippt, erhält die App nur für die aktuelle Sitzung Zugriff auf den genauen Standort. Bei weiteren Klicks während der Nutzung der App wird die Berechtigung sofort und ohne Systemdialog erteilt. Für Entwickler und Interessierte erklärt Google die neue Funktion in einem Blogbeitrag.

Weitere neue Funktionen sind die Möglichkeit, die Lautstärke des Sprachassistenten unabhängig von der Medienlautstärke zu regulieren. Damit kann man etwa Gemini oder andere in Android als Standard eingestellte Chatbots leiser oder bei Bedarf auch lauter als Musik oder andere Inhalte ertönen lassen. Bisher wirkten sich Änderungen der Medienlautstärke in der Regel automatisch auf die Lautstärke des Assistenten aus und umgekehrt.

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In Android 17 Beta 3 hat Google außerdem eine neue Einstellung hinzugefügt, mit der Nutzer eine Benachrichtigung erhalten können, wenn die Uhr ihres Smartphones eine geplante Zeitumstellung vornimmt – beispielsweise wenn die Winter- oder Sommerzeit enden.

Überdies können Nutzer die App- und Ordnernamen auf dem Startbildschirm ausblenden – eine Funktion, die manche Launcher-Apps und Bedienoberflächen einiger Hersteller schon seit Jahren bieten. Dies gilt nicht für den App-Drawer oder für Ordner selbst. Um auf die neue Einstellung zuzugreifen, öffnet man in den Einstellungen oder per Langdruck auf dem Homescreen die Option „Hintergrund & Design“. Hier tippt man auf „Startbildschirm“, und wählt „Symbole“. Ganz unten findet man den Reiter „Namen“ und schaltet dort die Option „App-Namen anzeigen“ ein oder aus.


Android 17: Screenshots: App-Bezeichnungen ausblenden

Android 17: Screenshots: App-Bezeichnungen ausblenden

In der Android 17 Beta 3 lassen sich App-Bezeichnungen ausblenden.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Neu in Android 17 Beta 3 ist die Möglichkeit, das mit Android 16 QPR2 eingeführte erweiterte dunkle Design, das sich in erster Linie an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Lichtempfindlichkeit richtet, anzupassen. Wenn die Option aktiviert ist, wendet das System das dunkle Design automatisch auf die meisten Apps an, die es standardmäßig nicht unterstützen. Da die Funktion bei manchen Apps zu Anzeigefehlern führen kann, lässt sich die Funktion in der neuen Beta für einzelne Apps deaktivieren.

Zudem führt Google mit Android 17 eine standardisierte Methode ein, mit der VPN-Apps Funktionen zum Ausschluss bestimmter Apps (Split-Tunneling) anbieten können. Damit können Nutzer Anwendungen auswählen, die den VPN-Tunnel umgehen sollen. Der Datenverkehr von ausgeschlossenen Apps wird direkt über das zugrunde liegende Netzwerk geleitet, was für Dienste nützlich ist, die nicht mit VPNs kompatibel sind, erklärt Google. Vom Nutzer vorgenommene Änderungen werden sofort wirksam, sofern das VPN aktiv ist, oder bei der nächsten Verbindung.

Überdies ist die Beta 3 die erste Android-Version, in der Google ein neues APK-Signaturschema v3.2 einführt, um Post-Quanten-Kryptografie (PQC) zu unterstützen. Dieses Schema nutzt laut Google einen hybriden Ansatz, bei dem eine klassische Signatur mit einer ML-DSA-Signatur kombiniert wird. Erst kürzlich hatte Google den Schutz von Android vor künftigen Angriffen mit Quantencomputern angekündigt.

Primär für den Desktop-Modus und Tablets bringt Google einen Interactive Picture-in-Picture-Modus. Damit können Fenster angeheftet und stets über anderen Fenstern angezeigt werden und sind weiterhin bedienbar.

Darüber ermöglicht Google Entwicklern, das Fotoauswahlwerkzeug (Photo-Picker) optisch an das eigene App-Design anzupassen. App-Entwickler können damit etwa das Raster von quadratisch auf ein 9:16-Hochformat umstellen.


Screenshot Android 17 Beta 3 Photo Picker

Screenshot Android 17 Beta 3 Photo Picker

Entwickler können den Photo-Picker ab Android 17 Beta 3 für ihre App anpassen.

(Bild: Google)

Für mehr Sicherheit: Apps, die auf Android 17 zielen, haben standardmäßig keinen Zugriff mehr auf das lokale Netzwerk. Hierfür bietet Google es neue Berechtigungen an.

Android 17 bringt außerdem Support für das RAW14-Bildformat – „der De-facto-Industriestandard für die High-End-Digitalfotografie“, so Google. Das Format bietet unter anderem Vorteile in der Nachbearbeitung. Weiter integriert Google APIs, um abzufragen, welche Kamera genutzt wird – kommt etwa eine interne Kamera, eine USB-Webcam oder eine virtuelle Kamera zum Einsatz. Auch herstellerspezifische Kamera-Funktionen (etwa „Super Resolution“ oder KI-Funktionen der Hardware-Partner) lassen sich jetzt besser über Erweiterungen ansprechen.

Für Hörgeräteträgerinnen und -träger spannend: Damit nicht jede eingehende Nachricht im Hörgerät zu vernehmen ist, können Nutzer künftig Benachrichtigungstöne auf den Lautsprecher des Smartphones beschränken. Darüber hinaus können Nutzer die Wiedergabe von Klingeltönen und Benachrichtigungen über die Lautsprecher des Telefons sowie über ihre Hörgeräte oder In-Ohr-Implantate vollständig unterbinden. Hierfür werden Pixel-Geräten auf der Seite „Hörgeräte“ unter den Einstellungen für Barrierefreiheit zwei neue Schaltflächen angezeigt: eine für Benachrichtigungstöne und eine für Klingeltöne und Wecktöne.

Eine ausführlichere Übersicht weiterer Funktionen und Informationen für Entwickler finden sich im Android-Developers-Blog.


(afl)



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Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag


Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.

Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.

  • Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
  • Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
  • Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.

Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Künstliche Intelligenz

Kommentar: Souveränität steht nicht im Katalog, sondern im Vertrag


Der Deutschland-Stack des IT-Planungsrats ist das ambitionierteste Standardisierungspapier der deutschen Verwaltungs-IT seit Jahren. Über 50 Standards, Protokolle und Regelwerke, sieben Architekturschichten, von der Cloud bis zur künstlichen Intelligenz. Auf dem Papier sieht das beeindruckend aus. Aber Papier ist geduldig – und die deutsche Verwaltung ist es leider auch.

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Ein Kommentar von Moritz Förster

Ein Kommentar von Moritz Förster

Moritz Förster schreibt seit 2012 für die iX und heise online. Er betreut neben dem iX-Channel den Bereich Arbeitsplatz.

Die entscheidende Frage an den Deutschland-Stack lautet nicht, welche Standards er benennt. Sie lautet, ob diese Standards jemals in genügend Ausschreibungen auftauchen werden. Denn zwischen Beschluss und Beschaffung klafft in der deutschen Verwaltung ein Abgrund, der sich mit keinem Architekturdiagramm überbrücken lässt.

Wer den Beschlusstext genau liest, stellt fest: Die Verbindlichkeit ist schwächer, als er zunächst vermuten lässt. Die Standards gelten als „verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks“. Das heißt: Wer eine Lösung innerhalb des Stacks entwickelt, muss sich an die Standards halten. Ob eine Behörde das fertige Produkt aber tatsächlich einsetzt, ist eine andere Frage. Hier formuliert der Beschluss lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung bei Neu- und Weiterentwicklungen „anstreben“.

Anstreben. Nicht: umsetzen. Nicht: verpflichtend einführen. Anstreben.

Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Er zielt auf Neu- und Weiterentwicklungen – die große Masse der Bestandssysteme bleibt faktisch unangetastet. Und Kommunen, die einen Großteil der Verwaltungsleistungen erbringen, sind im IT-Planungsrat zwar institutionell eingebunden, aber nicht stimmberechtigte Vertragsparteien. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.

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Wie wirkungslos bleiben Standardbeschlüsse ohne Beschaffungskonsequenz? Das zeigt ein Format, das auch im Deutschland-Stack wieder prominent auftaucht: das Open Document Format. ODF steht seit Ewigkeiten auf den Wunschlisten der Verwaltungsdigitalisierung. Erst im März 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2025/06 festgelegt, dass ODF bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden soll. Jetzt steht ODF auch im Deutschland-Stack. Das ist gut.

Aber: Die Realität in den Behörden sieht anders aus. Bund und viele Länder setzen weiterhin stark auf Microsoft. Schleswig-Holstein treibt als eines der wenigen Länder die Umstellung auf LibreOffice und offene Formate tatsächlich voran – ein Prozess, der selbst dort langwierig und politisch umkämpft ist. Bayern will hingegen ganz dringend in die M365-Cloud. Das sind nicht die Rahmenbedingungen, in denen ein weiterer ODF-Beschluss plötzlich Wirkung entfaltet.

Man darf also die Frage stellen: ODF steht jetzt auch im Deutschland-Stack – wird sich deshalb 2028 irgendetwas daran geändert haben, dass sich Behörden DOCX-Dateien zuschicken? Leider muss die Befürchtung lauten: Nein.

Noch deutlicher wird der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität beim Sovereign Cloud Stack. Der SCS, entwickelt von der Open Source Business Alliance, definiert einen vollständig offenen, interoperablen Cloud-Technologiestack für die Verwaltung. Der Deutschland-Stack führt ihn als verbindlichen Cloud-Standard neben OpenStack und den Standards der Deutschen Verwaltungscloud.

Gleichzeitig hat der Bund die Förderung für den SCS auslaufen lassen, stattdessen sprangen die Mitgliedsunternehmen der OSBA ein. Das Projekt, das die technische Grundlage für souveräne Cloud-Infrastrukturen liefern soll, muss sich ohne öffentliche Finanzierung weiterentwickeln – während AWS, Azure und Google mit bestens finanzierten US-Angeboten vor der Tür stehen.

In der Beschaffungsrealität bedeutet das: Wenn eine Vergabestelle zwischen einem schlüsselfertigen Hyperscaler-Angebot und einem SCS-konformen Angebot wählen muss, das auf einer so finanzierten Open-Source-Plattform basiert, dürfte in vielen Fällen das Erstere gewinnen. Nicht aus böser Absicht, sondern aus nachvollziehbarer Pragmatik. Man benennt also einen Standard, fördert ihn aber nicht. Und untergräbt so die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens.

Das strukturelle Problem hinter all dem: In der Praxis entscheiden nicht Gremien über die eingesetzte Technologie, sondern Vergabestellen. Und die folgen oft anderen Logiken als ein Architekturpapier.

Das Vergaberecht erlaubt durchaus qualitative und technische Zuschlagskriterien – digitale Souveränität ließe sich also vergaberechtlich abbilden. In der Praxis sind aber Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb die Maxime. Der chronische Fachkräftemangel in Behörden verschärft das Problem: Selbst wenn eine Ausschreibung SCS-Konformität fordert – wer soll die Infrastruktur anschließend betreiben? In der Beschaffungspraxis gewinnt häufig die Lösung, die am schnellsten verfügbar und mit am wenigsten internem Aufwand zu betreiben ist. Und das sind in vielen Fällen die proprietären Platzhirsche.

Denen kann der Deutschland-Stack schlicht nicht das Heft aus der Hand nehmen. Er definiert bloß, welche Standards souverän sind. Er sagt wenig darüber aus, wie sie in Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen ankommen sollen.

Dabei gäbe es Ansatzpunkte. Die EVB-IT – die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – stehen bereits im Stack. Das ist ein richtiger Schritt. Aber sie müssten um konkrete Stack-Konformitätskriterien erweitert werden, sodass die Einhaltung der definierten Standards zum prüfbaren Bestandteil von Verträgen wird.

Ein Vorbild dafür existiert: Der C5-Katalog des BSI hat sich als zentrales Kriterium bei Cloud-Ausschreibungen der Verwaltung etabliert. Zwar ist ein C5-Testat formal nicht die einzige Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen nachzuweisen – aber in der Praxis kommt kaum ein Cloud-Anbieter, der für die Verwaltung arbeiten will, daran vorbei. Dieses Prinzip ließe sich auf den Deutschland-Stack übertragen: Stack-Konformität als gewichtiges Eignungskriterium, nicht als unverbindliche Empfehlung.

Der Deutschland-Stack verdient Anerkennung. Zwar gab es mit SAGA und der Föderalen IT-Architekturrichtlinie bereits frühere Standardisierungsrahmen – aber in seiner konkreten Zuspitzung auf über 50 benannte Standards über sieben Architekturschichten hinweg geht der Deutschland-Stack deutlich weiter als seine Vorgänger. Wer die zähe Geschichte der Verwaltungsdigitalisierung in diesem Land kennt, weiß, dass allein das keine Selbstverständlichkeit ist.

Aber die Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ist eben auch eine Geschichte beschlossener Standards, die nie in Verträgen gelandet sind. Von Strategiepapieren, die in Schubladen verschwunden sind. Von Pilotprojekten, die nie skaliert wurden.

Die eigentliche Bewährungsprobe für den Deutschland-Stack ist nicht der IT-Planungsrat. Sie beginnt in der nächsten Ausschreibung eines Landesrechenzentrums. Im nächsten Vergabeverfahren für ein kommunales Fachverfahren. Im nächsten Rahmenvertrag für Cloud-Dienste.

Geplant haben wir unsere Souveränität jetzt genug. Packen wir sie endlich an!


(fo)



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Google macht seine KI-Funktion „Search Live“ weltweit verfügbar


Google erweitert den Zugang zu seiner KI-Funktion „Search Live“, mit der Nutzerinnen und Nutzer per Sprache und der Kamera interaktiv nach Informationen suchen können. Der KI-Suchassistent steht laut Google nun in mehr als 200 Ländern und Regionen sowie in Dutzenden Sprachen zur Nutzung bereit. Die Funktion wird sowohl für Android als auch iOS angeboten.

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Das Unternehmen hatte die „Search Live“-Funktion schon im vergangenen Juni in den USA eingeführt und später um die Kamerafunktion ergänzt. Damit können Nutzer etwa die Smartphonekamera auf ein Objekt richten und die KI nach Informationen fragen – etwa wie man ein Regal aufbaut oder andere Dinge. Googles KI-Assistent Gemini gibt darauf eine gesprochene Antwort sowie Links zu weiterführenden Informationen aus.

Die neue Funktion ist Teil des AI-Modes in der Google-App. Sie basiert laut Google auf dem neuen Audio- und Sprachmodell Gemini 3.1 Flash Live, das mehrsprachig ist und natürlichere Gespräche ermöglichen soll. Das neue Modell zeichnet sich dem Unternehmen zudem durch eine verbesserte Reaktionsgeschwindigkeit aus und ermöglicht laut Google „natürlichere und intuitivere Gespräche“. Der Zugriff ist auch über Google Lens möglich.

Mit dieser Funktion baut Google seine KI-gestützte Suche deutlich aus und positioniert sie stärker als sprachbasierten Echtzeit-Assistenten. Die Funktion hatte Google schon im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O im Mai 2025 präsentiert und dürfte nicht nur für Smartphones bestimmt sein, sondern auch für die in Entwicklung befindlichen Smart-Glasses auf Basis von Android XR, die im Laufe dieses Jahres erscheinen sollen.

Neben der globalen Bereitstellung der Search-Live-Funktion hat Google zudem angekündigt, die Echtzeit-Übersetzungsfunktion von Google Translate (Übersetzer) auch für iOS einzuführen. Damit können Nutzerinnen und Nutzer von iPhones die App verwenden, um Sprache in Echtzeit aufzunehmen und die Übersetzung über ihre Kopfhörer zu hören. Die Funktion steht laut Googles Ankündigung nun in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Großbritannien, Japan und Thailand zur Verfügung.

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Apple hatte eine ähnliche Funktion mit iOS 26 eingeführt. Sie kann zusammen mit aktuellen AirPods-Modellen verwendet werden.

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(afl)



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