Künstliche Intelligenz
Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.
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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.
Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.
Datenschutz-Vabanque-Spiel
Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.
Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.
Bürokratie-Hammer für Sicherheitsbehörden?
Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.
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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.
Herstellerverantwortung statt Nutzerbelastung
Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.
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(nie)
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Display-Ratgeber: Die besten Bildschirme für den Mac
Wer als Mac‑Nutzer einen passenden Monitor sucht, verliert schnell den Überblick. Das Angebot ist riesig, viele Displays ähneln sich auf den ersten Blick. Doch macOS reagiert manchmal empfindlich auf Pixeldichte und Skalierung, und Apples Anschlussphilosophie schränkt die Auswahl zusätzlich ein. Welcher Monitor harmoniert wirklich gut mit dem Mac, wie viel sollte man investieren – und auf welche Eigenschaften kommt es besonders an? Wir ordnen das Marktangebot nach Bildschirmgrößen, Auflösungen und Preisklassen ein, erklären die Mac-spezifischen Stolperfallen und sagen, wo sich Aufpreise lohnen – und wo nicht.
- Der Mac stellt andere Anforderungen an Monitore als ein Windows-PC.
- Relevante Unterschiede betreffen Pixeldichte, Skalierung und Anschlüsse.
- Der Artikel zeigt, wo das Geld gut angelegt ist – vom günstigen Zweitschirm bis zum farbtreuen Monitor für Medienarbeit.
Im Folgenden gehen wir die entscheidenden Kaufkriterien durch. Unsere Empfehlungen gelten für Macs mit Apple-Silicon-Chip; Intel-Macs berücksichtigen wir in diesem Ratgeber nicht. Am Ende des Artikels empfehlen wir einige Monitore, die sich in Tests von Mac & i und c’t bewährt haben.
Größe und Seitenverhältnisse
Prüfen Sie zunächst, wie viel Platz in der Höhe und der Breite auf Ihrem Schreibtisch zur Verfügung steht. Außerdem sollten Sie einen gewissen Sitzabstand einhalten. Bei Monitoren bis 27 Zoll sollte der Abstand zum Auge zwischen 50 und 90 Zentimetern liegen. Bei größeren Displays gilt ein Abstand von wenigstens einem Meter als angebracht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Display-Ratgeber: Die besten Bildschirme für den Mac“.
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Agentic AI: Konferenz zu Legacy-Migration und den Herausforderungen fürs Team
Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung hat sich in den letzten Jahren von der Generierung einfacher Funktionen mit Copilot und Co. zu agentischen Systemen entwickelt.
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Die Online-Konferenz betterCode() Agentic AI widmet sich am 6. Oktober 2026 zwei zentralen Themen im Zusammenhang mit KI-gestützter Softwareentwicklung: der Analyse und Modernisierung von Legacy-Code sowie den Herausforderungen für die Zusammenarbeit im Team durch die neuen Ansätze.
Legacy-Code und Teamarbeit
Bei der Migration von Legacy-Code zeigt Agentic AI seine Stärke, erfordert aber eine sorgfältige Planung und eine gute Aufteilung der zu migrierenden Codebasis.
Agentic AI ist nur effizient, wenn das gesamte Team mitspielt. Die betterCode() Agentic AI zeigt, wie Developer zu KI-Orchestratoren werden und welche Methoden und Tools bei der Umstellung helfen.
Sechs Vorträge zu zwei Schwerpunkten
Das Programm der Konferenz widmet sich vormittags dem Thema Legacy-Modernisierung:
- Knowledge-Graphen und agentische KI für die Legacy-Modernisierung
- Von Systemverständnis zu kontrollierter Veränderung
- Vom Code-Friedhof zur Domäne – KI-gestützte Legacy-Discovery
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Nachmittags stehen die Veränderungen und Herausforderungen für Entwicklungsteams im Fokus:
- Vom Coder zum AI-Orchestrator
- Von der Idee zum Code: Spec-Driven Development mit BMAD
- Erfahrungsbericht: KI-PS im gesamten Team auf die Straße gebracht
Bis zum 14. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.
Nach der Konferenz ist zusätzlich ein Workshop zur Legacy-Modernisierung geplant.
Wer über die betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
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Arbeitsagentur: Jobs in der IT-Branche haben Zukunft
Die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt sind nach Auffassung der Regionaldirektion der Bundesagentur noch nicht im Detail abschätzbar. Gleichzeitig rät der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens, von allzu düsteren Prognosen ab.
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Zwar könne es durchaus sein, dass zum Beispiel in der IT-Branche demnächst bislang typische Einsteigeraufgaben von der KI erledigt würden, sagte Behrens der Deutschen Presse-Agentur. Dabei könnten auch Arbeitsplätze wegfallen. „Aber es werden auch andere Jobs entstehen, die vielleicht KI nicht in dem Maße nutzen werden“, sagte er.
Grundsätzlich glaubt Behrens, dass Menschen in der IT-Branche auch in den nächsten Jahren einen sicheren Job haben werden. Immerhin sei die Digitalisierung ein Trend, der sich über alle Wirtschaftsbranchen und damit über den gesamten Arbeitsmarkt ziehe. „Die Potenziale und die tatsächlichen Auswirkungen der KI können wir noch gar nicht abschließend beschreiben“, sagte er.
Mehrere KI-Tools bei der Arbeitsagentur
Nach einer vor wenigen Wochen vorgestellten Studie des in München ansässigen Ifo-Instituts glaubt etwa jedes fünfte deutsche Unternehmen (19,2 Prozent), dass es leicht oder sehr leicht sein dürfte, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss mithilfe von KI zu ersetzen.
Nach diesen Vorstellungen sollen diese Fachkräfte durch eine Arbeitskraft ohne entsprechenden Abschluss ersetzt werden, die dann von KI unterstützt wird. „KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen“, sagte die an der Studie beteiligte Ifo-Forscherin Anna Ruffert.
KI auch bei der Arbeitsagentur selbst im Einsatz
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Behrens sagte, auch bei der Bundesagentur für Arbeit würden inzwischen KI-Anwendungen genutzt. Insgesamt 23 KI-Tools seien bei der Agentur im Einsatz. Dabei gehe es nicht darum, Jobs zu streichen, sondern den Mitarbeitern ihre Arbeit zu erleichtern. Diese KI-Anwendungen würden zum Beispiel dabei helfen, zu prüfen, ob Arbeitssuchende zu offenen Stellenangeboten passen. Auch bei der Organisation von Veranstaltungen werde KI bei der Arbeitsagentur genutzt.
(nen)
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