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Studie Audioeffekt 2026: Immer in Reichweite: Warum mentale Verfügbarkeit von Medien für Markenkommunikation entscheidend wird


Die Studie „Always within Reach“ zeigt, warum Audio im Alltag präsent ist – und weshalb Radio für Brand Building neu bewertet werden muss.

In einer Medienlandschaft, die sich stets weiter fragmentiert, dominieren Plattformen den Werbemarkt. Sie binden einen großen Teil der Budgets, während alle Medien um dieselbe knappe Ressource konkurrieren: die Aufmerksamkeit der Menschen.
Die Studie „Audioeffekt 2026 – Always within Reach“ von RMS und ARD MEDIA zeigt eine wichtige Perspektive: Reichweite entsteht nicht allein durch Werbedruck, sondern auch durch mentale Verankerung in Alltagssituationen.

Warum mentale Verfügbarkeit ins Gewicht fällt

Im Zentrum der Studie steht das Konzept der Mental Availability (mentale Verfügbarkeit). Dieser aus der Markenforschung bekannte Ansatz beschreibt, ob eine Marke in einer Kaufsituation erinnert und erwogen wird. Die Studie überträgt dieses Prinzip auf Mediengattungen: Welche Medien sind Menschen in Alltagssituationen mental präsent – und wie hängt das mit Nutzung zusammen?

Von Markenwirkung zu Mediennutzung

Audioeffekt hat sich bereits in den Studien „Brand Building mit Audio“ und „When Brands Go Silent: The Hidden Power of Audio“ mit Audio als Treiber von Markenwachstum, Marktanteilen und mentaler Markenverfügbarkeit beschäftigt.
„Always within Reach“ ergänzt und nimmt die Medienseite in den Blick: Welche Medien sind im Alltag mental verfügbar und können Marken in relevanten Nutzungssituationen präsent halten? Denn Marken werden nicht erst im Kaufmoment aufgebaut. Der Mediennutzungsalltag von 6,5 Stunden pro Tag (vgl. Mediennutzungsstudie von ARD/ZDF) bietet ein zentrales Zeitfenster für Erinnerungsstrukturen.

STUDIE AUDIOEFFEKT 2026 – ALWAYS WITHIN REACH

Die Studie „Audioeffekt 2026 – Always within Reach“ zeigt: Radio erzielt unter den untersuchten Medien den höchsten Mental Market Share. Zugleich sind Audiomedien besonders stark mit wiederkehrenden Alltagssituationen verknüpft. Für Markenkommunikation ist das relevant, weil Reichweite nicht nur im Mediaplan entsteht, sondern auch durch mentale Präsenz im Alltag.

Genau hier setzt „Always within Reach“ an: Die Studie analysiert, welche Medien in diesem werberelevanten Zeitfenster genutzt werden und wie stark sie mit Media Entry Points verknüpft sind.

Radio führt beim Mental Market Share

Die Ergebnisse zeigen: Medien, die mit vielen Nutzungssituationen verbunden sind, werden häufiger genutzt. Radio erzielt unter allen untersuchten Medien den höchsten Mental Market Share von 18 Prozent.

Radio stark in Alltagssituationen

Auch bei der mentalen Reichweite liegt Radio im Spitzenfeld: 86 Prozent der Befragten verbinden Radio mit mindestens einer relevanten Nutzungssituation. Bei der Network Size, also der Zahl relevanter Alltagsassoziationen je Mediengattung, liegen Musikstreaming mit 7,1 und Radio mit 6,8 Assoziationen vor TV, Social Media, Podcasts und Hörbüchern.
Besonders stark ist Radio in sechs Situationen verankert: beim Essen, während der Autofahrt, bei Arbeit, Schule oder Universität, bei der Hausarbeit, während Freizeitaktivitäten und zum Aufmuntern. Dort ist Radio die am häufigsten verknüpfte Mediengattung.

AUDIOEFFEKT

Für jeden Werbungtreibenden ist es entscheidend zu wissen, ob seine Botschaften Gehör finden, ob die eingesetzten Spots funktionieren und das Optimum aus dem Budget herausgeholt haben. Deshalb haben RMS. Der Audiovermarkter und ARD MEDIA bereits 2013 die Werbewirkungsinitiative gegründet und den unmittelbar wirtschaftlichen Erfolg, sowie die Steigerung von Image und Awareness von Marken durch Audiowerbung messbar gemacht mithilfe des Konzepts der mentalen Verfügbarkeit. Damit ist die Präsenz und Fülle von Assoziationen gemeint, die dazu führen, dass die Marke, das Produkt oder Unternehmen den Menschen in relevanten Bedarfssituationen in den Sinn kommt.

Basis der Studie ist eine Online-Stichprobe von 2.878 Personen ab 18 Jahren in Deutschland. Erhoben wurden die Nutzung von elf Mediengattungen über fünf Tage sowie die Assoziationen mit 25 Media Entry Points.

Was das für die Mediaplanung bedeutet

Wer Markenwachstum aufbauen will, sollte relevante Wirkungsfaktoren beachten, wie Mentale Verfügbarkeit und Alltagssituationen, in denen ein Medium präsent ist. Audio – insbesondere Radio und Musikstreaming – erreicht Menschen in vielen wiederkehrenden Kontexten. Damit wird Audio zu einem relevanten Baustein für Brand Building und die Aktivierung zukünftiger Nachfrage.

Die komplette Studie steht hier kostenfrei zur Verfügung: https://www.audioeffekt.de/studien/audioeffekt-2026-always-within-reach/.



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Social Sports Clubs: Wie Marken Teil von Sport-Communities werden können


Läuferinnen und Läufer während des London Marathon 2026

Communities zu verstehen und authentischer Teil von ihnen zu werden, wird für Marken, die kulturelle Relevanz aufbauen wollen, immer wichtiger. Daniel Hoffmann, Managing Partner von Tacsy, erläutert am Beispiel von Social Sports Clubs in drei Punkten, was Brands genau tun müssen.

Social Sports Clubs – insbesondere Running Communities – sind weit mehr als ein Fitness-Trend. Sie stehen für eine neue Form „organis

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Facebook & Instagram: WARC sagt Meta ein Mega-Werbeplus auf 240 Milliarden US-Dollar voraus


Wird offenbar stark genutzt: Der Meta Ads Manager

Meta hat sein Werbegeschäft zuletzt massiv mit KI aufgerüstet. Jetzt fährt der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp die Ernte ein. Glaubt man den Forschern von WARC, dann werden die Werbeumsätze von Meta in diesem Jahr um knapp ein Viertel ansteigen. Spannend ist der Ausblick auf 2027.

Von diesen Umsätzen können die traditionellen Medien nur träumen: 240 Milliarden US-Dollar wird Meta in diesem Jahr mit Werbung umsetze

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Preiswerbung: Gericht hebt UVP-Urteil gegen Penny auf


Penny hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben und damit auf die durchgestrichene UVP bezogen.

Im Rechtsstreit um Prospektwerbung mit durchgestrichener UVP kassierte Penny zunächst eine Niederlage. In zweiter Instanz kommt das OLG Köln jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Branded-Entertainment-Format von Charles & Charlotte

Bei Penny brodelt auf Youtube ab sofort die Gerüchteküche

Penny baut seine Social-Media-Strategie weiter aus und richtet seinen Youtube-Kanal neu aus. Zum Auftakt startet am 12. Mai das neue Reality-Entertainment-Format „Gerüchteküche“, das auf Gossip, Konflikte und gemeinsames Kochen setzt. Entwickelt wurde das Format gemeinsam mit der Agentur Charles & Charlotte.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden. (dpa-AFX)

Dieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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