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Künstliche Intelligenz

Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung


Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.

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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.

Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.

Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.

Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.

Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.

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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.

Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.

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(nie)



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Thinkpad X13 Gen 7: Neue Prozessoren, unter 1 kg, 5G-Mobilfunk


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Das leichteste aktuelle Thinkpad bekommt ein Update: Lenovo aktualisiert das Thinkpad X13 mit neuen Intel-Prozessoren beziehungsweise AMDs jüngster Neuauflage. Zur Auswahl stehen Core Ultra 300 alias Panther Lake mit bis zu 16 CPU-Kernen und Pro-Versionen der Ryzen AI 400 mit bis zu 12 CPU-Kernen, jeweils flankiert von bis zu 64 GByte verlötetem LPDDR5X-8533-RAM.

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Lenovo macht das Thinkpad X13 Gen 7 dabei noch einige Gramm leichter: Die leichteste Konfiguration wiegt laut Datenblatt 930 statt bisher 960 Gramm. Der Wert gilt für Intel-Versionen mit dem kleineren 41-Wattstunden-Akku und ohne das optionale 5G-Mobilfunkmodul. Auf Wunsch gibt es einen stärkeren 54,7-Wh-Akku.

Die AMD-Versionen sind mit einem Mindestgewicht von 953 Gramm minimal schwerer, nutzen aber das gleiche Gehäuse aus einer Magnesiumlegierung. Auch die restlichen Spezifikationen sind identisch.


(Bild:

Lenovo

)

Zur Auswahl stehen zwei IPS-Display-Varianten, wahlweise mit oder ohne Touch-Support. Beide stellen 1920 x 1200 Pixel im 16:10-Format dar und schaffen 400 cd/m² Helligkeit. Laut Hersteller decken sie den sRGB-Farbraum ab.

Anschlussseitig kommen alle Versionen des Thinkpad X13 Gen 7 mit zweimal Thunderbolt 4 (als USB-C), HDMI 2.1, USB 3.2 Gen 1 (5 Gbit/s) Typ A und einer Audio-Kombiklinke. Akku und SSD lassen sich über die Unterseite austauschen. Zudem gibt es dort Zugriff auf den Steckplatz fürs Mobilfunkmodul.

Lenovo will im Laufe dieses Monats mit der Auslieferung des Thinkpad X13 Gen 7 beginnen. Der Startpreis liegt bei 1599 Euro. Zur Auswahl werden Windows- und Linux-Vorinstallationen stehen.

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Parallel kündigt der Hersteller Neuauflagen der größeren Thinkpads L14 (Gen 7) und L16 (Gen 3) an. Sie starten ebenfalls im Mai ab 1499 Euro. Hier gibt es unter anderem noch Ethernet-Buchsen. Auch diese Modelle bietet Lenovo mit Intel Core Ultra 300 und AMD Ryzen AI Pro 400 an.

Alle drei Thinkpads haben den typischen roten Trackpoint und die Maustasten oberhalb des Touchpads.


Zwei aufgeklappte Notebooks nebeneinander vor weißem Hintergrund

Zwei aufgeklappte Notebooks nebeneinander vor weißem Hintergrund

Thinkpad L14 Gen 7 und L16 Gen 3.

(Bild: Lenovo)


(mma)



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WWDC 2026: Apples KI-Jahr der Wahrheit | Mac & i-Podcast


Nach zwei Jahren wenig beeindruckender Apple Intelligence, groß angekündigten KI-Versprechen und stillen Verzögerungen muss Apple nun liefern: bei Siri, bei neuen hauseigenen KI-Funktionen und bei der zentralen Frage, wie tief sich andere wichtige KI-Anbieter in iPhones, Macs und iPads integrieren können. Als Basis für Apple Intelligence dienen künftig Googles Gemini-Modelle, dazu dürften zur Entwicklerkonferenz WWDC 2026 die ersten Details bekannt werden.

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In Episode 121 diskutieren Malte Kirchner und Leo Becker, ob und wie Apple einen solchen Spagat bewerkstelligen kann, ohne von Datenschutzversprechen und der bisherigen KI-Architektur abzuweichen. Wir blicken auf die bewegte Geschichte von Siri, vom Start mit dem iPhone 4s über Jahre der Stagnation bis zum ChatGPT-Schock und Apples Neustart-Versprechen. Außerdem sprechen wir über mögliche neue Funktionen rund „visuelle Intelligenz“ und Gerüchte rund um AirPods mit integrierten KI-Kameras. Thema ist auch die Zukunft von Liquid Glass und ein Blick auf Zustand und Verbesserungsbedarf bei allen Apple-Betriebssystemen von iOS über iPadOS, macOS und watchOS bis zu tvOS und visionOS.

Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.

Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.


(lbe)



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Digitaler Euro: Datenschützer fordern echtes digitales Bargeld statt Überwachung


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Die europäische Finanzlandschaft steht vor einer Zäsur: Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet an einer digitalen Antwort auf das schwindende Bargeld, wofür das EU-Parlament gerade einen rechtlichen Rahmen absteckt. Doch der Erfolg des digitalen Euro hängt an einem seidenen Faden: dem Vertrauen der Bürger in ihre Privatsphäre. In einer gemeinsamen Stellungnahme mahnen die französische und die deutsche Datenschutzbehörde, die CNIL und die BfDI, dass das digitale Zahlungsmittel nur dann eine Chance habe, wenn es die Anonymität von Münzen und Scheinen technisch abbilde.

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Aktuell wird der europäische Zahlungsverkehr von einer Handvoll außereuropäischer Konzerne kontrolliert. Über 60 Prozent der Kartenzahlungen in der Eurozone wurden zuletzt von nur zwei US-Anbietern abgewickelt. Visa und Mastercard sitzen so auf einem Schatz aus Transaktionsdaten, die sie umfangreich für kommerzielle Zwecke auswerten können. Der digitale Euro soll hier ein souveränes Gegengewicht bilden: Ein öffentliches Gut, das nicht auf Profitmaximierung, sondern auf den Werten der EU basiert.

Für CNIL und BfDI steht fest: Der digitale Euro muss den Status quo verbessern, nicht nur eine weitere digitale Spur hinterlassen. In ihrem Papier fordern die Datenschützer Privacy by Design, wobei die Privatsphäre direkt in der technischen Architektur verankert wird. Prinzipiell verlangte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) schon 2021, dass über den digitalen Euro Nutzertransaktionen nicht im gesamten Zahlungssystem verfolgbar sein dürften.

Laut den Datenschützern sind derzeit zwei Varianten vorgesehen. Der „Online-Modus“ ähnelt klassischen E-Geld-Systemen, bei denen Zahlungsdienstleister die Konten verwalten. Hier fordern die Behörden eine strikte gesetzliche Pflicht zur Pseudonymisierung. Die Zentralbanken betreiben zwar die Infrastruktur, dürften aber niemals die Identität der zahlenden Personen sehen. Um eine spätere De-Pseudonymisierung durch Datenabgleiche zu verhindern, schlagen CNIL und BfDI die Nutzung dynamischer Identifikatoren vor, die sich regelmäßig erneuern.

Das innovativste Element des Projekts ist der „Offline-Modus“. Dabei handelt es sich um eine Form von digitalem Geld, das lokal auf einem Smartphone oder einer Karte gespeichert wird und ohne Netzverbindung von Gerät zu Gerät fließen kann. Die Datenschützer unterstützen diesen Ansatz, der auf einer Token-Architektur basiert. Dabei entstehen strukturell keine Zahlungshistorien bei zentralen Stellen: die Transaktion bleibt so privat wie der Tausch eines 10-Euro-Scheins auf dem Flohmarkt.

Expertenberichte bestätigen, dass eine solche Lösung technisch machbar sei und gleichzeitig Risiken wie das mehrfache Ausgeben derselben digitalen Einheit (Double Spending) minimiere. Dieser Modus wäre vor allem für Zahlungen im Nahbereich unterhalb bestimmter Obergrenzen gedacht und stellt das eigentliche „digitale Bargeld“ dar.

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Ein weiterer Eckpfeiler der europäischen Strategie ist die Nicht-Programmierbarkeit. Im Gegensatz zu digitalen Währungen in anderen Regionen wie dem digitalen Yuan soll der digitale Euro nicht an Bedingungen geknüpft werden können. Es wird keine Verfallsdaten oder Einschränkungen auf bestimmte Warengruppen geben. Damit bleibt er ein neutrales gesetzliches Zahlungsmittel, das den Status der öffentlichen Währung auch im digitalen Raum sichert.

Um die Stabilität des Bankensystems nicht zu gefährden, werden für das Halten digitaler Euros Obergrenzen diskutiert. Die EZB prüft derzeit Limits zwischen 500 und 3000 Euro. Aus Sicht der Datenschützer sind diese Grenzen praxisnah festzulegen: Es müssten Alltagstransaktionen in einer Höhe möglich sein, die mit heutigen Obergrenzen vergleichbar sind. Einige EU-Länder haben das Limit hier bereits bei 1000 Euro gesetzt.

Der EZB-Zeitplan sieht vor, ab Anfang 2027 technische Beta-Versionen der Architektur unter realen Bedingungen zu testen. Läuft alles nach Plan, könnten die Bürger der Eurozone ab 2029 mit dem digitalen Euro bezahlen. Ob sie ihre digitale Geldbörse dann wirklich zücken, wird auch davon abhängen, ob die EZB den Empfehlungen von Daten- und Verbraucherschützern folgt. Demnach soll sie ein Bezahlsystem schaffen, das die Freiheit des Bargelds in die digitale Welt überträgt.


(wpl)



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