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Künstliche Intelligenz

KI-Transparenz: EU-Kommission konkretisiert Regeln gegen digitale Täuschung


Mit der Veröffentlichung eines detaillierten Leitlinienentwurfs zum Artikel 50 des AI Acts am Freitag will die EU-Kommission Licht in das Dunkel automatisierter Interaktionen und künstlich erzeugter Inhalte bringen. Das Regelwerk unterscheidet dabei vier zentrale Kategorien, für die spezifische Transparenzpflichten gelten sollen.

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Im Fokus stehen zunächst interaktive KI-Systeme wie Sprachassistenten oder Chatbots. Diese sollen nach den Vorstellungen der Kommission so gestaltet sein, dass Nutzer unmissverständlich über ihr künstliches Gegenüber informiert werden. Anbieter können dabei selbst entscheiden, wie sie das machen, solange auch Kinder und andere besonders schützenswerte Gruppen effektiv geschützt werden.

Eine zweite Säule betrifft die Erstellung künstlicher Bilder, Videos oder Texte. Diese müssen künftig in einem maschinenlesbaren Format markiert sein und zudem „auffindbar als künstlich generiert oder manipuliert“ gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung unterliegt strengen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen, heißt es im dritten Teil.

Besonders im Zentrum der Aufmerksamkeit steht aktuell die vierte Kategorie: Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen dem Entwurf zufolge klar als solche deklariert werden. Ausnahme: Sie dienen offensichtlich künstlerischen oder satirischen Zwecken. Die EU-Gesetzgeber einigten sich vorige Woche bereits auf ein Verbot von KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes produzieren („Nudifier-Apps“).

Die Kommission plant weitere praxisnahe Privilegien, um Innovationen und private Freiheiten nicht unnötig einzuschränken. So bleiben rein assistierende Funktionen wie eine automatische Grammatikkorrektur von den strengen Regeln befreit, wenn sie den Inhalt nicht „wesentlich verändern“.

Eine „rein persönliche, nicht-berufliche Tätigkeit“ soll von den Pflichten befreit bleiben. Wer lediglich eine KI-generierte Weihnachtskarte im privaten Kreis verschickt, muss diese also nicht kennzeichnen. Sobald jedoch privat erstellte Inhalte, die „Einfluss auf die politische Meinung nehmen können“, auf sozialen Plattformen verbreitet werden, greift die Kennzeichnungspflicht.

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Betroffenen Unternehmen und Behörden sollen die Leitlinien helfen, die KI-Verordnung in „kohärenter, wirksamer und einheitlicher Weise“ einhalten zu können. Da die Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten, bleibt den Akteuren noch ein wenig Zeit für die technische Anpassung.

Die Kommission betont dabei die geteilte Verantwortung im Informationsökosystem: Auch Plattformen, die selbst keine KI-Inhalte erstellen, ermutigt sie, bestehende Kennzeichnungen beizubehalten. Das soll mit dazu beitragen, dass Nutzer nicht auf Täuschungen hereinfallen.

Interessierte haben bis zum 3. Juni die Option, sich im Rahmen einer Konsultation zu dem Vorschlag zu äußern. Die finale Fassung der Leitlinien soll kurz darauf stehen.

Die Kommission will ein wirksames Instrument gegen die Erosion der Wahrheit im digitalen Raum etablieren. Bürger sollen künftig jederzeit wissen, ob sie mit einem Algorithmus kommunizieren oder ob ein spektakuläres Video tatsächlich der Realität entspricht. Durch die enge Verzahnung der Initiative mit dem Verhaltenskodex für KI-Anbieter unterstreicht sie zugleich den ganzheitlichen Ansatz der europäischen Regulierung. Diese soll sowohl rechtliche Klarheit bringen als auch technologisch machbar sein.


(vbr)



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Windows 10: ESU-Updates bis Oktober 2027 verlängert


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Die Gnadenfrist für Windows 10 wird verlängert: Eigentlich sollten die Extended Security Updates (ESU) für Privatkunden im Oktober 2026 auslaufen. Nun hat Microsoft aber ohne große Ankündigung seine Supportartikel aktualisiert und weist lediglich in einer Fußnote auf die Änderung hin. Das Datum, an dem PCs im ESU-Programm das letzte Mal ein Sicherheitsupdate bekommen, ist jetzt der 12. Oktober 2027.

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Auf Rechnern, die bereits für ESU registriert sind und Sicherheitsupdates bekommen, wird laut Microsoft kein weiterer Eingriff nötig; die Updates laufen nach Oktober 2026 einfach weiter. Auch an der Vorgehensweise, um noch nicht registrierte Windows-10-Installationen ins ESU-Programm zu setzen, ändert sich nichts.

Microsoft hatte ESU für Privatkunden bereits Ende 2024 angekündigt und im Sommer 2025 spezifiziert. Nach einigen Querelen um die Rechtmäßigkeit der Nutzungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Teilnahme am ESU-Programm gratis, sofern man im EWR wohnt und sich mit einem Microsoft-Konto an Windows 10 anmeldet. Ansonsten kostet es einmalig rund 30 Euro – der Preis bleibt trotz der Verlängerung offenbar gleich.

Unabhängig davon läuft das ESU-Programm für Firmenkunden: Diese haben keine Option, die erweiterten Sicherheitspatches gratis zu bekommen. Für Firmen lassen sich die ESU-Updates bis zu drei Jahre lang hinzubuchen; zudem haben sie gestaffelte Preise. Das erste Jahr kostet rund 60 Euro pro Rechner, fürs zweite Jahr verdoppelt sich der Preis auf rund 120 Euro und im dritten nochmals auf 240 Euro.

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(jss)



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Mars-Rover Perseverance: Marathon absolviert und aus dem All fotografiert


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Der NASA-Rover Perseverance hat auf dem Mars die Marathondistanz absolviert und wurde aus diesem Anlass aus der Umlaufbahn heraus fotografiert. Das hat die US-Weltraumagentur jetzt öffentlich gemacht und die Aufnahme der Kamera HiRISE (High-Resolution Imaging Science Experiment) dazu veröffentlicht. Die Kamera befindet sich an Bord des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO), das Foto stammt vom 13. Juni. Einen Tag später hatte Perseverance die 42,195 km geschafft, nach gerade einmal fünf Jahren und vier Monaten auf Rädern. Vor Perseverance hat mit Opportunity nur ein einziger Rover diese Distanz auf einem anderen Himmelskörper zurückgelegt, der hat dafür aber elf Jahre und zwei Monate benötigt.

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Die Satellitenaufnahme zeigt Perseverance jetzt als grünlichen Punkt inmitten der roten Gesteinswüste des Mars. Der Rover befindet sich westlich des Jezero-Kraters, in dem er vor über fünf Jahren gelandet ist und dessen Rand er inzwischen überwunden hat. Zu sehen sind auch seine Spuren als zwei unterscheidbare Streifen, die sich durch das Gelände schlängeln. Für den Mars Reconnaissance Orbiter ist eine Aufnahme wie diese schon Routine, die Sonde kreist seit 20 Jahren um den Mars und hat dort bereits so einige Geräte fotografiert. Vor 14 Jahren hat der Satellit beispielsweise zum ersten Mal Curiosity abgelichtet. Der Rover ist weiterhin aktiv, hat aber erst rund 37 km absolviert.

Perseverance ist seit dem Februar 2021 auf dem Mars unterwegs und hat dort inzwischen 43,09 km zurückgelegt. Der Rover sucht in einem ehemaligen Delta nach Spuren von Leben. Begleitet wurde er lange von dem kleinen Helikopter Ingenuity. Der sollte eigentlich nur unter Beweis stellen, dass motorisierte Fluggeräte auf dem Mars überhaupt abheben können. Weil er das aber so gut gemeistert hat, durfte er danach noch die Gegend erkunden. Erst nach 72 Flügen war Anfang 2024 abrupt das Ende des zähen Fluggeräts erreicht. Im vergangenen Herbst wurde publik gemacht, dass Perseverance mögliche Spuren von mikrobiologischem Leben gefunden hat. Ein abschließendes Urteil über die Entstehungsgeschichte der fraglichen Stoffe ist anhand der Daten aber nicht möglich.


(mho)



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AWS und Azure: EU-Kommission knöpft sich Cloud-Riesen wettbewerbsrechtlich vor


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Die EU-Kommission zieht die Daumenschrauben für Amazon und Microsoft weiter an. Nach einer Marktuntersuchung kamen die Brüsseler Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss, dass die Cloud-Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als sogenannte Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollten.

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Die Regierungsinstitution will mit der Initiative, die sich vorige Wochen prinzipiell bereits abzeichnete, ihren regulatorischen Zugriff auf den IT-Unterbau ausweiten. Bisher galten die strengen Wettbewerbsregeln vor allem für klassische Plattformdienste wie Suchmaschinen oder Messenger. Dass AWS und Azure nun ins Visier geraten, ist eine Besonderheit: Beide Dienste verfehlen eigentlich die quantitativen Schwellenwerte des DMA, die sich an festen Nutzerzahlen orientieren.

Trotzdem sieht die Kommission in den beiden größten Cloud-Anbietern in der EU ein Nadelöhr zwischen Firmen und deren Endkunden. Ihre operative Kapazität, die immensen Investitionen und die über Jahre zementierte Marktführerschaft rechtfertigen laut den Wettbewerbswächtern diesen Schritt.

Ein Treiber für diese Entwicklung ist der KI-Boom. Cloud-Rechenzentren bilden das Rückgrat für das Trainieren und den Betrieb von KI-Modellen. Die Kommission stellt fest, dass Amazon und Microsoft über ihre umfangreichen Portfolios an eigenen KI-Werkzeugen sowie strategische Partnerschaften der Nachfrage nach KI-Diensten fast vollständig in ihren eigenen Ökosystemen nachkommen. Für Mitbewerber bleibe in diesem hochgradig vertikal integrierten Markt kaum Raum zum Atmen.

Zudem profitierten die Tech-Riesen von Lock-in-Effekten und extrem hohen Wechselkosten, heißt es. Diese machten es Unternehmenskunden fast unmöglich, die Plattform zu wechseln. Cloud-Computing sei längst kein reines Digitalthema mehr, erläutert die Kommission, sondern eine kritische Ressource für die gesamte europäische Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller EU-Unternehmen griffen auf Cloud-Server zurück, was die Frage nach fairer Konkurrenz umso dringlicher mache.

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Die im November gestarteten Untersuchungen, bei denen die niederländische Marktaufsichtsbehörde (ACM) die Kommission unterstützte, lieferten die Basis für die Einschätzung. Daneben läuft noch eine weitere Analyse. Sie soll generell klären, ob die bestehenden DMA-Verpflichtungen ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu bekämpfen. Die Kommission betont, dass es dabei um die technologische Souveränität und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Die beiden US-Konzerne, die bereits für andere Dienste als Gatekeeper benannt wurden, können nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte die Kommission ihre Erkenntnisse im Anschluss bestätigen, drohen Amazon und Microsoft weitreichende Konsequenzen. Nach einem offiziellen Beschluss hätten sie sechs Monate Zeit, um ihre Cloud-Dienste mit den Auflagen des DMA in Einklang zu bringen. Sie müssten dann etwa Interoperabilität garantieren, Datenportabilität erleichtern und die Bevorzugung eigener Dienste unterlassen.


(mho)



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