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Missing Link: Die Bewährungsprobe kommt erst noch


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Jahrelang wurde darüber diskutiert, vor einem Jahr wurde es dann – überraschend – doch eingeführt: das Digitalministerium. Genauer gesagt das „Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung“ – was auch schon einen Hinweis darauf gibt, wie das Haus angelegt wurde. Doch was steht nach einem Jahr auf der Habenseite, wo ist die Merz-Regierung digitalpolitisch im Soll?

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Als der Bundeskanzler Friedrich Merz vor fast einem Jahr Karsten Wildberger aus dem Hut zauberte, fragte sich ein Großteil der Berliner Journalisten: Wer? Wildberger war Chef von Ceconomy, dem Konzern hinter den Marken Saturn und Mediamarkt. Ein Elektronikhändler mit Filialbetrieb und Onlineshop. Kann so einer Bundespolitik? Ein Manager im Ministerium?

Eines lässt sich nach einem Jahr konstatieren: Karsten Wildberger ist bislang nicht gescheitert. Er trat in die CDU ein, hielt sich zu Beginn tapfer an seinen Manuskripten fest, die ihm im Ministerium geschrieben wurden und die er an den Wochenenden im glasfaserlosen Zuhause weiter bearbeitete. Fleißig und ambitioniert, das ist das Wortpaar, was aus seinem Umfeld, von Koalitions- und auch von Oppositionspolitikern immer wieder fällt. Er ist anders als die meisten Minister der schwarz-roten Bundesregierung. Wildberger ist, und meist ist das positiv gemeint, tief in den Themen.

Als langjähriger Manager der Telekombranche ist er mit vielen Details vertraut, über die vorher für Glasfaser und Mobilfunk zuständige Minister lange Unterlagen vorgelegt bekamen, und am Ende nicht immer alles verstanden hatten. Und auch bei anderen Zuständigkeiten, etwa bei Datennutzung und KI, ist der gelernte Physiker tiefer im Film als alle zuvor damit befassten Minister. Und bei agentischer KI, da leuchten die Augen des Ministers, wenn er ins Erzählen kommt, wie er damit herumexperimentiert und was KI für die Menschheit bedeuten wird.

Deshalb läuft es nun, so erzählen es Menschen aus seinem neu zusammengesetzten Ministerium, eben andersherum: Der Minister fordert bei der Fachebene weitere Informationen ab, definiert höchstselbst Zeitpläne, Featurerequests, Key Performance Indicators. Wenn Wildberger „KPI“ sagt, dann klingt das nicht wie von einer Beraterfolie abgelesen. Wildberger meint messbare Erfolge. Er ist ein Mensch, der in Produktprozessen denkt. Und wenn das heißt, dass der Minister mit dem zuständigen Referenten den Sachstand besprechen will, dann ist auch das bei Wildberger Normalität. Aus Beamtenkreisen heißt es, dass Wildberger mit langen Berichtslinien nichts anfangen kann. Beispielhaft können die wie folgt ablaufen: Der Referent schreibt dem Referatsleiter den Sachstand, dieser wird dem Unterabteilungsleiter zur Weiterleitung an den Abteilungsleiter gegeben. Jener legt das Schreiben dem Staatssekretär vor, und dann, wenn es für relevant genug erachtet wird, wird der Sachstand auch dem Minister nach dem Stille-Post-Prinzip kondensiert zur Kenntnis gebracht.

Wildberger hat derzeit einen entscheidenden Vorteil: Er ist der Mann, der dem Rest des Kabinetts Schmerzen ersparen soll. Dass er selbst sein Ministerium nicht als „bad bank“ sieht, also als die Zwischen- oder Endlagerstätte für gescheiterte Projekte, hat Wildberger von vornherein klargemacht. Er hat die Flucht nach vorn angetreten, versteht sich als Chief Product Officer: der Mann, der konkrete Versprechungen macht, wann die digitale Brieftasche kommt: am 02. Januar 2027.

Wildberger ist inzwischen der Mann, der definiert, was sie leisten können muss. Auch gegen starke Bedenken. Und der mit der Bürger-App den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen neu schaffen will. Der Staat soll spürbar digitaler werden, Wildberger will Prozesse nicht erst mühsam einzeln verändern, sondern sie erst einmal per KI-Unterstützung für Bürger und Unternehmen benutzbarer machen. Denn das geht schneller als die vielen zähen Schritte wie Registermodernisierung, NOOTS-Staatsvertrag, Deutschland-Stack und die anderen einzelnen Bausteine für den für Bürger unsichtbaren Teil unter der digitalen Staatshaube überhaupt vorankommen können.

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Wildberger muss hingegen schnell performen. Und setzt Teile der Korrektive außer Kraft, die in Ministerien normalerweise wirken. Was langsam und behäbig ist, hat zwar längst nicht immer einen Grund. Aber häufig erspart es hinterher eine Menge Ärger, wenn aus unterschiedlichen Perspektiven gründlich auf Probleme geschaut wurde – auch wenn es nervig ist. Doch für Bedenken findet Wildberger nur wenig Zeit.

Der Minister macht sich damit angreifbar. So wie er es von anderen fordert, gilt auch für ihn: Seine Erfolge müssen kommen. Sie müssen messbar sein und vor allem, so betonen es die Spitzen von CDU, CSU und SPD immer wieder, sollen die Reformen spürbar sein. Und zwar nicht nur im negativen, sondern auch im positiven Sinne. Und das soll Wildberger leisten, findet Friedrich Merz, der laut einer ministeriumsinternen Ankündigung zur Geburtstagsparty Anfang Mai erwartet wird. Wildberger ist auch ein Jahr nach dem Start der Mann des Kanzlers im Amt. Dass der Politikneuling scheitert, ist dabei alles andere als ausgeschlossen.

Denn jedes seiner Projekte kann vor die Wand fahren. Die Nervosität ist den Beteiligten anzumerken. Der Minister drängelt, die Technik muss liefern. Und eine Gewissheit steht im Raum: bei den Vorhaben, die direkt die Bürger betreffen – allen voran digitale Brieftasche und Verwaltungsplattform – ist das Abliefern unausgereifter Bananensoftware keine Option. Ein Schuss pro Projekt. Und sitzt dieser nicht, werden Karrieren enden, Behörden Kompetenzen verlieren, Unternehmen Aufträge.

Versteht man Digitalpolitik als Daten, KI, digitale Infrastrukturen, Rechenzentren und Verwaltungsmodernisierung, dann ist Wildberger ein nach wie vor ungewöhnlicher Minister, aber im Job angekommen. Er leitet seine staatliche Produktagentur so, wie er es für richtig hält. Der Migrationsprozess von Kupfer-DSL zu Glasfaser? Als das Ministerium in dem komplexen Kontext seine Ideen eigentlich finalisiert hatte, hatte der Minister ein paar Ergänzungen, die noch nicht abgesprochen waren. Dass er nun nach weniger als einem Jahr vor wenigen Tagen seine Staatssekretärin vor die Tür setzte, wurde vor allem als Zeichen nach innen gedeutet: Verbindliche Freundlichkeit sei nicht mit Laissez-faire zu verwechseln.

Begreift man das Digitalministerium jedoch auch als politischen Gestaltungsort, an dem die Grundzüge definiert werden, wie die Gesellschaft künftig in der Digitalisierung miteinander und füreinander agieren soll, dann fällt eines auf: Wildberger fühlt sich mit diesen Debatten nicht wirklich wohl. Dieser Teil von Politik ist ihm fremd, für ihn geht es um Ratio und Wahrscheinlichkeit. Digitale Souveränität? Keine theoretische Frage, sondern eine konkreter Fähigkeiten, die mit marktwirtschaftlichen Mitteln und staatlichen Anreizen herbeizuführen ist.

Man kann dem Minister beim Denken förmlich zuschauen, wenn es in ihm arbeitet und er hin und wieder beim Sprechen stolpert, weil er schon wieder einen halben Gedanken weiter war, als die Zunge es zuließ. Vorratsdatenspeicherung? Er hat da nichts gegen einzuwenden, für ihn ergibt das Sinn. Chatkontrolle und Inhaltedurchsuchung? Verschlüsselung brechen wäre nicht sinnvoll, aber am Kinderschutz wolle er keine Abstriche machen. Und es gehe ja auch nicht um ein allgemeines Brechen von Verschlüsselung. Datenschutz? Der sei wichtig, betont er immer wieder. Ob das aber informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen heißt oder eher eine bessere Datensicherheit?

In den vergangenen Monaten betonte Wildberger immer lauter, dass es bei der Datennutzung vor allem um Industriedaten gehen müsse, die gar nicht personenbezogen seien. Aber wenn es um die EUDI-Wallet geht, seinen Liefernachweis, sind viele Bedenken für ihn fehl am Platze. Und in Brüssel wundern sich Politiker über die neuen Positionen der Bundesrepublik. Dass Wildberger auch für den Digital Services Act mit zuständig ist, für viele weitere Aspekte der Digitalisierung eine politische Rolle hat: derzeit ist das nachrangig. Für Wildberger heißt Digitalpolitik derzeit primär Digitalisierungspolitik und KI. Für den Staat und für die Wirtschaft und dadurch für die Gesellschaft.

Und zwar möglichst handfeste Politik, mit Ergebnissen. Weshalb es falsch wäre, bei Wildbergers Aufgabe nach einem Jahr Schwarz-Rot nur auf ihn zu schauen. Seine Digitalpolitik ist bislang kein großer Streitpunkt – obwohl es dazu gute Gründe gäbe.



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Ab Raspberry-Pi-Format: Einplatinencomputer mit Intel Core 300 „Wildcat Lake“


Die im April von Intel vorgestellte CPU-Baureihe Core 300 alias Wildcat Lake nutzen immer mehr Hersteller als Nachfolger der ältlichen N-Prozessoren. Der taiwanische Hersteller kündigt mehrere Einplatinencomputer (UP-Boards) und Minirechner an, die mit Core-300-Chips bestückt sind. Die Vorgänger nutzten x86-Prozessoren wie Intel N100 (Alder Lake-N), N150 oder Core 3 N355 (Twin Lake).

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Die Platine des Aaeon UP WCL hat wie beim Raspberry Pi ungefähr das Format einer Bezahlkarte. Er soll mit Core 3 304 (1 P- und 4 E-Kerne), Core 5 320 (2P/4E) oder Core 7 350 (2P/4E) bestellbar sein sowie mit bis zu 24 GByte LPDDR5-RAM und 256 GByte UFS-Flash.

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Auf den Produktfotos von Aaeon fehlt der Kühlkörper. Allerdings kann der Core 300 auf 10 bis 15 Watt TDP eingestellt werden, und Aaeon nennt 30 bis 36 Watt typische Leistungsaufnahme. Daher dürfte ein Lüfter nötig sein, den das Datenblatt auch erwähnt (Active cooling).

Dank der bis zu zwei P-Kerne verspricht der Aaeon UP WCL wesentlich höhere Rechenleistung als bei einem Raspberry Pi 5. Außerdem hat das Board leistungsfähigere Schnittstellen: 3 × USB-A mit 10 Gbit/s, Ethernet mit 2,5 Gbit/s und eine M.2-Fassung. Leider verrät Aaeon bisher nicht, wie viele PCIe-Lanes welcher PCIe-Generation zum Einsatz kommen.

Eine USB-C-Buchse hat der UP WCL nicht und auch nur eine HDMI-2.1-Buchse. Es gibt auch nur 10 GPIO-Anschlüsse. Die Stromversorgung erfolgt mit 12 Volt Gleichspannung.

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Preise und Lieferterrmine nennt Aaeon bisher nicht.

Der deutlich größere Aaeon UP Nexus WCL hat vor allem mehr Anschlüsse und Schnittstellen, darunter USB-C. Allerdings liefert die Buchse keine DisplayPort-Signale an einen Monitor, beherrscht aber immerhin USB 3.2 Gen 2×2 mit 20 Gbit/s. Den im Core 300 integrierten Controller für USB4/Thunderbolt 4 nutzt Aaeon nicht.


(ciw)



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Tödlicher Titanic-Tauchgang: Keine Vorschriften für solche Tauchboote


Bei einer Besichtigungsfahrt zum Wrack der Titanic am 18. Juni 2023 implodierte das Tauchboot Titan. Alle fünf Personen an Bord waren sofort tot. Das Tauchboot war nirgends registriert. Das Begleitschiff war kanadisch und vom Hafen St. John’s in Neufundland ausgelaufen, weshalb die kanadische Verkehrssicherheitsbehörde TSB (Transportation Safety Board) die Todesfahrt untersucht hat. Am Mittwoch hat sie ihren Bericht M23A0169 veröffentlich. Darin beschreibt sie zahlreiche Mängel und spricht sechs Empfehlungen aus.

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Das Design der Titan war einzigartig und ungeprüft. Gebaut und betrieben wurde es von einer kleinen US-Firma namens Oceangate. Sie hat allerdings nicht überprüft, ob die von ihr getroffenen Annahmen über Material und Konstruktion auch wirklich zutrafen. Damit war völlig unklar, wie viele Tauchgänge die Kohlefaserhülle aushalten würde.


Aufrisszeichnung

Aufrisszeichnung

Schema der Titan

(Bild: TSB/Daniel AJ Sokolov)

Zwar war ein System eingebaut, dass den Materialstress erhob, doch wurden dessen Daten nicht regelmäßig ausgewertet. Zusätzlich gab es zwei Warnsystemen, die bei Problemen Alarm schlagen sollten. Eines funktionierte nicht. Ob das andere überhaupt so früh gewarnt hätte, dass Titan den über drei Stunden langen Tauchvorgang durchführen hätte können, hat Oceangate nie verifiziert.

Hinzu kam, dass die Firma mangelhaftes Kohlefasermaterial eingesetzt hat: billige Ausschussware, die beim Flugzeugzusammenbauer Boeing durchgefallen war. Dieses bekannt schlechte Material wurde dann auch noch unsachgemäß verbaut, gelagert und transportiert. Für den konkreten Unfall ohne Belang, aber beispielhaft für die Sicherheitskultur, war, dass die Titan keine von Innen zu öffnende Luke hatte. Außenstehende mussten Schrauben entfernen, um die Insassen aussteigen zu lassen.

Zudem war der Notfallplan völlig unzureichend. Das Begleitschiff hatte keine Möglichkeit, Titan unter Wasser zu orten. Theoretisch vorgesehen war der Einsatz von Tauchrobotern, sollte Titan nicht selbständig auftauchen können. Doch gab es keine Verträge mit Betreibern passender Tauchroboter. Dabei beschränkte sich die Lebenserhaltung für Titan-Insassen auf nur 96 Stunden. Passende Tauchroboter zu finden und vor Ort zu bringen dauerte dann auch deutlich länger.

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Diplomatisch fasst der kanadische Bericht die Zustände bei Oceangate, die zu dem tödlichen Unfall beigetragen haben, zusammen: „Das Risikomanagement Oceangates wurde durch Struktur und Zusammensetzung der Firma behindert und durch Machtverhältnisse sowie soziale und psychologische Faktoren beeinflusst.“ Wie schon aus einem US-Untersuchungsbericht zur tödlichen Titanic-Tauchfahrt bekannt ist, legte Firmenchef Stockton Rush nur mäßigen Wert auf Sicherheit.

Rush setzte auf Trial-and-Error und reagierte spontan auf Probleme. Mehrere Personen, die intern auf Sicherheitsrisiken hingewiesen hatten, verließen das Unternehmen oder wurden gegangen. Einer erstattete Anzeige bei der US-Arbeitssicherheitsbehörde OSHA, wurde durch eine Klage Oceangates aber zum Schweigen gebracht. Zum Zeitpunkt des Unglücks hatte Oceangate gar keinen Entwicklungsleiter mehr.

Firmenchef Rush kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Er ist eines der fünf Todesopfer.

Wasserfahrzeuge müssen in einem einzelnen Land registriert sein, das dann zuständig ist. Doch hat Oceangate seine Titan nirgends registriert. Einen Anlauf zu einer Registrierung auf den Bahamas hat die Firma wieder abgebrochen, nachdem dessen Behörde die notwendigen Voraussetzungen erklärt hatte, hält der kanadische Bericht fest.

Doch auch Registrierung bedeutet nicht, dass das Wasserfahrzeug zertifiziert sein muss. Konkret in Kanada fällt nur etwa ein Viertel der registrierten Flotte unter die Zertifizierungspflicht (abhängig von Größe und Maximalzahl etwaig beförderter Passagiere). Der Rest muss ebenfalls Betriebs- und Sicherheitsvorschriften einhalten. Ob sie das tun, wird nicht laufend behördlich geprüft. Das kanadische Verkehrsministerium setzt auf „risikobasierte“ Inspektionen.

Ausländische Schiffe, die in kanadische Häfen einlaufen, müssen sich vorab melden und können dann im Hafen untersucht werden. Das gilt allerdings erst ab 500 Bruttotonnen und nicht für Wasserfahrzeuge, die als Fracht durch andere Fahrzeuge importiert werden, wie es bei der Titan der Fall war.

Vor allem aber gibt es keine verpflichtenden Normen für Design, Herstellung und Betrieb von Tauchbooten. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat zwar Richtlinien erarbeitet (Maritime Safety Committee Circular 981), deren Befolgung aber freiwillig ist. Daher empfiehlt die kanadische Verkehrssicherheitsbehörde dem Verkehrsministerium, sich bei der IMO dafür starkzumachen, diese Richtlinien in internationale Verträge oder Normen aufzunehmen.

Zusätzlich sollte die Monarchie die Einhaltung der Richtlinien für alle Tauchboote vorschreiben, die in Kanada registriert sind, ein kanadisches Begleitschiff haben oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor den Küsten des Landes betrieben werden. (Die Titanic liegt außerhalb dieser Zone, Anmerkung.)

Drei weitere Empfehlungen zielen auf bessere Kommunikation zwischen Behörden sowie konkrete Definition von Risikofaktoren, die behördliche Inspektionen auslösen ab. Der sechste Rat betrifft bessere Zusammenarbeit zwischen der Mannschaft eines Tauchbootes und der Crew seines Begleitschiffes.


(ds)



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Neuer Regulierungsärger für Apple: Italien leitet DMA-Untersuchung ein


Apple droht neuer Regulierungsärger in der Europäischen Union (EU): Mit der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM wird die Untersuchung diesmal nicht von der EU-Kommission in Brüssel, sondern aus einem EU-Mitgliedsland angestoßen. Die Wettbewerbshüter in Italien wollen überprüfen, ob Apple auf iPhone und iPad die iCloud gegenüber alternativen Cloudanbietern bevorzugt – und ob dies mit den Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) vereinbar ist. Im Falle eines Verstoßes drohen Apple empfindliche Strafen, die von der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde ausgesprochen werden können.

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In dem formellen Beschluss zur Einleitung einer Untersuchung gegen Apple vom 9. Juni 2026 werden zwei Beispiele genannt, in denen alternative Cloudanbieter gegenüber Apple benachteiligt sein sollen. Erstens soll nur über die iCloud ein vollständiges Geräte-Backup mit Apps, Nachrichten und Einstellungen möglich sein. Und zweitens verwehre Apple Cloud-Mitbewerbern auch, dass ihre Dienste gleichwertig für die Hintergrundsynchronisierung und andere iCloud-Funktionen eingesetzt werden.

Bei Apple zeigt man sich überrascht über den plötzlichen Vorstoß aus Italien: „Die neuen Bedenken zu iCloud kamen in unseren ausführlichen Gesprächen mit der Europäischen Kommission zu Interoperabilität nie zur Sprache.“ Die EU-Kommission habe Apples DMA-Verpflichtungen zuletzt auch im Streit um Siri AI und den Digital Markets Act thematisiert, heißt es in einer Stellungnahme Apples, die heise online vorliegt. Apple arbeite gewissenhaft daran, seinen Verpflichtungen unter dem DMA nachzukommen. „Wir freuen uns auf den Austausch mit der italienischen Behörde, um ihre Bedenken im Detail zu besprechen und auszuräumen.“

Das Verfahren – laut Medienberichten die erste nationale DMA-Untersuchung in Italien – geht offenbar auf einen Whistleblower-Hinweis zurück, der am 9. April 2025 bei der Behörde eingegangen ist. Es ist unklar, ob es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Konkurrenten handelt. Nach der ersten Meldung erhielt die Behörde weitere Ergänzungen am 24. Juli 2025 und am 16. Februar 2026.

Apple habe nun 60 Tage Zeit, eine Anhörung zu beantragen. Das Verfahren müsse bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Die EU-Kommission wurde laut der italienischen Behörde am 8. Juni 2026 informiert.

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Es ist nicht die erste Begegnung Apples mit der italienischen Behörde: Bereits im Dezember 2025 erhielt Apple von der AGCM einen Bußgeldbescheid über 98,6 Millionen Euro. Die Behörde warf Apple Missbrauch seiner beherrschenden Stellung im App-Markt vor. Konkret ging es um die App Tracking Transparency, die von App-Entwicklern verlangt, dass diese sich für das Tracking von Usern zuerst das Einverständnis der Nutzer einholen müssen.

Apple wurde von der EU-Kommission 2023 (für iOS) und 2024 (für iPadOS) als Gatekeeper eingestuft. Derzeit streitet Apple mit der EU-Kommission auch darum, ob der DMA Siri AI von iPhones in der EU fernhält – iOS 27 soll ohne die neue KI-Siri in die EU kommen. Damit gelten für Apple besondere Pflichten, etwa die zur Interoperabilität nach Artikel 6, Absatz 7 des DMA. Apple und andere Gatekeeper müssen damit Funktionen für Mitbewerber gleichberechtigt öffnen.


(mki)



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